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Betriebsvermögensvergleich

Der Betriebsvermögensvergleich (BVV) (auch Bestandsvergleich) ist eine steuerrechtliche Gewinnermittlungsart. Dabei wird zwischen dem vollständigen und dem unvollständigen Betriebsvermögensvergleich unterschieden.
Buchführungspflichtige Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn gemäß § 5 EStG (vollständiger Betriebsvermögensvergleich).
Gemäß § 4 Abs. 1 EStG (unvollständiger Betriebsvermögensvergleich) ermitteln ihren Gewinn
- Land- und Forstwirte, die buchführungspflichtig sind oder die nicht buchführungspflichtig sind und einen Antrag nach § 13a Abs. 2 EStG stellen
- Selbständige, die freiwillig Bücher führen, sowie
- Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind und nicht freiwillig Bücher führen, aber wegen fehlender Aufzeichnungen nach § 4 Abs. 1 EStG geschätzt werden.
Der Betriebsvermögensvergleich setzt eine periodengerechte Gewinnermittlung durch doppelte Buchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch, Inventur) voraus. Der Gewinn ergibt sich aus:
Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres - Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres = Betriebsvermögensänderung (Zunahme oder Abnahme) bzw. Gewinn Betriebsvermögensänderung (Zunahme oder Abnahme) bzw. Gewinn + Entnahmen des Wirtschaftsjahres - Einlagen des Wirtschaftsjahres = Gewinn / Verlust
Das für diese Art der Gewinnermittlung maßgebende steuerliche Konzept wird als Reinvermögenszugangstheorie bezeichnet und stellt auf die Mehrung des Vermögens innerhalb eines bestimmten Zeitraums als steuerbares Einkommen ab, während den Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG) die so genannte Quellentheorie zu Grunde liegt.
Siehe auch
- Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
- Übergangsgewinn
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der Betriebsvermogensvergleich BVV auch Bestandsvergleich ist eine steuerrechtliche Gewinnermittlungsart Dabei wird zwischen dem vollstandigen und dem unvollstandigen Betriebsvermogensvergleich unterschieden Buchfuhrungspflichtige Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn gemass 5 EStG vollstandiger Betriebsvermogensvergleich Gemass 4 Abs 1 EStG unvollstandiger Betriebsvermogensvergleich ermitteln ihren Gewinn Land und Forstwirte die buchfuhrungspflichtig sind oder die nicht buchfuhrungspflichtig sind und einen Antrag nach 13a Abs 2 EStG stellen Selbstandige die freiwillig Bucher fuhren sowie Gewerbetreibende die nicht buchfuhrungspflichtig sind und nicht freiwillig Bucher fuhren aber wegen fehlender Aufzeichnungen nach 4 Abs 1 EStG geschatzt werden Der Betriebsvermogensvergleich setzt eine periodengerechte Gewinnermittlung durch doppelte Buchfuhrung Bilanz Gewinn und Verlustrechnung Kassenbuch Inventur voraus Der Gewinn ergibt sich aus Betriebsvermogen am Ende des Wirtschaftsjahres Betriebsvermogen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres Betriebsvermogensanderung Zunahme oder Abnahme bzw Gewinn Betriebsvermogensanderung Zunahme oder Abnahme bzw Gewinn Entnahmen des Wirtschaftsjahres Einlagen des Wirtschaftsjahres Gewinn Verlust Das fur diese Art der Gewinnermittlung massgebende steuerliche Konzept wird als Reinvermogenszugangstheorie bezeichnet und stellt auf die Mehrung des Vermogens innerhalb eines bestimmten Zeitraums als steuerbares Einkommen ab wahrend den Uberschusseinkunften 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG die so genannte Quellentheorie zu Grunde liegt Siehe auchEinnahmenuberschussrechnung 4 Abs 3 EStG UbergangsgewinnBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten