Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung KZBV ist ein Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung in der Rechtsfo
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist ein Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Diese Organisationsform gibt es nur in Deutschland.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung | |
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Organisation | Zahnärztliche Selbstverwaltung |
Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) |
Aufsichtsbehörde | Bundesgesundheitsministerium |
Sitz | Behrenstr. 42, 10117 Berlin |
Kölner Standort | Universitätsstr. 73, 50931 Köln |
Vorstand | Martin Hendges, Vorsitzender Ute Maier, stellv. Vorsitzende Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender |
Mitglieder | 17 Kassenzahnärztliche Vereinigungen der Länder |
Website | www.kzbv.de |
Ein Zahnarzt muss Mitglied in einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) eines Bundeslandes sein, um mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlung von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen zu können. Die KZBV besteht aus 17 Landes-KZVen, die mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das in zwei KZV-Bereiche (KZV Nordrhein und KZV Westfalen-Lippe) aufgeteilt ist, den Bundesländern entsprechen.
Jede Kassenzahnärztliche Vereinigung führt u. a. Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Landesebene und nimmt die Abrechnung der Vertragszahnärzte (umgangssprachlich: Kassenzahnärzte), entgegen, verrechnet diese im Rahmen des Budgets mit den Krankenkassen und zahlt das Honorar für die erbrachten und abgerechneten zahnärztlichen Leistungen in Form einer sogenannten Einzelleistungsvergütung, ggf. im Rahmen ihres Honorarverteilungsmaßstabs (HVM), an ihre Mitglieder, die Vertragszahnärzte, aus.
Aufgaben
Die Aufgaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), wie auch deren Mitgliedsorganisationen, resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im vierten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
In Bundesverträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen werden die Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte festgelegt, aufgrund derer die zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz und kieferorthopädischer Behandlung der gesetzlich Versicherten und ihrer mitversicherten Angehörigen durchzuführen ist.
Im Einzelnen gehört zum Aufgabengebiet der KZBV:
- Die Wahrung der Rechte der Zahnärztinnen und Zahnärzte gegenüber den Krankenkassen
- Die Wahrung der Interessen gegenüber der Aufsichtsbehörde und dem Gesetzgeber
- Die Sicherstellung (Gewährleistung) der vertragszahnärztlichen Versorgung entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen
- Die Sicherung angemessener Vergütungen für die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte
- Die Vereinbarung von Bundesmantelverträgen
- Die Regelung der länderübergreifenden Durchführung der zahnärztlichen Versorgung und des Zahlungsausgleiches zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder
- Aufstellung von Richtlinien zur Betriebs-, Wirtschafts- und Rechnungsführung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
- Die Bestellung der Vertreter der Vertragszahnärzte im Bundesschiedsamt und im gemeinsamen Bundesausschuss für die vertragszahnärztliche Versorgung
Die KZBV untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.
Gemeinsamer Bundesausschuss
Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) maßgeblich mit. In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. Das sind etwa 70 Millionen Menschen.
Richtlinien
Die im G-BA beschlossenen Richtlinien, die den zahnärztlichen Bereich betreffen und bundesweite Bindungswirkung haben, sind:
- Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
- Bedarfsplanungs-Richtlinie
- Behandlungsrichtlinie
- Festzuschuss-Richtlinie
- Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
- Kieferorthopädie-Richtlinien
- Krankentransport-Richtlinie
- PAR-Richtlinie
- Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Überkappung
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung
- Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung
- Richtlinie nach § 22a SGB V (Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen)
- Zahnärztliche Früherkennung
- Zahnärztliche Individualprophylaxe
- Zahnersatz-Richtlinie
Organisation
Die Organe der KZBV sind ein hauptamtlicher Vorstand und die Vertreterversammlung gemäß § 79 SGB V. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vertreterversammlung, als oberstes Organ, besteht aus 60 ehrenamtlichen Vertretern (Delegierten). Sogenannte „geborene Vertreter“ sind jeweils die beiden Vorstandsvorsitzenden der 17 Landes-KZVen. Die übrigen 26 Delegierten werden nach einem Proporzschlüssel von den Vertreterversammlungen der Landes-KZVen gewählt und in die Bundesversammlung entsandt. Diese tagt regulär zwei Mal jährlich.
Die Vertreterversammlung (VV) wählt den Vorstand und weitere VV-Ausschüsse:
- Datenschutzkontrollausschuss
- Haushaltsausschuss
- Kassenprüfungsausschuss
- Satzungsausschuss
- Wahlausschuss
In der laufenden Amtsperiode (2023 bis 2028) besteht der Vorstand aus Martin Hendges, als Vorsitzendem des Vorstands und den beiden stellvertretenden Vorsitzenden Ute Maier und Karl-Georg Pochhammer. Ute Maier legt ihr Amt zum 30. September 2025 auf eigenen Wunsch nieder. Die Juristin ist von der Vertreterversammlung in Köln am 5. Juni 2025 zur neuen stellvertretenden KZBV-Vorsitzenden ab 1. Oktober 2025 gewählt worden. Meike Gorski-Goebel ist seit 2016 stellvertretende Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen, wo sie 1999 als Justiziarin angefangen hatte. Außerdem bekleidet sie bis Ende September das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden der KZBV-Vertreterversammlung.
Der – seit 2005 hauptamtliche – Vorstand wird unterstützt vom Beirat, der aus den Vorständen der Landes-KZVen besteht. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Vorsitzender der Vertreterversammlung ist Holger Seib. Meike Gorski-Goebel und Jürgen Welsch sind stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung.
Der Sitz der KZBV ist in Berlin. In Köln wird eine weitere Geschäftsstelle unterhalten.
Verwaltung
Die Verwaltung der KZBV besteht aus folgenden Abteilungen:
- Direktion
- EDV-Inhouse und Kommunikationssysteme
- Finanz und Innere Verwaltung
- Justitiariat
- Koordination G-BA
- Personal
- Politik- und Grundsatzfragen
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Prüfstelle
- Qualitätsförderung
- Qualitätsinstitut, Leitlinien
- Statistik
- Telematik
- Vertrag
- Vertragsinformatik
- Zahnärztliche Mitteilungen (zm)
- Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ).
Die Ergebnisse der Abteilung Statistik zur vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland werden jährlich im Statistischen Jahrbuch der KZBV bekanntgegeben. Die „Informationen über zahnärztliche Arzneimittel“ (IZA) werden gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer herausgegeben.
Patienteninformation
Auf einer Patienten-Website bietet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Patienteninformationen zu Zahnersatz-Formen und den damit verbundenen Kosten – inklusive einer Übersicht über Beratungsangebote der zahnärztlichen Selbstverwaltung.
Zahnmedizin und Zahnärzte im Nationalsozialismus
Im Rahmen des gemeinsamen Forschungsprojektes „Zahnmedizin und Zahnärzte im Nationalsozialismus“ von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in Kooperation mit dem Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der RWTH Aachen und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wurde seit September 2016 die Rolle der Zahnheilkunde im NS-Regime systematisch aufgearbeitet. Die Ergebnisse wurden am 28. November 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Weblinks
- Website der KZBV
Einzelnachweise
- Bundesverträge KZBV/Krankenkassen
- https://www.kzbv.de/die-kzbv/aufgaben-und-finanzierung/
- KZBV, Richtlinien
- Meike Gorski-Goebel wird neue stellvertretende KZBV-Vorsitzende, ZM, 5. Juni 2025. Abgerufen am 6. Juni 2025.
- Pressemitteilung vom 29.3.2023. Abgerufen am 12. Mai 2025.
- Verwaltung der KZBV. Abgerufen am 12. Mai 2025
- KZBV, Zahlen zur vertragszahnärztlichen Versorgung
- Informationen über zahnärztliche Arzneimittel. (PDF; 1,8 MB) Stand: Januar 2023; abgerufen am 12. Mai 2025.
- Informationen zum Zahnersatz, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung; abgerufen am 26. November 2015.
