Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Blindenware ist nach deutschem Recht eine nach den Vorgaben des Blindenwarenvertriebsgesetzes BliwaG hergestellte Ware d

Blindenwerkstätte

  • Startseite
  • Blindenwerkstätte
Blindenwerkstätte
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Blindenware ist nach deutschem Recht eine nach den Vorgaben des Blindenwarenvertriebsgesetzes (BliwaG) hergestellte Ware, die im Wesentlichen von blinden Menschen hergestellt wurde. Zu den Blindenwaren gehörten Bürsten, Wäscheklammern und kunstgewerbliche Waren. Die Ware durfte nur unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Blindenware vertrieben werden, wenn sie offiziell gekennzeichnet war. Die Kennzeichnung musste von einer staatlich anerkannten Blindenwerkstätte bzw. einem Zusammenschluss von Blindenwerkstätten stammen (§ 3 BliwaG).

Das BliwaG wurde 2007 durch das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II) aufgehoben.

Definition und rechtliche Bestimmung

Nach § 2 BliwaG waren Blindenwaren im Sinne des Gesetzes „Waren, die in ihren wesentlichen, das Erzeugnis bestimmenden Arbeiten von Blinden hergestellt und ihrer Art nach durch Rechtsverordnung bestimmt sind.“ Das Gesetz bestimmte auch Einschränkungen für die „Zusatzwaren“, die zusammen mit der Blindenware vertrieben werden durften. Weiterhin enthält der § 2 eine Definition, welche Personen als „Blinde“ im Sinne des Gesetzes gelten.

Die Rechtsverordnung wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen. Einer Zustimmung des Bundesrates bedurfte es nicht (§ 9 BliwaG). In der 1965 erfolgten Verordnung (Durchführungsverordnung zum BliwaG) werden als Blindenwaren aufgezählt:

  1. überwiegend handgefertigte Bürsten und Besen,
  2. Korbflechtwaren sowie Rahmen- und Stuhlflechtarbeiten,
  3. Doppel-, Rippen-, Gitter- und Gliedermatten,
  4. mit Rahmen oder Handwebstühlen und mechanischen Webstühlen hergestellte Webwaren,
  5. Strick-, Knüpf- und Häkelwaren (auch durch Strickmaschinen hergestellt),
  6. kunstgewerbliche Waren aus Keramik, Leder, Holz, Metall und Kunststoff,
  7. Federwäscheklammern,
  8. Arbeitsschürzen aus verschiedenen Materialien.

Blindenwerkstätte

Als Blindenwerkstätte konnten Betriebe durch eine zuständige Landesbehörde staatlich anerkannt werden. In den Betrieben durfte ausschließlich Blindenware hergestellt werden und in ihnen durften nicht blinde Personen nur mit „Hilfs- oder Nebenarbeiten“ beschäftigt werden (§ 5 BliwaG). Die Anerkennung setzte weiterhin eine gewisse „Zuverlässigkeit“ der Inhaber bzw. der Leiter des Betriebs voraus. Vor Anerkennung sollten Verbände blinder Menschen, Handwerkskammern etc. gehört werden. Die zuständigen Behörden konnten die Situation in den Betrieben überprüfen und auch eine Überprüfung vor Ort erzwingen (§ 7 BliwaG).

Staatlich anerkannte Blindenwerkstätten haben mit der Aufhebung des BliwaG 2007 ihre Anerkennung nicht verloren. So gelten sie beispielsweise weiterhin in Bezug auf die bevorzugte Vergabe von Aufträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) einer Werkstatt für behinderte Menschen gleichgestellt.

Quellen

  • Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG): Gesetz vom 9. April 1965 (BGBl. I S. 311); aufgehoben durch Artikel 30 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246, MEG II, Geltung ab 22. April 1965 bis 13. September 2007)
  • Verordnung zur Durchführung des Blindenwarenvertriebsgesetzes (DVO BliwaG): Verordnung vom 11. August 1965 (BGBl. I S. 807); aufgehoben durch Artikel 30 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246, MEG II)

Einzelnachweise

  1. Rudolf Ley, Michael Wankmüller: Die neue VOL/A: ein Schnelleinstieg in die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A vom 20. November 2009. Rehm, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8073-0140-2, S. 185.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 05 Jul 2025 / 16:01

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Blindenwerkstätte, Was ist Blindenwerkstätte? Was bedeutet Blindenwerkstätte?

Blindenware ist nach deutschem Recht eine nach den Vorgaben des Blindenwarenvertriebsgesetzes BliwaG hergestellte Ware die im Wesentlichen von blinden Menschen hergestellt wurde Zu den Blindenwaren gehorten Bursten Wascheklammern und kunstgewerbliche Waren Die Ware durfte nur unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Blindenware vertrieben werden wenn sie offiziell gekennzeichnet war Die Kennzeichnung musste von einer staatlich anerkannten Blindenwerkstatte bzw einem Zusammenschluss von Blindenwerkstatten stammen 3 BliwaG Werkstatt mit Flechtarbeiten 1956 Gesetzliches Zeichen fur Blindenwaren 1956 Das BliwaG wurde 2007 durch das Zweite Gesetz zum Abbau burokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelstandischen Wirtschaft MEG II aufgehoben Definition und rechtliche BestimmungNach 2 BliwaG waren Blindenwaren im Sinne des Gesetzes Waren die in ihren wesentlichen das Erzeugnis bestimmenden Arbeiten von Blinden hergestellt und ihrer Art nach durch Rechtsverordnung bestimmt sind Das Gesetz bestimmte auch Einschrankungen fur die Zusatzwaren die zusammen mit der Blindenware vertrieben werden durften Weiterhin enthalt der 2 eine Definition welche Personen als Blinde im Sinne des Gesetzes gelten Die Rechtsverordnung wurde durch das Bundesministerium fur Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium fur Arbeit und Soziales erlassen Einer Zustimmung des Bundesrates bedurfte es nicht 9 BliwaG In der 1965 erfolgten Verordnung Durchfuhrungsverordnung zum BliwaG werden als Blindenwaren aufgezahlt uberwiegend handgefertigte Bursten und Besen Korbflechtwaren sowie Rahmen und Stuhlflechtarbeiten Doppel Rippen Gitter und Gliedermatten mit Rahmen oder Handwebstuhlen und mechanischen Webstuhlen hergestellte Webwaren Strick Knupf und Hakelwaren auch durch Strickmaschinen hergestellt kunstgewerbliche Waren aus Keramik Leder Holz Metall und Kunststoff Federwascheklammern Arbeitsschurzen aus verschiedenen Materialien BlindenwerkstatteAls Blindenwerkstatte konnten Betriebe durch eine zustandige Landesbehorde staatlich anerkannt werden In den Betrieben durfte ausschliesslich Blindenware hergestellt werden und in ihnen durften nicht blinde Personen nur mit Hilfs oder Nebenarbeiten beschaftigt werden 5 BliwaG Die Anerkennung setzte weiterhin eine gewisse Zuverlassigkeit der Inhaber bzw der Leiter des Betriebs voraus Vor Anerkennung sollten Verbande blinder Menschen Handwerkskammern etc gehort werden Die zustandigen Behorden konnten die Situation in den Betrieben uberprufen und auch eine Uberprufung vor Ort erzwingen 7 BliwaG Staatlich anerkannte Blindenwerkstatten haben mit der Aufhebung des BliwaG 2007 ihre Anerkennung nicht verloren So gelten sie beispielsweise weiterhin in Bezug auf die bevorzugte Vergabe von Auftragen nach der Vergabe und Vertragsordnung fur Leistungen Teil A VOL A einer Werkstatt fur behinderte Menschen gleichgestellt QuellenBlindenwarenvertriebsgesetz BliwaG Gesetz vom 9 April 1965 BGBl I S 311 aufgehoben durch Artikel 30 des Gesetzes vom 7 September 2007 BGBl I S 2246 MEG II Geltung ab 22 April 1965 bis 13 September 2007 Verordnung zur Durchfuhrung des Blindenwarenvertriebsgesetzes DVO BliwaG Verordnung vom 11 August 1965 BGBl I S 807 aufgehoben durch Artikel 30 des Gesetzes vom 7 September 2007 BGBl I S 2246 MEG II EinzelnachweiseRudolf Ley Michael Wankmuller Die neue VOL A ein Schnelleinstieg in die Vergabe und Vertragsordnung fur Leistungen Teil A vom 20 November 2009 Rehm Heidelberg 2010 ISBN 978 3 8073 0140 2 S 185

Neueste Artikel
  • Juli 03, 2025

    Überpfändungsverbot

  • Juni 25, 2025

    Übernahmebestätigung

  • Juni 23, 2025

    Überkapazität

  • Juni 21, 2025

    Überbevölkerung

  • Juni 27, 2025

    Überbeschäftigung

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.