Die Europäische Kommission abgekürzt EK im offiziellen Schriftverkehr häufig KOM kurz EU Kommission ist ein supranationa
Europäische Kommission

Die Europäische Kommission (abgekürzt EK, im offiziellen Schriftverkehr häufig KOM), kurz EU-Kommission, ist ein supranationales Organ der Europäischen Union (EU). Im politischen System der EU nimmt sie vor allem Aufgaben der Exekutive wahr und entspricht damit der Regierung in staatlichen Systemen. Sie hat jedoch noch weitere Funktionen: So überwacht sie als „Hüterin der Verträge“ etwa die Einhaltung des Europarechts durch die EU-Mitgliedstaaten und kann gegebenenfalls Klage gegen einen EU-Staat beim Europäischen Gerichtshof erheben. Zudem hat sie, bis auf einige in den EU-Verträgen genannte Fälle, das alleinige Initiativrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren.
Europäische Kommission — EK — | |
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Staatliche Ebene | Europäische Union |
Stellung | Supranationales exekutives Organ (Teil des politischen Systems der EU) |
Gründung | 1. Juli 1967 |
Hauptsitz | Berlaymont-Gebäude, Brüssel |
Vorsitz | Ursula von der Leyen (Kommissionspräsidentin) |
Anzahl der Bediensteten | 32.000 |
Website | ec.europa.eu |
Die Mitglieder der Kommission der Europäischen Union, die EU-Kommissare, werden von den Regierungen der EU-Staaten nominiert und vom Europäischen Parlament gewählt. Sie sollen in ihren Entscheidungen unabhängig sein und nur die gemeinsamen Interessen der Union, nicht die ihrer jeweiligen EU-Herkunftsstaaten vertreten. Ihre Amtszeit entspricht der fünfjährigen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments, dem sie gemäß Art. 17, Abs. 8 EU-Vertrag gegenüber verantwortlich sind und das sie jederzeit abwählen kann.
Die Kommission wird von der Präsidentin der Europäischen Kommission, derzeit Ursula von der Leyen, geleitet, die unter anderem die Ressortverteilung festlegt und auch einzelne Kommissare entlassen kann. Sitz der Kommission ist Brüssel; einige Dienststellen befinden sich in Luxemburg.
Aufgaben
Als Organ ist die Kommission in Art. 17 EU-Vertrag sowie Art. 244 ff. AEU-Vertrag verankert. Sie übernimmt im Wesentlichen Funktionen der Exekutive und ist insofern mit der Regierung eines Nationalstaats vergleichbar. So sorgt sie mithilfe ihres Beamtenapparats für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte (also Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse), setzt den EU-Haushalt um und führt die beschlossenen Förderprogramme durch.
Allerdings nimmt die Kommission auch noch weitere Aufgaben wahr: Insbesondere besitzt sie im Bereich der Legislative der EU das alleinige Initiativrecht, das heißt, nur sie kann den formalen Vorschlag zu einem EU-Rechtsakt machen und diesen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament unterbreiten. Rat und Parlament können die Vorschläge der Kommission zwar abändern und erweitern, sie können aber nicht von sich aus ein Rechtsetzungsverfahren einleiten. Auch wenn das Verfahren bereits läuft, hat die Kommission noch einen gewissen Einfluss auf seine Entwicklung: So kann sie zu den von Rat und Parlament beschlossenen Änderungen positiv oder negativ Stellung nehmen, wodurch sich jeweils die zur Verabschiedung erforderlichen Mehrheiten in diesen beiden Institutionen verändern. Die Europäische Kommission kann nach Art. 293 Abs. 2 AEUV ihren Vorschlag jederzeit im Verlauf der Verfahren zur Annahme eines Rechtsakts der Union ändern oder zurücknehmen, solange kein Beschluss des Rates ergangen ist. Die Kommission kann ihren Rechtsetzungsvorschlag etwa zurücknehmen, wenn eine von Parlament und Rat beabsichtigte Änderung den Vorschlag in einer Weise verfälscht, die der Verwirklichung der mit ihm verfolgten Ziele entgegensteht.
Eine besondere Funktion hat die Kommission bei dem Erlass von Durchführungsbestimmungen zu den EU-Rechtsakten. Diese sind nach Art. 291 AEU-Vertrag im Normalfall Aufgabe der Mitgliedstaaten; aufgrund der hohen Komplexität vieler Regelungen sind diese dabei jedoch auf das Fachwissen der Kommission angewiesen. Daher hat sich das Komitologie-Verfahren etabliert, in dem Vertreter der nationalen Regierungen unter Beteiligung von Kommissionsbeamten die nötigen Durchführungsmaßnahmen beschließen.
Ferner kommt der Kommission eine besondere Rolle als „Hüterin der Verträge“ zu: Sie achtet darauf, dass die Mitgliedstaaten die europarechtlichen Verpflichtungen, die sie mit dem EU-Vertrag und dem AEU-Vertrag eingegangen sind, auch einhalten. So überprüft sie beispielsweise im Rahmen der Beihilfekontrolle, ob Subventionen der Mitgliedstaaten gegen die Regelungen zum Europäischen Binnenmarkt verstoßen; die Mitgliedstaaten müssen sich solche Subventionen daher von der Europäischen Kommission genehmigen lassen. Bei Rechtsverstößen der Mitgliedstaaten kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten.
Vor allem in den Bereichen Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit agiert die Kommission auch als Vertreterin der EU auf internationaler Ebene. So repräsentiert sie die EU-Mitgliedstaaten beispielsweise in der Welthandelsorganisation und handelt die dort geschlossenen Übereinkommen selbstständig aus.
Zusammensetzung
Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 27 Mitgliedern, die umgangssprachlich als Kommissare bezeichnet werden. Die Gruppe der 27 Mitglieder wird in Abgrenzung zur Gesamtbehörde auch als Kollegium der Kommissions-Mitglieder (College of the members of the Commission) bezeichnet. Seit der EU-Erweiterung 2004 entsendet jeder der Mitgliedstaaten einen Staatsangehörigen als Kommissionsmitglied. Eines der Kommissionsmitglieder nimmt als Präsident der Europäischen Kommission eine Leitungs- und Sprecherfunktion ein, ansonsten ist jedem Kommissar ein bestimmtes politisches Ressort zugeordnet. Der Kommissionspräsident besitzt eine Richtlinienkompetenz in der Kommission, er ernennt die Vizepräsidenten und kann auch selbständig einzelne Kommissare entlassen (Art. 17 Abs. 6 EU-Vertrag). Entschlüsse werden aber grundsätzlich nach dem Kollegialprinzip gefasst, bei dem alle Mitglieder der Kommission gleichberechtigt sind. Die Kommissionsmitglieder dürfen während ihrer Amtszeit keiner anderen Berufstätigkeit nachgehen, die Regierungen müssen ihre Unabhängigkeit beachten und dürfen nicht versuchen, sie zu beeinflussen (Art. 245 AEUV). Einer der Kommissare ist als Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik zugleich Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten, er nimmt damit eine Doppelfunktion zwischen Kommission und Rat der EU ein.
Nach dem Vertrag von Nizza hätte seit der Europawahl 2009 die Zahl der EU-Kommissare kleiner als die der Mitgliedstaaten sein müssen. Und auch der seit dem 1. Dezember 2009 gültige Vertrag von Lissabon sieht eigentlich vor, dass seit 2014 nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen können (Art. 17 Abs. 5 EU-Vertrag). Allerdings kann der Europäische Rat durch Beschluss auch eine andere Zusammensetzung der Kommission festlegen. Im Ratifikationsverfahren stieß die vorgesehene Verkleinerung vor allem in einigen kleineren Ländern auf Kritik und galt als einer der Gründe, weshalb das erste Referendum, das in Irland über den Vertrag abgehalten wurde, scheiterte. Daher sicherte der Europäische Rat Irland im Dezember 2008 zu, dass bei Inkrafttreten des Vertrags von einer Verkleinerung der Kommission abgesehen werde. Ein entsprechender Beschluss wurde in der Folge vom Europäischen Rat am 22. Mai 2013 gefasst, sodass jeder Mitgliedstaat weiterhin einen Kommissar stellen kann.
Wahl
Die Kommission wird grundsätzlich alle fünf Jahre nach der Europawahl neu besetzt (Art. 17 EU-Vertrag). Dabei nominiert zunächst der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit den Kommissionspräsidenten, wobei er laut des EU-Vertrags das Wahlergebnis berücksichtigen muss. Anschließend benötigt der Kommissionspräsident ein erstes Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Scheitert er dabei, muss der Europäische Rat einen neuen Kandidaten vorschlagen.
Bei der Europawahl 2014 wurde erstmals zwischen den Europaparteien informell das „Spitzenkandidaten“-Prinzip vereinbart, welches besagt, dass der Europäische Rat dabei nur denjenigen Kandidaten nominieren darf, dessen Partei bei der Europawahl das beste Ergebnis erzielt hat. Dementsprechend wurde Jean-Claude Juncker von der Europäischen Volkspartei zum Präsidenten gewählt. Nach der Europawahl 2019 wurde dieses Prinzip jedoch mit der Wahl von Ursula von der Leyen, die vorher nicht als Spitzenkandidatin angetreten war, vorerst wieder aufgegeben. Sie erklärte daraufhin, das Verfahren gemeinsam reformieren zu wollen.
Hat der Präsidentschaftskandidat die erforderliche Mehrheit im Parlament erreicht, schlagen ihm die Regierungen der Mitgliedstaaten jeweils einen Kommissar aus ihrem Staat vor. Der designierte Kommissionspräsident kann diese jedoch zurückweisen. Anschließend muss das Kollegium zunächst im Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit bestätigt werden. Dabei werden die Vorschläge der Regierungen üblicherweise ohne Weiteres übernommen; die Kommissare entstammen daher meistens denjenigen Parteien, die in ihrem jeweiligen Staat die Regierung bilden. Der Europäische Rat wählt außerdem den Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik; dieser ist zugleich einer der Vizepräsidenten der Kommission. Die übrigen Ressorts kann der Kommissionspräsident nach der Nominierung der Kandidaten selbstständig verteilen, außerdem kann er weitere Vizepräsidenten unter den Kommissaren ernennen. Zuschnitt und Verteilung der Ressorts kann der Kommissionspräsident auch später jederzeit wieder verändern.
Nach der Nominierung der Kommissare befragen die jeweils zuständigen Ausschüsse des neu gewählten Europäischen Parlaments die Kandidaten in öffentlichen Sitzungen ausführlich und geben Stellungnahmen ab. Hierbei sind bereits mehrfach einzelne Nominierte (z. B. Alenka Bratušek, László Trócsányi, Sylvie Goulard) durchgefallen, woraufhin ihre jeweiligen Länder neue Kandidaten vorschlagen müssen. Anschließend findet eine Wahl im Parlament über die Kommission als Ganze statt. Erhält diese die erforderliche Mehrheit, wird die Kommission vom Europäischen Rat ernannt und nimmt daraufhin ihre Arbeit auf.
Abwahl
Nach der Ernennung der Kommission kann das Europäische Parlament diese jederzeit durch ein mit Zweidrittelmehrheit getroffenes Misstrauensvotum wieder abwählen (Art. 234 AEU-Vertrag). Der Hohe Vertreter, der zusammen mit den anderen Mitgliedern der Kommission gewählt wird, kann außerdem auch vom Europäischen Rat entlassen werden (Art. 18 EU-Vertrag). Des Weiteren muss jedes Kommissionsmitglied zurücktreten, wenn es vom Kommissionspräsidenten dazu aufgefordert wird. Die Ernennung von neuen Kommissaren läuft in all diesen Fällen nach demselben Verfahren ab wie bei einer regulären Neubesetzung, wobei die Amtszeit der neu ernannten Kommissare nur bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments dauert.
Legitimität
Das Ernennungsverfahren der Europäischen Kommission wird häufig als Teil des sogenannten „Demokratiedefizits der Europäischen Union“ angesehen, da sie ursprünglich nur indirekt über die Regierungen der Mitgliedstaaten legitimiert war. Tatsächlich wurde die Kommission bei ihrer Gründung vor allem als eine unabhängige, technokratische Institution angesehen, die ähnlich wie eine Zentralbank nach Möglichkeit dem Einfluss der täglichen politischen Auseinandersetzungen entzogen sein sollte. Mit zunehmender Ausweitung der Politikfelder der Europäischen Union und einer damit einhergehenden Politisierung der Kommission mehrten sich jedoch auch die Forderungen nach einer besseren Legitimierung der Kommission. Entsprechend wurden im Vertrag von Maastricht 1992 und im Vertrag von Amsterdam 1997 auch die Mitspracherechte des Europäischen Parlaments erheblich ausgeweitet. Seither spielt dieses eine zentrale Rolle bei der Wahl der Kommission, die ohne dessen Zustimmung nicht ernannt werden und von diesem auch jederzeit wieder abgewählt werden kann. Auch ist die Kommission inzwischen gemäß Art. 17, Abs. 8 EU-Vertrag nur dem Parlament gegenüber politisch verantwortlich.
Im Europäischen Konvent, der den Entwurf für den EU-Verfassungsvertrag ausarbeitete, wurde 2002 auch über Möglichkeiten wie eine Wahl allein durch das Europäische Parlament (also ohne Mitwirkung des Europäischen Rates) oder sogar eine Direktwahl des Kommissionspräsidenten durch die EU-Bevölkerung diskutiert. Allerdings konnten sich diese Vorschläge zuletzt nicht durchsetzen.
Amtierende Kommission
Nach der Europawahl 2024 wurde Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin wiedergewählt. Die Kommission trat ihr Amt am 1. Dezember 2024 an.
Arbeitsweise
Die Regelungen zur Organisation der Kommission sind in ihrer Geschäftsordnung festgehalten. Die Sitzungen der Kommissare finden meist einmal wöchentlich am Mittwochvormittag in Brüssel statt; die Kommissare können aber auch zusätzliche Termine vereinbaren. In den Wochen, in denen das Europäische Parlament Plenarsitzungen in Straßburg abhält, tagt auch das Kommissionskollegium dort. Die Sitzungen werden vom Kommissionspräsidenten geleitet, bei dessen Abwesenheit vom Ersten Vizepräsidenten der Kommission. Sie sind nicht öffentlich, es werden aber Protokolle davon publiziert.
In den Sitzungen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kommissionspräsidenten. Die meisten Beschlüsse werden allerdings außerhalb der Sitzungen im schriftlichen Verfahren getroffen, bei dem alle Kommissionsmitglieder einen Vorschlag schriftlich vorgelegt bekommen und dieser als gebilligt gilt, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist Einwände erhoben werden. Bei weniger bedeutenden Fragen kann die Kommission Entscheidungen auch an einzelne Kommissare oder an Mitarbeiter der Generaldirektionen delegieren. Dabei gilt allerdings in jedem Fall das Kollegialitätsprinzip, Beschlüsse werden also formal immer von der Kommission als Ganzes getroffen.
Der Kommission unterstehen verschiedene Generaldirektionen, die ähnliche Funktionen wie die Ministerien auf nationaler Ebene erfüllen. Anders als bei Ministerien decken sich jedoch die Ressorts der Kommissare teilweise nicht genau mit denen der Generaldirektionen, sodass teilweise einem Kommissar mehrere Generaldirektionen zugeordnet sein können oder eine Generaldirektion mehreren Kommissaren zuarbeitet. Für die interne Verwaltung gibt es Dienstleister, etwa den Juristischen Dienst und den Übersetzungsdienst, die organisatorisch den Generaldirektionen gleichgestellt sind. Für die Durchführung bestimmter Gemeinschaftsprogramme kann die Europäische Kommission darüber hinaus auf sogenannte Exekutivagenturen zurückgreifen, die jeweils nur für bestimmte Tätigkeiten und auf einen bestimmten Zeitraum eingerichtet werden. Ein wichtiger Verwaltungsposten innerhalb der EU ist der Generalsekretär der Europäischen Kommission, ein EU-Beamter, der den Verwaltungsapparat administrativ führt.
Jedes Kommissionsmitglied verfügt darüber hinaus über einen eigenen Mitarbeiterstab (das sogenannte Kabinett) aus sechs bis neun politischen Beamten. Die Kabinettchefs bereiten die Tagesordnung für die Sitzungen des Kollegiums vor und stimmen sich bereits untereinander ab: Bei den sogenannten „A-Punkten“ (A Artikel) herrscht Einigkeit unter den Ressorts, sie sind ohne größere Beratung beschlussfähig. Die sogenannten „B-Punkte“ (B Artikel) dagegen bedürfen eingehender Diskussion im Kollegium.
Für die Koordinierung zwischen den verschiedenen Ressorts, die Organisation der Sitzungen und die Veröffentlichung der Beschlüsse wird der Kommissionspräsident von einem Generalsekretär unterstützt. Das Generalsekretariat der Europäischen Kommission hat dabei den gleichen organisatorischen Rang wie die anderen Generaldirektionen und Dienste.
Die Kommission besitzt zudem Auslandsvertretungen, die sogenannten Delegationen der Europäischen Union, die dem Hohen Vertreter unterstehen. Sie übernehmen Funktionen wie die Außendarstellung von EU-Politik, das Erstellen von Analysen für die Kommission sowie gegebenenfalls Verhandlungen im Rahmen eines vorgegebenen Mandats. Sie bilden die Basis für den Europäischen Auswärtigen Dienst. Außerdem hat die Kommission Vertretungsbüros in allen EU-Mitgliedstaaten, die oft zusammen mit Informationsbüros des Europäischen Parlaments in einem sogenannten Haus der Europäischen Union untergebracht sind.
Die internen Arbeitssprachen der Europäischen Kommission sind Englisch, Französisch und Deutsch. Arbeitsdokumente werden in alle drei Sprachen übersetzt. Interne Besprechungen werden jedoch häufig nur in Englisch geführt.
Ausschüsse und Beiräte
Ausschüsse und Expertengruppen unterstützen die Kommission mit ihrem Rat und ihrem Fachwissen. Es gibt zum Beispiel den Ausschuss für Regulierungskontrolle. Sein Leiter ist Rytis Martikonis.
Ausschussverfahren
„Die Europäische Kommission erhält in manchen Fällen durch einen Rechtsakt die Befugnis zur Verabschiedung von , mit denen die Bedingungen für eine einheitliche Anwendung eines bestimmten Gesetzes geschaffen werden. Das Ausschussverfahren umfasst eine Reihe von Verfahrensschritten (beispielsweise Sitzungen von repräsentativen Ausschüssen), die den EU-Ländern ein Mitspracherecht bei Durchführungsrechtsakten geben.“
Geschichte
Die drei Kommissionen bis 1967
Die Europäische Kommission hat ihren Ursprung in der Hohen Behörde, die im Rahmen des Pariser Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1952 geschaffen wurde, jedoch auch schon als Kommission bezeichnet wurde. Die Hohe Behörde hatte ihren Sitz in Luxemburg und besaß sehr weitgehende eigene Entscheidungsrechte für den Bereich der Montanindustrie. Lediglich in bestimmten Fällen – insbesondere, wenn Entscheidungen der Hohen Behörde auch Auswirkungen auf andere Sektoren gehabt hätten – benötigte sie die Zustimmung des Ministerrats.
