Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Der Begriff Naturschutz umfasst Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität also der Artenvielfalt Ökosystemvielfalt und g

Biodiversitätsschutz

  • Startseite
  • Biodiversitätsschutz
Biodiversitätsschutz
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Der Begriff Naturschutz umfasst Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität (also der Artenvielfalt, Ökosystemvielfalt und genetischen Vielfalt). Er beinhaltet Maßnahmen des Artenschutzes sowie zum Management von Ökosystemen und zur Wiederherstellung gestörter ökologischer Zusammenhänge. Grundlage sind ein zugeschriebener eigener Wert der Natur beziehungsweise bestimmter Lebensräume und das Wissen darum, dass eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft sowie die damit einhergehende Verringerung der Biodiversität und Artenvielfalt dramatische und katastrophale Folgen für den Naturhaushalt und letztlich auch für die Nutzbarkeit durch den Menschen haben kann. Daher wird eine möglichst langfristige und nachhaltige Stärkung der Lebensgemeinschaften angestrebt.

Im deutschen Bundesnaturschutzgesetz werden dazu unter § 1 folgende drei Zielsetzungen unterschieden:

  • Die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur, Landschaft und Wildnis (ästhetisch-kulturelle Gründe; Natur als Sinnbild),
  • die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, wobei eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen angestrebt wird (Natur als Ressource und Dienstleister), sowie
  • die Erhaltung von Natur, insbesondere von Biodiversität auf der Artebene, aufgrund ihres eigenen Wertes (Natur als Selbstwert/Moralobjekt).

Methodisch lässt sich der Naturschutz in den Biotopschutz, Artenschutz und Prozessschutz gliedern, wobei die Übergänge fließend sind.

Ziele des Naturschutzes im deutschsprachigen Raum

Der Naturschutz in Deutschland ist seit 1935 stark verrechtlicht und so werden auch seine Ziele meist aus dem Gesetzeswerk abgeleitet. Ziel des Naturschutzes ist es demnach, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Naturschutz ist somit eine öffentliche Aufgabe und dient dem in Art. 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel. In der Schweiz wird er durch Art. 78 Verfassung und das auf dem Verfassungsartikel basierenden Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) geregelt. Viele Menschen, die im Naturschutz arbeiten oder dessen Arbeit unterstützen, verbinden damit auch weitergehende Erwartungen und Motive, die sich aus der geistesgeschichtlichen Herkunft des Naturschutzes ergeben. Dazu gehören z. B. ethische Gründe wie Tierschutz oder emotionale wie Heimatverbundenheit. Als gesellschaftliche Bewegung wird Naturschutz stark vom Ehrenamt getragen. Naturschutz ist z. B. in den Bereichen der Umsetzung Kulturlandschaftsprogramme, Flächenplanung und der Umsetzung von Bundesprojekten auch ein eigenes Berufsfeld.

Argumente für den Naturschutz

Die Botanikerin Otti Wilmanns formuliert 1987 fünf Argumente für den Naturschutz:

  1. Ethisches Argument: Da der Mensch über Sein oder Nichtsein aller anderen Arten entscheiden kann, hat er aus ethischen Gründen das Recht aller Organismen auf Leben zu achten.
  2. Theoretisch-wissenschaftliches Argument: Einzelne Arten, Biozönosen und Landschaften sind Gegenstand unseres Erkenntnisstrebens. Sehr viele Zusammenhänge können prinzipiell nur in ungestörten Lebensräumen studiert werden. Nur aus den entsprechenden Forschungsergebnissen können auch heutige und künftige Probleme der Menschheit gelöst werden.
  3. Pragmatisches Argument: Da der Mensch Naturgüter für sein Überleben benötigt, muss er sie für die Gegenwart und für kommende Generationen erhalten. So sollen Wildformen oder Landsorten von Kulturpflanzen für Resistenzzüchtungen erhalten werden. Pflanzen bzw. deren Inhaltsstoffe können für künftige Generationen pharmazeutisch von Bedeutung werden.
  4. Anthropobiologisches Argument: Der Mensch benötigt die Natur als Ausgleich und Anregung. Die Bindung zu einer Heimatlandschaft gehört zum Identitätsbewusstsein eines jeden Individuums.
  5. Historisch-kulturelles Argument: Naturschutz bezieht sich auf Landschaftsteile, die durch jahrhundertelange bäuerliche Nutzung entstanden sind. Diese Landschaften sind Dokumente der menschlichen Kultur und deshalb ähnlich Kunstwerken erhaltenswert.

Schutzgüter des Naturschutzes

Zum Naturhaushalt gehören abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sowie deren Wechselwirkungen. Als abiotisch werden Böden, Gewässer, Meere (Meeresschutz), Klima, Luft, Biotope sowie auch das Landschaftsbild angesehen. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Vegetation. Wechselwirkungen laufen zwischen den Bestandteilen als komplizierte Interaktionen ab (Landschaftsökologie). Die einzelnen Bestandteile dieses komplexen Systems des Naturhaushaltes sind zu schützen, weil sie sonst ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Eingeschränkte oder verlorene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auch auf den Menschen haben. Funktionen des Naturhaushaltes für den Menschen sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), Erholung, Gesundheit.

Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Naturlandschaften und Kulturlandschaften, Naturdenkmäler u. a. Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Biotope, in ihren Ökosystemen und mit ihren Standorten. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit den Standortfaktoren: Bodenschutz, Mikroklima, Luftreinhaltung und Lärmschutz sowie anderen potenziell schädlichen Einflüssen wie zum Beispiel Licht, Bewegung, Zerschneidung und Isolation von Lebensräumen. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb menschlicher Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.

Die praktische Naturschutzarbeit wird vor allem auf regionaler und lokaler Ebene geleistet. Die rechtlichen Instrumente des Naturschutzes sind allerdings in vielen Ländern auf nationaler Ebene verankert. Innerhalb der Europäischen Union gewinnen auch europaweite Programme und Regelungen an Bedeutung (z. B. Natura 2000, oder auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die indirekt große Auswirkungen auf den Naturschutz haben wird).

Innerhalb des Naturschutzes gibt es unterschiedliche Strömungen/Bewegungen. Dies zeigt sich z. B. daran, dass sich eine Mehrheit für die Erreichung einer maximal möglichen Artenvielfalt durch Förderung einer reichgestaltigen Landnutzung/Landschaftspflege einsetzt, nicht wenige aber kompromisslos für den Prozessschutz kämpfen, der unter mitteleuropäischen Bedingungen zur Entwicklung natürlicher Wälder führt, die aber je nach Vegetationstyp relativ artenarm sein können. Unterschiedliche Interessensschwerpunkte der Naturschützer haben nicht selten gravierende Zielkonflikte zur Folge, denn Maßnahmen, die bestimmten Vegetationstypen dienen, können ggf. ungünstig für einen Teil der angestammten Vogelwelt sein.

Der Paradigmenwechsel in der wissenschaftlichen Ökologie, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Vorstellung vom ökologischen Gleichgewicht aufgab und ein dynamisches Verständnis von Natur im Rahmen der Störungsökologie entwickelte, hatte auch Auswirkungen auf die Grundlagen des Naturschutzes. Die Vorstellung einer sich ständig anpassenden Natur schien im Gegensatz zur Bewahrung im Sinne des Biotopschutzes zu stehen. Einflussreich war auch die Entwicklung der Umweltgeschichte als wissenschaftlicher Disziplin, die einen längerfristigen Betrachtungsrahmen einführte.

Als vermittelnde Position wird im 21. Jahrhundert zunehmend das Konzept der Resilienz vertreten. Naturschutz hat demzufolge die Aufgabe, die Resilienz von Ökosystemen zu erhöhen oder das Ausmaß von Störungen so zu begrenzen, dass die Dynamik des Systems unterhalb seiner Widerstandskraft gegen Störungen liegt. Das Konzept wurde schon in den 1970er Jahren von Crawford Stanley Holling begonnen und seither weiter entwickelt.

Folgen für die lokale Bevölkerung

Die Folgen der Einrichtung von Großschutzgebieten auf die lokale Bevölkerung werden unterschiedlich eingeschätzt. Der Auffassung, dass Großschutzgebiete den Bewohnern ihre wirtschaftliche Grundlage entziehen, steht die Auffassung entgegen, dass ihre Einrichtung sich positiv auf die wirtschaftliche Lage der Bevölkerung auswirke. Negative Folgen für die lokale Bevölkerung werden in Nutzungsbeschränkungen, Umsiedlungen bis hin zu Vertreibungen aus bestimmten Schutzzonen und in der damit verbundenen Auflösung traditioneller Wirtschaftsweisen und Sozialstrukturen gesehen. Reste traditioneller Lebensweisen würden in einigen Ländern durch die touristische Erschließung der Schutzgebiete zur exotischen Staffage. Insgesamt würden durch die Schutzmaßnahmen autarke Strukturen durch die Abhängigkeit von externen Faktoren, z. B. internationale Fördermittel ersetzt. Dagegen werden positive Folgen darin gesehen, dass Großschutzgebiete wirtschaftlich attraktiv seien, so dass an ihrem Rand ein etwa doppelt so hohes Bevölkerungswachstum stattfinde, wie im Durchschnitt der Großregion, der das Schutzgebiet angehört. Als Gründe gelten die Fördermittel, die die internationale Gemeinschaft für die Einrichtung von Schutzgebieten zur Verfügung stellt und durch die die Infrastruktur und die Sicherheitslage verbessert werde, sowie Einkünfte aus dem Tourismus.

Unterschied zum Umweltschutz

Der Naturschutz betrachtet alle Nutzungen von Böden und Gewässern, die seine Belange beeinträchtigen können; dies können auch solche sein, die für Menschen uninteressant sind (z. B. bei Ödland). Der Umweltschutz betrachtet alle Aktivitäten des Menschen, die mit einer Gefahr für Ökosysteme und die Artenvielfalt verbunden sein könnten. Während der Naturschutz seinen Blick auf den Naturhaushalt als Ganzes richtet und schädliche menschliche Einflüsse am Ort ihres Einwirkens bekämpfen möchte, zielt der Umweltschutz eher darauf ab, die menschlichen Aktivitäten, die die Ursache von Umweltschäden sind, zu bekämpfen.

  • Beim Klima geht es dem Naturschutz meistens um das Mikroklima/Bestandsklima und dessen Erhalt als wichtige Größe in Ökosystemen. Der Klimaschutz des Umweltschutzes beschäftigt sich hingegen mit dem Großklima. Bei der Frage, ob Kleinwasserkraftwerke oder Windkraftanlagen die Umwelt eher schonen oder ihr eher schaden, gibt es häufig Meinungsverschiedenheiten zwischen Umwelt- und Naturschützern.
  • Während der Umweltschutz versucht, das Waldsterben durch Luftreinhaltung zu bremsen, versucht der Naturschutz, die geschädigten Wälder wiederherzustellen und zu erhalten. Besonders im letzten Fall wird deutlich: Der Naturschutz muss dabei lokal agieren, um Landbesitzer, Land- und Forstwirte von den Vorhaben zu überzeugen; er muss geeignete Pflanzen auswählen, die den veränderten Umweltbedingungen gerecht werden, er muss auch durch andere Maßnahmen die Folgeschäden des Waldsterbens bekämpfen.

Rechtliche Instrumente des Naturschutzes

In Deutschland ist die Grundlage für den Naturschutz in Art. 20a GG verankert. In Folge ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Vor der Föderalismusreform besaß der Bund nur eine Kompetenz zur Rahmengesetz­gebung, aufgrund der er das Bundesnaturschutzgesetz erlassen hat. Die Länder haben jeweils eigene Landesnaturschutzgesetze, die das früher als Landesrecht fortgeltende Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst haben. Heute hat der Bund zwar die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Naturschutzes, doch haben die Länder eine Abweichungskompetenz (Art. 72 Abs. 3 GG). Zu den nationalen Regelungen treten zahlreiche internationale Abkommen sowie Programme und einzelne Richtlinien der Europäischen Union. Die zentrale wissenschaftliche Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz ist das Bundesamt für Naturschutz.

In der Schweiz besteht im Bereich des Landschaftsschutzes eine geteilte Zuständigkeit von Bund und Kantonen (Art. 78 Abs. 1 und 2 BV); im Bereich des eigentlichen Naturschutzes (Biotop- und Artenschutz) hat der Bund dagegen eine umfassende Gesetzgebungskompetenz (Art. 78 Abs. 4 und 5 BV), welche er auch weitgehend ausgeschöpft hat (Art. 18 ff. des Natur- und Heimatschutzgesetzes).

  • Naturschutzgesetze in Deutschland:
    • Bundesnaturschutzgesetz
    • Naturschutzgesetze der Länder
  • Begriffe (Deutschland: §§ des Bundesnaturschutzgesetzes)
    • Naturschutzgebiet (Deutschland: § 23)
    • Nationalpark (Deutschland: § 24, Schweiz: Nationalparkgesetz) – (Liste der Nationalparks)
    • Biosphärenreservat (Deutschland: § 25)
    • Landschaftsschutzgebiet (Deutschland: § 26)
    • Naturpark (Deutschland: § 27) – (Liste der Naturparks in Deutschland)
    • Naturdenkmal (Deutschland: § 28)
    • Geschützte Landschaftsbestandteile (Deutschland: § 29)
    • Gesetzlich geschütztes Biotop (Deutschland: § 30)
    • Wasserschutzgebiet (dient der quantitativen und qualitativen Aufrechterhaltung der Wasserversorgung der Bevölkerung), keine Naturschutzkategorie im eigentlichen Sinne.
    • Moorlandschaften (Schweiz: Art. 23 NHG)
    • Auengebiet von nationaler Bedeutung (Schweiz: Art. 18a Abs. 1 und 3 NHG)
  • Europäisches Recht
    • Natura 2000. (In deutsches Recht übernommen: §§ 31–34)
      • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) – Richtlinie 92/43/EWG
      • Vogelschutzrichtlinie – Richtlinie 79/409/EWG
  • Internationale Abkommen (Auswahl):
  • (Weitere Abkommen siehe Liste internationaler Umweltabkommen)
    • Biosphärenreservat (1970) – UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“
    • Ramsar-Konvention (1971) – Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Watt- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung
    • CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen) (1973) – Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten Tiere und Pflanzen
    • Helsinki-Konvention (1974) – Übereinkommen zum Schutz der und der Ostseegebiete
    • UNESCO-Welterbe (1975) – UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
    • Berner Konvention (1979) – Europäisches Artenschutzübereinkommen
    • Bonner Konvention (1979) – Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
    • Internationales Tropenholz-Übereinkommen (1983)
    • Alpenkonvention (1991) – Übereinkommen zum Schutz der Alpen
    • Konvention von Rio (1992) – Übereinkommen über die biologische Vielfalt
    • OSPAR (1992) – Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks

Naturschutz als Studium und Beruf

Die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes ist Aufgabe eines Landschaftsplaners. In den Fachbehörden arbeiten Absolventen der Landschaftsplanung oder verwandter Studiengänge. Unter letzteres fällt insbesondere die Landschaftsarchitektur und früher die Landespflege, Absolventen dieser Studiengänge stellen einen Großteil des in Naturschutzbehörden tätigen Fachpersonals. Aber auch Biologie, Umweltwissenschaften, Agrarwissenschaften und Forstwissenschaft sowie die Absolventen anderer Studiengänge kommen in Frage.

Wie auch in vielen anderen staatlichen Bereichen üblich, werden die nicht-hoheitlichen Aufgaben des Naturschutzes überwiegend außerhalb der Behörden bearbeitet. Für die meisten fachlichen Aufgaben, wie z. B. Pflegepläne (Managementpläne) für Naturschutzgebiete, beauftragen die Behörden in der Regel Externe, meist freiberuflich tätige Landespfleger, Landschaftsplaner bzw. Biologen oder entsprechende Fachbüros. Aufgrund der begrenzten Finanzmittel, die dem Naturschutz zur Verfügung stehen, ist für diese Berufsfelder die Tätigkeit direkt für den Naturschutz meist nur ein geringer Anteil ihres Tätigkeitsfeldes. Wichtiger sind in der Regel die planerische Bewältigung von Eingriffsfolgen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen, landschaftspflegerischen Begleitplänen, der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz oder Umweltberichten (nach Baugesetzbuch). Ein großer Teil der praktischen Naturschutzarbeit wird unbezahlt und ehrenamtlich von Naturschutzverbänden geleistet. Teilweise haben diese im Rahmen der Professionalisierung ihrer Arbeit damit begonnen, hauptamtliche Kräfte einzustellen. Auch andere Träger öffentlich geförderter Naturschutzprojekte wie z. B. Naturparkvereine, Gebietskörperschaften, Schutzgebietsverwaltungen, Landschaftspflegeverbände u. ä. stellen für diese Zwecke Fachpersonal ein.

Der einzige nicht-akademische Beruf mit staatlicher Anerkennung im Naturschutz ist der „Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/in“. der meistens als „Ranger“ bezeichnet wird.

Geschichte des Naturschutzes in Deutschland

→ Hauptartikel: Zeittafel zur Geschichte des Naturschutzes

Die Geschichte des Naturschutzes in Deutschland lässt sich nicht auf einen Ursprung reduzieren, da der Naturschutzgedanke im 18. und 19. Jahrhundert von mehreren weltanschaulichen Strömungen wie dem Utilitarismus oder dem Naturalismus, aber auch von religiösen und ästhetischen Idealen, beeinflusst wurde. Als einer der ersten Förderer wird der Naturforscher und Forstwissenschaftler Johann Matthäus Bechstein (1757–1822) gesehen. Prägend war der Naturforscher Alexander von Humboldt (1769–1859), der mit seinem Werk Kosmos große Popularität erlangte und auf den der Begriff des Naturdenkmals zurückgeht. Er übertrug in seinen Beschreibungen die um 1800 aufgekommene Idee des kulturhistorischen Monuments auf Objekte der Natur. Als erster Akt praktischen Naturschutzes in Deutschland gilt der Ankauf des Drachenfels im Siebengebirge im Jahr 1836 unter dem preußischen König Friedrich Wilhelm III., der den weiteren Abbau des Drachenfels-Trachyts für den Bau des Kölner Doms verhinderte. Die Beweggründe lagen dabei vor allem im Erhalt eines „romantisch aufgeladenen National-Symbols“. Offiziell unter Naturschutz gestellt wurde der Drachenfels mitsamt der Burganlage erst im Jahr 1922.

Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wuchs – parallel zur Nutzbarmachung und Beanspruchung der natürlichen Ressourcen durch technischen Fortschritt, Industrialisierung und Verstädterung – das gesellschaftliche Bewusstsein für die Schutzwürdigkeit der Natur.

Der Naturforscher Philipp Leopold Martin verwendete 1871 in seiner Aufsatzreihe „Das Deutsche Reich und der internationale Thierschutz“ als Erster den Begriff „Naturschutz“ in seiner heutigen Bedeutung; diese Publikation kann zudem als erste deutschsprachige programmatische Naturschutzschrift angesehen werden.

Als im Jahr 1886 die jahrhundertealte Eichen-Allee am Fuß des Krähenberges hinter der Knabenburg im Weserbergland für eine Flurbereinigung gefällt werden sollte, kaufte der Berliner Komponist Ernst Rudorff, der Ende des 19. Jahrhunderts die Knabenburg häufig als Sommersitz nutzte, die gesamte Allee kurzerhand dem zuständigen Magistrat in Lauenstein ab, um die Bäume vor der Abholzung zu retten. Diese Handlung „stellt eine der frühesten zivilgesellschaftlichen Naturschutzaktionen dar.“

Im 19. Jahrhundert entstanden auch die ersten Naturschutzvereine in Deutschland. Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert setzten Naturschützer sich für größere Schutzflächen, über den Artenschutz hinausgehende großräumige Landschaftspflege ein und stellten Forderungen nach gesetzlichen Regelungen. Das Jahr 1906 gilt mit der Gründung der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen als Anfang für den staatlichen Naturschutz in Deutschland. Während der Weimarer Republik gelangten naturschutzrechtliche Gedanken zwar mit Art. 150 WRV in die Verfassung, blieb aufgrund von Streit um Eigentumsfragen und Kompetenzen im Föderalismus jedoch ohne weitere Ausgestaltung.

NS-Zeit

→ Hauptartikel: Naturschutz im Nationalsozialismus

Mit dem Gleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933 und der darauffolgenden Abschaffung der Länder mussten viele ihrer Gesetze in eine nationale Gesetzgebung überführt werden. 1934 mit dem Reichsjagdgesetz und 1935 mit dem Reichsnaturschutzgesetz setzte sich das NS-Regime zentralistisch gegen die Länder durch. Den Naturschutz im Nationalsozialismus prägte zunächst das im Juni 1935 erlassene Reichsnaturschutzgesetz, eine umfassende gesetzliche Neuregelung, die als großer Fortschritt galt. Das eindeutig nationalsozialistische Gesetz wurde insbesondere von Hans Klose (1880–1963) beeinflusst, einem der wichtigsten Naturschützer der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus und der frühen Bundesrepublik. Klose war NSDAP-Mitglied. Noch stärker rassistische Züge zeigte Walther Schoenichen, der bis 1938 die Reichsstelle für Naturschutz führte. Auch die führenden Naturschutzverbände wie der Reichsbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern ordneten sich bereitwillig dem Nationalsozialismus unter. Ebenso nah stand Alwin Seifert, der sogenannte „Reichslandschaftsanwalt“, führenden NS-Politikern und arbeitete eng mit Fritz Todt und Albert Speer zusammen. Dabei ging es zunächst um die Begrünung und Eingliederung der Reichsautobahnen in die Landschaft, dann aber auch um die Grüntarnung des Westwalls. Die mit ihm eng verbundenen Landschaftsanwälte bekamen durch ihren Kontakt zu Wehrmacht und SS die Aufgabe, weitere Wehrbauten wie Kasernen oder auch die Führerhauptquartiere zu tarnen. Ihre Kompetenz floss in die Schaffung von „deutschen Wehrlandschaften“ in Osteuropa ein, in den sogenannten Generalplan Ost, eine verbrecherische, teilweise umgesetzte Planung. Landschaftsanwälte waren auch in Auschwitz tätig und begrünten u. a. die Umgebung der Konzentrationslager im Sinne eines grünen Sichtschutzes. Die Konkurrenz zwischen den einzelnen Zweigen des nationalsozialistischen Naturschutzes führte 1942 zu einer Absteckung der Einflusssphären. Während die Naturschützer das sogenannte Altreich als Aufgabe gestellt bekamen, sollten die Landschaftspfleger die von Wehrmacht und SS besetzten, angeblich verkommenen Gebiete insbesondere in Osteuropa neugestalten. Wissenschaftlich hat insbesondere Reinhold Tüxen die Pflanzensoziologie mit Hilfe der Nationalsozialisten durch einen guten Kontakt zu Fritz Todt als eine Grundlage des Naturschutzes zum Durchbruch gebracht. Dementsprechend war der Nationalsozialismus eine „Achsenzeit“ des Naturschutzes, und zwar nicht nur die Jahre 1935–1939, die Klose noch 1957 als „hohe Zeit“ bezeichnete.

Demgegenüber standen die Effekte der nationalsozialistischen Modernisierung und der Kriegswirtschaft auf Natur und Landschaft. Durch Intensivierung von Boden- und Waldnutzung, Trockenlegung von Mooren sowie durch industrielle und insbesondere militärische Eingriffe kam es zu massiven Naturzerstörungen. Auch direkte Zerstörungen von bereits ausgewiesenen Schutzflächen für monumentale Bauten kamen vor, so zum Beispiel 1936 beim Bau des Kdf-Heims in Prora auf Rügen, durch den wesentliche Teile des Naturschutzgebiets Schmale Heide zerstört wurden.

Nach 1945

→ Hauptartikel: Naturschutz in der DDR

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wirkten sowohl in der SBZ/DDR wie auch in Westdeutschland nationalsozialistisch belastete Naturschützer weiter, auch Mitarbeiter des Generalplans Ost wie Konrad Meyer oder Heinrich Wiepking-Jürgensmann. Im Bund Naturschutz in Bayern wirkten bis Anfang der 1960er Jahre zahlreiche NSDAP-Mitglieder und -Funktionäre in der Verbandsleitung. Der Münchner Verleger Hans Hohenester, Nationalsozialist erster Stunde und von 1938 bis 1945 „Führer“ des BN gehörte bis Anfang der 1960er Jahre dem Ausschuss des BN an. Weitere Ausschussmitglieder des BN, die bis weit in die Nachkriegszeit aktiv waren, gehörten ebenfalls der NSDAP an, etwa Otto Kraus, Hans Stadler und Max Dingler. Der ehemalige Reichslandschaftsanwalt Alwin Seifert war von 1958 bis 1963 BN-Vorsitzender.

In der DDR änderten sich die politische Einbindung und Zielsetzung des Naturschutzes. Die einflussreichsten Planer wie Georg Pniower oder Reinhold Lingner waren politisch von der NS-Zeit unbelastet und der SED gegenüber loyal. An der praktischen Arbeit der Landschaftsplanung änderte sich wenig. Die Aufgaben blieben dieselben, Leitbild war weiterhin die Intensivierung der Landnutzung, für die auf Fachkräfte aus der Zeit des Nationalsozialismus, auch auf ehemalige Mitglieder der NSDAP, zurückgegriffen wurde; vielfach stammten diese aus dem Umfeld Alwin Seiferts.

In Westdeutschland kam es nur vereinzelt zu Entnazifizierungsverfahren, führende Personen aus der Zeit des Nationalsozialismus wie Heinrich Wiepking-Jürgensmann, Konrad Meyer oder Erhard Mäding hatten auch nach 1945 wieder hohe Positionen inne. Das Reichsnaturschutzgesetz galt bis zum Beschluss des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 1976 weiter.

Nach der Jahrtausendwende gab es von der Bundesregierung einige Versuche, den desaströsen Zustand der Biodiversität zu verbessern. Verbesserung sollte die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (2007) bringen. Wesentliche Ziele wurden allerdings sowohl hinsichtlich des Zeitraumes als auch inhaltlich verfehlt. 2019 reagierte die Bundesregierung auf das festgestellte, massive Insektensterben mit einem Aktionsprogramm Insektenschutz, das allerdings wiederum von Wissenschaftlern als wenig ambitioniert bezeichnet wurde. Eine mittelfristige Verbesserung des Zustandes der Biodiversität scheint deshalb kaum erreichbar.

Geschichte des Naturschutzes in Österreich

Im großen Herrschaftsgebiet von Österreich-Ungarn befanden sich noch im 19. Jahrhundert ausgedehnte Urwaldgebiete. Die Industrialisierung war noch nicht so weit fortgeschritten wie in anderen europäischen Ländern. Der Naturschutzgedanke begann daher erst vergleichsweise spät Fuß zu fassen.

1903 wurde das erste Naturdenkmalinventar im Ministerium für Cultus und Unterricht angelegt. 1912 gründete Adolf von Guttenberg den Österreichischen Verein Naturschutzpark, siehe Naturschutzbund Österreich. Gemeinsam mit dem bereits 1862 gegründeten Österreichischen Alpenverein markiert dieser den Beginn der bürgerlichen Tradition der österreichischen Naturschutzbewegung. Von der Wiener Arbeiterbewegung wurden 1895 die Naturfreunde (Touristen-Verein „Die Naturfreunde“) gegründet.

Wichtig für die gesetzliche Festschreibung von Naturschutzthemen war der Naturwissenschaftler und Museumsdirektor Günther Schlesinger. Er wurde 1917 in die Fachstelle für Naturschutz (Heimatpflegeverband, später Bundesdenkmalamt) berufen. 1924 zeichnete er gemeinsam mit dem Verwaltungsjuristen Adolf Julius Merkl für das erste Naturschutzgesetz Österreichs verantwortlich.

Schweiz

→ Hauptartikel: Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz

Der Naturschutz ist in der Schweiz rechtlich im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) auf Bundesebene geregelt. Im Bereich des eigentlichen Naturschutzes (Biotop- und Artenschutz) hat der Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz (Art. 78 Abs. 4 und 5 BV), welche er auch weitgehend ausgeschöpft hat (Art. 18 ff. des Natur- und Heimatschutzgesetzes). Teilregelungen existieren zudem in der Wald- und Landwirtschafts-Gesetzgebung von Bund und Kantonen. Im Bereich des Landschaftsschutzes besteht eine geteilte Zuständigkeit von Bund und Kantonen (Art. 78 Abs. 1 und 2 BV).

Private Organisationen des einheimischen Naturschutzes sind etwa Pro Natura oder der Schweizer Vogelschutz.

USA

Äußerst einflussreich für die Entwicklung des Naturschutzgedankens in den USA war das Buch Man and Nature (1864) von George Perkins Marsh. Marsh, der wesentliche Anregungen durch das Werk Alexander von Humboldts erfuhr, studierte historische und aktuelle Beschreibungen von Landschaften und landwirtschaftlichen Nutzungsformen in vielen Ländern und ergänzte die Lektüre durch eigene Beobachtungen in Europa. Er erkannte die Risiken der Eingriffe des Menschen in die Natur durch Überfischung der Gewässer, Verschmutzung durch Industrie oder Abholzung der Wälder. Der erste Nationalpark der Welt war der Yellowstone-Nationalpark (1872), doch war der Schutz insbesondere der Tierwelt ineffizient. Der in Schottland geborene John Muir setzte Marshs Werk in den USA fort und initiierte den National Park Protection Act (1894) sowie die Schaffung der ersten Nationalparks in Kalifornien.

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Konservativen in den USA vielfach zu Gegnern des Naturschutzes entwickelt, der vielfältiger Streitpunkt im Kulturkampf zwischen Liberalen und Konservativen wurde. Gegenstand der konservativen Kritik ist die angeblich oder tatsächlich investitionshemmende Rolle des Natur- und Artenschutzes.

Siehe auch

Portal: Umwelt- und Naturschutz – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Umwelt- und Naturschutz
  • Internationaler Naturschutz
  • Landschaftsschutz
  • Naturschutzorganisation

Literatur

Wissenschaftliche Literatur

  • Michael Succow, Hans Dieter Knapp, Lebrecht Jeschke (alle Hrsg.): Naturschutz in Deutschland: Rückblicke – Einblicke – Ausblicke. Ch. Links-Verlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-86153-686-4.
  • Arne Andersen: Heimatschutz. Naturschutzbewegung. In: Franz-Josef Brüggemeier, Thomas Rommelspacher (Hrsg.): Besiegte Natur. Geschichte der Umwelt im 19. und 20. Jahrhundert. Beck, München 1986, S. 143–157.
  • Richard Hölzl: Environmentalism in Germany since 1900: an Overview. In: Gabriele Dürbeck, u. a. (Hrsg.): Ecological Thought in German Literature and Culture. Lanham MD 2017, ISBN 978-1-4985-1493-4, S. 213–230.
  • Richard Hölzl: Naturschutz in Bayern zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Vom liberalen Aufbruch bis zur Eingliederung in das NS-Regime, 1913 bis 1945. In: Bund Naturschutz Forschung, Nummer 11, 2013, S. 21–60.
  • Otti Wilmanns: Naturschutz. In: Mitteilungen des Badischen Landesvereins für Naturkunde und Naturschutz, N.F. Band 14 (1986–1989), Nr. 2. Freiburg i. Br. 1987, S. 477–481 (zobodat.at [PDF; 476 kB; abgerufen am 24. April 2023]). 
  • Harald Plachter: Naturschutz. Gustav Fischer, Stuttgart / Jena 1991, ISBN 3-437-20456-4.
  • Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hrsg.): Naturschutz und Nationalsozialismus. Campus, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-593-37354-8.
  • Friedemann Schmoll: Erinnerung an die Natur. Die Geschichte des Naturschutzes im deutschen Kaiserreich. Campus, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-593-37355-6.
  • Hans Mattern: Dichter der Schwäbischen Romantik als Vorläufer des Naturschutzgedankens. In: Stuttgarter Arbeiten zur Germanistik. Band 423, Stuttgart 2004, ISBN 3-88099-428-5, S. 307–317.
  • John Alexander Williams: Protecting Nature Between Democracy and Dictatorship: The Changing Ideology of the Bourgeois Conservationist Movement, 1925–1935. In: Thomas Lekan, Thomas Zeller (Hrsg.): Germany’s Nature: New Approaches to Environmental History. Rutgers University Press, New Brunswick 2005, S. 183–206.
  • Hans Werner Frohn, Friedemann Schmoll (Hrsg.): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906–2006. Landwirtschaftsverlag, Münster 2006, ISBN 3-7843-3935-2.
  • Reinhard Piechocki: Genese der Schutzbegriffe: 3. – Naturschutz (1888). In: Natur und Landschaft. 82(3), 2007, S. 110–111, ISSN 0028-0615
  • Oliver Kersten: Die Naturfreundebewegung in der Region Berlin-Brandenburg 1908–1989/90. Kontinuitäten und Brüche. Naturfreunde-Verlag Freizeit und Wandern, Berlin 2007, ISBN 978-3-925311-31-4, S. 40 f., 51 f., 88 f., 131 f., 234 f.; Abb, S. 184. (Zugl. Diss. Freie Universität Berlin 2004).
  • Klaus-Dieter Hupke: Naturschutz. Eine kritische Einführung. 2. Auflage, Springer Spektrum, Berlin/Heidelberg 2020, ISBN 978-3-662-62131-8, ISBN 978-3-662-62132-5 (E-Book).
  • Nicolas Schoof, Rainer Luick, Guy Beaufoy, Gwyn Jones, Petar Einarsson, Javier Ruiz, Vyara Stefanova, Daniel Fuchs, Tobias Windmaißer, Hermann Hötker, Heike Jeromin, Herbert Nickel, Jochen Schumacher, Mariya Ukhanova: Grünlandschutz in Deutschland: Treiber der Biodiversität, Einfluss von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ordnungsrecht, Molkereiwirtschaft und Auswirkungen der Klima- und Energiepolitik. BfN-Skript 539. Bundesamt für Naturschutz, Bonn Bad-Godesberg 2019, 257 S. ISBN 978-3-89624-277-8. (Online).

Populärwissenschaftliche Literatur

  • Wolf-Eberhard Barth: Naturschutz: Das Machbare. Praktischer Umwelt- und Naturschutz für alle. Ein Ratgeber. Paul Parey, Hamburg 1995, ISBN 3-490-11418-3.
  • Uwe Wegener: Naturschutz in der Kulturlandschaft: Schutz und Pflege von Lebensräumen. Spektrum Akademischer Verlag, 1998, ISBN 3-8274-0877-6.

Weblinks

Wiktionary: Naturschutz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Literatur von und über Naturschutz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Bundesamt für Naturschutz (BfN)
  • Stiftung Naturschutzgeschichte
  • Naturschutz in Österreich
  • Naturschutzgeschichte Ost 1945 bis 1990 auf der Website der Hochschule Neubrandenburg
  • Wortgeschichte zu Naturschutz auf der Website des Zentrums für digitale Lexikographie der deutschen Sprache

Einzelnachweise

  1. Vgl. § 1 des Bundesnaturschutzgesetz; Reinhard Piechocki: Landschaft – Heimat – Wildnis. Schutz der Natur – aber welcher und warum? Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-54152-0, zusammenfassend, S. 31–39.
  2. Otti Wilmanns: Naturschutz. In: Mitteilungen des Badischen Landesvereins für Naturkunde und Naturschutz, N.F. Band 14 (1986–1989), Nr. 2. Freiburg i. Br., S. 477–481 (zobodat.at [PDF; 476 kB; abgerufen am 24. April 2023]). 
  3. Schutz der biologischen Vielfalt in Europa (Natura 2000). Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 15. Oktober 2021. 
  4. Liam Heneghan: Out of kilter, Aeon Magazine, 9. Oktober 2012, abgerufen am 25. Oktober 2021
  5. Klaus Pedersen: Naturschutz und Profit. Menschen zwischen Vertreibung und Naturzerstörung. Unrast-Verlag, Münster 2008. Einleitung
  6. Helga Jäger: Naturparke und Raumplanung. Arbeitsberichte des Fachbereichs Stadtplanung und Landschaftsplanung, Heft 77. Kassel 1988, S. 90 ff.
  7. George Wittemyer, Justin S. Brashares u. a.: Accelerated Human Population Growth at Protected Area Edges. In: Science, 2008/321, S. 123 ff.
  8. Art 20a: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
  9. Richtlinie 92/43/EWG in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2007
  10. Richtlinie 79/409/EWG in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2007 Vogelschutzrichtlinie
  11. Natur- und Landschaftspfleger/in, berufenet.de
  12. Zur gemeinsamen historischen Entwicklung des Schutzes von Natur- und Kulturdenkmalen (Memento vom 5. Juni 2014 im Internet Archive)
  13. Bundesamt für Naturschutz: Hintergrundinfo - 100 Jahre Naturschutz als Staatsaufgabe (PDF; 86,1 kB), abgerufen am 16. November 2021.
  14. Wider die rationelle Bewirthschaftung! Texte und Quellen zur Entstehung des deutschen Naturschutzes. Aus Anlass des 200. Geburtstags von Philipp Leopold Martin (1815–1885). In: Gerhard Hachmann, Rainer Koch (Hrsg.): BfN-Skripten. Nr. 417. Bundesamt für Naturschutz, Bonn - Bad Godesberg 2015, ISBN 978-3-89624-152-8 (bfn.de [PDF; 86,2 MB]). 
  15. Astrid Schwarz, Angela Krewani, Jutta Weisel (Ansprechpartner): Bildkulturen ökologischer Forschung / 2. Eichenallee (Memento des Originals vom 21. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 auf der Seite der Technischen Universität Darmstadt in Kooperation mit der Philipps-Universität Marburg, mit dem vergrößerbaren Digitalisat (Vorderseite) einer kolorierten Ansichtskarte um 1900 aus dem
  16. Vgl. z. B. M. Klein: Naturschutz im Dritten Reich. Mainz, 1999. S. 311–314. Zu Klose auch: Der Schutz der Landschaft nach § 5 des Reichsnaturschutzgesetzes. In: Reichsstelle für Naturschutz (Hrsg.): Der Schutz der Landschaft nach dem Reichsnaturschutzgesetz. Vorträge auf der Ersten Reichstagung für Naturschutz in Berlin am 14. November 1936 von Dr. Hans Klose, Professor Hans Schwenkel, Professor Dr. Werner Weber. Berlin, 1937. S. 5–20. Er bezeichnete sich selbst (S. 16) als Nationalsozialist. Außerdem sorgte er persönlich für die Verdrängung jüdischer Naturschützer aus dem Volksbund Naturschutz. Vgl. Landesarchiv Berlin A. Pr. Br. Rep. 030-04. Nr. 1780 / Hildegard Eissing: Wer verfasste die „Grüne Charta von der Mainau“? Einflüsse nationalsozialistischen Gedankengutes. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 46 (8), 2014, S. 247–252. ISSN 0940-6808
  17. Vgl. z. B. Manfred Klein: Naturschutz im Dritten Reich. Dissertation, Universität Mainz 1999. S. 304–311
  18. Nils Franke: Naturschutz als völkische Aufgabe. In: Michael Fahlbusch et al. (Hrsg.): Handbuch der völkischen Wissenschaften. 2. Auflage. Berlin, De Gruyter 2017, S. 1073–1079
  19. Vgl. N. Franke: Der Westwall in der Landschaft. Aktivitäten des Naturschutzes in der Zeit des Nationalsozialismus und seine Akteure. Mainz 2015, ISBN 978-3-00-049532-8.
  20. J. Wolschke-Bulmahn, G. Gröning: Zum Verhältnis von Landschaftsplanung und Nationalsozialismus. Dargestellt an Entwicklungen während des Zweiten Weltkrieges in den „eingegliederten Ostgebieten“. In: Stiftung Naturschutzgeschichte (Hrsg.): Naturschutz hat Geschichte. Eröffnung des Museums zur Geschichte des Naturschutzes. Fachtagung „Naturschutz hat Geschichte“. (Veröffentlichungen des Stiftung Naturschutzgeschichte Bd. 4). Essen 2003. S. 163–172.
  21. Vgl. Nils Franke: Bäume für Auschwitz: Die unheilvolle Allianz zwischen Naturschützern und Nationalsozialisten. In: Zeit-Geschichte. Heft 1/2016. S. 66–71.
  22. N. Franke: Die Rolle des Naturschutzes bei Planung und Bau des Westwalls. In: Nils Franke, Klaus Werk: Naturschutz am ehemaligen Westwall. NS-Großanlagen im Diskurs (pdf, 11 MB). (Geisenheimer Beiträge zur Kulturlandschaft Bd. 1). Geisenheim 2016. S. 42. ISBN 978-3-934742-72-7.
  23. Nils Franke: Die Rolle des Naturschutzes bei Planung und Bau des Westwalls. In: N. Franke, K. Werk: Naturschutz am ehemaligen Westwall. NS-Großanlagen im Diskurs. (Geisenheimer Beiträge zur Kulturlandschaft Bd. 1). Geisenheim 2016. S. 34, ISBN 978-3-934742-72-7.
  24. Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Fünfzig Jahre Staatlicher Naturschutz. Ein Rückblick auf den Weg der deutschen Naturschutzbewegung. Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege – Reichsstelle für Naturschutz – Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege. Bearb. v. H. Klose. Gießen 1957. S. 34.
  25. Vgl. N. Franke, Uwe Pfenning (Hrsg.): Kontinuitäten im Naturschutz. Zur Kontinuität von Machteliten des Naturschutzes 1945 bis 1970. Baden-Baden 2014. ISBN 978-3-8487-0556-6.
  26. Richard Hölzl: Naturschutz in Bayern zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Vom liberalen Aufbruch bis zur Eingliederung in das NS-Regime, 1913 bis 1945. In: Bund Naturschutz Forschung. Band 11, 2013, S. 21–60. 
  27. Andreas Dix: Nach dem Ende der 'Tausend Jahre': Landschaftsplanung in der Sowjetischen Besatzungszone und frühen DDR. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hrsg.): Naturschutz und Nationalsozialismus. Campus-Verlag, Frankfurt / New York 2003, S. 359 f.
  28. Nicolas Schoof, Rainer Luick, Niko Paech: Respekt für das Insekt? Analyse des Aktionsprogramms Insektenschutz der deutschen Bundesregierung unter besonderer Beachtung transformativer Zugänge – aktualisierte Version. In: Natur und Landschaft. Band 95, Nr. 7, 8. Juli 2020, S. 316–324, doi:10.17433/7.2020.50153847.316-324 (researchgate.net [abgerufen am 12. September 2020]). 
  29. Christina Pichler-Koban, Norbert Weixlbaumer, Franz Maier, Michael Jungmaier: Die österreichische Naturschutzbewegung im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen. In: Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien (Hrsg.): Geographischer Jahresbericht aus Österreich. Beiträge zur Humangeographie und Entwicklungsforschung. LXII. und LXIII. Band (Doppelband). Wien 2007, S. 34. 
  30. Johannes Kuhn: Republikaner gegen seltene Arten, in: sueddeutsche.de, 13. August 2018.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4115348-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: sh85090284 | NDL: 00571321

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 05 Jul 2025 / 19:12

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Biodiversitätsschutz, Was ist Biodiversitätsschutz? Was bedeutet Biodiversitätsschutz?

Der Begriff Naturschutz umfasst Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversitat also der Artenvielfalt Okosystemvielfalt und genetischen Vielfalt Er beinhaltet Massnahmen des Artenschutzes sowie zum Management von Okosystemen und zur Wiederherstellung gestorter okologischer Zusammenhange Grundlage sind ein zugeschriebener eigener Wert der Natur beziehungsweise bestimmter Lebensraume und das Wissen darum dass eine Ubernutzung und Zerstorung von Natur und Landschaft sowie die damit einhergehende Verringerung der Biodiversitat und Artenvielfalt dramatische und katastrophale Folgen fur den Naturhaushalt und letztlich auch fur die Nutzbarkeit durch den Menschen haben kann Daher wird eine moglichst langfristige und nachhaltige Starkung der Lebensgemeinschaften angestrebt Naturschutzprojekt am Niederrhein Rohrdommelprojekt der Biologischen Station Krickenbecker Seen e V Im deutschen Bundesnaturschutzgesetz werden dazu unter 1 folgende drei Zielsetzungen unterschieden Die Erhaltung der Vielfalt Eigenart und Schonheit von Natur Landschaft und Wildnis asthetisch kulturelle Grunde Natur als Sinnbild die Erhaltung der Leistungsfahigkeit des Naturhaushaltes wobei eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen angestrebt wird Natur als Ressource und Dienstleister sowie die Erhaltung von Natur insbesondere von Biodiversitat auf der Artebene aufgrund ihres eigenen Wertes Natur als Selbstwert Moralobjekt Methodisch lasst sich der Naturschutz in den Biotopschutz Artenschutz und Prozessschutz gliedern wobei die Ubergange fliessend sind Ziele des Naturschutzes im deutschsprachigen RaumDer Naturschutz in Deutschland ist seit 1935 stark verrechtlicht und so werden auch seine Ziele meist aus dem Gesetzeswerk abgeleitet Ziel des Naturschutzes ist es demnach Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten 1 Bundesnaturschutzgesetz Naturschutz ist somit eine offentliche Aufgabe und dient dem in Art 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel In der Schweiz wird er durch Art 78 Verfassung und das auf dem Verfassungsartikel basierenden Bundesgesetz uber den Natur und Heimatschutz NHG geregelt Viele Menschen die im Naturschutz arbeiten oder dessen Arbeit unterstutzen verbinden damit auch weitergehende Erwartungen und Motive die sich aus der geistesgeschichtlichen Herkunft des Naturschutzes ergeben Dazu gehoren z B ethische Grunde wie Tierschutz oder emotionale wie Heimatverbundenheit Als gesellschaftliche Bewegung wird Naturschutz stark vom Ehrenamt getragen Naturschutz ist z B in den Bereichen der Umsetzung Kulturlandschaftsprogramme Flachenplanung und der Umsetzung von Bundesprojekten auch ein eigenes Berufsfeld Argumente fur den NaturschutzDie Botanikerin Otti Wilmanns formuliert 1987 funf Argumente fur den Naturschutz Ethisches Argument Da der Mensch uber Sein oder Nichtsein aller anderen Arten entscheiden kann hat er aus ethischen Grunden das Recht aller Organismen auf Leben zu achten Theoretisch wissenschaftliches Argument Einzelne Arten Biozonosen und Landschaften sind Gegenstand unseres Erkenntnisstrebens Sehr viele Zusammenhange konnen prinzipiell nur in ungestorten Lebensraumen studiert werden Nur aus den entsprechenden Forschungsergebnissen konnen auch heutige und kunftige Probleme der Menschheit gelost werden Pragmatisches Argument Da der Mensch Naturguter fur sein Uberleben benotigt muss er sie fur die Gegenwart und fur kommende Generationen erhalten So sollen Wildformen oder Landsorten von Kulturpflanzen fur Resistenzzuchtungen erhalten werden Pflanzen bzw deren Inhaltsstoffe konnen fur kunftige Generationen pharmazeutisch von Bedeutung werden Anthropobiologisches Argument Der Mensch benotigt die Natur als Ausgleich und Anregung Die Bindung zu einer Heimatlandschaft gehort zum Identitatsbewusstsein eines jeden Individuums Historisch kulturelles Argument Naturschutz bezieht sich auf Landschaftsteile die durch jahrhundertelange bauerliche Nutzung entstanden sind Diese Landschaften sind Dokumente der menschlichen Kultur und deshalb ahnlich Kunstwerken erhaltenswert Schutzguter des NaturschutzesZum Naturhaushalt gehoren abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sowie deren Wechselwirkungen Als abiotisch werden Boden Gewasser Meere Meeresschutz Klima Luft Biotope sowie auch das Landschaftsbild angesehen Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Vegetation Wechselwirkungen laufen zwischen den Bestandteilen als komplizierte Interaktionen ab Landschaftsokologie Die einzelnen Bestandteile dieses komplexen Systems des Naturhaushaltes sind zu schutzen weil sie sonst ihre Funktion nicht mehr erfullen konnen Eingeschrankte oder verlorene Funktionen konnen schwerwiegende Auswirkungen auch auf den Menschen haben Funktionen des Naturhaushaltes fur den Menschen sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort Nahrungsmittel Rohstoffe Verarbeitung Verkehr Erholung Gesundheit Praktischer Naturschutz Zur Wiederansiedlung von Fledermausen bringt die Waldjugend entsprechende Holzkasten an Aufnahme 1984 Wichtige Gegenstande des Naturschutzes sind Naturlandschaften und Kulturlandschaften Naturdenkmaler u a Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile sowie seltene in ihrem Bestand gefahrdete Pflanzen Tiere und Biotope in ihren Okosystemen und mit ihren Standorten Der Naturschutz beschaftigt sich daher auch mit den Standortfaktoren Bodenschutz Mikroklima Luftreinhaltung und Larmschutz sowie anderen potenziell schadlichen Einflussen wie zum Beispiel Licht Bewegung Zerschneidung und Isolation von Lebensraumen In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb menschlicher Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flachen an Bedeutung gewonnen Die praktische Naturschutzarbeit wird vor allem auf regionaler und lokaler Ebene geleistet Die rechtlichen Instrumente des Naturschutzes sind allerdings in vielen Landern auf nationaler Ebene verankert Innerhalb der Europaischen Union gewinnen auch europaweite Programme und Regelungen an Bedeutung z B Natura 2000 oder auch die Europaische Wasserrahmenrichtlinie die indirekt grosse Auswirkungen auf den Naturschutz haben wird Innerhalb des Naturschutzes gibt es unterschiedliche Stromungen Bewegungen Dies zeigt sich z B daran dass sich eine Mehrheit fur die Erreichung einer maximal moglichen Artenvielfalt durch Forderung einer reichgestaltigen Landnutzung Landschaftspflege einsetzt nicht wenige aber kompromisslos fur den Prozessschutz kampfen der unter mitteleuropaischen Bedingungen zur Entwicklung naturlicher Walder fuhrt die aber je nach Vegetationstyp relativ artenarm sein konnen Unterschiedliche Interessensschwerpunkte der Naturschutzer haben nicht selten gravierende Zielkonflikte zur Folge denn Massnahmen die bestimmten Vegetationstypen dienen konnen ggf ungunstig fur einen Teil der angestammten Vogelwelt sein Der Paradigmenwechsel in der wissenschaftlichen Okologie die in der zweiten Halfte des 20 Jahrhunderts die Vorstellung vom okologischen Gleichgewicht aufgab und ein dynamisches Verstandnis von Natur im Rahmen der Storungsokologie entwickelte hatte auch Auswirkungen auf die Grundlagen des Naturschutzes Die Vorstellung einer sich standig anpassenden Natur schien im Gegensatz zur Bewahrung im Sinne des Biotopschutzes zu stehen Einflussreich war auch die Entwicklung der Umweltgeschichte als wissenschaftlicher Disziplin die einen langerfristigen Betrachtungsrahmen einfuhrte Als vermittelnde Position wird im 21 Jahrhundert zunehmend das Konzept der Resilienz vertreten Naturschutz hat demzufolge die Aufgabe die Resilienz von Okosystemen zu erhohen oder das Ausmass von Storungen so zu begrenzen dass die Dynamik des Systems unterhalb seiner Widerstandskraft gegen Storungen liegt Das Konzept wurde schon in den 1970er Jahren von Crawford Stanley Holling begonnen und seither weiter entwickelt Folgen fur die lokale BevolkerungDie Folgen der Einrichtung von Grossschutzgebieten auf die lokale Bevolkerung werden unterschiedlich eingeschatzt Der Auffassung dass Grossschutzgebiete den Bewohnern ihre wirtschaftliche Grundlage entziehen steht die Auffassung entgegen dass ihre Einrichtung sich positiv auf die wirtschaftliche Lage der Bevolkerung auswirke Negative Folgen fur die lokale Bevolkerung werden in Nutzungsbeschrankungen Umsiedlungen bis hin zu Vertreibungen aus bestimmten Schutzzonen und in der damit verbundenen Auflosung traditioneller Wirtschaftsweisen und Sozialstrukturen gesehen Reste traditioneller Lebensweisen wurden in einigen Landern durch die touristische Erschliessung der Schutzgebiete zur exotischen Staffage Insgesamt wurden durch die Schutzmassnahmen autarke Strukturen durch die Abhangigkeit von externen Faktoren z B internationale Fordermittel ersetzt Dagegen werden positive Folgen darin gesehen dass Grossschutzgebiete wirtschaftlich attraktiv seien so dass an ihrem Rand ein etwa doppelt so hohes Bevolkerungswachstum stattfinde wie im Durchschnitt der Grossregion der das Schutzgebiet angehort Als Grunde gelten die Fordermittel die die internationale Gemeinschaft fur die Einrichtung von Schutzgebieten zur Verfugung stellt und durch die die Infrastruktur und die Sicherheitslage verbessert werde sowie Einkunfte aus dem Tourismus Unterschied zum UmweltschutzDer Naturschutz betrachtet alle Nutzungen von Boden und Gewassern die seine Belange beeintrachtigen konnen dies konnen auch solche sein die fur Menschen uninteressant sind z B bei Odland Der Umweltschutz betrachtet alle Aktivitaten des Menschen die mit einer Gefahr fur Okosysteme und die Artenvielfalt verbunden sein konnten Wahrend der Naturschutz seinen Blick auf den Naturhaushalt als Ganzes richtet und schadliche menschliche Einflusse am Ort ihres