Die italienische Staatsbürgerschaft italienisch cittadinanza italiana syn nazionalità ist die rechtliche Zugehörigkeit e
Italienische Staatsbürgerschaft

Die italienische Staatsbürgerschaft (italienisch cittadinanza italiana syn.: nazionalità’) ist die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum seit 1861/70 bestehenden italienischen Staatsverband, die in der Verfassung und im Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt wird.
Die Grundlage des italienischen Staatsangehörigkeitsrechtes war das Gesetz vom 13. Juni 1912. Dieses wurde mit Gesetz vom 5. Februar 1992 in vielen Aspekten geändert. Es folgt im Wesentlichen dem ius sanguinis (Abstammungsprinzip), demzufolge die Staatsbürgerschaft über die Eltern vererbt wird.
Historisches
Der Codice Civile Albertino, in Kraft in Piemont seit 1837, Ligurien ab 1838 und Sardinien 1848 enthielt nur einige wenige Regeln mit Auslandsbezug und Wehrpflicht. Im Lande wohnende Ausländer konnten nach zehn Jahren den König um Einbürgerung bitten. Für Ausländerkinder galt das ius soli.
Analog zu den französischen Vorschriften napoleonischer Zeit wurde im neu vereinigten Italien die Frage der Staatsangehörigkeit im Zivilgesetzbuch geregelt, das 1865 erlassen wurde. Die Regeln unterschieden sich wenig vom damals europaweit üblichen.
Vom italienischen Bürger (soggetto) sprachen Juristen formell, bei internationalem Bezug vom sudditto italiano, der den inländischen Status eines cittadino hatte.
Das Kind eines italienischen Vaters, oder falls dieser unbekannt war einer italienischen Mutter, erwarb die Staatsangehörigkeit durch Geburt. Für Kinder, deren Väter schon seit mindestens zehn Jahren im Lande lebten galt weiterhin ius soli.
Kinder eines Vaters, der vor ihrer Geburt seine italienische Staatsangehörigkeit verloren hatte galten bei Inlandsgeburt als Italiener, bei Auslandsgeburt als Ausländer. Diese hatten ein Jahr nach Erreichen der Volljährigkeit ein Optionsrecht. Sie konnten auch durch Eintritt in den Staatsdienst oder Erfüllung der Wehrpflicht eingebürgert werden. Bei Findelkindern nahm man italienische Eltern an.
Eine Ausländerin, die einen Italiener heiratete, wurde automatisch dadurch eingebürgert und blieb es nach Eheende. Eine Italienerin verlor durch eine Heirat mit einem Ausländer ihre italienische Staatsangehörigkeit allein dadurch sofern das Heimatrecht des Mannes eine automatische Einbürgerung vorsah. Kehrte sie als Witwe nach Italien zurück, konnte sie durch Erklärung am Standesamt wieder eingebürgert werden.
Einbürgerungen erfolgten formal durch Gesetz (bei Gebietserweiterung) oder durch königliches Einzeldekret. Letzteres musste, um wirksam zu werden, beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde registriert werden. Dabei war der Untertaneneid zu leisten. Einbürgerungen erstreckten sich auf Ehefrau und minderjährige Kinder, sofern diese im Inland wohnten. Kinder konnten nach Erreichen der Volljährigkeit innerhalb eines Jahres gegen Italien optieren.
Die Staatsangehörigkeit ging verloren, wenn ein Auswanderer vor dem Standesbeamten eine entsprechende Erklärung abgab oder wenn jemand eine fremde Staatsangehörigkeit annahm oder ohne italienische Erlaubnis in den Staatsdienst einer fremden Macht trat. Für Männer bestand trotzdem die Pflicht zum italienischen Wehrdienst weiter, was 1901 auf unter 33-Jährige beschränkt wurde. Frauen und minderjährige Kinder eines Auswanderers verloren ihre Staatsangehörigkeit nicht mit, wenn sie in Italien wohnen blieben.
Ein ehemaliger Staatsbürger konnte wieder eingebürgert werden wenn er, mit Genehmigung der Regierung, ins Land zurückkehrte und vor dem Standesbeamten erklärte wieder im Land leben zu wollen und dies innerhalb eines Jahres auch tat. Ausländische Beamtenstellen und Staatsangehörigkeiten waren dann aufzugeben.
Insofern Erklärungen abzugeben waren, galt eine Statusänderung ab dem folgenden Tag.
- Einbürgerungsgesetz
Eine separate Einbürgerungsvorschrift erging 1906. Einbürgerungen erforderten nun entweder sechs Jahre Wohnsitz im Lande (oder einer Kolonie), oder vier Jahre im Staatsdienst oder drei Jahre in Italien wohnhaft und mit einer Italienerin verheiratet.
Staatsangehörigkeitsgesetz 1912
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz 1912 sollte angesichts der massenhaften Auswanderung von Italienern, nach Übersee massenhaft seit 1890, auch damit zusammenhängende Fragen zu regeln. Die Rückwanderung sollte erleichtert werden.
Einbürgerungen konnten beantragt werden nach
- 5 Jahren Wohnsitz, bzw. den verkürzten Fristen von 1906,
- in Italien geborene Ausländerkinder bei Erreichen der Volljährigkeit
Doppelstaatlichkeit bei Heimkehrern wurde nun toleriert, blieb aber bis 1986 an sich verboten.
Das Exilantengesetz 1926 erlaubte die Entziehung der Staatsbürgerschaft als Strafmaßnahme für Handlungen, die geeignet waren, Unruhe im Lande zu verbreiten. Durch die Verfassung 1948 wurde dies hinfällig, der Entzug aus politischen Gründen explizit verboten. Zugleich führte man die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein. Im Staatsangehörigkeitsrecht galt jedoch das Prinzip der Familieneinheit bis 1975 weiter. Seitdem behalten Italienerinnen bei Ausländerheirat ihre Staatsbürgerschaft. Seit 1983 geben sie diese auch an ihre Ehemänner und Kinder weiter, dies ggf. auch rückwirkend für seit 1948 geborene. Solche Kinder mussten allerdings bis 1996 für eine der beiden Staatsangehörigkeiten optieren.
Staatsangehörigkeitsgesetz 1992
Seit 1960 gab es immer wieder Vorstöße zu umfassenden Gesetzesreform. Das Martelli-Gesetz zur Einwanderung 1990 war fortschrittlich.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz 1992 reformierte überholte Vorschriften, blieb aber von dem Gedanken geprägt Italien sei vor allem Auswanderernation.
Erwerb
Bestimmend blieb das Abstammungsprinzip: Ist Mutter oder Vater Italiener, so erwirbt das Kind ebenfalls die Staatsangehörigkeit per Geburt. Während das alte Recht bei Kindern mit doppelter Staatsbürgerschaft forderte, sich mit der Volljährigkeit für eine der Staatsangehörigkeiten zu entscheiden, erlaubt das neue Recht nun diesen Personen, dauerhaft die mehrfache Staatsangehörigkeit zu behalten. Nachträglicher Erwerb ist möglich im Fall der Adoption und Eheschließung. Seit 2016 ist die Homoehe als unione civile möglich. Hier ist, um Scheinehen zu verhindern, Voraussetzung für die Einbürgerung, dass der Ehegatte eine bestimmte Zeit seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Italien hat und nicht straffällig geworden ist.
- Einbürgerung
Die Wartezeiten für Einbürgerungen wurden weiter ausdifferenziert:
- 10 Jahre für Nicht-EU-Ausländer (mit Daueraufenthaltserlaubnis)
- 5 Jahre für Staatenlose, anerkannte Flüchtlinge und bei Adoption als Volljähriger
- 4 Jahre für EU-Bürger
- 3 Jahre für Ausländer italienischer Abstammung (2 Generationen); 2 Jahre bei Kindern
- 2 Jahre für Ehepartner [bis 2009: 6 Monate] im Inland, 3 im Ausland.
- in Italien geborene und nachweisbar durchgehend hier wohnende Ausländerkinder bei Erreichen der Volljährigkeit
- sofort bei Adoption als Minderjähriger.
Seit 2009 muss bereits bei Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden innert zwei Jahren Sprachkenntnisse auf A2-Niveau zu erwerben.
Zu den auf Präfekturebene einzureichenden Unterlagen zur Einbürgerung gehören beglaubigte Geburtsurkunden auch der Eltern, Ausweispapiere, Nachweis des legalen Aufenthalts und Strafregisterauszug auch aus dem Heimatland. Dazu Steuererklärungen der letzten drei Jahre. 1994–2004 musste dem Herkunftsland auch der geplante Wechsel angezeigt werden (sog. „dichiarazione di svincolo“). Nach Sicherheitsüberprüfung durch die Polizei (Questura) wird der Antrag an die zuständige Abteilung im Innenministerium geleitet, das weiten Ermessensspielraum hat. Nach weiteren Prüfungen und evtl. Rückfragen wird dem nominell zuständigen Präsidenten der Antrag (in Form einer Sammelliste) vorgelegt. Die gesetzlich maximal zulässige Bearbeitungsdauer eines Antrags ist 730 Tage, nachdem man es allerdings mit Bürokratie zu tun hat, sind fünf bis sechs Jahre Bearbeitungsdauer keine Seltenheit. Ablehnungsgründe sind mangelnde Integration, zu geringe Sprachkenntnisse oder Einkommen. Ist Einheirat Antragsgrund, muss die Ehe bei Abschluss des Verfahrens noch bestehen. Ablehnungen werden begründet, können aber nur sehr eingeschränkt verwaltungsgerichtlich angefochten werden.
Seit 1992 werden die Urkunden in der Wohnsitzgemeinde im Rahmen einer Einbürgerungsfeier übergeben, wobei ein Treueeid zu leisten ist.