Die Hohe Behörde setzte sich aus neun Mitgliedern zusammen, von denen acht durch die sechs EGKS-Staaten ernannt wurden und das neunte von den übrigen acht frei hinzugewählt wurde. Entscheidungen wurden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen. Die Hohe Behörde wählte ihren Präsidenten selbst; der erste Präsident war Jean Monnet, der geistige Urheber des Schuman-Plans, der zur Gründung der EGKS geführt hatte.
Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) 1958 wurden zwei neue Kommissionen eingerichtet, die nun auch offiziell diesen Namen trugen. Die Struktur der neuen Kommissionen war im Wesentlichen der Hohen Behörde nachempfunden, wobei die Euratom-Kommission nur aus fünf Mitgliedern bestand. Allerdings hatten die Mitgliedstaaten nun deutlich größeren Einfluss: Sie ernannten alle Kommissionsmitglieder und auch den Kommissionspräsidenten selbst, und die Kommissionen besaßen ohne Zustimmung des Ministerrats kaum noch eigene Entscheidungsmöglichkeiten. Zum ersten Präsidenten der EWG-Kommission wurde Walter Hallstein ernannt, der als außenpolitischer Staatssekretär unter Konrad Adenauer von deutscher Seite wesentlich zur Gründung der Gemeinschaften beigetragen hatte.
Während der 1960er Jahre kam es zu einem heftigen Konflikt zwischen der von Hallstein geführten EWG-Kommission und der französischen Regierung unter Präsident Charles de Gaulle. Während Hallstein die Kommission langfristig zu einer europäischen Regierung ausbauen wollte und dafür auch eigene Haushaltsmittel anstrebte, betrachtete de Gaulle die Kommission als reine Verwaltungsbehörde und versuchte mit den sogenannten Fouchetplänen, einen „Rat der Regierungschefs“ zu begründen, der die Macht bei den nationalen Regierungen konzentrieren sollte. Diese Auseinandersetzung kulminierte 1965/66 in der Krise des leeren Stuhls, bei der Frankreich europäische Ministertreffen boykottierte. Die Krise wurde 1966 mit dem Luxemburger Kompromiss beigelegt, der vorschrieb, dass alle Fragen, bei denen ein Mitgliedsland wesentliche Interessen tangiert sah, nur einstimmig entschieden werden durften. Das Initiativmonopol der Kommission – das ausschließlich ihr zustehende Recht, Gesetzesvorschläge im Ministerrat einzubringen – wurde dadurch faktisch eingeschränkt, weil sie von nun an nur noch Vorschläge auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners machen konnte. Damit war der Ministerrat laut Christoph Driessen „zur bestimmenden Institution der EWG geworden, während die Rolle der Kommission zurückgedrängt“ wurde. Auf Druck Frankreichs erklärte Hallstein 1967, nicht für eine neue Amtszeit kandidieren zu wollen.
Mit Hallsteins Rücktritt fiel auch eine erste Strukturreform der drei Gemeinschaften zusammen, deren Institutionen nun zusammengelegt wurden. Am 1. Juli 1967 wurden daher die Hohe Behörde der EGKS und die Kommissionen von EWG und Euratom im Rahmen des EG-Fusionsvertrags zur Europäischen Kommission verschmolzen. Die neue Kommission war nun für alle Politikbereiche der Europäischen Gemeinschaften zuständig.
EGKS | EWG | EURATOM | ||||
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Nr. | Hohe Behörde | Amtszeit | Kommission | Amtszeit | Kommission | Amtszeit |
1. | Monnet | 1952–1955 | ||||
2. | Mayer | 1955–1958 | ||||
3. | Finet | 1958–1959 | Hallstein I | 1958–1962 | Armand | 1958–1959 |
4. | Malvestiti | 1959–1963 | Hirsch | 1959–1962 | ||
5. | Del Bo | 1963–1967 | Hallstein II | 1962–1967 | Chatenet | 1962–1967 |
6. | Coppe | 1967 |
Die Europäische Kommission ab 1967
Obwohl auf dem Gipfel von Den Haag 1969 doch noch die von Hallstein geforderte Einführung von EG-Eigenmitteln beschlossen wurde, verlor die Europäische Kommission in den 1970er Jahren an Einfluss auf den Integrationsprozess. Die wesentlichen Initiativen gingen nun vom Europäischen Rat aus, während die Kommission immer mehr zum nur ausführenden Organ wurde. Auch das 1977 von Kommissionspräsident Roy Jenkins angestoßene Europäische Währungssystem konnte sich erst durchsetzen, nachdem der deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt und der französische Präsident Valéry Giscard d’Estaing die Idee aufgegriffen und zu ihrer eigenen gemacht hatten.
Erst nach der Überwindung der sogenannten Eurosklerose-Krise 1984 konnte sich die Europäische Kommission wieder stärker in den Integrationsprozess einbringen. Zur Schlüsselfigur wurde der Franzose Jacques Delors, der 1985 zum Kommissionspräsidenten ernannt wurde und dieses Amt bis 1995 einnahm. Delors initiierte das Binnenmarktprojekt, mit dem sich die Mitgliedstaaten in der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 dazu verpflichteten, den Europäischen Binnenmarkt zu vollenden. Hierzu entwickelte die Kommission ein umfangreiches Arbeitsprogramm, das bis 1993 umgesetzt wurde. Zudem schlug die Kommission den sogenannten Delors-Plan vor, der die Grundlage für die 1992 im Vertrag von Maastricht vereinbarte Europäische Währungsunion legte.
Die folgenden EU-Vertragsreformen von Amsterdam 1997 und Nizza 2001 brachten der Kommission keine zusätzlichen Befugnisse, regelten jedoch ihre Zusammensetzung und innere Funktionsweise neu. So wurden die Kompetenzen des Kommissionspräsidenten bei der Auswahl und Aufgabenverteilung der Kommissare gestärkt. Außerdem wurde erstmals über eine Verkleinerung der Kommission diskutiert: Durch die Erweiterungen der EU war sie bis 1995 auf zwanzig Mitglieder angewachsen, da die fünf größten der fünfzehn Mitgliedstaaten jeweils zwei Kommissare stellen durften. Durch die geplante EU-Osterweiterung sollten noch einmal weitere Mitglieder hinzukommen. Um bei diesem Wachstum die Handlungsfähigkeit der Kommission zu erhalten, einigte man sich im Vertrag von Nizza darauf, dass ab 2005 jeder Mitgliedstaat nur noch einen Kommissar stellen sollte; ab dem 27. Mitglied sollte die Zahl der Kommissare kleiner sein als die der Staaten.
Die auf Delors folgenden Kommissionspräsidenten konnten dessen Impulse für eine aktivere Rolle der Europäischen Kommission nicht fortsetzen. Vielmehr kam sie zunehmend in das Blickfeld der öffentlichen Kritik an der vielfach als bürgerfern und undemokratisch verstandenen EU. Gegen Ende ihrer Amtszeit geriet die Kommission Santer (1995–1999) zudem in einen Korruptionsskandal um die Kommissarin Edith Cresson, die einen befreundeten unqualifizierten Mitarbeiter eingestellt hatte. Nachdem das Europäische Parlament daraufhin mit einem Misstrauensantrag drohte, trat die Kommission am 16. März 1999 geschlossen zurück.
Auch Santers Nachfolger Romano Prodi (1999–2004) und José Manuel Barroso (2004–2014) gelten vielfach als eher schwache Kommissionspräsidenten. Die Ernennung der ersten Kommission Barroso war zudem von einem weiteren Konflikt begleitet, da der von Italien vorgeschlagene Kommissar Rocco Buttiglione vor der Bestätigung der Kommission durch das Europäische Parlament durch umstrittene Äußerungen über Homosexualität und Frauenrollen auffiel. Das Parlament drohte daraufhin, der Kommission die Zustimmung zu versagen. Schließlich verzichtete Buttiglione auf das Amt.
Der Vertrag von Lissabon, der zum 1. Dezember 2009 in Kraft trat, brachte verschiedene Veränderungen für die Europäische Kommission. Insbesondere wurden die Ämter des Außenkommissars und des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zusammengelegt, sodass auch im Bereich der GASP die Möglichkeit zur besseren Verzahnung zwischen Kommission und Rat entstand. Außerdem wurden die Politikbereiche erweitert, in denen die Kommission tätig werden kann. Vor allem die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die zuvor ausschließlich dem Rat der EU unterlag, wurde in den Bereich des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens überführt, sodass die Kommission hier dieselben Kompetenzen erhielt wie in anderen Feldern.
