Bernhard Moßdorf 16 Januar 1802 in Dresden 14 November 1833 auf der Festung Königstein war ein deutscher Jurist Er verfa
Bernhard Moßdorf

Bernhard Moßdorf (* 16. Januar 1802 in Dresden; † 14. November 1833 auf der Festung Königstein) war ein deutscher Jurist. Er verfasste 1831 den ersten Entwurf einer repräsentativen Verfassung für Sachsen unter dem Titel Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht.
Leben
Bernhard Moßdorf wurde 1802 in Dresden geboren. Sein Vater war der Hof- und Justizsekretär Friedrich Moßdorf (* 2. März 1757 in Eckartsberga; † 16. März 1843 in Dresden), ein Freimaurer; der später geadelte, ehemalige Jakobiner August Moßdorff (1758–1843) dessen Bruder.
Bernhard Moßdorf studierte an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Da die damals demokratisch gesinnten Burschenschaften auf Initiative des Deutschen Bundes aufgelöst wurden, schloss er sich der landsmannschaftlichen Verbindung Mondanea an. In der Verbindung wurde die Auffassung vertreten, dass mit den Fürsten des Deutschen Bundes kein Konsens über eine staatsbürgerliche Verfassung mehr erzielt werden könnte, und dass ein gewaltsamer Umsturz erfolgen müsse. Im Jahr 1821 nahm Moßdorf als einer von 324 namentlich bekannten Kämpfern am griechischen Befreiungskampf gegen das Osmanische Reich teil.
Angeregt durch die französische Julirevolution von 1830 zogen am 4. September 1830 von Hunger und Arbeitslosigkeit getriebene Arbeiter, Gesellen, Tagelöhner, Dienstleute und Studenten durch Leipzig und erzwangen den Rücktritt eines Polizeipräsidenten. Am 9. September stürmte in Dresden eine mehrere Tausend Menschen umfassende Volksmenge das Rathaus und zerstörte das Polizeiamt bis auf die Grundmauern. Dieser Bewegung schlossen sich neben Gutsuntertanen und Heimwerkern in der Lausitz Teile des Besitzbürgertums an. Bürgertum und Adel forderten eine liberale Verfassung. König Anton und sein Mitregent Prinz Friedrich August ernannten Bernhard von Lindenau mit diesem Auftrag zum Kabinettsminister.
Im Vorgriff auf eine Städteordnung und eine Gesamtverfassung wurden den großbürgerlichen Schichten in Leipzig und Dresden Wahlen zu den Stadtverordnetenversammlungen gewährt. Die kleinbürgerlichen und werktätigen Schichten durften nicht an den Wahlen teilnehmen und organisierten sich zu Beginn des Jahres 1831 im Bürgerverein von Dresden. Im September 1830 erhielt der Geheime Rat des Königreichs Sachsen, ein Kollegialorgan der inneren Verwaltung, den Auftrag, einen Entwurf über die Umgestaltung der landständischen Verfassung zu fertigen. Mit der Ausarbeitung des Entwurfs wurde der Wirkliche Geheime Rat Hans Georg von Carlowitz beauftragt. Carlowitz stützte sich auf die ständische Verfassung des Königreichs Württemberg vom 25. September 1819. Mit einer öffentlichen Bekanntmachung vom 5. Oktober 1830 kündigte die neue Regierung eine tiefgreifende Veränderung in Verfassung und Verwaltung des Landes an. Ein weiterer Entwurf stammte von Bernhard von Lindenau persönlich, der sich an die badische Verfassung vom 22. August 1818 anlehnte. Diesem folgte der Geheime Rat und legte seinen Entwurf am 1. März 1831 den Ständen zur Beratung vor.
Die lange Dauer der nicht öffentlichen Beratung erweckte den Eindruck der Untätigkeit. Dies veranlasste den Dresdner Bürgerverein, den Rechtsanwalt Bernhard Moßdorf einen Entwurf ausarbeiten zu lassen, den dieser in Anlehnung an die belgische Verfassung vom 7. Februar 1831 erstellte. Zweitausend Exemplare wurden ohne die vorgeschriebene vorherige Genehmigung gedruckt. Am 6. April 1831 verbot der Stadtrat den Bürgerverein. Dennoch versammelte sich der Bürgerverein am 15. April im Kaffeehaus Kreutz. Der Verfassungsentwurf Moßdorfs wurde unter Beifall verlesen. Am Abend des 17. April wurden Moßdorf und der Mitorganisator des Bürgervereins, Heinrich Ludwig Anton Bertholdy verhaftet. Bertholdy betrieb mit seinen Geschwistern am Weißeritzmühlgraben die von seinem Vater, dem Hofschauspieler Antonio Bertoldi gegründete Nudelmühle.