Es erfolgt nach Erfüllung der Wartefristen keine automatische Einbürgerung, sondern die Einbürgerung bedarf des Antrags. Daneben kann der italienische Staatsrat auf Antrag des Innenministers auch eine Staatsbürgerschaft verleihen, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind. Minderjährige erhalten die Staatsangehörigkeit, wenn sie am 18. Geburtstag mindestens zwei Jahre legal in Italien lebten und die Staatsangehörigkeit beantragen. Eine mehrfache Staatsbürgerschaft wird bei der Einbürgerung seit 1992 hingenommen.
- Wiederaufnahme und mehrfache Staatsangehörigkeit
Das Verfahren zum Erwerb der Staatsbürgerschaft für Personen, die von Italienern abstammen, wurde stark vereinfacht. Anders als in vielen Ländern, die bei heimatlichen Vorfahren für (beschleunigte) Rückbürgerungen eine Zeitgrenze oder Meldevorschriften eingeführt haben, gibt es solche Beschränkungen nicht. Auch gibt es keine Wohnsitzerfordernis in Italien. Seit 2006 werden Sprachkenntnisse verlangt.
Zunächst befristete Sonderregeln erleichterten die Rückbürgerung mit Doppelstaatsangehörigkeit für Personen, die diese während der Zeit des Verbots derselben verloren hatten sowie für Nachfahren von Personen, die in den ehemals österreichisch-ungarischen Gebieten Jugoslawiens automatisch ihre Staatsangehörigkeit gewechselt hatten.
Verlust
Nach Artikel 12 verliert die Staatsbürgerschaft, wer trotz der Aufforderung auf Verzicht seitens der italienischen Regierung eine öffentliche Stelle oder ein öffentliches Amt eines ausländischen Staates annimmt oder für diesen Wehrdienst leistet und der Aufforderung der italienischen Regierung diesen Dienst zu verlassen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt oder wer im Falle eines Krieges mit einem ausländischen Staat eine öffentliche Stelle oder ein öffentliches Amt dieses Staates annimmt bzw. nicht abgibt oder den Wehrdienst für diesen Staat ableistet.
Die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit führt nicht mehr automatisch zum Verlust der italienischen. Wer eine ausländische Staatsbürgerschaft erwirbt, kann nach Artikel 11 auf die italienische Staatsbürgerschaft verzichten, wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat oder dorthin verlegt.
Seit 2003 gilt, dass Italiener, die aufgrund vorstehender Regel ihre Staatsangehörigkeit verloren oder aufgegeben hatten und die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, nach einem Jahr Aufenthalt dort automatisch wieder die italienische Staatsangehörigkeit erlangen.
Sonderregeln
Durch Änderungen der Grenzen Italiens im 20. Jahrhundert wechselten die Bewohner der betroffenen Gebiete ihre Staatsangehörigkeit ex lege. Meist gab es Optionsmöglichkeiten innerhalb einer bestimmten Frist die vorherige Staatsangehörigkeit zu behalten.
Deutsch-Österreicher
Durch den Vertrag von Saint-Germain fielen Südtirol, Welschtirol, das Kanaltal und Istrien an Italien. Personen, die zum Stichtag 23. Mai 1915, dem Kriegseintritt Italiens, österreichisches Heimatrecht (ital.: pertinenza) besessen hatten, wechselten automatisch die Staatsangehörigkeit. Volljährige über 18 und Nachfahren von Nicht-Ansässigen hatten ein innerhalb eines Jahres auszuübendes Optionsrecht, das ggf. für Ehefrauen und Kinder mit galt. Optierten sie gegen Italien, hatten sie innerhalb eines Jahres das Land zu verlassen.
Die Richtlinien für die Rückwanderung der Reichsdeutschen und Abwanderung der Volksdeutschen aus dem Alto Adige in das Deutsche Reich vom 21. Oktober 1939 fand auch auf die Volksdeutschen des gemischtsprachigen Territoriums von Tarvis (Provinz Udine) Anwendung.
Während die italienische Regierung heute den Nachfahren ihrer Staatsangehörigen großzügig Aufnahme gewährt, steht sie gegen jeden Ansatz Österreichs, analog die Südtiroler mit entsprechender (doppelter) Staatsbürgerschaft zu versehen.
Dodekanes
Während der osmanischen Herrschaft galt das Staatsangehörigkeitsgesetz 1869.
Die Regeln betreffend der Staatsangehörigkeit von Bewohnern der Dodekanes, die 1920/2 gemäß dem Vertrag von Vertrag von Sèvres italienisch wurden, unterschieden sich nicht von denen für Südtiroler.
Unmittelbar nach der britischen Besetzung im September 1943 wurden die italienischen Siedler vertrieben und zunächst über Zypern, Ägypten und Palästina verstreut. Aufgrund der Abmachungen der Pariser Friedenskonferenz 1946 wurde zum 7. März 1948 die formelle Vereinigung mit Griechenland vollzogen. Hier galten komplexe griechische Optionsregeln.
Grenzvertrag von Rapallo
Wesentliches Ergebnis war, dass 1920 die Stadt Rijeka (ital. Fiume) einschließlich ihres Hinterlandes zum unabhängigen Freistaat Fiume wurde. Zadar (ital. Zara), der Küstenstreifen und einige Inseln vor der dalmatinischen Küste, darunter die Insel Lastovo (ital. Lagosta), fielen an Italien. Dieses wiederum verzichtete auf seine Ambitionen bezüglich Stadt und Umgebung von Split.
Durch den Vertrag von Rom 1924 übernahm das südslawische Königreich das Mündungsgebiet der Rječina und die Hafenstadt Sušak (ital. Porto Barros). Das restliche Fiume wurde italienisch.
Juden
Juden ohne italienische Staatsangehörigkeit, die nach 1919 eingereist waren, mussten ab 1939 aufgrund der italienischen Rassengesetze das Land verlassen. Nur auf dem Gebiet der italienischen Sozialrepublik wurden italienische Juden per Gesetz im Sommer 1943 zu Ausländern erklärt. Am 20. Januar 1944 stellte die Regierung Badoglio mit königlichem Dekret № 25 die politischen und zivilen Rechte der Juden wieder her.
Pariser Frieden 1947
Die Artikel 19 und 20 der Friedensvertrags von Paris regelten die Staatsangehörigkeit für abgetretene Gebiete folgendermaßen: Wer zum 10. Juni 1940 seinen Wohnsitz in abgetretenen Gebieten gehabt hatte, wurde automatisch Staatsbürger der aufnehmenden Staaten. Alle Volljährigen oder Verheirateten italienischer Zunge erhielten die Möglichkeit für Italien zu optieren. Das Aufnahmeland konnte dann verlangen, dass solche Optanten nach Italien aussiedelten. Gleiches galt umgekehrt für jugoslawische, in Italien ansässige Bürger. Eine Option eines verheirateten Mannes erstreckte sich auf minderjährige Kinder, aber nicht die Ehefrau.
Die italienischen Formalien regelte ein Optantendekret 1948.
Triest
Aus der Zone B, die effektiv jugoslawisch kontrolliert war vertrieb man 1946 und erneut 1954 den Großteil der verbliebenen Italiener, was jugoslawischerseits als „Option“ umschrieben wurde.
San Marino
Durch Staatsvertrag ist die doppelte Staatsbürgerschaft unbeschränkt zulässig.
Vatikan
Alle Personen, die die vatikanische Staatsbürgerschaft verlieren ohne eine weitere zu besitzen, erhalten die italienische Staatsbürgerschaft.
Asylanten
Italien hat das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 samt dem Protokoll 1967 ratifiziert. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht für anerkannte Flüchtlinge eine verkürzte Anwartszeit für Einbürgerungen vor.
Die Einschränkungen beim Daueraufenthaltsrecht führen zu eingeschränkten Einbürgerungsmöglichkeiten dieser „neuen Europäer.“ Mehrere, zunehmend verschärfte Gesetze über Abschiebezentren und Strafbewehrung illegalen Aufenthalts zeigen wenig Erfolg den Ansturm zu verringern.
Die Anerkennungsquote von Asylanten liegt in Italien deutlich über dem europäischen Durchschnitt. Viele der als Wirtschaftsflüchtlinge abgelehnten bilden die geschätzt 670.000 clandestini im Lande, die oft als Schwarzarbeiter in der Landwirtschaft oder Obdachlose in den Großstädten eher schlecht als recht leben. Trotz einer restriktiveren werdenden Haltung gegenüber Zuwanderung hat man 2002 und 2003 insgesamt 634.700 Einwanderer ohne regulären Aufenthaltsstatus legalisiert. Hierbei handelte es sich um Europas umfassendste Amnestie.
Kolonien
- Am Horn von Afrika
Die Erwerbung der ersten Kolonie Assab erfolgte für die Großreederei Rubattino. Bis 1890 baute Italien seine Präsenz zur Kolonie Eritrea aus. Die italienische Expansion in der Region endete zunächst nach der Schlacht von Adua 1896.
Erst jetzt begann man sich über die Eingeborenen Gedanken zu machen. Statusmäßig unterschieden wurde zwischen italienischen (weißen, christlichen) Bewohnern und Einheimischen. Im postkolonialen Diskurs wird dies als rassistische Praxis gesehen. Zeitgenössisch hatte es jedoch den handfesten praktischen Hintergrund, dass durch Anwendung des (muslimischen) Gewohnheits- speziell Personenstandsrechts, der Widerstand gegen die Kolonisierung gering gehalten werden konnte. Als assimilati bezeichnete man Nicht-Europäer, die einer Bevölkerungsgruppe angehörten, die noch nicht den Stand europäischer Zivilisation erreicht hatten. Gemeint waren Araber (Syrer, jemenitische Juden), Ägypter und Inder. 1894 sprach man von Personen, „die über einen Grad der Zivilisation verfügen, der dem der Europäer ähnelt,“ was ab 1908 für stranierei asiatici galt. Dieser Status wurde 1933 ganz abgeschafft.