Im April 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission den Tragfähigkeitsbericht Fiscal Sustainability Report 2021 zur finanzpolitischen Situation der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Nr. | Kommission | Amtszeit |
---|---|---|
1. | Rey | 1967–1970 |
2. | Malfatti | 1970–1972 |
3. | Mansholt | 1972–1973 |
4. | Ortoli | 1973–1977 |
5. | Jenkins | 1977–1981 |
6. | Thorn | 1981–1985 |
7. | Delors I | 1985–1989 |
8. | Delors II | 1989–1993 |
9. | Delors III | 1993–1995 |
10. | Santer | 1995–1999 |
11. | Prodi | 1999–2004 |
12. | Barroso I | 2004–2010 |
13. | Barroso II | 2010–2014 |
14. | Juncker | 2014–2019 |
15. | von der Leyen I | 2019–2024 |
16. | von der Leyen II | 2024– |
Gehalt
Der Basislohn eines EU-Kommissars beträgt 112,5 % des höchsten EU-Beamten (Grad 16), 19.909,89 Euro im Monat ohne Zulagen. Die Präsidentin erhält 138 % (24.422,80 Euro), Vizepräsidenten 125 % (22.122,10 Euro) und Hohe Vertreter 130 % (23.006,98 Euro). Dieses Gehalt wird versteuert, die Steuern fließen in den EU-Haushalt zurück. Zudem erhalten die Kommissare eine Residenzzulage von 15 % des Grundgehalts sowie eine Aufwandsentschädigung von 607 Euro (Vizepräsidenten 911,38 Euro, Präsident 1418,07 Euro). Das Einkommen der Kommissionsmitglieder liegt damit im oberen Bereich dessen, was Regierungsmitglieder in den großen EU-Mitgliedstaaten üblicherweise verdienen; allerdings erhalten nationale Regierungsmitglieder teils noch weitere Formen von Zusatzvergütungen. Nach ihrer Amtszeit erhalten die Kommissionsmitglieder ab ihrem 65. Lebensjahr ein Ruhegehalt, das sich an der Dauer der Amtszeit berechnet. Es beträgt für jedes Amtsjahr 4,275 %, maximal aber 70 % des letzten Grundgehalts.
Beamtenapparat
Den Kommissaren arbeiten in 33 Generaldirektionen ein Verwaltungsapparat von EU-Beamten zu, der allerdings mit ca. 32.000 Mitarbeitern deutlich kleiner ist als derjenige nationalstaatlicher Regierungen (zum Vergleich: Allein die Stadt Hamburg beschäftigt über 60.000 Beamte). Von den Beamten sind 42,2 Prozent weiblich, wobei in allen Jahrgängen unter 50 Frauen mit über 50 Prozent vertreten sind. Allerdings sind Frauen in mittleren und höheren Dienstgraden deutlich geringer vertreten. 25 Prozent der höheren Beamten waren Ende 2014 Frauen (1995: 4 Prozent). Daher war es ein Ziel der Kommission Juncker, deren Anteil in mittleren und höheren Dienstgraden auf 40 Prozent zu erhöhen.
Kommissionsmitarbeiter erhalten ihr Gehalt gemäß einer 16-stufigen Einteilung (Grade, unterteilt in die Assistenten-Laufbahn „AST“ und die Administratoren-Laufbahn „AD“), jeder Grad weist wiederum bis zu fünf Alterslevels auf. Die Einteilung steigt etwa alle zwei Jahre um eine Altersstufe. Nach der fünften Altersstufe erfolgt die Eingruppierung in einen höheren Grad. Vom Bruttogehalt wird eine Steuer einbehalten, die in den EU-Haushalt zurück fließt und zwischen 8 und 45 % ausmacht, dazu ein Solidaritätsbeitrag von 7 Prozent. Das Bruttogehalt beträgt jeweils in der ersten Altersstufe für Grad/AD 1 2.675,40 Euro monatlich, für AD5 4.384,38 Euro, für AD14 13.322,22 Euro und für AD16 17.054,40 Euro.
Sekretärinnen und Sekretäre werden in die Grade 1–6 eingeteilt, Assistenten in die Grade 1–11, (politische) Beamte beginnen auf Grad 5 („AD5“). Für Abteilungsleiter („Head of Unit“) erfolgt eine Eingruppierung ab mindestens Grad 9. Direktoren werden mit mindestens Grad/AD 14 eingestuft, Generaldirektoren mindestens Grad/AD 15.
Kritik
Im Jahr 1997 hat das Europaparlament „die EU-Kommission wegen ihres Umgangs mit der Rinderseuche BSE scharf kritisiert. Das geht aus dem vorläufigen Bericht des BSE-Untersuchungsausschusses hervor. Die Kommission habe die Gefahren für die menschliche Gesundheit heruntergespielt, um einen Zusammenbruch des Rindfleischmarktes zu vermeiden.“
Die Europäische Kommission erhielt 2021 für die Einführung der Fahrzeugsoftware On-Board Fuel Consumption Meter (siehe auch On-Board-Unit) den deutschen Negativpreis Big Brother Award. „Die Messtechnik sei ‚ein weiteres Mosaiksteinchen in Richtung gläserne Autofahrer.innen‘“
Im Juli 2022 haben Europas oberste Datenschützer „ein verheerendes Urteil über die Vorschläge der EU-Kommission im Kampf gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch im Netz gefällt.“
Die EU-Kommission weigert sich beharrlich, Auskunft darüber zu geben, welches Kommissionsmitglied wie oft in Privatjets unterwegs ist. Entsprechende Anfragen u. a. der Linken-Fraktion wie auch der Chefin des Haushaltskontrollausschusses, Monika Hohlmeier (CSU) wurden nicht beantwortet.
Im März 2024 beschloss das Europäische Parlament, die EU-Kommission wegen der umstrittenen Freigabe eingefrorener Fördergelder für Ungarn trotz Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien zu verklagen.
Siehe auch: Demokratiedefizit der Europäischen Union
Siehe auch
- Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission
- Liste der EU-Kommissare
- Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
- Österreichischer Kommissar in der Europäischen Kommission
Literatur
- Christoph Driessen: Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2024, ISBN 978-3-7917-3474-3
- Hans-Peter Duric: Aufbau, Struktur und Funktionsweise der Europäischen Kommission. In: Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1997, S. 296 ff.
- Andreas Hofmann: Europäische Kommission. In: Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.): Jahrbuch der Europäischen Kommission 2021. 1. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2021, ISBN 978-3-8487-7252-0, S. 99–106.
Weblinks
- Offizielle Website der Kommission
- Akten der Europäischen Kommission sind im Historischen Archiv der EU in Florenz einsehbar
- Historische Archive der Europäischen Kommission
- Europäische Kommission bei Twitter
Einzelnachweise
- Commission Staff. In: European Commission. Juli 2019 (englisch).
- Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C‑409/13. 14. April 2015, abgerufen am 29. Mai 2017.
- The Council of the EU | Decision-making process | Ordinary legislative procedure, abgerufen am 2. Dezember 2021
- Vgl. Vertrag über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon.
- Schlussfolgerungen des Vorsitzes für den Europäischen Rat im Dezember 2008 (PDF; 194 kB).
- consilium.europa.eu Beschluss (ER) 22. Mai 2014.
- register.consilium.europa.eu Entwurf des Beschlusses des ER.
- Guido Thiemeyer, Das Demokratiedefizit der Europäischen Union. Geschichtswissenschaftliche Perspektiven, in: Themenportal Europäische Geschichte (2008).
- Vgl. Spiegel Online, 3. Juli 2002: EU-Parlament soll Prodis Nachfolger wählen.
- Vgl. Beschluss der Kommission zur Änderung ihrer Geschäftsordnung mit vollständigem Text der Geschäftsordnung im Anhang, 15. November 2005.
- Vgl. Europäische Kommission: Die wöchentlichen Sitzungen der Kommissionsmitglieder.
- Übersicht über die Protokolle der Kommissionssitzungen auf der Homepage der Kommission.
- Vgl. Europäische Kommission: Wie fasst die Kommission ihre Beschlüsse? ( vom 28. Juni 2013 im Internet Archive).
- Homepage des Generalsekretariats der Europäischen Kommission.
- Vgl. die Homepage der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin und der Vertretung der Europäischen Kommission in Wien.
- Die Bundesregierung, Juli 2013: Sprachenregelung in EU-Organen.
- Ausschüsse und Beiräte. Abgerufen am 9. August 2022.
- Ausschuss für Regulierungskontrolle. Abgerufen am 9. August 2022.
- Ausschussverfahren. Europäische Kommission, abgerufen am 10. August 2022.
- Vgl. Gabriele Clemens et al.: Geschichte der Europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 102 f.
- Vgl. Gabriele Clemens et al.: Geschichte der Europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 104.
- Vgl. Gerhard Brunn: Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Bonn 2004, S. 85.
- Vgl. Gabriele Clemens et al.: Geschichte der Europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 132 und 135.
- Vgl. N. Piers Ludlow: A supranational Icarus: Hallstein, the early commission and the search for an independent role, in: Antonio Varsori (Hrsg.): Inside the European Community: actors and policies in the European integration 1957–1972, Baden-Baden 2006.
- Christoph Driessen: Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union. Regensburg 2024, S. 88 ff.
- Vgl. Gerhard Brunn: Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Bonn 2004, S. 147.
- Christoph Driessen: Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union. Regensburg 2024, S. 110 ff.
- Vgl. Gerhard Brunn: Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Bonn 2004, S. 174.
- Vgl. Gerhard Brunn: Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Bonn 2004, S. 221–223.
- Vgl. Gerhard Brunn: Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Bonn 2004, S. 239 f. und 251 f.
- Vgl. Gabriele Clemens et al.: Geschichte der Europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 243.
- Vgl. Gerhard Brunn: Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Bonn 2004, S. 303 f.
- Vgl. z. B. Salzburger Nachrichten, 18. Juni 2009: Nur ein schwacher Präsident ist ein guter Präsident ( des vom 21. Januar 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .
- Süddeutsche Zeitung, 30. Oktober 2004: Rocco Buttiglione: „Ich biete meinen Rückzug an“ ( vom 19. Januar 2010 im Internet Archive).
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Autor: www.NiNa.Az
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wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Europäische Kommission, Was ist Europäische Kommission? Was bedeutet Europäische Kommission?
Die Europaische Kommission abgekurzt EK im offiziellen Schriftverkehr haufig KOM kurz EU Kommission ist ein supranationales Organ der Europaischen Union EU Im politischen System der EU nimmt sie vor allem Aufgaben der Exekutive wahr und entspricht damit der Regierung in staatlichen Systemen Sie hat jedoch noch weitere Funktionen So uberwacht sie als Huterin der Vertrage etwa die Einhaltung des Europarechts durch die EU Mitgliedstaaten und kann gegebenenfalls Klage gegen einen EU Staat beim Europaischen Gerichtshof erheben Zudem hat sie bis auf einige in den EU Vertragen genannte Falle das alleinige Initiativrecht im EU Gesetzgebungsverfahren Europaische Kommission EK Staatliche Ebene Europaische UnionStellung Supranationales exekutives Organ Teil des politischen Systems der EU Grundung 1 Juli 1967Hauptsitz Berlaymont Gebaude BrusselVorsitz Ursula von der Leyen Kommissionsprasidentin Anzahl der Bediensteten 32 000Website ec europa euUrsula von der Leyen Prasidentin der seit 2019 amtierenden Europaischen KommissionHauptquartier der Europaischen Kommission in Brussel Berlaymont Gebaude Logo der Europaischen Kommission am Eingang zum Berlaymont Gebaude stilisierte Anspielung auf das Gebaude Die Mitglieder der Kommission der Europaischen Union die EU Kommissare werden von den Regierungen der EU Staaten nominiert und vom Europaischen Parlament gewahlt Sie sollen in ihren Entscheidungen unabhangig sein und nur die gemeinsamen Interessen der Union nicht die ihrer jeweiligen EU Herkunftsstaaten vertreten Ihre Amtszeit entspricht der funfjahrigen Legislaturperiode des Europaischen Parlaments dem sie gemass Art 17 Abs 8 EU Vertrag gegenuber verantwortlich sind und das sie jederzeit abwahlen kann Die Kommission wird von der Prasidentin der Europaischen Kommission derzeit Ursula von der Leyen geleitet die unter anderem die Ressortverteilung festlegt und auch einzelne Kommissare entlassen kann Sitz der Kommission ist Brussel einige Dienststellen befinden sich in Luxemburg AufgabenAls Organ ist die Kommission in Art 17 EU Vertrag sowie Art 244 ff AEU Vertrag verankert Sie ubernimmt im Wesentlichen Funktionen der Exekutive und ist insofern mit der Regierung eines Nationalstaats vergleichbar So sorgt sie mithilfe ihres Beamtenapparats fur die korrekte Ausfuhrung der europaischen Rechtsakte also Richtlinien Verordnungen Beschlusse setzt den EU Haushalt um und fuhrt die beschlossenen Forderprogramme durch Allerdings nimmt die Kommission auch noch weitere Aufgaben wahr Insbesondere besitzt sie im Bereich der Legislative der EU das alleinige Initiativrecht das heisst nur sie kann den formalen Vorschlag zu einem EU Rechtsakt machen und diesen dem Rat der Europaischen Union und dem Europaischen Parlament unterbreiten Rat und Parlament konnen die Vorschlage der Kommission zwar abandern und erweitern sie konnen aber nicht von sich aus ein Rechtsetzungsverfahren einleiten Auch wenn das Verfahren bereits lauft hat die Kommission noch einen gewissen Einfluss auf seine Entwicklung So kann sie zu den von Rat und Parlament beschlossenen Anderungen positiv oder negativ Stellung nehmen wodurch sich jeweils die zur Verabschiedung erforderlichen Mehrheiten in diesen beiden Institutionen verandern Die Europaische Kommission kann nach Art 293 Abs 2 AEUV ihren Vorschlag jederzeit im Verlauf der Verfahren zur Annahme eines Rechtsakts der Union andern oder zurucknehmen solange kein Beschluss des Rates ergangen ist Die Kommission kann ihren Rechtsetzungsvorschlag etwa zurucknehmen wenn eine von Parlament und Rat beabsichtigte Anderung den Vorschlag in einer Weise verfalscht die der Verwirklichung der mit ihm verfolgten Ziele entgegensteht Eine besondere Funktion hat die Kommission bei dem Erlass von Durchfuhrungsbestimmungen zu den EU Rechtsakten Diese sind nach Art 291 AEU Vertrag im Normalfall Aufgabe der Mitgliedstaaten aufgrund der hohen Komplexitat vieler Regelungen sind diese dabei jedoch auf das Fachwissen der Kommission angewiesen Daher hat sich das Komitologie Verfahren etabliert in dem Vertreter der nationalen Regierungen unter Beteiligung von Kommissionsbeamten die notigen Durchfuhrungsmassnahmen beschliessen Ferner kommt der Kommission eine besondere Rolle als Huterin der Vertrage zu Sie achtet darauf dass die Mitgliedstaaten die europarechtlichen Verpflichtungen die sie mit dem EU Vertrag und dem AEU Vertrag eingegangen sind auch einhalten So uberpruft sie beispielsweise im Rahmen der Beihilfekontrolle ob Subventionen der Mitgliedstaaten gegen die Regelungen zum Europaischen Binnenmarkt verstossen die Mitgliedstaaten mussen sich solche Subventionen daher von der Europaischen Kommission genehmigen lassen Bei Rechtsverstossen der Mitgliedstaaten kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europaischen Gerichtshof einleiten Vor allem in den Bereichen Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit agiert die Kommission auch als Vertreterin der EU auf internationaler Ebene So reprasentiert sie die EU Mitgliedstaaten beispielsweise in der Welthandelsorganisation und handelt die dort geschlossenen Ubereinkommen selbststandig aus ZusammensetzungDie vom Europaischen Rat 2019 nominierte Ursula von der Leyen halt ihre Bewerbungsrede als Kommissionsprasidentin kurz vor ihrer Wahl durch das Europaparlament Hinter ihr die anderen Kommissare auf der Regierungsbank Das Ergebnis der Abstimmung uber die Kommission von der Leyen I im Europaischen Parlament in Strassburg am 27 November 2019 Die Europaische Kommission besteht aktuell aus 27 Mitgliedern die umgangssprachlich als Kommissare bezeichnet werden Die Gruppe der 27 Mitglieder wird in Abgrenzung zur Gesamtbehorde auch als Kollegium der Kommissions Mitglieder College of the members of the Commission bezeichnet Seit der EU Erweiterung 2004 entsendet jeder der Mitgliedstaaten einen Staatsangehorigen als Kommissionsmitglied Eines der Kommissionsmitglieder nimmt als Prasident der Europaischen Kommission eine Leitungs und Sprecherfunktion ein ansonsten ist jedem Kommissar ein bestimmtes politisches Ressort zugeordnet Der Kommissionsprasident besitzt eine Richtlinienkompetenz in der Kommission er ernennt die Vizeprasidenten und kann auch selbstandig einzelne Kommissare entlassen Art 17 Abs 6 EU Vertrag Entschlusse werden aber grundsatzlich nach dem Kollegialprinzip gefasst bei dem alle Mitglieder der Kommission gleichberechtigt sind Die Kommissionsmitglieder durfen wahrend ihrer Amtszeit keiner anderen Berufstatigkeit nachgehen die Regierungen mussen ihre Unabhangigkeit beachten und durfen nicht versuchen sie zu beeinflussen Art 245 AEUV Einer der Kommissare ist als Hoher Vertreter der EU fur Aussen und Sicherheitspolitik zugleich Vizeprasident der Kommission und Vorsitzender im Rat fur Auswartige Angelegenheiten er nimmt damit eine Doppelfunktion zwischen Kommission und Rat der EU ein Nach dem Vertrag von Nizza hatte seit der Europawahl 2009 die Zahl der EU Kommissare kleiner als die der Mitgliedstaaten sein mussen Und auch der seit dem 1 Dezember 2009 gultige Vertrag von Lissabon sieht eigentlich vor dass seit 2014 nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen konnen Art 17 Abs 5 EU Vertrag Allerdings kann der Europaische Rat durch Beschluss auch eine andere Zusammensetzung der Kommission festlegen Im Ratifikationsverfahren stiess die vorgesehene Verkleinerung vor allem in einigen kleineren Landern auf Kritik und galt als einer der Grunde weshalb das erste Referendum das in Irland uber den Vertrag abgehalten wurde scheiterte Daher sicherte der Europaische Rat Irland im Dezember 2008 zu dass bei Inkrafttreten des Vertrags von einer Verkleinerung der Kommission abgesehen werde Ein entsprechender Beschluss wurde in der Folge vom Europaischen Rat am 22 Mai 2013 gefasst sodass jeder Mitgliedstaat weiterhin einen Kommissar stellen kann Wahl Die Kommission wird grundsatzlich alle funf Jahre nach der Europawahl neu besetzt Art 17 EU Vertrag Dabei nominiert zunachst der Europaische Rat mit qualifizierter Mehrheit den Kommissionsprasidenten wobei er laut des EU Vertrags das Wahlergebnis berucksichtigen muss Anschliessend benotigt der Kommissionsprasident ein erstes Zustimmungsvotum des Europaischen Parlaments Scheitert er dabei muss der Europaische Rat einen neuen Kandidaten vorschlagen Bei der Europawahl 2014 wurde erstmals zwischen den Europaparteien informell das Spitzenkandidaten Prinzip vereinbart welches besagt dass der Europaische Rat dabei nur denjenigen Kandidaten nominieren darf dessen Partei bei der Europawahl das beste Ergebnis erzielt hat Dementsprechend wurde Jean Claude Juncker von der Europaischen Volkspartei zum Prasidenten gewahlt Nach der Europawahl 2019 wurde dieses Prinzip jedoch mit der Wahl von Ursula von der Leyen die vorher nicht als Spitzenkandidatin