Ausführungsstellen sind in der Organisationslehre Stellen die zwar mit Durchführungskompetenzen nicht jedoch mit Führung
Ausführungsstelle

Ausführungsstellen sind in der Organisationslehre Stellen, die zwar mit Durchführungskompetenzen, nicht jedoch mit Führungskompetenzen ausgestattet sind.
Allgemeines
In der Organisationslehre gehören die Ausführungsstellen innerhalb einer Aufbauorganisation zusammen mit den Leitungsstellen zu den so genannten Linienstellen. Letztere sind durch Fremdentscheidungs-, Weisungs-, Planungs- und Kontrollkompetenzen gekennzeichnet. Diese typischen Führungskompetenzen fehlen einer Ausführungsstelle. Diese ist eine Stelle, die überwiegend oder ausschließlich mit Ausführungsaufgaben betraut ist.
In Organigrammen werden für diese Stellen und für Stabsstellen unterschiedliche Symbole verwendet, die durch Verbindungslinien so miteinander verknüpft sind, dass die Beziehungen zwischen ihnen sichtbar werden. Ausführungsstellen werden üblicherweise durch ein Dreieck mit Spitze nach unten gekennzeichnet.
Aufgaben
Während Leitungsstellen ihre Inhaber gegenüber nachgeordneten Stellen zu vollzugsverbindlichen Weisungen berechtigen, erfüllen Ausführungsstellen entweder primär Realisationsaufgaben oder als Stabsstellen entscheidungsvorbereitende Aufgaben zur Entlastung von Instanzen.
Die Aufgabenverteilung zwischen Leitungs- und Ausführungsstellen sieht folgendermaßen aus:
Stelle | Aufgaben | Kompetenzen | Art der Entscheidung |
---|---|---|---|
Leitungsstellen | Führungsaufgaben | Führungskompetenzen | Fremdentscheidungen konstitutive Entscheidungen |
Ausführungsstellen | ausführende Tätigkeiten | Durchführungskompetenzen | Selbstentscheidungen operative Entscheidungen |
Stabsstellen | Entscheidungsvorbereitung und Entlastung der Leitungsstellen | Durchführungskompetenzen | Selbstentscheidungen |
Ausführende Tätigkeiten sind dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitnehmer überwiegend an Weisungen gebunden sind, wobei der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern Arbeitsinhalt, Arbeitsort und Arbeitszeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen darf. Ausführende Tätigkeiten sind alle Handlungen und Tätigkeiten, die notwendig und zweckmäßig sind, um die Weisung eines Vorgesetzten zu erfüllen.
Vereinigen sich Entscheidungs- und Ausführungsaufgabe in einer Person, liegt eine Selbstentscheidung vor. Selbstentscheidungen besitzen einen größeren Entscheidungsspielraum und sind für dezentral organisierte Unternehmen typisch. Selbstentscheidungen gehören zur Durchführungskompetenz und sind erforderlich, um die Weisungen operativ umsetzen zu können. Fremdentscheidungen beruhen oft auf Entscheidungsvorlagen, die dem Entscheidungsträger von einer ausführenden Stelle zugeleitet werden.
Ausführungsstellen dürfen keine Weisungen an andere Stellen erteilen. Sie haben nur Entscheidungskompetenzen für ihren eigenen Handlungsbereich.
Im Hinblick auf den Aufgabentyp wird unterschieden:
Stelle | Aufgabentyp |
---|---|
Leitungsstellen | Einzelfallaufgaben |
Dispositive Sachbearbeitungsstelle | Projektaufgaben |
Administrative Sachbearbeitungsstelle | Regelaufgaben |
Ausführungsstelle | Routineaufgaben |
Alle dieser Stellen haben einen speziell für sie geltenden Aufgabenschwerpunkt.