Das „Zivilgesetzbuch für die Kolonie Eritrea“ schuf 1905/9 klare Begriffe. Als sudditto coloniale galt jeder in der Kolonie Geborene, der nicht italienischer Vollbürger (cittadino italiano) oder Inhaber einer fremden Staatsbürgerschaft war. Die Verleihung dieses Status für andernorts Geborene, die in der Kolonie lebten oder für diese im Staatsdienst standen konnte nur der Gouverneur vornehmen. Solche Einbürgerungen waren nicht erblich.
Koloniale Untertanen konnten seit 1908 einen Staatsbürgerschaftsnachweis (certificato di sudditanza coloniale) erhalten.
Mischlinge mit zumindest einem weißen Elternteil wurden automatisch cittadini, bei Findelkindern wurde ggf. nach Augenschein entschieden. Auch eine einen Italiener heiratende eingeborene Frau wurde dadurch Italienerin und blieb es nach Scheidung, sofern sie sich im eigentlichen Italien aufhielt. Kehrte sie in die Kolonie zurück konnte der Gouverneur innerhalb eines Jahres ihren Status bestätigen, wenn sie hinreichend europäisiert war. Die Verheiratung einer Italienerin mit einem Eingeborenen war vom Gouverneur zu genehmigen, sie galt als prinzipiell unerwünscht. Ein Kolonialbeamter, der eine Eingeborene heiratete, war aus dem Dienst zu entlassen.
Ab 1933 gab es für nicht-europäische italienische Untertanen nur noch einen einheitlichen Status.Sudditi eritrei o somali waren demnach alle in der Kolonie Wohnenden und ihre Ehefrauen, die nicht Italiener oder ausländische Bürger waren oder die einen Vater mit diesem Status hatten. Der Gouverneur konnte Zuwanderern diesen Status verleihen, nachdem sie zwei Jahre in der Kolonie gewohnt hatten. Vor Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit war die Zustimmung des Gouverneurs einzuholen.
Koloniale Untertanen konnten Italiener werden, wenn sie beim Gericht nachwiesen, dass sie volljährig und guten Charakters (ohne Vorstrafen) waren. Weiterhin durften sie nicht polygam leben und mussten entweder perfekt Italienisch sprechen oder mindestens drei Jahre Schulbesuch nachweisen.
Die für Eritrea erlassenen Regeln wurden, mit Ausweitung des italienischen Kolonialbesitzes in Ostafrika 1934 und 1936 auf die neu erworbenen Territorien ausgedehnt.
Aufgrund des Männerüberschusses häufiger werdende Mischehen mit Eingeborenen wurden 1937 verboten, so dass auf diesem Weg kein Staatsbürgerschaftserwerb mehr möglich war. Drei Jahre später wurde auch die Legitimation von Mischlingskindern untersagt.
- Libia italiana
Während der osmanischen Herrschaft galt das Staatsangehörigkeitsgesetz 1869.
Nach dem Erwerb Tripolitaniens richtete man in Rom ein Kolonialministerium ein, das seit 1937 Ministero dell’Africa Italiana hieß. Ab 1939 waren die nördlichen Gebiete italienische Provinz, während die südlichen Saharagebiete zu einer Militärzone erklärt wurden.
Die Regelungen für Libyen 1934 unterschieden sich kaum von denen für Ostafrika.
Da Italien aufgrund des Verrats Marschall Badoglios offiziell zu den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs zählte erlaubte man diesem als Mandatsmacht Libyen bis zur Unabhängigkeit weiter zu verwalten.
- Italienische Konzessionen in China
Die Italienische Konzession von Tientsin war 1901-47 nur von China „auf Dauer gepachtet.“ Deren chinesischen Bewohner blieben daher chinesische Untertanen. Durch den Vertrag von Paris fielen auch die noch bedeutungsloseren Konzessionen von Shanghai, Peking (im Legationsviertel), Kulangsu (Amoy) und Hankow an China zurück.
Ein Sonderfall bildeten die (vormaligen) k.u.k.-Bürger italienischer Zunge nicht aus den an Italien gefallenen Gebieten stammend, die aus sibirischer oder japanischer Kriegsgefangenschaft seit Anfang 1918 in der Konzession ankamen. Für sie schuf man den Status eines stranieri speciali.
- Albanien
Zur Zeit der Personalunion mit Albanien 1939-43 galt das dortige Gesetz von 1929 weiter.
Statistik
Seit 1973 ist die jährliche Zahl der Zuwanderer in Italien größer als die der Auswanderer. Seit 1998 gibt es das Register im Ausland lebender Italiener, A.I.R.E. Wer länger als 12 Monate im Ausland lebt hat sich konsularisch anzumelden. 2009 waren 4.208.977 Personen registriert. Das Verfahren im Online-Portal wurde zum 1. Januar 2023 vereinfacht.
Die sogenannten oriundi („Abstammungsitaliener“) werden weltweit auf etwa sechzig Millionen geschätzt. Zwischen 1998 und 2011 haben etwa eine Million Italienischstämmige weltweit einen italienischen Reisepass beantragt, die meisten aus Lateinamerika. Viele lebten in Argentinien und nutzten die durch den italienischen Pass gewonnene Niederlassungsfreiheit der EU, um sich in Spanien anzusiedeln, was dort für Verstimmungen sorgte. 1992 entschied der EuGH, dass Argentinier mit italienischem Pass aufenthaltsrechtlich wie alle anderen EU-Bürger zu behandeln sind, auch wenn sie aus Argentinien in ein EU-Land einreisen und nicht in Italien ansässig waren.
Aus den Volkszählungsdaten 2001 konnte geschlossen werden, dass etwa 3400 Ausländerkinder durch Daueraufenthalt bis Volljährigkeit die italienische Staatsbürgerschaft erhalten hatten. 2010 lebten ca. 780.000 in Italien geborene minderjährige Kinder ausländischer Eltern im Lande. Pro Jahr erreichen etwa 7000 die Volljährigkeit und durch Daueraufenthalt Anspruch auf Einbürgerung auf Antrag, der innerhalb eines Jahres zu stellen ist.
Laut Eurostat schwankte die Zahl der jährlichen Einbürgerungen 2011–21 zwischen 112.000 und 201.000. Zwischen 1. August 2021 und 31. Juli 2022 sind 129.623 neue Anträge auf Einbürgerung gestellt worden. Das waren 45 % mehr als die 89.304 Anträge des Vorjahres. In jenen zwölf Monaten wurden 175.912 Anträge geprüft, davon 76 % bewilligt. Die Einbürgerungsquote von ø 2,1‰ liegt über dem EU-Durchschnitt und erreichte im Spitzenjahr 2010 5,42 ‰. Die Gebühr für einen Einbürgerungsantrag setzte man 2009 auf € 200 fest, dazu kommen € 14,62 Stempelsteuer und die Kosten für beglaubigte Übersetzungen.
Literatur
- Barbiano di Belgiojoso, E.; Ortensi, L. E.; Who Wants to Become Italian? A Study of Interest in Naturalisation among Foreign Migrants in Italy; Eur Jnl Population, Vol. 38 (2022), S. 1095–1118; Volltext
- Berhe, Simona; De Napoli, Olindo; Citizens and Subjects of the Italian Colonies: Legal Constructions and Social Practices, 1882-1943; London 2022 (Routledge, Taylor & Francis)
- Costa, Pietro; Cittadinanza; Roma 2005 (GLF Ed. Laterza); ISBN 88-420-7587-6
- Donati, Sabina; “Cittadinanza,” “sudditanza” e “nazionalità” in contesto imperiale: Riflessioni sul caso italiano tra guerra e dopoguerra, 1914–1925; Italian Culture, Volume 39 (2021), Iss. 2; DOI: 10.1080/01614622.2021.1980996
- Donati, Sabina; A political history of national citizenship and identity in Italy: 1861-1950; Stanford 2013 (Stanford Univ. Press); ISBN 978-0-8047-8451-1
- Gironda, Vito Francesco; Die Politik der Staatsbürgerschaft: Italien und Deutschland im Vergleich 1800-1914; Göttingen 2010 (Vandenhoeck & Ruprecht); ISBN 978-3-525-36848-0; [Diss. Bielefeld, 2007]
- Moraglia, Giovan Battista Cosimo; Cittadinanza e naturalizzazione; Forlì 1906 (Stab. Tip. Romagnolo S. Lombardini)
- Peirone, Fulvio; Pene-Vidari, Gian Savino; Per Torino da Nizza e Savoia: le opzioni del 1860 per la cittadinanza torinese da un Fondo dell'Archivio Storico della Città di Torino; Torino 2011 (Centro studi piemontesi); ISBN 978-88-8262-178-0
- Rizzo, Francesco; La cittadinanza italiana e il nuovo Genio romano : manuale teorico-pratico, storico, giuridico, morale, politico e sociale, per le dichiarazioni, gli atti e certificati di cittadinanza, di domicilio, di residenza o affini; Milano 1923 (Tip. G. Volontè)
- Tintori, Guido; Naturalisation Procedures for Immigrants Italy; Badia Fiesolana 2013; RSCAS/EUDO-CIT-NP 2013/13
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages; Einbürgerung in Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Italien und Spanien; Berlin 2007; WD 3 - 083/07
- Zincone, Giovanna; Basili, Marzia; Country report: Italy; Badia Fiesolana 2010, rev. 2013
- Gesetzestexte
- Italienisches Staatsbürgerschaftsgesetz vom 13. Juni 1912 englische Übersetzung
Einzelnachweise
- Hecker, Hellmuth; Staatsangehörigkeit im Code Napoléon als europäisches Recht; Frankfurt a. M. 1980 (Metzner i.K.).
- §§ 1-15: Titolo I: Della cittadinanza e del godimento dei diritti civili https://it.wikisource.org/wiki/Codice_civile_(1865)/Libro_I/Titolo_I Volltext wikisource]. Kommentar: Bianchi, Francesco Saverio; Vol. 4: Delle persone, della cittadinanza, del domicilio, degli assenti : spiegazione dei titoli 1., 2., 3. del libro 1. del codice civile; Torino ²1890 (Unione Tipografico-Editrice).