Der Verfassungsentwurf Moßdorfs sah viele Regelungen vor, die den Verfassungsregeln des Deutschen Bundes widersprachen, und eine Bundesexekution nach sich gezogen hätten. Bernhard von Lindenau erkannte die Popularität des Moßdorfschen Entwurfs und die damit verbundene Gefahr für den Fortbestand des spätfeudalistischen Staatswesens: „Die Sache steht auf der Spitze, und es muss sich im Laufe des nächsten Monats entscheiden, ob die feste Ordnung wiederkehrt oder eine Pöbelherrschaft an deren Stelle tritt.“ Der österreichische Botschafter Graf Colloredo hielt den Moßdorfschen Entwurf für eine Utopie einer politischen Einigung Deutschlands, die freilich an Boden gewinne. Preußen erhalte dadurch die Möglichkeit, sich das nach dem Wiener Kongress noch als Rumpfstaat verbliebene Sachsen gänzlich einzuverleiben.
Moßdorf und Bertholdy wurden als Haupträdelsführer zu 15 Jahren Festungshaft verurteilt und am 2. September 1831 auf die Festung Königstein verbracht. Am 4. September 1831 übergab der König die ständische Verfassung Lindenaus an die Stände und setzte sie dadurch in Kraft. Bernhard Moßdorf verstarb am 14. November 1833 auf dem Königstein mit 31 Jahren kurz nach seinem Freund Bertholdy. Als Ursache wurde Selbstmord angegeben. Es gibt in Sachsen keine Straße oder Gedenktafel, die an Moßdorf oder Bertholdy erinnert. Hingegen wurde nach Bernhard von Lindenau ein Platz vor dem Landtag in Dresden benannt. Im Jahr 2007 erhielt die ehemalige 49. Oberschule „Juri Gagarin“ den Namen 49. Grundschule „Bernhard von Lindenau“.
Moßdorfs Werk: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht
Moßdorf strebte ein Ausscheiden Sachsens aus dem Fünf-Mächte-System des Wiener Kongresses an, und ein Ausscheiden aus dem Deutschen Bund. Das Königreich Sachsen sollte aufhören, ein besonderer Staat zu sein, sobald Deutschland sich zu einem Staate vereinigt. Einen Einheitsstaat lehnte die Bundesakte ab, es sollte bei einem Bund souveräner Fürsten bleiben. Nach der Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht verwirft das sächsische Volk dagegen alle Bundesbeschlüsse und neuen Bundesbeschlüssen darf der König nur mit Zustimmung der gesetzgebenden Kammer beitreten. Die ständische Verfassung bekannte sich uneingeschränkt zum Deutschen Bund.
Moßdorf sah vor, dass der Adel mitsamt seinen Benennungen und Berechtigungen, wie Lehensträgerschaft, Grundherrschaft, Ortsherrschaft, Leibherrschaft, Frondienstberechtigungen und Mahlberechtigungen aufgehoben werden solle. Der Deutsche Bund verlangte dagegen von seinen Einzelstaaten, dass fürstliche und gräfliche Häuser als Hochadel verbleiben, erste Standesherren ihres jeweiligen Staates bleiben und auch die privilegierteste Klasse ihres Staates im Hinblick auf Steuer- und Militärpflicht bleiben. Die ständische Verfassung setzte die Verschiedenheit von Stand und Geburt voraus und nahm an den Adelsrechten keine Veränderung vor.
Moßdorf sah eine Verfassung vor, in der grundsätzlich das gesamte Volk in einer gesetzgebenden Kammer vertreten wird. Wähler sollte jeder Staatsbürger sein, der über 25 Jahre alt war. Für eine wesentliche Verkleinerung des Stimmvolkes sorgte die Einschränkung, dass vom Wahlrecht ausgeschlossen war, wer keine direkten Steuern zahlte und in Lohndiensten stand.