Einwirkens bekampfen mochte zielt der Umweltschutz eher darauf ab die menschlichen Aktivitaten die die Ursache von Umweltschaden sind zu bekampfen Beim Klima geht es dem Naturschutz meistens um das Mikroklima Bestandsklima und dessen Erhalt als wichtige Grosse in Okosystemen Der Klimaschutz des Umweltschutzes beschaftigt sich hingegen mit dem Grossklima Bei der Frage ob Kleinwasserkraftwerke oder Windkraftanlagen die Umwelt eher schonen oder ihr eher schaden gibt es haufig Meinungsverschiedenheiten zwischen Umwelt und Naturschutzern Wahrend der Umweltschutz versucht das Waldsterben durch Luftreinhaltung zu bremsen versucht der Naturschutz die geschadigten Walder wiederherzustellen und zu erhalten Besonders im letzten Fall wird deutlich Der Naturschutz muss dabei lokal agieren um Landbesitzer Land und Forstwirte von den Vorhaben zu uberzeugen er muss geeignete Pflanzen auswahlen die den veranderten Umweltbedingungen gerecht werden er muss auch durch andere Massnahmen die Folgeschaden des Waldsterbens bekampfen Rechtliche Instrumente des NaturschutzesIn Deutschland ist die Grundlage fur den Naturschutz in Art 20a GG verankert In Folge ist die Gesetzgebungskompetenz fur den Naturschutz zwischen Bund und Landern aufgeteilt Vor der Foderalismusreform besass der Bund nur eine Kompetenz zur Rahmengesetz gebung aufgrund der er das Bundesnaturschutzgesetz erlassen hat Die Lander haben jeweils eigene Landesnaturschutzgesetze die das fruher als Landesrecht fortgeltende Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelost haben Heute hat der Bund zwar die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Naturschutzes doch haben die Lander eine Abweichungskompetenz Art 72 Abs 3 GG Zu den nationalen Regelungen treten zahlreiche internationale Abkommen sowie Programme und einzelne Richtlinien der Europaischen Union Die zentrale wissenschaftliche Behorde des Bundes fur den nationalen und internationalen Naturschutz ist das Bundesamt fur Naturschutz In der Schweiz besteht im Bereich des Landschaftsschutzes eine geteilte Zustandigkeit von Bund und Kantonen Art 78 Abs 1 und 2 BV im Bereich des eigentlichen Naturschutzes Biotop und Artenschutz hat der Bund dagegen eine umfassende Gesetzgebungskompetenz Art 78 Abs 4 und 5 BV welche er auch weitgehend ausgeschopft hat Art 18 ff des Natur und Heimatschutzgesetzes Schild Naturschutzgebiet in DeutschlandNaturschutzgesetze in Deutschland Bundesnaturschutzgesetz Naturschutzgesetze der LanderBegriffe Deutschland des Bundesnaturschutzgesetzes Naturschutzgebiet Deutschland 23 Nationalpark Deutschland 24 Schweiz Nationalparkgesetz Liste der Nationalparks Biospharenreservat Deutschland 25 Landschaftsschutzgebiet Deutschland 26 Naturpark Deutschland 27 Liste der Naturparks in Deutschland Naturdenkmal Deutschland 28 Geschutzte Landschaftsbestandteile Deutschland 29 Gesetzlich geschutztes Biotop Deutschland 30 Wasserschutzgebiet dient der quantitativen und qualitativen Aufrechterhaltung der Wasserversorgung der Bevolkerung keine Naturschutzkategorie im eigentlichen Sinne Moorlandschaften Schweiz Art 23 NHG Auengebiet von nationaler Bedeutung Schweiz Art 18a Abs 1 und 3 NHG Europaisches Recht Natura 2000 In deutsches Recht ubernommen 31 34 Fauna Flora Habitat Richtlinie FFH Richtlinie Richtlinie 92 43 EWG Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 79 409 EWGInternationale Abkommen Auswahl Weitere Abkommen siehe Liste internationaler Umweltabkommen Biospharenreservat 1970 UNESCO Programm Der Mensch und die Biosphare Ramsar Konvention 1971 Ubereinkommen uber Feuchtgebiete insbesondere als Lebensraum fur Watt und Wasservogel von internationaler Bedeutung CITES Washingtoner Artenschutzabkommen 1973 Ubereinkommen uber den Handel mit gefahrdeten Arten Tiere und Pflanzen Helsinki Konvention 1974 Ubereinkommen zum Schutz der und der Ostseegebiete UNESCO Welterbe 1975 UNESCO Konvention zum Schutz des Kultur und Naturerbes der Welt Berner Konvention 1979 Europaisches Artenschutzubereinkommen Bonner Konvention 1979 Ubereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten Internationales Tropenholz Ubereinkommen 1983 Alpenkonvention 1991 Ubereinkommen zum Schutz der Alpen Konvention von Rio 1992 Ubereinkommen uber die biologische Vielfalt OSPAR 1992 Ubereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost AtlantiksNaturschutz als Studium und BerufDie Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes ist Aufgabe eines Landschaftsplaners In den Fachbehorden arbeiten Absolventen der Landschaftsplanung oder verwandter Studiengange Unter letzteres fallt insbesondere die Landschaftsarchitektur und fruher die Landespflege Absolventen dieser Studiengange stellen einen Grossteil des in Naturschutzbehorden tatigen Fachpersonals Aber auch Biologie Umweltwissenschaften Agrarwissenschaften und Forstwissenschaft sowie die Absolventen anderer Studiengange kommen in Frage Wie auch in vielen anderen staatlichen Bereichen ublich werden die nicht hoheitlichen Aufgaben des Naturschutzes uberwiegend ausserhalb der Behorden bearbeitet Fur die meisten fachlichen Aufgaben wie z B Pflegeplane Managementplane fur Naturschutzgebiete beauftragen die Behorden in der Regel Externe meist freiberuflich tatige Landespfleger Landschaftsplaner bzw Biologen oder entsprechende Fachburos Aufgrund der begrenzten Finanzmittel die dem Naturschutz zur Verfugung stehen ist fur diese Berufsfelder die Tatigkeit direkt fur den Naturschutz meist nur ein geringer Anteil ihres Tatigkeitsfeldes Wichtiger sind in der Regel die planerische Bewaltigung von Eingriffsfolgen im Rahmen von Umweltvertraglichkeitsprufungen landschaftspflegerischen Begleitplanen der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz oder Umweltberichten nach Baugesetzbuch Ein grosser Teil der praktischen Naturschutzarbeit wird unbezahlt und ehrenamtlich von Naturschutzverbanden geleistet Teilweise haben diese im Rahmen der Professionalisierung ihrer Arbeit damit begonnen hauptamtliche Krafte einzustellen Auch andere Trager offentlich geforderter Naturschutzprojekte wie z B Naturparkvereine Gebietskorperschaften Schutzgebietsverwaltungen Landschaftspflegeverbande u a stellen fur diese Zwecke Fachpersonal ein Der einzige nicht akademische Beruf mit staatlicher Anerkennung im Naturschutz ist der Geprufter Natur und Landschaftspfleger in der meistens als Ranger bezeichnet wird Geschichte des Naturschutzes in Deutschland Hauptartikel Zeittafel zur Geschichte des Naturschutzes Drachenfels und Wolkenburg um 1880 Die Geschichte des Naturschutzes in Deutschland lasst sich nicht auf einen Ursprung reduzieren da der Naturschutzgedanke im 18 und 19 Jahrhundert von mehreren weltanschaulichen Stromungen wie dem Utilitarismus oder dem Naturalismus aber auch von religiosen und asthetischen Idealen beeinflusst wurde Als einer der ersten Forderer wird der Naturforscher und Forstwissenschaftler Johann Matthaus Bechstein 1757 1822 gesehen Pragend war der Naturforscher Alexander von Humboldt 1769 1859 der mit seinem Werk Kosmos grosse Popularitat erlangte und auf den der Begriff des Naturdenkmals zuruckgeht Er ubertrug in seinen Beschreibungen die um 1800 aufgekommene Idee des kulturhistorischen Monuments auf Objekte der Natur Als erster Akt praktischen Naturschutzes in Deutschland gilt der Ankauf des Drachenfels im Siebengebirge im Jahr 1836 unter dem preussischen Konig Friedrich Wilhelm III der den weiteren Abbau des Drachenfels Trachyts fur den Bau des Kolner Doms verhinderte Die Beweggrunde lagen dabei vor allem im Erhalt eines romantisch aufgeladenen National Symbols Offiziell unter Naturschutz gestellt wurde der Drachenfels mitsamt der Burganlage erst im Jahr 1922 Im Verlauf des 19 Jahrhunderts wuchs parallel zur Nutzbarmachung und Beanspruchung der naturlichen Ressourcen durch technischen Fortschritt Industrialisierung und Verstadterung das gesellschaftliche Bewusstsein fur die Schutzwurdigkeit der Natur Die von Ernst Rudorff vor der Abholzung gerettete Eichen Allee hinter der Knabenburg im Weserbergland Kolorierte Ansichtskarte um 1900 Der Naturforscher Philipp Leopold Martin verwendete 1871 in seiner Aufsatzreihe Das Deutsche Reich und der internationale Thierschutz als Erster den Begriff Naturschutz in seiner heutigen Bedeutung diese Publikation kann zudem als erste deutschsprachige programmatische Naturschutzschrift angesehen werden Als im Jahr 1886 die jahrhundertealte Eichen Allee am Fuss des Krahenberges hinter der Knabenburg im Weserbergland fur eine Flurbereinigung gefallt werden sollte kaufte der Berliner Komponist Ernst Rudorff der Ende des 19 Jahrhunderts die Knabenburg haufig als Sommersitz nutzte die gesamte Allee kurzerhand dem zustandigen Magistrat in Lauenstein ab um die Baume vor der Abholzung zu retten Diese Handlung stellt eine der fruhesten zivilgesellschaftlichen Naturschutzaktionen dar Im 19 Jahrhundert entstanden auch die ersten Naturschutzvereine in Deutschland Um die Wende vom 19 zum 20 Jahrhundert setzten Naturschutzer sich fur grossere Schutzflachen uber den Artenschutz hinausgehende grossraumige Landschaftspflege ein und stellten Forderungen nach gesetzlichen Regelungen Das Jahr 1906 gilt mit der Grundung der Staatlichen Stelle fur Naturdenkmalpflege in Preussen als Anfang fur den staatlichen Naturschutz in Deutschland Wahrend der Weimarer Republik gelangten naturschutzrechtliche Gedanken zwar mit Art 150 WRV in die Verfassung blieb aufgrund von Streit um Eigentumsfragen und Kompetenzen im Foderalismus jedoch ohne weitere Ausgestaltung NS Zeit Bau des KdF Heims auf dem ehemals bewaldeten und unter Naturschutz stehenden Hohenzug Prora auf Rugen 1937 Hauptartikel Naturschutz im Nationalsozialismus Mit dem Gleichschaltungsgesetz vom 31 Marz 1933 und der darauffolgenden Abschaffung der Lander mussten viele ihrer Gesetze in eine nationale Gesetzgebung uberfuhrt werden 1934 mit dem Reichsjagdgesetz und 1935 mit dem Reichsnaturschutzgesetz setzte sich das NS Regime zentralistisch gegen die Lander durch Den Naturschutz im Nationalsozialismus pragte zunachst das im Juni 1935 erlassene Reichsnaturschutzgesetz eine umfassende gesetzliche Neuregelung die als grosser Fortschritt galt Das eindeutig nationalsozialistische Gesetz wurde insbesondere von Hans Klose 1880 1963 beeinflusst einem der wichtigsten Naturschutzer der Weimarer Republik des Nationalsozialismus und der fruhen Bundesrepublik Klose war NSDAP Mitglied Noch starker rassistische Zuge zeigte Walther Schoenichen der bis 1938 die Reichsstelle fur Naturschutz fuhrte Auch die fuhrenden Naturschutzverbande wie der Reichsbund fur Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern ordneten sich bereitwillig dem Nationalsozialismus unter Ebenso nah stand Alwin Seifert der sogenannte Reichslandschaftsanwalt fuhrenden NS Politikern und arbeitete eng mit Fritz Todt und Albert Speer zusammen Dabei ging es zunachst um die Begrunung und Eingliederung der Reichsautobahnen in die Landschaft dann aber auch um die Gruntarnung des Westwalls Die mit ihm eng verbundenen Landschaftsanwalte bekamen durch ihren Kontakt zu Wehrmacht und SS die Aufgabe weitere Wehrbauten wie Kasernen oder auch die Fuhrerhauptquartiere zu tarnen Ihre Kompetenz floss in die Schaffung von deutschen Wehrlandschaften in Osteuropa ein in den sogenannten Generalplan Ost eine verbrecherische teilweise umgesetzte Planung Landschaftsanwalte waren auch in Auschwitz tatig und begrunten u a die Umgebung der Konzentrationslager im Sinne eines grunen Sichtschutzes Die Konkurrenz zwischen den einzelnen Zweigen des nationalsozialistischen Naturschutzes fuhrte 1942 zu einer Absteckung der Einflussspharen Wahrend die Naturschutzer das sogenannte Altreich als Aufgabe gestellt bekamen sollten die Landschaftspfleger die von Wehrmacht und SS besetzten angeblich verkommenen Gebiete insbesondere in Osteuropa neugestalten Wissenschaftlich hat insbesondere Reinhold Tuxen die Pflanzensoziologie mit Hilfe der Nationalsozialisten durch einen guten Kontakt zu Fritz Todt als eine Grundlage des Naturschutzes zum Durchbruch gebracht Dementsprechend war der Nationalsozialismus eine Achsenzeit des Naturschutzes und zwar nicht nur die Jahre 1935 1939 die Klose noch 1957 als hohe Zeit bezeichnete Demgegenuber standen die Effekte der nationalsozialistischen Modernisierung und der Kriegswirtschaft auf Natur und Landschaft Durch Intensivierung von Boden und Waldnutzung Trockenlegung von Mooren sowie durch industrielle und insbesondere militarische Eingriffe kam es zu massiven Naturzerstorungen Auch direkte Zerstorungen von bereits ausgewiesenen Schutzflachen fur monumentale Bauten kamen vor so zum Beispiel 1936 beim Bau des Kdf Heims in Prora auf Rugen durch den wesentliche Teile des Naturschutzgebiets Schmale Heide zerstort wurden Nach 1945 Hauptartikel Naturschutz in der DDR Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wirkten sowohl in der SBZ DDR wie auch in Westdeutschland nationalsozialistisch belastete Naturschutzer weiter auch Mitarbeiter des Generalplans Ost wie Konrad Meyer oder Heinrich Wiepking Jurgensmann Im Bund Naturschutz in Bayern wirkten bis Anfang der 1960er Jahre zahlreiche NSDAP Mitglieder und Funktionare in der Verbandsleitung Der Munchner Verleger Hans Hohenester Nationalsozialist erster Stunde und von 1938 bis 1945 Fuhrer des BN gehorte bis Anfang der 1960er Jahre dem Ausschuss des BN an Weitere Ausschussmitglieder des BN die bis weit in die Nachkriegszeit aktiv waren gehorten ebenfalls der NSDAP an etwa Otto Kraus Hans Stadler und Max Dingler Der ehemalige Reichslandschaftsanwalt Alwin Seifert war von 1958 bis 1963 BN Vorsitzender In der DDR anderten sich die politische Einbindung und Zielsetzung des Naturschutzes Die einflussreichsten Planer wie Georg Pniower oder Reinhold Lingner waren politisch von der NS Zeit unbelastet und der SED gegenuber loyal An der praktischen Arbeit der Landschaftsplanung anderte sich wenig Die Aufgaben blieben dieselben Leitbild war weiterhin die Intensivierung der Landnutzung fur die auf Fachkrafte aus der Zeit des Nationalsozialismus auch auf ehemalige Mitglieder der NSDAP zuruckgegriffen wurde vielfach stammten diese aus dem Umfeld Alwin Seiferts In Westdeutschland kam es nur vereinzelt zu Entnazifizierungsverfahren fuhrende Personen aus der Zeit des Nationalsozialismus wie Heinrich Wiepking Jurgensmann Konrad Meyer oder Erhard Mading hatten auch nach 1945 wieder hohe Positionen inne Das Reichsnaturschutzgesetz galt bis zum Beschluss des Bundesnaturschutzgesetzes BNatSchG 1976 weiter Nach der Jahrtausendwende gab es von der Bundesregierung einige Versuche den desastrosen Zustand der Biodiversitat zu verbessern Verbesserung sollte die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2007 bringen Wesentliche Ziele wurden allerdings sowohl hinsichtlich des Zeitraumes als auch inhaltlich verfehlt 2019 reagierte die Bundesregierung auf das festgestellte massive Insektensterben mit einem Aktionsprogramm Insektenschutz das allerdings wiederum von Wissenschaftlern als wenig ambitioniert bezeichnet wurde Eine mittelfristige Verbesserung des Zustandes der Biodiversitat scheint deshalb kaum erreichbar Geschichte des Naturschutzes in OsterreichIm grossen Herrschaftsgebiet von Osterreich Ungarn befanden sich noch im 19 Jahrhundert ausgedehnte Urwaldgebiete Die Industrialisierung war noch nicht so weit fortgeschritten wie in anderen europaischen Landern Der Naturschutzgedanke begann daher erst vergleichsweise spat Fuss zu fassen 1903 wurde das erste Naturdenkmalinventar im Ministerium fur Cultus und Unterricht angelegt 1912 grundete Adolf von Guttenberg den Osterreichischen Verein Naturschutzpark siehe Naturschutzbund Osterreich Gemeinsam mit dem bereits 1862 gegrundeten Osterreichischen Alpenverein markiert dieser den Beginn der burgerlichen Tradition der osterreichischen Naturschutzbewegung Von der Wiener Arbeiterbewegung wurden 1895 die Naturfreunde Touristen Verein Die Naturfreunde gegrundet Wichtig fur die gesetzliche Festschreibung von Naturschutzthemen war der Naturwissenschaftler und Museumsdirektor Gunther Schlesinger Er wurde 1917 in die Fachstelle fur Naturschutz Heimatpflegeverband spater Bundesdenkmalamt berufen 1924 zeichnete er gemeinsam mit dem Verwaltungsjuristen Adolf Julius Merkl fur das erste Naturschutzgesetz Osterreichs verantwortlich Schweiz Hauptartikel Bundesgesetz uber den Natur und Heimatschutz Der Naturschutz ist in der Schweiz rechtlich im Natur und Heimatschutzgesetz NHG auf Bundesebene geregelt Im Bereich des eigentlichen Naturschutzes Biotop und Artenschutz hat der Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz Art 78 Abs 4 und 5 BV welche er auch weitgehend ausgeschopft hat Art 18 ff des Natur und Heimatschutzgesetzes Teilregelungen existieren zudem in der Wald und Landwirtschafts Gesetzgebung von Bund und Kantonen Im Bereich des Landschaftsschutzes besteht eine geteilte Zustandigkeit von Bund und Kantonen Art 78 Abs 1 und 2 BV Private Organisationen des einheimischen Naturschutzes sind etwa Pro Natura oder der Schweizer Vogelschutz USAAusserst einflussreich fur die Entwicklung des Naturschutzgedankens in den USA war das Buch Man and Nature 1864 von George Perkins Marsh Marsh der wesentliche Anregungen durch das Werk Alexander von Humboldts erfuhr studierte historische und aktuelle Beschreibungen von Landschaften und landwirtschaftlichen Nutzungsformen in vielen Landern und erganzte die Lekture durch eigene Beobachtungen in Europa Er erkannte die Risiken der Eingriffe des Menschen in die Natur durch Uberfischung der Gewasser Verschmutzung durch Industrie oder Abholzung der Walder Der erste Nationalpark der Welt war der Yellowstone Nationalpark 1872 doch war der Schutz insbesondere der Tierwelt ineffizient Der in Schottland geborene John Muir setzte Marshs Werk in den USA fort und initiierte den National Park Protection Act 1894 sowie die Schaffung der ersten Nationalparks in Kalifornien In den letzten Jahrzehnten haben sich die Konservativen in den USA vielfach zu Gegnern des Naturschutzes entwickelt der vielfaltiger Streitpunkt im Kulturkampf zwischen Liberalen und Konservativen wurde Gegenstand der konservativen Kritik ist die angeblich oder tatsachlich investitionshemmende Rolle des Natur und Artenschutzes Siehe auchPortal Umwelt und Naturschutz Ubersicht zu Wikipedia Inhalten zum Thema Umwelt und Naturschutz Internationaler Naturschutz Landschaftsschutz NaturschutzorganisationLiteraturWissenschaftliche Literatur Michael Succow Hans Dieter Knapp Lebrecht Jeschke alle Hrsg Naturschutz in Deutschland Ruckblicke Einblicke Ausblicke Ch Links Verlag Berlin 2012 ISBN 978 3 86153 686 4 Arne Andersen Heimatschutz Naturschutzbewegung In Franz Josef Bruggemeier Thomas Rommelspacher Hrsg Besiegte Natur Geschichte der Umwelt im 19 und 20 Jahrhundert Beck Munchen 1986 S 143 157 Richard Holzl Environmentalism in Germany since 1900 an Overview In Gabriele Durbeck u a Hrsg Ecological Thought in German Literature and Culture Lanham MD 2017 ISBN 978 1 4985 1493 4 S 213 230 Richard Holzl Naturschutz in Bayern zwischen Staat und Zivilgesellschaft Vom liberalen Aufbruch bis zur Eingliederung in das NS Regime 1913 bis 1945 In Bund Naturschutz Forschung Nummer 11 2013 S 21 60 Otti Wilmanns Naturschutz In Mitteilungen des Badischen Landesvereins fur Naturkunde und Naturschutz N F Band 14 1986 1989 Nr 2 Freiburg i Br 1987 S 477 481 zobodat at PDF 476 kB abgerufen am 24 April 2023 Harald Plachter