Bilanzierungsgrundsätze sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen die bei der Bilanzierung zu beachtend
Bilanzierungsgrundsätze

Bilanzierungsgrundsätze sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen die bei der Bilanzierung zu beachtenden Grundsätze.
Allgemeines
Die Bilanzierungsgrundsätze bilden in Deutschland einen Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Es handelt sich um grundlegende Vorschriften, die im Rechnungswesen von allen bilanzierungspflichtigen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, eingehalten werden müssen. Auch die Bilanzierungsgrundsätze dienen dem Gläubigerschutz und sollen die Bilanz- und Finanzanalyse erleichtern, so dass Betriebsvergleiche auf Jahresabschlüssen beruhen, die auf denselben Voraussetzungen aufbauen.
Die Fachliteratur beschrieb erstmals 1899 die Bilanzierungsgrundsätze Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit. Beide „können nur die Ziele bedeuten, auf die man hinarbeiten soll, die man aber vollständig nie erreichen wird“.
Arten
Allgemein kann unterschieden werden zwischen den Bilanzierungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und denen der International Financial Reporting Standards (IFRS).
- Bilanzierungsgrundsätze des HGB
Das HGB kennt folgende Grundsätze:
Grundsatz | Inhalt | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
Bilanzidentität | die Eröffnungsbilanz muss mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres übereinstimmen | § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB |
Bilanzklarheit | die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung müssen bestimmten formalen (äußerlichen) Gliederungs- und Gestaltungsprinzipien entsprechen | insbesondere § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 266 HGB |
Bilanzkontinuität | mehrere zeitlich aufeinander folgende Jahresabschlüsse müssen sowohl die gleichen Gliederungen aufweisen (formelle Bilanzkontinuität) als auch möglichst gleichen Bewertungsprinzipien folgen (materielle Bilanzkontinuität) | § 252 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 HGB |
Bilanzwahrheit | der Jahresabschluss muss inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Willkürfreiheit aufweisen | § 239 Abs. 2 HGB, § 246 Abs. 1 HGB |
wirtschaftliche Betrachtungsweise | bilanzielle Sachverhalte sind im Zweifel nach dem wirtschaftlichen Ergebnis und weniger nach ihrer Form zu beurteilen | § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB |
So verlangt beispielsweise der Grundsatz der Bilanzwahrheit unter anderem, dass sämtliche Aktiva und Passiva sowie Aufwand und Ertrag vollständig zu erfassen sind. Die Vollständigkeit wird durch ein Verrechnungsverbot erhöht. Nur sehr wenige Tatbestände unterliegen einem Aktivierungsverbot.
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde im Mai 2009 das Gebot der Ansatzstetigkeit zum Bilanzierungsgrundsatz erhoben. Sieht das Gesetz Ansatzwahlrechte vor, müssen demnach einmal ausgeübte Ansatzwahlrechte beibehalten bleiben (Ansatzstetigkeit; § 246 Abs. 3 HGB).
- Bilanzierungsgrundsätze des IFRS
Die IFRS kennen folgende Grundsätze:
Grundsatz | Inhalt | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
englisch true and fair view | der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln | IAS 1.15 |
englisch going concern | Fortführungsprinzip | IAS 1.25 ff. |
englisch accrual accounting | periodengerechte Gewinnermittlung, Rechnungsabgrenzung | IASB (Hrsg.), Accrual Accounting, März 2018, 1.17, A22 |
englisch relevance | Informationen gelten als relevant, wenn sie Entscheidungen von Adressaten des Jahresabschlusses beeinflussen | IAS 1.29 ff. |
englisch faithful representation | Glaubwürdigkeit, Vollständigkeit, Neutralität und Fehlerfreiheit des Jahresabschlusses | IAS 1.15 |
englisch substance over form | wirtschaftliche Betrachtungsweise | SIC-27 |
Ein wesentlicher Teil der Bilanzierungsgrundsätze nach IAS ist im Rahmenwerk (englisch framework) des IASB geregelt. Da dieses Rahmenwerk nicht den Rechtsstatus eines IAS-Standards besitzt, ist es als Empfehlung anzusehen.
International
Die unternehmensrechtliche Rechnungslegung ist auch in Österreich prinzipienorientiert ausgelegt und geht mit einer Beachtung der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) einher. Sie ist dort in den §§ 190 ff. UGB geregelt. Die wesentlichen Bilanzierungsgrundsätze enthält § 201 UGB.
In der Schweiz sind die GoB in den Art. 957a Abs. 2 OR, Art. 958 OR, Art. 958a und Art. 958b OR und Art. 958c OR kodifiziert.
