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Erschließung auch Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellun

Erschließungsstraße

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Erschließung, auch Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke (Grundstückserschließung). Aufgrund des Erschließungsaufwandes (Erschließungskosten) ist meist ein Erschließungsbeitrag an die Kommunen zu entrichten. Die Gesamtheit der Maßnahmen im privaten Bereich zur Erschließung werden als Grundstücksanschluss bezeichnet.

Grundlagen

Zu den baulichen Maßnahmen (so genannte Erschließungsanlagen) gehört

  • der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz
  • sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz.

Im Sinne der rechtlichen Regelungen (beispielsweise Baugesetzbuch) bedingt die Bebaubarkeit eines Grundstückes (Status als Baugrundstück) das Vorhandensein von Erschließungsanlagen. Zu diesem Zweck wird eine so genannte Vorauserschließung durchgeführt. Dabei werden die Erschließungsanlagen vor Beginn der Hochbaumaßnahmen fertiggestellt.

Vielfach wird auch von der Baulanderschließung gesprochen, da in diesem Fall die Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstückes erfüllt ist (gesicherte Erschließung) und sich das Bauerwartungsland in Bauland wandelt.

Unter Erschließung fällt aber auch das Zugänglichmachen von Gebieten im unbebauten Raum, also etwa Forststraßen für die Bewirtschaftung von Waldgrundstücken, Feldwege und Bringungswege für landwirtschaftliche Grundstücke, Wanderwege und die Beförderungsanlagen im alpinen Skisport und Sommertourismus, die Trassierung von Eisenbahn und Straße, der Bau von Flugplätzen und Ähnliches.

Grundsätzlich kann zwischen der inneren und der äußeren Erschließung unterschieden werden. Bei einer inneren Erschließung befinden sich alle oben genannten Einrichtungen innerhalb des Baugebietes, oder des Grundstückes, bei einer äußeren außerhalb des Baugebietes bzw. des Grundstückes. An die innere Erschließung schließt sich die Gebäudeerschließung oder Feinerschließung an.

Des Weiteren werden in der DIN 276 (Kostenermittlung im Hochbau) die Kosten für die Erschließung unterschieden nach öffentlicher Erschließung und nicht öffentlicher Erschließung.

Erschließungsanlagen

Die Gesamtheit aller Erschließungsanlagen wird als Erschließungssystem bezeichnet. Zu den Erschließungsanlagen zählen:

  • Anlagen der sozialen Infrastruktur:
    • Kinderspielplätze
  • Technische Erschließung:
    • die Versorgungsleitungen für Energieversorgung (Strom, Gas, Fernwärme)
    • Telekommunikationsanlagen, wie Datenkommunikationleitungen, Telefonleitungen, Kabelfernsehen, Rohrpost etc.
    • Ableitungen für Schmutz- und Regenwasser wie Kanalisation, Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser, oder Anlagen zur örtlichen Versickerung von Niederschlagswasser
    • die Anlagen der Trink- und Löschwasserversorgung
    • Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen, wie zum Bsp. Anlagen die dem Schallschutz dienen
  • Verkehrserschließung:
    • nicht öffentliche (meist private) Anlagen, die demselben Zweck dienen (private Erschließungsstraße)
    • nicht öffentliche (private) Straßen und Wege, welche ebenfalls aus den unterschiedlichsten Regelungen oder Umständen nicht allgemein mit Fahrzeugen oder Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen
    • öffentliche aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (beispielsweise Fußwege, Wohnwege)
    • öffentliche zum Anbau bestimmte Straßen, Wege und Plätze (Erschließungsstraße, auch Aufschließungsstraße genannt)
    • Parkflächen (Erschließungsparkflächen) und Grünanlagen (Erschließungsgrün)
    • Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete, das sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die selbst nicht zum Anbau bestimmt, aber zur Erschließung der Baugebiete notwendig sind

Weblinks

Wiktionary: Erschließung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb. FGSV Verlag, Köln 2000, S. 14. 
  2. Deutschland: Beitragsfähige Erschließungsanlage nach § 127 Abs. 2 BauGB
  3. Deutschland: nicht aber nach § 127 Abs. 2 BauGB, dieser Teil der Erschließung wird über entsprechende Ländergesetze geregelt.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4152886-4 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 01 Jul 2025 / 10:34