Organisatorische Aspekte
In der Unternehmenshierarchie sind Ausführungsstellen rangunterste Arbeitsplätze ohne Leitungsbefugnisse, die Stelleninhaber führen lediglich Arbeitsaufgaben aus. Von der Unternehmensführung als oberster Instanz bis zur Ausführungsstelle bildet die Betriebsorganisation einen klaren, einheitlichen Dienstweg. Während Leitungsstellen wie das Management in der Hierarchie ganz oben stehen, sind Ausführungsstellen auf den unteren Ebenen angesiedelt (Arbeiter, Sachbearbeiter). Ihre Aufgabenbandbreite für die Durchführung des operativen Geschäfts ist erheblich, so dass Ausführungsstellen keineswegs als Stellen minderer Qualität anzusehen sind. Dabei ist organisatorisch sichergestellt, dass jede Ausführungsstelle einer bestimmten Leitungsstelle untergeordnet ist. Ausführungsstellen unterliegen überwiegend der Fremdbestimmtheit durch das Management. So gibt beispielsweise das Beschaffungsmanagement durch Weisungen vor, welche Rohstoffe und welcher Menge beschafft werden sollen. Der Disponent in einer Ausführungsstelle wählt zu diesem Zweck konkret die Lieferanten aus und sorgt für die Bestellung und die Wareneingangskontrolle.
Einzelnachweise
- Siegfried G. Häberle, Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, 2008, S. 753
- Norbert Bach/Carsten Brehm/Wolfgang Buchholz/Thorsten Petry, Wertschöpfungsorientierte Organisation, 2012, S. 252
- Lutz J. Heinrich/Armin Heinzl/Friedrich Roithmayr, Wirtschaftsinformatik-Lexikon, 2004, S. 476
- Erich Frese, Aufbauorganisation, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 2004, S. 45
- Erich Kosiol, Organisation der Unternehmung, 1976, S. 53; ISBN 978-3409884549
- Michael Nippa, Gestaltungsgrundsätze für die Büroorganisation, 1988, S. 127; ISBN 978-3503027286
- Hans-Peter Fries, Betriebswirtschaftslehre des Industriebetriebes, 1999, S. 68
- Norbert Bach/Carsten Brehm/Wolfgang Buchholz/Thorsten Petry, Wertschöpfungsorientierte Organisation, 2012, S. 252
- Albert Scheibler, Unternehmungs-Organisation, 1974, S. 238
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Ausfuhrungsstellen sind in der Organisationslehre Stellen die zwar mit Durchfuhrungskompetenzen nicht jedoch mit Fuhrungskompetenzen ausgestattet sind AllgemeinesSymbole Organigramm In der Organisationslehre gehoren die Ausfuhrungsstellen innerhalb einer Aufbauorganisation zusammen mit den Leitungsstellen zu den so genannten Linienstellen Letztere sind durch Fremdentscheidungs Weisungs Planungs und Kontrollkompetenzen gekennzeichnet Diese typischen Fuhrungskompetenzen fehlen einer Ausfuhrungsstelle Diese ist eine Stelle die uberwiegend oder ausschliesslich mit Ausfuhrungsaufgaben betraut ist In Organigrammen werden fur diese Stellen und fur Stabsstellen unterschiedliche Symbole verwendet die durch Verbindungslinien so miteinander verknupft sind dass die Beziehungen zwischen ihnen sichtbar werden Ausfuhrungsstellen werden ublicherweise durch ein Dreieck mit Spitze nach unten gekennzeichnet AufgabenWahrend Leitungsstellen ihre Inhaber gegenuber nachgeordneten Stellen zu vollzugsverbindlichen Weisungen berechtigen erfullen Ausfuhrungsstellen entweder primar Realisationsaufgaben oder als Stabsstellen entscheidungsvorbereitende Aufgaben zur Entlastung von Instanzen Die Aufgabenverteilung zwischen Leitungs und Ausfuhrungsstellen sieht folgendermassen aus Stelle Aufgaben Kompetenzen Art der EntscheidungLeitungsstellen Fuhrungsaufgaben Fuhrungskompetenzen Fremdentscheidungen konstitutive EntscheidungenAusfuhrungsstellen ausfuhrende