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Glücksspielmonopol

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Das Glücksspielmonopol bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die staatliche Verfügungsgewalt über öffentlich zugängliche Spiele um Vermögenswerte (Glücksspiele). Dieses staatliche Monopol zur Durchführung von Lotterien, Wetten, Sportwetten und über Spielbanken wird zumeist mit der staatlichen Verantwortung für die Bekämpfung der Wett- und Glücksspielsucht sowie für die Eindämmung von kriminellen Begleiterscheinungen begründet.

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff des Monopols für das Glücksspiel aus verfassungsrechtlicher Sicht irreführend, da die Gesetzgebungskompetenz im Glücksspielrecht durch die Länder ausgeübt wird und föderalistisch vielfältige Regelungen bestehen.

Das Bundesverfassungsgericht spezifizierte das staatliche Glücksspielmonopol in seiner Entscheidung vom 28. März 2006. Demnach stellt ein staatliches Monopol für Sportwetten einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit privater Wettanbieter dar und ist nur durch eine konsequente und glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention zu rechtfertigen. Kritisch sieht das Bundesverfassungsgericht deshalb den Ausschluss privater Anbieter von Wett- und Glücksspielen durch den Staat bei gleichzeitiger Bewerbung von Sportwetten beispielsweise durch den staatlich lizenzierten Anbieter ODDSET.

Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts haben die Bundesländer inzwischen einen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) geschlossen. Dieser ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Am 14. Oktober 2008 hat sich das Bundesverfassungsgericht erstmals mit den neuen Regelungen des GlüStV befasst. Nach Auffassung des Gerichts sind die Vorschriften des GlüStV und insbesondere das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet (§ 4 Abs. 4 GlüStV) sowie die hierzu getroffene Übergangsbestimmung für das Jahr 2008 (§ 25 Abs. 6 GlüStV) zumutbar und damit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Im Internet herrscht eine glücksspielrechtliche Grauzone. Zwar kann Glücksspiel in Deutschland unerlaubt sein, wenn ihm die staatliche Konzession fehle und auch die Teilnehmer strafbar machen. Jedoch findet so gut wie keine Strafverfolgung bei im Ausland ansässigen Internet-Glücksspielen statt. Bei Sportwetten erklärt sich das durch zwei per Gerichtsurteil gestoppten Vergabeverfahren für Sportwett-Lizenzen und ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen, nachdem einem privaten Anbieter von Sportwetten das Fehlen einer Lizenz aufgrund des gescheiterten Lizenzverfahrens nicht entgegengehalten werden könne. Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV) wurde klargestellt, dass die Vermittlung von Sportwetten im Internet zulässig ist. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 werden ab Juli 2021 weitere Online-Glücksspiele wie das virtuelle Automatenspiel oder Online-Casino-Spiele zugelassen.

Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV)

Mit dem Inkrafttreten des 1. GlüÄndStV am 1. Juli 2012 wurde ein weiterer Schritt in Richtung Liberalisierung getätigt. Der Vertrag soll bis zum 30. Juni 2021 gültig sein, kann jedoch verlängert werden (§35 Abs. 2 Erster GlüAndStV).

Die Länder geben durch den neuen Vertrag ihr Monopol teilweise auf, haben jedoch in Form von Konzessionsvergaben an private Anbieter noch einen erheblichen Einfluss auf den Glücksspielmarkt. Durch eine Experimentierklausel in §10a Erster GlüÄndStV werden zum ersten Mal private Anbieter von Sportwetten auf dem Markt zugelassen. Die Anzahl der zu vergebenden Konzessionen ist auf 20 Anbieter begrenzt. Das erweiterte Angebot an Anbietern soll dazu dienen, illegale Spieler in ein geordnetes und kontrolliertes Wettsystem zurückführen und somit auch dem Schwarzmarkt entgegenwirken.

Für eine weitere Liberalisierung spricht die nahezu vollständige Aufhebung der vorgeschriebenen Richtlinien für den Inhalt der Werbung. Mit dem Ersten GlüAndStV ist es nicht mehr verboten, in der Werbung zum Glücksspiel zu motivieren. Im Vergleich dazu durfte nach GlüStV die Werbung nur informieren und nicht zur Teilnahme auffordern. Auch hier erhofft sich der Staat den Schwarzmarkt zu reduzieren.

Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Nach der gescheiterten Ratifizierung des 2. GlüÄndStV wurden die Verhandlungen für eine Neuregulierung des Glücksspielsektors erneut aufgenommen. Wegen des Zeitdruckes aufgrund des bevorstehenden Auslaufens der sogenannten "Experimentierklausel" für Sportwetten am 30. Juni 2019 und der bestehenden politischen Differenzen einigten sich die Bundesländer im März 2019 zunächst auf den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV) als Übergangslösung bis Ende Juni 2021. Dieser klammerte das Streitthema Online-Casino aus und entfristete lediglich die Experimentierklausel für die Gültigkeit des Staatsvertrages bis zum 30. Juni 2021 und hob zeitgleich die vorgesehene Obergrenze von 20 Sportwett-Konzessionen auf. Damit reagierten die Länder auch auf den zentralen Kritikpunkt am gescheiterten Lizenzverfahren. Das Land Hessen wurde erneut beauftragt, ein Verfahren zur Vergabe von nationalen Sportwettlizenzen durchzuführen. Ziel war ein rechtssicher regulierter Sportwettenmarkt mit lizenzierten Anbietern in Deutschland ab Januar 2020. Gleichzeitig wurde mit der Verständigung auf den 3. GlüÄndStV die Vergabe von Online-Casino-Lizenzen in Schleswig-Holstein durch die anderen Bundesländer anerkannt.

Während die Ratifizierung in den Ländern problemfrei erfolgte und der 3. GlüÄndStV entsprechend am 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurde kurz vor der Vergabe der ersten Sportwett-Konzessionen in Deutschland im Mai 2020 das vom Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführte Verfahren nach einer Klage des österreichischen Anbieters "Vierklee Wettbüro" durch das Verwaltungsgericht Darmstadt gestoppt. Das Gericht kritisierte dabei mangelnde Transparenz und ein nicht diskriminierungsfreies Vergabeverfahren. Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage für wirkungslos erklärt hatte, begann das Regierungspräsidium Darmstadt im Oktober 2020 mit der Vergabe von Sportwett-Konzessionen.

Ökonomische Regulierungstheorie

(Quelle:)

Negative externe Effekte

Bei negativen externen Effekten handelt es sich um Situationen, bei denen Individuen von den Handlungen Dritter Schaden nehmen, ohne dass sie dafür kompensiert werden. Im Fall von Glücksspielen können die Familien von Spielsüchtigen negativ beeinflusst werden oder auch die illegale Beschaffung von Geld, um die Spielsucht zu finanzieren. Auch durch die Verletzung der sportlichen Integrität des Profifußballs, z. B. durch Spielmanipulation, entstehen negative externe Effekte.

Asymmetrische Informationsverteilung

Eine asymmetrische Informationsverteilung liegt vor, wenn Anbieter und Nachfrager über unterschiedliche Informationen über das Produkt haben. Beim Glücksspiel kann das zu Betrug führen und die eine Marktseite benachteiligen.

Bei Wetten zu festen Odds findet der Betrugsversuch nicht im Wettgeschehen, sondern vielmehr im sportlichen Spielgeschehen durch Dritte statt (Bsp.: Manipulation bei Fußballspielen). Durch die Wettquoten der vielen Anbieter herrscht im Wettgeschehen Transparenz. Hingegen kann bei Lotterien von Seiten der Anbieter geschummelt werden, zum Beispiel bei der Auslosung.

Demeritorisches Gut

Glücksspiel ist ein demeritorisches Gut, das bedeutet die private Nachfrage übersteigt die erwünschte gesellschaftliche Nachfrage. Der Staat geht davon aus, dass der Bürger auf Grund von unvollkommenen Informationen, Irrationalität, falschen Zeitpräferenzraten oder externen Effekten im Konsum verzerrte Präferenzen besitzt. In diesem Fall greift der Staat ein, um den Bürger vor sich selbst zu schützen. Der Bürger kann eventuell das Ausmaß einer Spielsucht nicht richtig einschätzen und der Staat übernimmt diese Aufgabe. Das wird auch durch das staatliche Ziel der Suchtprävention, welches Grund für das Monopol ist, erkennbar.

Alternative Lösungsansätze zum Monopol

Bei externen Effekten muss zunächst geprüft werden, ob die Folgekosten überhaupt von so großer Bedeutung sind, dass eingegriffen werden muss. Im Falle einer Regulierung, könnte der Staat auf Nutzungslizenzen zurückgreifen und mit Hilfe von Ge- und Verboten den Markt regulieren. Durch die Lizenzvergabe können seriöse von unseriösen Anbietern unterschieden werden. Als Beispiel könnten Einzelwetten verboten werden, so dass nur noch auf mehrere Spiele gewettet werden kann, um somit den Manipulationsaufwand zu erhöhen. Treten dennoch externe Effekte auf, werden diese über den Verkaufspreis der Lizenzen internalisiert.

Im Falle von asymmetrischen Informationen gibt es auch Alternativen zum staatlichen Monopol. Durch Signaling können Anbieter den Kunden anzeigen, dass sie ein seriöser Wettanbieter sind. Ein Signaling könnte ein Qualitätssiegel, wie es die TÜV-Zertifizierung ist, sein. Aber auch strenge Kontrollmechanismen und eine höhere mediale Aufklärung können die Ungleichverteilung von Informationen verringern.

Für demeritorische Güter können höhere Steuern oder Mengenbeschränkungen in Form von Lizenzen für Nachfrager als Regulierungsinstrument dienen. Die Lizenzen erlauben eine bestimmte Anzahl an Spielen in einem festgelegten Zeitraum.

Kritik

Nicht unerheblich sind zunächst die Steuereinnahmen, die der Staat aufgrund des Monopols erzielt. Nach §10 Abs. 5 Erster GlüÄndStV muss sichergestellt werden, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen zur Förderung öffentlicher oder gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke verwendet wird. Fallen die Einnahmen aus dem Glücksspiel weg, müssen öffentliche Ausgaben aus den Haushalten der Länder finanziert, gekürzt oder sogar gestrichen werden. Deshalb sind die Steuereinnahmen aus dem Glücksspielmonopol wichtig und tragen nicht zu einer Reduzierung des Glücksspieles bei.