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Erschliessung auch Aufschliessung umfasst die Gesamtheit von baulichen Massnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmoglichkeiten eines oder mehrerer Grundstucke Grundstuckserschliessung Aufgrund des Erschliessungsaufwandes Erschliessungskosten ist meist ein Erschliessungsbeitrag an die Kommunen zu entrichten Die Gesamtheit der Massnahmen im privaten Bereich zur Erschliessung werden als Grundstucksanschluss bezeichnet Voraussetzung fur die Bebauung ist die gesicherte Erschliessung der GrundstuckeGrundlagenZu den baulichen Massnahmen so genannte Erschliessungsanlagen gehort der Anschluss an das offentliche Strassen und Wegenetz sowie an das Ver und Entsorgungsnetz Im Sinne der rechtlichen Regelungen beispielsweise Baugesetzbuch bedingt die Bebaubarkeit eines Grundstuckes Status als Baugrundstuck das Vorhandensein von Erschliessungsanlagen Zu diesem Zweck wird eine so genannte Vorauserschliessung durchgefuhrt Dabei werden die Erschliessungsanlagen vor Beginn der Hochbaumassnahmen fertiggestellt Vielfach wird auch von der Baulanderschliessung gesprochen da in diesem Fall die Voraussetzung fur die Bebauung eines Grundstuckes erfullt ist gesicherte Erschliessung und sich das Bauerwartungsland in Bauland wandelt Unter Erschliessung fallt aber auch das Zuganglichmachen von Gebieten im unbebauten Raum also etwa Forststrassen fur die Bewirtschaftung von Waldgrundstucken Feldwege und Bringungswege fur landwirtschaftliche Grundstucke Wanderwege und die Beforderungsanlagen im alpinen Skisport und Sommertourismus die Trassierung von Eisenbahn und Strasse der Bau von Flugplatzen und Ahnliches Grundsatzlich kann zwischen der inneren und der ausseren Erschliessung unterschieden werden Bei einer inneren Erschliessung befinden sich alle oben genannten Einrichtungen innerhalb des Baugebietes oder des Grundstuckes bei einer ausseren ausserhalb des Baugebietes bzw des Grundstuckes An die innere Erschliessung schliesst sich die Gebaudeerschliessung oder Feinerschliessung an Des Weiteren werden in der DIN 276 Kostenermittlung im Hochbau die Kosten fur die Erschliessung unterschieden nach offentlicher Erschliessung und nicht offentlicher Erschliessung ErschliessungsanlagenDie Gesamtheit aller Erschliessungsanlagen wird als Erschliessungssystem bezeichnet Zu den Erschliessungsanlagen zahlen Anlagen der sozialen Infrastruktur KinderspielplatzeTechnische Erschliessung die Versorgungsleitungen fur Energieversorgung Strom Gas Fernwarme Telekommunikationsanlagen wie Datenkommunikationleitungen Telefonleitungen Kabelfernsehen Rohrpost etc Ableitungen fur Schmutz und Regenwasser wie Kanalisation Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser oder Anlagen zur ortlichen Versickerung von Niederschlagswasser die Anlagen der Trink und Loschwasserversorgung Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schadliche Umwelteinwirkungen wie zum Bsp Anlagen die dem Schallschutz dienenVerkehrserschliessung nicht offentliche meist private Anlagen die demselben Zweck dienen private Erschliessungsstrasse nicht offentliche private Strassen und Wege welche ebenfalls aus den unterschiedlichsten Regelungen oder Umstanden nicht allgemein mit Fahrzeugen oder Kraftfahrzeugen benutzt werden durfen offentliche aus rechtlichen oder tatsachlichen Grunden mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete beispielsweise Fusswege Wohnwege offentliche zum Anbau bestimmte Strassen Wege und Platze Erschliessungsstrasse auch Aufschliessungsstrasse genannt Parkflachen Erschliessungsparkflachen und Grunanlagen Erschliessungsgrun Sammelstrassen innerhalb der Baugebiete das sind offentliche Strassen Wege und Platze die selbst nicht zum Anbau bestimmt aber zur Erschliessung der Baugebiete notwendig sindWeblinksWiktionary Erschliessung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweiseForschungsgesellschaft fur Strassen und Verkehrswesen Begriffsbestimmungen Teil Verkehrsplanung Strassenentwurf und Strassenbetrieb FGSV Verlag Koln 2000 S 14 Deutschland Beitragsfahige Erschliessungsanlage nach 127 Abs 2 BauGB Deutschland nicht aber nach 127 Abs 2 BauGB dieser Teil der Erschliessung wird uber entsprechende Landergesetze geregelt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4152886 4 GND Explorer lobid OGND AKS

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