Der Deutsche Bund erlaubte in den Bundesstaaten nur landständische Verfassungen und die souveräne Staatsgewalt musste nach außen wie nach innen im Fürsten vereinigt bleiben. Die Regierungsform in Sachsen war demnach monarchisch, die Verfassung war landständisch und Adelsvorrechte blieben bestehen. Die landständische Verfassung durfte der Bund durch eigene Eingriffe in die Bundesstaaten selbst aufrechterhalten. Allerdings durften Bürgerliche gleich wie im Moßdorfschen Entwurf auch unter der landständischen Verfassung an der staatlichen Verwaltung der Bundesstaaten mitwirken.
Im Moßdorfschen Verfassungsentwurf war die Pressefreiheit mit dem Satz: „Die Presse ist frei“ gewährleistet. In der Lindenauschen Verfassung war die Pressefreiheit ebenfalls vorgesehen, allerdings mit der wesentlichen Einschränkung, dass die Gesetze des Deutschen Bundes zu berücksichtigen sind, die die Bundesfürsten dem Staatenbund über seine grundsätzlich eingeschränkte Kompetenz hinaus vorbehalten hatten.
Ähnlich geregelt waren im Moßdorfschen Entwurf und in der Lindenauschen Verfassung die Verantwortlichkeit der Regierung: Die Minister zeichnen die Verfügungen des Königs mit, und werden dadurch gegenüber der gesetzgebenden Kammer oder gegenüber den Ständen verantwortlich.
Die Justiz geht im Moßdorfschen Entwurf nur vom Staate aus und die Patrimonialgerichtsbarkeit wird aufgehoben. In der landständischen Verfassung bleibt die Patrimonialgerichtsbarkeit erhalten, wird aber in einen Instanzenzug eingegliedert, und die richterliche Unabhängigkeit wird garantiert.
Schriften
- Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831. Digitalisat der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek.
Literatur
- Volker Ruhland: Bernhard Moßdorf (1802–1833). Vom Burschenschaftler zum Demokraten. In: Sächsische Heimat. Zeitschrift der Bundeslandsmannschaft Sachsen e.V., der Stiftung Land Sachsen und des Arbeitskreises „Sachsen in Europa“, Jahrgang 38 (1992) Heft 7, S. 176–183.
Einzelnachweise
- Christian Friedrich Möller: Verzeichniss der in den beiden Städten Zeitz und Naumburg gebohrnen Künstler, Gelehrten und Schriftsteller, Zeitz, 1805, S. 37; (Digitalansicht)
- Der Vater Friedrich Moßdorf im Stadtwiki Dresden
- Reiner Groß: Geschichte Sachsens. Edition Leipzig, Berlin 2001, ISBN 978-3-361-00505-1, S. 192.
- Heinrich August Winkler: Geschichte des Westens. C. H. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-64437-5, S. 480.
- Roland Zeise: Die bürgerliche Umwälzung. Zentrum der proletarischen Parteibildung (1830–1871). In Karl Czok (Hrsg.): Geschichte Sachsens. Böhlau, Weimar 1989, ISBN 3-7400-0062-7, S. 332 f.
- Roland Zeise: Die bürgerliche Umwälzung. Zentrum der proletarischen Parteibildung (1830–1871). In: Karl Czok (Hrsg.): Geschichte Sachsens. Böhlau, Weimar 1989, ISBN 3-7400-0062-7, S. 337.
- Reiner Groß: Geschichte Sachsens. Edition Leipzig, Berlin 2001, ISBN 978-3-361-00505-1, S. 202.
- Hellmut Kretzschmar: Die Sächsische Verfassung vom 4. September 1831, Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Dresden 1931, S. 207–248, 217 f.
- Hellmut Kretzschmar: Die Sächsische Verfassung vom 4. September 1831, Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Dresden 1931, S. 207–248, 225.
- Günter Jäckel (Hrsg.): Dresden zwischen Wiener Kongress und Maiaufstand. 2. Auflage, Verlag der Nation, Berlin 1990, ISBN 3-373-00248-6, Einleitung: Von Zeit und Strom, S. 31.
- Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen vom 15. Mai 1820, Art. 32.
- Roland Zeise: Die bürgerliche Umwälzung. Zentrum der proletarischen Parteibildung (1830–1871) in Karl Czok (Hrsg.) Geschichte Sachsens. Böhlau, Weimar 1989, ISBN 3-7400-0062-7, S. 336.
