Als Königswahl bezeichnet man die Erhebung eines Kandidaten zum König durch ein bestimmtes Gremium Während die Thronfolg
Königswahl

Als Königswahl bezeichnet man die Erhebung eines Kandidaten zum König durch ein bestimmtes Gremium. Während die Thronfolge des Königs in den meisten Kulturen durch die Erbfolge geregelt ist, gibt es ebenso Wahlmonarchien.
Anzutreffen war die Königswahl unter anderem in einigen germanischen Nachfolgestaaten des antiken römischen Reiches während der Zeit der Völkerwanderung bzw. im Frühmittelalter, im Heiligen Römischen Reich und im Königreich Polen von 1573 bis 1795 (siehe Geschichte Polens, Zeit der Adelsrepublik). Traditionell behaupteten auch die Stände Ungarns und Böhmens ihr Recht zur Königswahl (siehe: Geschichte Ungarns, Geschichte Böhmens), was die Habsburger aber zunehmend nur noch als Formalie zur Bestätigung ihres Erbrechts ansahen, in dem Bestreben, diese Kronen ihren Erblanden einzugliedern. Nach der Wahl des Pfälzer Kurfürsten Friedrich V. zum böhmischen König 1619 im Zuge des Böhmischen Ständeaufstands und dem dadurch ausgelösten Dreißigjährigen Krieg gab es in Böhmen nur noch Proklamationen und Krönungen der Habsburger, keine Wahlen mehr.
Das Recht zur Königswahl im Heiligen Römischen Reich stand seit dem 13. Jahrhundert nur noch einer begrenzten Anzahl von Reichsfürsten zu, den Kurfürsten. Über die Herausbildung ihres exklusiven Wahlrechts gibt es verschiedene Theorien.
Königswahlen im Mittelalter
Zur Zeit des Mittelalters gab es verschiedene Herrscherdynastien, also Familien, die über einen längeren Zeitraum das höchste weltliche Amt innehatten. Dies gelang einerseits durch die Erbfolge und zum anderen durch Wahlen. Die fünf großen Herrscherfamilien des Mittelalters sind die Merowinger, Karolinger, Ottonen, Salier und die Staufer. Ein König konnte sich auch zum Kaiser krönen lassen, indem er nach Rom zieht und dort in der Peterskirche vom Papst gekrönt wird. Es liegen in der Regel mehrere Jahre zwischen Königs- und Kaiserkrönung.
Sofern keine Erbfolge möglich war, wurde ein neuer König gewählt. Sowohl weltliche als auch geistliche Kurfürsten nahmen an dieser Wahl teil. Wer genau über ein Wahlrecht verfügte, war über einen langen Zeitraum nicht festgeschrieben, sodass Konflikte über die Wahlberechtigung entstanden. 1356 wurde erstmals ein festes Gremium für zukünftige Wahlen bestimmt, welches bis zum Jahr 1806 und dem Ende des römisch-deutschen Reichs gültig war. Die Festlegung der Wahlberechtigten wurde in der Goldenen Bulle niedergeschrieben. Insgesamt gab es sieben Wahlberechtigte – drei geistliche und vier weltliche Fürsten. Dazu gehörten der Erzbischof von Trier, der Erzbischof von Köln und der Erzbischof von Mainz als geistliche Fürsten sowie der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg als weltliche Fürsten.
Literatur
- Heinrich Mitteis: Die deutsche Königswahl. Ihre Rechtsgrundlagen bis zur Goldenen Bulle. 2. erweiterte Auflage. Rohrer, Brünn u. a. 1944.
- Eduard Hlawitschka: Königswahl und Thronfolge in fränkisch-karolingischer Zeit, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1975, ISBN 3-534-04685-4.
- Ulrich Schmidt: Königswahl und Thronfolge im 12. Jahrhundert. Böhlau, Köln u. a. 1987, ISBN 3-412-04087-8, (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 7), (Zugleich: Tübingen, Univ., Diss., 1985).
- Gerhard Baaken, Roderich Schmidt: Königtum, Burgen und Königsfreie. Königsumritt und Huldigungen in ottonisch-salischer Zeit. 2. Auflage. Thorbecke, Sigmaringen 1981, ISBN 3-799-56606-6 (Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte e. V. (Hrsg.): Vorträge und Forschungen 6).
- Klaus-Frédéric Johannes: Bemerkungen zur Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. und der Praxis der Königswahl 1356–1410. In: FS Jürgen Keddigkeit, 2012, S. 105–120.
- Klaus-Frédéric Johannes: Die Goldene Bulle und die Praxis der Königswahl 1356–1410. In: Archiv für mittelalterliche Philosophie und Kultur. Bd. 14 (2008) S. 179–199.
- Uwe Tresp: Gewalt bei böhmischen Königswahlen im späten Mittelalter, in: Gewalt und Widerstand in der politischen Kultur des späten Mittelalters, hg. v. Martin Kintzinger, Frank Rexroth und Jörg Rogge Vorträge und Forschungen des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte Band 80 Ostfildern 2015, S. 115–143.