- Scheidung war bis 1971 nicht vorgesehen. Gesetz vom 1. Dez. 1970, No. 898.
- Ius connubii. Was damals, abgesehen von Russland und Portugal internationaler Standard war. Vgl. Gorrini, Giovanni; La Concessione della cittadinanza: studio di legislazione comparata; Voghera 1890 (Tip. Successori G. Gatti).
- Stichwort Staatensukzession. Buzzati, Giulio Cesare; Sull'acquisto di cittadinanza per annessione territoriale; Milano 1918 (Società Editrice Libraria).
- Legge relativa alle norme per la concessione della cittadinanza italiana, 19 Maggio 1906, № 217, Kraft 15. Juni 1906.
- Legge 13 giugno 1912, № 555.
- Die wichtigen Auswanderer-Zielländer Argentinien und Brasilien haben starke Ius soli-Regeln. In Brasilien wurde außerdem jeder der Ende 1889 im Lande wohnte automatisch Staatsbürger. Für Argentinier wurde Doppelstaatlichkeit durch Abkommen vom 29. Okt. 1971 erlaubt.
- 31. Jan., № 108.
- Familienrechtsreformgesetz, № 151 vom 19. Mai. Dazu Verfassungsgerichtsurteile № 87 vom 9. April 1975 und № 30 vom 28. Jan. 1983.
- Ein Urteil, № 4466 vom 25. Feb. 2009 des Kassationsgerichtshof, erlaubte erstmals Rückwirkung auf 1912 für die Enkelin einer Frau, die durch Ausländerheirat ihre Staatsbürgerschaft gewechselt hatte.
- № 39 vom 28 Feb. 1990. Weiterführend: Muzio, Giorgia; Italien: Migrationspolitik.
- Parlamentarische Änderungsvorlagen in den Folgejahren waren zahlreich, aber erfolglos. 2001-6 (2. + 3. Kabinett Berlusconi) 14, 2006-8 (2. Kabinett Prodi): 34. Bis 2013 verhandelte man über Änderungen der Anwartzeiten.
- Nachweismöglichkeiten klarifiziert durch Verwaltungsanweisungen (circolare) vom 5. Jan. und 7. Nov. 2007. Wobei der Nachweis ein bürokratisches Spießrutenlaufen ist. Schon 2015 wurde in einer Kammer des Parlaments ein vereinfachendes Gesetz beschlossen, wodurch in Italien geborene Kinder von Ausländern mit Daueraufenthaltsrecht per ius soli Italiener würden oder falls sie einen italienischen Schulabschluss hatten. Das Gesetz wurde vor Parlamentsauflösung nicht vom Senat beraten. Ein weiterer Vorschlag zu solch einem ius culturaeo ius scholae wurde 2022 beraten. Was nach dem Rechtsruck bei den Parlamentswahlen in Italien 2022 daraus wird, ist offen. (Stand: Dezember 2022)
- DPR № 362/1994
- Festgesetzt z. B. 2007 per Circolare k.60.1 auf € 8370 p. a.
- Goes, Nina Isabel; Mehrstaatigkeit in Deutschland; 1997, ISBN 3-7890-4724-4, S. 108–119.
- Haider-Quercia, Ulrike; Rechtsrahmen und Bedeutung der doppelten Staatsbürgerschaften in Italien; Europa ethnica, Vol. 73 (2016), № 1/2, S. 8.
- Darin Abschnitt VI: „Bestimmungen, betreffend die Staatsangehörigkeit“
- Mit Annahme des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs 1812 waren dessen Bestimmungen über die „Bürgeraufnahme“ einschlägig.
- Volltext. Ausführlich Option in Südtirol. Dazu dann auch spätere deutsche Verwaltungsanweisungen z. B. AO № 52/III „zur Beschaffung von Möbeln und Hausrat für Umsiedler aus Südtirol und Laibach,“ 1941 „Aufnahme von akademischen Titeln in die Einbürgerungsurkunde“ u. ä. im Bundesarchiv R 186/36, Bd. 2.
- Peterlini, Oskar; Ein Pass für Nachfahren österreichischer Staatsbürger. Statt ethnischer Trennung eine historische Lösung nachdem Muster der Italiener im Ausland; Europa ethnica, Vol. 76 (2019), № 1-2, S. 23–31.
- §§ 122-131. Abgetreten wurden: Stampalia (Astropalia), Rhodes (Rhodos), Calki (Kharki), Scarpanto, Casos (Casso), Pscopis (Tilos), Misiros (Nisyros), Calymnos (Kalymnos) Leros, Patmos, Lipsos (Lipso), Sini (Symi) und Kos, die schon italienisch besetzt waren sowie Castellorizzo.
- Von November 1943 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Mai 1945 waren die Inseln von deutschen Truppen besetzt, danach bis 1947 unter britischer Militärverwaltung.
- Esecuzione del Trattato di pace fra l’Italia e le Potenze Alleate ed Associate, firmato a Parigi il 10 febbraio 1947 in Kraft 25. Dez. 1947.
- Trattato di Roma del 27 gennaio 1924. Genauer Grenzverlauf geregelt durch die Convenzione di Nettuno, jugoslawischerseits ratifiziert 1928.
- Weiterführend Udina, Manlio; La Questione Della Venezia Giulia Nelle Relazioni Internazionali (1915-1950); Rivista Di Studi Politici Internazionali, Vol. 19 (1952), № 1/2, S. 14–28.
- Punkt 7 im „Manifest von Verona“ Volltext wikisource: “Gli appartenenti alla razza ebraica sono stranieri.”
- Als da waren: Dodekanes an Griechenland, das seit den Foibe-Massakern 1943-5 und Vertreibung (200.000-350.000 sogenannte “Esuli”) weitgehend italienerfreie istrisches Hinterland mit Zara, die Inseln Lastovo und Pelagosa an Jugoslawien sowie Grenzkorrekturen (Wiederherstellung des Zustands von 1860) im Gebirge an Frankreich beim kleinen Sankt Bernhard, Col du Mont Cenis, Mont Thabor (Valle Stretta als Vallée Étroite, westlich von Bardonecchia) und den Oberläufen von Tinée, Vésubie und Roya.
- Londoner Memorandum vom 5. Oktober 1954, endgültige Grenrzegelung Vertrag von Osimo Traité entre la République italienne et la République socialiste fédérative de Yougoslavie; 10. Nov. 1975.
- Auch übernommen ins EU-Recht: Richtlinie 2004/83/EG ersetzt durch Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie).
- März 1998: das „Turco/Napolitano Gesetz“ № 40/1998. Ab 30. Juli 2002, das „Bossi-Fini Gesetz“ № 189/2002, № 125/2008 vom 23. Mai 2008 sowie das „Minniti-Orlando Gesetz“ № 46/2017 über illegale Einreise und Abschiebezentren.
- Ghio, D.; Blangiardo, G. C.; Exploring the link between irregular migration and asylum: the case of Italy; Genus 75 (2019), 14; Volltext.
- Entsprechende Justizordnungen 1894 und 1902. Vereinfachend reformiert 1908, Regio Decreto 2.7.1908, № 325.
- Nach § 2 der Justizordnung von 1908 galt für assimilati dann die strengere Definition und Gleichstellung mit den Eingeborenen. Dazu Verordnung des Gouverneurs 8.10.1908, № 787.
- Kap. 1: Della persone (14 §§) des Codice civile per la Colonia Eritrea (leggi 15 giugno 1905, № 253; 15 luglio 1906, № 361, e 27 febbraio 1908, № 75) in Kraft zum 1. Juli 1909 auf Basis legge 24 maggio 1903, № 205, per l'ordinamento della colonia Eritrea. (Endgültige Aufhebung 15. Dez. 2010).
- Kap. 2 des Ordinamento organico per l'Eritrea e la Somalia, legge 6 luglio 1933, № 999. In Kraft 1. Apr. 1934, endgültig aufgehoben 22. Dez. 2008.
- Dekret von 29. Apr. 1937, № 880; Gesetz 30. Dez. 1937, № 2590 mit Strafandrohung; Gesetz 29. Juni 1939, № 1004.
- Gesetz 822, 13. Mai 1940. Aufgehoben 1947 durch Dekret № 1096.
- Dekret № 431 vom 8. April 1937.
- §§ 33-42 Della Cittadinanza Italiana Libica, Ordinamento organico per l'amministrazione della Libia 21.12.1933
- Tarchi, Andrea; Mabruchismo: Concubinage and Colonial Power in Italian Libya (1911–1932); Modern Italy, Vol. 26 (2021), № 4, S. 409–24; doi:10.1017/mit.2021.32.
- Weiterführend: Marinelli, Maurizio; Making Concessions in Tianjin: Heterotopia and Italian Colonialism in Mainland China; Urban History, Vol. 36 (2009), № 3, S. 399–425.
- 1902: ? 13700-17000, 1922: ca. 4000 (im Juni 1927 erweitert um die vormals österreich-ungarische Konzession); 1935: weniger als 6000. 1943, vor der Abtretung an die Neuorganisierte Regierung der Republik China auch etwa 600 Soldaten.
- Diese waren schon seit spätestens 1938 effektiv unter japanischer Verwaltung.
- Approvazione dello scambio di Note relativo al danni di guerra ed all'art. 79 del Trattato di pace, effettuato in Roma il 30 luglio 1947 fra l'Italia e la Cina, legge 16 dicembre 1947, № 1443.
- Donati (2021): II. La “nazionalità italiana” dei sudditi austro-ungarici a Tientsin tra guerra e dopoguerra.