Das Lotto-Monopol wurde zwar 2012 gekippt, jedoch steht der Staat bei seiner Vorgehensweise in der Kritik. Dem Staat wird das Ausnutzen der doppelten Abhängigkeit der privaten Anbieter vorgeworfen. Da der Staat auf der einen Seite Lizenzen an private Anbieter verteilt und sie somit kontrolliert und auf der anderen Seite im Wettbewerb zu diesen Anbietern steht. Das führt zu einer Benachteiligung der privaten Anbieter, da diese länger auf eine Erlaubnis warten müssen als staatliche Anbieter.

Sind private deutsche Anbieter nicht mehr wettbewerbsfähig, aufgrund strenger staatlicher Anforderungen oder der Kürzung der Vermittlerprovision, könnten sie von Anbietern aus dem Ausland übernommen werden. Diese ausländischen Unternehmen benötigen keine Lizenzen und ahmen das „richtige“ Lotto nur nach, dabei gibt es keine Auszahlungsgarantie, keine Suchtprävention und auch keine Abgaben an den Fiskus. Der Staat verliert die Kontrolle über das Lotto-Glücksspiel.

Europarechtlich ist ein Glücksspielmonopol zwar umstritten, jedoch hat der Europäische Gerichtshof bereits 2003 in seinem Gambelli-Urteil Kriterien aufgestellt, die ein staatliches Glücksspielmonopol rechtfertigen können. Mit seiner Entscheidung vom 8. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof das Glücksspielmonopol mit dem Unionsrecht für unvereinbar erklärt, weil das Ziel der Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren damit nicht in kohärenter und systematischer Weise verfolgt werde. Dies sei insbesondere an den intensiven Werbekampagnen der staatlichen Glücksspielbetreiber zu erkennen, aber auch daran, dass Kasinos und Automatenspiele im Unterschied zu Spielen, die dem Monopol unterfielen, trotz der hohen Suchtgefahren geduldet würden. Öffentliche Spielbanken werden nicht nur geduldet, sondern sie werden auch, was bei privaten Spielhallen strengstens verboten ist, attraktiv gestaltet. Alkohol und Rauchen ist erlaubt und es gibt keine Obergrenzen für Einsatz, Gewinn oder Verlust.

Beides sei mit dem Schutzgedanken, der die Begründung des staatlichen Monopols bildet, nicht vereinbar. Das wirtschaftswissenschaftliche Gutachten des Forschungsinstituts für Glücksspiel und Wetten zu den volkswirtschaftlichen Kosten der Monopolisierung von Sportwetten kommt zum Schluss, dass ein Fortbestand des Monopols für den Sportbereich weder durch rechtlich noch durch wirtschaftlich tragfähige Argumente unterstützt werde. Auch geht Johannes Kreile aufgrund der jüngsten Urteile von einer zukünftigen Liberalisierung des Marktes für Glücksspiele aus. Laut Kreile seien jetzt bereits 96 % des Sportwettenmarktes unreguliert.

Österreich

Auch das österreichische Glücksspielmonopol wurde vom EuGH für europarechtswidrig befunden. Das Betreiben von Spielbanken ist nach österreichischem Recht nur dem Staat erlaubt. Es wurde nur eine Konzession an eine österreichische Aktiengesellschaft vergeben. Ein deutscher Staatsbürger war wegen des Betreibens zweier Spielbanken in Österreich strafrechtlich verurteilt worden. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Beschränkung der Konzession auf inländische Betreiber zur Verhinderung von Straftaten unverhältnismäßig sei. Außerdem liege eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit vor, weil die Vergabe der Konzession nicht ausgeschrieben worden war.

Schweiz

In der Schweiz unterstehen Glücksspiele (Spielbanken und Lotterien) dem staatlichen Monopol des Bundes. Sofern es sich um Geschicklichkeitsspielautomaten handelt sind die Kantone zuständig (Art. 106 Schweizer Bundesverfassung).

Literatur

  • Martin Bahr: Glücks- und Gewinnspielrecht. Eine Einführung in die wichtigsten rechtlichen Aspekte. 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Erich Schmidt, Berlin 2007, ISBN 978-3-503-09796-8. 
  • Johannes Dietlein, Manfred Hecker, Markus Ruttig (Hrsg.): Glücksspielrecht. Glücksspielstaatsvertrag § 284 StGB, §§ 33c ff. GewO, SpielVO, RennwLottG, GG, EGV, GATS, EV/SlgLottVO-DDR u. a. Kommentar. C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-58093-2. 