Tatigkeiten Durchfuhrungskompetenzen Selbstentscheidungen operative EntscheidungenStabsstellen Entscheidungsvorbereitung und Entlastung der Leitungsstellen Durchfuhrungskompetenzen Selbstentscheidungen Ausfuhrende Tatigkeiten sind dadurch gekennzeichnet dass die Arbeitnehmer uberwiegend an Weisungen gebunden sind wobei der Arbeitgeber gegenuber seinen Arbeitnehmern Arbeitsinhalt Arbeitsort und Arbeitszeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen naher bestimmen darf Ausfuhrende Tatigkeiten sind alle Handlungen und Tatigkeiten die notwendig und zweckmassig sind um die Weisung eines Vorgesetzten zu erfullen Vereinigen sich Entscheidungs und Ausfuhrungsaufgabe in einer Person liegt eine Selbstentscheidung vor Selbstentscheidungen besitzen einen grosseren Entscheidungsspielraum und sind fur dezentral organisierte Unternehmen typisch Selbstentscheidungen gehoren zur Durchfuhrungskompetenz und sind erforderlich um die Weisungen operativ umsetzen zu konnen Fremdentscheidungen beruhen oft auf Entscheidungsvorlagen die dem Entscheidungstrager von einer ausfuhrenden Stelle zugeleitet werden Ausfuhrungsstellen durfen keine Weisungen an andere Stellen erteilen Sie haben nur Entscheidungskompetenzen fur ihren eigenen Handlungsbereich Im Hinblick auf den Aufgabentyp wird unterschieden Stelle AufgabentypLeitungsstellen EinzelfallaufgabenDispositive Sachbearbeitungsstelle ProjektaufgabenAdministrative Sachbearbeitungsstelle RegelaufgabenAusfuhrungsstelle Routineaufgaben Alle dieser Stellen haben einen speziell fur sie geltenden Aufgabenschwerpunkt Organisatorische AspekteIn der Unternehmenshierarchie sind Ausfuhrungsstellen rangunterste Arbeitsplatze ohne Leitungsbefugnisse die Stelleninhaber fuhren lediglich Arbeitsaufgaben aus Von der Unternehmensfuhrung als oberster Instanz bis zur Ausfuhrungsstelle bildet die Betriebsorganisation einen klaren einheitlichen Dienstweg Wahrend Leitungsstellen wie das Management in der Hierarchie ganz oben stehen sind Ausfuhrungsstellen auf den unteren Ebenen angesiedelt Arbeiter Sachbearbeiter Ihre Aufgabenbandbreite fur die Durchfuhrung des operativen Geschafts ist erheblich so dass Ausfuhrungsstellen keineswegs als Stellen minderer Qualitat anzusehen sind Dabei ist organisatorisch sichergestellt dass jede Ausfuhrungsstelle einer bestimmten Leitungsstelle untergeordnet ist Ausfuhrungsstellen unterliegen uberwiegend der Fremdbestimmtheit durch das Management So gibt beispielsweise das Beschaffungsmanagement durch Weisungen vor welche Rohstoffe und welcher Menge beschafft werden sollen Der Disponent in einer Ausfuhrungsstelle wahlt zu diesem Zweck konkret die Lieferanten aus und sorgt fur die Bestellung und die Wareneingangskontrolle EinzelnachweiseSiegfried G Haberle Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre 2008 S 753 Norbert Bach Carsten Brehm Wolfgang Buchholz Thorsten Petry Wertschopfungsorientierte Organisation 2012 S 252 Lutz J Heinrich Armin Heinzl Friedrich Roithmayr Wirtschaftsinformatik Lexikon 2004 S 476 Erich Frese Aufbauorganisation in Wolfgang Luck Hrsg Lexikon der Betriebswirtschaft 2004 S 45 Erich Kosiol Organisation der Unternehmung 1976 S 53 ISBN 978 3409884549 Michael Nippa Gestaltungsgrundsatze fur die Buroorganisation 1988 S 127 ISBN 978 3503027286 Hans Peter Fries Betriebswirtschaftslehre des Industriebetriebes 1999 S 68 Norbert Bach Carsten Brehm Wolfgang Buchholz Thorsten Petry Wertschopfungsorientierte Organisation 2012 S 252 Albert Scheibler Unternehmungs Organisation 1974 S 238