- Zincone, Giovanna; The case of Italy; in: Giovanna Zincone, Rinus Penninx, Maren Borkert (Hrsg.): Migration Policymaking in Europe. The Dynamics of Actors and Contexts in Past and Present; Amsterdam University Press, Amsterdam 2012, S. 247–290, hier: S. 257.
- Kap. 3: The quest for grandma's passport: how and why Argentines get a second nationality; in: Cook-Martín, David; The scramble for citizens: dual nationality and state competition for immigrants; Stanford, CA 2013 (Stanford Univ. Press); ISBN 978-0-8047-8298-2.
- Urteil vom 7. Juli 1992, Rechtssache C-369/90, Mario Vicente Micheletti and others vs. Delegación del Gobierno in Cantabria.
Weblinks
- Gazzetta ufficiale mit Suchfunktion für Gesetzestexte (ital.)
- Cittadinanza. Italienisches Innenministerium, abgerufen am 9. April 2020 (italienisch).
- Italienische Botschaft in Deutschland: Staatsbürgerschaft
- Italienische Botschaft in Österreich: Staatsbürgerschaft
- Italienische Botschaft in der Schweiz: Cittadinanza
- Movimento Italiani senza cittadinanza (it.)
- Immigration to Italy
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Die italienische Staatsburgerschaft italienisch cittadinanza italiana syn nazionalita ist die rechtliche Zugehorigkeit einer naturlichen Person zum seit 1861 70 bestehenden italienischen Staatsverband die in der Verfassung und im Staatsburgerschaftsgesetz geregelt wird Italienischer Staatsangehorigkeitsausweis ausgestellt 1943 Reisepass der italienischen Republik aus dem Jahr 2006 Die Grundlage des italienischen Staatsangehorigkeitsrechtes war das Gesetz vom 13 Juni 1912 Dieses wurde mit Gesetz vom 5 Februar 1992 in vielen Aspekten geandert Es folgt im Wesentlichen dem ius sanguinis Abstammungsprinzip demzufolge die Staatsburgerschaft uber die Eltern vererbt wird HistorischesDer Codice Civile Albertino in Kraft in Piemont seit 1837 Ligurien ab 1838 und Sardinien 1848 enthielt nur einige wenige Regeln mit Auslandsbezug und Wehrpflicht Im Lande wohnende Auslander konnten nach zehn Jahren den Konig um Einburgerung bitten Fur Auslanderkinder galt das ius soli Analog zu den franzosischen Vorschriften napoleonischer Zeit wurde im neu vereinigten Italien die Frage der Staatsangehorigkeit im Zivilgesetzbuch geregelt das 1865 erlassen wurde Die Regeln unterschieden sich wenig vom damals europaweit ublichen Vom italienischen Burger soggetto sprachen Juristen formell bei internationalem Bezug vom sudditto italiano der den inlandischen Status eines cittadino hatte Das Kind eines italienischen Vaters oder falls dieser unbekannt war einer italienischen Mutter erwarb die Staatsangehorigkeit durch Geburt Fur Kinder deren Vater schon seit mindestens zehn Jahren im Lande lebten galt weiterhin ius soli Kinder eines Vaters der vor ihrer Geburt seine italienische Staatsangehorigkeit verloren hatte galten bei Inlandsgeburt als Italiener bei Auslandsgeburt als Auslander Diese hatten ein Jahr nach Erreichen der Volljahrigkeit ein Optionsrecht Sie konnten auch durch Eintritt in den Staatsdienst oder Erfullung der Wehrpflicht eingeburgert werden Bei Findelkindern nahm man italienische Eltern an Eine Auslanderin die einen Italiener heiratete wurde automatisch dadurch eingeburgert und blieb es nach Eheende Eine Italienerin verlor durch eine Heirat mit einem Auslander ihre italienische Staatsangehorigkeit allein dadurch sofern das Heimatrecht des Mannes eine automatische Einburgerung vorsah Kehrte sie als Witwe nach Italien zuruck konnte sie durch Erklarung am Standesamt wieder eingeburgert werden Einburgerungen erfolgten formal durch Gesetz bei Gebietserweiterung oder durch konigliches Einzeldekret Letzteres musste um wirksam zu werden beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde registriert werden Dabei war der Untertaneneid zu leisten Einburgerungen erstreckten sich auf Ehefrau und minderjahrige Kinder sofern diese im Inland wohnten Kinder konnten nach Erreichen der Volljahrigkeit innerhalb eines Jahres gegen Italien optieren Die Staatsangehorigkeit ging verloren wenn ein Auswanderer vor dem Standesbeamten eine entsprechende Erklarung abgab oder wenn jemand eine fremde Staatsangehorigkeit annahm oder ohne italienische Erlaubnis in den Staatsdienst einer fremden Macht trat Fur Manner bestand trotzdem die Pflicht zum italienischen Wehrdienst weiter was 1901 auf unter 33 Jahrige beschrankt wurde Frauen und minderjahrige Kinder eines Auswanderers verloren ihre Staatsangehorigkeit nicht mit wenn sie in Italien wohnen blieben Ein ehemaliger Staatsburger konnte wieder eingeburgert werden wenn er mit Genehmigung der Regierung ins Land zuruckkehrte und vor dem Standesbeamten erklarte wieder im Land leben zu wollen und dies innerhalb eines Jahres auch tat Auslandische Beamtenstellen und Staatsangehorigkeiten waren dann aufzugeben Insofern Erklarungen abzugeben waren galt eine Statusanderung ab dem folgenden Tag Einburgerungsgesetz Eine separate Einburgerungsvorschrift erging 1906 Einburgerungen erforderten nun entweder sechs Jahre Wohnsitz im Lande oder einer Kolonie oder vier Jahre im Staatsdienst oder drei Jahre in Italien wohnhaft und mit einer Italienerin verheiratet Staatsangehorigkeitsgesetz 1912Das neue Staatsangehorigkeitsgesetz 1912 sollte angesichts der massenhaften Auswanderung von Italienern nach Ubersee massenhaft seit 1890 auch damit zusammenhangende Fragen zu regeln Die Ruckwanderung sollte erleichtert werden Einburgerungen konnten beantragt werden nach 5 Jahren Wohnsitz bzw den verkurzten Fristen von 1906 in Italien geborene Auslanderkinder bei Erreichen der Volljahrigkeit Doppelstaatlichkeit bei Heimkehrern wurde nun toleriert blieb aber bis 1986 an sich verboten Das Exilantengesetz 1926 erlaubte die Entziehung der Staatsburgerschaft als Strafmassnahme fur Handlungen die geeignet waren Unruhe im Lande zu verbreiten Durch die Verfassung 1948 wurde dies hinfallig der Entzug aus politischen Grunden explizit verboten Zugleich fuhrte man die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein Im Staatsangehorigkeitsrecht galt jedoch das Prinzip der Familieneinheit bis 1975 weiter Seitdem behalten Italienerinnen bei Auslanderheirat ihre Staatsburgerschaft Seit 1983 geben sie diese auch an ihre Ehemanner und Kinder weiter dies ggf auch ruckwirkend fur seit 1948 geborene Solche Kinder mussten allerdings bis 1996 fur eine der beiden Staatsangehorigkeiten optieren Staatsangehorigkeitsgesetz 1992Seit 1960 gab es immer wieder Vorstosse zu umfassenden Gesetzesreform Das Martelli Gesetz zur Einwanderung 1990 war fortschrittlich Das neue Staatsangehorigkeitsgesetz 1992 reformierte uberholte Vorschriften blieb aber von dem Gedanken gepragt Italien sei vor allem Auswanderernation Erwerb Bestimmend blieb das Abstammungsprinzip Ist Mutter oder Vater Italiener so erwirbt das Kind ebenfalls die Staatsangehorigkeit per Geburt Wahrend das alte Recht bei Kindern mit doppelter Staatsburgerschaft forderte sich mit der Volljahrigkeit fur eine der Staatsangehorigkeiten zu entscheiden erlaubt das neue Recht nun diesen Personen dauerhaft die mehrfache Staatsangehorigkeit zu behalten Nachtraglicher Erwerb ist moglich im Fall der Adoption und Eheschliessung Seit 2016 ist die Homoehe als unione civile moglich Hier ist um Scheinehen zu verhindern Voraussetzung fur die Einburgerung dass der Ehegatte eine bestimmte Zeit seinen rechtmassigen Aufenthalt in Italien hat und nicht straffallig geworden ist Einburgerung Die Wartezeiten fur Einburgerungen wurden weiter ausdifferenziert 10 Jahre fur Nicht EU Auslander mit Daueraufenthaltserlaubnis 5 Jahre fur Staatenlose anerkannte Fluchtlinge und bei Adoption als Volljahriger 4 Jahre fur EU Burger 3 Jahre fur Auslander italienischer Abstammung 2 Generationen 2 Jahre bei Kindern 2 Jahre fur Ehepartner bis 2009 6 Monate im Inland 3 im Ausland in Italien geborene und nachweisbar durchgehend hier wohnende Auslanderkinder bei Erreichen der Volljahrigkeit sofort bei Adoption als Minderjahriger Seit 2009 muss bereits bei Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis eine Verpflichtungserklarung abgegeben werden innert zwei Jahren Sprachkenntnisse auf A2 Niveau zu erwerben Zu den auf Prafekturebene einzureichenden Unterlagen zur Einburgerung gehoren beglaubigte Geburtsurkunden auch der Eltern Ausweispapiere Nachweis des legalen Aufenthalts und Strafregisterauszug auch aus dem Heimatland Dazu Steuererklarungen der letzten drei Jahre 1994 2004 musste dem Herkunftsland auch der geplante Wechsel angezeigt werden sog dichiarazione di svincolo Nach Sicherheitsuberprufung durch die Polizei Questura