- Hellmut Kretzschmar, Die Sächsische Verfassung vom 4. September 1831, Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Dresden 1931, S. 207–248, 229.
- Hellmut Kretzschmar: Die Sächsische Verfassung vom 4. September 1831, Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Dresden 1931, S. 207–248, 219.
- Joachim Menzhausen: Kulturgeschichte Sachsens. Edition Leipzig, Leipzig 2007, ISBN 978-3-361-00628-7, S. 237.
- Bernhard Moßdorf: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831, Art. 8.
- Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815, Art. 1, 5.
- Bernhard Moßdorf: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831, Art. 31.
- Bernhard Moßdorf: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831, Art. 70.
- Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831, Art. 1.
- Bernhard Moßdorf: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831, Art. 5.
- Bernhard Moßdorf: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831, Art. 24.
- Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815, Art. 14.
- Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831, Art. 34.
- Bernhard Moßdorf: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831, Art. 33.
- Bernhard Moßdorf: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831, Art. 38.
- Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen vom 15. Mai 1820, Art. 54.
- Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen vom 15. Mai 1820, Art. 57.
- Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831, Art. 3.
- Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen vom 15. Mai 1820, Art. 60.
- Bernhard Moßdorf: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831, Art. 6.
- Bernhard Moßdorf: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831, Art. 10.
- Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831, Art. 35.
- Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815, Art. 18 lit. d.
- Bernhard Moßdorf: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831, Art. 84.
- Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831, Art. 43.
- Bernhard Moßdorf: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831, Art. 74.
- Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831, Art. 41.
- Bernhard Moßdorf: Constitution, wie sie das sächsische Volk wünscht, Dresden 1831, Art. 95.
- Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831, Art. 45.
- Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831, Art. 47.
Personendaten | |
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NAME | Moßdorf, Bernhard |
KURZBESCHREIBUNG | Verfasser des ersten Entwurfs einer repräsentativen Verfassung für Sachsen |
GEBURTSDATUM | 16. Januar 1802 |
GEBURTSORT | Dresden |
STERBEDATUM | 14. November 1833 |
STERBEORT | Festung Königstein |
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Bernhard Mossdorf 16 Januar 1802 in Dresden 14 November 1833 auf der Festung Konigstein war ein deutscher Jurist Er verfasste 1831 den ersten Entwurf einer reprasentativen Verfassung fur Sachsen unter dem Titel Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht LebenBernhard Mossdorf wurde 1802 in Dresden geboren Sein Vater war der Hof und Justizsekretar Friedrich Mossdorf 2 Marz 1757 in Eckartsberga 16 Marz 1843 in Dresden ein Freimaurer der spater geadelte ehemalige Jakobiner August Mossdorff 1758 1843 dessen Bruder Bernhard Mossdorf studierte an der Universitat Leipzig Rechtswissenschaften Da die damals demokratisch gesinnten Burschenschaften auf Initiative des Deutschen Bundes aufgelost wurden schloss er sich der landsmannschaftlichen Verbindung Mondanea an In der Verbindung wurde die Auffassung vertreten dass mit den Fursten des Deutschen Bundes kein Konsens uber eine staatsburgerliche Verfassung mehr erzielt werden konnte und dass ein gewaltsamer Umsturz erfolgen musse Im Jahr 1821 nahm Mossdorf als einer von 324 namentlich bekannten Kampfern am griechischen Befreiungskampf gegen das Osmanische Reich teil Angeregt durch die franzosische