Die Einbeziehung der Bilanzierungsgrundsätze der IFRS in den EU-Mitgliedstaaten ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards auf kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften beschränkt und wird in Deutschland durch § 264d HGB und § 315e HGB sichergestellt.
Wirtschaftliche Aspekte
Gemäß § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Im Grunde genommen bilden zwei Grundsätze die Basis für die gesamte Rechnungslegung: materiell die Bilanzwahrheit und formell die Bilanzklarheit. Bilanzierungsgrundsätze sind gesetzliche Vorschriften, die bestimmen, ob und wie ein Vermögenswert oder eine Kapitalposition zu bilanzieren ist oder nicht. Die Bilanz- und Finanzanalyse können deshalb bei testierten Jahresabschlüssen davon ausgehen, dass sie ein „getreues Bilanzbild“ (englisch true and fair view) von den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen eines Unternehmens vermitteln.
Einzelnachweise
- Benjamin R. Auer/Luise Hölscher, Grundkurs Buchführung, 2008, S. 79 ff.
- Hermann Veit Simon, Die Bilanzen der Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, 3. Auflage, 1899, S. 474
- Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2013, S. 683 ff.; ISBN 978-3800646876
- Bernd Heesen/Wolfgang Gruber, Bilanzanalyse und Kennzahlen, 2009, S. 25
- Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2013, S. 784 f.
- Michael Siefke, Externes Rechnungswesen als Datenbasis der Unternehmenssteuerung, 1999, S. 182
- Bernhard Pellens, Internationale Rechnungslegung, 1998, S. 388; ISBN 978-3791051567
- Gudrun Fritz-Schmied/Tanja Schuschnig/Ulrich Kraßnig, Bilanzierung kompakt (Ausgabe Österreich), 2022, S. 9
- KPMG (Hrsg.), Das Schweizer Rechnungslegungsrecht, Februar 2020, S. 5
- Claus Luttermann/Bernhard Großfeld, Bilanzrecht, 2005, S. 62
- Dirk Wenzel, Kompendium Rechnungswesen Immobilienwirtschaft, 2019, S. 250 ff.; ISBN 978-3064511590
- Claus Luttermann/Bernhard Großfeld, Bilanzrecht, 2005, S. 64
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Bilanzierungsgrundsatze sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen die bei der Bilanzierung zu beachtenden Grundsatze AllgemeinesDie Bilanzierungsgrundsatze bilden in Deutschland einen Teil der Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung Es handelt sich um grundlegende Vorschriften die im Rechnungswesen von allen bilanzierungspflichtigen Unternehmen gleich welcher Rechtsform eingehalten werden mussen Auch die Bilanzierungsgrundsatze dienen dem Glaubigerschutz und sollen die Bilanz und Finanzanalyse erleichtern so dass Betriebsvergleiche auf Jahresabschlussen beruhen die auf denselben Voraussetzungen aufbauen Die Fachliteratur beschrieb erstmals 1899 die Bilanzierungsgrundsatze Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit Beide konnen nur die Ziele bedeuten auf die man hinarbeiten soll die man aber vollstandig nie erreichen wird ArtenAllgemein kann unterschieden werden zwischen den Bilanzierungsgrundsatzen des Handelsgesetzbuchs HGB und denen der International Financial Reporting Standards IFRS Bilanzierungsgrundsatze des HGB Das HGB kennt folgende Grundsatze Grundsatz Inhalt RechtsgrundlageBilanzidentitat die Eroffnungsbilanz muss mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschaftsjahres ubereinstimmen 252 Abs 1 Nr 1 HGBBilanzklarheit die Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung mussen bestimmten formalen ausserlichen Gliederungs und Gestaltungsprinzipien entsprechen insbesondere 264 Abs 2 Satz 1 HGB 266 HGBBilanzkontinuitat mehrere zeitlich aufeinander folgende Jahresabschlusse mussen sowohl die gleichen Gliederungen aufweisen formelle Bilanzkontinuitat als auch moglichst gleichen Bewertungsprinzipien folgen materielle Bilanzkontinuitat 252 Abs 1 Nr 1 und Nr 6 HGBBilanzwahrheit der Jahresabschluss muss inhaltliche Richtigkeit Vollstandigkeit und Willkurfreiheit aufweisen 239 Abs 2 HGB 246 Abs 1 HGBwirtschaftliche Betrachtungsweise bilanzielle Sachverhalte sind im Zweifel nach dem wirtschaftlichen Ergebnis und weniger nach ihrer Form zu beurteilen 246 Abs 1 Satz 2 HGB So verlangt beispielsweise der