wird der Antrag an die zustandige Abteilung im Innenministerium geleitet das weiten Ermessensspielraum hat Nach weiteren Prufungen und evtl Ruckfragen wird dem nominell zustandigen Prasidenten der Antrag in Form einer Sammelliste vorgelegt Die gesetzlich maximal zulassige Bearbeitungsdauer eines Antrags ist 730 Tage nachdem man es allerdings mit Burokratie zu tun hat sind funf bis sechs Jahre Bearbeitungsdauer keine Seltenheit Ablehnungsgrunde sind mangelnde Integration zu geringe Sprachkenntnisse oder Einkommen Ist Einheirat Antragsgrund muss die Ehe bei Abschluss des Verfahrens noch bestehen Ablehnungen werden begrundet konnen aber nur sehr eingeschrankt verwaltungsgerichtlich angefochten werden Seit 1992 werden die Urkunden in der Wohnsitzgemeinde im Rahmen einer Einburgerungsfeier ubergeben wobei ein Treueeid zu leisten ist Es erfolgt nach Erfullung der Wartefristen keine automatische Einburgerung sondern die Einburgerung bedarf des Antrags Daneben kann der italienische Staatsrat auf Antrag des Innenministers auch eine Staatsburgerschaft verleihen wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind Minderjahrige erhalten die Staatsangehorigkeit wenn sie am 18 Geburtstag mindestens zwei Jahre legal in Italien lebten und die Staatsangehorigkeit beantragen Eine mehrfache Staatsburgerschaft wird bei der Einburgerung seit 1992 hingenommen Wiederaufnahme und mehrfache Staatsangehorigkeit Das Verfahren zum Erwerb der Staatsburgerschaft fur Personen die von Italienern abstammen wurde stark vereinfacht Anders als in vielen Landern die bei heimatlichen Vorfahren fur beschleunigte Ruckburgerungen eine Zeitgrenze oder Meldevorschriften eingefuhrt haben gibt es solche Beschrankungen nicht Auch gibt es keine Wohnsitzerfordernis in Italien Seit 2006 werden Sprachkenntnisse verlangt Zunachst befristete Sonderregeln erleichterten die Ruckburgerung mit Doppelstaatsangehorigkeit fur Personen die diese wahrend der Zeit des Verbots derselben verloren hatten sowie fur Nachfahren von Personen die in den ehemals osterreichisch ungarischen Gebieten Jugoslawiens automatisch ihre Staatsangehorigkeit gewechselt hatten Verlust Nach Artikel 12 verliert die Staatsburgerschaft wer trotz der Aufforderung auf Verzicht seitens der italienischen Regierung eine offentliche Stelle oder ein offentliches Amt eines auslandischen Staates annimmt oder fur diesen Wehrdienst leistet und der Aufforderung der italienischen Regierung diesen Dienst zu verlassen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt oder wer im Falle eines Krieges mit einem auslandischen Staat eine offentliche Stelle oder ein offentliches Amt dieses Staates annimmt bzw nicht abgibt oder den Wehrdienst fur diesen Staat ableistet Die Annahme einer fremden Staatsangehorigkeit fuhrt nicht mehr automatisch zum Verlust der italienischen Wer eine auslandische Staatsburgerschaft erwirbt kann nach Artikel 11 auf die italienische Staatsburgerschaft verzichten wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat oder dorthin verlegt Seit 2003 gilt dass Italiener die aufgrund vorstehender Regel ihre Staatsangehorigkeit verloren oder aufgegeben hatten und die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen nach einem Jahr Aufenthalt dort automatisch wieder die italienische Staatsangehorigkeit erlangen SonderregelnDurch Anderungen der Grenzen Italiens im 20 Jahrhundert wechselten die Bewohner der betroffenen Gebiete ihre Staatsangehorigkeit ex lege Meist gab es Optionsmoglichkeiten innerhalb einer bestimmten Frist die vorherige Staatsangehorigkeit zu behalten Deutsch Osterreicher Durch den Vertrag von Saint Germain fielen Sudtirol Welschtirol das Kanaltal und Istrien an Italien Personen die zum Stichtag 23 Mai 1915 dem Kriegseintritt Italiens osterreichisches Heimatrecht ital pertinenza besessen hatten wechselten automatisch die Staatsangehorigkeit Volljahrige uber 18 und Nachfahren von Nicht Ansassigen hatten ein innerhalb eines Jahres auszuubendes Optionsrecht das ggf fur Ehefrauen und Kinder mit galt Optierten sie gegen Italien hatten sie innerhalb eines Jahres das Land zu verlassen Die Richtlinien fur die Ruckwanderung der Reichsdeutschen und Abwanderung der Volksdeutschen aus dem Alto Adige in das Deutsche Reich vom 21 Oktober 1939 fand auch auf die Volksdeutschen des gemischtsprachigen Territoriums von Tarvis Provinz Udine Anwendung Wahrend die italienische Regierung heute den Nachfahren ihrer Staatsangehorigen grosszugig Aufnahme gewahrt steht sie gegen jeden Ansatz Osterreichs analog die Sudtiroler mit entsprechender doppelter Staatsburgerschaft zu versehen Dodekanes Wahrend der osmanischen Herrschaft galt das Staatsangehorigkeitsgesetz 1869 Die Regeln betreffend der Staatsangehorigkeit von Bewohnern der Dodekanes die 1920 2 gemass dem Vertrag von Vertrag von Sevres italienisch wurden unterschieden sich nicht von denen fur Sudtiroler Unmittelbar nach der britischen Besetzung im September 1943 wurden die italienischen Siedler vertrieben und zunachst uber Zypern Agypten und Palastina verstreut Aufgrund der Abmachungen der Pariser Friedenskonferenz 1946 wurde zum 7 Marz 1948 die formelle Vereinigung mit Griechenland vollzogen Hier galten komplexe griechische Optionsregeln Grenzvertrag von Rapallo Die mehrfachen Anderungen der Grenzverlaufe in und um Istrien fuhrten auch immer zu Staatsburgerschaftsanderungen der Bewohner verbunden mit Vertreibung bzw erzwungener Abwanderung sprich ethnischer Sauberung Das italienische Zara innerhalb Kroatiens 1920 47 Fiume von 1920 bis 1924 Freistaat Wesentliches Ergebnis war dass 1920 die Stadt Rijeka ital Fiume einschliesslich ihres Hinterlandes zum unabhangigen Freistaat Fiume wurde Zadar ital Zara der Kustenstreifen und einige Inseln vor der dalmatinischen Kuste darunter die Insel Lastovo ital Lagosta fielen an Italien Dieses wiederum verzichtete auf seine Ambitionen bezuglich Stadt und Umgebung von Split Durch den Vertrag von Rom 1924 ubernahm das sudslawische Konigreich das Mundungsgebiet der Rjecina und die Hafenstadt Susak ital Porto Barros Das restliche Fiume wurde italienisch Juden Titelseite der Alpenzeitung vom 11 November 1938 mit dem deutschsprachigen Text der italienischen Rassengesetze Juden ohne italienische Staatsangehorigkeit die nach 1919 eingereist waren mussten ab 1939 aufgrund der italienischen Rassengesetze das Land verlassen Nur auf dem Gebiet der italienischen Sozialrepublik wurden italienische Juden per Gesetz im Sommer 1943 zu Auslandern erklart Am 20 Januar 1944 stellte die Regierung Badoglio mit koniglichem Dekret 25 die politischen und zivilen Rechte der Juden wieder her Pariser Frieden 1947 Die Artikel 19 und 20 der Friedensvertrags von Paris regelten die Staatsangehorigkeit fur abgetretene Gebiete folgendermassen Wer zum 10 Juni 1940 seinen Wohnsitz in abgetretenen Gebieten gehabt hatte wurde automatisch Staatsburger der aufnehmenden Staaten Alle Volljahrigen oder Verheirateten italienischer Zunge erhielten die Moglichkeit fur Italien zu optieren Das Aufnahmeland konnte dann verlangen dass solche Optanten nach Italien aussiedelten Gleiches galt umgekehrt fur jugoslawische in Italien ansassige Burger Eine Option eines verheirateten Mannes erstreckte sich auf minderjahrige Kinder aber nicht die Ehefrau Die italienischen Formalien regelte ein Optantendekret 1948 Triest Bei Kriegsende wurden die amerikanischen und jugoslawischen Truppen entlang der Morgan Line rot entflochten Diese bildete bis zur Grundung der Freien Stadt Triest den Grenzverlauf Aus der Zone B die effektiv jugoslawisch kontrolliert war vertrieb man 1946 und erneut 1954 den Grossteil der verbliebenen Italiener was jugoslawischerseits als Option umschrieben wurde San Marino Durch Staatsvertrag ist die doppelte Staatsburgerschaft unbeschrankt zulassig Vatikan Alle Personen die die vatikanische Staatsburgerschaft verlieren ohne eine weitere zu besitzen erhalten die italienische Staatsburgerschaft Asylanten Italien hat das Abkommen uber die Rechtsstellung der Fluchtlinge von 1951 samt dem Protokoll 1967 ratifiziert Das Staatsangehorigkeitsgesetz sieht fur anerkannte Fluchtlinge eine verkurzte Anwartszeit fur Einburgerungen vor Die Einschrankungen beim Daueraufenthaltsrecht fuhren zu eingeschrankten Einburgerungsmoglichkeiten dieser neuen Europaer Mehrere zunehmend verscharfte Gesetze uber Abschiebezentren und Strafbewehrung illegalen Aufenthalts zeigen wenig Erfolg den Ansturm zu verringern Die Anerkennungsquote von Asylanten liegt in Italien deutlich uber dem europaischen Durchschnitt Viele der als