Julirevolution von 1830 zogen am 4 September 1830 von Hunger und Arbeitslosigkeit getriebene Arbeiter Gesellen Tagelohner Dienstleute und Studenten durch Leipzig und erzwangen den Rucktritt eines Polizeiprasidenten Am 9 September sturmte in Dresden eine mehrere Tausend Menschen umfassende Volksmenge das Rathaus und zerstorte das Polizeiamt bis auf die Grundmauern Dieser Bewegung schlossen sich neben Gutsuntertanen und Heimwerkern in der Lausitz Teile des Besitzburgertums an Burgertum und Adel forderten eine liberale Verfassung Konig Anton und sein Mitregent Prinz Friedrich August ernannten Bernhard von Lindenau mit diesem Auftrag zum Kabinettsminister Im Vorgriff auf eine Stadteordnung und eine Gesamtverfassung wurden den grossburgerlichen Schichten in Leipzig und Dresden Wahlen zu den Stadtverordnetenversammlungen gewahrt Die kleinburgerlichen und werktatigen Schichten durften nicht an den Wahlen teilnehmen und organisierten sich zu Beginn des Jahres 1831 im Burgerverein von Dresden Im September 1830 erhielt der Geheime Rat des Konigreichs Sachsen ein Kollegialorgan der inneren Verwaltung den Auftrag einen Entwurf uber die Umgestaltung der landstandischen Verfassung zu fertigen Mit der Ausarbeitung des Entwurfs wurde der Wirkliche Geheime Rat Hans Georg von Carlowitz beauftragt Carlowitz stutzte sich auf die standische Verfassung des Konigreichs Wurttemberg vom 25 September 1819 Mit einer offentlichen Bekanntmachung vom 5 Oktober 1830 kundigte die neue Regierung eine tiefgreifende Veranderung in Verfassung und Verwaltung des Landes an Ein weiterer Entwurf stammte von Bernhard von Lindenau personlich der sich an die badische Verfassung vom 22 August 1818 anlehnte Diesem folgte der Geheime Rat und legte seinen Entwurf am 1 Marz 1831 den Standen zur Beratung vor Die lange Dauer der nicht offentlichen Beratung erweckte den Eindruck der Untatigkeit Dies veranlasste den Dresdner Burgerverein den Rechtsanwalt Bernhard Mossdorf einen Entwurf ausarbeiten zu lassen den dieser in Anlehnung an die belgische Verfassung vom 7 Februar 1831 erstellte Zweitausend Exemplare wurden ohne die vorgeschriebene vorherige Genehmigung gedruckt Am 6 April 1831 verbot der Stadtrat den Burgerverein Dennoch versammelte sich der Burgerverein am 15 April im Kaffeehaus Kreutz Der Verfassungsentwurf Mossdorfs wurde unter Beifall verlesen Am Abend des 17 April wurden Mossdorf und der Mitorganisator des Burgervereins Heinrich Ludwig Anton Bertholdy verhaftet Bertholdy betrieb mit seinen Geschwistern am Weisseritzmuhlgraben die von seinem Vater dem Hofschauspieler Antonio Bertoldi gegrundete Nudelmuhle Der Verfassungsentwurf Mossdorfs sah viele Regelungen vor die den Verfassungsregeln des Deutschen Bundes widersprachen und eine Bundesexekution nach sich gezogen hatten Bernhard von Lindenau erkannte die Popularitat des Mossdorfschen Entwurfs und die damit verbundene Gefahr fur den Fortbestand des spatfeudalistischen Staatswesens Die Sache steht auf der Spitze und es muss sich im Laufe des nachsten Monats entscheiden ob die feste Ordnung wiederkehrt oder eine Pobelherrschaft an deren Stelle tritt Der osterreichische Botschafter Graf Colloredo hielt den Mossdorfschen Entwurf fur eine Utopie einer politischen Einigung Deutschlands die freilich an Boden gewinne Preussen erhalte dadurch die Moglichkeit sich das nach dem Wiener Kongress noch als Rumpfstaat verbliebene Sachsen ganzlich einzuverleiben Mossdorf und Bertholdy wurden als Hauptradelsfuhrer zu 15 Jahren Festungshaft verurteilt und am 2 September 1831 auf die Festung Konigstein verbracht Am 4 September 1831 ubergab der Konig die standische Verfassung Lindenaus an die Stande und setzte sie dadurch in Kraft Bernhard Mossdorf verstarb am 14 November 1833 auf dem Konigstein mit 31 Jahren kurz nach seinem Freund Bertholdy Als Ursache wurde Selbstmord angegeben Es gibt in Sachsen keine Strasse oder Gedenktafel die an Mossdorf oder Bertholdy erinnert Hingegen wurde nach Bernhard von Lindenau ein Platz vor dem Landtag in Dresden