Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Die Geeignetheitserklärung englisch suitability report ist im Bankwesen eine dem Anleger im Rahmen einer Anlageberatung

Geeignetheitserklärung

  • Startseite
  • Geeignetheitserklärung
Geeignetheitserklärung
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Die Geeignetheitserklärung (englisch suitability report) ist im Bankwesen eine dem Anleger im Rahmen einer Anlageberatung vom Anlageberater in Schriftform zur Verfügung gestellte Erklärung, in welcher die erbrachte Anlageberatung dargestellt und erläutert wird und klärt, wie die Beratung auf die Präferenzen, Anlageziele und sonstigen Merkmale des Anlegers abgestimmt wurde.

Allgemeines

Das ähnliche Zwecke verfolgende bisherige Beratungsprotokoll ist entfallen und wird durch die Geeignetheitserklärung ersetzt. Seit Januar 2018 erhalten ausschließlich Privatanleger im Anschluss an eine Anlageberatung eine so genannte Geeignetheitserklärung. Dazu sind Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aufgrund der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) sowie des deutschen Umsetzungsgesetzes (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) verpflichtet.

In der Erklärung müssen Kreditinstitute schriftlich darstellen, weshalb die ausgesprochene Empfehlung – beispielsweise ein Finanzinstrument oder Finanzprodukt zu kaufen, zu halten oder zu verkaufen – zu dem jeweiligen Kunden passt, also für diesen geeignet ist. Das bedeutet einerseits, dass das Finanzinstrument oder die Dienstleistung zur Risikoeinstellung des Anlegers passen muss. Andererseits muss der Anleger die Funktionsweise und die Risiken der Empfehlung verstehen können. Dafür muss der Anlageberater die Kenntnisse und Erfahrung des Kunden, seine finanzielle Allgemeinbildung, dessen finanzielle Verhältnisse und Anlageziele erfragen und seine Anlageempfehlung anhand der Angaben überprüfen.

Rechtsfragen

Rechtsgrundlage für die Geeignetheitserklärung ist § 64 Abs. 4 WpHG, wonach ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach der Anlageberatung dem Privatkunden auf einem dauerhaften Datenträger vor Vertragsschluss eine schriftliche Erklärung über die Geeignetheit der Empfehlung zur Verfügung stellen muss. Eine Geeignetheitserklärung ist sowohl dann zur Verfügung zu stellen, wenn sich die Empfehlung auf den Kauf oder Verkauf richtet, als auch bei Halteempfehlungen. Die Geeignetheitserklärung muss die erbrachte Beratung nennen sowie erläutern, wie sie auf die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde. Der Anleger muss die Erklärung vor Abschluss der Wertpapierorder erhalten haben.

Näheres ist in Art. 54 Abs. 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 geregelt. Danach müssen bei einer Anlageberatung die Kreditinstitute dem Kleinanleger einen Bericht mit einem Überblick über die erteilten Ratschläge und Angaben dahingehend zukommen lassen, inwiefern die abgegebene Empfehlung zum betreffenden Kleinanleger passt, was auch Informationen darüber mit einschließt, inwieweit sie den Zielen und persönlichen Umstände des Kunden hinsichtlich der erforderlichen Anlagedauer, der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden sowie seiner Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit gerecht wird. Die Kreditinstitute müssen die Kunden darauf aufmerksam machen und in der Geeignetheitserklärung angeben, ob sie die empfohlenen Finanzinstrumente erforderlich machen, dass der Kleinanleger deren Bestimmungen regelmäßig überprüfen lässt. Erbringt ein Kreditinstitut eine Dienstleistung, die mit regelmäßigen Eignungsbeurteilungen und -berichten einhergeht, dürfen die Anschlussberichte nach der ersten Dienstleistungserbringung nur auf Veränderungen hinsichtlich der betreffenden Dienstleistungen bzw. Finanzinstrumente und/oder die Umstände des Anlegers beziehen, während sämtliche Einzelheiten des ersten Berichts nicht noch einmal aufzuführen sind.

Nach Art. 55 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 müssen die Kreditinstitute dafür sorgen, dass sich die Informationen über die Kenntnisse und Erfahrungen eines Anlegers in Anlagefragen auf folgende Themen erstrecken:

  • Die Art der Dienstleistungen, Geschäfte und Finanzinstrumente, mit denen der Anleger vertraut ist;
  • Art, Umfang und Häufigkeit der Geschäfte des Anlegers mit Finanzinstrumenten und Zeitraum, in dem sie getätigt worden sind;
  • Bildungsstand und Beruf oder relevanter früherer Beruf des Anlegers.

Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers sind ein wesentlicher Teil der Geeignetheitserklärung und erfüllen die Forderung des Bundesgerichtshofs (BGH) nach „anlegergerechter“ Beratung.

Rechtsfolgen

Die Geeignetheitserklärung enthält nicht nur die bloße Feststellung, dass ein Finanzinstrument geeignet ist. Das WpHG verlangt ausdrücklich, dass sie auch die Begründung mit einschließen muss, warum das Finanzinstrument geeignet ist, also inwiefern der Anlageberater die Auswahl der Finanzinstrumente auf die Kundenwünsche abgestimmt hat. Dazu muss er die Eigenschaften des Finanzinstruments qualitativ mit den Kundenangaben abgleichen. Eine Geeignetheitserklärung ist für alle Finanzprodukte erforderlich, die außerhalb der Anlageklasse A eingestuft werden. Fehlt eine schriftliche Geeignetheitserklärung oder wurde sie nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so handeln Kreditinstitute ordnungswidrig (§ 120 Abs. 8 Nr. 41 WpHG). Die Geeignetheitserklärung kann dem Anleger im zivilrechtlichen Streitfall als Beweismittel dienen, wenn sich aus ihr ergibt, dass das empfohlene Finanzinstrument für den Kunden nicht geeignet war.

Einzelnachweise

  1. Hans Nickel, Anlageberatung am Finanzplatz Deutschland, 2018, S. 131
  2. BT-Drs. 18/10936 vom 23. Januar 2017, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte, S. 236
  3. BaFin vom 18. September 2018, Geeignetheitserklärung: Wichtiges Dokument für Verbraucher, abgerufen am 1. Mai 2019
  4. BT-Drs. 18/10936 vom 23. Januar 2017, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte, S. 235
  5. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, Az.: XI ZR 12/93 = BGHZ 123, 126; „Bond-Urteil“
  6. Dörte Poelzig, Kapitalmarktrecht, 2018, S. 408
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 29 Jun 2025 / 14:18

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Geeignetheitserklärung, Was ist Geeignetheitserklärung? Was bedeutet Geeignetheitserklärung?

Die Geeignetheitserklarung englisch suitability report ist im Bankwesen eine dem Anleger im Rahmen einer Anlageberatung vom Anlageberater in Schriftform zur Verfugung gestellte Erklarung in welcher die erbrachte Anlageberatung dargestellt und erlautert wird und klart wie die Beratung auf die Praferenzen Anlageziele und sonstigen Merkmale des Anlegers abgestimmt wurde AllgemeinesDas ahnliche Zwecke verfolgende bisherige Beratungsprotokoll ist entfallen und wird durch die Geeignetheitserklarung ersetzt Seit Januar 2018 erhalten ausschliesslich Privatanleger im Anschluss an eine Anlageberatung eine so genannte Geeignetheitserklarung Dazu sind Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aufgrund der zweiten europaischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II sowie des deutschen Umsetzungsgesetzes Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz 2 FiMaNoG verpflichtet In der Erklarung mussen Kreditinstitute schriftlich darstellen weshalb die ausgesprochene Empfehlung beispielsweise ein Finanzinstrument oder Finanzprodukt zu kaufen zu halten oder zu verkaufen zu dem jeweiligen Kunden passt also fur diesen geeignet ist Das bedeutet einerseits dass das Finanzinstrument oder die Dienstleistung zur Risikoeinstellung des Anlegers passen muss Andererseits muss der Anleger die Funktionsweise und die Risiken der Empfehlung verstehen konnen Dafur muss der Anlageberater die Kenntnisse und Erfahrung des Kunden seine finanzielle Allgemeinbildung dessen finanzielle Verhaltnisse und Anlageziele erfragen und seine Anlageempfehlung anhand der Angaben uberprufen RechtsfragenRechtsgrundlage fur die Geeignetheitserklarung ist 64 Abs 4 WpHG wonach ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach der Anlageberatung dem Privatkunden auf einem dauerhaften Datentrager vor Vertragsschluss eine schriftliche Erklarung uber die Geeignetheit der Empfehlung zur Verfugung stellen muss Eine Geeignetheitserklarung ist sowohl dann zur Verfugung zu stellen wenn sich die Empfehlung auf den Kauf oder Verkauf richtet als auch bei Halteempfehlungen Die Geeignetheitserklarung muss die erbrachte Beratung nennen sowie erlautern wie sie auf die Praferenzen Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde Der Anleger muss die Erklarung vor Abschluss der Wertpapierorder erhalten haben Naheres ist in Art 54 Abs 12 der Delegierten Verordnung EU 2017 565 geregelt Danach mussen bei einer Anlageberatung die Kreditinstitute dem Kleinanleger einen Bericht mit einem Uberblick uber die erteilten Ratschlage und Angaben dahingehend zukommen lassen inwiefern die abgegebene Empfehlung zum betreffenden Kleinanleger passt was auch Informationen daruber mit einschliesst inwieweit sie den Zielen und personlichen Umstande des Kunden hinsichtlich der erforderlichen Anlagedauer der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden sowie seiner Risikobereitschaft und Verlusttragfahigkeit gerecht wird Die Kreditinstitute mussen die Kunden darauf aufmerksam machen und in der Geeignetheitserklarung angeben ob sie die empfohlenen Finanzinstrumente erforderlich machen dass der Kleinanleger deren Bestimmungen regelmassig uberprufen lasst Erbringt ein Kreditinstitut eine Dienstleistung die mit regelmassigen Eignungsbeurteilungen und berichten einhergeht durfen die Anschlussberichte nach der ersten Dienstleistungserbringung nur auf Veranderungen hinsichtlich der betreffenden Dienstleistungen bzw Finanzinstrumente und oder die Umstande des Anlegers beziehen wahrend samtliche Einzelheiten des ersten Berichts nicht noch einmal aufzufuhren sind Nach Art 55 der Delegierten Verordnung EU 2017 565 mussen die Kreditinstitute dafur sorgen dass sich die Informationen uber die Kenntnisse und Erfahrungen eines Anlegers in Anlagefragen auf folgende Themen erstrecken Die Art der Dienstleistungen Geschafte und Finanzinstrumente mit denen der Anleger vertraut ist Art Umfang und Haufigkeit der Geschafte des Anlegers mit Finanzinstrumenten und Zeitraum in dem sie getatigt worden sind Bildungsstand und Beruf oder relevanter fruherer Beruf des Anlegers Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers sind ein wesentlicher Teil der Geeignetheitserklarung und erfullen die Forderung des Bundesgerichtshofs BGH nach anlegergerechter Beratung RechtsfolgenDie Geeignetheitserklarung enthalt nicht nur die blosse Feststellung dass ein Finanzinstrument geeignet ist Das WpHG verlangt ausdrucklich dass sie auch die Begrundung mit einschliessen muss warum das Finanzinstrument geeignet ist also inwiefern der Anlageberater die Auswahl der Finanzinstrumente auf die Kundenwunsche abgestimmt hat Dazu muss er die Eigenschaften des Finanzinstruments qualitativ mit den Kundenangaben abgleichen Eine Geeignetheitserklarung ist fur alle Finanzprodukte erforderlich die ausserhalb der Anlageklasse A eingestuft werden Fehlt eine schriftliche Geeignetheitserklarung oder wurde sie nicht richtig nicht vollstandig nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfugung gestellt so handeln Kreditinstitute ordnungswidrig 120 Abs 8 Nr 41 WpHG Die Geeignetheitserklarung kann dem Anleger im zivilrechtlichen Streitfall als Beweismittel dienen wenn sich aus ihr ergibt dass das empfohlene Finanzinstrument fur den Kunden nicht geeignet war EinzelnachweiseHans Nickel Anlageberatung am Finanzplatz Deutschland 2018 S 131 BT Drs 18 10936 vom 23 Januar 2017 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europaischer Rechtsakte S 236 BaFin vom 18 September 2018 Geeignetheitserklarung Wichtiges Dokument fur Verbraucher abgerufen am 1 Mai 2019 BT Drs 18 10936 vom 23 Januar 2017 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europaischer Rechtsakte S 235 BGH Urteil vom 6 Juli 1993 Az XI ZR 12 93 BGHZ 123 126 Bond Urteil Dorte Poelzig Kapitalmarktrecht 2018 S 408Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

Neueste Artikel
  • Juni 21, 2025

    Vielvölkerstaat

  • Juni 24, 2025

    Viehzüchter

  • Juni 21, 2025

    Veräußerung

  • Juni 27, 2025

    Veräußerungsgewinn

  • Juni 27, 2025

    Veräußerungsverlust

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.