Großherzog französisch Grand duc lateinisch magnus dux englisch Grand duke italienisch Grandúca ist ein europäischer Ade
Großherzog

Großherzog (französisch Grand-duc, lateinisch magnus dux, englisch Grand duke, italienisch Grandúca) ist ein europäischer Adelstitel im Rang zwischen Herzog und König. Das Herrschaftsgebiet ist ein Großherzogtum. Der Thronfolger eines Großherzogs trägt den Titel „Erbgroßherzog“.
Im Englischen und Französischen wurden auch die kaiserlichen Prinzen und Prinzessinnen Russlands, die seit dem 18. Jahrhundert bis zum Sturz der Zarenherrschaft 1917 den Titel Großfürst (Veliki Kniaz) bzw. Großfürstin (Velikaya Kniagina) führten, etwas irreführend als „Grand Duke“ oder „Grand-duc“ bzw. als „Grand Duchess“ oder „Grande-Duchesse“ bezeichnet, trugen dazu jedoch das Prädikat einer „Kaiserlichen Hoheit“.
Herkunft und Entwicklung
Im späten Byzantinischen Reich existierte der Titel eines Großherzogs als Megas doux in der militärischen Hierarchie.
Frühe Neuzeit
Papst Pius V. verlieh 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz den Titel eines Großherzogs der Toskana, mit dem seit 1699 das Prädikat Königliche Hoheit verbunden war. Bis zum frühen 19. Jahrhundert war die Toskana das erste und einzige Großherzogtum der Welt. Nach dem Aussterben der Medici 1737 fielen Titel und Land infolge eines Beschlusses der europäischen Mächte dem bisherigen Herzog von Lothringen, Franz Stephan (dem späteren römisch-deutschen Kaiser Franz I.), zu. Als Gemahl der Habsburger-Erbin Maria Theresia wurde er zum Stammvater des Kaiserhauses Habsburg-Lothringen. Nach seinem Tode regierte von 1765 mit Unterbrechungen bis 1859 eine Sekundogenitur dieser Dynastie das Großherzogtum Toskana, bevor es 1860 im vereinigten Königreich Italien aufging.
Neuzeit
Erst Napoleon I. ermöglichte im frühen 19. Jahrhundert eine Verbreitung des Großherzog-Titels – vor allem in seinen deutschen Einflussgebieten, dem unter seiner Federführung errichteten Rheinbund. Zunächst war unter Berücksichtigung der Ansprüche von Caroline Bonaparte, der Schwester Napoleons, nur vorgesehen, dass der Schwager des Kaisers, Joachim Murat, seit dem 15. März 1806 Herzog von Kleve und Berg, bei der Gründung des Rheinbundes im Sommer 1806 die Würde eines Großherzogs von Kleve und Berg annehmen sollte. Doch auch der Landgraf von Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Baden und der Kurfürst von Würzburg bestanden sodann darauf, als souveräne Fürsten diesen Titel bei der Gründung des Rheinbundes anzunehmen. 1810 wurde für den Fürstprimas des Rheinbundes, den Regensburger Fürst-Erzbischof Karl Theodor von Dalberg, ein weiteres weltliches Großherzogtum Frankfurt geschaffen. Mit dem Sturz Napoleons gingen die Großherzogtümer Berg und Frankfurt (1813) sowie Würzburg (1814) wieder unter, die Großherzogtümer Hessen und Baden bestanden hingegen bis 1918 fort.
Die Bestimmungen des Wiener Kongresses erhoben 1815 zudem weitere deutsche Fürsten zu Großherzögen – die bisherigen Herzöge von Sachsen-Weimar-Eisenach, zu Mecklenburg (Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz) und von Oldenburg (im letztgenannten erst ab 1829 tatsächlich benutzt). Für diese Rangerhöhungen waren enge dynastische Verbindungen zu den Hohenzollern in Preußen bzw. zu den Romanow in Russland ausschlaggebend.
Ferner führten ab 1815 der Kaiser von Österreich als (nicht regierender) Großherzog von Toskana und (ab 1846) als regierender Großherzog der annektierten Stadt Krakau, der König von Preußen als Großherzog des Niederrheins und von Posen, der Kurfürst und souveräne Landgraf von Hessen-Kassel als Großherzog von Fulda zusätzliche Großherzogstitel.
Der König der Niederlande fungierte bis 1890 in Personalunion auch als Großherzog von Luxemburg, das bis 1866 ebenfalls zum Deutschen Bund gehörte. Da in den Niederlanden 1890 eine weibliche Thronfolge eintrat, die in Luxemburg rechtlich ausgeschlossen war, erhielt das Großherzogtum mit einer anderen Linie des Hauses Nassau (seit 1964 eigentlich Bourbon-Parma) eine eigene Dynastie.
Luxemburg ist seit 1918, als die Monarchien des Deutschen Reiches in der Novemberrevolution abgeschafft wurden, das einzige noch bestehende Großherzogtum der Welt.
Anrede
Die dem Titelinhaber zukommende Anrede war das toskanische Prädikat „Königliche Hoheit“.
Zuweilen wird behauptet, dass die Herrscher von Hessen und von Baden als „Großherzogliche Hoheit“ firmiert hätten, doch spätestens um 1900 war auch hier das Prädikat „Königliche Hoheit“ üblich.
Siehe auch
- Adelstitel
- Adelsstand
- Hochadel
- Großherzogskrone
- Großherzoglich-Florentinische Krone
Literatur
- Dorothee Mußgnug, Reinhard Mußgnug: Seine Königliche Hoheit von Gottes Gnaden Großherzog von Baden 1818–1918 (= Miscellanea Juridica Heidelbergensia. Band 9). Heidelberg 2018, ISBN 978-3-86825-340-5.
Weblinks
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Grossherzog franzosisch Grand duc lateinisch magnus dux englisch Grand duke italienisch Granduca ist ein europaischer Adelstitel im Rang zwischen Herzog und Konig Das Herrschaftsgebiet ist ein Grossherzogtum Der Thronfolger eines Grossherzogs tragt den Titel Erbgrossherzog Heraldische Grossherzogskrone Im Englischen und Franzosischen wurden auch die kaiserlichen Prinzen und Prinzessinnen Russlands die seit dem 18 Jahrhundert bis zum Sturz der Zarenherrschaft 1917 den Titel Grossfurst Veliki Kniaz bzw Grossfurstin Velikaya Kniagina fuhrten etwas irrefuhrend als Grand Duke oder Grand duc bzw als Grand Duchess oder Grande Duchesse bezeichnet trugen dazu jedoch das Pradikat einer Kaiserlichen Hoheit Herkunft und EntwicklungIm spaten Byzantinischen Reich existierte der Titel eines Grossherzogs als Megas doux in der militarischen Hierarchie Fruhe Neuzeit Papst Pius V verlieh 1569 dem Herzog Cosimo I von Florenz den Titel eines Grossherzogs der Toskana mit dem seit 1699 das Pradikat Konigliche Hoheit verbunden war Bis zum fruhen 19 Jahrhundert war die Toskana das erste und einzige Grossherzogtum der Welt Nach dem Aussterben der Medici 1737 fielen Titel und Land infolge eines Beschlusses der europaischen Machte dem bisherigen Herzog von Lothringen Franz Stephan dem spateren romisch deutschen Kaiser Franz I zu Als Gemahl der Habsburger Erbin Maria Theresia wurde er zum Stammvater des Kaiserhauses Habsburg Lothringen Nach seinem Tode regierte von 1765 mit Unterbrechungen bis 1859 eine Sekundogenitur dieser Dynastie das Grossherzogtum Toskana bevor es 1860 im vereinigten Konigreich Italien aufging Neuzeit Erst Napoleon I ermoglichte im fruhen 19 Jahrhundert eine Verbreitung des Grossherzog Titels vor allem in seinen deutschen Einflussgebieten dem unter seiner Federfuhrung errichteten Rheinbund Zunachst war unter Berucksichtigung der Anspruche von Caroline Bonaparte der Schwester Napoleons nur vorgesehen dass der Schwager des Kaisers Joachim Murat seit dem 15 Marz 1806 Herzog von Kleve und Berg bei der Grundung des Rheinbundes im Sommer 1806 die Wurde eines Grossherzogs von Kleve und Berg annehmen sollte Doch auch der Landgraf von Hessen Darmstadt der Kurfurst von Baden und der Kurfurst von Wurzburg bestanden sodann darauf als souverane Fursten diesen Titel bei der Grundung des Rheinbundes anzunehmen 1810 wurde fur den Furstprimas des Rheinbundes den Regensburger Furst Erzbischof Karl Theodor von Dalberg ein weiteres weltliches Grossherzogtum Frankfurt geschaffen Mit dem Sturz Napoleons gingen die Grossherzogtumer Berg und Frankfurt 1813 sowie Wurzburg 1814 wieder unter die Grossherzogtumer Hessen und Baden bestanden hingegen bis 1918 fort Die Bestimmungen des Wiener Kongresses erhoben 1815 zudem weitere deutsche Fursten zu Grossherzogen die bisherigen Herzoge von Sachsen Weimar Eisenach zu Mecklenburg Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Strelitz und von Oldenburg im letztgenannten erst ab 1829 tatsachlich benutzt Fur diese Rangerhohungen waren enge dynastische Verbindungen zu den Hohenzollern in Preussen bzw zu den Romanow in Russland ausschlaggebend Ferner fuhrten ab 1815 der Kaiser von Osterreich als nicht regierender Grossherzog von Toskana und ab 1846 als regierender Grossherzog der annektierten Stadt Krakau der Konig von Preussen als Grossherzog des Niederrheins und von Posen der Kurfurst und souverane Landgraf von Hessen Kassel als Grossherzog von Fulda zusatzliche Grossherzogstitel Der Konig der Niederlande fungierte bis 1890 in Personalunion auch als Grossherzog von Luxemburg das bis 1866 ebenfalls zum Deutschen Bund gehorte Da in den Niederlanden 1890 eine weibliche Thronfolge eintrat die in Luxemburg rechtlich ausgeschlossen war erhielt das Grossherzogtum mit einer anderen Linie des Hauses Nassau seit 1964 eigentlich Bourbon Parma eine eigene Dynastie Luxemburg ist seit 1918 als die Monarchien des Deutschen Reiches in der Novemberrevolution abgeschafft wurden das einzige noch bestehende Grossherzogtum der Welt AnredeDie dem Titelinhaber zukommende Anrede war das toskanische Pradikat Konigliche Hoheit Zuweilen wird behauptet dass die Herrscher von Hessen und von Baden als Grossherzogliche Hoheit firmiert hatten doch spatestens um 1900 war auch hier das Pradikat Konigliche Hoheit ublich Siehe auchAdelstitel Adelsstand Hochadel Grossherzogskrone Grossherzoglich Florentinische KroneLiteraturDorothee Mussgnug Reinhard Mussgnug Seine Konigliche Hoheit von Gottes Gnaden Grossherzog von Baden 1818 1918 Miscellanea Juridica Heidelbergensia Band 9 Heidelberg 2018 ISBN 978 3 86825 340 5 WeblinksCommons Grand Dukes Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Normdaten Sachbegriff GND 4561764 8 GND Explorer lobid OGND AKS