angetreten war vorerst wieder aufgegeben Sie erklarte daraufhin das Verfahren gemeinsam reformieren zu wollen Siehe auch Wahl des Kommissionsprasidenten Hat der Prasidentschaftskandidat die erforderliche Mehrheit im Parlament erreicht schlagen ihm die Regierungen der Mitgliedstaaten jeweils einen Kommissar aus ihrem Staat vor Der designierte Kommissionsprasident kann diese jedoch zuruckweisen Anschliessend muss das Kollegium zunachst im Rat der Europaischen Union mit qualifizierter Mehrheit bestatigt werden Dabei werden die Vorschlage der Regierungen ublicherweise ohne Weiteres ubernommen die Kommissare entstammen daher meistens denjenigen Parteien die in ihrem jeweiligen Staat die Regierung bilden Der Europaische Rat wahlt ausserdem den Hohen Vertreter fur Aussen und Sicherheitspolitik dieser ist zugleich einer der Vizeprasidenten der Kommission Die ubrigen Ressorts kann der Kommissionsprasident nach der Nominierung der Kandidaten selbststandig verteilen ausserdem kann er weitere Vizeprasidenten unter den Kommissaren ernennen Zuschnitt und Verteilung der Ressorts kann der Kommissionsprasident auch spater jederzeit wieder verandern Nach der Nominierung der Kommissare befragen die jeweils zustandigen Ausschusse des neu gewahlten Europaischen Parlaments die Kandidaten in offentlichen Sitzungen ausfuhrlich und geben Stellungnahmen ab Hierbei sind bereits mehrfach einzelne Nominierte z B Alenka Bratusek Laszlo Trocsanyi Sylvie Goulard durchgefallen woraufhin ihre jeweiligen Lander neue Kandidaten vorschlagen mussen Anschliessend findet eine Wahl im Parlament uber die Kommission als Ganze statt Erhalt diese die erforderliche Mehrheit wird die Kommission vom Europaischen Rat ernannt und nimmt daraufhin ihre Arbeit auf Abwahl Nach der Ernennung der Kommission kann das Europaische Parlament diese jederzeit durch ein mit Zweidrittelmehrheit getroffenes Misstrauensvotum wieder abwahlen Art 234 AEU Vertrag Der Hohe Vertreter der zusammen mit den anderen Mitgliedern der Kommission gewahlt wird kann ausserdem auch vom Europaischen Rat entlassen werden Art 18 EU Vertrag Des Weiteren muss jedes Kommissionsmitglied zurucktreten wenn es vom Kommissionsprasidenten dazu aufgefordert wird Die Ernennung von neuen Kommissaren lauft in all diesen Fallen nach demselben Verfahren ab wie bei einer regularen Neubesetzung wobei die Amtszeit der neu ernannten Kommissare nur bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode des Europaischen Parlaments dauert Legitimitat Das Ernennungsverfahren der Europaischen Kommission wird haufig als Teil des sogenannten Demokratiedefizits der Europaischen Union angesehen da sie ursprunglich nur indirekt uber die Regierungen der Mitgliedstaaten legitimiert war Tatsachlich wurde die Kommission bei ihrer Grundung vor allem als eine unabhangige technokratische Institution angesehen die ahnlich wie eine Zentralbank nach Moglichkeit dem Einfluss der taglichen politischen Auseinandersetzungen entzogen sein sollte Mit zunehmender Ausweitung der Politikfelder der Europaischen Union und einer damit einhergehenden Politisierung der Kommission mehrten sich jedoch auch die Forderungen nach einer besseren Legitimierung der Kommission Entsprechend wurden im Vertrag von Maastricht 1992 und im Vertrag von Amsterdam 1997 auch die Mitspracherechte des Europaischen Parlaments erheblich ausgeweitet Seither spielt dieses eine zentrale Rolle bei der Wahl der Kommission die ohne dessen Zustimmung nicht ernannt werden und von diesem auch jederzeit wieder abgewahlt werden kann Auch ist die Kommission inzwischen gemass Art 17 Abs 8 EU Vertrag nur dem Parlament gegenuber politisch verantwortlich Im Europaischen Konvent der den Entwurf fur den EU Verfassungsvertrag ausarbeitete wurde 2002 auch uber Moglichkeiten wie eine Wahl allein durch das Europaische Parlament also ohne Mitwirkung des Europaischen Rates oder sogar eine Direktwahl des Kommissionsprasidenten durch die EU Bevolkerung diskutiert Allerdings konnten sich diese Vorschlage zuletzt nicht durchsetzen Amtierende Kommission Hauptartikel Kommission von der Leyen II Nach der Europawahl 2024 wurde Ursula von der Leyen als Kommissionsprasidentin wiedergewahlt Die Kommission trat ihr Amt am 1 Dezember 2024 an ArbeitsweiseHauptbesprechungszimmer der Europaischen Kommission im Berlaymont Gebaude Die Regelungen zur Organisation der Kommission sind in ihrer Geschaftsordnung festgehalten Die Sitzungen der Kommissare finden meist einmal wochentlich am Mittwochvormittag in Brussel statt die Kommissare konnen aber auch zusatzliche Termine vereinbaren In den Wochen in denen das Europaische Parlament Plenarsitzungen in Strassburg abhalt tagt auch das Kommissionskollegium dort Die Sitzungen werden vom Kommissionsprasidenten geleitet bei dessen Abwesenheit vom Ersten Vizeprasidenten der Kommission Sie sind nicht offentlich es werden aber Protokolle davon publiziert In den Sitzungen werden Beschlusse mit einfacher Mehrheit gefasst bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kommissionsprasidenten Die meisten Beschlusse werden allerdings ausserhalb der Sitzungen im schriftlichen Verfahren getroffen bei dem alle Kommissionsmitglieder einen Vorschlag schriftlich vorgelegt bekommen und dieser als gebilligt gilt wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist Einwande erhoben werden Bei weniger bedeutenden Fragen kann die Kommission Entscheidungen auch an einzelne Kommissare oder an Mitarbeiter der Generaldirektionen delegieren Dabei gilt allerdings in jedem Fall das Kollegialitatsprinzip Beschlusse werden also formal immer von der Kommission als Ganzes getroffen Der Kommission unterstehen verschiedene Generaldirektionen die ahnliche Funktionen wie die Ministerien auf nationaler Ebene erfullen Anders als bei Ministerien decken sich jedoch die Ressorts der Kommissare teilweise nicht genau mit denen der Generaldirektionen sodass teilweise einem Kommissar mehrere Generaldirektionen zugeordnet sein konnen oder eine Generaldirektion mehreren Kommissaren zuarbeitet Fur die interne Verwaltung gibt es Dienstleister etwa den Juristischen Dienst und den Ubersetzungsdienst die organisatorisch den Generaldirektionen gleichgestellt sind Fur die Durchfuhrung bestimmter Gemeinschaftsprogramme kann die Europaische Kommission daruber hinaus auf sogenannte Exekutivagenturen zuruckgreifen die jeweils nur fur bestimmte Tatigkeiten und auf einen bestimmten Zeitraum eingerichtet werden Ein wichtiger Verwaltungsposten innerhalb der EU ist der Generalsekretar der Europaischen Kommission ein EU Beamter der den Verwaltungsapparat administrativ fuhrt Jedes Kommissionsmitglied verfugt daruber hinaus uber einen eigenen Mitarbeiterstab das sogenannte Kabinett aus sechs bis neun politischen Beamten Die Kabinettchefs bereiten die Tagesordnung fur die Sitzungen des Kollegiums vor und stimmen sich bereits untereinander ab Bei den sogenannten A Punkten A Artikel herrscht Einigkeit unter den Ressorts sie sind ohne grossere Beratung beschlussfahig Die sogenannten B Punkte B Artikel dagegen bedurfen eingehender Diskussion im Kollegium Fur die Koordinierung zwischen den verschiedenen Ressorts die Organisation der Sitzungen und die Veroffentlichung der Beschlusse wird der Kommissionsprasident von einem Generalsekretar unterstutzt Das Generalsekretariat der Europaischen Kommission hat dabei den gleichen organisatorischen Rang wie die anderen Generaldirektionen und Dienste Die Kommission besitzt zudem Auslandsvertretungen die sogenannten Delegationen der Europaischen Union die dem Hohen Vertreter unterstehen Sie ubernehmen Funktionen wie die Aussendarstellung von EU Politik das Erstellen von Analysen fur die Kommission sowie gegebenenfalls Verhandlungen im Rahmen eines vorgegebenen Mandats Sie bilden die Basis fur den Europaischen Auswartigen Dienst Ausserdem hat die Kommission Vertretungsburos in allen EU Mitgliedstaaten die oft zusammen mit Informationsburos des Europaischen Parlaments in einem sogenannten Haus der Europaischen Union untergebracht sind Die internen Arbeitssprachen der Europaischen Kommission sind Englisch Franzosisch und Deutsch Arbeitsdokumente werden in alle drei Sprachen ubersetzt Interne Besprechungen werden jedoch haufig nur in Englisch gefuhrt Ausschusse und BeirateAusschusse und Expertengruppen unterstutzen die Kommission mit ihrem Rat und ihrem Fachwissen Es gibt zum Beispiel den Ausschuss fur Regulierungskontrolle Sein Leiter ist Rytis Martikonis Ausschussverfahren Die Europaische Kommission erhalt in manchen Fallen durch einen Rechtsakt die Befugnis zur Verabschiedung von mit denen die Bedingungen fur eine einheitliche Anwendung eines bestimmten Gesetzes geschaffen werden Das Ausschussverfahren umfasst eine Reihe von Verfahrensschritten beispielsweise Sitzungen von