Weblinks

  • Die Länder wollen ihr Glücksspielmonopol sichern, erschienen auf faz.net am 20. Oktober 2006
  • Urteilssammlung der Lotterie-Treuhandgesellschaft Hessen

Einzelnachweise

  1. BVerfG: Urteil – 1 BvR 1054/01. 28. März 2006, abgerufen am 12. September 2010 (staatliches Sportwettenmonopol). 
  2. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland. Abgerufen am 12. September 2010. 
  3. BVerfG: Beschluss – 1 BvR 928/08. 14. Oktober 2008, abgerufen am 12. September 2010 (GlüStV). 
  4. Glücksspiel im Ausland – hier müssen Sie wachsam sein, Frankfurter Rundschau, 12.07.16
  5. Thorsten Winter, Frankfurt: Sportwetten: „Lizenzvergabe intransparent“. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 12. Juni 2021]). 
  6. tagesschau.de: Sportwetten: Verwaltungsgericht stoppt Verfahren. Abgerufen am 12. Juni 2021. 
  7. Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 3244/06. Abgerufen am 12. Juni 2021. 
  8. OVG Münster: Privater Vermittler von Sportwetten bedarf derzeit keiner glücksspielrechtlichen Erlaubnis. Abgerufen am 12. Juni 2021. 
  9. Der Spiegel: Sportwetten sollen legal werden - Bundesländer einigen sich. Abgerufen am 12. Juni 2021. 
  10. Onlineglücksspiel soll legalisiert werden. In: Zeit Online. 22. Januar 2020, abgerufen am 12. Juni 2021. 
  11. Neuer Staatsvertrag: Länder wollen Online-Glücksspiele erlauben. In: Handelsblatt. 22. Januar 2020, abgerufen am 12. Juni 2021. 
  12. Hans-Peter Schneider: Staatliches Glücksspielmonopol auf dem Prüfstand. In: WiVerw 2014. Gildebuchverlag, März 2014, S. 165. Fehler in Vorlage:Literatur – *** Parameterproblem: Dateiformat/Größe/Abruf nur bei externem Link
  13. Redaktion CHIP/DPA: Sportwettenmarkt wird neu geregelt: Was Zocker jetzt wissen müssen. Abgerufen am 15. Juli 2021. 
  14. Der Spiegel: Sportwetten sollen legal werden - Bundesländer einigen sich – Der Spiegel – Wirtschaft. Abgerufen am 15. Juli 2021. 
  15. Karsten Seibel: Glücksspiel: Diese Regeln sollen künftig für Sportwetten gelten. In: Die Welt. 2. März 2019 (welt.de [abgerufen am 15. Juli 2021]). 
  16. Hans-Jörn Arp: Durchbruch bei Regelung zumOnline-Glückspiel. CDU-Fraktion Schleswig-Holstein, 21. März 2019, abgerufen am 15. Juli 2021. 
  17. tagesschau.de: Sportwetten: Verwaltungsgericht stoppt Verfahren. 6. April 2020, abgerufen am 15. Juli 2021. 
  18. Verwaltungsgericht Darmstadt stoppt im Eilverfahren Konzessionsvergabe für Sportwetten. Verwaltungsgerichtsbarkeit Hessen, 6. April 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. November 2020; abgerufen am 17. November 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  19. 15 Sportwettanbieter erhalten Konzessionen. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 12. Oktober 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. Januar 2021; abgerufen am 15. Juli 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  20. Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten: Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten: Die volkswirtschaftliche Kosten einer Monopolisierung von Sportwetten in der Bundesrepublik Deutschland. (PDF; 1,9 MB) 18. April 2012, abgerufen am 2. November 2016. 
  21. Christian Koenig: Die staatliche Regulierung des Glücksspielmarktes mit Blick auf die gemeinschaftsrechtlichen Kohärenzanforderungen an Staatsmonopole. In: Springer-Verlag (Hrsg.): ERA Forum. Band 10, Nr. 4, Dezember 2009, ISSN 1863-9038, S. 513–524, doi:10.1007/s12027-009-0141-4. Fehler in Vorlage:Literatur – *** Parameterproblem: Dateiformat/Größe/Abruf nur bei externem Link
  22. Patrick Schwarz: Beim Lotto spielt der Staat falsch. WeltN24 GmbH, 29. September 2014, abgerufen am 2. November 2016. 
  23. EuGH: Rs. C-243/01 – Gambelli. 6. November 2003, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Mai 2010; abgerufen am 8. September 2010.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  24. EuGH: Rs. C-409/06 – Winner Wetten. 8. September 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. August 2010; abgerufen am 8. September 2010.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  25. EuGH: Pressemitteilung Nr. 78/10. 8. September 2010, abgerufen am 8. September 2010: „Gleichwohl haben die deutschen Gerichte nach Ansicht des Gerichtshofs angesichts der von ihnen in den vorliegenden Rechtssachen getroffenen Feststellungen Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt. Zum einen führen nämlich die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, und entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Kasino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann.“ 
  26. Das Glückspielmonopol in Deutschland im Wandel. 24. März 2011, abgerufen am 24. März 2011: „Dieser Frage ist Johannes Kreile in seinem Artikel „Die Liberalisierung des Glücksspielwesens in Deutschland steht bevor“ in der Ausgabe der „JUST.“ vom August 2010 nachgegangen. Er folgert in seinem Artikel das Sportwettenmonopol hat versagt. 96 Prozent des Sportwettenangebotes sind faktisch unreguliert.“ 
  27. EuGH: Rs. C-64/08 – Engelmann. 9. September 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. August 2010; abgerufen am 9. September 2010.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  28. EuGH: Pressemitteilung Nr. 80/10. 9. September 2010, abgerufen am 9. September 2010. 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 12 Jul 2025 / 07:36

