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Persönliche Freiheit

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Freiheit (Begriffsklärung) aufgeführt.

Freiheit (lateinisch libertas) wird in einem weiten Sinn als die Möglichkeit verstanden, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Optionen auszuwählen und entscheiden zu können. Der Begriff benennt in Philosophie, Politikwissenschaft, Theologie und Recht der Moderne allgemein einen Zustand der Autonomie eines Subjekts. Freiheitsbegriffe befinden sich ständig in Diskussion und damit in einem permanenten Wandel und umfassen jeweils gleichzeitig psychologische, soziale, kulturelle, religiöse, politische und rechtliche Dimensionen. Freiheit gehört zu den zentralen Begriffen der Ideengeschichte.

Wortherkunft

Das Wort „Freiheit“ ist das Abstraktum zum Adjektiv „frei“, das sich aus dem indogermanischen Wurzelnomen (ig.) *per(e)i- „nahe, bei“ (= „das, was bei mir ist“, das persönliche Eigentum) entwickelt hat. Etymologischen Vermutungen zufolge hat es seine heutige Bedeutung über das germanische *frī-halsa = „jemand, dem sein Hals selbst gehört“, der also über seine Person selbst verfügen kann, erhalten. Ebenfalls aus der indogermanischen Wurzel lässt sich herleiten, dass jemand, der frei ist, zu einer Gemeinschaft von einander Nahestehenden und Gleichberechtigten gehört, zwischen denen ein friedlicher Zustand herrscht und die diesen inneren Frieden gemeinsam gegen Übergriffe von Dritten verteidigen. Somit wäre „Freiheit“ als Rechtsstatus nach damaligem Verständnis relativ zu einer Gruppe und an die Bereiche gebunden, in denen diese normative Herrschaft ausübt.

Unterscheidungen

Am grundlegenden Begriff der Freiheit können zahlreiche Aspekte unterschieden und separat behandelt werden. Für philosophische und politische Debatten stellt die Unterscheidung oder Nichtunterscheidung oft ein Problem oder eine bewusst eingesetzte Strategie dar. Die Freiheit, sich für oder gegen eine Handlung entscheiden zu können, und ihre Beschränkung durch Regeln sowie durch Entscheidungen, Ansprüche, Interessen oder Handlungen anderer sind eng mit der Frage der Legitimität des eigenen Handelns und des Beschränkens fremden Handelns verbunden.

Wollen und Handeln

In der abendländischen Rechtstradition ist der Begriff der Handlungsfreiheit zentral: Das Handeln einer Person gilt als frei, wenn es dem Willen dieser Person entspricht. Die Handlungsfreiheit kann von äußeren Umständen (wie Zwang durch Andere) beschränkt oder aufgehoben werden. Sie kann aber auch von inneren – in der handelnden Person selbst liegenden – Umständen wie etwa einer körperlichen Lähmung oder einer psychischen Erkrankung beeinträchtigt werden. Rechtliche Probleme ergeben sich, wenn eine Person zwar einen „natürlichen Willen“ hat, aber Grund zur Annahme besteht, dass sich dieser zum Beispiel wegen einer psychischen Störung, von dem mutmaßlichen „freien“ Willen unterscheidet.

Die Frage, ob der Wille des Menschen im Grunde frei oder determiniert ist, sich also automatisch in der Kette von Kausalereignissen ergibt, ist Gegenstand lang andauernder philosophischen Debatten über die Willensfreiheit (siehe Geschichte des Freien Willens und Praktische Freiheit). In der Diskussion werden die äußere Natur, die naturgegebenen Interessen der Handelnden und ihre Wünsche und Absichten, die auch durch gezielte oder ungezielte Beeinflussung hervorgerufene sein können, in verschiedene Verhältnisse zum tatsächlichen Handeln gestellt. Zum einen wird die Frage untersucht, ob menschliches Wollen und Handeln ganz oder zum Teil naturgesetzlich vorherbestimmt sind, und also damit heteronom, oder ob sie spontan und/oder autonom sind. Zum anderen ist vor allem die Frage der Verantwortlichkeit bedeutend. Diese beiden Fragen, ob der Wille das Handeln bestimmt oder auch nur bestimmen kann, und unter welchen Voraussetzungen eine Person ethisch verantwortlich ist, werden zunehmend unabhängig voneinander behandelt.

Freiheit in der Gemeinschaft

Ebenfalls von rechtlicher, politischer und philosophischer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen positiver und negativer Freiheit, die sich nur zum Teil mit der Unterscheidung von inneren und äußeren Beschränkungen der Handlungsfreiheit deckt. Sie ist vor allem sozialphilosophisch aufgeladen. Die Unterscheidung findet sich schon bei Aristoteles, sie ist aber über die Tradition von Thomas Hobbes und Immanuel Kant zentrales Element des Liberalismus auch im 20. Jahrhundert geworden, dessen Hauptanliegen politische Selbstbestimmung, Schutz des Individuums und Freiheit des Wirtschaftshandelns (als Voraussetzung eines allgemeinen Wohlstandszuwachses und einer daraus resultierenden erweiterten Handlungsfähigkeit) sind. Negative Freiheit (Freiheit von etwas) bezeichnet einen Zustand, in dem keine von der Regierung, der Gesellschaft oder anderen Menschen ausgehenden Zwänge ein Verhalten erschweren oder verhindern;Positive Freiheit (Freiheit zu etwas) bezeichnet die Möglichkeit der Selbstverwirklichung, insbesondere der demokratischen Selbstregierung einer Gemeinschaft. Einige Sozialwissenstheoretiker wie Ralf Dahrendorf lehnen diese Begriffe von Freiheit ab und vertreten stattdessen das Konzept einer einzigen sozialen Freiheit. Diese wird definiert als Abwesenheit externer sozialer Beschränkungen und dem Vorhandensein zumindest eines notwendigen Minimums an sozialen Handlungsressourcen.

Positive und negative Freiheit

Im Allgemeinen wird auch bürgerlich-rechtlich die positive Freiheit von der negativen unterschieden. Die positive Freiheit (nicht zu verwechseln mit dem Positivismus) meint die Freiheit zu etwas, bspw. das Recht des Bürgers auf Bewegungsfreiheit oder Meinungsfreiheit. Negative Freiheit hingegen bezeichnet die Freiheit von etwas, bspw. von staatlicher Intervention im persönlichen oder künstlerischen Bereich.Jan Schapp gibt der „populären“ Unterscheidung von positiver und negativer Freiheit angesichts einer bis dahin strittigen Diskussion einen juristisch handhabbaren Sinn.

Andere Aspekte

Individuelle und kollektive Freiheit
Freiheiten von Individuen (zum Beispiel Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) und die Freiheit eines Kollektivs (zum Beispiel eines Landes von einer Besatzungsmacht).
Innere und äußere Freiheit
Während äußere Freiheit eine soziale Größe ist und rechtliche, soziale und politische Umstände umfasst, beschreibt innere Freiheit einen Zustand, in dem der Mensch seine eigenen „inneren“ ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Anlagen nutzt und dabei auch von inneren Zwängen wie Trieben, Erwartungen, Gewohnheiten, Rollenmustern, Konventionen, Moralvorstellungen und Ähnliches frei ist und stattdessen rational auswählt (Souveränität). Als Schlüssel zur inneren Freiheit versteht man heute vor allem Erziehung und Bildung.
Persönliche Freiheit, souveräne Freiheit und bürgerliche Freiheit
Persönliche (negative) Freiheit bedeutet, dass jemand nicht unter Zwang steht, in seinen Handlungen nicht durch andere eingeschränkt oder bestimmt ist; souveräne (positive) Freiheit heißt, nach freiem Willen handeln und somit über sich selbst und über andere Macht ausüben zu können; mit bürgerlicher Freiheit ist die Teilhabe an gesellschaftlich-politischer Macht gemeint.

Schlaglichter der Ideengeschichte der Freiheit

Antike

Für die griechisch-römische Antike war politisch-rechtliche Freiheit (Libertas) kein Gut für alle Menschen, sondern ein Privileg der Gebildeten und der Oberschichten, denen die unfreien Sklaven und unterworfenen fremden Völker gegenüberstanden. Lediglich die Stoa entwickelte ein sehr weitgehendes Verständnis von Freiheit, indem sie erstmals historisch fassbar die Sklaverei verurteilte, das aber eher philosophisch und auf den Einzelnen bezogen war, nicht jedoch politisch. Freiheit war vor allem individuelle Freiheit von den Zwängen der Welt. Gleichwohl stellt die Entwicklung der Demokratie im klassischen Athen einen großen kulturellen Bruch und Meilenstein der historischen und politischen, aber auch ideellen Entwicklung dar.Aristoteles brachte es in Politik auf den Punkt, Freiheit sei „leben zu können wie man will: denn dies, sagt man, sei der Freiheit eigenthümlich […] Nach diesen Grundgedanken und nach diesem Principe ergeben sich folgende als demokratische Institutionen: Alle Magistrate werden aus allen gewählt. Alle herrschen über Jeden, und Jeder wieder abwechselnd über Alle. Die Staatsämter werden durchs Loos besetzt“.

Demgegenüber hat das Volk Israel sehr früh die Befreiung aus Sklaverei und fremder Oberherrschaft zu einem auch politischen Thema gemacht. Wenn im Pessachfest der Befreiung aus Ägypten gedacht wurde, dann steckte darin sowohl eine Kritik an aller ungezügelten Machtausübung als auch die grundsätzliche Anerkennung der Freiheit als eines politischen Grundrechtes für alle Angehörigen des Volkes. Trotzdem wurden in Israel – ebenso wie in anderen antiken Hochkulturen auch – Sklaven gehalten.

Das junge Christentum hat die Vorstellungen des Judentums zum Thema Freiheit zwar übernommen, aber eschatologisiert, d. h. zu einer Kategorie der „zukünftigen Welt“ gemacht. Der Begriff Freiheit (Eleutheria) beschreibt im Neuen Testament vor allem eine religiöse Qualität. Angesichts der bevorstehenden Parusie (Wiederkehr) ihres auferstandenen Herrn Jesus Christus schien jede politische Veränderung der Welt zunächst sinnlos. Es ging jetzt eher darum, im stoisch-hellenistischen Sinne „innerlich“ frei zu werden von den Zwängen der untergehenden Welt. Der Apostel Paulus hat das stoische Freiheitsverständnis aufgreifend christlich formuliert, der Christ sei im religiösen Sinne frei von Gesetz, Sünde und Tod (Römerbrief, Kapitel 6–8). In diesem „inneren“ Sinne ist auch der Satz aus dem Galaterbrief des Paulus zu verstehen, dass alle Menschen in Christus gleich und damit frei seien (Gal 3, 26–28): „Für die Freiheit hat uns Christus befreit, darum … lasst euch nicht wieder unter ein Joch der Knechtschaft bringen“. (Gal 5,1)

Da wahre Freiheit nur im Glauben an Jesus Christus zu finden sei (vgl. Joh 8, 32, 8,34 und 8,36), riet Paulus christlichen Sklaven, sich nicht gegen (christliche) Herren zur Wehr zu setzen (I Kor. 7, 21-24). Im Philemonbrief bat Paulus allerdings einen christlichen Sklavenhalter, seinen Sklaven Onesimus christlich zu taufen und ihn als Glaubensbruder in die Freiheit zu entlassen (Phlm 11).

Mittelalter

Wie im Altertum standen auch im Mittelalter große Teile der Bevölkerung als Sklaven oder Leibeigene im Eigentum anderer Menschen. Eigentümer waren entsprechend dem hohen Arbeitsaufkommen in der Landwirtschaft zumeist große Landbesitzer und somit regelmäßig Aristokraten. Von dieser sozialen Wirklichkeit ausgehend wurde Freiheit somit entweder als die Freiheit von einem Herren verstanden, also die Abwesenheit von Sklaverei/Leibeigenschaft oder als Freiheit des Herren, als die Freiheit, Sklaven/Leibeigene besitzen zu können. Bereits im Mittelalter entwickelten sich verschiedene Vorstellungen davon, wessen Freiheiten wie weit gehen könnten. Zentrales Dokument ist die Magna Carta Libertatum.

Gegen die Sklaverei und mit Bezug auf seinen Verstand protestiert Eike von Repgow (gest. 1233) in seinem Sachsenspiegel mit den Worten.: „Als man zum ersten Male Recht setzte, da gab es noch keinen Dienstmann und waren alle Menschen freie Leute… Ich kann es auch mit meinem Verstande nicht für Wahrheit halten, dass jemand das Eigentum eines anderen Menschen sein soll“.

Von Martin Luther stammt an der Grenze zwischen ausgehendem Mittelalter und Neuzeit die Denkschrift Von der Freiheit eines Christenmenschen, die dem Christen eine Stellung zwischen Knecht und Herrn zuweist: In Christus sind alle Menschen frei, aber diese Freiheit ist durch die Liebe bzw. die Verantwortung für den Mitmenschen gebunden. Friedrich Schiller ließ die Idee der Freiheit auch in seinen Werken über Freiheitskämpfer des ausgehenden Mittelalters, wie zum Beispiel in Wilhelm Tell und Die Räuber zu Worte kommen.

Aufklärung

Der Freiheitsbegriff, der dem heutigen Verständnis zugrunde liegt, wurde im Zeitalter der Aufklärung entwickelt. Die Aufklärung beinhaltet einen intellektuellen Aspekt, nämlich die Befreiung von Dogmen und Vorurteilen. Laut Kant folgt daraus der „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“.

Der politische Aspekt ist, dass die in der Renaissance entstandene Gesellschaft einen neuen Freiheitsgedanken im Bürgertum hervorbrachte und beflügelte. Er zielt vor allem ab auf eine Trennung von Staat und Kirche, eine Begrenzung des Staates durch bürgerliche Grundrechte, die Kontrolle der Staatsgewalt durch Gewaltenteilung, die Ablösung des Gottesgnadentums zur Legitimierung der feudalen Herrschaftsverhältnisse, letztlich auf eine Rückbindung des Bewusstseins und der Interessen der Menschen an die Demokratie.

John Locke (1632–1704) postulierte Leben, Freiheit und Eigentum als unveräußerliche Rechte des Bürgers. In Two Treatises of Government (1690) erklärt er den Naturzustand für den „Zustand vollkommener Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturgesetzes seine Handlungen zu lenken und über seinen Besitz und seine Person zu verfügen, wie es einem am besten scheint – ohne jemandes Erlaubnis einzuholen und ohne von dem Willen eines anderen abhängig zu sein.“

Voltaire (1694–1778) wird ein Ausspruch nachgesagt, der das Prinzip der Meinungsfreiheit nennt:

„Ich bin nicht Eurer Meinung, aber ich werde darum kämpfen, dass Ihr Eure Meinung ausdrücken könnt.“

Nach dem Freiheitsbegriff Immanuel Kants ist Freiheit nur durch Vernunft möglich. Ohne Vernunft folgt der Mensch seinen Trieben wie ein Tier. Kraft seiner Vernunft ist der Mensch in der Lage, das Gute zu erkennen und sein eigenes Verhalten daran pflichtgemäß auszurichten (siehe: kategorischer Imperativ). Da nach Kant nur der sich bewusst pflichtgemäß, also moralisch verhaltende Mensch frei ist, sind „freies Handeln“ und „moralisches Handeln“ bei Kant ebenso Synonyme wie der freie Wille und der gute Wille. Der Freiheitsbegriff Kants macht Freiheit und Pflicht zu Synonymen. Nur die pflichtgemäße Entscheidung ist auch eine freie Entscheidung und umgekehrt. Damit schließt Kants Freiheitsbegriff reine „Lustentscheidungen“ vollständig aus dem Freiheitsbegriff aus. Die Freiheit zu tun, was man will ist genau das Gegenteil davon, zu tun, wozu man Lust verspürt, weil die Lust den Menschen genau von der eigenen Freiheitsentfaltung abhält. Zudem benötigt der Freiheitsbegriff nach Kant keine Wahlfreiheit, weil es nicht darauf ankommt, dass verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Auch wenn nur eine Handlungsoption besteht, ist der Mensch frei, solange er die Wahrnehmung dieser Option Kraft seiner Vernunft als richtig (gut) erkannt hat. Trotz dieser Radikalität, die insbesondere von Zeitgenossen Kants als intuitiv nicht gut nachvollziehbar empfunden wurde, dürfte die kantsche Freiheitsdefinition die ideengeschichtlich erfolgreichste, weil wirkungsmächtigste Festlegung des Freiheitsbegriffs sein. Sie hat unter anderem Eingang in sämtliche großen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts gefunden. Entscheidend ist, dass der Mensch zwar vollständig verantwortlich ist, sich pflichtgemäß zu verhalten, dass aber niemand anders diese Pflicht zu setzen vermag, weil nur das Individuum entscheiden kann, was es selbst als Kraft der eigenen Vernunft als gut erkennt und anerkennt.

„Niemand kann mich zwingen auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit Anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, (d.i. diesem Rechte des Andern) nicht Abbruch thut.“

– Immanuel Kant: AA 000008VIII, 290

System der natürlichen Freiheit (englisch system of natural freedom): Dieses einfache System ist eine von Adam Smith (1723–1790) vorgeschlagene Gesellschaftsordnung („obvious and simple system of natural liberty“). Seine Theorien über die unsichtbare Hand des Marktes („invisible hand“) gelten als geistige Grundlage der freien Marktwirtschaft.

19. und 20. Jahrhundert

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit (französisch: liberté, égalité, fraternité) waren die Ideale der Französischen Revolution. In der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 wurde das Gottesgnadentum abgeschafft, und die Souveränität im Staat ging auf das Volk über.

Georg Wilhelm Friedrich Hegel hat „Freiheit“ beschrieben als eine Phase ohne Zwang (insoweit etwa entsprechend dem Begriff negativer Freiheit), aber unter „Einsicht in die Notwendigkeit“. Die von Hegel geforderte Einsicht in die Notwendigkeit bedeutet nicht die Unterordnung unter eine fremd definierte, insbesondere obrigkeitsstaatliche Notwendigkeit, die man nur einzusehen brauche. Die geforderte Einsicht in die Notwendigkeit hat eine innere und eine äußere Perspektive. Die innere Perspektive besagt, dass Freiheit nicht bedeutet, als Person naturwissenschaftlich undeterminiert zu sein, sondern sich über die Art der Determiniertheit mit Vernunft auch im Sinne Kants bewusst zu werden. Je mehr ein Mensch versteht, wie er selbst denkt und handelt, letztlich funktioniert, umso eher kann er sich von den ungewünschten Arten der Determiniertheit befreien und die gewünschten dann aufgrund einer freien Entscheidung bestehen lassen. In dieser inneren Perspektive ähnelt Hegel den Deterministen, für welche die Determiniertheit des Menschen nicht Grenze, sondern Voraussetzung von Freiheit ist. Es gibt bei Hegel aber auch die viel kritisierte und gerade von autoritären Regimen oft missbrauchte äußere Perspektive, wonach die Beschränktheit der weltlichen Möglichkeiten keine Freiheitseinschränkung darstelle. Vielmehr seien die weltlichen Notwendigkeiten gegeben und die Freiheit entfalte sich von vornherein nur innerhalb dieser Gegebenheiten. In dieser äußeren Perspektive ähnelt Hegels Ansatz demjenigen der Existentialisten, auch wenn diese gerade das geistige Überwinden der Gegebenheiten als Ausdruck der Freiheit verstehen. In der von Karl Marx und Friedrich Engels begründeten Philosophie des Dialektischen Materialismus wird der Hegelsche Freiheitsbegriff im Sinne der Einsicht in die Notwendigkeit übernommen. Das Reich der Notwendigkeit, das nach Marx auch die menschliche Arbeit beinhaltet, soll seine dialektische Aufhebung in einer kommunistischen Utopie, dem erstrebenswerten Reich der Freiheit erfahren.

In seiner bekanntesten Schrift On Liberty (dt.: „Über die Freiheit“) setzt der britische Philosoph und Nationalökonom John Stuart Mill das Limit,

„dass der einzige Grund, aus dem die Menschheit, einzeln oder vereint, sich in die Handlungsfreiheit eines ihrer Mitglieder einzumischen befugt ist: sich selbst zu schützen. Dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gesellschaft rechtmäßig ausüben darf: die Schädigung anderer zu verhüten.“

Das Mill-Limit gilt noch heute besonders im angelsächsischen Sprachraum als Grundsatz des Liberalismus.

Die vier Freiheiten formulierte US-Präsident Franklin D. Roosevelt am 6. Januar 1941 in seiner Rede zur Lage der Nation, um den US-Bürgern zu sagen, warum sie im Zweiten Weltkrieg, der zu diesem Zeitpunkt für die USA ein lokales Ereignis in Europa war, Position gegen Hitler-Deutschland beziehen sollen. Bürgerliche Freiheiten und Merkmale staatlicher Unabhängigkeit werden miteinander verknüpft:

„Freiheit der Rede, Freiheit Gott auf eigene Weise zu verehren, Freiheit von Not als eine Form internationaler wirtschaftlicher Verständigung, globale Abrüstung.“

Im Existentialismus gilt der Mensch als unbedingt frei. Zugespitzt formulierten Jean-Paul Sartre und Albert Camus getrennt voneinander, der Mensch sei zur Freiheit verdammt. Diese Auffassung basiert darauf, dass hindernde Umstände als gegeben angesehen werden, so dass ihnen keine freiheitsbegrenzende Qualität zukommt. Dies gilt unabhängig davon, ob man die Hindernisse als natürlich, gesellschaftlich oder durch Naturgesetze bedingt ansieht. Beispielhaft wird ein Berg nur dann als Hindernis anzusehen sein, wenn der Mensch zuvor die freie Durchfahrt als Normalzustand definiert, was aber nicht der Fall bzw. nur eine menschliche Setzung sei. Genauso könne ein Mensch, der in einem Turm eingesperrt ist, immer noch frei seinen Ausbruch planen, selbst wenn er damit scheitert, weil das Scheitern nicht die Freiheit begrenzt, sondern Teil der menschlichen Existenz und somit seiner Freiheit sei. Das Besondere an der menschlichen Freiheit bestehe darin, dass er die Wahl habe, sich gedanklich in die Umstände zu fügen oder über diese im Rahmen der stets begrenzten menschlichen Möglichkeiten hinwegzuschreiten. Da sich niemand, auch der Gefangene im Turm nicht, in letzter Konsequenz mit den gegebenen Umständen abfinden muss, bleibt der Mensch frei. Freiheit bedeutet dann aber notwendigerweise, an den gegebenen Umständen, mit denen sich der Mensch gerade nicht abzufinden bereit ist, zu leiden.

Nach der Definition von Friedrich Hayek ist Freiheit ein „Zustand, in dem ein Mensch nicht dem willkürlichen Zwang durch den Willen eines anderen oder anderer unterworfen ist“.

Ralf Dahrendorf entwarf in Versuchungen der Unfreiheit das Konzept eines auf Freiheit beruhenden eigenständigen zielbewussten Denkens.

Niklas Luhmann weist mit Bezug auf die freie Marktwirtschaft auf einen Zusammenhang zwischen Freiheit und Wahrnehmung hin: Freiheit könne auch verstanden werden „als Unerkennbarkeit der Ursache von Freiheitseinschränkungen“.

Freiheit als Prinzip der konstitutionellen Gesellschaftsordnung

Verschiedene Ausprägungen der Freiheit genießen in vielen Staaten den rechtlichen Status von Grundrechten, insbesondere in Form von Freiheitsrechten.

Im Sinne Immanuel Kants soll die Rechtsordnung und damit auch die Staatsordnung ein System vernünftiger Ordnung der Freiheit sein.

Die häufigste Verwendung findet der Freiheitsbegriff heute aber im Bereich der politischen Freiheit. Diese bezeichnet die Rechte des Bürgers, sich am demokratischen Diskurs zu beteiligen und seinen Willen in demokratischer Weise in den politischen Willensbildungsprozess einzubringen. Die politische Freiheit umfasst das aktive und das passive Wahlrecht, d. h. die Rechte, als Wähler und Wählbarer an freien Wahlen teilzunehmen, darüber hinaus auch „politische“ Grundrechte, insbesondere durch Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit an der „Vorformung“ der demokratischen Willensbildung mitzuwirken.

Die Verfasstheit eines Staates durch eine freiheitliche demokratische Grundordnung bedeutet, dass er, insbesondere die Staatsgewalt, auf die politische Freiheit der Staatsbürger zurückgeführt wird. Darüber hinaus steht die freiheitliche demokratische Grundordnung für eine Gesellschaft, in der bestimmte Freiheiten, wie die Menschenwürde und das Recht auf Leben, auch freiwillig unter Privaten nicht aufgegeben werden können.

Im Kern wird eine freiheitliche Staatsordnung durch Rechtsstaatlichkeit (insbesondere durch Grundrechte) und durch Demokratie und Marktwirtschaft gewährleistet. In der Verwirklichung einer solchen freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird vielfach auch die Schaffung einer Zivilgesellschaft oder Bürgergesellschaft gesehen.

Die Legitimität der freiheitlichen Demokratie wird herkömmlicherweise auf zwei Weisen begründet: als Prinzip, welches entweder zum Wohle der Menschen dient oder es anerkennt und voraussetzt. Während Ersteres der angloamerikanischen Schule zugeordnet wird, gilt Letzteres als kontinentaleuropäisch. Trotz dieser Zuordnung stellt heute kein politisches System eine Reinform einer dieser Schulen dar.

Zurückgehend auf Adam Smith setzt die Freiheit als Ordnungsprinzip gerade keinen Altruismus der zu befreienden Menschen voraus. Der Bäcker soll seine Brötchen nicht aus Altruismus zur Verfügung stellen, sondern aus egoistischem Gewinnstreben heraus. Dieses Gewinnstreben soll nun dazu führen, dass sich der Bäcker darum bemüht, sich optimal auf die an ihn herangetragenen Bedürfnisse seiner Kunden / potenziellen Kunden anzupassen. Freiheit als gesellschaftliches Ordnungsprinzip soll demnach ein gutes Verhalten unabhängig von der moralischen Integrität der beteiligten Personen befördern. Auf Dauer sollen so positive Verhaltensweisen verstetigt und die allgemeine Moral befördert werden.

Die kontinentaleuropäische Sichtweise betont hingegen, dass Freiheiten auch zu Lasten Dritter missbraucht werden können. Trotzdem gesteht auch diese Schule dem Individuum weitreichende Freiheitsrechte zu. Dies wird damit begründet, dass der Mensch im Kern gut sei und er deshalb zugestandene Freiheiten regelmäßig zum Guten gebrauchen wird. Allerdings hat der Staat hier anders als nach der angloamerikanischen Sichtweise die Aufgabe, über die Folgen der Freiheitsanwendung zu wachen, schädliche Freiheitsanwendungen zu unterbinden und unerwünschte Folgen des Freiheitsgebrauches abzumildern oder zu beseitigen.

Die Stärke des angloamerikanischen Ansatzes besteht darin, dass empirische Beispiele für Freiheitsmissbrauch nicht zu einer Negierung des Prinzips der Freiheit führen. Dieser theoretischen Stärke entspricht die Rolle der USA als freiheitlicher Garantiemacht im 20. Jahrhundert.

Die Stärke des kontinentaleuropäischen Ansatzes besteht hingegen darin, dass trotz des liberalen Grundansatzes Missstände nicht nur der Selbstregulation, sondern auch einem aktiven staatlichen Eingreifen und somit oftmals einer rascheren Behebung zugänglich sind. Dieser theoretischen Stärke entsprechen die soziale Absicherung, ein engerer marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen und die vergleichsweise höheren Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit der kontinentaleuropäischen Länder.

Freiheit als Prinzip der Wirtschaftsordnung

Wenn wirtschaftliche Freiheit das einer Wirtschaftsordnung zugrundeliegende Prinzip ist, wird jene als freie Marktwirtschaft bezeichnet. In einer Marktwirtschaft treffen Angebot und Nachfrage grundsätzlich ohne staatliche Lenkung „frei“ aufeinander. Als steuerndes Element für die Entwicklung von Angebot und Nachfrage wirkt der Preis, welcher sich seinerseits entsprechend dem bestehenden Angebot und der bestehenden Nachfrage bildet. Merkmale der freien Marktwirtschaft sind Privateigentum, Vertragsfreiheit, Gewerbefreiheit, Konsumentenfreiheit, freie Berufswahl, freier Marktzugang und freier Wettbewerb.

Der Marktfreiheit des Marktteilnehmers entspricht in der freien Marktwirtschaft seine Verantwortlichkeit. Verantwortlichkeit bedeutet, dass dem Marktteilnehmer einerseits im Erfolgsfall der aus der Handlung entstehende Gewinn als persönlicher Profit und andererseits im Falle des Misserfolgs die Haftung für die durch das freie Verhalten verursachten Schäden zugeordnet werden.

