Die Titel Katholischer König und Katholische Königin werden vom Papst als Oberhaupt der römisch katholischen Kirche an M
Katholische Majestät

Die Titel Katholischer König und Katholische Königin werden vom Papst als Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche an Monarchen verliehen, die in den Augen der Kirche sowohl in der Politik als auch im Privatleben die katholischen Prinzipien zum Ausdruck bringen. Der Titel ist, ebenso wie Adelstitel, erblich und geht auf die Nachfolger des- bzw. derjenigen über, der oder die ihn einst persönlich erhalten hat.
Die bekanntesten Beispiele für die Verleihung des Titels sind die als Katholische Könige bezeichneten Isabella I. von Kastilien und Ferdinand II. von Aragón (beide Königreiche sind heute ein Teil von Spanien). Die spanischen Könige können laut der spanischen Verfassung den Titel „Seine Katholische Majestät“ („Su Majestad Católica“) führen. Ein besonderes Recht katholischer Königinnen und Prinzessinnen ist das Privilège du blanc.
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Autor: www.NiNa.Az
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Die Titel Katholischer Konig und Katholische Konigin werden vom Papst als Oberhaupt der romisch katholischen Kirche an Monarchen verliehen die in den Augen der Kirche sowohl in der Politik als auch im Privatleben die katholischen Prinzipien zum Ausdruck bringen Der Titel ist ebenso wie Adelstitel erblich und geht auf die Nachfolger des bzw derjenigen uber der oder die ihn einst personlich erhalten hat Die bekanntesten Beispiele fur die Verleihung des Titels sind die als Katholische Konige bezeichneten Isabella I von Kastilien und Ferdinand II von Aragon beide Konigreiche sind heute ein Teil von Spanien Die spanischen Konige konnen laut der spanischen Verfassung den Titel Seine Katholische Majestat Su Majestad Catolica fuhren Ein besonderes Recht katholischer Koniginnen und Prinzessinnen ist das Privilege du blanc Einzelnachweishttps www tag des herrn de content katholische majestaet von spanien