Wirtschaftsfluchtlinge abgelehnten bilden die geschatzt 670 000 clandestini im Lande die oft als Schwarzarbeiter in der Landwirtschaft oder Obdachlose in den Grossstadten eher schlecht als recht leben Trotz einer restriktiveren werdenden Haltung gegenuber Zuwanderung hat man 2002 und 2003 insgesamt 634 700 Einwanderer ohne regularen Aufenthaltsstatus legalisiert Hierbei handelte es sich um Europas umfassendste Amnestie KolonienItalienischer Kolonialbesitz in Ostafrika in seiner grossten Ausdehnung 1936 41 Ausweitung des Machtbereichs in Italienisch Libyen Am Horn von Afrika Die Erwerbung der ersten Kolonie Assab erfolgte fur die Grossreederei Rubattino Bis 1890 baute Italien seine Prasenz zur Kolonie Eritrea aus Die italienische Expansion in der Region endete zunachst nach der Schlacht von Adua 1896 Erst jetzt begann man sich uber die Eingeborenen Gedanken zu machen Statusmassig unterschieden wurde zwischen italienischen weissen christlichen Bewohnern und Einheimischen Im postkolonialen Diskurs wird dies als rassistische Praxis gesehen Zeitgenossisch hatte es jedoch den handfesten praktischen Hintergrund dass durch Anwendung des muslimischen Gewohnheits speziell Personenstandsrechts der Widerstand gegen die Kolonisierung gering gehalten werden konnte Als assimilati bezeichnete man Nicht Europaer die einer Bevolkerungsgruppe angehorten die noch nicht den Stand europaischer Zivilisation erreicht hatten Gemeint waren Araber Syrer jemenitische Juden Agypter und Inder 1894 sprach man von Personen die uber einen Grad der Zivilisation verfugen der dem der Europaer ahnelt was ab 1908 fur stranierei asiatici galt Dieser Status wurde 1933 ganz abgeschafft Das Zivilgesetzbuch fur die Kolonie Eritrea schuf 1905 9 klare Begriffe Als sudditto coloniale galt jeder in der Kolonie Geborene der nicht italienischer Vollburger cittadino italiano oder Inhaber einer fremden Staatsburgerschaft war Die Verleihung dieses Status fur andernorts Geborene die in der Kolonie lebten oder fur diese im Staatsdienst standen konnte nur der Gouverneur vornehmen Solche Einburgerungen waren nicht erblich Koloniale Untertanen konnten seit 1908 einen Staatsburgerschaftsnachweis certificato di sudditanza coloniale erhalten Mischlinge mit zumindest einem weissen Elternteil wurden automatisch cittadini bei Findelkindern wurde ggf nach Augenschein entschieden Auch eine einen Italiener heiratende eingeborene Frau wurde dadurch Italienerin und blieb es nach Scheidung sofern sie sich im eigentlichen Italien aufhielt Kehrte sie in die Kolonie zuruck konnte der Gouverneur innerhalb eines Jahres ihren Status bestatigen wenn sie hinreichend europaisiert war Die Verheiratung einer Italienerin mit einem Eingeborenen war vom Gouverneur zu genehmigen sie galt als prinzipiell unerwunscht Ein Kolonialbeamter der eine Eingeborene heiratete war aus dem Dienst zu entlassen Ab 1933 gab es fur nicht europaische italienische Untertanen nur noch einen einheitlichen Status Sudditi eritrei o somali waren demnach alle in der Kolonie Wohnenden und ihre Ehefrauen die nicht Italiener oder auslandische Burger waren oder die einen Vater mit diesem Status hatten Der Gouverneur konnte Zuwanderern diesen Status verleihen nachdem sie zwei Jahre in der Kolonie gewohnt hatten Vor Erwerb einer anderen Staatsangehorigkeit war die Zustimmung des Gouverneurs einzuholen Koloniale Untertanen konnten Italiener werden wenn sie beim Gericht nachwiesen dass sie volljahrig und guten Charakters ohne Vorstrafen waren Weiterhin durften sie nicht polygam leben und mussten entweder perfekt Italienisch sprechen oder mindestens drei Jahre Schulbesuch nachweisen Die fur Eritrea erlassenen Regeln wurden mit Ausweitung des italienischen Kolonialbesitzes in Ostafrika 1934 und 1936 auf die neu erworbenen Territorien ausgedehnt Aufgrund des Manneruberschusses haufiger werdende Mischehen mit Eingeborenen wurden 1937 verboten so dass auf diesem Weg kein Staatsburgerschaftserwerb mehr moglich war Drei Jahre spater wurde auch die Legitimation von Mischlingskindern untersagt Libia italiana Wahrend der osmanischen Herrschaft galt das Staatsangehorigkeitsgesetz 1869 Nach dem Erwerb Tripolitaniens richtete man in Rom ein Kolonialministerium ein das seit 1937 Ministero dell Africa Italiana hiess Ab 1939 waren die nordlichen Gebiete italienische Provinz wahrend die sudlichen Saharagebiete zu einer Militarzone erklart wurden Die Regelungen fur Libyen 1934 unterschieden sich kaum von denen fur Ostafrika Da Italien aufgrund des Verrats Marschall Badoglios offiziell zu den Siegermachten des Zweiten Weltkriegs zahlte erlaubte man diesem als Mandatsmacht Libyen bis zur Unabhangigkeit weiter zu verwalten Italienische Konzessionen in China Die Italienische Konzession von Tientsin war 1901 47 nur von China auf Dauer gepachtet Deren chinesischen Bewohner blieben daher chinesische Untertanen Durch den Vertrag von Paris fielen auch die noch bedeutungsloseren Konzessionen von Shanghai Peking im Legationsviertel Kulangsu Amoy und Hankow an China zuruck Ein Sonderfall bildeten die vormaligen k u k Burger italienischer Zunge nicht aus den an Italien gefallenen Gebieten stammend die aus sibirischer oder japanischer Kriegsgefangenschaft seit Anfang 1918 in der Konzession ankamen Fur sie schuf man den Status eines stranieri speciali Albanien Zur Zeit der Personalunion mit Albanien 1939 43 galt das dortige Gesetz von 1929 weiter StatistikAnzahl der anlandenden illegalen Einwanderer und Asylanten In Grossstadten ublich gewordene Anblicke wie dieser haben die Angst vor Uberfremdung geschurt Seit 1973 ist die jahrliche Zahl der Zuwanderer in Italien grosser als die der Auswanderer Seit 1998 gibt es das Register im Ausland lebender Italiener A I R E Wer langer als 12 Monate im Ausland lebt hat sich konsularisch anzumelden 2009 waren 4 208 977 Personen registriert Das Verfahren im Online Portal wurde zum 1 Januar 2023 vereinfacht Die sogenannten oriundi Abstammungsitaliener werden weltweit auf etwa sechzig Millionen geschatzt Zwischen 1998 und 2011 haben etwa eine Million Italienischstammige weltweit einen italienischen Reisepass beantragt die meisten aus Lateinamerika Viele lebten in Argentinien und nutzten die durch den italienischen Pass gewonnene Niederlassungsfreiheit der EU um sich in Spanien anzusiedeln was dort fur Verstimmungen sorgte 1992 entschied der EuGH dass Argentinier mit italienischem Pass aufenthaltsrechtlich wie alle anderen EU Burger zu behandeln sind auch wenn sie aus Argentinien in ein EU Land einreisen und nicht in Italien ansassig waren Aus den Volkszahlungsdaten 2001 konnte geschlossen werden dass etwa 3400 Auslanderkinder durch Daueraufenthalt bis Volljahrigkeit die italienische Staatsburgerschaft erhalten hatten 2010 lebten ca 780 000 in Italien geborene minderjahrige Kinder auslandischer Eltern im Lande Pro Jahr erreichen etwa 7000 die Volljahrigkeit und durch Daueraufenthalt Anspruch auf Einburgerung auf Antrag der innerhalb eines Jahres zu stellen ist Laut Eurostat schwankte die Zahl der jahrlichen Einburgerungen 2011 21 zwischen 112 000 und 201 000 Zwischen 1 August 2021 und 31 Juli 2022 sind 129 623 neue Antrage auf Einburgerung gestellt worden Das waren 45 mehr als die 89 304 Antrage des Vorjahres In jenen zwolf Monaten wurden 175 912 Antrage gepruft davon 76 bewilligt Die Einburgerungsquote von o 2 1 liegt uber dem EU Durchschnitt und erreichte im Spitzenjahr 2010 5 42 Die Gebuhr fur einen Einburgerungsantrag setzte man 2009 auf 200 fest dazu kommen 14 62 Stempelsteuer und die Kosten fur beglaubigte Ubersetzungen LiteraturBarbiano di Belgiojoso E Ortensi L E Who Wants to Become Italian A Study of Interest in Naturalisation among Foreign Migrants in Italy Eur Jnl Population Vol 38 2022 S 1095 1118 Volltext Berhe Simona De Napoli Olindo Citizens and Subjects of the Italian Colonies Legal Constructions and Social Practices 1882 1943 London 2022 Routledge Taylor amp Francis Costa Pietro Cittadinanza Roma 2005 GLF Ed Laterza ISBN 88 420 7587 6 Donati Sabina Cittadinanza sudditanza e nazionalita in 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certificati di cittadinanza di domicilio di residenza o affini Milano 1923 Tip G Volonte Tintori Guido Naturalisation Procedures for Immigrants Italy Badia Fiesolana 2013 RSCAS EUDO CIT NP 2013 13 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Einburgerung in Grossbritannien Frankreich Niederlande Italien und Spanien Berlin 2007 WD 3 083 07 Zincone Giovanna Basili Marzia Country report Italy Badia Fiesolana 2010 rev 2013GesetzestexteItalienisches