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Die Personensicherheitsprüfung ist ein Prüfverfahren in der Schweiz dieser werden bestimmte Bundes und Kantonsangestellt

Personensicherheitsprüfung

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Die Personensicherheitsprüfung ist ein Prüfverfahren in der Schweiz, dieser werden bestimmte Bundes- und Kantonsangestellte, Armeeangehörige und weitere Personen von sicherheitsrelevanten öffentlichen Instanzen vor und während ihrer Einstellung unterzogen.

Rechtsgrundlage

  • „Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit“ (BWIS, 1997)
  • „Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen“ (PSPV, 2001)

Prüforgane

Zuständig für die Überprüfungen ist eine Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen in der Abteilung Informations- und Objektsicherheit des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), welche die Sicherheitsprüfungen zusammen mit den Sicherheitsorganen des Bundes und der Kantone gemäss Bestimmungen der obigen Verordnung durchführt.

Prüfung

Die Personensicherheitsprüfung wird mit dem Einverständnis der betroffene Person, abhängig von ihrem möglichen Informationszugang, der die öffentliche Sicherheit tangiert, in drei Abstufungen durchgeführt:

  • Grundsicherheitsprüfung – für Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben
  • erweiterte Sicherheitsprüfung – für Personen, die Zugang zu geheim klassifizierten Informationen haben
  • erweiterte Sicherheitsprüfung mit Befragung – für Personen, die auf die Regierungstätigkeit oder wichtige sicherheitspolitische Geschäfte Einfluss nehmen können oder bedeutendste Geheimnisträger sind

Die Prüfungen müssen von den Anstellungsinstanzen veranlasst und spätestens nach fünf Jahren oder bei der Erhöhung des sicherheitsrelevanten Status der betroffene Person wiederholt werden. Die Unterlagen der Sicherheitsprüfung dürfen ausschliesslich zur Risikobeurteilung – oder in einem Strafverfahren des Bundes gegen die betroffene Person – verwendet werden. Erhobene Daten mit Vermutungen oder blossen Verdächtigungen werden vernichtet. Das Ergebnis der Sicherheitsprüfung wird meistens innerhalb drei Monaten der geprüften Person und ihrem Arbeitgeber als Verfügung eröffnet.

Das Prüfergebnis wird nach der Beurteilung des möglichen Sicherheitsrisikos, das die geprüfte Person trägt, in vier Stufen klassifiziert:

  • positive Risikoverfügung (kein Sicherheitsrisiko)
  • Risikoverfügung mit Auflagen (Sicherheitsrisiko mit Vorbehalt)
  • negative Risikoverfügung (Sicherheitsrisiko)
  • Feststellungsverfügung (Datenmangel für eine Risikobeurteilung)

Der Arbeitgeber wird nicht zwingend zu dieser Prüfverfügung gebunden, er entscheidet autonom über eine Anstellung oder Weiterbeschäftigung der betroffenen Person. Ein von der Verfügung abweichender Entscheid der Anstellungsinstanz muss aber der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen mitgeteilt werden, die die Prüfunterlagen während der Beschäftigungsdauer der geprüften Person aufbewahrt und danach dem Bundesarchiv übergibt.

Weblink

  • Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV) vom 19. Dezember 2001 in HTML oder PDF

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 08 Jul 2025 / 14:13

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Die Personensicherheitsprufung ist ein Prufverfahren in der Schweiz dieser werden bestimmte Bundes und Kantonsangestellte Armeeangehorige und weitere Personen von sicherheitsrelevanten offentlichen Instanzen vor und wahrend ihrer Einstellung unterzogen Rechtsgrundlage Bundesgesetz uber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit BWIS 1997 Verordnung uber die Personensicherheitsprufungen PSPV 2001 PruforganeZustandig fur die Uberprufungen ist eine Fachstelle fur Personensicherheitsprufungen in der Abteilung Informations und Objektsicherheit des Eidgenossischen Departements fur Verteidigung Bevolkerungsschutz und Sport VBS welche die Sicherheitsprufungen zusammen mit den Sicherheitsorganen des Bundes und der Kantone gemass Bestimmungen der obigen Verordnung durchfuhrt PrufungDie Personensicherheitsprufung wird mit dem Einverstandnis der betroffene Person abhangig von ihrem moglichen Informationszugang der die offentliche Sicherheit tangiert in drei Abstufungen durchgefuhrt Grundsicherheitsprufung fur Personen die Zugang zu vertraulichen Informationen haben erweiterte Sicherheitsprufung fur Personen die Zugang zu geheim klassifizierten Informationen haben erweiterte Sicherheitsprufung mit Befragung fur Personen die auf die Regierungstatigkeit oder wichtige sicherheitspolitische Geschafte Einfluss nehmen konnen oder bedeutendste Geheimnistrager sind Die Prufungen mussen von den Anstellungsinstanzen veranlasst und spatestens nach funf Jahren oder bei der Erhohung des sicherheitsrelevanten Status der betroffene Person wiederholt werden Die Unterlagen der Sicherheitsprufung durfen ausschliesslich zur Risikobeurteilung oder in einem Strafverfahren des Bundes gegen die betroffene Person verwendet werden Erhobene Daten mit Vermutungen oder blossen Verdachtigungen werden vernichtet Das Ergebnis der Sicherheitsprufung wird meistens innerhalb drei Monaten der gepruften Person und ihrem Arbeitgeber als Verfugung eroffnet Das Prufergebnis wird nach der Beurteilung des moglichen Sicherheitsrisikos das die geprufte Person tragt in vier Stufen klassifiziert positive Risikoverfugung kein Sicherheitsrisiko Risikoverfugung mit Auflagen Sicherheitsrisiko mit Vorbehalt negative Risikoverfugung Sicherheitsrisiko Feststellungsverfugung Datenmangel fur eine Risikobeurteilung Der Arbeitgeber wird nicht zwingend zu dieser Prufverfugung gebunden er entscheidet autonom uber eine Anstellung oder Weiterbeschaftigung der betroffenen Person Ein von der Verfugung abweichender Entscheid der Anstellungsinstanz muss aber der Fachstelle fur Personensicherheitsprufungen mitgeteilt werden die die Prufunterlagen wahrend der Beschaftigungsdauer der gepruften Person aufbewahrt und danach dem Bundesarchiv ubergibt WeblinkVerordnung uber die Personensicherheitsprufungen PSPV vom 19 Dezember 2001 in HTML oder PDF

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