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Die gemeinnützige Aktiengesellschaft gAG ist eine Rechtsform in Deutschland Sie ist eine Kapitalgesellschaft in der Rech

Gemeinnützige Aktiengesellschaft

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Gemeinnützige Aktiengesellschaft
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Die gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG) ist eine Rechtsform in Deutschland. Sie ist

  • eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft,
  • ein Unternehmen, dessen Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO),
  • ein Unternehmen, das in Teilen von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit ist.

Die Bezeichnung „gemeinnützige“ AG ist eine steuerrechtliche Besonderheit, mit der auf eine gemeinnützige Ausrichtung der AG hingewiesen werden soll. Entsprechen Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts der Abgabenordnung, wird die Gesellschaft von bestimmten Steuern ganz oder zum Teil befreit.

Mit der Gründung einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft besteht die Möglichkeit, einen laufenden Geschäftsbetrieb funktional einer Stiftung anzunähern. Es kommt häufig vor, dass gemeinnützige Stiftungen als Aktionäre von gemeinnützigen AGs fungieren und – weil Stiftung und AG als separate juristische Personen agieren – auf diese Weise ein Unternehmen aus dem Stiftungsvermögen ausgliedern.

Die Verbreitung der gAG hat erst mit dem „Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechtes“ im Jahre 1994 zugenommen.

Vorschriften

Neben den Vorschriften des Aktiengesetzes gelten auch die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das Finanzamt. Diese Anerkennung setzt eine auf gemeinnützige Zwecke gerichtete Satzung voraus.

Struktur

Nach dem Aktienrecht gelten die grundsätzlichen Anforderungen an die Struktur, den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsführung einer „normalen“ Aktiengesellschaft auch für die gAG. Zusätzlich muss die Satzung die Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. Zu diesen Anforderungen gehört u. a.:

  • Die Gesellschaft muss einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck haben.
  • Der Unternehmensgegenstand muss aus Aktivitäten zur Erfüllung dieses steuerbegünstigten Zwecks bestehen.
  • Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
  • Aus der Satzung muss sich ergeben, dass das Vermögen der Gesellschaft – mit Ausnahme der Stammeinlagen – bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht an die Aktionäre ausgeschüttet wird, sondern an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft (Vermögensbindung).

Steuerliche Handhabung

Vorteile der gemeinnützigen AG liegen vor allem im Steuerrecht und hier in der Befreiung von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Daneben erhält die gemeinnützige AG die Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen. Diese Bestätigungen führen beim Spender zum Sonderausgaben- oder Betriebsausgabenabzug. Bei Leistungen im ideellen Bereich entfällt die Umsatzsteuer, für Leistungen in Zweckbetrieben gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 Prozent und für Leistungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb müssen grundsätzlich 19 Prozent abgeführt werden.

Vor- und Nachteile, Besonderheiten

Die gemeinnützige AG paart die Vorteile der typischen, auf gewerbliche Aktivität gerichteten Rechtsform der AG mit den Steuervorteilen, die das Gemeinnützigkeitsrecht bietet. Sie ist ein Rechtsgebilde des Übergangs zwischen dem gemeinnützigen und dem gewinnorientiert tätigen Sektor. So wird beispielsweise das Ehrenamt, welches für Vereine und Stiftungen noch kennzeichnend ist, bei der AG regelmäßig ersetzt durch einen hauptamtlich tätigen Vorstand. Die dafür benötigten finanziellen Mittel stammen aus den Einkünften der AG. Andererseits können durch bestimmte Buchführungs- und Publizitätspflichten höhere Verwaltungskosten entstehen.

Über die Verbriefung der Aktionärsstellung in Aktien können die Beteiligungsverhältnisse einfach, aber kontrollierbar (durch Namensaktien) verändert und an den Vorstellungen der Beteiligten ausgerichtet werden. Die Aktiengesellschaft ist daher als Rechtsform für besonders intensiv dem Wettbewerb ausgesetzte Bereiche des Sozialen Engagements gut geeignet.

Weiterhin bietet sich die Aktiengesellschaft zur besseren Einbeziehung der Bürger in die Arbeit des Dritten Sektors an.

Besonders vielfältige Partizipationsmöglichkeiten bietet hier die Organisations- und Unternehmensform der gemeinnützigen Aktiengesellschaft. Der Erwerber von Aktien wird Miteigentümer des Unternehmens und bekommt als solcher ein besonderes Mitspracherecht. Dass die gemeinnützige Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre keine Dividende ausschütten darf, wird durch die unternehmerischen Mitwirkungsmöglichkeiten aufgewogen. Denn der Aktionär wird regelmäßig über die Entwicklung „seines“ Unternehmens informiert und er kann seine Vorstellungen und Erfahrungen auf der Hauptversammlung, bei Interesse auch im Beirat, einbringen.