Staatsburgerschaftsgesetz vom 13 Juni 1912 englische UbersetzungEinzelnachweise Hecker Hellmuth Staatsangehorigkeit im Code Napoleon als europaisches Recht Frankfurt a M 1980 Metzner i K 1 15 Titolo I Della cittadinanza e del godimento dei diritti civili https it wikisource org wiki Codice civile 1865 Libro I Titolo I Volltext wikisource Kommentar Bianchi Francesco Saverio Vol 4 Delle persone della cittadinanza del domicilio degli assenti spiegazione dei titoli 1 2 3 del libro 1 del codice civile Torino 1890 Unione Tipografico Editrice Scheidung war bis 1971 nicht vorgesehen Gesetz vom 1 Dez 1970 No 898 Ius connubii Was damals abgesehen von Russland und Portugal internationaler Standard war Vgl Gorrini Giovanni La Concessione della cittadinanza studio di legislazione comparata Voghera 1890 Tip Successori G Gatti Stichwort Staatensukzession Buzzati Giulio Cesare Sull acquisto di cittadinanza per annessione territoriale Milano 1918 Societa Editrice Libraria Legge relativa alle norme per la concessione della cittadinanza italiana 19 Maggio 1906 217 Kraft 15 Juni 1906 Legge 13 giugno 1912 555 Die wichtigen Auswanderer Ziellander Argentinien und Brasilien haben starke Ius soli Regeln In Brasilien wurde ausserdem jeder der Ende 1889 im Lande wohnte automatisch Staatsburger Fur Argentinier wurde Doppelstaatlichkeit durch Abkommen vom 29 Okt 1971 erlaubt 31 Jan 108 Familienrechtsreformgesetz 151 vom 19 Mai Dazu Verfassungsgerichtsurteile 87 vom 9 April 1975 und 30 vom 28 Jan 1983 Ein Urteil 4466 vom 25 Feb 2009 des Kassationsgerichtshof erlaubte erstmals Ruckwirkung auf 1912 fur die Enkelin einer Frau die durch Auslanderheirat ihre Staatsburgerschaft gewechselt hatte 39 vom 28 Feb 1990 Weiterfuhrend Muzio Giorgia Italien Migrationspolitik Parlamentarische Anderungsvorlagen in den Folgejahren waren zahlreich aber erfolglos 2001 6 2 3 Kabinett Berlusconi 14 2006 8 2 Kabinett Prodi 34 Bis 2013 verhandelte man uber Anderungen der Anwartzeiten Nachweismoglichkeiten klarifiziert durch Verwaltungsanweisungen circolare vom 5 Jan und 7 Nov 2007 Wobei der Nachweis ein burokratisches Spiessrutenlaufen ist Schon 2015 wurde in einer Kammer des Parlaments ein vereinfachendes Gesetz beschlossen wodurch in Italien geborene Kinder von Auslandern mit Daueraufenthaltsrecht per ius soli Italiener wurden oder falls sie einen italienischen Schulabschluss hatten Das Gesetz wurde vor Parlamentsauflosung nicht vom Senat beraten Ein weiterer Vorschlag zu solch einem ius culturaeo ius scholae wurde 2022 beraten Was nach dem Rechtsruck bei den Parlamentswahlen in Italien 2022 daraus wird ist offen Stand Dezember 2022 DPR 362 1994 Festgesetzt z B 2007 per Circolare k 60 1 auf 8370 p a Goes Nina Isabel Mehrstaatigkeit in Deutschland 1997 ISBN 3 7890 4724 4 S 108 119 Haider Quercia Ulrike Rechtsrahmen und Bedeutung der doppelten Staatsburgerschaften in Italien Europa ethnica Vol 73 2016 1 2 S 8 Darin Abschnitt VI Bestimmungen betreffend die Staatsangehorigkeit Mit Annahme des osterreichischen Allgemeinen burgerlichen Gesetzbuchs 1812 waren dessen Bestimmungen uber die Burgeraufnahme einschlagig Volltext Ausfuhrlich Option in Sudtirol Dazu dann auch spatere deutsche Verwaltungsanweisungen z B AO 52 III zur Beschaffung von Mobeln und Hausrat fur Umsiedler aus Sudtirol und Laibach 1941 Aufnahme von akademischen Titeln in die Einburgerungsurkunde u a im Bundesarchiv R 186 36 Bd 2 Peterlini Oskar Ein Pass fur Nachfahren osterreichischer Staatsburger Statt ethnischer Trennung eine historische Losung nachdem Muster der Italiener im Ausland Europa ethnica Vol 76 2019 1 2 S 23 31 122 131 Abgetreten wurden Stampalia Astropalia Rhodes Rhodos Calki Kharki Scarpanto Casos Casso Pscopis Tilos Misiros Nisyros Calymnos Kalymnos Leros Patmos Lipsos Lipso Sini Symi und Kos die schon italienisch besetzt waren sowie Castellorizzo Von November 1943 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Mai 1945 waren die Inseln von deutschen Truppen besetzt danach bis 1947 unter britischer Militarverwaltung Esecuzione del Trattato di pace fra l Italia e le Potenze Alleate ed Associate firmato a Parigi il 10 febbraio 1947 in Kraft 25 Dez 1947 Trattato di Roma del 27 gennaio 1924 Genauer Grenzverlauf geregelt durch die Convenzione di Nettuno jugoslawischerseits ratifiziert 1928 Weiterfuhrend Udina Manlio La Questione Della Venezia Giulia Nelle Relazioni Internazionali 1915 1950 Rivista Di Studi Politici Internazionali Vol 19 1952 1 2 S 14 28 Punkt 7 im Manifest von Verona Volltext wikisource Gli appartenenti alla razza ebraica sono stranieri Als da waren Dodekanes an Griechenland das seit den Foibe Massakern 1943 5 und Vertreibung 200 000 350 000 sogenannte Esuli weitgehend italienerfreie istrisches Hinterland mit Zara die Inseln Lastovo und Pelagosa an Jugoslawien sowie Grenzkorrekturen Wiederherstellung des Zustands von 1860 im Gebirge an Frankreich beim kleinen Sankt Bernhard Col du Mont Cenis Mont Thabor Valle Stretta als Vallee Etroite westlich von Bardonecchia und den Oberlaufen von Tinee Vesubie und Roya Londoner Memorandum vom 5 Oktober 1954 endgultige Grenrzegelung Vertrag von Osimo Traite entre la Republique italienne et la Republique socialiste federative de Yougoslavie 10 Nov 1975 Auch ubernommen ins EU Recht Richtlinie 2004 83 EG ersetzt durch Richtlinie 2011 95 EU Qualifikationsrichtlinie Marz 1998 das Turco Napolitano Gesetz 40 1998 Ab 30 Juli 2002 das Bossi Fini Gesetz 189 2002 125 2008 vom 23 Mai 2008 sowie das Minniti Orlando Gesetz 46 2017 uber illegale Einreise und Abschiebezentren Ghio D Blangiardo G C Exploring the link between irregular migration and asylum the case of Italy Genus 75 2019 14 Volltext Entsprechende Justizordnungen 1894 und 1902 Vereinfachend reformiert 1908 Regio Decreto 2 7 1908 325 Nach 2 der Justizordnung von 1908 galt fur assimilati dann die strengere Definition und Gleichstellung mit den Eingeborenen Dazu Verordnung des Gouverneurs 8 10 1908 787 Kap 1 Della persone 14 des Codice civile per la Colonia Eritrea leggi 15 giugno 1905 253 15 luglio 1906 361 e 27 febbraio 1908 75 in Kraft zum 1 Juli 1909 auf Basis legge 24 maggio 1903 205 per l ordinamento della colonia Eritrea Endgultige Aufhebung 15 Dez 2010 Kap 2 des Ordinamento organico per l Eritrea e la Somalia legge 6 luglio 1933 999 In Kraft 1 Apr 1934 endgultig aufgehoben 22 Dez 2008 Dekret von 29 Apr 1937 880 Gesetz 30 Dez 1937 2590 mit Strafandrohung Gesetz 29 Juni 1939 1004 Gesetz 822 13 Mai 1940 Aufgehoben 1947 durch Dekret 1096 Dekret 431 vom 8 April 1937 33 42 Della Cittadinanza Italiana Libica Ordinamento organico per l amministrazione della Libia 21 12 1933 Tarchi Andrea Mabruchismo Concubinage and Colonial Power in Italian Libya 1911 1932 Modern Italy Vol 26 2021 4 S 409 24 doi 10 1017 mit 2021 32 Weiterfuhrend Marinelli Maurizio Making Concessions in Tianjin Heterotopia and Italian Colonialism in Mainland China Urban History Vol 36 2009 3 S 399 425 1902 13700 17000 1922 ca 4000 im Juni 1927 erweitert um die vormals osterreich ungarische Konzession 1935 weniger als 6000 1943 vor der Abtretung an die Neuorganisierte Regierung der Republik China auch etwa 600 Soldaten Diese waren schon seit spatestens 1938 effektiv unter japanischer Verwaltung Approvazione dello scambio di Note relativo al danni di guerra ed all art 79 del Trattato di pace effettuato in Roma il 30 luglio 1947 fra l Italia e la Cina legge 16 dicembre 1947 1443 Donati 2021 II La nazionalita italiana dei sudditi austro ungarici a Tientsin tra guerra e dopoguerra Zincone Giovanna The case of Italy in Giovanna Zincone Rinus Penninx Maren Borkert Hrsg Migration Policymaking in Europe The Dynamics of Actors and Contexts in Past and Present Amsterdam University Press Amsterdam 2012 S 247 290 hier S 257 Kap 3 The quest for grandma s passport how and why Argentines get a second nationality in Cook Martin David The scramble for citizens dual nationality and state competition for immigrants Stanford CA 2013 Stanford Univ Press ISBN 978 0 8047 8298 2 Urteil vom 7 Juli 1992 Rechtssache C 369 90 Mario Vicente Micheletti and others vs Delegacion del Gobierno in Cantabria WeblinksGazzetta ufficiale mit Suchfunktion fur Gesetzestexte ital Cittadinanza Italienisches Innenministerium abgerufen am 9 April 2020 italienisch Italienische Botschaft in Deutschland Staatsburgerschaft Italienische Botschaft in Osterreich Staatsburgerschaft Italienische Botschaft in der Schweiz Cittadinanza Movimento Italiani senza cittadinanza it Immigration to ItalyBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten