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Geschäftsraum ist ein baulich abgeschlossener Raum, der vom Inhaber willentlich für eine gewisse Zeit oder dauernd hauptsächlich zum Betreiben gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder ähnlicher Zwecke bestimmt ist und hierfür auch tatsächlich genutzt wird. Gegensatz ist der Wohnraum.

Allgemeines

Im Zusammenhang mit dem Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und des Diebstahls (§§ 123 Abs. 1, § 124, § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB) verwendet das Gesetz die Begriffe Wohnung, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum, ohne sie zu erläutern, so dass sich die Rechtsprechung und Fachliteratur auch mit dem Begriff der Geschäftsräume auseinanderzusetzen hatte. Das Reichsgericht (RG) hatte bereits im Jahre 1886 hierüber im Falle eines mobilen Supermarkts zu befinden, den es als Geschäftsraum ansah. Das Strafrecht schränkt die Zwecke nicht notwendig auf Erwerbstätigkeit ein, während die zivilrechtliche Sichtweise nur solche Räume als Geschäftsräume ansieht, die zu geschäftlichen, insbesondere gewerblichen oder freiberuflichen Geschäftszwecken dienen. In § 2 Abs. 1 Geschäftsraummietengesetz vom Juni 1952 gab es eine Legaldefinition, wonach es sich um Räume handelt, „die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung auf die Dauer anderen als Wohnzwecken, insbesondere gewerblichen oder beruflichen Zwecken zu dienen bestimmt sind und solchen Zwecken dienen“. Geschäftsräume gehören nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 Wohnflächenverordnung nicht zur Wohnfläche. Es handelt sich nur dann um Geschäftsräume, wenn sie räumlich und funktionell von Wohnräumen getrennt und sie nicht mehr als räumliche Einheit anzusehen sind. Die Zweckbestimmung als Geschäftsraum ergibt sich mithin häufig bereits aus der baulichen Anlage und deren Ausstattung mit Betriebs- und Geschäftsausstattung. Geschäftsräume dienen der Abwicklung des Betriebsablaufs sowie der Aufbewahrung und dem Gebrauch betrieblich notwendiger Gegenstände und Unterlagen.

Arten

Als Geschäftsräume gelten Restaurants, Gastwirtschaften, Fabriken, Werkstätten, Unternehmen, Tankstellen, Anwaltskanzleien oder Arztpraxen. Auch bewegliche Sachen wie fahrbare Schankwagen, fahrbare Zweigstellen, mobile Supermärkte, Zirkuszelte oder Werbestände können Geschäftsräume sein. Dagegen hielt das Reichsgericht im Jahre 1899 Straßenbahnwagen nicht für Geschäftsräume. In diesem Sinne ist zweifelhaft, ob bei Briefkastengesellschaften und Briefkastenbanken von Geschäftsräumen gesprochen werden kann, weil es hier an der Ausstattung und auch der tatsächlichen Nutzung fehlt.

Durch die betriebliche Nutzung dieser Geschäftsräume fallen Raumkosten an. Dazu gehören insbesondere Abschreibungen (bei Eigentum), Geschäftsraummiete (bei gemieteten Räumen), Kosten für die Reinigung oder Wartungsaufwand.

Bedeutung

Der Begriff des Geschäftsraums ist für viele Rechtsgebiete von ausschlaggebender Bedeutung. Das BVerfG stuft die Schutzbedürftigkeit von Geschäftsräumen geringer ein als die „echter“ Wohnungen und hat deshalb Betriebs- und Geschäftsräume nur teilweise in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung des Art. 13 Abs. 1 GG einbezogen. Dabei sind dem unkontrollierten öffentlichen Zutritt entzogene Wohnungen (Arztpraxen, Büroetagen) und der Öffentlichkeit umfassend zugängliche Geschäftsräume (Einkaufspassagen, Kaufhäuser) dem Schutzbereich in der Zeit ihrer Zugänglichkeit entzogen. Wohnungen dürfen nicht als Geschäftsräume genutzt werden („Zweckentfremdung von Wohnraum“), insbesondere bei Wohnungseigentum; nur Teileigentum darf für Geschäftsräume verwendet werden.