Gerade im Bereich der Marktfreiheit wird erkennbar, dass einmal bestehende Freiheit kein Zustand ist, der sich ohne Weiteres selbst erhält. So können in einem freien Markt im Sinne völliger staatlicher Zurückhaltung, Unternehmen aus dem freien Wettbewerb heraus auch nach einer marktbeherrschenden Stellung bis hin zu einem Monopol streben. Ziel einer solchen marktbeherrschenden Stellung ist es regelmäßig, den freien Markt im Sinne von Wettbewerb zum Zwecke der Gewinnmaximierung zu begrenzen oder sogar auszuschalten. Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft ist daher der Schutz des Marktes vor seinen eigenen Ergebnissen insbesondere durch staatliches Kartellrecht. Außerdem gehört es zur sozialen Marktwirtschaft, dass der Staat dort regulativ eingreift, wo einem freien Marktverhalten im Falle des Misserfolgs keine ausreichende Haftung gegenüber stünde.

Grundrechte als garantierte Freiheit

→ Hauptartikel: „Grundrechtstheorie“ im Artikel Grundrechte

Der Begriff Freiheit wird im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht explizit definiert. Die Verfassung legt den Bürger nicht auf eine Theorie der Freiheit fest, wie sie in der Philosophie, etwa in der Aufklärung, vielfach unterschiedlich behandelt wurde (siehe Kapitel 4). Aus dem, was Freiheit ist, ist vielmehr in der Verfassung in Form der Grundrechte ein Bukett vieler Freiheiten geworden. Rechte sind Freiheiten. Grundrechte gelten als Fälle der freien Entfaltung der Persönlichkeit (im Sinn von Art. 2 I GG). Auf diese Weise ist die Freiheitslehre im Grundgesetz direkt thematisiert. Unsere Verfassung ist nicht verständlich ohne einen doppelten Begriff der Freiheit: Die Freiheit der Grundrechte bedarf der Beschränkung durch die Gesetzgebung, deren Ausübung in Anlehnung an Immanuel Kant selbst wieder als Freiheit verstanden werden kann. Dabei ist die Freiheit der Grundrechte selbst doppelschichtig im vorgenannten Sinn: Im Grundrecht wird das Belieben des Einzelnen durch die Institution beschränkt, innerhalb deren dieses Belieben ausgeübt werden kann. Private Autonomie ist durch öffentliche Autonomie begrenzt.

Bürger demokratisch verfasster Staaten genießen regelmäßig verfassungsmäßig garantierte Freiheit in Form von Grundrechten (dazu auch Bürgerrechte, Menschenrechte). Die Grundrechte garantieren einen Kernbereich, in welche der Staat nicht eingreifen darf und der auch zwischen privaten Personen regelmäßig zu achten und zu respektieren ist. Neben einigen Gleichheitsrechten werden durch Grundrechte vor allem Freiheitsrechte gewährleistet.

Wesentliche Grundfreiheiten sind die allgemeine Handlungsfreiheit, die allgemeine Vertragsfreiheit, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Religionsfreiheit, dieser nahe auch die Freiheit der Weltanschauung und des Gewissens, die Meinungsfreiheit, der Schutz von Ehe und Familie, die Pressefreiheit, die Kunstfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit, die Koalitionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie die informationelle Selbstbestimmung, die allgemeine Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, der Eigentums­schutz einschließlich der Testierfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Asylrecht.

In den Rahmen der durch Artikel 1 I GG gewährleisteten Menschenwürde gehört neben den genannten Grundrechten das Recht des Bürgers – seine Freiheit – zur politischen Mitbestimmung (Art. 1 I GG, ausgestaltet in Art. 20 I, II GG). Der Schwerpunkt liegt in dem Recht, durch Wahlen den Gesetzgeber einzusetzen und dadurch an der Gesetzgebung mitzuwirken. Historisch handelt es sich bei dem Recht der politischen Mitbestimmung um das vierte Menschenrecht neben Leben, Freiheit und Eigentum.

Kraft der Grundrechte erhält der Einzelne gegenüber der staatlichen Gemeinschaft eine eigenständige Position zugewiesen, die er rechtsstaatlich durchsetzen kann und kraft derer er prinzipiell in die Lage versetzt sein soll, über sein Leben selbst zu bestimmen, dieses nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und sich hierbei auch mit anderen zu verbinden, um so maßgeblichen Einfluss auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung zu nehmen.

Rechtlich ist das Konzept der Grundrechte über den von den meisten Staaten der Welt ratifizierten Pakt für bürgerliche und politische Rechte weltweit anerkannt; die tatsächliche Umsetzung ist allerdings bei Weitem nicht durchgehend gewährleistet und auch in demokratisch entwickelten Staaten nie vollständig gesichert.

Freiheit und andere Werte

Individuelle Freiheit als Selbstbestimmung steht in einem natürlichen Zusammenhang und Spannungsverhältnis zu anderen Werten.

Es besteht ein klassisches Spannungsverhältnis zwischen Freiheit einerseits und Sicherheit bzw. öffentlicher Ordnung andererseits. Einerseits bedingen Freiheit und Sicherheit einander. Nur ein Mensch, der über ein ausreichendes Maß an Sicherheit verfügt, kann sich auch frei verhalten. Umgekehrt kann auch nur ein freier Mensch die ihm notwendig und wichtig erscheinenden Lebensumstände, zu denen auch die Sicherheit gehört, frei erhalten. Andererseits aber können Freiheit und Sicherheit auch in Konflikt zueinander geraten, wenn zum Beispiel die gewährte Freiheit des Einen zur Gefährdung der Sicherheit des Anderen führt. Eine stabile öffentliche Ordnung ist der Freiheit grundsätzlich dienlich. Die dafür notwendigen Maßnahmen können aber wiederum eine empfindliche Einschränkung der Freiheit (Überwachung, Zensur) zur Folge haben. Es kommt daher darauf an, die Eingriffe in die Freiheit auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Notwendigkeit daran zu bemessen, ob im Ergebnis ein allgemeiner Freiheitsgewinn steht. Benjamin Franklin hat als politische Maxime zum Umgang mit dem Spannungsverhältnis erklärt: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“

Heute wird teilweise auch ein Spannungsverhältnis zwischen Freiheit einerseits und einer als gerecht empfundenen größeren materiellen Gleichheit andererseits empfunden. Dieses Spannungsverhältnis ist bereits in der Französischen Revolution durch die Forderungs-Trias von „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ umschrieben. Während sich dort die Gleichheit allerdings zunächst nur auf die Gleichheit vor dem Gesetz bezog, wurde später und wird heute in der allgemeinen Debatte eine größere materielle Gleichheit als zentrale Wertvorstellung genannt. Dabei kann eine Chancengleichheit von einer angestrebten Gleichverteilung der Güter unterschieden werden. Beide stehen in unterschiedlichen Spannungsverhältnissen zur Freiheit, etwa in Bezug auf den Genuss des Eigentums oder in Bezug auf die Möglichkeit, durch Verdienst gesellschaftliche Anerkennung zu erreichen. Während liberale Kräfte eine staatliche Aufgabe lediglich in der Herstellung von Chancengleichheit erblicken, führen sozialistische bzw. sozialdemokratische Kräfte auch die größere Ergebnisgleichheit als anzustrebendes Ziel und letztlich auch als staatliche Aufgabe an.

Konzepte der politischen Ideologien

Freiheit gehört zu den wichtigsten, komplexesten und folgenreichsten politisch-philosophischen Begriffen der Neuzeit. Da kaum eine soziale, politische oder moralphilosophische Strömung darauf verzichten kann, sich allgemein zur Freiheit zu bekennen, setzen die unterschiedlichen Zielsetzungen unterschiedlich definierte Freiheitsbegriffe und unterschiedliche Einordnungen des Freiheitsbegriffes voraus.

Der Liberalismus betont besonders die individuelle Freiheit. Klassische Themenfelder des Liberalismus sind daher Menschenrechte, die in Form von verfassungsmäßigen Grundrechten gefordert und verteidigt werden. Kollektive Freiheit wird im Liberalismus regelmäßig auch auf das Individuum zurückgeführt und findet ihren Ursprung in der Vertragsfreiheit. Er setzt die Freiheit somit in Gegensatz zum Kollektivismus. Damit wird etwa auch der ökonomische Liberalismus begründet.

Der Anarchismus beklagt einen Mangel an Freiheit aufgrund bestehender Macht- und Herrschaftsstrukturen. Er lehnt jedwede Herrschaftsform, also auch solche, die demokratisch oder wohlfahrtsorientiert begründet sind, kategorisch ab. Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, die im Anarchismus erstrebt werden, sollen Freiheit gerade ohne herrschaftsgebundenen Ordnungsrahmen ermöglichen.

Der klassische Konservatismus sieht die menschliche Freiheit durch menschliche Determiniertheit, Moral, und durch höhere Mächte (etwa: Gott) beschränkt. Einzelne moderne Ausprägungen des Konservatismus halten hingegen oftmals gerade an traditionellen liberalen Grundüberzeugungen fest, sodass sich im Bereich des modernen Konservatismus ein weites Spektrum zwischen Freiheitsbefürwortung und Freiheitsskeptizismus entwickelt hat. Insbesondere werden hierbei von den einzelnen Strömungen unterschiedliche Gewichtungen der Freiheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität aus konservativer Sicht vorgenommen.

Der Sozialismus und Kommunismus strebt die Freiheit der Arbeiterklasse von den Mechanismen und Folgen, vor allem Ausbeutung und Unterdrückung, der kapitalistischen Produktionsweise an. Marx sah in der kapitalistischen Produktionsweise die Ersetzung persönlicher Freiheiten durch die Freiheit des Handels, der Tauschwert tritt an die Stelle der persönlichen Würde. „Erst wenn der wirkliche individuelle Mensch den abstrakten Staatsbürger in sich zurücknimmt und als individueller Mensch in seinem empirischen Leben, in seiner individuellen Arbeit, in seinen individuellen Verhältnissen Gattungswesen geworden ist, erst wenn der Mensch seine ‚forces propres‘ als gesellschaftliche Kräfte erkannt und organisiert hat und daher die gesellschaftliche Kraft nicht mehr in der Gestalt der politischen Kraft von sich trennt, erst dann ist die menschliche Emanzipation vollbracht.“ Der Marxsche Grundsatz, dass die „freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die Entwicklung aller“ ist, erfuhr in den realsozialistischen Staaten Mittel- und Osteuropas oftmals sein Gegenteil. Freiheiten wurden dann gewährt, wenn sie den Diskurs des vorgegebenen politisch-gesellschaftlichen Systems nicht verließen.

Der Nationalismus kennt vor allem die Freiheit des eigenen Volkes, etwa von Fremdherrschaft oder als Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Im Totalitarismus (dazu Faschismus, Nationalsozialismus, Stalinismus), hat sich das Individuum dem Volksganzen oder dem Willen des „Führers“ unterzuordnen. Totalitäre Systeme zeichnen sich dadurch aus, dass sie individuelle Freiheit grundsätzlich ablehnen bzw. nur im Rahmen einer dem totalitären Ziel dienenden Funktion zugestehen.

Bestimmung von Grenzen der Freiheit

Ausgehend vom Mill-Limit, wonach der Freiheitsgebrauch dort zu limitieren ist, wo eine Schädigung Dritter erfolgt, stellt sich die theoretische Frage, wie diese Grenze zu bestimmen ist. Das Mill-Limit gilt besonders in angloamerikanischen Ländern bis heute als Grundlage des Liberalismus.

Nicht jede Schädigung reicht aus, um eine Freiheitsbeschränkung zu rechtfertigen. Die Schädigung muss wiederum drei Kriterien erfüllen, um eine Einschränkung des zugrundeliegenden Freiheitsgebrauchs zu rechtfertigen. Erstens muss die Schädigung über eine gewisse Lästigkeit hinausgehen, zweitens darf es für die Schädigung keine überwiegenden rechtfertigenden Gründe geben und drittens muss die Schädigung auch mit einer die konkrete Einschränkung rechtfertigenden ausreichenden Wahrscheinlichkeit eintreten.

Würde bereits jede Lästigkeit als Schädigung ausreichen, wären selbst einfache Freiheitsbetätigungen nicht mehr möglich, weil sich quasi an jedem Verhalten jemand anderes stören kann, selbst am leise gesprochenen höflichen, aber vernehmbaren Wort, an einem Spaziergang auf freiem Feld oder daran, eine bestimmte Kleidung öffentlich sichtbar zu tragen. Eine Schädigung kann in diesem Sinne daher nur dort angenommen werden, wo ein anderer Mensch in einer erheblichen Weise in seinem eigenen Freiheitsgebrauch gestört wird.

Zudem ist der Nutzen, den ein konkreter Freiheitsgebrauch verspricht, bei der Frage, ob ein hiergegen gerichteter Einschränkungsanspruch gerechtfertigt ist, angemessen zu berücksichtigen bzw. abzuwägen. So kann es als angemessener, nicht einzuschränkender Freiheitsgebrauch angesehen werden, etwa einen Flughafen mit Lärmemissionen zu betreiben, obwohl eine gleich große und gleich regelmäßige Lärmemission an selber Stelle für private Feste unzulässig wäre. Der Unterschied besteht darin, dass ein Flughafenbetrieb zwar die Freiheit Dritter vor störendem Lärm genauso beeinträchtigt wie ständige private Großfeste, der öffentliche Nutzen des Flughafenbetriebs aber so hoch eingeschätzt werden kann, dass auch ein erhöhtes Maß an Störung möglicherweise keine Freiheitseinschränkung in Form eines Flugverbots rechtfertigt.

Schließlich erfordert eine Freiheitseinschränkung, dass die befürchtete Schädigung mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit eintritt. Grundsätzlich ergibt sich aus der Chaostheorie, dass jedes menschliche Verhalten auch eine unüberschaubare Kausalkette in Bewegung setzen kann, die ihrerseits auch unerwünschte Freiheitsbeschränkungen Dritter auszulösen vermag. Damit eine Einschränkung der Freiheit gerechtfertigt ist, muss die Freiheitseinschränkung beim Dritten nicht als sicheres Ereignis gelten, wohl aber so wahrscheinlich sein, dass schon die Möglichkeit dieses Eintritts nicht zu rechtfertigen ist. Ob ein Verhalten zu beschränken ist, hängt somit insbesondere auch von der Wahrscheinlichkeit ab, mit der ein Verhalten eine konkrete Schädigung auslöst.

Ohne die genannten drei Ergänzungen zum Mill-Limit (Erheblichkeit, fehlende Rechtfertigung, Wahrscheinlichkeit) wäre freies menschliches Verhalten theoretisch nie zulässig. Umgekehrt sind alle drei Ergänzungen von Werturteilen abhängig. Welche Verletzungen als erheblich angesehen werden, welcher Nutzen oder potenzielle Nutzen als Rechtfertigung ausreichen soll und wie viel Risiko akzeptabel ist, bzw. umgekehrt, ab welcher Realisierungswahrscheinlichkeit ein schadensgeneigtes Verhalten gerade nicht mehr hingenommen werden soll, wird in verschiedenen Zeiten von verschiedenen Gesellschaften unterschiedlich zu beantworten sein. Faktoren hierbei sind zum Beispiel die allgemeine Risikoneigung einer Gesellschaft, die subjektiv-emotionale Einschätzung bestimmter Risiken, die Gewöhnung an gewisse Gefährdungssituationen und die normative Beurteilung bestimmter Schutzgüter bzw. bestimmter rechtfertigender Nutzen.

Die normativen Setzungen für die Rechtfertigung von Freiheitseinschränkungen können somit nicht abstrakt-absolut definiert werden, sondern müssen konkret im Einzelfall bestimmt werden. Diese Bestimmung unterliegt in Demokratien wiederum bestimmten Gesetzgebungs­verfahren. Das theoretische Problem der Bestimmung von Freiheitsgrenzen durch demokratische Verfahren besteht darin, dass individuelle Freiheit nach dem Mill-Limit gerade aus sich heraus schützenswert ist und also nicht abhängig von einer Gewährung durch eine demokratische Mehrheit sein soll. Die Begründungspflicht verbleibt somit auch bei demokratischer Legitimation bei denjenigen, die einen bestimmten Freiheitsgebrauch einschränken wollen.

Diese Sichtweise hat sich in der Verfassungswirklichkeit der westlichen Demokratien weitgehend durchgesetzt und dazu geführt, dass auch Mehrheitsentscheidungen einer an den Freiheitsrechten ausgerichteten (Verfassungs-)Gerichtsbarkeit (etwa dem Obersten Gericht oder dem Europäischen Gerichtshof) unterworfen sind.

Ein Thema, welches bislang noch wenig Beachtung gefunden hat, ist die Konfrontation der Freiheit mit dem Thema Körperbehinderung. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das Deutschland 2009 ratifizierte, geht davon aus, dass es nicht mehr die Behinderung an sich ist, die Menschen einschränkt, sondern eine nicht in allen Bereichen barrierefreie Umwelt.

Freiheitsindex

→ Hauptartikel: Freiheitsindex

Als Freiheitsindex (englisch: freedom index) wird eine Messgröße bezeichnet, welche die Gesamtheit oder einen Teilbereich der individuellen oder kollektiven politisch-zivilen oder wirtschaftlichen Freiheiten eines Landes beschreiben helfen soll und auf der Grundlage von Datenerhebungen meist quantitativer Art gebildet wird. Die Indizes sind mit Ratings verbunden, auf denen die Länder zum Beispiel nach ihrer wirtschaftlichen oder politischen Freiheit oder spezieller bspw. nach dem Grad ihrer Marktöffnung angeordnet werden.

Wissenschaftsjahr 2024

Das deutsche „Wissenschaftsjahr 2024“ befasst sich mit dem Begriff.

Literatur

Klassiker
  • Isaiah Berlin: Freiheit. Vier Versuche (Originaltitel: Four Essays on Liberty. Übersetzt von Reinhard Kaiser). Fischer, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-596-16860-0.
  • Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. 1785.
  • John Stuart Mill: Über die Freiheit (Originaltitel: On Liberty übersetzt von Bruno Lemke. Mit Anhang und Nachwort herausgegeben von Manfred Schlenke). Reclam, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-15-003491-0.
  • Karl Popper: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde (Originaltitel: The Open Society and Its Enemies. Übersetzt von Paul Feyerabend). 7. Auflage, Mohr, Tübingen 1992, ISBN 3-16-145951-2 (Band 1), ISBN 3-8252-1725-6 (Band 2).
  • John Rawls: Politischer Liberalismus. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-518-29242-0.
  • Adam Smith: Untersuchung über Wesen und Ursachen des Reichtums der Völker. UTB / Mohr-Siebeck, Tübingen 2005, ISBN 3-8252-2655-7.
  • Charles Taylor: Negative Freiheit? – Zur Kritik des neuzeitlichen Individualismus. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-518-28627-7.
  • Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit (englischer Originaltitel: Escape from Freedom ins deutsche übersetzt von Liselotte und Ernst Mickel). Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-35024-5.
Ökonomische Freiheit
  • Amartya Sen: Ökonomie für den Menschen. Wege zu Gerechtigkeit und Solidarität in der Marktwirtschaft. Übersetzt von Christiana Goldmann. Hanser, München 2000, ISBN 3-446-19943-8, dtv, München 2002, ISBN 3-423-36264-2.
  • Friedrich August von Hayek: Die Verfassung der Freiheit (Originaltitel: The Constitution of Liberty. Übersetzt von Ruth Temper, Dietrich Schaffmeister und Ilse Bieling). 3. Auflage, Mohr-Siebeck, Tübingen 1991, ISBN 3-16-145844-3 / ISBN 3-16-145845-1.
Politische und soziale Freiheit
  • Ronald Dworkin: Justice for Hedgehogs. Harvard University Press, Cambridge (Mass.) 2011.
  • Gerald A. Cohen: History, Labour and Freedom: Themes from Marx. Clarendon Press, Oxford 1988.
  • Axel Honneth: Das Recht der Freiheit. Grundriß einer demokratischen Sittlichkeit. Suhrkamp, Berlin 2011, ISBN 978-3-518-58562-7.
  • Karsten Schubert: Freiheit als Kritik. Sozialphilosophie nach Foucault. transcript, Bielefeld 2018.
  • Karl Hepfer: Freiheit: eine Inventur – Zwischen Betreuungspolitik und digitaler Selbstentmündigung. transcript, Bielefeld 2023, ISBN 978-3-8376-6552-9.
  • Nicole J. Saam, Heiner Bielefeldt (Hrsg.): Die Idee der Freiheit und ihre Semantiken. Zum Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit. transcript, Bielefeld 2023, ISBN 978-3-8376-6188-0.
Sekundärliteratur
  • Kurt Raaflaub: Die Entdeckung der Freiheit. Zur historischen Semantik und Gesellschaftsgeschichte eines politischen Grundbegriffes der Griechen (= Vestigia. Band 37). C. H. Beck, München 1985, ISBN 978-3-406-30552-8.
  • Ian Carter, , (Hrsg.): Freedom: A Philosophical Anthology. Blackwell, Oxford 2007.
  • Julian Nida-Rümelin: Über menschliche Freiheit. Reclam, Stuttgart 2005, ISBN 3-15-018365-0.
  • David Schmidtz, Jason Brennan: A Brief History of Liberty. Wiley-Blackwell, Hoboken 2010.
  • Amir Dziri, Ahmad Milad Karimi (Hrsg.): Freiheit im Angesichts Gottes: Interdisziplinäre Positionen zum Freiheitsdiskurs in Religion und Gesellschaft (Beiträge zur islamischen Theologie). Kalām, Freiburg 2015, ISBN 978-3-9815572-7-5.
  • Claus Dierksmeier: Qualitative Freiheit. Selbstbestimmung in weltbürgerlicher Verantwortung. Transcript, Bielefeld 2016, ISBN 978-3-8376-3477-8.
  • Volker Mueller (Hrsg.): Die Notwendigkeit von Freiheit. Freie Akademie, Falkensee 2023, ISBN 978-3-923834-40-2.
  • Andreas Grüner, Julian Schreyer (Hrsg.): Freiheit (= Themenheft der Zeitschrift für archäologische Aufklärung. Band 1, 2024). ISSN 2940-9993 (Digitalisat).

Weblinks

Commons: Freiheit – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Freiheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Freiheit – Zitate
  • Literatur von und über Freiheit im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Dieter Sturma: Freiheit (PDF; 65 kB) in: H. J. Sandkühler (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie. Hamburg 1999.
  • Ian Carter: Positive and Negative Liberty. In: Edward N. Zalta (Hrsg.): Stanford Encyclopedia of Philosophy.
  • Eintrag im Dictionary of the History of Ideas zum juristischen Freiheitsbegriff
  • Eintrag im Dictionary of the History of Ideas zum Begriff der Wirtschaftsfreiheit

Einzelnachweise

  1. Eintrag frei in: Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage.
  2. Vedisch 'priyá' = 'Freund’, sowie vom gleichen Wortstamm: 'freien’ (i. S. v. heiraten) und 'Frieden’, vgl. Eintrag frei in: Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage und Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425.
  3. Werner Conze, Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425. In dieser Etymologie klingt allerdings Aristoteles’ Theorie der Freundschaft nach.
  4. Geert Keil: Willensfreiheit und Determinismus. Reclam: Stuttgart 2009, S. 98.
  5. Ian Carter: Positive and Negative Liberty. In: Edward N. Zalta (Hrsg.): Stanford Encyclopedia of Philosophy..
  6. Vergleiche nach Berlin die Schriften von: Hayek, J.P. Day, F.E. Oppenheim, D. Miller und H. Steiner.
  7. Ian Carter in Kapitel 1. Two Concepts of Liberty
  8. Raymond Geuss: Freiheit im Liberalismus und bei Marx. In: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl: Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, Berlin 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 119.
  9. Raymond Geuss, Freiheit im Liberalismus und bei Marx, in: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl, Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 486.
  10. Jean-Jacques Rousseau: Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen, in: ders.: Schriften, hrsg. v. Hennig Ritter, Fischer Verlag, Frankfurt M. 1988, Bd. 1, S. 203f.
  11. Jan Schapp: Über die Freiheit im Recht, ACP 1992, S. 355ff
  12. Jan Schapp: Grundrechte als Wertordnung, JZ 1998, S. 913ff
  13. Wilhelm von Humboldt: Rechenschaftsbericht an den König. 1809. In: A. Flitner, K. Giel (Hrsg.): Wilhelm von Humboldt. Werke in fünf Bänden. Darmstadt/Stuttgart 1960–1981, Bd. IV, S. 218.
  14. Orlando Patterson: Freiheit, Sklaverei und die moderne Konstruktion der Rechte. In: Hans Joas, Klaus Wiegand (Hrsg.): Die kulturellen Werte Europas. Frankfurt a. M. 2005, ISBN 3-596-16402-8.
  15. Vgl. Epiktet (um 50–138 u. Z.), der Philosoph hatte als Sklave selbst über längere Zeit erzwungene Arbeit leisten müssen und dabei nach eigenem Bekunden seine innere Freiheit behauptet.
  16. Kurt Raaflaub, Die Entdeckung der Freiheit. Zur historischen Semantik und Gesellschaftsgeschichte eines politischen Grundbegriffes der Griechen, München 1985, ISBN 978-3-406-30552-8, und Andreas Grüner, Julian Schreyer (Hrsg.), Freiheit (=Themenheft der Zeitschrift für archäologische Aufklärung, Band 1, 2024) ISSN 2940-9993, eISSN 2941-0002 (Digitalisat).
  17. Aristoteles: Πολιτικά (Politik). Nr. VI, 2, 1317b, S. 1317b (altgriechisch, 345 bis 325 v. Chr.).  Zitierte Übersetzung von Carl und Adolf Stahr: Aristoteles’ Politik. Krais & Hoffmann, Stuttgart 1860, OCLC 163518978, S. 352 (461 S.). 
  18. Vgl. Henneke Gülzow, Christentum und Sklaverei in den ersten drei Jahrhunderten, Bonn 1969, S. 177 ff.
  19. Eike von Repgow, Sachsenspiegel, Landrecht III, 42; dazu Hans Hattenhauer, Europäische Rechtsgeschichte, 4. Auflage. 2004, Rn 1462; zudem: Axel Montenbruck: Zivilisation. Eine Rechtsanthropologie. Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur, 2. Auflage. 2010, S. 85, S. 107 ff. Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin (open access).
  20. So in seinem Aufsatz Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?.
  21. Je ne suis pas d’accord avec ce que vous dites, mais je me battrai pour que vous ayez le droit de le dire. Laut , A Book of French Quotations, 1963, soll Voltaire dies in einem Brief vom 6. Februar 1770 an einen „Abbé Le Riche“ geschrieben haben. Es gibt einen Brief mit diesem Datum; er enthält aber keinen solchen oder ähnlichen Satz. Der Satz könnte eine Zusammenfassung des folgenden sein: „J’aimais l’auteur du livre De l’Esprit (gemeint ist: Claude Adrien Helvétius). Cet homme valait mieux que tous ses ennemis ensemble; mais je n’ai jamais approuvé ni les erreurs de son livre, ni les vérités triviales qu’il débite avec emphase. J’ai pris son parti hautement, quand des hommes absurdes l’ont condamné pour ces vérités mêmes.“ (aus dem Eintrag: Réflexion générale sur l’homme im Dictionnaire Philosophique, Œuvres complètes de Voltaire (Ed. Garnier), tome 19, 1879, S. 375).
  22. Immanuel Kant, Gesammelte Schriften. Hrsg.: Bd. 1–22 Preussische Akademie der Wissenschaften, Bd. 23 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, ab Bd. 24 Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Berlin 1900ff., AA 000008VIII, 290, Faksimile
  23. Vgl. G. W. F. Hegel: Wissenschaft der Logik II. (=Gesammelte Werke Bd. 12), Felix Meiner Verlag, Hamburg 1981, ISBN 3-7873-0383-9, S. 15; Friedrich Engels: Herrn Eugen Dühring`s Umwälzung der Wissenschaft. Marx/Engels – Werke, Dietz Verlag, Berlin 1962, Bd. 20, S. 106.
  24. Philipp Batthyány: Zwang als Grundübel in der Gesellschaft? Der Begriff des Zwangs bei Friedrich August von Hayek. Mohr Siebeck, Tübingen 2007, ISBN 3-16-149365-6.
  25. Niklas Luhmann: Die Wirtschaft der Gesellschaft, 1988, S. 113.
  26. Vgl. zum Beispiel den Katalog der Grundrechte und gundrechtsgleichen Rechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
  27. Reinhold Zippelius: Rechtsphilosophie, 6. Auflage, § 26 III.
  28. Jan Schapp: „Freiheit, Moral und Recht“. 2. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2017, ISBN 978-3-16-148550-3.
  29. Jan Schapp: Über Ethik, Freiheit und Recht. Ad Legendum 1/2012, S. 8–15.
  30. Jan Schapp: Die Grenzen der Freiheit in Jan Schapp Über Freiheit und Recht, Mohr Siebeck 2008, S. 237ff
  31. Jan Schapp Private und öffentliche Autonomie: Zur Achtung des Anderen im Recht in Jan Schapp Methodenlehre und System des Rechts, Mohr Siebeck 20009, S. 109ff.
  32. Vgl. Udo Di Fabio: Die Kultur der Freiheit. C. H. Beck, München 2005.
  33. Marx-Engels-Werke (MEW) 4, S. 465.
  34. Marx-Engels-Werke (MEW) 1, S. 370.
  35. Marx-Engels-Werke (MEW) 4, S. 482.
  36. Josef Isensee, Paul Kirchhof: Handbuch des Staatsrechts. Heidelberg, laufende Loseblattsammlung.
  37. Startseite – Wissenschaftsjahr 2024. Abgerufen am 13. Januar 2024. 
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4018326-9 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: sh85076480 | NDL: 00574902

