Der Landesoberschultheiß war im Herzogtum Nassau ein Beamter In jedem Amt im Herzogtum Nassau war ein Landesoberschulthe
Landesoberschultheiß

Der Landesoberschultheiß war im Herzogtum Nassau ein Beamter.
In jedem Amt im Herzogtum Nassau war ein Landesoberschultheiß eingesetzt. Er war dem Amtmann nachgeordnet. Seine Aufgabe war die der Freiwilligen Gerichtsbarkeit im jeweiligen Amt. Darunter fielen zum Beispiel Nachlasssachen und Beurkundungen. Er war Schiedsmann und verantwortlich für die Waisenfürsorge. Er fertigte Kauf- und Tauschverträge von Immobilien aus, war für das Hypothekenwesen zuständig und betrieb öffentliche Versteigerungen. Rechtsgrundlage für das Amt war § 9 des herzoglichen Ediktes vom 4. Juni 1816. Auch in den nassauischen Staaten vor der Gründung des Herzogtums Nassau bestand die Institution des Landesoberschultheißen.
Siehe auch
- Schultheiß
Literatur
- Norbert Zabel: Räumliche Behördenorganisation im Herzogtum Nassau (1806–1866). Histor. Komm. für Nassau, Wiesbaden 1981, ISBN 3-922244-39-4, S. 64.
Einzelnachweis
- VBl, S. 105 ff.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Landesoberschultheiss war im Herzogtum Nassau ein Beamter In jedem Amt im Herzogtum Nassau war ein Landesoberschultheiss eingesetzt Er war dem Amtmann nachgeordnet Seine Aufgabe war die der Freiwilligen Gerichtsbarkeit im jeweiligen Amt Darunter fielen zum Beispiel Nachlasssachen und Beurkundungen Er war Schiedsmann und verantwortlich fur die Waisenfursorge Er fertigte Kauf und Tauschvertrage von Immobilien aus war fur das Hypothekenwesen zustandig und betrieb offentliche Versteigerungen Rechtsgrundlage fur das Amt war 9 des herzoglichen Ediktes vom 4 Juni 1816 Auch in den nassauischen Staaten vor der Grundung des Herzogtums Nassau bestand die Institution des Landesoberschultheissen Siehe auchSchultheissLiteraturNorbert Zabel Raumliche Behordenorganisation im Herzogtum Nassau 1806 1866 Histor Komm fur Nassau Wiesbaden 1981 ISBN 3 922244 39 4 S 64 EinzelnachweisVBl S 105 ff