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Das Glucksspielmonopol bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die staatliche Verfugungsgewalt uber offentlich zugangliche Spiele um Vermogenswerte Glucksspiele Dieses staatliche Monopol zur Durchfuhrung von Lotterien Wetten Sportwetten und uber Spielbanken wird zumeist mit der staatlichen Verantwortung fur die Bekampfung der Wett und Glucksspielsucht sowie fur die Eindammung von kriminellen Begleiterscheinungen begrundet DeutschlandIn der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff des Monopols fur das Glucksspiel aus verfassungsrechtlicher Sicht irrefuhrend da die Gesetzgebungskompetenz im Glucksspielrecht durch die Lander ausgeubt wird und foderalistisch vielfaltige Regelungen bestehen Das Bundesverfassungsgericht spezifizierte das staatliche Glucksspielmonopol in seiner Entscheidung vom 28 Marz 2006 Demnach stellt ein staatliches Monopol fur Sportwetten einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit privater Wettanbieter dar und ist nur durch eine konsequente und glaubhafte Erfullung der staatlichen Suchtpravention zu rechtfertigen Kritisch sieht das Bundesverfassungsgericht deshalb den Ausschluss privater Anbieter von Wett und Glucksspielen durch den Staat bei gleichzeitiger Bewerbung von Sportwetten beispielsweise durch den staatlich lizenzierten Anbieter ODDSET Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts haben die Bundeslander inzwischen einen Staatsvertrag zum Glucksspielwesen in Deutschland Glucksspielstaatsvertrag GluStV geschlossen Dieser ist am 1 Januar 2008 in Kraft getreten Am 14 Oktober 2008 hat sich das Bundesverfassungsgericht erstmals mit den neuen Regelungen des GluStV befasst Nach Auffassung des Gerichts sind die Vorschriften des GluStV und insbesondere das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung offentlicher Glucksspiele im Internet 4 Abs 4 GluStV sowie die hierzu getroffene Ubergangsbestimmung fur das Jahr 2008 25 Abs 6 GluStV zumutbar und damit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden Im Internet herrscht eine glucksspielrechtliche Grauzone Zwar kann Glucksspiel in Deutschland unerlaubt sein wenn ihm die staatliche Konzession fehle und auch die Teilnehmer strafbar machen Jedoch findet so gut wie keine Strafverfolgung bei im Ausland ansassigen Internet Glucksspielen statt Bei Sportwetten erklart sich das durch zwei per Gerichtsurteil gestoppten Vergabeverfahren fur Sportwett Lizenzen und ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes fur das Land Nordrhein Westfalen nachdem einem privaten Anbieter von Sportwetten das Fehlen einer Lizenz aufgrund des gescheiterten Lizenzverfahrens nicht entgegengehalten werden konne Mit dem am 1 Januar 2020 in Kraft getretenen Dritten Glucksspielanderungsstaatsvertrag 3 GluAndStV wurde klargestellt dass die Vermittlung von Sportwetten im Internet zulassig ist Mit dem Glucksspielstaatsvertrag 2021 werden ab Juli 2021 weitere Online Glucksspiele wie das virtuelle Automatenspiel oder Online Casino Spiele zugelassen Erster Glucksspielanderungsstaatsvertrag GluAndStV Mit dem Inkrafttreten des 1 GluAndStV am 1 Juli 2012 wurde ein weiterer Schritt in Richtung Liberalisierung getatigt Der Vertrag soll bis zum 30 Juni 2021 gultig sein kann jedoch verlangert werden 35 Abs 2 Erster GluAndStV Die Lander geben durch den neuen Vertrag ihr Monopol teilweise auf haben jedoch in Form von Konzessionsvergaben an private Anbieter noch einen erheblichen Einfluss auf den Glucksspielmarkt Durch eine Experimentierklausel in 10a Erster GluAndStV werden zum ersten Mal private Anbieter von Sportwetten auf dem Markt zugelassen Die Anzahl der zu vergebenden Konzessionen ist auf 20 Anbieter begrenzt Das erweiterte Angebot an Anbietern soll dazu dienen illegale Spieler in ein geordnetes und kontrolliertes Wettsystem zuruckfuhren und somit auch dem Schwarzmarkt entgegenwirken Fur eine weitere Liberalisierung spricht die nahezu vollstandige Aufhebung der vorgeschriebenen Richtlinien fur den Inhalt der Werbung Mit dem Ersten GluAndStV ist es nicht mehr verboten in der Werbung zum Glucksspiel zu motivieren Im Vergleich dazu durfte nach GluStV die Werbung nur informieren und nicht zur Teilnahme auffordern Auch hier erhofft sich der Staat den Schwarzmarkt zu reduzieren Dritter Glucksspielanderungsstaatsvertrag Nach der gescheiterten Ratifizierung des 2 GluAndStV wurden die Verhandlungen fur eine Neuregulierung des Glucksspielsektors erneut aufgenommen Wegen des Zeitdruckes aufgrund des bevorstehenden Auslaufens der sogenannten Experimentierklausel fur Sportwetten am 30 Juni 2019 und der bestehenden politischen Differenzen einigten sich die Bundeslander im Marz 2019 zunachst auf den Dritten Glucksspielanderungsstaatsvertrag 3 GluAndStV als Ubergangslosung bis Ende Juni 2021 Dieser klammerte das Streitthema Online Casino aus und entfristete lediglich die Experimentierklausel fur die Gultigkeit des Staatsvertrages bis zum 30 Juni 2021 und hob zeitgleich die vorgesehene Obergrenze von 20 Sportwett Konzessionen auf Damit reagierten die Lander auch auf den zentralen Kritikpunkt am gescheiterten Lizenzverfahren Das Land Hessen wurde erneut beauftragt ein Verfahren zur Vergabe von nationalen Sportwettlizenzen durchzufuhren Ziel war ein rechtssicher regulierter Sportwettenmarkt mit lizenzierten Anbietern in Deutschland ab Januar 2020 Gleichzeitig wurde mit der Verstandigung auf den 3 GluAndStV die Vergabe von Online Casino Lizenzen in Schleswig Holstein durch die anderen Bundeslander anerkannt Wahrend die Ratifizierung in den Landern problemfrei erfolgte und der 3 GluAndStV entsprechend am 1 Januar 2020 in Kraft trat wurde kurz vor der Vergabe der ersten Sportwett Konzessionen in Deutschland im Mai 2020 das vom Regierungsprasidium Darmstadt durchgefuhrte Verfahren nach einer Klage des osterreichischen Anbieters Vierklee Wettburo durch das Verwaltungsgericht Darmstadt gestoppt Das Gericht kritisierte dabei mangelnde Transparenz und ein nicht diskriminierungsfreies Vergabeverfahren Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage fur wirkungslos erklart hatte begann das Regierungsprasidium Darmstadt im Oktober 2020 mit der Vergabe von Sportwett Konzessionen Okonomische Regulierungstheorie Quelle Negative externe Effekte Bei negativen externen Effekten handelt es sich um Situationen bei denen Individuen von den Handlungen Dritter Schaden nehmen ohne dass sie dafur kompensiert werden Im Fall von Glucksspielen konnen die Familien von Spielsuchtigen negativ beeinflusst werden oder auch die illegale Beschaffung von Geld um die Spielsucht zu finanzieren Auch durch die Verletzung der sportlichen Integritat des Profifussballs z B durch Spielmanipulation entstehen negative externe Effekte Asymmetrische Informationsverteilung Eine asymmetrische Informationsverteilung liegt vor wenn Anbieter und Nachfrager uber unterschiedliche Informationen uber das Produkt haben Beim Glucksspiel kann das zu Betrug fuhren und die eine Marktseite benachteiligen Bei Wetten zu festen Odds findet der Betrugsversuch nicht im Wettgeschehen sondern vielmehr im sportlichen Spielgeschehen durch Dritte statt Bsp Manipulation bei Fussballspielen Durch die Wettquoten der vielen Anbieter herrscht im Wettgeschehen Transparenz Hingegen kann bei Lotterien von Seiten der Anbieter geschummelt werden zum Beispiel bei der Auslosung Demeritorisches Gut Glucksspiel ist ein demeritorisches Gut das bedeutet die private Nachfrage ubersteigt die erwunschte gesellschaftliche Nachfrage Der Staat geht davon aus dass der Burger auf Grund von unvollkommenen Informationen Irrationalitat falschen Zeitpraferenzraten oder externen Effekten im Konsum verzerrte Praferenzen besitzt In diesem Fall greift der Staat ein um den Burger vor sich selbst zu schutzen Der Burger kann eventuell das Ausmass einer Spielsucht nicht richtig einschatzen und der Staat ubernimmt diese Aufgabe Das wird auch durch das staatliche Ziel der Suchtpravention welches Grund fur das Monopol ist erkennbar Alternative Losungsansatze zum Monopol Bei externen Effekten muss zunachst gepruft werden ob die Folgekosten uberhaupt von so grosser Bedeutung sind dass eingegriffen werden muss Im Falle einer Regulierung konnte der Staat auf Nutzungslizenzen zuruckgreifen und mit Hilfe von Ge und Verboten den Markt regulieren Durch die Lizenzvergabe konnen seriose von unseriosen Anbietern unterschieden werden Als Beispiel konnten Einzelwetten verboten werden so dass nur noch auf mehrere Spiele gewettet werden kann um somit den Manipulationsaufwand zu erhohen Treten dennoch externe Effekte auf werden diese uber den Verkaufspreis der Lizenzen internalisiert Im Falle von asymmetrischen Informationen gibt es auch Alternativen zum staatlichen Monopol Durch Signaling konnen Anbieter den Kunden anzeigen dass sie ein serioser Wettanbieter sind Ein Signaling konnte ein Qualitatssiegel wie es die TUV Zertifizierung ist sein Aber auch strenge Kontrollmechanismen und eine hohere mediale Aufklarung konnen die Ungleichverteilung von Informationen verringern Fur demeritorische Guter konnen hohere Steuern oder Mengenbeschrankungen in Form von Lizenzen fur Nachfrager als Regulierungsinstrument dienen Die Lizenzen erlauben eine bestimmte Anzahl an Spielen in einem festgelegten Zeitraum Kritik Nicht unerheblich sind zunachst die Steuereinnahmen die der Staat aufgrund des Monopols erzielt Nach 10 Abs 5 Erster GluAndStV muss sichergestellt werden dass ein erheblicher Teil der Einnahmen zur Forderung offentlicher oder gemeinnutziger kirchlicher