Der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss englisch European Payments Council EPC französisch Conseil Européen des Paieme
Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss

Der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss (englisch European Payments Council, EPC; französisch Conseil Européen des Paiements, CEP) ist eine Einrichtung der Kreditinstitute in der Europäischen Union. Erklärter Zweck des Ausschusses ist die Schaffung des Europäischen Zahlungsraumes (SEPA) – die im Wesentlichen mittlerweile umgesetzt ist. Der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss soll als Entscheidungs- und Koordinierungsgremium die Harmonisierung der SEPA-Verfahren leiten und koordinieren.
Politischer Hintergrund und Entstehungsgeschichte
Im Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 wurde die Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) vereinbart. Kernstück des Vertrags war die Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel in den Teilnehmerländern zum 1. Januar 1999 als Buch- und zum 1. Januar 2002 als Bargeld. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die Euroeinführung hat das Europäische Parlament am 27. Januar 1997 eine Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen erlassen. Diese Richtlinie zielte darauf ab, „die Bankdienstleistungen im Bereich der grenzüberschreitenden Überweisungen zu verbessern und deren Effizienz zu erhöhen.“ In einer Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union vom 31. Januar 2001 über die Verbesserung der Dienstleistungen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr wurde festgestellt, dass die EU-Richtlinie von 1997 ihre Zielsetzung nicht erreicht hatte. Deshalb haben die Europäische Kommission und der Rat am 19. Dezember 2001 die EU-Preisverordnung (Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro) erlassen. Hierin wurde im Großen und Ganzen eine Vereinheitlichung der Preise zwischen dem Inlandszahlungsverkehr und dem Zahlungsverkehr in Euro festgelegt. Diese Verordnung wurde gegen den Widerstand der europäischen Banken durchgesetzt. Das ordnungspolitische Argument der Banken, dass diese Verordnung einen den marktwirtschaftlichen Prinzipien widersprechenden Eingriff in die freie Preisgestaltung darstellt, wurde vor allem deshalb nicht berücksichtigt, weil die Vereinheitlichung auf freiwilliger Basis keine erkennbaren Fortschritte erzielt hatte.
Um weitere Regelungen des Gesetzgebers auf diesem Gebiet zu verhindern, war es notwendig, für die Aktivitäten der europäischen Banken zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Massenzahlungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union einen institutionellen Rahmen zu schaffen. Unter Federführung der europäischen Bankenverbände wurde am 25. und 26. März 2002 ein Workshop in Brüssel durchgeführt, an dem neben den Verbänden auch 42 europäische Großbanken teilnahmen. Auf Basis dieses Workshops wurde im Sommer 2002 der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss eingerichtet.
Zielsetzung
Vorrangiges Ziel ist die Verwirklichung des – mittlerweile geschaffenen – Europäischen Zahlungsraumes (SEPA), der im Rahmen der Selbstregulierung ohne Eingriff des Gesetzgebers verwirklicht werden sollte. Diese Zielsetzung wurde in einem so genannten „Weißbuch“ zusammengefasst.
Organisation
Die Vereinigung ist eine Non-Profit-Organisation. Sitz ist Brüssel. Mitglieder des EPC sind Banken und Bankenverbände aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union, der Schweiz, Islands, Norwegens und Liechtensteins. Derzeit umfasst er 74 Mitglieder aus 32 europäischen Ländern. Die Anzahl der Sitze der einzelnen Länder ist abhängig von der Anzahl der Zahlungsverkehrstransaktionen des jeweiligen Landes. Maximal sind pro Land acht Sitze vorgesehen. Mitglieder aus Deutschland sind derzeit die BayernLB, der Bundesverband deutscher Banken, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, die Deutsche Bank, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, die DZ Bank, die Commerzbank und die LBBW.
Entscheidungsgremium ist das EPC-Plenum. Daneben gibt es das Koordinationskomitee, das die folgenden Arbeitsgruppen koordiniert:
- Legal Support Group
- Electronic Credit Transfer (SEPA-Überweisung)
- Electronic Direct Debit (SEPA-Lastschrift)
- Cash
- Cards
- OITS Standards Support Group (Operations, Infrastructure and Technology Standards)
Umsetzungsfahrplan
Im Dezember 2004 hatte der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss die „Roadmap 2004 – 2010“ beschlossen. Vorrangiges Ziel war darin die Entwicklung der drei neuen europäischen Zahlungsinstrumente SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und Debitkartenzahlung. Parallel hierzu wurden ein einheitliches Datenformat und Rahmenbedingungen für das Clearing und das Settlement entwickelt. Die neuen Zahlungsinstrumente werden den Endkunden seit dem 28. Januar 2008 zunächst für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr angeboten. Der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss ließ im November 2017 für alle EU-Mitgliedstaaten ein auf SEPA und dem ISO-Standard 20022 basierendes Zahlungssystem unter dem Namen „Echtzeitüberweisung“ zu.
Weblinks
- Offizielle Website (englisch)
- Definition auf bezahlen.de
- SEPA und EPC auf www.zahlungsverkehrsfragen.de
Einzelnachweise
- Karl W. Bergemann: Das Wörterbuch Englisch-Deutsch: 420.000 Stichwörter. Karl W. Bergemann, 2018.
- Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom […] über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro, abgerufen am 11. August 2018. In: EUR-Lex. 11. Februar 2008, Abschnitt 7.1.
- Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L, Nr. 344, 28. Dezember 2001, S. 13–16, Online auf EUR-Lex.
- “Euroland: Our Single Payment Area!” White Paper May 2002 ( vom 22. Dezember 2005 im Internet Archive; PDF)
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Europaische Zahlungsverkehrsausschuss englisch European Payments Council EPC franzosisch Conseil Europeen des Paiements CEP ist eine Einrichtung der Kreditinstitute in der Europaischen Union Erklarter Zweck des Ausschusses ist die Schaffung des Europaischen Zahlungsraumes SEPA die im Wesentlichen mittlerweile umgesetzt ist Der Europaische Zahlungsverkehrsausschuss soll als Entscheidungs und Koordinierungsgremium die Harmonisierung der SEPA Verfahren leiten und koordinieren Logo des Europaischen ZahlungsverkehrsausschussesPolitischer Hintergrund und EntstehungsgeschichteIm Vertrag von Maastricht vom 7 Februar 1992 wurde die Schaffung der Europaischen Wirtschafts und Wahrungsunion EWWU vereinbart Kernstuck des Vertrags war die Einfuhrung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel in den Teilnehmerlandern zum 1 Januar 1999 als Buch und zum 1 Januar 2002 als Bargeld Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen fur die Euroeinfuhrung hat das Europaische Parlament am 27 Januar 1997 eine Richtlinie uber grenzuberschreitende Uberweisungen erlassen Diese Richtlinie zielte darauf ab die Bankdienstleistungen im Bereich der grenzuberschreitenden Uberweisungen zu verbessern und deren Effizienz zu erhohen In einer Mitteilung der Europaischen Kommission an das Europaische Parlament und den Rat der Europaischen Union vom 31 Januar 2001 uber die Verbesserung der Dienstleistungen im grenzuberschreitenden Zahlungsverkehr wurde festgestellt dass die EU Richtlinie von 1997 ihre Zielsetzung nicht erreicht hatte Deshalb haben die Europaische Kommission und der Rat am 19 Dezember 2001 die EU Preisverordnung Verordnung EG Nr 2560 2001 vom 19 Dezember 2001 uber grenzuberschreitende Zahlungen in Euro erlassen Hierin wurde im Grossen und Ganzen eine Vereinheitlichung der Preise zwischen dem Inlandszahlungsverkehr und dem Zahlungsverkehr in Euro festgelegt Diese Verordnung wurde gegen den Widerstand der europaischen Banken durchgesetzt Das ordnungspolitische Argument der Banken dass diese Verordnung einen den marktwirtschaftlichen Prinzipien widersprechenden Eingriff in die freie Preisgestaltung darstellt wurde vor allem deshalb nicht berucksichtigt weil die Vereinheitlichung auf freiwilliger Basis keine erkennbaren Fortschritte erzielt hatte Um weitere Regelungen des Gesetzgebers auf diesem Gebiet zu verhindern war es notwendig fur die Aktivitaten der europaischen Banken zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Massenzahlungsverkehrs innerhalb der Europaischen Union einen institutionellen Rahmen zu schaffen Unter Federfuhrung der europaischen Bankenverbande wurde am 25 und 26 Marz 2002 ein Workshop in Brussel durchgefuhrt an dem neben den Verbanden auch 42 europaische Grossbanken teilnahmen Auf Basis dieses Workshops wurde im Sommer 2002 der Europaische Zahlungsverkehrsausschuss eingerichtet ZielsetzungVorrangiges Ziel ist die Verwirklichung des mittlerweile geschaffenen Europaischen Zahlungsraumes SEPA der im Rahmen der Selbstregulierung ohne Eingriff des Gesetzgebers verwirklicht werden sollte Diese Zielsetzung wurde in einem so genannten Weissbuch zusammengefasst OrganisationDie Vereinigung ist eine Non Profit Organisation Sitz ist Brussel Mitglieder des EPC sind Banken und Bankenverbande aus den Mitgliedslandern der Europaischen Union der Schweiz Islands Norwegens und Liechtensteins Derzeit umfasst er 74 Mitglieder aus 32 europaischen Landern Die Anzahl der Sitze der einzelnen Lander ist abhangig von der Anzahl der Zahlungsverkehrstransaktionen des jeweiligen Landes Maximal sind pro Land acht Sitze vorgesehen Mitglieder aus Deutschland sind derzeit die BayernLB der Bundesverband deutscher Banken der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken die Deutsche Bank der Deutsche Sparkassen und Giroverband die DZ Bank die Commerzbank und die LBBW Entscheidungsgremium ist das EPC Plenum Daneben gibt es das Koordinationskomitee das die folgenden Arbeitsgruppen koordiniert Legal Support Group Electronic Credit Transfer SEPA Uberweisung Electronic Direct Debit SEPA Lastschrift Cash Cards OITS Standards Support Group Operations Infrastructure and Technology Standards UmsetzungsfahrplanIm Dezember 2004 hatte der Europaische Zahlungsverkehrsausschuss die Roadmap 2004 2010 beschlossen Vorrangiges Ziel war darin die Entwicklung der drei neuen europaischen Zahlungsinstrumente SEPA Uberweisung SEPA Lastschrift und Debitkartenzahlung Parallel hierzu wurden ein einheitliches Datenformat und Rahmenbedingungen fur das Clearing und das Settlement entwickelt Die neuen Zahlungsinstrumente werden den Endkunden seit dem 28 Januar 2008 zunachst fur den grenzuberschreitenden Zahlungsverkehr angeboten Der Europaische Zahlungsverkehrsausschuss liess im November 2017 fur alle EU Mitgliedstaaten ein auf SEPA und dem ISO Standard 20022 basierendes Zahlungssystem unter dem Namen Echtzeituberweisung zu WeblinksOffizielle Website englisch Definition auf bezahlen de SEPA und EPC auf www zahlungsverkehrsfragen deEinzelnachweiseKarl W Bergemann Das Worterbuch Englisch Deutsch 420 000 Stichworter Karl W Bergemann 2018 Bericht der Kommission an das Europaische Parlament und den Rat vom uber die Anwendung der Verordnung EG Nr 2560 2001 uber grenzuberschreitende Zahlungen in Euro abgerufen am 11 August 2018 In EUR Lex 11 Februar 2008 Abschnitt 7 1 Verordnung EG Nr 2560 2001 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 19 Dezember 2001 uber grenzuberschreitende Zahlungen in Euro In Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften L Nr 344 28 Dezember 2001 S 13 16 Online auf EUR Lex Euroland Our Single Payment Area White Paper May 2002 Memento vom 22 Dezember 2005 im Internet Archive PDF Normdaten Korperschaft GND 124374474X GND Explorer lobid OGND AKS LCCN nb2007027597 VIAF 159703548