Dadurch beeinflusst er den gesellschaftlichen Umgang mit sozialen Problemlagen und wirkt an der Entwicklung seines Unternehmens mit. Gleichzeitig kann er seinem bürgerschaftlichen Engagement Ausdruck verleihen und mit seiner Aktionärsstellung im gesellschaftlichen Umfeld „ein Zeichen setzen“.

Aus der Sicht des Unternehmens steht im Vordergrund, dass die Geldgeber, anders als bei Spenden, in die weitere Entwicklung ihres Unternehmens einbezogen bleiben. Auch können Mitarbeiter als Aktionäre beteiligt und dadurch ideell eingebunden werden.

Literatur

  • Iris Rozwora: Die gemeinnützige Aktiengesellschaft als Akteurin der Zivilgesellschaft – Eine empirische Untersuchung, De Gruyter, Oldenbourg 2021, ISBN 3-11-073262-9
  • Stephan Schauhoff (Hrsg.): Handbuch der Gemeinnützigkeit. Verein – Stiftung – GmbH. Recht, Steuern, Personal. C. H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52710-8.
  • Iris Rozwora: Eine Skizze der "gemeinnützigen AG-Landschaft in Deutschland", erschienen in: Rene Andessner, Dorothea Greiling, Markus Gmür: Ressourcenmobilisierung durch Nonprofit-Organisationen." Trauner Verlag; Auflage: 1. Auflage 2015, ISBN 3-99033-448-4, S. 344–354.

Einzelnachweise

  1. Frank Schlößer: Was ist eigentlich - ... EINE gAG? In: Brand eins. Nr. 10, 2006, S. ? (brandeins.de [abgerufen am 27. Oktober 2019]). 
Rechtsformen in der Bundesrepublik Deutschland

Rechtsformen nach deutschem Recht

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Kapitalgesellschaften:
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Sonstige Rechtsformen:
SCE | EVTZ | ERIC | Europapartei | Europastiftung

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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 16:44

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Die gemeinnutzige Aktiengesellschaft gAG ist eine Rechtsform in Deutschland Sie ist eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ein Unternehmen dessen Ertrage fur gemeinnutzige Zwecke verwendet werden 55 Abs 1 Nr 1 Satz 2 AO ein Unternehmen das in Teilen von der Korperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit ist Die Bezeichnung gemeinnutzige AG ist eine steuerrechtliche Besonderheit mit der auf eine gemeinnutzige Ausrichtung der AG hingewiesen werden soll Entsprechen Satzung und tatsachliche Geschaftsfuhrung den Anforderungen des Gemeinnutzigkeitsrechts der Abgabenordnung wird die Gesellschaft von bestimmten Steuern ganz oder zum Teil befreit Mit der Grundung einer gemeinnutzigen Aktiengesellschaft besteht die Moglichkeit einen laufenden Geschaftsbetrieb funktional einer Stiftung anzunahern Es kommt haufig vor dass gemeinnutzige Stiftungen als Aktionare von gemeinnutzigen AGs fungieren und weil Stiftung und AG als separate juristische Personen agieren auf diese Weise ein Unternehmen aus dem Stiftungsvermogen ausgliedern Die Verbreitung der gAG hat erst mit dem Gesetz fur kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechtes im Jahre 1994 zugenommen VorschriftenNeben den Vorschriften des Aktiengesetzes gelten auch die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Burgerlichen Gesetzbuchs Die Anerkennung der Gemeinnutzigkeit erfolgt durch das Finanzamt Diese Anerkennung setzt eine auf gemeinnutzige Zwecke gerichtete Satzung voraus StrukturNach dem Aktienrecht gelten die grundsatzlichen Anforderungen an die Struktur den Gesellschaftsvertrag und die Geschaftsfuhrung einer normalen Aktiengesellschaft auch fur die gAG Zusatzlich muss die Satzung die Voraussetzungen des Gemeinnutzigkeitsrechts erfullen Zu diesen Anforderungen gehort u a Die Gesellschaft muss einen gemeinnutzigen mildtatigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck haben Der Unternehmensgegenstand muss aus Aktivitaten zur Erfullung dieses steuerbegunstigten Zwecks bestehen Der Zweck muss selbstlos ausschliesslich und unmittelbar verfolgt werden Aus der Satzung muss sich ergeben dass das Vermogen der Gesellschaft mit Ausnahme der Stammeinlagen bei Auflosung der Gesellschaft oder Wegfall der steuerbegunstigten Zwecke nicht an die Aktionare ausgeschuttet wird sondern an eine andere steuerbegunstigte Korperschaft Vermogensbindung Steuerliche HandhabungVorteile der gemeinnutzigen AG liegen vor allem im Steuerrecht und hier in der Befreiung von der Korperschaftsteuer und der Gewerbesteuer Daneben erhalt die gemeinnutzige AG die Berechtigung Zuwendungsbestatigungen fur Spenden auszustellen Diese Bestatigungen fuhren beim Spender zum Sonderausgaben oder Betriebsausgabenabzug Bei Leistungen im ideellen Bereich entfallt die Umsatzsteuer fur Leistungen in Zweckbetrieben gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 Prozent und fur Leistungen im wirtschaftlichen Geschaftsbetrieb mussen grundsatzlich 19 Prozent abgefuhrt werden Vor und Nachteile BesonderheitenDie gemeinnutzige AG paart die Vorteile der typischen auf gewerbliche Aktivitat gerichteten Rechtsform der AG mit den Steuervorteilen die das Gemeinnutzigkeitsrecht bietet Sie ist ein Rechtsgebilde des Ubergangs zwischen dem gemeinnutzigen und dem gewinnorientiert tatigen Sektor So wird beispielsweise das Ehrenamt welches fur Vereine und Stiftungen noch kennzeichnend ist bei der AG regelmassig ersetzt durch einen hauptamtlich tatigen Vorstand Die dafur benotigten finanziellen Mittel stammen aus den Einkunften der AG Andererseits konnen durch bestimmte Buchfuhrungs und Publizitatspflichten hohere Verwaltungskosten entstehen Uber die Verbriefung der Aktionarsstellung in Aktien konnen die Beteiligungsverhaltnisse einfach aber kontrollierbar durch Namensaktien verandert und an den Vorstellungen der Beteiligten ausgerichtet werden Die Aktiengesellschaft ist daher als Rechtsform fur besonders intensiv dem Wettbewerb ausgesetzte Bereiche des Sozialen Engagements gut geeignet Weiterhin bietet sich die Aktiengesellschaft zur besseren Einbeziehung der Burger in die Arbeit des Dritten Sektors an Besonders vielfaltige Partizipationsmoglichkeiten bietet hier die Organisations und Unternehmensform der gemeinnutzigen Aktiengesellschaft Der Erwerber von Aktien wird Miteigentumer des Unternehmens und bekommt als solcher ein besonderes Mitspracherecht Dass die gemeinnutzige Aktiengesellschaft an ihre Aktionare keine Dividende ausschutten darf wird durch die unternehmerischen Mitwirkungsmoglichkeiten aufgewogen Denn der Aktionar wird regelmassig uber die Entwicklung seines Unternehmens informiert und er kann seine Vorstellungen und Erfahrungen auf der Hauptversammlung bei Interesse auch im Beirat einbringen Dadurch beeinflusst er den gesellschaftlichen Umgang mit sozialen Problemlagen und wirkt an der Entwicklung seines Unternehmens mit Gleichzeitig kann er seinem burgerschaftlichen Engagement Ausdruck verleihen und mit seiner Aktionarsstellung im gesellschaftlichen Umfeld ein Zeichen setzen Aus der Sicht des Unternehmens steht im Vordergrund dass die Geldgeber anders als bei Spenden in die weitere Entwicklung ihres Unternehmens einbezogen bleiben Auch konnen Mitarbeiter als Aktionare beteiligt und dadurch ideell eingebunden werden LiteraturIris Rozwora Die gemeinnutzige Aktiengesellschaft als Akteurin der Zivilgesellschaft Eine empirische Untersuchung De Gruyter Oldenbourg 2021 ISBN 3 11 073262 9 Stephan Schauhoff Hrsg Handbuch der Gemeinnutzigkeit Verein Stiftung GmbH Recht Steuern Personal C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 52710 8 Iris Rozwora Eine Skizze der gemeinnutzigen AG Landschaft in Deutschland erschienen in Rene Andessner Dorothea Greiling Markus Gmur Ressourcenmobilisierung durch Nonprofit Organisationen Trauner Verlag Auflage 1 Auflage 2015 ISBN 3 99033 448 4 S 344 354 EinzelnachweiseFrank Schlosser Was ist eigentlich EINE gAG In Brand eins Nr 10 2006 S brandeins de abgerufen am 27 Oktober 2019 Rechtsformen in der Bundesrepublik Deutschland Rechtsformen nach deutschem Recht Personengesellschaften GbR KG AG amp Co KG GmbH amp Co KG Limited amp Co KG Stiftung amp Co KG Stiftung GmbH amp Co KG UG haftungsbeschrankt amp Co KG OHG GmbH amp Co OHG AG amp Co OHG Partenreederei PartG PartG mbB Stille Gesellschaft Kapitalgesellschaften AG gAG GmbH gGmbH InvAG KGaA AG amp Co KGaA SE amp Co KGaA GmbH amp Co KGaA Stiftung amp Co KGaA REIT AG UG haftungsbeschrankt Sonstige Rechtsformen AoR eG Eigenbetrieb Einzelunternehmen e V KoR Regiebetrieb Stiftung VVaG Rechtsformen nach EU Recht Personengesellschaften EWIV Kapitalgesellschaften SE Sonstige Rechtsformen SCE EVTZ ERIC Europapartei Europastiftung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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