benannt Im Jahr 2007 erhielt die ehemalige 49 Oberschule Juri Gagarin den Namen 49 Grundschule Bernhard von Lindenau Mossdorfs Werk Constitution wie sie das sachsische Volk wunschtTitelblatt des Druckexemplars der Constitution Mossdorf strebte ein Ausscheiden Sachsens aus dem Funf Machte System des Wiener Kongresses an und ein Ausscheiden aus dem Deutschen Bund Das Konigreich Sachsen sollte aufhoren ein besonderer Staat zu sein sobald Deutschland sich zu einem Staate vereinigt Einen Einheitsstaat lehnte die Bundesakte ab es sollte bei einem Bund souveraner Fursten bleiben Nach der Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht verwirft das sachsische Volk dagegen alle Bundesbeschlusse und neuen Bundesbeschlussen darf der Konig nur mit Zustimmung der gesetzgebenden Kammer beitreten Die standische Verfassung bekannte sich uneingeschrankt zum Deutschen Bund Mossdorf sah vor dass der Adel mitsamt seinen Benennungen und Berechtigungen wie Lehenstragerschaft Grundherrschaft Ortsherrschaft Leibherrschaft Frondienstberechtigungen und Mahlberechtigungen aufgehoben werden solle Der Deutsche Bund verlangte dagegen von seinen Einzelstaaten dass furstliche und grafliche Hauser als Hochadel verbleiben erste Standesherren ihres jeweiligen Staates bleiben und auch die privilegierteste Klasse ihres Staates im Hinblick auf Steuer und Militarpflicht bleiben Die standische Verfassung setzte die Verschiedenheit von Stand und Geburt voraus und nahm an den Adelsrechten keine Veranderung vor Mossdorf sah eine Verfassung vor in der grundsatzlich das gesamte Volk in einer gesetzgebenden Kammer vertreten wird Wahler sollte jeder Staatsburger sein der uber 25 Jahre alt war Fur eine wesentliche Verkleinerung des Stimmvolkes sorgte die Einschrankung dass vom Wahlrecht ausgeschlossen war wer keine direkten Steuern zahlte und in Lohndiensten stand Der Deutsche Bund erlaubte in den Bundesstaaten nur landstandische Verfassungen und die souverane Staatsgewalt musste nach aussen wie nach innen im Fursten vereinigt bleiben Die Regierungsform in Sachsen war demnach monarchisch die Verfassung war landstandisch und Adelsvorrechte blieben bestehen Die landstandische Verfassung durfte der Bund durch eigene Eingriffe in die Bundesstaaten selbst aufrechterhalten Allerdings durften Burgerliche gleich wie im Mossdorfschen Entwurf auch unter der landstandischen Verfassung an der staatlichen Verwaltung der Bundesstaaten mitwirken Im Mossdorfschen Verfassungsentwurf war die Pressefreiheit mit dem Satz Die Presse ist frei gewahrleistet In der Lindenauschen Verfassung war die Pressefreiheit ebenfalls vorgesehen allerdings mit der wesentlichen Einschrankung dass die Gesetze des Deutschen Bundes zu berucksichtigen sind die die Bundesfursten dem Staatenbund uber seine grundsatzlich eingeschrankte Kompetenz hinaus vorbehalten hatten Ahnlich geregelt waren im Mossdorfschen Entwurf und in der Lindenauschen Verfassung die Verantwortlichkeit der Regierung Die Minister zeichnen die Verfugungen des Konigs mit und werden dadurch gegenuber der gesetzgebenden Kammer oder gegenuber den Standen verantwortlich Die Justiz geht im Mossdorfschen Entwurf nur vom Staate aus und die Patrimonialgerichtsbarkeit wird aufgehoben In der landstandischen Verfassung bleibt die Patrimonialgerichtsbarkeit erhalten wird aber in einen Instanzenzug eingegliedert und die richterliche Unabhangigkeit wird garantiert SchriftenConstitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Digitalisat der Sachsischen Landes und Universitatsbibliothek LiteraturVolker Ruhland Bernhard Mossdorf 1802 1833 Vom Burschenschaftler zum Demokraten In Sachsische Heimat Zeitschrift der Bundeslandsmannschaft Sachsen e V der Stiftung Land Sachsen und des Arbeitskreises Sachsen in Europa Jahrgang 38 1992 Heft 7 S 176 183 EinzelnachweiseChristian Friedrich Moller Verzeichniss der in den beiden Stadten Zeitz und Naumburg gebohrnen Kunstler Gelehrten und Schriftsteller Zeitz 1805 S 37 Digitalansicht Der Vater Friedrich Mossdorf im Stadtwiki