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 16:45

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Freiheit Begriffsklarung aufgefuhrt Freiheit lateinisch libertas wird in einem weiten Sinn als die Moglichkeit verstanden ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Optionen auszuwahlen und entscheiden zu konnen Der Begriff benennt in Philosophie Politikwissenschaft Theologie und Recht der Moderne allgemein einen Zustand der Autonomie eines Subjekts Freiheitsbegriffe befinden sich standig in Diskussion und damit in einem permanenten Wandel und umfassen jeweils gleichzeitig psychologische soziale kulturelle religiose politische und rechtliche Dimensionen Freiheit gehort zu den zentralen Begriffen der Ideengeschichte Die FreiheitsstatueWortherkunftDas Wort Freiheit ist das Abstraktum zum Adjektiv frei das sich aus dem indogermanischen Wurzelnomen ig per e i nahe bei das was bei mir ist das personliche Eigentum entwickelt hat Etymologischen Vermutungen zufolge hat es seine heutige Bedeutung uber das germanische fri halsa jemand dem sein Hals selbst gehort der also uber seine Person selbst verfugen kann erhalten Ebenfalls aus der indogermanischen Wurzel lasst sich herleiten dass jemand der frei ist zu einer Gemeinschaft von einander Nahestehenden und Gleichberechtigten gehort zwischen denen ein friedlicher Zustand herrscht und die diesen inneren Frieden gemeinsam gegen Ubergriffe von Dritten verteidigen Somit ware Freiheit als Rechtsstatus nach damaligem Verstandnis relativ zu einer Gruppe und an die Bereiche gebunden in denen diese normative Herrschaft ausubt UnterscheidungenEugene Delacroix Die Freiheit fuhrt das Volk Am grundlegenden Begriff der Freiheit konnen zahlreiche Aspekte unterschieden und separat behandelt werden Fur philosophische und politische Debatten stellt die Unterscheidung oder Nichtunterscheidung oft ein Problem oder eine bewusst eingesetzte Strategie dar Die Freiheit sich fur oder gegen eine Handlung entscheiden zu konnen und ihre Beschrankung durch Regeln sowie durch Entscheidungen Anspruche Interessen oder Handlungen anderer sind eng mit der Frage der Legitimitat des eigenen Handelns und des Beschrankens fremden Handelns verbunden Wollen und Handeln In der abendlandischen Rechtstradition ist der Begriff der Handlungsfreiheit zentral Das Handeln einer Person gilt als frei wenn es dem Willen dieser Person entspricht Die Handlungsfreiheit kann von ausseren Umstanden wie Zwang durch Andere beschrankt oder aufgehoben werden Sie kann aber auch von inneren in der handelnden Person selbst liegenden Umstanden wie etwa einer korperlichen Lahmung oder einer psychischen Erkrankung beeintrachtigt werden Rechtliche Probleme ergeben sich wenn eine Person zwar einen naturlichen Willen hat aber Grund zur Annahme besteht dass sich dieser zum Beispiel wegen einer psychischen Storung von dem mutmasslichen freien Willen unterscheidet Die Frage ob der Wille des Menschen im Grunde frei oder determiniert ist sich also automatisch in der Kette von Kausalereignissen ergibt ist Gegenstand lang andauernder philosophischen Debatten uber die Willensfreiheit siehe Geschichte des Freien Willens und Praktische Freiheit In der Diskussion werden die aussere Natur die naturgegebenen Interessen der Handelnden und ihre Wunsche und Absichten die auch durch gezielte oder ungezielte Beeinflussung hervorgerufene sein konnen in verschiedene Verhaltnisse zum tatsachlichen Handeln gestellt Zum einen wird die Frage untersucht ob menschliches Wollen und Handeln ganz oder zum Teil naturgesetzlich vorherbestimmt sind und also damit heteronom oder ob sie spontan und oder autonom sind Zum anderen ist vor allem die Frage der Verantwortlichkeit bedeutend Diese beiden Fragen ob der Wille das Handeln bestimmt oder auch nur bestimmen kann und unter welchen Voraussetzungen eine Person ethisch verantwortlich ist werden zunehmend unabhangig voneinander behandelt Freiheit in der Gemeinschaft Ebenfalls von rechtlicher politischer und philosophischer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen positiver und negativer Freiheit die sich nur zum Teil mit der Unterscheidung von inneren und ausseren Beschrankungen der Handlungsfreiheit deckt Sie ist vor allem sozialphilosophisch aufgeladen Die Unterscheidung findet sich schon bei Aristoteles sie ist aber uber die Tradition von Thomas Hobbes und Immanuel Kant zentrales Element des Liberalismus auch im 20 Jahrhundert geworden dessen Hauptanliegen politische Selbstbestimmung Schutz des Individuums und Freiheit des Wirtschaftshandelns als Voraussetzung eines allgemeinen Wohlstandszuwachses und einer daraus resultierenden erweiterten Handlungsfahigkeit sind Negative Freiheit Freiheit von etwas bezeichnet einen Zustand in dem keine von der Regierung der Gesellschaft oder anderen Menschen ausgehenden Zwange ein Verhalten erschweren oder verhindern Positive Freiheit Freiheit zu etwas bezeichnet die Moglichkeit der Selbstverwirklichung insbesondere der demokratischen Selbstregierung einer Gemeinschaft Einige Sozialwissenstheoretiker wie Ralf Dahrendorf lehnen diese Begriffe von Freiheit ab und vertreten stattdessen das Konzept einer einzigen sozialen Freiheit Diese wird definiert als Abwesenheit externer sozialer Beschrankungen und dem Vorhandensein zumindest eines notwendigen Minimums an sozialen Handlungsressourcen Positive und negative Freiheit Im Allgemeinen wird auch burgerlich rechtlich die positive Freiheit von der negativen unterschieden Die positive Freiheit nicht zu verwechseln mit dem Positivismus meint die Freiheit zu etwas bspw das Recht des Burgers auf Bewegungsfreiheit oder Meinungsfreiheit Negative Freiheit hingegen bezeichnet die Freiheit von etwas bspw von staatlicher Intervention im personlichen oder kunstlerischen Bereich Jan Schapp gibt der popularen Unterscheidung von positiver und negativer Freiheit angesichts einer bis dahin strittigen Diskussion einen juristisch handhabbaren Sinn Andere Aspekte Individuelle und kollektive Freiheit Freiheiten von Individuen zum Beispiel Meinungsfreiheit Pressefreiheit und die Freiheit eines Kollektivs zum Beispiel eines Landes von einer Besatzungsmacht Innere und aussere Freiheit Wahrend aussere Freiheit eine soziale Grosse ist und rechtliche soziale und politische Umstande umfasst beschreibt innere Freiheit einen Zustand in dem der Mensch seine eigenen inneren ihm zur Verfugung stehenden Moglichkeiten und Anlagen nutzt und dabei auch von inneren Zwangen wie Trieben Erwartungen Gewohnheiten Rollenmustern Konventionen Moralvorstellungen und Ahnliches frei ist und stattdessen rational auswahlt Souveranitat Als Schlussel zur inneren Freiheit versteht man heute vor allem Erziehung und Bildung Personliche Freiheit souverane Freiheit und burgerliche Freiheit Personliche negative Freiheit bedeutet dass jemand nicht unter Zwang steht in seinen Handlungen nicht durch andere eingeschrankt oder bestimmt ist souverane positive Freiheit heisst nach freiem Willen handeln und somit uber sich selbst und uber andere Macht ausuben zu konnen mit burgerlicher Freiheit ist die Teilhabe an gesellschaftlich politischer Macht gemeint Schlaglichter der Ideengeschichte der FreiheitAntike Der Versammlungsplatz der Attischen Demokratie der Pnyx in Athen Fur die griechisch romische Antike war politisch rechtliche Freiheit Libertas kein Gut fur alle Menschen sondern ein Privileg der Gebildeten und der Oberschichten denen die unfreien Sklaven und unterworfenen fremden Volker gegenuberstanden Lediglich die Stoa entwickelte ein sehr weitgehendes Verstandnis von Freiheit indem sie erstmals historisch fassbar die Sklaverei verurteilte das aber eher philosophisch und auf den Einzelnen bezogen war nicht jedoch politisch Freiheit war vor allem individuelle Freiheit von den Zwangen der Welt Gleichwohl stellt die Entwicklung der Demokratie im klassischen Athen einen grossen kulturellen Bruch und Meilenstein der historischen und politischen aber auch ideellen Entwicklung dar Aristoteles brachte es in Politik auf den Punkt Freiheit sei leben zu konnen wie man will denn dies sagt man sei der Freiheit eigenthumlich Nach diesen Grundgedanken und nach diesem Principe ergeben sich folgende als demokratische Institutionen Alle Magistrate werden aus allen gewahlt Alle herrschen uber Jeden und Jeder wieder abwechselnd uber Alle Die Staatsamter werden durchs Loos besetzt Demgegenuber hat das Volk Israel sehr fruh die Befreiung aus Sklaverei und fremder Oberherrschaft zu einem auch politischen Thema gemacht Wenn im Pessachfest der Befreiung aus Agypten gedacht wurde dann steckte darin sowohl eine Kritik an aller ungezugelten Machtausubung als auch die grundsatzliche Anerkennung der Freiheit als eines politischen Grundrechtes fur alle Angehorigen des Volkes Trotzdem wurden in Israel ebenso wie in anderen antiken Hochkulturen auch Sklaven gehalten Das junge Christentum hat die Vorstellungen des Judentums zum Thema Freiheit zwar ubernommen aber eschatologisiert d h zu einer Kategorie der zukunftigen Welt gemacht Der Begriff Freiheit Eleutheria beschreibt im Neuen Testament vor allem eine religiose Qualitat Angesichts der bevorstehenden Parusie Wiederkehr ihres auferstandenen Herrn Jesus Christus schien jede politische Veranderung der Welt zunachst sinnlos Es ging jetzt eher darum im stoisch hellenistischen Sinne innerlich frei zu werden von den Zwangen der untergehenden Welt Der Apostel Paulus hat das stoische Freiheitsverstandnis aufgreifend christlich formuliert der Christ sei im religiosen Sinne frei von Gesetz Sunde und Tod Romerbrief Kapitel 6 8 In diesem inneren Sinne ist auch der Satz aus dem Galaterbrief des Paulus zu verstehen dass alle Menschen in Christus gleich und damit frei seien Gal 3 26 28 Fur die Freiheit hat uns Christus befreit darum lasst euch nicht wieder unter ein Joch der Knechtschaft bringen Gal 5 1 Da wahre Freiheit nur im Glauben an Jesus Christus zu finden sei vgl Joh 8 32 8 34 und 8 36 riet Paulus christlichen Sklaven sich nicht gegen christliche Herren zur Wehr zu setzen I Kor 7 21 24 Im Philemonbrief bat Paulus allerdings einen christlichen Sklavenhalter seinen Sklaven Onesimus christlich zu taufen und ihn als Glaubensbruder in die Freiheit zu entlassen Phlm 11 Mittelalter Wie im Altertum standen auch im Mittelalter grosse Teile der Bevolkerung als Sklaven oder Leibeigene im Eigentum anderer Menschen Eigentumer waren entsprechend dem hohen Arbeitsaufkommen in der Landwirtschaft zumeist grosse Landbesitzer und somit regelmassig Aristokraten Von dieser sozialen Wirklichkeit ausgehend wurde Freiheit somit entweder als die Freiheit von einem Herren verstanden also die Abwesenheit von Sklaverei Leibeigenschaft oder als Freiheit des Herren als die Freiheit Sklaven Leibeigene besitzen zu konnen Bereits im Mittelalter entwickelten sich verschiedene Vorstellungen davon wessen Freiheiten wie weit gehen konnten Zentrales Dokument ist die Magna Carta Libertatum Gegen die Sklaverei und mit Bezug auf seinen Verstand protestiert Eike von Repgow gest 1233 in seinem Sachsenspiegel mit den Worten Als man zum ersten Male Recht setzte da gab es noch keinen Dienstmann und waren alle Menschen freie Leute Ich kann es auch mit meinem Verstande nicht fur Wahrheit halten dass jemand das Eigentum eines anderen Menschen sein soll Von Martin Luther stammt an der Grenze zwischen ausgehendem Mittelalter und Neuzeit die Denkschrift Von der Freiheit eines Christenmenschen die dem Christen eine Stellung zwischen Knecht und Herrn zuweist In Christus sind alle Menschen frei aber diese Freiheit ist durch die Liebe bzw die Verantwortung fur den Mitmenschen gebunden Friedrich Schiller liess die Idee der Freiheit auch in seinen Werken uber Freiheitskampfer des ausgehenden Mittelalters wie zum Beispiel in Wilhelm Tell und Die Rauber zu Worte kommen Aufklarung John LockeImmanuel KantJohn Stuart Mill Der Freiheitsbegriff der dem heutigen Verstandnis zugrunde liegt wurde im Zeitalter der Aufklarung entwickelt Die Aufklarung beinhaltet einen intellektuellen Aspekt namlich die Befreiung von Dogmen und Vorurteilen Laut Kant folgt daraus der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmundigkeit Der politische Aspekt ist dass die in der Renaissance entstandene Gesellschaft einen neuen Freiheitsgedanken im Burgertum hervorbrachte und beflugelte Er zielt vor allem ab auf eine Trennung von Staat und Kirche eine Begrenzung des Staates durch burgerliche Grundrechte die Kontrolle der Staatsgewalt durch Gewaltenteilung die Ablosung des Gottesgnadentums zur Legitimierung der feudalen Herrschaftsverhaltnisse letztlich auf eine Ruckbindung des Bewusstseins und der Interessen der Menschen an die Demokratie John Locke 1632 1704 postulierte Leben Freiheit und Eigentum als unverausserliche Rechte des Burgers In Two Treatises of Government 1690 erklart er den Naturzustand fur den Zustand vollkommener Freiheit innerhalb der Grenzen des Naturgesetzes seine Handlungen zu lenken und uber seinen Besitz und seine Person zu verfugen wie es einem am besten scheint ohne jemandes Erlaubnis einzuholen und ohne von dem Willen eines anderen abhangig zu sein Voltaire 1694 1778 wird ein Ausspruch nachgesagt der das Prinzip der Meinungsfreiheit nennt Ich bin nicht