Als paritätische Reichsstadt wird der administrative Status einiger schwäbischer Städte in der Spätphase des Heiligen Rö
Paritätische Reichsstadt

Als paritätische Reichsstadt wird der administrative Status einiger schwäbischer Städte in der Spätphase des Heiligen Römischen Reiches (1648–1806) bezeichnet. Die Hälfte der rund fünfzig ehemaligen Reichsstädte liegt in Südwestdeutschland. Viele davon waren bzw. sind seit der Reformation konfessionell gemischt. Im Westfälischen Frieden zum Ende des Dreißigjährigen Krieges wurde die konfessionelle Parität für (nur noch) vier Reichsstädte festgeschrieben:
- Augsburg
- Biberach an der Riß
- Ravensburg
- Dinkelsbühl
Darüber hinaus gab es – mit gewissen Einschränkungen – die konfessionelle Parität auch in den beiden Reichsstädten Leutkirch und Kaufbeuren.
Die Parität durchzog alle administrativen Bereiche dieser Reichsstädte. Nicht nur der Stadtrat wurde paritätisch mit Katholiken und Protestanten besetzt, auch jedes Verwaltungsamt, jeder städtische Ausschuss musste zweimal existieren, jeweils für einen Katholiken und einen Protestanten. Andere Formen der Machtteilung war eine abwechselnde Herrschaft beider Religionsgruppen.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 kam das Ende der paritätischen Reichsstädte. Seitdem gehörten Dinkelsbühl und Kaufbeuren, seit 1806 (aufgrund des Friedens von Pressburg) auch Augsburg zu Bayern, Biberach und seit 1810 auch Ravensburg und Leutkirch, die 1803 bayerisch geworden waren, hingegen zu Württemberg.
Beide Konfessionen hatten in der Regel eigene Kirchen und eigene Friedhöfe. In Biberach wird die Stadtpfarrkirche seit der Reformation als Simultankirche gemeinsam genutzt, während es dort bis heute getrennte Friedhöfe gibt. Umgekehrt hatte Ravensburg nach der Reformation auch weiterhin einen gemeinsamen Friedhof, aber getrennte Kirchen: Als evangelische Kirche diente das Schiff der (mit Spenden und Stiftungen der nun überwiegend protestantisch gewordenen Patrizier erbauten) Klosterkirche des Karmeliterklosters, während der Chor – durch eine Mauer getrennt – weiter durch die Mönche genutzt wurde.
Eine vergleichbare Parität gab es im Schweizer Kanton Glarus, der ab dem 2. Glarner Landesvertrag von 1564 bis zur Gründung der Helvetischen Republik eine gemeinsame Landsgemeinde und je eine separate Landsgemeinde für Reformierte und Katholiken hatte.
Literatur
- Paul Warmbrunn: Zwei Konfessionen in einer Stadt. Das Zusammenleben von Katholiken und Protestanten in den paritätischen Reichsstädten Augsburg, Biberach, Ravensburg und Dinkelsbühl von 1548 bis 1648. Steiner, Wiesbaden 1983, ISBN 3-515-03782-9 (zugleich Dissertation, Universität Freiburg im Breisgau, 1981/82).
- Andreas Schmauder (Hrsg.): Hahn und Kreuz. 450 Jahre Parität in Ravensburg (= Historische Stadt Ravensburg. Band 4). UVK, Konstanz 2005, ISBN 3-89669-565-7.
- Andrea Riotte: Diese so oft beseufzte Parität. Biberach 1649–1825: Politik – Konfession -– Alltag. Stuttgart 2017, ISBN 978-3-17-033577-6.
Autor: www.NiNa.Az
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Als paritatische Reichsstadt wird der administrative Status einiger schwabischer Stadte in der Spatphase des Heiligen Romischen Reiches 1648 1806 bezeichnet Die Halfte der rund funfzig ehemaligen Reichsstadte liegt in Sudwestdeutschland Viele davon waren bzw sind seit der Reformation konfessionell gemischt Im Westfalischen Frieden zum Ende des Dreissigjahrigen Krieges wurde die konfessionelle Paritat fur nur noch vier Reichsstadte festgeschrieben Augsburg Biberach an der Riss Ravensburg Dinkelsbuhl Daruber hinaus gab es mit gewissen Einschrankungen die konfessionelle Paritat auch in den beiden Reichsstadten Leutkirch und Kaufbeuren Die Paritat durchzog alle administrativen Bereiche dieser Reichsstadte Nicht nur der Stadtrat wurde paritatisch mit Katholiken und Protestanten besetzt auch jedes Verwaltungsamt jeder stadtische Ausschuss musste zweimal existieren jeweils fur einen Katholiken und einen Protestanten Andere Formen der Machtteilung war eine abwechselnde Herrschaft beider Religionsgruppen Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 kam das Ende der paritatischen Reichsstadte Seitdem gehorten Dinkelsbuhl und Kaufbeuren seit 1806 aufgrund des Friedens von Pressburg auch Augsburg zu Bayern Biberach und seit 1810 auch Ravensburg und Leutkirch die 1803 bayerisch geworden waren hingegen zu Wurttemberg Beide Konfessionen hatten in der Regel eigene Kirchen und eigene Friedhofe In Biberach wird die Stadtpfarrkirche seit der Reformation als Simultankirche gemeinsam genutzt wahrend es dort bis heute getrennte Friedhofe gibt Umgekehrt hatte Ravensburg nach der Reformation auch weiterhin einen gemeinsamen Friedhof aber getrennte Kirchen Als evangelische Kirche diente das Schiff der mit Spenden und Stiftungen der nun uberwiegend protestantisch gewordenen Patrizier erbauten Klosterkirche des Karmeliterklosters wahrend der Chor durch eine Mauer getrennt weiter durch die Monche genutzt wurde Eine vergleichbare Paritat gab es im Schweizer Kanton Glarus der ab dem 2 Glarner Landesvertrag von 1564 bis zur Grundung der Helvetischen Republik eine gemeinsame Landsgemeinde und je eine separate Landsgemeinde fur Reformierte und Katholiken hatte LiteraturPaul Warmbrunn Zwei Konfessionen in einer Stadt Das Zusammenleben von Katholiken und Protestanten in den paritatischen Reichsstadten Augsburg Biberach Ravensburg und Dinkelsbuhl von 1548 bis 1648 Steiner Wiesbaden 1983 ISBN 3 515 03782 9 zugleich Dissertation Universitat Freiburg im Breisgau 1981 82 Andreas Schmauder Hrsg Hahn und Kreuz 450 Jahre Paritat in Ravensburg Historische Stadt Ravensburg Band 4 UVK Konstanz 2005 ISBN 3 89669 565 7 Andrea Riotte Diese so oft beseufzte Paritat Biberach 1649 1825 Politik Konfession Alltag Stuttgart 2017 ISBN 978 3 17 033577 6