Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist neben den Landesarbeitsgerichten in Köln und Hamm eines von drei Landesarbeitsge
Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist neben den Landesarbeitsgerichten in Köln und Hamm eines von drei Landesarbeitsgerichten (LAG) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bei ihm sind 14 Kammern gebildet. Präsident ist seit Dezember 2024 Christoph Ulrich.
Gerichtssitz und -bezirk
Das LAG Düsseldorf hat seinen Sitz in Düsseldorf. Es ist örtlich für die Arbeitsgerichtsbezirke in Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal zuständig.
Gerichtsgebäude
Seit April 1987 ist das Landesarbeitsgericht gemeinsam mit dem Arbeitsgericht Düsseldorf, dem Finanzgericht Düsseldorf und dem Sozialgericht Düsseldorf im Gebäude Ludwig-Erhard-Allee 21 untergebracht.
Aufgaben und Funktion
Das Landesarbeitsgericht bildet die zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist somit für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der in seinem Bezirk gelegenen Arbeitsgerichte sachlich zuständig.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem LAG Düsseldorf ist, wie jedem Landesarbeitsgericht, allein das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind das Arbeitsgericht Düsseldorf, das Arbeitsgericht Duisburg, das Arbeitsgericht Essen, das Arbeitsgericht Krefeld, das Arbeitsgericht Mönchengladbach, das Arbeitsgericht Oberhausen, das Arbeitsgericht Solingen, das Arbeitsgericht Wesel und das Arbeitsgericht Wuppertal.
Geschichte
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Düsseldorf entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Düsseldorf als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Düsseldorf, Arbeitsgericht Neuß und Arbeitsgericht Opladen.
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde dabei am 1. Juli 1946 neu gebildet. Nun waren ihm zunächst folgende Arbeitsgerichte zugeordnet: Aachen, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld und Wuppertal. Später kamen weitere Arbeitsgerichte hinzu. Ende 1981 umfasste der Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf den gesamten Bezirk Nordrhein mit den Arbeitsgerichten Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal. Daneben bestanden die "detachierten Kammern Köln" als Außenstelle des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit den Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg. Zum 1. Januar 1982 wurden die "detachierten Kammern Köln" in das Landesarbeitsgericht Köln umgewandelt.
Leitung
- 1947–1966: (* 13. August 1901)
- Ab 14. September 1966: Theodor Jungbluth (* 13. Oktober 1914)
- Ab 1. Juni 1979: Klaus Dieter Weber (* 1. Januar 1935)
- Ab 19. März 1997: Angela Lemppenau-Krüger
- Ab 7. November 2007 Jürgen vom Stein
- Ab 25. Februar 2010: Brigitte Göttling
- Seit 20. Dezember 2024: Christoph Ulrich
Organisation
Am Gericht sind die haupt- und ehrenamtlichen Richter und Richterinnen in derzeit 14 Kammern beschäftigt.
Siehe auch
- Liste deutscher Gerichte
- Liste der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen
Weblinks
- Internetpräsenz des Landesarbeitsgericht Düsseldorf
- Übersicht der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
Einzelnachweise
- Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
- § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen
- RGBl. I S. 507
- Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f., Digitalisat
- Geschichte des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
- Jürgen vom Stein
- Pressemitteilung des Justizministeriums NRW
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf: LAG Düsseldorf: Dr. Christoph Ulrich ist neuer Präsident des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Abgerufen am 1. Februar 2025.
- http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/gvp/940rdienst2016.pdf (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
Koordinaten: 51° 13′ 9,3″ N, 6° 47′ 46,8″ O
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Landesarbeitsgericht Dusseldorf ist neben den Landesarbeitsgerichten in Koln und Hamm eines von drei Landesarbeitsgerichten LAG des Bundeslandes Nordrhein Westfalen Bei ihm sind 14 Kammern gebildet Prasident ist seit Dezember 2024 Christoph Ulrich Gerichtssitz und bezirkDas LAG Dusseldorf hat seinen Sitz in Dusseldorf Es ist ortlich fur die Arbeitsgerichtsbezirke in Dusseldorf Duisburg Essen Krefeld Monchengladbach Oberhausen Solingen Wesel und Wuppertal zustandig GerichtsgebaudeIn diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch wichtige Informationen Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Das Gerichtsgebaude Seit April 1987 ist das Landesarbeitsgericht gemeinsam mit dem Arbeitsgericht Dusseldorf dem Finanzgericht Dusseldorf und dem Sozialgericht Dusseldorf im Gebaude Ludwig Erhard Allee 21 untergebracht Aufgaben und FunktionDas Landesarbeitsgericht bildet die zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit Es ist somit fur Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der in seinem Bezirk gelegenen Arbeitsgerichte sachlich zustandig Uber und nachgeordnete GerichteDem LAG Dusseldorf ist wie jedem Landesarbeitsgericht allein das Bundesarbeitsgericht ubergeordnet Nachgeordnete Gerichte sind das Arbeitsgericht Dusseldorf das Arbeitsgericht Duisburg das Arbeitsgericht Essen das Arbeitsgericht Krefeld das Arbeitsgericht Monchengladbach das Arbeitsgericht Oberhausen das Arbeitsgericht Solingen das Arbeitsgericht Wesel und das Arbeitsgericht Wuppertal GeschichteGemass Arbeitsgerichtsgesetz vom 23 Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet Diese waren nur in der ersten Instanz unabhangig die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet Am Landgericht Dusseldorf entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Dusseldorf als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Dusseldorf Dem Landesarbeitsgericht Dusseldorf waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt Arbeitsgericht Dusseldorf Arbeitsgericht Neuss und Arbeitsgericht Opladen Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunachst alle Gerichte geschlossen Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eroffnet wahrend die Arbeitsgerichte zunachst nicht wieder eingerichtet wurden so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten Gemass Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden Das Landesarbeitsgericht Dusseldorf wurde dabei am 1 Juli 1946 neu gebildet Nun waren ihm zunachst folgende Arbeitsgerichte zugeordnet Aachen Duisburg Dusseldorf Essen Koln Krefeld und Wuppertal Spater kamen weitere Arbeitsgerichte hinzu Ende 1981 umfasste der Bezirk des Landesarbeitsgerichts Dusseldorf den gesamten Bezirk Nordrhein mit den Arbeitsgerichten Duisburg Dusseldorf Essen Krefeld Monchengladbach Oberhausen Solingen Wesel und Wuppertal Daneben bestanden die detachierten Kammern Koln als Aussenstelle des Landesarbeitsgerichts Dusseldorf mit den 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