reprasentativen Ausschussen die den EU Landern ein Mitspracherecht bei Durchfuhrungsrechtsakten geben GeschichteDie drei Kommissionen bis 1967 Die Europaische Kommission hat ihren Ursprung in der Hohen Behorde die im Rahmen des Pariser Vertrages zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS 1952 geschaffen wurde jedoch auch schon als Kommission bezeichnet wurde Die Hohe Behorde hatte ihren Sitz in Luxemburg und besass sehr weitgehende eigene Entscheidungsrechte fur den Bereich der Montanindustrie Lediglich in bestimmten Fallen insbesondere wenn Entscheidungen der Hohen Behorde auch Auswirkungen auf andere Sektoren gehabt hatten benotigte sie die Zustimmung des Ministerrats Die Hohe Behorde setzte sich aus neun Mitgliedern zusammen von denen acht durch die sechs EGKS Staaten ernannt wurden und das neunte von den ubrigen acht frei hinzugewahlt wurde Entscheidungen wurden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen Die Hohe Behorde wahlte ihren Prasidenten selbst der erste Prasident war Jean Monnet der geistige Urheber des Schuman Plans der zur Grundung der EGKS gefuhrt hatte Walter Hallstein 1969 Mit der Grundung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG und der Europaischen Atomgemeinschaft Euratom 1958 wurden zwei neue Kommissionen eingerichtet die nun auch offiziell diesen Namen trugen Die Struktur der neuen Kommissionen war im Wesentlichen der Hohen Behorde nachempfunden wobei die Euratom Kommission nur aus funf Mitgliedern bestand Allerdings hatten die Mitgliedstaaten nun deutlich grosseren Einfluss Sie ernannten alle Kommissionsmitglieder und auch den Kommissionsprasidenten selbst und die Kommissionen besassen ohne Zustimmung des Ministerrats kaum noch eigene Entscheidungsmoglichkeiten Zum ersten Prasidenten der EWG Kommission wurde Walter Hallstein ernannt der als aussenpolitischer Staatssekretar unter Konrad Adenauer von deutscher Seite wesentlich zur Grundung der Gemeinschaften beigetragen hatte Wahrend der 1960er Jahre kam es zu einem heftigen Konflikt zwischen der von Hallstein gefuhrten EWG Kommission und der franzosischen Regierung unter Prasident Charles de Gaulle Wahrend Hallstein die Kommission langfristig zu einer europaischen Regierung ausbauen wollte und dafur auch eigene Haushaltsmittel anstrebte betrachtete de Gaulle die Kommission als reine Verwaltungsbehorde und versuchte mit den sogenannten Fouchetplanen einen Rat der Regierungschefs zu begrunden der die Macht bei den nationalen Regierungen konzentrieren sollte Diese Auseinandersetzung kulminierte 1965 66 in der Krise des leeren Stuhls bei der Frankreich europaische Ministertreffen boykottierte Die Krise wurde 1966 mit dem Luxemburger Kompromiss beigelegt der vorschrieb dass alle Fragen bei denen ein Mitgliedsland wesentliche Interessen tangiert sah nur einstimmig entschieden werden durften Das Initiativmonopol der Kommission das ausschliesslich ihr zustehende Recht Gesetzesvorschlage im Ministerrat einzubringen wurde dadurch faktisch eingeschrankt weil sie von nun an nur noch Vorschlage auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners machen konnte Damit war der Ministerrat laut Christoph Driessen zur bestimmenden Institution der EWG geworden wahrend die Rolle der Kommission zuruckgedrangt wurde Auf Druck Frankreichs erklarte Hallstein 1967 nicht fur eine neue Amtszeit kandidieren zu wollen Mit Hallsteins Rucktritt fiel auch eine erste Strukturreform der drei Gemeinschaften zusammen deren Institutionen nun zusammengelegt wurden Am 1 Juli 1967 wurden daher die Hohe Behorde der EGKS und die Kommissionen von EWG und Euratom im Rahmen des EG Fusionsvertrags zur Europaischen Kommission verschmolzen Die neue Kommission war nun fur alle Politikbereiche der Europaischen Gemeinschaften zustandig Europaische Kommissionen bis 1967 EGKS EWG EURATOMNr Hohe Behorde Amtszeit Kommission Amtszeit Kommission Amtszeit1 Monnet 1952 19552 Mayer 1955 19583 Finet 1958 1959 Hallstein I 1958 1962 Armand 1958 19594 Malvestiti 1959 1963 Hirsch 1959 19625 Del Bo 1963 1967 Hallstein II 1962 1967 Chatenet 1962 19676 Coppe 1967Die Europaische Kommission ab 1967 Obwohl auf dem Gipfel von Den Haag 1969 doch noch die von Hallstein geforderte Einfuhrung von EG Eigenmitteln beschlossen wurde verlor die Europaische Kommission in den 1970er Jahren an Einfluss auf den Integrationsprozess Die wesentlichen Initiativen gingen nun vom Europaischen Rat aus wahrend die Kommission immer mehr zum nur ausfuhrenden Organ wurde Auch das 1977 von Kommissionsprasident Roy Jenkins angestossene Europaische Wahrungssystem konnte sich erst durchsetzen nachdem der deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt und der franzosische Prasident Valery Giscard d Estaing die Idee aufgegriffen und zu ihrer eigenen gemacht hatten Jacques Delors 1988 Erst nach der Uberwindung der sogenannten Eurosklerose Krise 1984 konnte sich die Europaische Kommission wieder starker in den Integrationsprozess einbringen Zur Schlusselfigur wurde der Franzose Jacques Delors der 1985 zum Kommissionsprasidenten ernannt wurde und dieses Amt bis 1995 einnahm Delors initiierte das Binnenmarktprojekt mit dem sich die Mitgliedstaaten in der Einheitlichen Europaischen Akte 1986 dazu verpflichteten den Europaischen Binnenmarkt zu vollenden Hierzu entwickelte die Kommission ein umfangreiches Arbeitsprogramm das bis 1993 umgesetzt wurde Zudem schlug die Kommission den sogenannten Delors Plan vor der die Grundlage fur die 1992 im Vertrag von Maastricht vereinbarte Europaische Wahrungsunion legte Die folgenden EU Vertragsreformen von Amsterdam 1997 und Nizza 2001 brachten der Kommission keine zusatzlichen Befugnisse regelten jedoch ihre Zusammensetzung und innere Funktionsweise neu So wurden die Kompetenzen des Kommissionsprasidenten bei der Auswahl und Aufgabenverteilung der Kommissare gestarkt Ausserdem wurde erstmals uber eine Verkleinerung der Kommission diskutiert Durch die Erweiterungen der EU war sie bis 1995 auf zwanzig Mitglieder angewachsen da die funf grossten der funfzehn Mitgliedstaaten jeweils zwei Kommissare stellen durften Durch die geplante EU Osterweiterung sollten noch einmal weitere Mitglieder hinzukommen Um bei diesem Wachstum die Handlungsfahigkeit der Kommission zu erhalten einigte man sich im Vertrag von Nizza darauf dass ab 2005 jeder Mitgliedstaat nur noch einen Kommissar stellen sollte ab dem 27 Mitglied sollte die Zahl der Kommissare kleiner sein als die der Staaten Die auf Delors folgenden Kommissionsprasidenten konnten dessen Impulse fur eine aktivere Rolle der Europaischen Kommission nicht fortsetzen Vielmehr kam sie zunehmend in das Blickfeld der offentlichen Kritik an der vielfach als burgerfern und undemokratisch verstandenen EU Gegen Ende ihrer Amtszeit geriet die Kommission Santer 1995 1999 zudem in einen Korruptionsskandal um die Kommissarin Edith Cresson die einen befreundeten unqualifizierten Mitarbeiter eingestellt hatte Nachdem das Europaische Parlament daraufhin mit einem Misstrauensantrag drohte trat die Kommission am 16 Marz 1999 geschlossen zuruck Auch Santers Nachfolger Romano Prodi 1999 2004 und Jose Manuel Barroso 2004 2014 gelten vielfach als eher schwache Kommissionsprasidenten Die Ernennung der ersten Kommission Barroso war zudem von einem weiteren Konflikt begleitet da der von Italien vorgeschlagene Kommissar Rocco Buttiglione vor der Bestatigung der Kommission durch das Europaische Parlament durch umstrittene Ausserungen uber Homosexualitat und Frauenrollen auffiel Das Parlament drohte daraufhin der Kommission die Zustimmung zu versagen Schliesslich verzichtete Buttiglione auf das Amt Der Vertrag von Lissabon der zum 1 Dezember 2009 in Kraft trat brachte verschiedene Veranderungen fur die Europaische Kommission Insbesondere wurden die Amter des Aussenkommissars und des Hohen Vertreters fur die Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik GASP zusammengelegt sodass auch im Bereich der GASP die Moglichkeit zur besseren Verzahnung zwischen Kommission und Rat entstand Ausserdem wurden die Politikbereiche erweitert in denen die Kommission tatig werden kann Vor allem die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen die zuvor ausschliesslich dem Rat der EU unterlag wurde in den Bereich des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens uberfuhrt sodass die Kommission hier dieselben Kompetenzen erhielt wie in anderen Feldern Im April 2021 veroffentlichte die Europaische Kommission den Tragfahigkeitsbericht Fiscal Sustainability Report 2021 zur finanzpolitischen Situation der Mitgliedstaaten der Europaischen Union Europaische Kommissionen der EG EU seit 1967 Nr Kommission Amtszeit1 Rey 1967 19702 Malfatti 1970 19723 Mansholt 1972 19734 Ortoli 1973 19775 Jenkins 1977 19816 Thorn 1981 19857 Delors