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Ein Parlamentarischer Staatssekretär PStS in Deutschland steht wie ein Minister oder Regierungschef in einem öffentlich

Parlamentarischer Staatssekretär

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Parlamentarischer Staatssekretär
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Ein Parlamentarischer Staatssekretär (PStS) in Deutschland steht wie ein Minister oder Regierungschef in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und unterstützt diesen bei der Erfüllung der Regierungsaufgaben. Er vertritt das Mitglied der Regierung nach außen, z. B. im Plenum, Ausschüssen und Fraktionen des Parlaments und bei öffentlichen Terminen. Der Parlamentarische Staatssekretär gehört in der Regel derselben Bundestagsfraktion an wie sein Bundesminister.

Bund

Siehe auch: Liste der aktuellen Parlamentarischen Staatssekretäre

Die Anzahl der Parlamentarischen Staatssekretäre und die Verteilung des Vorschlagsrechts auf die Koalitionsparteien wird – unbeschadet der Befugnisse des Bundeskanzlers – gewöhnlich im Koalitionsvertrag vereinbart. Üblicherweise wird jedem Bundesminister mindestens ein Parlamentarischer Staatssekretär, den meisten Regierungsmitgliedern jedoch mindestens zwei oder sogar drei, zugeteilt. Beim Bundeskanzler sind bis zu vier Parlamentarische Staatssekretäre mit der Amtsbezeichnung „Staatsminister“ angesiedelt. Im Ergebnis sind oft mehr als doppelt so viele Parlamentarische Staatssekretäre im Amt wie eigentliche Regierungsmitglieder: Seit dem Amtsantritt der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD im November 2005 lag die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre mindestens bei 30. Seit dem Amtsantritt der Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Dezember 2021 beträgt die Zahl 37, was der historische Höchstwert ist.

Rechtsstellung

Die Rechtsstellung der Parlamentarischen Staatssekretäre ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24. Juli 1974 (ParlStG) geregelt.

Sie sind den Mitgliedern der Bundesregierung (Bundeskanzler und Bundesminister) „beigegeben“ – ohne selbst Mitglied der Bundesregierung zu sein – und werden als „Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister“ bezeichnet. Parlamentarischen Staatssekretären beim Bundeskanzler und beim Bundesminister des Auswärtigen wird üblicherweise das Recht verliehen, die Bezeichnung Staatsminister zu führen.

Außer beim Bundeskanzler müssen Parlamentarische Staatssekretäre Mitglieder des Bundestages sein (§ 1 Abs. 1 ParlStG). Parlamentarische Staatssekretäre stehen wie Bundesminister in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund (§ 1 Abs. 3 ParlStG). Sie werden vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundeskanzler schlägt diesem die Ernennung im Einvernehmen mit dem Bundesminister vor, dem der Parlamentarische Staatssekretär beigegeben werden soll (§ 2 ParlStG). Die Parlamentarischen Staatssekretäre haben einen Eid zu leisten, der dem der Mitglieder der Bundesregierung entspricht (Art. 56 Grundgesetz; § 3 ParlStG). Die Parlamentarischen Staatssekretäre können jederzeit auf Vorschlag des Bundeskanzlers, welcher im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister zu erfolgen hat, vom Bundespräsidenten entlassen werden. Sie können jederzeit ihre Entlassung verlangen (§ 4 Abs. 1 S. 1 f. ParlStG).

Geschichte des Amtes und Aufgaben

Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs wurde 1967 eingeführt. Ursprünglich sollten sich über dieses Amt begabte Nachwuchspolitiker für eine spätere Ministertätigkeit qualifizieren.

Ein Parlamentarischer Staatssekretär kann den Bundesminister bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten. Er vertritt ihn auch auf internationaler Ebene, zum Beispiel bei der Europäischen Union, der NATO und den Vereinten Nationen. Zur Unterstützung der Erledigung ihrer Aufgaben verfügen Parlamentarische Staatssekretäre über ein Büro im Ministerium.

Die Staatsminister beim Bundeskanzler nehmen Sonderaufgaben wahr, wie Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsminister für Digitalisierung oder Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung.

Amtsbezüge

Parlamentarische Staatssekretäre erhalten 75 Prozent des Amtsgehalts und der Dienstaufwandsentschädigung eines Bundesministers. Dieser erhält wiederum grundsätzlich Amtsbezüge in Höhe von eineindrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Durch die spezialgesetzlichen Regelungen des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre, die den Regelungen in § 11 BMinG vorgehen, kann diese Zahl der Berechnung jedoch nicht zugrunde gelegt werden. Mit dem Nichtanpassungsgesetz wurde die Erhöhung der Beträge von der allgemeinen Besoldungsentwicklung in den Jahren 1993 und 1994 abgekoppelt. Weitere dauerhafte Abkopplungen von den allgemeinen Besoldungserhöhungen erfolgten aufgrund gesetzlicher Regelungen in den Jahren 2003/2004, 2008/2009, 2010/2011 und 2021/2022. Parlamentarische Staatssekretäre erhalten monatlich (Stand: 1. Juli 2022):

Gehaltsbestandteil Erläuterung Betrag
Amtsgehalt Das Grundgehalt sollte der Besoldungsgruppe B 11 entsprechen, liegt jedoch durch mehrfache Nichtanwendung der Besoldungserhöhungen auf Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre deutlich unter dieser Besoldung von derzeit 15.195,16 €. (NichtAnpG) 11.691,90 €
Allgemeine Stellenzulage Parlamentarische Staatssekretäre erhalten gemäß § 5 Abs. 1 ParlStG i. V. m. § 11 Abs. 1 lit. a BMinG eine allgemeine Stellenzulage, da dies eine zum Grundgehalt allgemein gewährte Zulage der Besoldungsgruppe B 11 ist. 30,68 €
Ortszuschlag Parlamentarische Staatssekretäre erhalten gemäß § 5 Abs. 1 ParlStG i. V. m. § 11 Abs. 1 lit. b BMinG einen Ortszuschlag in Höhe von eineindrittel des in der Besoldungsgruppe B 11 zustehenden Ortszuschlags. 1.066,72 €
Dienstaufwandsentschädigung Parlamentarische Staatssekretäre erhalten gemäß § 5 Abs. 1 ParlStG i. V. m. § 11 Abs. 1 lit. c BMinG eine Dienstaufwandsentschädigung. 230,08 €
Abgeordnetenentschädigung Da Parlamentarische Staatssekretäre – im Regelfall – auch Mitglied des Bundestages sein müssen, erhalten sie als solches die Abgeordnetenentschädigung nach dem in § 29 Abgeordnetengesetz geregelten Verfahren nur zur Hälfte:
„Hat ein Mitglied des Bundestages neben der Abgeordnetenentschädigung nach § 11 Anspruch auf Einkommen aus einem Amtsverhältnis oder aus der Verwendung im öffentlichen Dienst, so wird die Abgeordnetenentschädigung nach § 11 um fünfzig vom Hundert gekürzt; der Kürzungsbetrag darf jedoch dreißig vom Hundert des Einkommens nicht übersteigen.“
5.147,51 €
Kostenpauschale Da Parlamentarische Staatssekretäre einen Anspruch auf einen personengebundenen Dienstwagen des Bundes haben, wird die Kostenpauschale als Mitglied des Bundestages um 25 Prozent gekürzt. 3.437,54 €
Summe 21.604,43 €

Mit Ausnahme der Dienstaufwandsentschädigung und der Kostenpauschale sind diese Bezüge zu versteuern. Die für Bundesminister geltenden beihilferechtlichen, reise- und umzugskostenrechtlichen Vorschriften sind entsprechend anzuwenden (§ 5 Abs. 2 ParlStG). Die Zeit der Bekleidung des Amtes eines Parlamentarischen Staatssekretärs im Bund steht der im Beamtenverhältnis zurückgelegten Dienstzeit im Versorgungsrecht des Bundes und der Länder gleich (§ 11 Abs. 2 ParlStG).

Länder

Nur in wenigen deutschen Ländern sind oder waren zeitweise Parlamentarische Staatssekretäre oder vergleichbare Amtsträger benannt. Allen gemeinsam ist, dass sie den Landesregierungen nicht angehören und ihre Rechtsstellung auf besonderen Gesetzen außerhalb der jeweiligen Landesverfassungen gründet.

  • In Baden-Württemberg können seit 1972 „Politische Staatssekretäre“ berufen werden, die keine Regierungsmitglieder sind, aber wie diese in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Ernennung Parlamentarischer Staatssekretäre rückwirkend zum 15. November 1990 ermöglicht. Ihre Rechtsstellung regelt das Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre (LParlG) vom 18. Juli 1991. Demnach müssen die Amtsinhaber Landtagsabgeordnete sein; sie nehmen beratend an Sitzungen der Landesregierung teil.
  • In Nordrhein-Westfalen wurde im Jahr 1986 durch Gesetz die Möglichkeit eingeführt, Parlamentarische Staatssekretäre zu ernennen. Sie müssen Mitglieder des Landtags sein. Ihre Stellung wird durch das Gesetz über das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere Regierungsaufgaben im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11. März 1986 geregelt.
  • In Sachsen existierten nur während der 1. Legislaturperiode des Sächsischen Landtags (1990 bis 1994) Parlamentarische Staatssekretäre. Ihre Stellung war durch das Sächsische Ministergesetz geregelt. Durch Gesetzesänderung vom 12. Januar 1995 wurde das Amt abgeschafft.
  • In Schleswig-Holstein existierte bereits seit 1948 das Amt des „Parlamentarischen Vertreters“. Soweit ihm bestimmte Regierungsaufgaben übertragen wurden, was seit 1971 zulässig war, führte er die Bezeichnung „Regierungsbeauftragter“ und seit 1979 „Parlamentarischer Staatssekretär“. Tatsächlich vorhanden waren Parlamentarische Staatssekretäre nur zwischen 1979 und 1987 im Kultus- und im Sozialministerium. Das Amt wurde durch Gesetz zur Änderung des Landesministergesetzes vom 19. Dezember 2000 schließlich abgeschafft.

Literatur

  • Steffi Menzenbach: Die Parlamentarischen. Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Bund und in den Ländern: Rechtsgrundlagen, Status, Funktionen (= Beiträge zum Parlamentsrecht. Band 74). Duncker & Humblot, Berlin 2015, ISBN 978-3-428-14627-7 (414 S.). 

Weblinks

  • Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG)
  • Detlef Esslinger: Was macht ein Parlamentarischer Staatssekretär? Und was ist der Unterschied zu einem beamteten Staatssekretär? In: Süddeutsche Zeitung. 16. März 2018, abgerufen am 23. Oktober 2019. 

Anmerkungen

  1. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auch als ParlStS abgekürzt. Auch die Abkürzung PSt ist gebräuchlich. Eine offizielle Abkürzung besteht nicht.
  2. Diese Regelung wurde 1998 in das Gesetz eingefügt, damit Michael Naumann Staatsminister im Bundeskanzleramt werden konnte, sog. „Lex Naumann“.

Einzelnachweise

  1. Kapitel 6.4: Parlamentarische Staatssekretäre. (PDF; 435 kB) In: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages. Deutscher Bundestag, 16. Mai 2022, abgerufen am 9. Juli 2022. 
  2. D. C. Umbach, T. Clemens (Hrsg.) (2002): Grundgesetz. Mitarbeiterkommentar und Handbuch. Band II. Art. 38–146 GG, S. 418.
  3. Die Finanzierung der Parlamentarischen Staatssekretäre – Die wichtigsten Fakten. In: Bund der Steuerzahler Deutschland. Abgerufen am 23. Oktober 2019. 
  4. Vergütung von Abgeordneten, des Bundeskanzlers, von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären. (PDF; 435 kB) Deutscher Bundestag, 24. Juni 2022, abgerufen am 19. Dezember 2022. 
  5. Dienstaufwandsentschädigung und steuerliche Behandlung von Dienstleistungen an die Mitglieder der Bundesregierung. (PDF; 235 kB) Deutscher Bundestag, 23. Februar 2023, abgerufen am 29. April 2025. 
  6. Steffi Menzenbach: Kurz notiert. In: Das Parlament Nr. 45. Deutscher Bundestag, 2009, abgerufen am 23. Oktober 2019. 
  7. Gesetz über die Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre (Staatssekretäregesetz – StSG) vom 19. Juli 1972. In: GBl. 1972, S. 392. Landesrecht BW Bürgerservice, 21. Juli 1972, abgerufen am 23. Oktober 2019. 
  8. Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre (LParlG) vom 18. Juli 1991. In: GVOBl. M-V 1991, S. 291. Mecklenburg-Vorpommern, Dienstleistungsportal, abgerufen am 23. Oktober 2019. 
  9. Gesetz über das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere Regierungsaufgaben im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11. März 1986. In: GV. NW. 1986, S. 109. recht.nrw.de, 13. März 1986, abgerufen am 23. Oktober 2019. 
  10. § 13a Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Landesminister (Landesministergesetz) GVBl. 1990 S. 515 ff, 518
  11. Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Johann Wadephul (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerpräsidentin: Staatssekretäre. (PDF) In: Drucksache 15/2502. Schleswig-Holsteinischer Landtag, 24. Februar 2003, S. 7–8, abgerufen am 23. Oktober 2019. 
  12. Gesetz zur Änderung des Landesministergesetzes vom 19. Dezember 2000. (PDF) In: Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Nr. 1/2001. Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, 18. Januar 2001, S. 4–6, abgerufen am 23. Oktober 2019. 
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 06:13

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Ein Parlamentarischer Staatssekretar PStS in Deutschland steht wie ein Minister oder Regierungschef in einem offentlich rechtlichen Amtsverhaltnis und unterstutzt diesen bei der Erfullung der Regierungsaufgaben Er vertritt das Mitglied der Regierung nach aussen z B im Plenum Ausschussen und Fraktionen des Parlaments und bei offentlichen Terminen Der Parlamentarische Staatssekretar gehort in der Regel derselben Bundestagsfraktion an wie sein Bundesminister BundSiehe auch Liste der aktuellen Parlamentarischen Staatssekretare Die Anzahl der Parlamentarischen Staatssekretare und die Verteilung des Vorschlagsrechts auf die Koalitionsparteien wird unbeschadet der Befugnisse des Bundeskanzlers gewohnlich im Koalitionsvertrag vereinbart Ublicherweise wird jedem Bundesminister mindestens ein Parlamentarischer Staatssekretar den meisten Regierungsmitgliedern jedoch mindestens zwei oder sogar drei zugeteilt Beim Bundeskanzler sind bis zu vier Parlamentarische Staatssekretare mit der Amtsbezeichnung Staatsminister angesiedelt Im Ergebnis sind oft mehr als doppelt so viele Parlamentarische Staatssekretare im Amt wie eigentliche Regierungsmitglieder Seit dem Amtsantritt der Grossen Koalition von CDU CSU und SPD im November 2005 lag die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretare mindestens bei 30 Seit dem Amtsantritt der Ampelkoalition aus SPD Bundnis 90 Die Grunen und FDP im Dezember 2021 betragt die Zahl 37 was der historische Hochstwert ist Rechtsstellung Die Rechtsstellung der Parlamentarischen Staatssekretare ist im Gesetz uber die Rechtsverhaltnisse der Parlamentarischen Staatssekretare vom 24 Juli 1974 ParlStG geregelt Sie sind den Mitgliedern der Bundesregierung Bundeskanzler und Bundesminister beigegeben ohne selbst Mitglied der Bundesregierung zu sein und werden als Parlamentarischer Staatssekretar beim Bundesminister bezeichnet Parlamentarischen Staatssekretaren beim Bundeskanzler und beim Bundesminister des Auswartigen wird ublicherweise das Recht verliehen die Bezeichnung Staatsminister zu fuhren Ausser beim Bundeskanzler mussen Parlamentarische Staatssekretare Mitglieder des Bundestages sein 1 Abs 1 ParlStG Parlamentarische Staatssekretare stehen wie Bundesminister in einem offentlich rechtlichen Amtsverhaltnis zum Bund 1 Abs 3 ParlStG Sie werden vom Bundesprasidenten ernannt Der Bundeskanzler schlagt diesem die Ernennung im Einvernehmen mit dem Bundesminister vor dem der Parlamentarische Staatssekretar beigegeben werden soll 2 ParlStG Die Parlamentarischen Staatssekretare haben einen Eid zu leisten der dem der Mitglieder der Bundesregierung entspricht Art 56 Grundgesetz 3 ParlStG Die Parlamentarischen Staatssekretare konnen jederzeit auf Vorschlag des Bundeskanzlers welcher im Einvernehmen mit dem zustandigen Bundesminister zu erfolgen hat vom Bundesprasidenten entlassen werden Sie konnen jederzeit ihre Entlassung verlangen 4 Abs 1 S 1 f ParlStG Geschichte des Amtes und Aufgaben Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretars wurde 1967 eingefuhrt Ursprunglich sollten sich uber dieses Amt begabte Nachwuchspolitiker fur eine spatere Ministertatigkeit qualifizieren Ein Parlamentarischer Staatssekretar kann den Bundesminister bei Erklarungen vor dem Bundestag dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten Er vertritt ihn auch auf internationaler Ebene zum Beispiel bei der Europaischen Union der NATO und den Vereinten Nationen Zur Unterstutzung der Erledigung ihrer Aufgaben verfugen Parlamentarische Staatssekretare uber ein Buro im Ministerium Die Staatsminister beim Bundeskanzler nehmen Sonderaufgaben wahr wie Beauftragter der Bundesregierung fur Kultur und Medien Beauftragte der Bundesregierung fur Migration Fluchtlinge und Integration Staatsminister fur Digitalisierung oder Koordinator der Bundesregierung fur Burokratieabbau und bessere Rechtsetzung Amtsbezuge Parlamentarische Staatssekretare erhalten 75 Prozent des Amtsgehalts und der Dienstaufwandsentschadigung eines Bundesministers Dieser erhalt wiederum grundsatzlich Amtsbezuge in Hohe von eineindrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 nach dem Bundesbesoldungsgesetz Durch die spezialgesetzlichen Regelungen des Gesetzes uber die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretare die den Regelungen in 11 BMinG vorgehen kann diese Zahl der Berechnung jedoch nicht zugrunde gelegt werden Mit dem Nichtanpassungsgesetz wurde die Erhohung der Betrage von der allgemeinen Besoldungsentwicklung in den Jahren 1993 und 1994 abgekoppelt Weitere dauerhafte Abkopplungen von den allgemeinen Besoldungserhohungen erfolgten aufgrund gesetzlicher Regelungen in den Jahren 2003 2004 2008 2009 2010 2011 und 2021 2022 Parlamentarische Staatssekretare erhalten monatlich Stand 1 Juli 2022 Gehaltsbestandteil Erlauterung BetragAmtsgehalt Das Grundgehalt sollte der Besoldungsgruppe B 11 entsprechen liegt jedoch durch mehrfache Nichtanwendung der Besoldungserhohungen auf Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretare deutlich unter dieser Besoldung von derzeit 15 195 16 NichtAnpG 11 691 90 Allgemeine Stellenzulage Parlamentarische Staatssekretare erhalten gemass 5 Abs 1 ParlStG i V m 11 Abs 1 lit a BMinG eine allgemeine Stellenzulage da dies eine zum Grundgehalt allgemein gewahrte Zulage der Besoldungsgruppe B 11 ist 30 68 Ortszuschlag Parlamentarische Staatssekretare erhalten gemass 5 Abs 1 ParlStG i V m 11 Abs 1 lit b BMinG einen Ortszuschlag in Hohe von eineindrittel des in der Besoldungsgruppe B 11 zustehenden Ortszuschlags 1 066 72 Dienstaufwandsentschadigung Parlamentarische Staatssekretare erhalten gemass 5 Abs 1 ParlStG i V m 11 Abs 1 lit c BMinG eine Dienstaufwandsentschadigung 230 08 Abgeordnetenentschadigung Da Parlamentarische Staatssekretare im Regelfall auch Mitglied des Bundestages sein mussen erhalten sie als solches die Abgeordnetenentschadigung nach dem in 29 Abgeordnetengesetz geregelten Verfahren nur zur 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Lander gleich 11 Abs 2 ParlStG LanderNur in wenigen deutschen Landern sind oder waren zeitweise Parlamentarische Staatssekretare oder vergleichbare Amtstrager benannt Allen gemeinsam ist dass sie den Landesregierungen nicht angehoren und ihre Rechtsstellung auf besonderen Gesetzen ausserhalb der jeweiligen Landesverfassungen grundet In Baden Wurttemberg konnen seit 1972 Politische Staatssekretare berufen werden die keine Regierungsmitglieder sind aber wie diese in einem offentlich rechtlichen Amtsverhaltnis stehen In Mecklenburg Vorpommern wurde die Ernennung Parlamentarischer Staatssekretare ruckwirkend zum 15 November 1990 ermoglicht Ihre Rechtsstellung regelt das Gesetz uber die Rechtsverhaltnisse Parlamentarischer Staatssekretare LParlG vom 18 Juli 1991 Demnach mussen die Amtsinhaber Landtagsabgeordnete sein sie nehmen beratend an Sitzungen der Landesregierung teil In Nordrhein Westfalen wurde im Jahr 1986 durch Gesetz die Moglichkeit eingefuhrt Parlamentarische Staatssekretare zu ernennen Sie mussen Mitglieder des Landtags sein Ihre Stellung wird durch das Gesetz uber das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretars fur besondere Regierungsaufgaben im Lande Nordrhein Westfalen vom 11 Marz 1986 geregelt In Sachsen existierten nur wahrend der 1 Legislaturperiode des Sachsischen Landtags 1990 bis 1994 Parlamentarische Staatssekretare Ihre Stellung war durch das Sachsische Ministergesetz geregelt Durch Gesetzesanderung vom 12 Januar 1995 wurde das Amt abgeschafft In Schleswig Holstein existierte bereits seit 1948 das Amt des Parlamentarischen Vertreters Soweit ihm bestimmte Regierungsaufgaben ubertragen wurden was seit 1971 zulassig war fuhrte er die Bezeichnung Regierungsbeauftragter und seit 1979 Parlamentarischer Staatssekretar Tatsachlich vorhanden waren Parlamentarische Staatssekretare nur zwischen 1979 und 1987 im Kultus und im Sozialministerium Das Amt wurde durch Gesetz zur Anderung des Landesministergesetzes vom 19 Dezember 2000 schliesslich abgeschafft LiteraturSteffi Menzenbach Die Parlamentarischen Parlamentarische Staatssekretarinnen und Staatssekretare im Bund und in den Landern Rechtsgrundlagen Status Funktionen Beitrage zum Parlamentsrecht Band 74 Duncker amp Humblot Berlin 2015 ISBN 978 3 428 14627 7 414 S WeblinksGesetz uber die Rechtsverhaltnisse der Parlamentarischen Staatssekretare ParlStG Detlef Esslinger Was macht ein Parlamentarischer Staatssekretar Und was ist der Unterschied zu einem beamteten Staatssekretar In Suddeutsche Zeitung 16 Marz 2018 abgerufen am 23 Oktober 2019 AnmerkungenIm Geschaftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auch als ParlStS abgekurzt Auch die Abkurzung PSt ist gebrauchlich Eine offizielle Abkurzung besteht nicht Diese Regelung wurde 1998 in das Gesetz eingefugt damit Michael Naumann Staatsminister im Bundeskanzleramt werden konnte sog Lex Naumann EinzelnachweiseKapitel 6 4 Parlamentarische Staatssekretare PDF 435 kB In Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag 16 Mai 2022 abgerufen am 9 Juli 2022 D C Umbach T Clemens Hrsg 2002 Grundgesetz Mitarbeiterkommentar und Handbuch Band II Art 38 146 GG S 418 Die Finanzierung der Parlamentarischen Staatssekretare Die wichtigsten Fakten In Bund der Steuerzahler Deutschland Abgerufen am 23 Oktober 2019 Vergutung von Abgeordneten des Bundeskanzlers von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretaren PDF 435 kB Deutscher Bundestag 24 Juni 2022 abgerufen am 19 Dezember 2022 Dienstaufwandsentschadigung und steuerliche Behandlung von Dienstleistungen an die Mitglieder der Bundesregierung PDF 235 kB Deutscher Bundestag 23 Februar 2023 abgerufen am 29 April 2025 Steffi Menzenbach Kurz notiert In Das Parlament Nr 45 Deutscher Bundestag 2009 abgerufen am 23 Oktober 2019 Gesetz uber die Rechtsverhaltnisse der politischen Staatssekretare Staatssekretaregesetz StSG vom 19 Juli 1972 In GBl 1972 S 392 Landesrecht BW Burgerservice 21 Juli 1972 abgerufen am 23 Oktober 2019 Gesetz uber die Rechtsverhaltnisse Parlamentarischer Staatssekretare LParlG vom 18 Juli 1991 In GVOBl M V 1991 S 291 Mecklenburg Vorpommern Dienstleistungsportal abgerufen am 23 Oktober 2019 Gesetz uber das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretars fur besondere Regierungsaufgaben im Lande Nordrhein Westfalen vom 11 Marz 1986 In GV NW 1986 S 109 recht nrw de 13 Marz 1986 abgerufen am 23 Oktober 2019 13a Gesetz uber die Rechtsverhaltnisse der Ministerprasidentin oder des Ministerprasidenten und der Landesministerinnen und Landesminister Landesministergesetz GVBl 1990 S 515 ff 518 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr Johann Wadephul CDU und Antwort der Landesregierung Ministerprasidentin Staatssekretare PDF In Drucksache 15 2502 Schleswig Holsteinischer Landtag 24 Februar 2003 S 7 8 abgerufen am 23 Oktober 2019 Gesetz zur Anderung des Landesministergesetzes vom 19 Dezember 2000 PDF In Gesetz und Verordnungsblatt fur Schleswig Holstein Nr 1 2001 Innenministerium des Landes Schleswig Holstein 18 Januar 2001 S 4 6 abgerufen am 23 Oktober 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4173375 7 GND Explorer lobid OGND AKS

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