Eurer Meinung aber ich werde darum kampfen dass Ihr Eure Meinung ausdrucken konnt Nach dem Freiheitsbegriff Immanuel Kants ist Freiheit nur durch Vernunft moglich Ohne Vernunft folgt der Mensch seinen Trieben wie ein Tier Kraft seiner Vernunft ist der Mensch in der Lage das Gute zu erkennen und sein eigenes Verhalten daran pflichtgemass auszurichten siehe kategorischer Imperativ Da nach Kant nur der sich bewusst pflichtgemass also moralisch verhaltende Mensch frei ist sind freies Handeln und moralisches Handeln bei Kant ebenso Synonyme wie der freie Wille und der gute Wille Der Freiheitsbegriff Kants macht Freiheit und Pflicht zu Synonymen Nur die pflichtgemasse Entscheidung ist auch eine freie Entscheidung und umgekehrt Damit schliesst Kants Freiheitsbegriff reine Lustentscheidungen vollstandig aus dem Freiheitsbegriff aus Die Freiheit zu tun was man will ist genau das Gegenteil davon zu tun wozu man Lust verspurt weil die Lust den Menschen genau von der eigenen Freiheitsentfaltung abhalt Zudem benotigt der Freiheitsbegriff nach Kant keine Wahlfreiheit weil es nicht darauf ankommt dass verschiedene Moglichkeiten zur Auswahl stehen Auch wenn nur eine Handlungsoption besteht ist der Mensch frei solange er die Wahrnehmung dieser Option Kraft seiner Vernunft als richtig gut erkannt hat Trotz dieser Radikalitat die insbesondere von Zeitgenossen Kants als intuitiv nicht gut nachvollziehbar empfunden wurde durfte die kantsche Freiheitsdefinition die ideengeschichtlich erfolgreichste weil wirkungsmachtigste Festlegung des Freiheitsbegriffs sein Sie hat unter anderem Eingang in samtliche grossen Kodifikationen des 19 Jahrhunderts gefunden Entscheidend ist dass der Mensch zwar vollstandig verantwortlich ist sich pflichtgemass zu verhalten dass aber niemand anders diese Pflicht zu setzen vermag weil nur das Individuum entscheiden kann was es selbst als Kraft der eigenen Vernunft als gut erkennt und anerkennt Niemand kann mich zwingen auf seine Art wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt glucklich zu sein sondern ein jeder darf seine Gluckseligkeit auf dem Wege suchen welcher ihm selbst gut dunkt wenn er nur der Freiheit Anderer einem ahnlichen Zwecke nachzustreben die mit der Freiheit von jedermann nach einem moglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann d i diesem Rechte des Andern nicht Abbruch thut Immanuel Kant AA 000008 VIII 290 System der naturlichen Freiheit englisch system of natural freedom Dieses einfache System ist eine von Adam Smith 1723 1790 vorgeschlagene Gesellschaftsordnung obvious and simple system of natural liberty Seine Theorien uber die unsichtbare Hand des Marktes invisible hand gelten als geistige Grundlage der freien Marktwirtschaft 19 und 20 Jahrhundert Freiheit Gleichheit Bruderlichkeit franzosisch liberte egalite fraternite waren die Ideale der Franzosischen Revolution In der Erklarung der Menschen und Burgerrechte von 1789 wurde das Gottesgnadentum abgeschafft und die Souveranitat im Staat ging auf das Volk uber Georg Wilhelm Friedrich Hegel hat Freiheit beschrieben als eine Phase ohne Zwang insoweit etwa entsprechend dem Begriff negativer Freiheit aber unter Einsicht in die Notwendigkeit Die von Hegel geforderte Einsicht in die Notwendigkeit bedeutet nicht die Unterordnung unter eine fremd definierte insbesondere obrigkeitsstaatliche Notwendigkeit die man nur einzusehen brauche Die geforderte Einsicht in die Notwendigkeit hat eine innere und eine aussere Perspektive Die innere Perspektive besagt dass Freiheit nicht bedeutet als Person naturwissenschaftlich undeterminiert zu sein sondern sich uber die Art der Determiniertheit mit Vernunft auch im Sinne Kants bewusst zu werden Je mehr ein Mensch versteht wie er selbst denkt und handelt letztlich funktioniert umso eher kann er sich von den ungewunschten Arten der Determiniertheit befreien und die gewunschten dann aufgrund einer freien Entscheidung bestehen lassen In dieser inneren Perspektive ahnelt Hegel den Deterministen fur welche die Determiniertheit des Menschen nicht Grenze sondern Voraussetzung von Freiheit ist Es gibt bei Hegel aber auch die viel kritisierte und gerade von autoritaren Regimen oft missbrauchte aussere Perspektive wonach die Beschranktheit der weltlichen Moglichkeiten keine Freiheitseinschrankung darstelle Vielmehr seien die weltlichen Notwendigkeiten gegeben und die Freiheit entfalte sich von vornherein nur innerhalb dieser Gegebenheiten In dieser ausseren Perspektive ahnelt Hegels Ansatz demjenigen der Existentialisten auch wenn diese gerade das geistige Uberwinden der Gegebenheiten als Ausdruck der Freiheit verstehen In der von Karl Marx und Friedrich Engels begrundeten Philosophie des Dialektischen Materialismus wird der Hegelsche Freiheitsbegriff im Sinne der Einsicht in die Notwendigkeit ubernommen Das Reich der Notwendigkeit das nach Marx auch die menschliche Arbeit beinhaltet soll seine dialektische Aufhebung in einer kommunistischen Utopie dem erstrebenswerten Reich der Freiheit erfahren In seiner bekanntesten Schrift On Liberty dt Uber die Freiheit setzt der britische Philosoph und Nationalokonom John Stuart Mill das Limit dass der einzige Grund aus dem die Menschheit einzeln oder vereint sich in die Handlungsfreiheit eines ihrer Mitglieder einzumischen befugt ist sich selbst zu schutzen Dass der einzige Zweck um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gesellschaft rechtmassig ausuben darf die Schadigung anderer zu verhuten Das Mill Limit gilt noch heute besonders im angelsachsischen Sprachraum als Grundsatz des Liberalismus Die vier Freiheiten formulierte US Prasident Franklin D Roosevelt am 6 Januar 1941 in seiner Rede zur Lage der Nation um den US Burgern zu sagen warum sie im Zweiten Weltkrieg der zu diesem Zeitpunkt fur die USA ein lokales Ereignis in Europa war Position gegen Hitler Deutschland beziehen sollen Burgerliche Freiheiten und Merkmale staatlicher Unabhangigkeit werden miteinander verknupft Freiheit der Rede Freiheit Gott auf eigene Weise zu verehren Freiheit von Not als eine Form internationaler wirtschaftlicher Verstandigung globale Abrustung Im Existentialismus gilt der Mensch als unbedingt frei Zugespitzt formulierten Jean Paul Sartre und Albert Camus getrennt voneinander der Mensch sei zur Freiheit verdammt Diese Auffassung basiert darauf dass hindernde Umstande als gegeben angesehen werden so dass ihnen keine freiheitsbegrenzende Qualitat zukommt Dies gilt unabhangig davon ob man die Hindernisse als naturlich gesellschaftlich oder durch Naturgesetze bedingt ansieht Beispielhaft wird ein Berg nur dann als Hindernis anzusehen sein wenn der Mensch zuvor die freie Durchfahrt als Normalzustand definiert was aber nicht der Fall bzw nur eine menschliche Setzung sei Genauso konne ein Mensch der in einem Turm eingesperrt ist immer noch frei seinen Ausbruch planen selbst wenn er damit scheitert weil das Scheitern nicht die Freiheit begrenzt sondern Teil der menschlichen Existenz und somit seiner Freiheit sei Das Besondere an der menschlichen Freiheit bestehe darin dass er die Wahl habe sich gedanklich in die Umstande zu fugen oder uber diese im Rahmen der stets begrenzten menschlichen Moglichkeiten hinwegzuschreiten Da sich niemand auch der Gefangene im Turm nicht in letzter Konsequenz mit den gegebenen Umstanden abfinden muss bleibt der Mensch frei Freiheit bedeutet dann aber notwendigerweise an den gegebenen Umstanden mit denen sich der Mensch gerade nicht abzufinden bereit ist zu leiden Nach der Definition von Friedrich Hayek ist Freiheit ein Zustand in dem ein Mensch nicht dem willkurlichen Zwang durch den Willen eines anderen oder anderer unterworfen ist Ralf Dahrendorf entwarf in Versuchungen der Unfreiheit das Konzept eines auf Freiheit beruhenden eigenstandigen zielbewussten Denkens Niklas Luhmann weist mit Bezug auf die freie Marktwirtschaft auf einen Zusammenhang zwischen Freiheit und Wahrnehmung hin Freiheit konne auch verstanden werden als Unerkennbarkeit der Ursache von Freiheitseinschrankungen Freiheit als Prinzip der konstitutionellen GesellschaftsordnungMagna CartaUnabhangigkeitserklarung der Vereinigten Staaten Nachdruck von 1823 Allgemeine Erklarung der Menschenrechte Verschiedene Auspragungen der Freiheit geniessen in vielen Staaten den rechtlichen Status von Grundrechten insbesondere in Form von Freiheitsrechten Im Sinne Immanuel Kants soll die Rechtsordnung und damit auch die Staatsordnung ein System vernunftiger Ordnung der Freiheit sein Die haufigste Verwendung findet der Freiheitsbegriff heute aber im Bereich der politischen Freiheit Diese bezeichnet die Rechte des Burgers sich am demokratischen Diskurs zu beteiligen und seinen Willen in demokratischer Weise in den politischen Willensbildungsprozess einzubringen Die politische Freiheit umfasst das aktive und das passive Wahlrecht d h die Rechte als Wahler und Wahlbarer an freien Wahlen teilzunehmen daruber hinaus auch politische Grundrechte insbesondere durch Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit an der Vorformung der demokratischen Willensbildung mitzuwirken Die Verfasstheit eines Staates durch eine freiheitliche demokratische Grundordnung bedeutet dass er insbesondere die Staatsgewalt auf die politische Freiheit der Staatsburger zuruckgefuhrt wird Daruber hinaus steht die freiheitliche demokratische Grundordnung fur eine Gesellschaft in der bestimmte Freiheiten wie die Menschenwurde und das Recht auf Leben auch freiwillig unter Privaten nicht aufgegeben werden konnen Im Kern wird eine freiheitliche Staatsordnung durch Rechtsstaatlichkeit insbesondere durch Grundrechte und durch Demokratie und Marktwirtschaft gewahrleistet In der Verwirklichung einer solchen freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird vielfach auch die Schaffung einer Zivilgesellschaft oder Burgergesellschaft gesehen Die Legitimitat der freiheitlichen Demokratie wird herkommlicherweise auf zwei Weisen begrundet als Prinzip welches entweder zum Wohle der Menschen dient oder es anerkennt und voraussetzt Wahrend Ersteres der angloamerikanischen Schule zugeordnet wird gilt Letzteres als kontinentaleuropaisch Trotz dieser Zuordnung stellt heute kein politisches System eine Reinform einer dieser Schulen dar Zuruckgehend auf Adam Smith setzt die Freiheit als Ordnungsprinzip gerade keinen Altruismus der zu befreienden Menschen voraus Der Backer soll seine Brotchen nicht aus Altruismus zur Verfugung stellen sondern aus egoistischem Gewinnstreben heraus Dieses Gewinnstreben soll nun dazu fuhren dass sich der Backer darum bemuht sich optimal auf die an ihn herangetragenen Bedurfnisse seiner Kunden potenziellen Kunden anzupassen Freiheit als gesellschaftliches Ordnungsprinzip soll demnach ein gutes Verhalten unabhangig von der moralischen Integritat der beteiligten Personen befordern Auf Dauer sollen so positive Verhaltensweisen verstetigt und die allgemeine Moral befordert werden Die kontinentaleuropaische Sichtweise betont hingegen dass Freiheiten auch zu Lasten Dritter missbraucht werden konnen Trotzdem gesteht auch diese Schule dem Individuum weitreichende Freiheitsrechte zu Dies wird damit begrundet dass der Mensch im Kern gut sei und er deshalb zugestandene Freiheiten regelmassig zum Guten gebrauchen wird Allerdings hat der Staat hier anders als nach der angloamerikanischen Sichtweise die Aufgabe uber die Folgen der Freiheitsanwendung zu wachen schadliche Freiheitsanwendungen zu unterbinden und unerwunschte Folgen des Freiheitsgebrauches abzumildern oder zu beseitigen Die Starke des angloamerikanischen Ansatzes besteht darin dass empirische Beispiele fur Freiheitsmissbrauch nicht zu einer Negierung des Prinzips der Freiheit fuhren Dieser theoretischen Starke entspricht die Rolle der USA als freiheitlicher Garantiemacht im 20 Jahrhundert Die Starke des kontinentaleuropaischen Ansatzes besteht hingegen darin dass trotz des liberalen Grundansatzes Missstande nicht nur der Selbstregulation sondern auch einem aktiven staatlichen Eingreifen und somit oftmals einer rascheren Behebung zuganglich sind Dieser theoretischen Starke entsprechen die soziale Absicherung ein engerer marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen und die vergleichsweise hoheren Ausgaben fur Entwicklungszusammenarbeit der kontinentaleuropaischen Lander Freiheit als Prinzip der WirtschaftsordnungWenn wirtschaftliche Freiheit das einer Wirtschaftsordnung zugrundeliegende Prinzip ist wird jene als freie Marktwirtschaft bezeichnet In einer Marktwirtschaft treffen Angebot und Nachfrage grundsatzlich ohne staatliche Lenkung frei aufeinander Als steuerndes Element fur die Entwicklung von Angebot und Nachfrage wirkt der Preis welcher sich seinerseits entsprechend dem bestehenden Angebot und der bestehenden Nachfrage bildet Merkmale der freien Marktwirtschaft sind Privateigentum Vertragsfreiheit Gewerbefreiheit Konsumentenfreiheit freie Berufswahl freier Marktzugang und freier Wettbewerb Der Marktfreiheit des Marktteilnehmers entspricht in der freien Marktwirtschaft seine Verantwortlichkeit Verantwortlichkeit bedeutet dass dem Marktteilnehmer einerseits im Erfolgsfall der aus der Handlung entstehende Gewinn als personlicher Profit und andererseits im Falle des Misserfolgs die Haftung fur die durch das freie Verhalten verursachten Schaden zugeordnet werden Gerade im Bereich der Marktfreiheit wird erkennbar dass einmal bestehende Freiheit kein Zustand ist der sich ohne Weiteres selbst erhalt So konnen in einem freien Markt im Sinne volliger staatlicher Zuruckhaltung Unternehmen aus dem freien Wettbewerb heraus auch nach einer marktbeherrschenden Stellung bis hin zu einem Monopol streben Ziel einer solchen marktbeherrschenden Stellung ist es regelmassig den freien Markt im Sinne von Wettbewerb zum Zwecke der Gewinnmaximierung zu begrenzen oder sogar auszuschalten Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft ist daher der Schutz des Marktes vor seinen eigenen Ergebnissen insbesondere durch staatliches Kartellrecht Ausserdem gehort es zur sozialen Marktwirtschaft dass der Staat dort regulativ eingreift wo einem freien Marktverhalten im Falle des Misserfolgs keine ausreichende Haftung gegenuber stunde Grundrechte als garantierte Freiheit Hauptartikel Grundrechtstheorie im Artikel Grundrechte Der Begriff Freiheit wird im Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland nicht explizit definiert Die Verfassung legt den Burger nicht auf eine Theorie der Freiheit fest wie sie in der Philosophie etwa in der Aufklarung vielfach unterschiedlich behandelt wurde siehe Kapitel 4 Aus dem was Freiheit ist ist vielmehr in der Verfassung in Form der Grundrechte ein Bukett vieler Freiheiten geworden Rechte sind Freiheiten Grundrechte gelten als Falle der freien Entfaltung der Personlichkeit im Sinn von Art 2 I GG Auf diese Weise ist die Freiheitslehre im Grundgesetz direkt thematisiert Unsere Verfassung ist nicht verstandlich ohne einen doppelten Begriff der Freiheit Die Freiheit der Grundrechte bedarf der Beschrankung durch die Gesetzgebung deren Ausubung in Anlehnung an Immanuel Kant selbst wieder als Freiheit verstanden werden kann Dabei ist die Freiheit der Grundrechte selbst doppelschichtig im vorgenannten Sinn Im Grundrecht wird das Belieben des Einzelnen durch die Institution beschrankt innerhalb deren dieses Belieben ausgeubt werden kann Private Autonomie ist durch offentliche Autonomie begrenzt Burger demokratisch verfasster Staaten geniessen regelmassig verfassungsmassig garantierte Freiheit in Form von Grundrechten dazu auch Burgerrechte Menschenrechte Die Grundrechte garantieren einen Kernbereich in welche der Staat nicht eingreifen darf und der auch zwischen privaten Personen regelmassig zu achten und zu respektieren ist Neben einigen Gleichheitsrechten werden durch Grundrechte vor allem Freiheitsrechte gewahrleistet Wesentliche Grundfreiheiten sind die allgemeine Handlungsfreiheit die allgemeine Vertragsfreiheit das Recht auf Leben und korperliche Unversehrtheit die Religionsfreiheit dieser nahe auch die Freiheit der Weltanschauung und des Gewissens die Meinungsfreiheit der Schutz von Ehe und Familie die Pressefreiheit die Kunstfreiheit die Wissenschaftsfreiheit die Koalitionsfreiheit die Versammlungsfreiheit das Post und Fernmeldegeheimnis sowie die informationelle Selbstbestimmung die allgemeine Freizugigkeit die Berufsfreiheit der Eigentums schutz einschliesslich der Testierfreiheit die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Asylrecht In den Rahmen der durch Artikel 1 I GG gewahrleisteten Menschenwurde gehort neben den genannten Grundrechten das Recht des Burgers seine Freiheit zur politischen Mitbestimmung Art 1 I GG ausgestaltet in Art 20 I II GG Der Schwerpunkt liegt in dem Recht durch Wahlen den Gesetzgeber einzusetzen und dadurch an der Gesetzgebung mitzuwirken Historisch handelt es sich bei dem Recht der politischen Mitbestimmung um das vierte Menschenrecht neben Leben Freiheit und Eigentum Kraft der Grundrechte erhalt der Einzelne gegenuber der staatlichen Gemeinschaft eine eigenstandige Position zugewiesen die er rechtsstaatlich durchsetzen kann und kraft derer er prinzipiell in die Lage versetzt sein soll uber sein Leben selbst zu bestimmen dieses nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und sich hierbei auch mit anderen zu verbinden um so massgeblichen Einfluss auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung zu nehmen Rechtlich ist das Konzept der Grundrechte uber den von den meisten Staaten der Welt ratifizierten Pakt fur burgerliche und politische Rechte weltweit anerkannt die tatsachliche Umsetzung ist allerdings bei Weitem nicht durchgehend gewahrleistet und auch in demokratisch entwickelten Staaten nie vollstandig gesichert Freiheit und andere WerteIndividuelle Freiheit als Selbstbestimmung steht in einem naturlichen Zusammenhang und Spannungsverhaltnis zu anderen Werten Es besteht ein klassisches Spannungsverhaltnis zwischen Freiheit einerseits und Sicherheit bzw offentlicher Ordnung andererseits Einerseits bedingen Freiheit und Sicherheit einander Nur ein Mensch der uber ein ausreichendes Mass an Sicherheit verfugt kann sich auch frei verhalten Umgekehrt kann auch nur ein freier Mensch die ihm notwendig und wichtig erscheinenden Lebensumstande zu denen auch die Sicherheit gehort frei erhalten Andererseits aber konnen Freiheit und Sicherheit auch in Konflikt zueinander geraten wenn zum Beispiel die gewahrte Freiheit des Einen zur Gefahrdung der Sicherheit des Anderen fuhrt Eine stabile offentliche Ordnung ist der Freiheit grundsatzlich dienlich Die dafur notwendigen Massnahmen konnen aber wiederum eine empfindliche Einschrankung der Freiheit Uberwachung Zensur zur Folge haben Es kommt daher darauf an die Eingriffe in die Freiheit auf das notwendige Mass zu begrenzen und die Notwendigkeit daran zu bemessen ob im Ergebnis ein allgemeiner Freiheitsgewinn steht Benjamin Franklin hat als politische Maxime zum Umgang mit dem Spannungsverhaltnis erklart Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen der wird am Ende beides verlieren Heute wird teilweise auch ein Spannungsverhaltnis zwischen Freiheit einerseits und einer als gerecht empfundenen grosseren materiellen Gleichheit andererseits empfunden Dieses Spannungsverhaltnis ist bereits in der Franzosischen Revolution durch die Forderungs Trias von Freiheit Gleichheit Bruderlichkeit umschrieben Wahrend sich dort die Gleichheit allerdings zunachst nur auf die Gleichheit vor dem Gesetz bezog wurde spater und wird heute in der allgemeinen Debatte eine grossere materielle Gleichheit als zentrale Wertvorstellung genannt Dabei kann eine Chancengleichheit von einer angestrebten Gleichverteilung der Guter unterschieden werden Beide stehen in unterschiedlichen Spannungsverhaltnissen zur Freiheit etwa in Bezug auf den Genuss des Eigentums oder in Bezug auf die Moglichkeit durch Verdienst gesellschaftliche Anerkennung zu erreichen Wahrend liberale Krafte eine staatliche Aufgabe lediglich in der Herstellung von Chancengleichheit erblicken fuhren sozialistische bzw sozialdemokratische Krafte auch die grossere Ergebnisgleichheit als anzustrebendes Ziel und letztlich auch als staatliche Aufgabe an Konzepte der politischen IdeologienInto the Jaws of Death D Day 6 Juni 1944 Beitrag zur Befreiung Europas vom Faschismus Freiheit gehort zu den wichtigsten komplexesten und folgenreichsten politisch philosophischen Begriffen der Neuzeit Da kaum eine soziale politische oder moralphilosophische Stromung darauf verzichten kann sich allgemein zur Freiheit zu bekennen setzen die unterschiedlichen Zielsetzungen unterschiedlich definierte Freiheitsbegriffe und unterschiedliche Einordnungen des Freiheitsbegriffes voraus Der Liberalismus betont besonders die individuelle Freiheit Klassische Themenfelder des Liberalismus sind daher Menschenrechte die in Form von verfassungsmassigen Grundrechten gefordert und verteidigt werden Kollektive Freiheit wird im Liberalismus regelmassig auch auf das Individuum zuruckgefuhrt und findet ihren Ursprung in der Vertragsfreiheit Er setzt die Freiheit somit in Gegensatz zum Kollektivismus Damit wird etwa auch der okonomische Liberalismus begrundet Der Anarchismus beklagt einen Mangel an Freiheit aufgrund bestehender Macht und Herrschaftsstrukturen Er lehnt jedwede Herrschaftsform also auch solche die demokratisch oder wohlfahrtsorientiert begrundet sind kategorisch ab Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung die im Anarchismus erstrebt werden sollen Freiheit gerade ohne herrschaftsgebundenen Ordnungsrahmen ermoglichen Der klassische Konservatismus sieht die menschliche Freiheit durch menschliche Determiniertheit Moral und durch hohere Machte etwa Gott beschrankt Einzelne moderne Auspragungen des Konservatismus halten hingegen oftmals gerade an traditionellen liberalen Grunduberzeugungen fest sodass sich im Bereich des modernen Konservatismus ein weites Spektrum zwischen Freiheitsbefurwortung und Freiheitsskeptizismus entwickelt hat Insbesondere werden hierbei von den einzelnen Stromungen unterschiedliche Gewichtungen der Freiheit der Gerechtigkeit und der Solidaritat aus konservativer Sicht vorgenommen Der Sozialismus und Kommunismus strebt die Freiheit der Arbeiterklasse von den Mechanismen und Folgen vor allem Ausbeutung und Unterdruckung der kapitalistischen Produktionsweise an Marx sah in der kapitalistischen Produktionsweise die Ersetzung personlicher Freiheiten durch die Freiheit des Handels der Tauschwert tritt an die Stelle der personlichen Wurde Erst wenn der wirkliche individuelle Mensch den abstrakten Staatsburger in sich zurucknimmt und als individueller Mensch in seinem empirischen Leben in seiner individuellen Arbeit in seinen individuellen Verhaltnissen Gattungswesen geworden ist erst wenn der Mensch seine forces propres als gesellschaftliche Krafte erkannt und organisiert hat und daher die gesellschaftliche Kraft nicht mehr in der Gestalt der politischen Kraft von sich trennt erst dann ist die menschliche Emanzipation vollbracht Der Marxsche Grundsatz dass die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung fur die Entwicklung aller ist erfuhr in den realsozialistischen Staaten Mittel und Osteuropas oftmals sein Gegenteil Freiheiten wurden dann gewahrt wenn sie den Diskurs des vorgegebenen politisch gesellschaftlichen Systems nicht verliessen Der Nationalismus kennt vor allem die Freiheit des eigenen Volkes etwa von Fremdherrschaft oder als Selbstbestimmungsrecht der Volker Im Totalitarismus dazu Faschismus Nationalsozialismus Stalinismus hat sich das Individuum dem Volksganzen oder dem Willen des Fuhrers unterzuordnen Totalitare Systeme zeichnen sich dadurch aus dass sie individuelle Freiheit grundsatzlich ablehnen bzw nur im Rahmen einer dem totalitaren Ziel dienenden Funktion zugestehen Bestimmung von Grenzen der FreiheitHubert Maurer Odysseus und Circe Odysseus gilt spatestens seit Horkheimer und Adorno als Archetyp eines im burgerlichen Sinne freien Menschen Ausgehend vom Mill Limit wonach der Freiheitsgebrauch dort zu limitieren ist wo eine Schadigung Dritter erfolgt stellt sich die theoretische Frage wie diese Grenze zu bestimmen ist Das Mill Limit gilt besonders in angloamerikanischen Landern bis heute als Grundlage des Liberalismus Nicht jede Schadigung reicht aus um eine Freiheitsbeschrankung zu rechtfertigen Die Schadigung muss wiederum drei Kriterien erfullen um eine Einschrankung des zugrundeliegenden Freiheitsgebrauchs zu rechtfertigen Erstens muss die Schadigung uber eine gewisse Lastigkeit hinausgehen zweitens darf es fur die Schadigung keine uberwiegenden rechtfertigenden Grunde geben und drittens muss die Schadigung auch mit einer die konkrete Einschrankung rechtfertigenden ausreichenden Wahrscheinlichkeit eintreten Wurde bereits jede Lastigkeit als Schadigung ausreichen waren selbst einfache Freiheitsbetatigungen nicht mehr moglich weil sich quasi an jedem Verhalten jemand anderes storen kann selbst am leise gesprochenen hoflichen aber vernehmbaren Wort an einem Spaziergang auf freiem Feld oder daran eine bestimmte Kleidung offentlich sichtbar zu tragen Eine Schadigung kann in diesem Sinne daher nur dort angenommen werden wo ein anderer Mensch in einer erheblichen Weise in seinem eigenen Freiheitsgebrauch gestort wird Zudem ist der Nutzen den ein konkreter Freiheitsgebrauch verspricht bei der Frage ob ein hiergegen gerichteter Einschrankungsanspruch gerechtfertigt ist angemessen zu berucksichtigen bzw abzuwagen So kann es als angemessener nicht einzuschrankender Freiheitsgebrauch angesehen werden etwa einen Flughafen mit Larmemissionen zu betreiben obwohl eine gleich grosse und gleich regelmassige Larmemission an selber Stelle fur private Feste unzulassig ware Der Unterschied besteht darin dass ein Flughafenbetrieb zwar die Freiheit Dritter vor storendem Larm genauso beeintrachtigt wie standige private Grossfeste der offentliche Nutzen des Flughafenbetriebs aber so hoch eingeschatzt werden kann dass auch ein erhohtes Mass an Storung moglicherweise keine Freiheitseinschrankung in Form eines Flugverbots rechtfertigt Schliesslich erfordert eine Freiheitseinschrankung dass die befurchtete Schadigung mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit eintritt Grundsatzlich ergibt sich aus der Chaostheorie dass jedes menschliche Verhalten auch eine unuberschaubare Kausalkette in Bewegung setzen kann die ihrerseits auch unerwunschte Freiheitsbeschrankungen Dritter auszulosen vermag Damit eine Einschrankung der Freiheit gerechtfertigt ist muss die Freiheitseinschrankung beim Dritten nicht als sicheres Ereignis gelten wohl aber so wahrscheinlich sein dass schon die Moglichkeit dieses Eintritts nicht zu rechtfertigen ist Ob ein Verhalten zu beschranken ist hangt somit insbesondere auch von der Wahrscheinlichkeit ab mit der ein Verhalten eine konkrete Schadigung auslost Ohne die genannten drei Erganzungen zum Mill Limit Erheblichkeit fehlende Rechtfertigung Wahrscheinlichkeit ware freies menschliches Verhalten theoretisch nie zulassig Umgekehrt sind alle drei Erganzungen von Werturteilen abhangig Welche Verletzungen als erheblich angesehen werden welcher Nutzen oder potenzielle Nutzen als Rechtfertigung ausreichen soll und wie viel Risiko akzeptabel ist bzw umgekehrt ab welcher Realisierungswahrscheinlichkeit ein schadensgeneigtes Verhalten gerade nicht mehr hingenommen werden soll wird in verschiedenen Zeiten von verschiedenen Gesellschaften unterschiedlich zu beantworten sein Faktoren hierbei sind zum Beispiel die allgemeine Risikoneigung einer Gesellschaft die subjektiv emotionale Einschatzung bestimmter Risiken die Gewohnung an gewisse Gefahrdungssituationen und die normative Beurteilung bestimmter Schutzguter bzw bestimmter rechtfertigender Nutzen Die normativen Setzungen fur die Rechtfertigung von Freiheitseinschrankungen konnen somit nicht abstrakt absolut definiert werden sondern mussen konkret im Einzelfall bestimmt werden Diese Bestimmung unterliegt in Demokratien wiederum bestimmten Gesetzgebungs verfahren Das theoretische Problem der Bestimmung von Freiheitsgrenzen durch demokratische Verfahren besteht darin dass individuelle Freiheit nach dem Mill Limit gerade aus sich heraus schutzenswert ist und also nicht abhangig von einer Gewahrung durch eine demokratische Mehrheit sein soll Die Begrundungspflicht verbleibt somit auch bei demokratischer Legitimation bei denjenigen die einen bestimmten Freiheitsgebrauch einschranken wollen Diese Sichtweise hat sich in der Verfassungswirklichkeit der westlichen Demokratien weitgehend durchgesetzt und dazu gefuhrt dass auch Mehrheitsentscheidungen einer an den Freiheitsrechten ausgerichteten Verfassungs Gerichtsbarkeit etwa dem Obersten Gericht oder dem Europaischen Gerichtshof unterworfen sind Ein Thema welches bislang noch wenig Beachtung gefunden hat ist die Konfrontation der Freiheit mit dem Thema Korperbehinderung Das Ubereinkommen uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen das Deutschland 2009 ratifizierte geht davon aus dass es nicht mehr die Behinderung an sich ist die Menschen einschrankt sondern eine nicht in allen Bereichen barrierefreie Umwelt Freiheitsindex Hauptartikel Freiheitsindex Als Freiheitsindex englisch freedom index wird eine Messgrosse bezeichnet welche die Gesamtheit oder einen Teilbereich der individuellen oder kollektiven politisch zivilen oder wirtschaftlichen Freiheiten eines Landes beschreiben helfen soll und auf der Grundlage von Datenerhebungen meist quantitativer Art gebildet wird Die Indizes sind mit Ratings verbunden auf denen die Lander zum Beispiel nach ihrer wirtschaftlichen oder politischen Freiheit oder spezieller bspw nach dem Grad ihrer Marktoffnung angeordnet werden Wissenschaftsjahr 2024Das deutsche Wissenschaftsjahr 2024 befasst sich mit dem Begriff LiteraturKlassikerIsaiah Berlin Freiheit Vier Versuche Originaltitel Four Essays on Liberty Ubersetzt von Reinhard Kaiser Fischer Frankfurt am Main 2006 ISBN 3 596 16860 0 Immanuel Kant Grundlegung zur Metaphysik der Sitten 1785 John Stuart Mill Uber die Freiheit Originaltitel On Liberty ubersetzt von Bruno Lemke Mit Anhang und Nachwort herausgegeben von Manfred Schlenke Reclam Stuttgart 2013 ISBN 978 3 15 003491 0 Karl Popper Die offene Gesellschaft und ihre Feinde Originaltitel The Open Society and Its Enemies Ubersetzt von Paul Feyerabend 7 Auflage Mohr Tubingen 1992 ISBN 3 16 145951 2 Band 1 ISBN 3 8252 1725 6 Band 2 John Rawls Politischer Liberalismus Suhrkamp Frankfurt am Main 2003 ISBN 3 518 29242 0 Adam Smith Untersuchung uber Wesen und Ursachen des Reichtums der Volker UTB Mohr Siebeck Tubingen 2005 ISBN 3 8252 2655 7 Charles Taylor Negative Freiheit Zur Kritik des neuzeitlichen Individualismus Suhrkamp Frankfurt am Main 1999 ISBN 3 518 28627 7 Erich Fromm Die Furcht vor der Freiheit englischer Originaltitel Escape from Freedom ins deutsche ubersetzt von Liselotte und Ernst Mickel Deutscher Taschenbuch Verlag Munchen 1995 ISBN 3 423 35024 5 Okonomische FreiheitAmartya Sen Okonomie fur den Menschen Wege zu Gerechtigkeit und Solidaritat in der Marktwirtschaft Ubersetzt von Christiana Goldmann Hanser Munchen 2000 ISBN 3 446 19943 8 dtv Munchen 2002 ISBN 3 423 36264 2 Friedrich August von Hayek Die Verfassung der Freiheit Originaltitel The Constitution of Liberty Ubersetzt von Ruth Temper Dietrich Schaffmeister und Ilse Bieling 3 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 1991 ISBN 3 16 145844 3 ISBN 3 16 145845 1 Politische und soziale FreiheitRonald Dworkin Justice for Hedgehogs Harvard University Press Cambridge Mass 2011 Gerald A Cohen History Labour and Freedom Themes from Marx Clarendon Press Oxford 1988 Axel Honneth Das Recht der Freiheit Grundriss einer demokratischen Sittlichkeit Suhrkamp Berlin 2011 ISBN 978 3 518 58562 7 Karsten Schubert Freiheit als Kritik Sozialphilosophie nach Foucault transcript Bielefeld 2018 Karl Hepfer Freiheit eine Inventur Zwischen Betreuungspolitik und digitaler Selbstentmundigung transcript Bielefeld 2023 ISBN 978 3 8376 6552 9 Nicole J Saam Heiner Bielefeldt Hrsg Die Idee der Freiheit und ihre Semantiken Zum Spannungsverhaltnis von Freiheit und Sicherheit transcript Bielefeld 2023 ISBN 978 3 8376 6188 0 SekundarliteraturKurt Raaflaub Die Entdeckung der Freiheit Zur historischen Semantik und Gesellschaftsgeschichte eines politischen Grundbegriffes der Griechen Vestigia Band 37 C H Beck Munchen 1985 ISBN 978 3 406 30552 8 Ian Carter Hrsg Freedom A Philosophical Anthology Blackwell Oxford 2007 Julian Nida Rumelin Uber menschliche Freiheit Reclam Stuttgart 2005 ISBN 3 15 018365 0 David Schmidtz Jason Brennan A Brief History of Liberty Wiley Blackwell Hoboken 2010 Amir Dziri Ahmad Milad Karimi Hrsg Freiheit im Angesichts Gottes Interdisziplinare Positionen zum Freiheitsdiskurs in Religion und Gesellschaft Beitrage zur islamischen Theologie Kalam Freiburg 2015 ISBN 978 3 9815572 7 5 Claus Dierksmeier Qualitative Freiheit Selbstbestimmung in weltburgerlicher Verantwortung Transcript Bielefeld 2016 ISBN 978 3 8376 3477 8 Volker Mueller Hrsg Die Notwendigkeit von Freiheit Freie Akademie Falkensee 2023 ISBN 978 3 923834 40 2 Andreas Gruner Julian Schreyer Hrsg Freiheit Themenheft der Zeitschrift fur archaologische Aufklarung Band 1 2024 ISSN 2940 9993 Digitalisat WeblinksCommons Freiheit Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Freiheit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wikiquote Freiheit Zitate Literatur von und uber Freiheit im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Dieter Sturma Freiheit PDF 65 kB in H J Sandkuhler Hrsg Enzyklopadie Philosophie Hamburg 1999 Ian Carter Positive and Negative Liberty In Edward N Zalta Hrsg Stanford Encyclopedia of Philosophy Eintrag im Dictionary of the History of Ideas zum juristischen Freiheitsbegriff Eintrag im Dictionary of the History of Ideas zum Begriff der WirtschaftsfreiheitEinzelnachweiseEintrag frei in Kluge etymologisches Worterbuch 24 Auflage Vedisch priya Freund sowie vom gleichen Wortstamm freien i S v heiraten und Frieden vgl Eintrag frei in Kluge etymologisches Worterbuch 24 Auflage und Eintrag Freiheit I Einleitung in Otto Brunner Werner Conze Reinhart Koselleck Geschichtliche Grundbegriffe Bd 2 Stuttgart 2004 ISBN 3 608 91500 1 S 425 Werner Conze Eintrag Freiheit I Einleitung in Otto Brunner Werner Conze Reinhart Koselleck Geschichtliche Grundbegriffe Bd 2 Stuttgart 2004 ISBN 3 608 91500 1 S 425 In dieser Etymologie klingt allerdings Aristoteles Theorie der Freundschaft nach Geert Keil Willensfreiheit und Determinismus Reclam Stuttgart 2009 S 98 Ian Carter Positive and Negative Liberty In Edward N Zalta Hrsg Stanford Encyclopedia of Philosophy Vergleiche nach Berlin die Schriften von Hayek J P Day F E Oppenheim D Miller und H Steiner Ian Carter in Kapitel 1 Two Concepts of Liberty Raymond Geuss Freiheit im Liberalismus und bei Marx In Julian Nida Rumelin Wilhelm Vossenkuhl Ethische und politische Freiheit De Gruyter Berlin 1997 ISBN 3 11 014271 6 S 119 Raymond Geuss Freiheit im Liberalismus und bei Marx in Julian Nida Rumelin Wilhelm Vossenkuhl Ethische und politische Freiheit De Gruyter 1997 ISBN 3 11 014271 6 S 486 Jean Jacques Rousseau Abhandlung uber den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen in ders Schriften hrsg v Hennig Ritter Fischer Verlag Frankfurt M 1988 Bd 1 S 203f Jan Schapp Uber die Freiheit im Recht ACP 1992 S 355ff Jan Schapp Grundrechte als Wertordnung JZ 1998 S 913ff Wilhelm von Humboldt Rechenschaftsbericht an den Konig 1809 In A Flitner K Giel Hrsg Wilhelm von Humboldt Werke in funf Banden Darmstadt Stuttgart 1960 1981 Bd IV S 218 Orlando Patterson Freiheit Sklaverei und die moderne Konstruktion der Rechte In Hans Joas Klaus Wiegand Hrsg Die kulturellen Werte Europas Frankfurt a M 2005 ISBN 3 596 16402 8 Vgl Epiktet um 50 138 u Z der Philosoph hatte als Sklave selbst uber langere Zeit erzwungene Arbeit leisten mussen und dabei nach eigenem Bekunden seine innere Freiheit behauptet Kurt Raaflaub Die Entdeckung der Freiheit Zur historischen Semantik und Gesellschaftsgeschichte eines politischen Grundbegriffes der Griechen Munchen 1985 ISBN 978 3 406 30552 8 und Andreas Gruner Julian Schreyer Hrsg Freiheit Themenheft der Zeitschrift fur archaologische Aufklarung Band 1 2024 ISSN 2940 9993 eISSN 2941 0002 Digitalisat Aristoteles Politika Politik Nr VI 2 1317b S 1317b altgriechisch 345 bis 325 v Chr Zitierte Ubersetzung von Carl und Adolf Stahr Aristoteles Politik Krais amp Hoffmann Stuttgart 1860 OCLC 163518978 S 352 461 S Vgl Henneke Gulzow Christentum und Sklaverei in den ersten drei Jahrhunderten Bonn 1969 S 177 ff Eike von Repgow Sachsenspiegel Landrecht III 42 dazu Hans Hattenhauer Europaische Rechtsgeschichte 4 Auflage 2004 Rn 1462 zudem Axel Montenbruck Zivilisation Eine Rechtsanthropologie Staat und Mensch Gewalt und Recht Kultur und Natur 2 Auflage 2010 S 85 S 107 ff Universitatsbibliothek der Freien Universitat Berlin open access So in seinem Aufsatz Beantwortung der Frage Was ist Aufklarung Je ne suis pas d accord avec ce que vous dites mais je me battrai pour que vous ayez le droit de le dire Laut A Book of French Quotations 1963 soll Voltaire dies in einem Brief vom 6 Februar 1770 an einen Abbe Le Riche geschrieben haben Es gibt einen Brief mit diesem Datum er enthalt aber keinen solchen oder ahnlichen Satz Der Satz konnte eine Zusammenfassung des folgenden sein J aimais l auteur du livre De l Esprit gemeint ist Claude Adrien Helvetius Cet homme valait mieux que tous ses ennemis ensemble mais je n ai jamais approuve ni les erreurs de son livre ni les verites triviales qu il debite avec emphase J ai pris son parti hautement quand des hommes absurdes l ont condamne pour ces verites memes aus dem Eintrag Reflexion generale sur l homme im Dictionnaire Philosophique Œuvres completes de Voltaire Ed Garnier tome 19 1879 S 375 Immanuel Kant Gesammelte Schriften Hrsg Bd 1 22 Preussische Akademie der Wissenschaften Bd 23 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin ab Bd 24 Akademie der Wissenschaften zu Gottingen Berlin 1900ff AA 000008 VIII 290 Faksimile Vgl G W F Hegel Wissenschaft der Logik II Gesammelte Werke Bd 12 Felix Meiner Verlag Hamburg 1981 ISBN 3 7873 0383 9 S 15 Friedrich Engels Herrn Eugen Duhring s Umwalzung der Wissenschaft Marx Engels Werke Dietz Verlag Berlin 1962 Bd 20 S 106 Philipp Batthyany Zwang als Grundubel in der Gesellschaft Der Begriff des Zwangs bei Friedrich August von Hayek Mohr Siebeck Tubingen 2007 ISBN 3 16 149365 6 Niklas Luhmann Die Wirtschaft der Gesellschaft 1988 S 113 Vgl zum Beispiel den Katalog der Grundrechte und gundrechtsgleichen Rechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Reinhold Zippelius Rechtsphilosophie 6 Auflage 26 III Jan Schapp Freiheit Moral und Recht 2 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 148550 3 Jan Schapp Uber Ethik Freiheit und Recht Ad Legendum 1 2012 S 8 15 Jan Schapp Die Grenzen der Freiheit in Jan Schapp Uber Freiheit und Recht Mohr Siebeck 2008 S 237ff Jan Schapp Private und offentliche Autonomie Zur Achtung des Anderen im Recht in Jan Schapp Methodenlehre und System des Rechts Mohr Siebeck 20009 S 109ff Vgl Udo Di Fabio Die Kultur der Freiheit C H Beck Munchen 2005 Marx Engels Werke MEW 4 S 465 Marx Engels Werke MEW 1 S 370 Marx Engels Werke MEW 4 S 482 Josef Isensee Paul Kirchhof Handbuch des Staatsrechts Heidelberg laufende Loseblattsammlung Startseite Wissenschaftsjahr 2024 Abgerufen am 13 Januar 2024 Normdaten Sachbegriff GND 4018326 9 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN sh85076480 NDL 00574902

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