oder mildtatiger Zwecke verwendet wird Fallen die Einnahmen aus dem Glucksspiel weg mussen offentliche Ausgaben aus den Haushalten der Lander finanziert gekurzt oder sogar gestrichen werden Deshalb sind die Steuereinnahmen aus dem Glucksspielmonopol wichtig und tragen nicht zu einer Reduzierung des Glucksspieles bei Das Lotto Monopol wurde zwar 2012 gekippt jedoch steht der Staat bei seiner Vorgehensweise in der Kritik Dem Staat wird das Ausnutzen der doppelten Abhangigkeit der privaten Anbieter vorgeworfen Da der Staat auf der einen Seite Lizenzen an private Anbieter verteilt und sie somit kontrolliert und auf der anderen Seite im Wettbewerb zu diesen Anbietern steht Das fuhrt zu einer Benachteiligung der privaten Anbieter da diese langer auf eine Erlaubnis warten mussen als staatliche Anbieter Sind private deutsche Anbieter nicht mehr wettbewerbsfahig aufgrund strenger staatlicher Anforderungen oder der Kurzung der Vermittlerprovision konnten sie von Anbietern aus dem Ausland ubernommen werden Diese auslandischen Unternehmen benotigen keine Lizenzen und ahmen das richtige Lotto nur nach dabei gibt es keine Auszahlungsgarantie keine Suchtpravention und auch keine Abgaben an den Fiskus Der Staat verliert die Kontrolle uber das Lotto Glucksspiel Europarechtlich ist ein Glucksspielmonopol zwar umstritten jedoch hat der Europaische Gerichtshof bereits 2003 in seinem Gambelli Urteil Kriterien aufgestellt die ein staatliches Glucksspielmonopol rechtfertigen konnen Mit seiner Entscheidung vom 8 September 2010 hat der Europaische Gerichtshof das Glucksspielmonopol mit dem Unionsrecht fur unvereinbar erklart weil das Ziel der Bekampfung der mit Glucksspielen verbundenen Gefahren damit nicht in koharenter und systematischer Weise verfolgt werde Dies sei insbesondere an den intensiven Werbekampagnen der staatlichen Glucksspielbetreiber zu erkennen aber auch daran dass Kasinos und Automatenspiele im Unterschied zu Spielen die dem Monopol unterfielen trotz der hohen Suchtgefahren geduldet wurden Offentliche Spielbanken werden nicht nur geduldet sondern sie werden auch was bei privaten Spielhallen strengstens verboten ist attraktiv gestaltet Alkohol und Rauchen ist erlaubt und es gibt keine Obergrenzen fur Einsatz Gewinn oder Verlust Beides sei mit dem Schutzgedanken der die Begrundung des staatlichen Monopols bildet nicht vereinbar Das wirtschaftswissenschaftliche Gutachten des Forschungsinstituts fur Glucksspiel und Wetten zu den volkswirtschaftlichen Kosten der Monopolisierung von Sportwetten kommt zum Schluss dass ein Fortbestand des Monopols fur den Sportbereich weder durch rechtlich noch durch wirtschaftlich tragfahige Argumente unterstutzt werde Auch geht Johannes Kreile aufgrund der jungsten Urteile von einer zukunftigen Liberalisierung des Marktes fur Glucksspiele aus Laut Kreile seien jetzt bereits 96 des Sportwettenmarktes unreguliert OsterreichAuch das osterreichische Glucksspielmonopol wurde vom EuGH fur europarechtswidrig befunden Das Betreiben von Spielbanken ist nach osterreichischem Recht nur dem Staat erlaubt Es wurde nur eine Konzession an eine osterreichische Aktiengesellschaft vergeben Ein deutscher Staatsburger war wegen des Betreibens zweier Spielbanken in Osterreich strafrechtlich verurteilt worden Der Europaische Gerichtshof entschied dass die Beschrankung der Konzession auf inlandische Betreiber zur Verhinderung von Straftaten unverhaltnismassig sei Ausserdem liege eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit vor weil die Vergabe der Konzession nicht ausgeschrieben worden war SchweizIn der Schweiz unterstehen Glucksspiele Spielbanken und Lotterien dem staatlichen Monopol des Bundes Sofern es sich um Geschicklichkeitsspielautomaten handelt sind die Kantone zustandig Art 106 Schweizer Bundesverfassung LiteraturMartin Bahr Glucks und Gewinnspielrecht Eine Einfuhrung in die wichtigsten rechtlichen Aspekte 2 neu bearbeitete und erweiterte Auflage Erich Schmidt Berlin 2007 ISBN 978 3 503 09796 8 Johannes Dietlein Manfred Hecker Markus Ruttig Hrsg Glucksspielrecht Glucksspielstaatsvertrag 284 StGB 33c ff GewO SpielVO RennwLottG GG EGV GATS EV SlgLottVO DDR u a Kommentar C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 58093 2 WeblinksDie Lander wollen ihr Glucksspielmonopol sichern erschienen auf faz net am 20 Oktober 2006 Urteilssammlung der Lotterie Treuhandgesellschaft HessenEinzelnachweiseBVerfG Urteil 1 BvR 1054 01 28 Marz 2006 abgerufen am 12 September 2010 staatliches Sportwettenmonopol Staatsvertrag zum Glucksspielwesen in Deutschland Abgerufen am 12 September 2010 BVerfG Beschluss 1 BvR 928 08 14 Oktober 2008 abgerufen am 12 September 2010 GluStV Glucksspiel im Ausland hier mussen Sie wachsam sein Frankfurter Rundschau 12 07 16 Thorsten Winter Frankfurt