Dresden Reiner Gross Geschichte Sachsens Edition Leipzig Berlin 2001 ISBN 978 3 361 00505 1 S 192 Heinrich August Winkler Geschichte des Westens C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64437 5 S 480 Roland Zeise Die burgerliche Umwalzung Zentrum der proletarischen Parteibildung 1830 1871 In Karl Czok Hrsg Geschichte Sachsens Bohlau Weimar 1989 ISBN 3 7400 0062 7 S 332 f Roland Zeise Die burgerliche Umwalzung Zentrum der proletarischen Parteibildung 1830 1871 In Karl Czok Hrsg Geschichte Sachsens Bohlau Weimar 1989 ISBN 3 7400 0062 7 S 337 Reiner Gross Geschichte Sachsens Edition Leipzig Berlin 2001 ISBN 978 3 361 00505 1 S 202 Hellmut Kretzschmar Die Sachsische Verfassung vom 4 September 1831 Neues Archiv fur Sachsische Geschichte und Altertumskunde Dresden 1931 S 207 248 217 f Hellmut Kretzschmar Die Sachsische Verfassung vom 4 September 1831 Neues Archiv fur Sachsische Geschichte und Altertumskunde Dresden 1931 S 207 248 225 Gunter Jackel Hrsg Dresden zwischen Wiener Kongress und Maiaufstand 2 Auflage Verlag der Nation Berlin 1990 ISBN 3 373 00248 6 Einleitung Von Zeit und Strom S 31 Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen vom 15 Mai 1820 Art 32 Roland Zeise Die burgerliche Umwalzung Zentrum der proletarischen Parteibildung 1830 1871 in Karl Czok Hrsg Geschichte Sachsens Bohlau Weimar 1989 ISBN 3 7400 0062 7 S 336 Hellmut Kretzschmar Die Sachsische Verfassung vom 4 September 1831 Neues Archiv fur Sachsische Geschichte und Altertumskunde Dresden 1931 S 207 248 229 Hellmut Kretzschmar Die Sachsische Verfassung vom 4 September 1831 Neues Archiv fur Sachsische Geschichte und Altertumskunde Dresden 1931 S 207 248 219 Joachim Menzhausen Kulturgeschichte Sachsens Edition Leipzig Leipzig 2007 ISBN 978 3 361 00628 7 S 237 Bernhard Mossdorf Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Art 8 Deutsche Bundesakte vom 8 Juni 1815 Art 1 5 Bernhard Mossdorf Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Art 31 Bernhard Mossdorf Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Art 70 Verfassungsurkunde fur das Konigreich Sachsen vom 4 September 1831 Art 1 Bernhard Mossdorf Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Art 5 Bernhard Mossdorf Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Art 24 Deutsche Bundesakte vom 8 Juni 1815 Art 14 Verfassungsurkunde fur das Konigreich Sachsen vom 4 September 1831 Art 34 Bernhard Mossdorf Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Art 33 Bernhard Mossdorf Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Art 38 Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen vom 15 Mai 1820 Art 54 Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen vom 15 Mai 1820 Art 57 Verfassungsurkunde fur das Konigreich Sachsen vom 4 September 1831 Art 3 Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen vom 15 Mai 1820 Art 60 Bernhard Mossdorf Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Art 6 Bernhard Mossdorf Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Art 10 Verfassungsurkunde fur das Konigreich Sachsen vom 4 September 1831 Art 35 Deutsche Bundesakte vom 8 Juni 1815 Art 18 lit d Bernhard Mossdorf Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Art 84 Verfassungsurkunde fur das Konigreich Sachsen vom 4 September 1831 Art 43 Bernhard Mossdorf Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Art 74 Verfassungsurkunde fur das Konigreich Sachsen vom 4 September 1831 Art 41 Bernhard Mossdorf Constitution wie sie das sachsische Volk wunscht Dresden 1831 Art 95 Verfassungsurkunde fur das Konigreich Sachsen vom 4 September 1831 Art 45 Verfassungsurkunde fur das Konigreich Sachsen vom 4 September 1831 Art 47 Normdaten Person GND 1073209008 lobid GND Explorer OGND AKS VIAF 316740135 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Mossdorf BernhardKURZBESCHREIBUNG Verfasser des ersten Entwurfs einer reprasentativen Verfassung fur SachsenGEBURTSDATUM 16 Januar 1802GEBURTSORT DresdenSTERBEDATUM 14 November 1833STERBEORT Festung Konigstein