- Forschungsprojekt „Zahnmedizin und Zahnärzte im Nationalsozialismus“, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, 28. November 2019. Abgerufen am 12. Mai 2025.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Die Kassenzahnarztliche Bundesvereinigung KZBV ist ein Organ der vertragszahnarztlichen Selbstverwaltung in der Rechtsform einer Korperschaft des offentlichen Rechts K d o R Diese Organisationsform gibt es nur in Deutschland Kassenzahnarztliche BundesvereinigungLogo der Kassenzahnarztlichen BundesvereinigungOrganisation Zahnarztliche SelbstverwaltungRechtsform Korperschaft des offentlichen Rechts Deutschland Aufsichtsbehorde BundesgesundheitsministeriumSitz Behrenstr 42 10117 BerlinKolner Standort Universitatsstr 73 50931 KolnVorstand Martin Hendges Vorsitzender Ute Maier stellv Vorsitzende Karl Georg Pochhammer stellv VorsitzenderMitglieder 17 Kassenzahnarztliche Vereinigungen der LanderWebsite www kzbv de Ein Zahnarzt muss Mitglied in einer Kassenzahnarztlichen Vereinigung KZV eines Bundeslandes sein um mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlung von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen zu konnen Die KZBV besteht aus 17 Landes KZVen die mit Ausnahme von Nordrhein Westfalen das in zwei KZV Bereiche KZV Nordrhein und KZV Westfalen Lippe aufgeteilt ist den Bundeslandern entsprechen Jede Kassenzahnarztliche Vereinigung fuhrt u a Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Landesebene und nimmt die Abrechnung der Vertragszahnarzte umgangssprachlich Kassenzahnarzte entgegen verrechnet diese im Rahmen des Budgets mit den Krankenkassen und zahlt das Honorar fur die erbrachten und abgerechneten zahnarztlichen Leistungen in Form einer sogenannten Einzelleistungsvergutung ggf im Rahmen ihres Honorarverteilungsmassstabs HVM an ihre Mitglieder die Vertragszahnarzte aus AufgabenDie Aufgaben der Kassenzahnarztlichen Bundesvereinigung KZBV wie auch deren Mitgliedsorganisationen resultieren aus den gesetzlichen Auftragen im vierten Kapitel des Funften Buches Sozialgesetzbuch SGB V In Bundesvertragen mit den gesetzlichen Krankenkassen werden die Rechte und Pflichten der Vertragszahnarzte festgelegt aufgrund derer die zahnarztliche Behandlung einschliesslich der Versorgung mit Zahnersatz und kieferorthopadischer Behandlung der gesetzlich Versicherten und ihrer mitversicherten Angehorigen durchzufuhren ist Im Einzelnen gehort zum Aufgabengebiet der KZBV Die Wahrung der Rechte der Zahnarztinnen und Zahnarzte gegenuber den Krankenkassen Die Wahrung der Interessen gegenuber der Aufsichtsbehorde und dem Gesetzgeber Die Sicherstellung Gewahrleistung der vertragszahnarztlichen Versorgung entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen Die Sicherung angemessener Vergutungen fur die Vertragszahnarztinnen und Vertragszahnarzte Die Vereinbarung von Bundesmantelvertragen Die Regelung der landerubergreifenden Durchfuhrung der zahnarztlichen Versorgung und des Zahlungsausgleiches zwischen den Kassenzahnarztlichen Vereinigungen der Lander Aufstellung von Richtlinien zur Betriebs Wirtschafts und Rechnungsfuhrung der Kassenzahnarztlichen Vereinigungen Die Bestellung der Vertreter der Vertragszahnarzte im Bundesschiedsamt und im gemeinsamen Bundesausschuss fur die vertragszahnarztliche Versorgung Die KZBV untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums Gemeinsamer BundesausschussDie KZBV ist stimmberechtigte Tragerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss G BA dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung Zusammen mit den Korperschaften und Standesorganisationen von Arzten Krankenhausern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G BA den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung GKV massgeblich mit In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevolkerung gesetzlich krankenversichert Das sind etwa 70 Millionen Menschen Richtlinien Die im G BA beschlossenen Richtlinien die den zahnarztlichen Bereich betreffen und bundesweite Bindungswirkung haben sind Arbeitsunfahigkeits Richtlinie Bedarfsplanungs Richtlinie Behandlungsrichtlinie Festzuschuss Richtlinie Heilmittel