Anmerkungen
- Armin Wolf: Kurfürsten, Artikel vom 25. März 2013 im Portal historisches-lexikon-bayerns.de, abgerufen am 16. August 2013
- Königswahlen, die mit einem Wechsel des Adelsgeschlechts einhergingen, waren die Wahlen von Heinrich I. (Liudolfinger), Konrad II. (Salier), Lothar III.(HRR)|Lothar von Supplinburg und Friedrich I. (Staufer).
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Als Konigswahl bezeichnet man die Erhebung eines Kandidaten zum Konig durch ein bestimmtes Gremium Wahrend die Thronfolge des Konigs in den meisten Kulturen durch die Erbfolge geregelt ist gibt es ebenso Wahlmonarchien Kaiserwahl im Chor des Frankfurter Doms 1612 Die personlich erschienenen Kurfursten tragen den Kurfurstenornat In der Mitte der zelebrierende Trierer links vom Altar her gezahlt die von Mainz Bohmen und Pfalz rechts Koln Sachsen und Brandenburg Letzterer vertreten durch einen Abgesandten in Zivil mit Hut Der zu wahlende Habsburger Matthias tragt statt dem Kurhut eine Konigskrone als Konig von Bohmen und Ungarn Anzutreffen war die Konigswahl unter anderem in einigen germanischen Nachfolgestaaten des antiken romischen Reiches wahrend der Zeit der Volkerwanderung bzw im Fruhmittelalter im Heiligen Romischen Reich und im Konigreich Polen von 1573 bis 1795 siehe Geschichte Polens Zeit der Adelsrepublik Traditionell behaupteten auch die Stande Ungarns und Bohmens ihr Recht zur Konigswahl siehe Geschichte Ungarns Geschichte Bohmens was die Habsburger aber zunehmend nur noch als Formalie zur Bestatigung ihres Erbrechts ansahen in dem Bestreben diese Kronen ihren Erblanden einzugliedern Nach der Wahl des Pfalzer Kurfursten Friedrich V zum bohmischen Konig 1619 im Zuge des Bohmischen Standeaufstands und dem dadurch ausgelosten Dreissigjahrigen Krieg gab es in Bohmen nur noch Proklamationen und Kronungen der Habsburger keine Wahlen mehr Das Recht zur Konigswahl im Heiligen Romischen Reich stand seit dem 13 Jahrhundert nur noch einer begrenzten Anzahl von Reichsfursten zu den Kurfursten Uber die Herausbildung ihres exklusiven Wahlrechts gibt es verschiedene Theorien Siehe auch Liste der Wahlen der romisch deutschen KonigeKonigswahlen im MittelalterZur Zeit des Mittelalters gab es verschiedene Herrscherdynastien also Familien die uber einen langeren Zeitraum das hochste weltliche Amt innehatten Dies gelang einerseits durch die Erbfolge und zum anderen durch Wahlen Die funf grossen Herrscherfamilien des Mittelalters sind die Merowinger Karolinger Ottonen Salier und die Staufer Ein Konig konnte sich auch zum Kaiser kronen lassen indem er nach Rom zieht und dort in der Peterskirche vom Papst gekront wird Es liegen in der Regel mehrere Jahre zwischen Konigs und Kaiserkronung Sofern keine Erbfolge moglich war wurde ein neuer Konig gewahlt Sowohl weltliche als auch geistliche Kurfursten nahmen an dieser Wahl teil Wer genau uber ein Wahlrecht verfugte war uber einen langen Zeitraum nicht festgeschrieben sodass Konflikte uber die Wahlberechtigung entstanden 1356 wurde erstmals ein festes Gremium fur zukunftige Wahlen bestimmt welches bis zum Jahr 1806 und dem Ende des romisch deutschen Reichs gultig war Die Festlegung der Wahlberechtigten wurde in der Goldenen Bulle niedergeschrieben Insgesamt gab es sieben Wahlberechtigte drei geistliche und vier weltliche Fursten Dazu gehorten der Erzbischof von Trier der Erzbischof von Koln und der Erzbischof von Mainz als geistliche Fursten sowie der Konig von Bohmen der Pfalzgraf bei Rhein der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg als weltliche Fursten LiteraturHeinrich Mitteis Die deutsche Konigswahl Ihre Rechtsgrundlagen bis zur Goldenen Bulle 2 erweiterte Auflage Rohrer Brunn u a 1944 Eduard Hlawitschka Konigswahl und Thronfolge in frankisch karolingischer Zeit Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1975 ISBN 3 534 04685 4 Ulrich Schmidt Konigswahl und Thronfolge im 12 Jahrhundert Bohlau Koln u a 1987 ISBN 3 412 04087 8 Forschungen zur Kaiser und Papstgeschichte des Mittelalters Beihefte zu J F Bohmer Regesta Imperii 7 Zugleich Tubingen Univ Diss 1985 Gerhard Baaken Roderich Schmidt Konigtum Burgen und Konigsfreie Konigsumritt und Huldigungen in ottonisch salischer Zeit 2 Auflage Thorbecke Sigmaringen 1981 ISBN 3 799 56606 6 Konstanzer Arbeitskreis fur mittelalterliche Geschichte e V Hrsg Vortrage und Forschungen 6 Klaus Frederic Johannes Bemerkungen zur Goldenen Bulle 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Kronungsordo Anerkennung Konigsumritt Normdaten Sachbegriff GND 4164411 6 GND Explorer lobid OGND AKS