Grundsatz der Bilanzwahrheit unter anderem dass samtliche Aktiva und Passiva sowie Aufwand und Ertrag vollstandig zu erfassen sind Die Vollstandigkeit wird durch ein Verrechnungsverbot erhoht Nur sehr wenige Tatbestande unterliegen einem Aktivierungsverbot Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG wurde im Mai 2009 das Gebot der Ansatzstetigkeit zum Bilanzierungsgrundsatz erhoben Sieht das Gesetz Ansatzwahlrechte vor mussen demnach einmal ausgeubte Ansatzwahlrechte beibehalten bleiben Ansatzstetigkeit 246 Abs 3 HGB Bilanzierungsgrundsatze des IFRS Die IFRS kennen folgende Grundsatze Grundsatz Inhalt Rechtsgrundlageenglisch true and fair view der Jahresabschluss muss ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermogens Finanz und Ertragslage vermitteln IAS 1 15englisch going concern Fortfuhrungsprinzip IAS 1 25 ff englisch accrual accounting periodengerechte Gewinnermittlung Rechnungsabgrenzung IASB Hrsg Accrual Accounting Marz 2018 1 17 A22englisch relevance Informationen gelten als relevant wenn sie Entscheidungen von Adressaten des Jahresabschlusses beeinflussen IAS 1 29 ff englisch faithful representation Glaubwurdigkeit Vollstandigkeit Neutralitat und Fehlerfreiheit des Jahresabschlusses IAS 1 15englisch substance over form wirtschaftliche Betrachtungsweise SIC 27 Ein wesentlicher Teil der Bilanzierungsgrundsatze nach IAS ist im Rahmenwerk englisch framework des IASB geregelt Da dieses Rahmenwerk nicht den Rechtsstatus eines IAS Standards besitzt ist es als Empfehlung anzusehen InternationalDie unternehmensrechtliche Rechnungslegung ist auch in Osterreich prinzipienorientiert ausgelegt und geht mit einer Beachtung der unternehmensrechtlichen Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung GoB einher Sie ist dort in den 190 ff UGB geregelt Die wesentlichen Bilanzierungsgrundsatze enthalt 201 UGB In der Schweiz sind die GoB in den Art 957a Abs 2 OR Art 958 OR Art 958a und Art 958b OR und Art 958c OR kodifiziert Die Einbeziehung der Bilanzierungsgrundsatze der IFRS in den EU Mitgliedstaaten ist durch die Verordnung EG Nr 1606 2002 vom 19 Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards auf kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften beschrankt und wird in Deutschland durch 264d HGB und 315e HGB sichergestellt Wirtschaftliche AspekteGemass 243 Abs 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsatzen ordnungsmassiger Buchfuhrung aufzustellen Im Grunde genommen bilden zwei Grundsatze die Basis fur die gesamte Rechnungslegung materiell die Bilanzwahrheit und formell die Bilanzklarheit Bilanzierungsgrundsatze sind gesetzliche Vorschriften die bestimmen ob und wie ein Vermogenswert oder eine Kapitalposition zu bilanzieren ist oder nicht Die Bilanz und Finanzanalyse konnen deshalb bei testierten Jahresabschlussen davon ausgehen dass sie ein getreues Bilanzbild englisch true and fair view von den tatsachlichen wirtschaftlichen Verhaltnissen eines Unternehmens vermitteln EinzelnachweiseBenjamin R Auer Luise Holscher Grundkurs Buchfuhrung 2008 S 79 ff Hermann Veit Simon Die Bilanzen der Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien 3 Auflage 1899 S 474 Gunter Wohe Ulrich Doring Einfuhrung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 2013 S 683 ff ISBN 978 3800646876 Bernd Heesen Wolfgang Gruber Bilanzanalyse und Kennzahlen 2009 S 25 Gunter Wohe Ulrich Doring Einfuhrung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 2013 S 784 f Michael Siefke Externes Rechnungswesen als Datenbasis der Unternehmenssteuerung 1999 S 182 Bernhard Pellens Internationale Rechnungslegung 1998 S 388 ISBN 978 3791051567 Gudrun Fritz Schmied Tanja Schuschnig Ulrich Krassnig Bilanzierung kompakt Ausgabe Osterreich 2022 S 9 KPMG Hrsg Das Schweizer Rechnungslegungsrecht Februar 2020 S 5 Claus Luttermann Bernhard Grossfeld Bilanzrecht 2005 S 62 Dirk Wenzel Kompendium Rechnungswesen Immobilienwirtschaft 2019 S 250 ff ISBN 978 3064511590 Claus Luttermann Bernhard Grossfeld Bilanzrecht 2005 S 64Normdaten Sachbegriff GND 4219301 1 GND Explorer lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten