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Gebrauchsgegenstand ist ein Gegenstand, der dem wiederholten Gebrauch dient und deshalb bis zum Verlust seiner Funktionsfähigkeit genutzt werden kann. Gegensatz sind die zum Verbrauch bestimmten Konsumgüter.

Allgemeines

Gebrauch ist jede Handlung, die mit dem Verwendungszweck eines Gegenstandes in adäquatem Ursachenzusammenhang steht. Dies erfasst sowohl die einmalige als auch die ständige Benutzung von Sachen. Die Frage des allgemeinen Gebrauchs eines Gegenstandes hängt in erster Linie von seiner praktischen Bedeutung für die Lebensführung und allgemeine Lebensbetätigung ab. Ein Gebrauchsgegenstand ist demgemäß jede bewegliche Sache, die zur Herbeiführung eines wirtschaftlichen oder technischen Nutzeffekts verwendet werden kann. Daraus ergibt sich, dass eine bestimmte Abgrenzung der zur Arbeit verwendeten Geräte von sonstigen Gebrauchsgegenständen nicht möglich ist. Er ist ein räumlich oder technisch einheitliches Gebilde, dessen Teile in einem körperlichen oder technisch-funktionellem Zusammenhang stehen. Der Gebrauchsgegenstand ist so konstruiert, dass seine wiederholte Benutzung für denselben Zweck möglich ist. Er wird durch seinen Gebrauch nicht vernichtet, sondern nur allmählich abgenutzt.

Der Gebrauchsgegenstand ist ein Gebrauchsgut, im Gegensatz zu einem Verbrauchsgut. Er erleichtert die Arbeit, er funktioniert, er lässt sich von Wirtschaftssubjekten besitzen und benutzen. Seine abnutzungsbedingte Nachfrage und weite Verbreitung erfordern, dass er heutzutage meistens industriell in Massenproduktion hergestellt wird.

Gebrauchsgegenstände besitzen für ihre Nutzer einen Nutzwert, der auch Gebrauchswert genannt wird.

Rechtsfragen

Der Gebrauchsgegenstand ist ein unbestimmter Rechtsbegriff im Sozialrecht und Patentrecht.

Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind im Sozialrecht solche, die üblicherweise im normalen Privathaushalt vorhanden sind und in erster Linie für Gesunde hergestellt und von diesen benutzt werden. Mit dem letztgenannten Urteil sollen Gebrauchsgegenstände von Hilfsmitteln abgegrenzt werden, weil nur letztere gemäß § 33 Abs. 1 SGB V einen Anspruch auf Versorgung gewähren, soweit sie nämlich nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.

Die meisten weniger kostbaren Gebrauchsgegenstände gehören zu den unpfändbaren Gegenständen.

Im Patentrecht ist der Gebrauchsgegenstand ein Gegenstand, „der eine innere Gebrauchsfunktion hat, die nicht nur darin besteht, die äußere Erscheinung des Gegenstands abzubilden oder Informationen zu vermitteln.“

Arten

Alle Werkzeuge, Apparate oder Maschinen sind Gebrauchsgegenstände. Werkzeuge gelten als die ersten Gebrauchsgegenstände der Zivilisation. Je nach Verwendungszweck unterscheidet man

  • Haushaltsgeräte: Küchengeräte (Löffel, Messer, Kühlschrank, Waschmaschine, Fernsehgerät);
  • Wohnungseinrichtung: Möbel (Tisch, Stuhl, Schrank), Luxusgüter, Spielzeug;
  • Persönliche Gebrauchsgegenstände: Kleidung, Accessoire, Brille, Schmuck, Handy;
  • Transportmittel: Fahrrad, Kraftfahrzeuge (Motorrad, Kraftwagen, Zugmaschine);
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung: Arbeitsmittel (Büroklammern, Büromöbel, Personal Computer), Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte.

Ein individuell gefertigter Gebrauchsgegenstand dagegen kann gegebenenfalls auch ein Kunstgegenstand sein.