Sportwetten Lizenzvergabe intransparent In FAZ NET ISSN 0174 4909 faz net abgerufen am 12 Juni 2021 tagesschau de Sportwetten Verwaltungsgericht stoppt Verfahren Abgerufen am 12 Juni 2021 Oberverwaltungsgericht NRW 4 A 3244 06 Abgerufen am 12 Juni 2021 OVG Munster Privater Vermittler von Sportwetten bedarf derzeit keiner glucksspielrechtlichen Erlaubnis Abgerufen am 12 Juni 2021 Der Spiegel Sportwetten sollen legal werden Bundeslander einigen sich Abgerufen am 12 Juni 2021 Onlineglucksspiel soll legalisiert werden In Zeit Online 22 Januar 2020 abgerufen am 12 Juni 2021 Neuer Staatsvertrag Lander wollen Online Glucksspiele erlauben In Handelsblatt 22 Januar 2020 abgerufen am 12 Juni 2021 Hans Peter Schneider Staatliches Glucksspielmonopol auf dem Prufstand In WiVerw 2014 Gildebuchverlag Marz 2014 S 165 Fehler in Vorlage Literatur Parameterproblem Dateiformat Grosse Abruf nur bei externem Link Redaktion CHIP DPA Sportwettenmarkt wird neu geregelt Was Zocker jetzt wissen mussen Abgerufen am 15 Juli 2021 Der Spiegel Sportwetten sollen legal werden Bundeslander einigen sich Der Spiegel Wirtschaft Abgerufen am 15 Juli 2021 Karsten Seibel Glucksspiel Diese Regeln sollen kunftig fur Sportwetten gelten In Die Welt 2 Marz 2019 welt de abgerufen am 15 Juli 2021 Hans Jorn Arp Durchbruch bei Regelung zumOnline Gluckspiel CDU Fraktion Schleswig Holstein 21 Marz 2019 abgerufen am 15 Juli 2021 tagesschau de Sportwetten Verwaltungsgericht stoppt Verfahren 6 April 2020 abgerufen am 15 Juli 2021 Verwaltungsgericht Darmstadt stoppt im Eilverfahren Konzessionsvergabe fur Sportwetten Verwaltungsgerichtsbarkeit Hessen 6 April 2020 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 25 November 2020 abgerufen am 17 November 2020 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 15 Sportwettanbieter erhalten Konzessionen Hessisches Ministerium des Innern und fur Sport 12 Oktober 2020 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 24 Januar 2021 abgerufen am 15 Juli 2021 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Forschungsinstitut fur Glucksspiel und Wetten Forschungsinstitut fur Glucksspiel und Wetten Die volkswirtschaftliche Kosten einer Monopolisierung von Sportwetten in der Bundesrepublik Deutschland PDF 1 9 MB 18 April 2012 abgerufen am 2 November 2016 Christian Koenig Die staatliche Regulierung des Glucksspielmarktes mit Blick auf die gemeinschaftsrechtlichen Koharenzanforderungen an Staatsmonopole In Springer Verlag Hrsg ERA Forum Band 10 Nr 4 Dezember 2009 ISSN 1863 9038 S 513 524 doi 10 1007 s12027 009 0141 4 Fehler in Vorlage Literatur Parameterproblem Dateiformat Grosse Abruf nur bei externem Link Patrick Schwarz Beim Lotto spielt der Staat falsch WeltN24 GmbH 29 September 2014 abgerufen am 2 November 2016 EuGH Rs C 243 01 Gambelli 6 November 2003 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 6 Mai 2010 abgerufen am 8 September 2010 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 EuGH Rs C 409 06 Winner Wetten 8 September 2010 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 15 August 2010 abgerufen am 8 September 2010 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 EuGH Pressemitteilung Nr 78 10 8 September 2010 abgerufen am 8 September 2010 Gleichwohl haben die deutschen Gerichte nach Ansicht des Gerichtshofs angesichts der von ihnen in den vorliegenden Rechtssachen getroffenen Feststellungen Grund zu der Schlussfolgerung dass die deutsche Regelung die Glucksspiele nicht in koharenter und systematischer Weise begrenzt Zum einen fuhren namlich die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren und entfernen sich damit von den Zielen die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behorden in Bezug auf Glucksspiele wie Kasino oder Automatenspiele die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen aber ein hoheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele eine Politik mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird Unter diesen Umstanden lasst sich das praventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann Das Gluckspielmonopol in Deutschland im Wandel 24 Marz 2011 abgerufen am 24 Marz 2011 Dieser Frage ist Johannes Kreile in seinem Artikel Die Liberalisierung des Glucksspielwesens in Deutschland steht bevor in der Ausgabe der JUST vom August 2010 nachgegangen Er folgert in seinem Artikel das Sportwettenmonopol hat versagt 96 Prozent des Sportwettenangebotes sind faktisch unreguliert EuGH Rs C 64 08 Engelmann 9 September 2010 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 15 August 2010 abgerufen am 9 September 2010 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 EuGH Pressemitteilung Nr 80 10 9 September 2010 abgerufen am 9 September 2010

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