I 1985 19898 Delors II 1989 19939 Delors III 1993 199510 Santer 1995 199911 Prodi 1999 200412 Barroso I 2004 201013 Barroso II 2010 201414 Juncker 2014 201915 von der Leyen I 2019 202416 von der Leyen II 2024 GehaltDer Basislohn eines EU Kommissars betragt 112 5 des hochsten EU Beamten Grad 16 19 909 89 Euro im Monat ohne Zulagen Die Prasidentin erhalt 138 24 422 80 Euro Vizeprasidenten 125 22 122 10 Euro und Hohe Vertreter 130 23 006 98 Euro Dieses Gehalt wird versteuert die Steuern fliessen in den EU Haushalt zuruck Zudem erhalten die Kommissare eine Residenzzulage von 15 des Grundgehalts sowie eine Aufwandsentschadigung von 607 Euro Vizeprasidenten 911 38 Euro Prasident 1418 07 Euro Das Einkommen der Kommissionsmitglieder liegt damit im oberen Bereich dessen was Regierungsmitglieder in den grossen EU Mitgliedstaaten ublicherweise verdienen allerdings erhalten nationale Regierungsmitglieder teils noch weitere Formen von Zusatzvergutungen Nach ihrer Amtszeit erhalten die Kommissionsmitglieder ab ihrem 65 Lebensjahr ein Ruhegehalt das sich an der Dauer der Amtszeit berechnet Es betragt fur jedes Amtsjahr 4 275 maximal aber 70 des letzten Grundgehalts BeamtenapparatDen Kommissaren arbeiten in 33 Generaldirektionen ein Verwaltungsapparat von EU Beamten zu der allerdings mit ca 32 000 Mitarbeitern deutlich kleiner ist als derjenige nationalstaatlicher Regierungen zum Vergleich Allein die Stadt Hamburg beschaftigt uber 60 000 Beamte Von den Beamten sind 42 2 Prozent weiblich wobei in allen Jahrgangen unter 50 Frauen mit uber 50 Prozent vertreten sind Allerdings sind Frauen in mittleren und hoheren Dienstgraden deutlich geringer vertreten 25 Prozent der hoheren Beamten waren Ende 2014 Frauen 1995 4 Prozent Daher war es ein Ziel der Kommission Juncker deren Anteil in mittleren und hoheren Dienstgraden auf 40 Prozent zu erhohen Kommissionsmitarbeiter erhalten ihr Gehalt gemass einer 16 stufigen Einteilung Grade unterteilt in die Assistenten Laufbahn AST und die Administratoren Laufbahn AD jeder Grad weist wiederum bis zu funf Alterslevels auf Die Einteilung steigt etwa alle zwei Jahre um eine Altersstufe Nach der funften Altersstufe erfolgt die Eingruppierung in einen hoheren Grad Vom Bruttogehalt wird eine Steuer einbehalten die in den EU Haushalt zuruck fliesst und zwischen 8 und 45 ausmacht dazu ein Solidaritatsbeitrag von 7 Prozent Das Bruttogehalt betragt jeweils in der ersten Altersstufe fur Grad AD 1 2 675 40 Euro monatlich fur AD5 4 384 38 Euro fur AD14 13 322 22 Euro und fur AD16 17 054 40 Euro Sekretarinnen und Sekretare werden in die Grade 1 6 eingeteilt Assistenten in die Grade 1 11 politische Beamte beginnen auf Grad 5 AD5 Fur Abteilungsleiter Head of Unit erfolgt eine Eingruppierung ab mindestens Grad 9 Direktoren werden mit mindestens Grad AD 14 eingestuft Generaldirektoren mindestens Grad AD 15 KritikIm Jahr 1997 hat das Europaparlament die EU Kommission wegen ihres Umgangs mit der Rinderseuche BSE scharf kritisiert Das geht aus dem vorlaufigen Bericht des BSE Untersuchungsausschusses hervor Die Kommission habe die Gefahren fur die menschliche Gesundheit heruntergespielt um einen Zusammenbruch des Rindfleischmarktes zu vermeiden Die Europaische Kommission erhielt 2021 fur die Einfuhrung der Fahrzeugsoftware On Board Fuel Consumption Meter siehe auch On Board Unit den deutschen Negativpreis Big Brother Award Die Messtechnik sei ein weiteres Mosaiksteinchen in Richtung glaserne Autofahrer innen Im Juli 2022 haben Europas oberste Datenschutzer ein verheerendes Urteil uber die Vorschlage der EU Kommission im Kampf gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch im Netz gefallt Die EU Kommission weigert sich beharrlich Auskunft daruber zu geben welches Kommissionsmitglied wie oft in Privatjets unterwegs ist Entsprechende Anfragen u a der Linken Fraktion wie auch der Chefin des Haushaltskontrollausschusses Monika Hohlmeier CSU wurden nicht beantwortet Im Marz 2024 beschloss das Europaische Parlament die EU Kommission wegen der umstrittenen Freigabe eingefrorener Fordergelder fur Ungarn trotz Verstossen gegen rechtsstaatliche Prinzipien zu verklagen Siehe auch Demokratiedefizit der Europaischen UnionSiehe auchArbeitsprogramm der Europaischen Kommission Liste der EU Kommissare Vertretung der Europaischen Kommission in Deutschland Osterreichischer Kommissar in der Europaischen KommissionLiteraturChristoph Driessen Griff nach den Sternen Die Geschichte der Europaischen Union Verlag Friedrich Pustet Regensburg 2024 ISBN 978 3 7917 3474 3 Hans Peter Duric Aufbau Struktur und Funktionsweise der Europaischen Kommission In Zeitschrift fur Zolle und Verbrauchsteuern 1997 S 296 ff Andreas Hofmann Europaische Kommission In Werner Weidenfeld Wolfgang Wessels Hrsg Jahrbuch der Europaischen Kommission 2021 1 Auflage Nomos Baden Baden 2021 ISBN 978 3 8487 7252 0 S 99 106 WeblinksCommons Europaische Kommission Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary EU Kommission Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wikinews Europaische Kommission in den Nachrichten Offizielle Website der Kommission Akten der Europaischen Kommission sind im Historischen Archiv der EU in Florenz einsehbar Historische Archive der Europaischen Kommission Europaische Kommission bei TwitterEinzelnachweiseCommission Staff In European Commission Juli 2019 abgerufen im 1 Januar 1 englisch Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C 409 13 14 April 2015 abgerufen am 29 Mai 2017 The Council of the EU Decision making process Ordinary legislative procedure abgerufen am 2 Dezember 2021 Vgl Vertrag uber die Europaische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon Schlussfolgerungen des Vorsitzes fur den Europaischen Rat im Dezember 2008 PDF 194 kB consilium europa eu Beschluss ER 22 Mai 2014 register consilium europa eu Entwurf des Beschlusses des ER Guido Thiemeyer Das Demokratiedefizit der Europaischen Union Geschichtswissenschaftliche Perspektiven in Themenportal Europaische Geschichte 2008 Vgl Spiegel Online 3 Juli 2002 EU Parlament soll Prodis Nachfolger wahlen Vgl Beschluss der Kommission zur Anderung ihrer Geschaftsordnung mit vollstandigem Text der Geschaftsordnung im Anhang 15 November 2005 Vgl Europaische Kommission Die wochentlichen Sitzungen der Kommissionsmitglieder Ubersicht uber die Protokolle der Kommissionssitzungen auf der Homepage der Kommission Vgl Europaische Kommission Wie fasst die Kommission ihre Beschlusse Memento vom 28 Juni 2013 im Internet Archive Homepage des Generalsekretariats der Europaischen Kommission Vgl die Homepage der Vertretung der Europaischen Kommission in Berlin und der Vertretung der Europaischen Kommission in Wien Die Bundesregierung Juli 2013 Sprachenregelung 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den Sternen Die Geschichte der Europaischen Union Regensburg 2024 S 110 ff Vgl Gerhard Brunn Die Europaische Einigung von 1945 bis heute Bonn 2004 S 174 Vgl Gerhard Brunn Die Europaische Einigung von 1945 bis heute Bonn 2004 S 221 223 Vgl Gerhard Brunn Die Europaische Einigung von 1945 bis heute Bonn 2004 S 239 f und 251 f Vgl Gabriele Clemens et al Geschichte der Europaischen Integration Paderborn 2008 S 243 Vgl Gerhard Brunn Die Europaische Einigung von 1945 bis heute Bonn 2004 S 303 f Vgl z B Salzburger Nachrichten 18 Juni 2009 Nur ein schwacher Prasident ist ein guter Prasident Memento des Originals vom 21 Januar 2010 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Suddeutsche Zeitung 30 Oktober 2004 Rocco Buttiglione Ich biete meinen Ruckzug an Memento vom 19 Januar 2010 im Internet Archive Fiscal Sustainability Report 2021 Abgerufen am 10 August 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The Companion to the European Commission European Voice Februar 2015 S 57 Deutscher Arzteverlag GmbH Redaktion Deutsches Arzteblatt BSE Scharfe Kritik an EU Kommission 24 Januar 1997 abgerufen am 9 August 2022 Dirk Liedtke Tausende Corona Tote wegen Datenschutz Aktivisten verleihen Negativpreis an Philosoph Nida Rumelin Auf stern de vom 11 Juni 2021 abgerufen am 7 Juli 2021 Suddeutsche Zeitung Kritik an EU Kommission Abgerufen am 9 August 2022 Eric Bonse Politik in der Klimakrise Die EU Kommission fliegt Privatjet In Die Tageszeitung 10 September 2023 ISSN 0931 9085 taz de abgerufen am 10 September 2023 Deutschlandfunk Gelder fur Ungarn EU Parlament verklagt Kommission 14 Marz 2024 abgerufen am 15 Marz 2024 Regierungen der Staaten Europas Albanien Belarus Belgien Danemark Faroer Gronland Deutschland Lander Estland Finnland Aland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kasachstan Kroatien Liechtenstein Litauen Niederlande Nordmazedonien Norwegen Osterreich Lander Polen Portugal 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