Gebrauchsüberlassung

Die Gebrauchsüberlassung spielt bei Dauerschuldverhältnissen mit Besitzübergang (Miete, Leihe, Pacht, Leasing, Franchising, Nießbrauch; aber auch Kredit mit Eigentumsübergang) eine Rolle, wobei der Eigentümer dem Mieter usw. durch Übertragung des Besitzes die Benutzung der Sache überlässt und dadurch vertraglich von einer eigenen Benutzung ausgeschlossen wird. Gegenstand eines Gebrauchsüberlassungsvertrages können somit neben beweglichen Sachen auch Rechte (Schutzrechte) oder Geld sein.

Literatur

  • Andreas Dorschel: Gestaltung – Zur Ästhetik des Brauchbaren. 2. Auflage, Universitätsverlag Winter, Heidelberg 2003 (Beiträge zur Philosophie, Neue Folge).

Weblinks

Wiktionary: Gebrauchsgegenstand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Literatur von und über Gebrauchsgegenstand im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise

  1. Norbert Kamps, Grundlagen der Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung, 2009, S. 35 f.
  2. Hugo Kexel, Kollision von Patent und Gebrauchsmuster, 1936, S. 36.
  3. Hartmut Böhme, Fetischismus und Kultur, 2006, S. 106.
  4. BSG, Urteil vom 28. September 1993, Az.: I RK 37/92.
  5. BSG, Urteil vom 22. August 2001, Az.: B 3 P 13/00.
  6. Christoph Kuhmann, Der Schutz der angewandten Kunst im deutschen und amerikanischen Urheberrecht, 1991, S. 145.
  7. Henry Petroski, Messer, Gabel, Reißverschluss: Die Evolution der Gebrauchsgegenstände, 1994, S. 147.
  8. Wolfgang Gitter, Gebrauchsüberlassungsverträge, 1988, S. 1.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4121320-8 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: sh85064645 | NDL: 00561564

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 25 Jun 2025 / 11:56

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Gebrauchsgegenstand ist ein Gegenstand der dem wiederholten Gebrauch dient und deshalb bis zum Verlust seiner Funktionsfahigkeit genutzt werden kann Gegensatz sind die zum Verbrauch bestimmten Konsumguter Geschirr und Kuchenwerkzeuge aus der Jungsteinzeit Werkzeuge gelten als die altesten von Menschen benutzten Gebrauchsgegenstande AllgemeinesGebrauch ist jede Handlung die mit dem Verwendungszweck eines Gegenstandes in adaquatem Ursachenzusammenhang steht Dies erfasst sowohl die einmalige als auch die standige Benutzung von Sachen Die Frage des allgemeinen Gebrauchs eines Gegenstandes hangt in erster Linie von seiner praktischen Bedeutung fur die Lebensfuhrung und allgemeine Lebensbetatigung ab Ein Gebrauchsgegenstand ist demgemass jede bewegliche Sache die zur Herbeifuhrung eines wirtschaftlichen oder technischen Nutzeffekts verwendet werden kann Daraus ergibt sich dass eine bestimmte Abgrenzung der zur Arbeit verwendeten Gerate von sonstigen Gebrauchsgegenstanden nicht moglich ist Er ist ein raumlich oder technisch einheitliches Gebilde dessen Teile in einem korperlichen oder technisch funktionellem Zusammenhang stehen Der Gebrauchsgegenstand ist so konstruiert dass seine wiederholte Benutzung fur denselben Zweck moglich ist Er wird durch seinen Gebrauch nicht vernichtet sondern nur allmahlich abgenutzt Der Gebrauchsgegenstand ist ein Gebrauchsgut im Gegensatz zu einem Verbrauchsgut Er erleichtert die Arbeit er funktioniert er lasst sich von Wirtschaftssubjekten besitzen und benutzen Seine abnutzungsbedingte Nachfrage und weite Verbreitung erfordern dass er heutzutage meistens industriell in Massenproduktion hergestellt wird Gebrauchsgegenstande besitzen fur ihre Nutzer einen Nutzwert der auch Gebrauchswert genannt wird RechtsfragenDer Gebrauchsgegenstand ist ein unbestimmter Rechtsbegriff im Sozialrecht und Patentrecht Gebrauchsgegenstande des taglichen Lebens sind im Sozialrecht solche die ublicherweise im normalen Privathaushalt vorhanden sind und in erster Linie fur Gesunde hergestellt und von diesen benutzt werden Mit dem letztgenannten Urteil sollen Gebrauchsgegenstande von Hilfsmitteln abgegrenzt werden weil nur letztere gemass 33 Abs 1 SGB V einen Anspruch auf Versorgung gewahren soweit sie namlich nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstande des taglichen Lebens anzusehen sind Die meisten weniger kostbaren Gebrauchsgegenstande gehoren zu den unpfandbaren Gegenstanden Im Patentrecht ist der Gebrauchsgegenstand ein Gegenstand der eine innere Gebrauchsfunktion hat die nicht nur darin besteht die aussere Erscheinung des Gegenstands abzubilden oder Informationen zu vermitteln ArtenModerne und traditionelle Gebrauchsgegenstande unterschiedlicher Art Laptop Smartphone Armbanduhr Kugelschreiber Notizbuch Kaffeetasse T Shirt Tisch Alle Werkzeuge Apparate oder Maschinen sind Gebrauchsgegenstande Werkzeuge gelten als die ersten Gebrauchsgegenstande der Zivilisation Je nach Verwendungszweck unterscheidet man Haushaltsgerate Kuchengerate Loffel Messer Kuhlschrank Waschmaschine Fernsehgerat Wohnungseinrichtung Mobel Tisch Stuhl Schrank Luxusguter Spielzeug Personliche Gebrauchsgegenstande Kleidung Accessoire Brille Schmuck Handy Transportmittel Fahrrad Kraftfahrzeuge Motorrad Kraftwagen Zugmaschine Betriebs und Geschaftsausstattung Arbeitsmittel Buroklammern Buromobel Personal Computer Telekommunikationsanlagen Arbeitsgerate Ein individuell gefertigter Gebrauchsgegenstand dagegen kann gegebenenfalls auch ein Kunstgegenstand sein GebrauchsuberlassungDie Gebrauchsuberlassung spielt bei Dauerschuldverhaltnissen mit Besitzubergang Miete Leihe Pacht Leasing Franchising Niessbrauch aber auch Kredit mit Eigentumsubergang eine Rolle wobei der Eigentumer dem Mieter usw durch Ubertragung des Besitzes die Benutzung der Sache uberlasst und dadurch vertraglich von einer eigenen Benutzung ausgeschlossen wird Gegenstand eines Gebrauchsuberlassungsvertrages konnen somit neben beweglichen Sachen auch Rechte Schutzrechte oder Geld sein LiteraturAndreas Dorschel Gestaltung Zur Asthetik des Brauchbaren 2 Auflage Universitatsverlag Winter Heidelberg 2003 Beitrage zur Philosophie Neue Folge WeblinksWiktionary Gebrauchsgegenstand Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Gebrauchsgegenstand im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweiseNorbert Kamps Grundlagen der Hilfsmittel und Pflegehilfsmittelversorgung 2009 S 35 f Hugo Kexel Kollision von Patent und Gebrauchsmuster 1936 S 36 Hartmut Bohme Fetischismus und Kultur 2006 S 106 BSG Urteil vom 28 September 1993 Az I RK 37 92 BSG Urteil vom 22 August 2001 Az B 3 P 13 00 Christoph Kuhmann Der Schutz der angewandten Kunst im deutschen und amerikanischen Urheberrecht 1991 S 145 Henry Petroski Messer Gabel Reissverschluss Die Evolution der Gebrauchsgegenstande 1994 S 147 Wolfgang Gitter Gebrauchsuberlassungsvertrage 1988 S 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4121320 8 GND Explorer lobid OGND 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