Richtlinie Zahnarzte Kieferorthopadie Richtlinien Krankentransport Richtlinie PAR Richtlinie Qualitatsbeurteilungs Richtlinie vertragszahnarztliche Versorgung Uberkappung Qualitatsprufungs Richtlinie vertragszahnarztliche Versorgung Qualitatsmanagement Richtlinie vertragszahnarztliche Versorgung Richtlinie nach 22a SGB V Massnahmen zur Verhutung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedurftigen und Menschen mit Behinderungen Zahnarztliche Fruherkennung Zahnarztliche Individualprophylaxe Zahnersatz RichtlinieOrganisationDie Organe der KZBV sind ein hauptamtlicher Vorstand und die Vertreterversammlung gemass 79 SGB V Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden Die Vertreterversammlung als oberstes Organ besteht aus 60 ehrenamtlichen Vertretern Delegierten Sogenannte geborene Vertreter sind jeweils die beiden Vorstandsvorsitzenden der 17 Landes KZVen Die ubrigen 26 Delegierten werden nach einem Proporzschlussel von den Vertreterversammlungen der Landes KZVen gewahlt und in die Bundesversammlung entsandt Diese tagt regular zwei Mal jahrlich Die Vertreterversammlung VV wahlt den Vorstand und weitere VV Ausschusse Datenschutzkontrollausschuss Haushaltsausschuss Kassenprufungsausschuss Satzungsausschuss Wahlausschuss In der laufenden Amtsperiode 2023 bis 2028 besteht der Vorstand aus Martin Hendges als Vorsitzendem des Vorstands und den beiden stellvertretenden Vorsitzenden Ute Maier und Karl Georg Pochhammer Ute Maier legt ihr Amt zum 30 September 2025 auf eigenen Wunsch nieder Die Juristin ist von der Vertreterversammlung in Koln am 5 Juni 2025 zur neuen stellvertretenden KZBV Vorsitzenden ab 1 Oktober 2025 gewahlt worden Meike Gorski Goebel ist seit 2016 stellvertretende Vorsitzende der Kassenzahnarztlichen Vereinigung Sachsen wo sie 1999 als Justiziarin angefangen hatte Ausserdem bekleidet sie bis Ende September das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden der KZBV Vertreterversammlung Der seit 2005 hauptamtliche Vorstand wird unterstutzt vom Beirat der aus den Vorstanden der Landes KZVen besteht Die Amtszeit betragt sechs Jahre Vorsitzender der Vertreterversammlung ist Holger Seib Meike Gorski Goebel und Jurgen Welsch sind stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung Der Sitz der KZBV ist in Berlin In Koln wird eine weitere Geschaftsstelle unterhalten VerwaltungDie Verwaltung der KZBV besteht aus folgenden Abteilungen Direktion EDV Inhouse und Kommunikationssysteme Finanz und Innere Verwaltung Justitiariat Koordination G BA Personal Politik und Grundsatzfragen Presse und Offentlichkeitsarbeit Prufstelle Qualitatsforderung Qualitatsinstitut Leitlinien Statistik Telematik Vertrag Vertragsinformatik Zahnarztliche Mitteilungen zm Institut der Deutschen Zahnarzte IDZ Die Ergebnisse der Abteilung Statistik zur vertragszahnarztlichen Versorgung in Deutschland werden jahrlich im Statistischen Jahrbuch der KZBV bekanntgegeben Die Informationen uber zahnarztliche Arzneimittel IZA werden gemeinsam mit der Bundeszahnarztekammer herausgegeben PatienteninformationAuf einer Patienten Website bietet die Kassenzahnarztliche Bundesvereinigung Patienteninformationen zu Zahnersatz Formen und den damit verbundenen Kosten inklusive einer Ubersicht uber Beratungsangebote der zahnarztlichen Selbstverwaltung Zahnmedizin und Zahnarzte im NationalsozialismusIm Rahmen des gemeinsamen Forschungsprojektes Zahnmedizin und Zahnarzte im Nationalsozialismus von Kassenzahnarztlicher Bundesvereinigung KZBV Bundeszahnarztekammer BZAK und der Deutschen Gesellschaft fur Zahn Mund und Kieferheilkunde DGZMK in Kooperation mit dem Institut fur Geschichte Theorie und Ethik der Medizin der RWTH Aachen und der Heinrich Heine Universitat Dusseldorf wurde seit September 2016 die Rolle der Zahnheilkunde im NS Regime systematisch aufgearbeitet Die Ergebnisse wurden am 28 November 2019 der Offentlichkeit vorgestellt WeblinksWebsite der KZBVEinzelnachweiseBundesvertrage KZBV Krankenkassen https www kzbv de die kzbv aufgaben und finanzierung KZBV Richtlinien Meike Gorski Goebel wird neue stellvertretende KZBV 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