Eine Schriftform ist für Geschäftsraummietverhältnisse nicht erforderlich, die Kündigung von Geschäftsraummietverhältnissen unterliegt nicht dem Kündigungsschutz. Für Geschäftsräume im Sinne des § 580a Abs. 2 BGB gilt regelmäßig eine einfache Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Im Rahmen des Verbraucherschutzes steht dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach § 312g BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Dazu stellt § 312b Abs. 2 BGB die beweglichen Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit „für gewöhnlich“ ausübt, den unbeweglichen, in denen er seine Tätigkeit „dauerhaft“ ausübt, gleich. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind nach § 312b Abs. 1 BGB etwa Verträge, die auf einem Ausflug (Kaffeefahrt) geschlossen werden.

Nach § 62 HGB muss der Arbeitgeber die Geschäftsräume so einrichten und fortlaufend unterhalten, dass die Gesundheit seiner Arbeitnehmer gewährleistet ist. Der Begriff der Geschäftsräume wird hierbei weit verstanden und umfasst alle dem Geschäftsbetrieb dienenden Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile einschließlich der Zugänge. Nach § 200Abs. 2 AO kann die Finanzverwaltung eine Außenprüfung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen als zulässig annehmen. Denn das BVerfG macht das Betreten von Geschäftsräumen durch Dritte sowohl von einer gesetzlichen Ermächtigung (wie § 200 Abs. 2 AO in Verbindung mit § 413 AO) als auch von einem erlaubten Zweck abhängig. Bei der Zwangsvollstreckung spielen Geschäftsräume für das Betreten und die Durchsuchung eine besondere Rolle. Nach § 21 InsO kann das Insolvenzgericht die Durchsuchung von Geschäftsräumen und die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen des Schuldners anordnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter darf gemäß § 22 Abs. 1 InsO die Geschäftsräume des Schuldners betreten und dort Nachforschungen anstellen. Zustellungen von Amts wegen können in der Wohnung, in Geschäftsräumen oder in Gemeinschaftseinrichtungen (§ 178 Abs. 1 ZPO) oder in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten vorgenommen werden (§ 180 ZPO). Für die Durchsuchung von Geschäftsräumen ist eine richterliche Anordnung erforderlich (§§ 102 ff. StPO).

International

In Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist das Recht auf Wohnung geschützt. Der EuGH hatte im September 1989 festgestellt, dass das Gemeinschaftsgrundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung für die Privatwohnung natürlicher Personen anzuerkennen sei, nicht aber für die Geschäftsräume von Unternehmen, da die Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf Art und Umfang des Schutzes von Geschäftsräumen gegen behördliche Eingriffe nicht unerhebliche Unterschiede aufwiesen. Der EuGH verlangte lediglich, dass die Durchsuchung von Geschäftsräumen eine Rechtsgrundlage haben muss und nicht willkürlich oder unverhältnismäßig sein darf. Im April 2002 hatte sich dann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Frage zu befassen, ob auch die Geschäftsräume eines Unternehmens diesem Schutz des Art. 8 Abs. 1 EMRK unterliegen. Er entschied im Gegensatz zum EuGH, dass auch unter bestimmten Umständen die Geschäftsräume von Unternehmen diesen Schutz beanspruchen können.

Weblinks

  • Literatur von und über Geschäftsraum im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise

  1. RGSt 13, 312, 315
  2. Otto Palandt/Walter Weidenkaff, Kommentar BGB, 73. Auflage, 2014, vor § 535 Rn. 92
  3. Heinrich Wilhelm Laufhütte/Ruth Rissing-van Saan/Klaus Tierdermann (Hrsg.), Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar, 2009, Hans Lilie: § 123 StGB, S. 164
  4. RGSt 32, 371
  5. Wilfried Küper, Strafrecht, besonderer Teil: Definitionen mit Erläuterungen, 2008, S. 167 f.
  6. BVerfGE 32, 54, 68
  7. Heinz Mösbauer, Steuerliche Außenprüfung: (Betriebsprüfung) - Steuerfahndung – Steueraufsicht, 2005, S. 157 f.
  8. BVerfGE 32, 69 ff.
  9. EuGH, Rs. C-46/87 und 227/88, 1989, 2859
  10. EuGH, Rs. C-46/87 und 227/88, 1989, 2859
  11. EGMR, Urteil vom 16. April 2002, Nr. 37971/97, RJD 2002-III
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Normdaten (Sachbegriff): GND: 4156963-5 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 19:04

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Geschaftsraum ist ein baulich abgeschlossener Raum der vom Inhaber willentlich fur eine gewisse Zeit oder dauernd hauptsachlich zum Betreiben gewerblicher wissenschaftlicher kunstlerischer oder ahnlicher Zwecke bestimmt ist und hierfur auch tatsachlich genutzt wird Gegensatz ist der Wohnraum AllgemeinesIm Zusammenhang mit dem Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und des Diebstahls 123 Abs 1 124 243 Abs 1 Nr 1 StGB verwendet das Gesetz die Begriffe Wohnung Geschaftsraume oder befriedetes Besitztum ohne sie zu erlautern so dass sich die Rechtsprechung und Fachliteratur auch mit dem Begriff der Geschaftsraume auseinanderzusetzen hatte Das Reichsgericht RG hatte bereits im Jahre 1886 hieruber im Falle eines mobilen Supermarkts zu befinden den es als Geschaftsraum ansah Das Strafrecht schrankt die Zwecke nicht notwendig auf Erwerbstatigkeit ein wahrend die zivilrechtliche Sichtweise nur solche Raume als Geschaftsraume ansieht die zu geschaftlichen insbesondere gewerblichen oder freiberuflichen Geschaftszwecken dienen In 2 Abs 1 Geschaftsraummietengesetz vom Juni 1952 gab es eine Legaldefinition wonach es sich um Raume handelt die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung auf die Dauer anderen als Wohnzwecken insbesondere gewerblichen oder beruflichen Zwecken zu dienen bestimmt sind und solchen Zwecken dienen Geschaftsraume gehoren nach 2 Abs 3 Nr 3 Wohnflachenverordnung nicht zur Wohnflache Es handelt sich nur dann um Geschaftsraume wenn sie raumlich und funktionell von Wohnraumen getrennt und sie nicht mehr als raumliche Einheit anzusehen sind Die Zweckbestimmung als Geschaftsraum ergibt sich mithin haufig bereits aus der baulichen Anlage und deren Ausstattung mit Betriebs und Geschaftsausstattung Geschaftsraume dienen der Abwicklung des Betriebsablaufs sowie der Aufbewahrung und dem Gebrauch betrieblich notwendiger Gegenstande und Unterlagen ArtenAls Geschaftsraume gelten Restaurants Gastwirtschaften Fabriken Werkstatten Unternehmen Tankstellen Anwaltskanzleien oder Arztpraxen Auch bewegliche Sachen wie fahrbare Schankwagen fahrbare Zweigstellen mobile Supermarkte Zirkuszelte oder Werbestande konnen Geschaftsraume sein Dagegen hielt das Reichsgericht im Jahre 1899 Strassenbahnwagen nicht fur Geschaftsraume In diesem Sinne ist zweifelhaft ob bei Briefkastengesellschaften und Briefkastenbanken von Geschaftsraumen gesprochen werden kann weil es hier an der Ausstattung und auch der tatsachlichen Nutzung fehlt Durch die betriebliche Nutzung dieser Geschaftsraume fallen Raumkosten an Dazu gehoren insbesondere Abschreibungen bei Eigentum Geschaftsraummiete bei gemieteten Raumen Kosten fur die Reinigung oder Wartungsaufwand BedeutungDer Begriff des Geschaftsraums ist fur viele Rechtsgebiete von ausschlaggebender Bedeutung Das BVerfG stuft die Schutzbedurftigkeit von Geschaftsraumen geringer ein als die echter Wohnungen und hat deshalb Betriebs und Geschaftsraume nur teilweise in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung des Art 13 Abs 1 GG einbezogen Dabei sind dem unkontrollierten offentlichen Zutritt entzogene Wohnungen Arztpraxen Buroetagen und der Offentlichkeit umfassend zugangliche Geschaftsraume Einkaufspassagen Kaufhauser dem Schutzbereich in der Zeit ihrer Zuganglichkeit entzogen Wohnungen durfen nicht als Geschaftsraume genutzt werden Zweckentfremdung von Wohnraum insbesondere bei Wohnungseigentum nur Teileigentum darf fur Geschaftsraume verwendet werden Eine Schriftform ist fur Geschaftsraummietverhaltnisse nicht erforderlich die Kundigung von Geschaftsraummietverhaltnissen unterliegt nicht dem Kundigungsschutz Fur Geschaftsraume im Sinne des 580a Abs 2 BGB gilt regelmassig eine einfache Kundigungsfrist von 6 Monaten Im Rahmen des Verbraucherschutzes steht dem Verbraucher bei ausserhalb von Geschaftsraumen geschlossenen Vertragen und bei Fernabsatzvertragen nach 312g BGB ein 14 tagiges Widerrufsrecht gemass 355 BGB zu Dazu stellt 312b Abs 2 BGB die beweglichen Gewerberaume in denen der Unternehmer seine Tatigkeit fur gewohnlich ausubt den unbeweglichen in denen er seine Tatigkeit dauerhaft ausubt gleich Ausserhalb von Geschaftsraumen geschlossene Vertrage sind nach 312b Abs 1 BGB etwa Vertrage die auf einem Ausflug Kaffeefahrt geschlossen werden Nach 62 HGB muss der Arbeitgeber die Geschaftsraume so einrichten und fortlaufend unterhalten dass die Gesundheit seiner Arbeitnehmer gewahrleistet ist Der Begriff der Geschaftsraume wird hierbei weit verstanden und umfasst alle dem Geschaftsbetrieb dienenden Grundstucke Gebaude und Gebaudeteile einschliesslich der Zugange Nach 200 Abs 2 AO kann die Finanzverwaltung eine Aussenprufung in den Geschaftsraumen des Steuerpflichtigen als zulassig annehmen Denn das BVerfG macht das Betreten von Geschaftsraumen durch Dritte sowohl von einer gesetzlichen Ermachtigung wie 200 Abs 2 AO in Verbindung mit 413 AO als auch von einem erlaubten Zweck abhangig Bei der Zwangsvollstreckung spielen Geschaftsraume fur das Betreten und die Durchsuchung eine besondere Rolle Nach 21 InsO kann das Insolvenzgericht die Durchsuchung von Geschaftsraumen und die Beschlagnahme von Geschaftsunterlagen des Schuldners anordnen Der vorlaufige Insolvenzverwalter darf gemass 22 Abs 1 InsO die Geschaftsraume des Schuldners betreten und dort Nachforschungen anstellen Zustellungen von Amts wegen konnen in der Wohnung in Geschaftsraumen oder in Gemeinschaftseinrichtungen 178 Abs 1 ZPO oder in einen zu der Wohnung oder dem Geschaftsraum gehorenden Briefkasten vorgenommen werden 180 ZPO Fur die Durchsuchung von Geschaftsraumen ist eine richterliche Anordnung erforderlich 102 ff StPO InternationalIn Art 8 Europaische Menschenrechtskonvention EMRK ist das Recht auf Wohnung geschutzt Der EuGH hatte im September 1989 festgestellt dass das Gemeinschaftsgrundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung fur die Privatwohnung naturlicher Personen anzuerkennen sei nicht aber fur die Geschaftsraume von Unternehmen da die Rechtsordnungen der EU Mitgliedstaaten in Bezug auf Art und Umfang des Schutzes von Geschaftsraumen gegen behordliche Eingriffe nicht unerhebliche Unterschiede aufwiesen Der EuGH verlangte lediglich dass die Durchsuchung von Geschaftsraumen eine Rechtsgrundlage haben muss und nicht willkurlich oder unverhaltnismassig sein darf Im April 2002 hatte sich dann der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte mit der Frage zu befassen ob auch die Geschaftsraume eines Unternehmens diesem Schutz des Art 8 Abs 1 EMRK unterliegen Er entschied im Gegensatz zum EuGH dass auch unter bestimmten Umstanden die Geschaftsraume von Unternehmen diesen Schutz beanspruchen konnen WeblinksLiteratur von und uber Geschaftsraum im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweiseRGSt 13 312 315 Otto Palandt Walter Weidenkaff Kommentar BGB 73 Auflage 2014 vor 535 Rn 92 Heinrich Wilhelm Laufhutte Ruth Rissing van Saan Klaus Tierdermann Hrsg Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 2009 Hans Lilie 123 StGB S 164 RGSt 32 371 Wilfried Kuper Strafrecht besonderer Teil Definitionen mit Erlauterungen 2008 S 167 f BVerfGE 32 54 68 Heinz Mosbauer Steuerliche Aussenprufung Betriebsprufung Steuerfahndung Steueraufsicht 2005 S 157 f BVerfGE 32 69 ff EuGH Rs C 46 87 und 227 88 1989 2859 EuGH Rs C 46 87 und 227 88 1989 2859 EGMR Urteil vom 16 April 2002 Nr 37971 97 RJD 2002 IIIBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4156963 5 GND Explorer lobid OGND AKS

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