Naturschutz Gustav Fischer Stuttgart Jena 1991 ISBN 3 437 20456 4 Joachim Radkau Frank Uekotter Hrsg Naturschutz und Nationalsozialismus Campus Frankfurt am Main 2003 ISBN 3 593 37354 8 Friedemann Schmoll Erinnerung an die Natur Die Geschichte des Naturschutzes im deutschen Kaiserreich Campus Frankfurt am Main 2004 ISBN 3 593 37355 6 Hans Mattern Dichter der Schwabischen Romantik als Vorlaufer des Naturschutzgedankens In Stuttgarter Arbeiten zur Germanistik Band 423 Stuttgart 2004 ISBN 3 88099 428 5 S 307 317 John Alexander Williams Protecting Nature Between Democracy and Dictatorship The Changing Ideology of the Bourgeois Conservationist Movement 1925 1935 In Thomas Lekan Thomas Zeller Hrsg Germany s Nature New Approaches to Environmental History Rutgers University Press New Brunswick 2005 S 183 206 Hans Werner Frohn Friedemann Schmoll Hrsg Natur und Staat Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906 2006 Landwirtschaftsverlag Munster 2006 ISBN 3 7843 3935 2 Reinhard Piechocki Genese der Schutzbegriffe 3 Naturschutz 1888 In Natur und Landschaft 82 3 2007 S 110 111 ISSN 0028 0615 Oliver Kersten Die Naturfreundebewegung in der Region Berlin Brandenburg 1908 1989 90 Kontinuitaten und Bruche Naturfreunde Verlag Freizeit und Wandern Berlin 2007 ISBN 978 3 925311 31 4 S 40 f 51 f 88 f 131 f 234 f Abb S 184 Zugl Diss Freie Universitat Berlin 2004 Klaus Dieter Hupke Naturschutz Eine kritische Einfuhrung 2 Auflage Springer Spektrum Berlin Heidelberg 2020 ISBN 978 3 662 62131 8 ISBN 978 3 662 62132 5 E Book Nicolas Schoof Rainer Luick Guy Beaufoy Gwyn Jones Petar Einarsson Javier Ruiz Vyara Stefanova Daniel Fuchs Tobias Windmaisser Hermann Hotker Heike Jeromin Herbert Nickel Jochen Schumacher Mariya Ukhanova Grunlandschutz in Deutschland Treiber der Biodiversitat Einfluss von Agrarumwelt und Klimamassnahmen Ordnungsrecht Molkereiwirtschaft und Auswirkungen der Klima und Energiepolitik BfN Skript 539 Bundesamt fur Naturschutz Bonn Bad Godesberg 2019 257 S ISBN 978 3 89624 277 8 Online Popularwissenschaftliche Literatur Wolf Eberhard Barth Naturschutz Das Machbare Praktischer Umwelt und Naturschutz fur alle Ein Ratgeber Paul Parey Hamburg 1995 ISBN 3 490 11418 3 Uwe Wegener Naturschutz in der Kulturlandschaft Schutz und Pflege von Lebensraumen Spektrum Akademischer Verlag 1998 ISBN 3 8274 0877 6 WeblinksWiktionary Naturschutz Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Naturschutz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Bundesamt fur Naturschutz BfN Stiftung Naturschutzgeschichte Naturschutz in Osterreich Naturschutzgeschichte Ost 1945 bis 1990 auf der Website der Hochschule Neubrandenburg Wortgeschichte zu Naturschutz auf der Website des Zentrums fur digitale Lexikographie der deutschen SpracheEinzelnachweiseVgl 1 des Bundesnaturschutzgesetz Reinhard Piechocki Landschaft Heimat Wildnis Schutz der Natur aber welcher und warum Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 54152 0 zusammenfassend S 31 39 Otti Wilmanns Naturschutz In Mitteilungen des Badischen Landesvereins fur Naturkunde und Naturschutz N F Band 14 1986 1989 Nr 2 Freiburg i Br S 477 481 zobodat at PDF 476 kB abgerufen am 24 April 2023 Schutz der biologischen Vielfalt in Europa Natura 2000 Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 15 Oktober 2021 Liam Heneghan Out of kilter Aeon Magazine 9 Oktober 2012 abgerufen am 25 Oktober 2021 Klaus Pedersen Naturschutz und Profit Menschen zwischen Vertreibung und Naturzerstorung Unrast Verlag Munster 2008 Einleitung Helga Jager Naturparke und Raumplanung Arbeitsberichte des Fachbereichs Stadtplanung und Landschaftsplanung Heft 77 Kassel 1988 S 90 ff George Wittemyer Justin S Brashares u a Accelerated Human Population Growth at Protected Area Edges In Science 2008 321 S 123 ff Art 20a Der Staat schutzt auch in Verantwortung fur die kunftigen Generationen die naturlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmassigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Massgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung Richtlinie 92 43 EWG in der konsolidierten Fassung vom 1 Januar 2007 Richtlinie 79 409 EWG in der konsolidierten Fassung vom 1 Januar 2007 Vogelschutzrichtlinie Natur und Landschaftspfleger in berufenet de Zur gemeinsamen historischen Entwicklung des Schutzes von Natur und Kulturdenkmalen Memento vom 5 Juni 2014 im Internet Archive Bundesamt fur Naturschutz Hintergrundinfo 100 Jahre Naturschutz als Staatsaufgabe PDF 86 1 kB abgerufen am 16 November 2021 Wider die rationelle Bewirthschaftung Texte und Quellen zur Entstehung des deutschen Naturschutzes Aus Anlass des 200 Geburtstags von Philipp Leopold Martin 1815 1885 In Gerhard Hachmann Rainer Koch Hrsg BfN Skripten Nr 417 Bundesamt fur Naturschutz Bonn Bad Godesberg 2015 ISBN 978 3 89624 152 8 bfn de PDF 86 2 MB Astrid Schwarz Angela Krewani Jutta Weisel Ansprechpartner Bildkulturen okologischer Forschung 2 Eichenallee Memento des Originals vom 21 Februar 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 auf der Seite der Technischen Universitat Darmstadt in Kooperation mit der Philipps Universitat Marburg mit dem vergrosserbaren Digitalisat Vorderseite einer kolorierten Ansichtskarte um 1900 aus dem Vgl z B M Klein Naturschutz im Dritten Reich Mainz 1999 S 311 314 Zu Klose auch Der Schutz der Landschaft nach 5 des Reichsnaturschutzgesetzes In Reichsstelle fur Naturschutz Hrsg Der Schutz der Landschaft nach dem Reichsnaturschutzgesetz Vortrage auf der Ersten Reichstagung fur Naturschutz in Berlin am 14 November 1936 von Dr Hans Klose Professor Hans Schwenkel Professor Dr Werner Weber Berlin 1937 S 5 20 Er bezeichnete sich selbst S 16 als Nationalsozialist Ausserdem sorgte er personlich fur die Verdrangung judischer Naturschutzer aus dem Volksbund Naturschutz Vgl Landesarchiv Berlin A Pr Br Rep 030 04 Nr 1780 Hildegard Eissing Wer verfasste die Grune Charta von der Mainau Einflusse nationalsozialistischen Gedankengutes In Naturschutz und Landschaftsplanung 46 8 2014 S 247 252 ISSN 0940 6808 Vgl z B Manfred Klein Naturschutz im Dritten Reich Dissertation Universitat Mainz 1999 S 304 311 Nils Franke Naturschutz als volkische Aufgabe In Michael Fahlbusch et al Hrsg Handbuch der volkischen Wissenschaften 2 Auflage Berlin De Gruyter 2017 S 1073 1079 Vgl N Franke Der Westwall in der Landschaft Aktivitaten des Naturschutzes in der Zeit des Nationalsozialismus und seine Akteure Mainz 2015 ISBN 978 3 00 049532 8 J Wolschke Bulmahn G Groning Zum Verhaltnis von Landschaftsplanung und Nationalsozialismus Dargestellt an Entwicklungen wahrend des Zweiten Weltkrieges in den eingegliederten Ostgebieten In Stiftung Naturschutzgeschichte Hrsg Naturschutz hat Geschichte Eroffnung des Museums zur Geschichte des Naturschutzes Fachtagung Naturschutz hat Geschichte Veroffentlichungen des Stiftung Naturschutzgeschichte Bd 4 Essen 2003 S 163 172 Vgl Nils Franke Baume fur Auschwitz Die unheilvolle Allianz zwischen Naturschutzern und Nationalsozialisten In Zeit Geschichte Heft 1 2016 S 66 71 N Franke Die Rolle des Naturschutzes bei Planung und Bau des Westwalls In Nils Franke Klaus Werk Naturschutz am ehemaligen Westwall NS Grossanlagen im Diskurs pdf 11 MB Geisenheimer Beitrage zur Kulturlandschaft Bd 1 Geisenheim 2016 S 42 ISBN 978 3 934742 72 7 Nils Franke Die Rolle des Naturschutzes bei Planung und Bau des Westwalls In N Franke K Werk Naturschutz am ehemaligen Westwall NS Grossanlagen im Diskurs Geisenheimer Beitrage zur Kulturlandschaft Bd 1 Geisenheim 2016 S 34 ISBN 978 3 934742 72 7 Bundesanstalt fur Naturschutz und Landschaftspflege Hrsg Funfzig Jahre Staatlicher Naturschutz Ein Ruckblick auf den Weg der deutschen Naturschutzbewegung Staatliche Stelle fur Naturdenkmalpflege Reichsstelle fur Naturschutz Bundesanstalt fur Naturschutz und Landschaftspflege Bearb v H Klose Giessen 1957 S 34 Vgl N Franke Uwe Pfenning Hrsg Kontinuitaten im Naturschutz Zur Kontinuitat von Machteliten des Naturschutzes 1945 bis 1970 Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0556 6 Richard Holzl Naturschutz in Bayern zwischen Staat und Zivilgesellschaft Vom liberalen Aufbruch bis zur Eingliederung in das NS Regime 1913 bis 1945 In Bund Naturschutz Forschung Band 11 2013 S 21 60 Andreas Dix Nach dem Ende der Tausend Jahre Landschaftsplanung in der Sowjetischen Besatzungszone und fruhen DDR In Joachim Radkau Frank Uekotter Hrsg Naturschutz und Nationalsozialismus Campus Verlag Frankfurt New York 2003 S 359 f Nicolas Schoof Rainer Luick Niko Paech Respekt fur das Insekt Analyse des Aktionsprogramms Insektenschutz der deutschen Bundesregierung unter besonderer Beachtung transformativer Zugange aktualisierte Version In Natur und Landschaft Band 95 Nr 7 8 Juli 2020 S 316 324 doi 10 17433 7 2020 50153847 316 324 researchgate net abgerufen am 12 September 2020 Christina Pichler Koban Norbert Weixlbaumer Franz Maier Michael Jungmaier Die osterreichische Naturschutzbewegung im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen In Institut fur Geographie und Regionalforschung der Universitat Wien Hrsg Geographischer Jahresbericht aus Osterreich Beitrage zur Humangeographie und Entwicklungsforschung LXII und LXIII Band Doppelband Wien 2007 S 34 Johannes Kuhn Republikaner gegen seltene Arten in sueddeutsche de 13 August 2018 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4115348 0 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN sh85090284 NDL 00571321

Neueste Artikel
  • Juli 03, 2025

    Turmhöhenbestimmung

  • Juni 20, 2025

    Turkvölker

  • Juni 24, 2025

    Tschöfas

  • Juni 22, 2025

    Tröpfcheninfektion

  • Juli 06, 2025

    Tröpfchenheiserkeit

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.