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Präventive Gewinnabschöpfung

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Präventive Gewinnabschöpfung
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Die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) bzw. Präventive Vermögensabschöpfung (PräVe) ist ein polizeirechtlicher Begriff und eine Maßnahme zur Sicherstellung von Gegenständen und Bargeld durch Polizei und Ordnungsbehörden.

Gegenstände, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus Straftaten hervorgegangen sind oder mit Straftaten in Verbindung stehen, die aber keiner konkreten Straftat des Beschuldigten zugeordnet werden können, unterliegen weder dem Verfall noch der Einziehung nach dem Strafgesetzbuch.

Die präventive Gewinnabschöpfung dient der Abschöpfung solcher offensichtlich deliktischer Gewinne, um

  1. Eigentumsansprüche Berechtigter – einschließlich der von Personen, die rechtmäßig die tatsächliche Gewalt innehaben – über das Strafermittlungsverfahren hinaus zu wahren („Eigentumsschutz“, zum Beispiel § 26 Nr. 2 NPOG) und/oder
  2. Sachen dem „kriminellen Kreislauf“ zu entziehen.

Unter 2. fallen Gegenstände in Form von Hehlereidelikten; Bargeldbeträge in Bezug auf zum Beispiel Drogenhandel, illegalen Zigarettenhandel oder Enkeltrickbetrug („Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr“, zum Beispiel § 26 Nr. 1 NPOG).

Der Erlös der sichergestellten Sachen (Gegenstände) bzw. das unmittelbar sichergestellte Bargeld fallen an den Fiskus (je nach Zuständigkeit Bund, Länder, Kommunen), sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können und/oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden.

Ursprung und Implementierung

Die PräGe wurde 2003 zunächst als Osnabrücker Modell in Absprache zwischen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, der Stadtverwaltung Osnabrück und der Polizeiinspektion Osnabrück-Stadt erprobt. Inzwischen praktizieren neben dem Land Niedersachsen auch die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen die Präventive Gewinnabschöpfung auf Grundlage der Polizeigesetze sowie die Bundespolizei gem. §§ 47 ff. BPolG und die Zollverwaltung gem. §§ 40 ff. ZFdG.

Vor praktischer Durchführung der PräGe sind insbesondere zu beachten:

  • Verfall, Erweiterter Verfall und Einziehung (§§ 73 ff. StGB),
  • ausdrückliche Verzichtserklärung des letzten Gewahrsamsinhabers,

ggf. alternativ in Betracht zu ziehen:

  • Sicherheitsleistung gemäß § 7a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Gewinnabschöpfung durch Besteuerung.

Rechtsgrundlagen

Sicherstellung (zum Beispiel § 26 Nrn. 1, 2 NPOG), Verwahrung (zum Beispiel § 27 NPOG), Herausgabe bzw. Nichtherausgabe (zum Beispiel § 29 NPOG) und ggf. Verwertung (zum Beispiel § 28 NPOG) nach den Gefahrenabwehrgesetzen des Bundes (Bundespolizeigesetz, BKA-Gesetz) und der Länder (Sicherheits- und Ordnungsgesetze, Polizeigesetze, Polizeiaufgabengesetze usw.) vor strafprozessualer Herausgabe offensichtlich nicht rechtmäßig erlangter Sachen (Gegenstände, Bargeld) durch die Polizei- oder Verwaltungs- bzw. Ordnungsbehörden o. Ä.

Die Sicherstellung von Buchgeld (Forderung, sonstige Vermögensrechte) ist in folgenden Gefahrenabwehrgesetzen speziell geregelt: Brandenburg (§ 25 Abs. 2 BbgPolG), Baden-Württemberg (§ 38 Abs. 2 PolG), Hessen (§ 40 Abs. 2 HSOG), Mecklenburg-Vorpommern (§ 61 Abs. 2 SOG M-V) und Bayern (Art. 25 Abs. 2 PAG).

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) als Orientierung

Das BVerfG hat sich in seinem Beschluss – 2 BvR 564/95 – vom 14. Januar 2004 zu § 73d StGB ("Erweiterter Verfall ist mit dem Grundgesetz vereinbar") mit präventiv-ordnenden Zielen, die auch für die PräGe als Orientierung dienen können, befasst und u. a. entschieden:

  • Der Gesetzgeber sieht in der Gewinnabschöpfung also nicht die Zufügung eines Übels, sondern die Beseitigung eines Vorteils, dessen Verbleib den Täter zu weiteren Taten verlocken könnte. ... (Absatz 65)
  • ... Der korrigierende Eingriff aber, mit dem der Staat auf eine deliktisch entstandene Vermögenslage reagiert, ist nicht notwendig repressiv. Auch das öffentliche Gefahrenabwehrrecht erlaubt hoheitliche Maßnahmen, um Störungen zu beseitigen. Gefahrenabwehr endet nicht dort, wo gegen eine Vorschrift verstoßen und hierdurch eine Störung der öffentlichen Sicherheit bewirkt wurde. Sie umfasst auch die Aufgabe, eine Fortdauer der Störung zu verhindern (...). (Absatz 68)
  • Beschluss BVerfG, Az. 1 BVR 732/11, vom 24.10.2011 (Gefahrenabwehrrechtliche Sicherstellung von Bargeld in Höhe von 33.000 €; Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde)
  • Beschluss BVerwG, Az. 6 B 58.19, vom 16.12.2019 (Streit um die polizeiliche Sicherstellung von Bargeld in Höhe von 29.000 €; Rechtssache ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung)

Literatur

  • Barthel, Torsten F.: Präventive Gewinnabschöpfung als neue Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehörden, in: KommJur 3/2009, S. 81 ff.
  • Hüls, Silke/Reichling, Tilman: Vermögensabschöpfung vor und nach dem Strafurteil – "Verzichtserklärungen" und die Instrumentalisierung des Gefahrenabwehrrechts, in: Strafverteidiger Forum (StraFo) 5/2009, S. 198 ff.
  • Hunsicker, Ernst: Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) in Theorie und Praxis – Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung von Gegenständen und (Bar-)Geld aus Gründen der Gefahrenabwehr in Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Kommune (Osnabrücker Modell), 3. überarb. & erw. Auflage, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt/Main 2008, ISBN 978-3-935979-55-9
  • Hunsicker, Ernst: Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) bzw. Präventive Vermögensabschöpfung (PräVe). Entscheidungssammlung in Volltexten, mit Leitsätzen, grundsätzlichen Aussagen/Feststellungen und thematischen Veröffentlichungshinweisen (Sammelband), 6. überarb. & erw. Auflage, GRIN Verlag, München/Ravensburg 2022, ISBN 978-3-638-92733-8
  • Hunsicker, Ernst: Verfassungsmäßigkeit der Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) – Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit unter Einbindung der BVerfG-Entscheidung zum erweiterten Verfall (§ 73d StGB) und der einschlägigen Rechtsprechung (PräGe), GRIN Verlag, München/Ravensburg 2009, ISBN 978-3-64033137-6
  • Hunsicker, Ernst: Ländervergleich: Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) – Rechtsgrundlagen, Rechtsprechung, Entwicklung und Stand in Deutschland – Vergleichbare Rechtsgrundlagen in Österreich und in der Schweiz?, GRIN Verlag, München/Ravensburg 2009, ISBN 978-3-640-47339-7
  • Hunsicker, Ernst, Die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) im Überblick, GRIN Verlag, München/Ravensburg 2014, ISBN 978-3-65671333-3
  • Hunsicker, Ernst, Gefahrenabwehrende Sicherstellung von Sachen (hier Bargeld) durch den Zoll, GRIN Verlag, München/Ravensburg, ISBN 978-3-66837725-7
  • Hunsicker, Ernst, Gefahrenabwehrende Sicherstellung von Sachen (hier Bargeld) durch den Zoll und durch die Bundespolizei als Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe), 2., erweiterte Auflage, GRIN Verlag, München/Ravensburg 2018, ISBN 978-3-66837725-7
  • Peukert, Katharina M., Präventive Gewinnabschöpfung im Polizeirecht. Verbindlichkeit ihrer exekutiven Ausgestaltung im Innen- wie Außenverhältnis sowie eine vertiefte Betrachtung des ersten Verfahrensstadiums, der Sicherstellung nach niedersächsischem Landrecht, Dissertation, 342 Seiten, Duncker & Humblot, Berlin 2022, ISBN 978-3-428-18038-7 & ISBN 978-3-428-58038-5 (E-Book)
  • Pohar, Katerina-Maria, Die Rechtsnatur der verurteilungsunabhängigen Vermögensabschöpfung nach § 76a Abs. 4 StGB i.V.m. § 437 StPO, Dissertation, 269 Seiten, Logos Verlag Berlin 2022, ISBN 978-3-8325-5384-5 (mit Hinweisen/Abgrenzungen zur Präventiven Gewinn- bzw. Vermögensabschöpfung)
  • Rohde, Thomas/Schäfer, Thomas: Präventive Gewinnabschöpfung – Sicherstellung nach Gefahrenabwehrrecht im Rahmen des Osnabrücker Modells, in: NdsVBl. 2/2010, S. 41 ff.
  • Thiee, Philipp: "Präventive Gewinnabschöpfung": Wenn Polizeibeamte Winkeladvokaten spielen, in: Strafverteidiger (StV) 2/2009, S. 102 ff.

Weblinks

  • Präventive Vermögensabschöpfung; Hinweise zum Verfahren der Sicherstellung nach § 26 NPOG vor strafprozessualer Herausgabe offensichtlich nicht rechtmäßig erlangter Sachen, Gem. RdErl. d. MI u. d. MJ v. 21. 7. 2021 - P 22.2-1201-26 - VORIS 21011 -
  • Ernst Hunsicker: Präventive Gewinnabschöpfung – Definition, Etablierung und Bezeichnung unter Einbeziehung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen und kritischer Bewertungen Die Kriminalpolizei, Dezember 2012
  • Kay Waechter: Präventive Gewinnabschöpfung Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland NordÖR 11/2008, S. 473 ff.

Einzelnachweise

  1. Präventive Gewinnabschöpfung Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) und Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport. Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 15/1624 vom 31. Oktober 2007
  2. dazu ausführlich: Thiel/Disselkamp, Die Sicherstellung von Buchgeld – repressive und präventive Handlungsmöglichkeiten, in: KriPoZ 5/2020, S. 281 ff. (286 f.)[1]
  3. https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20040114_2bvr056495.html
  4. VORIS Ministerium für Inneres und Sport | P 22.2-1201-26 | Verwaltungsvorschrift (Niedersachsen) | Präventive Vermögensabschöpfung; Hinweise zum Verfahren der Sicherstellung nach § 26 NPOG vor strafprozessualer Herausgabe offensichtlich nicht rechtmäßig erlangter Sachen | i. d. F. v. 21.07.2021 | gültig ab 21.07.2021 | gültig bis 31.12.2026. Abgerufen am 30. September 2021. 
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jul 2025 / 04:51

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Die Praventive Gewinnabschopfung PraGe bzw Praventive Vermogensabschopfung PraVe ist ein polizeirechtlicher Begriff und eine Massnahme zur Sicherstellung von Gegenstanden und Bargeld durch Polizei und Ordnungsbehorden Gegenstande die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus Straftaten hervorgegangen sind oder mit Straftaten in Verbindung stehen die aber keiner konkreten Straftat des Beschuldigten zugeordnet werden konnen unterliegen weder dem Verfall noch der Einziehung nach dem Strafgesetzbuch Die praventive Gewinnabschopfung dient der Abschopfung solcher offensichtlich deliktischer Gewinne um Eigentumsanspruche Berechtigter einschliesslich der von Personen die rechtmassig die tatsachliche Gewalt innehaben uber das Strafermittlungsverfahren hinaus zu wahren Eigentumsschutz zum Beispiel 26 Nr 2 NPOG und oder Sachen dem kriminellen Kreislauf zu entziehen Unter 2 fallen Gegenstande in Form von Hehlereidelikten Bargeldbetrage in Bezug auf zum Beispiel Drogenhandel illegalen Zigarettenhandel oder Enkeltrickbetrug Abwehr einer gegenwartigen Gefahr zum Beispiel 26 Nr 1 NPOG Der Erlos der sichergestellten Sachen Gegenstande bzw das unmittelbar sichergestellte Bargeld fallen an den Fiskus je nach Zustandigkeit Bund Lander Kommunen sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentumer oder sonst Berechtigte festgestellt werden konnen und oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwartigen Gefahr sichergestellt wurden Ursprung und ImplementierungDie PraGe wurde 2003 zunachst als Osnabrucker Modell in Absprache zwischen der Staatsanwaltschaft Osnabruck der Stadtverwaltung Osnabruck und der Polizeiinspektion Osnabruck Stadt erprobt Inzwischen praktizieren neben dem Land Niedersachsen auch die Bundeslander Rheinland Pfalz Berlin Hessen Nordrhein Westfalen Sachsen Schleswig Holstein und Thuringen die Praventive Gewinnabschopfung auf Grundlage der Polizeigesetze sowie die Bundespolizei gem 47 ff BPolG und die Zollverwaltung gem 40 ff ZFdG Vor praktischer Durchfuhrung der PraGe sind insbesondere zu beachten Verfall Erweiterter Verfall und Einziehung 73 ff StGB ausdruckliche Verzichtserklarung des letzten Gewahrsamsinhabers ggf alternativ in Betracht zu ziehen Sicherheitsleistung gemass 7a Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG Gewinnabschopfung durch Besteuerung RechtsgrundlagenSicherstellung zum Beispiel 26 Nrn 1 2 NPOG Verwahrung zum Beispiel 27 NPOG Herausgabe bzw Nichtherausgabe zum Beispiel 29 NPOG und ggf Verwertung zum Beispiel 28 NPOG nach den Gefahrenabwehrgesetzen des Bundes Bundespolizeigesetz BKA Gesetz und der Lander Sicherheits und Ordnungsgesetze Polizeigesetze Polizeiaufgabengesetze usw vor strafprozessualer Herausgabe offensichtlich nicht rechtmassig erlangter Sachen Gegenstande Bargeld durch die Polizei oder Verwaltungs bzw Ordnungsbehorden o A Die Sicherstellung von Buchgeld Forderung sonstige Vermogensrechte ist in folgenden Gefahrenabwehrgesetzen speziell geregelt Brandenburg 25 Abs 2 BbgPolG Baden Wurttemberg 38 Abs 2 PolG Hessen 40 Abs 2 HSOG Mecklenburg Vorpommern 61 Abs 2 SOG M V und Bayern Art 25 Abs 2 PAG Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfG und des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG als Orientierung Das BVerfG hat sich in seinem Beschluss 2 BvR 564 95 vom 14 Januar 2004 zu 73d StGB Erweiterter Verfall ist mit dem Grundgesetz vereinbar mit praventiv ordnenden Zielen die auch fur die PraGe als Orientierung dienen konnen befasst und u a entschieden Der Gesetzgeber sieht in der Gewinnabschopfung also nicht die Zufugung eines Ubels sondern die Beseitigung eines Vorteils dessen Verbleib den Tater zu weiteren Taten verlocken konnte Absatz 65 Der korrigierende Eingriff aber mit dem der Staat auf eine deliktisch entstandene Vermogenslage reagiert ist nicht notwendig repressiv Auch das offentliche Gefahrenabwehrrecht erlaubt hoheitliche Massnahmen um Storungen zu beseitigen Gefahrenabwehr endet nicht dort wo gegen eine Vorschrift verstossen und hierdurch eine Storung der offentlichen Sicherheit bewirkt wurde Sie umfasst auch die Aufgabe eine Fortdauer der Storung zu verhindern Absatz 68 Beschluss BVerfG Az 1 BVR 732 11 vom 24 10 2011 Gefahrenabwehrrechtliche Sicherstellung von Bargeld in Hohe von 33 000 Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde Beschluss BVerwG Az 6 B 58 19 vom 16 12 2019 Streit um die polizeiliche Sicherstellung von Bargeld in Hohe von 29 000 Rechtssache ist nicht von grundsatzlicher Bedeutung LiteraturBarthel Torsten F Praventive Gewinnabschopfung als neue Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehorden in KommJur 3 2009 S 81 ff Huls Silke Reichling Tilman Vermogensabschopfung vor und nach dem Strafurteil Verzichtserklarungen und die Instrumentalisierung des Gefahrenabwehrrechts in Strafverteidiger Forum StraFo 5 2009 S 198 ff Hunsicker Ernst Praventive Gewinnabschopfung PraGe in Theorie und Praxis Sicherstellung Verwahrung und Verwertung von Gegenstanden und Bar Geld aus Grunden der Gefahrenabwehr in Kooperation von Polizei Staatsanwaltschaft und Kommune Osnabrucker Modell 3 uberarb amp erw Auflage Verlag fur Polizeiwissenschaft Frankfurt Main 2008 ISBN 978 3 935979 55 9 Hunsicker Ernst Praventive Gewinnabschopfung PraGe bzw Praventive Vermogensabschopfung PraVe Entscheidungssammlung in Volltexten mit Leitsatzen grundsatzlichen Aussagen Feststellungen und thematischen Veroffentlichungshinweisen Sammelband 6 uberarb amp erw Auflage GRIN Verlag Munchen Ravensburg 2022 ISBN 978 3 638 92733 8 Hunsicker Ernst Verfassungsmassigkeit der Praventiven Gewinnabschopfung PraGe Beurteilung der Verfassungsmassigkeit unter Einbindung der BVerfG Entscheidung zum erweiterten Verfall 73d StGB und der einschlagigen Rechtsprechung PraGe GRIN Verlag Munchen Ravensburg 2009 ISBN 978 3 64033137 6 Hunsicker Ernst Landervergleich Praventive Gewinnabschopfung PraGe Rechtsgrundlagen Rechtsprechung Entwicklung und Stand in Deutschland Vergleichbare Rechtsgrundlagen in Osterreich und in der Schweiz GRIN Verlag Munchen Ravensburg 2009 ISBN 978 3 640 47339 7 Hunsicker Ernst Die Praventive Gewinnabschopfung PraGe im Uberblick GRIN Verlag Munchen Ravensburg 2014 ISBN 978 3 65671333 3 Hunsicker Ernst Gefahrenabwehrende Sicherstellung von Sachen hier Bargeld durch den Zoll GRIN Verlag Munchen Ravensburg ISBN 978 3 66837725 7 Hunsicker Ernst Gefahrenabwehrende Sicherstellung von Sachen hier Bargeld durch den Zoll und durch die Bundespolizei als Praventive Gewinnabschopfung PraGe 2 erweiterte Auflage GRIN Verlag Munchen Ravensburg 2018 ISBN 978 3 66837725 7 Peukert Katharina M Praventive Gewinnabschopfung im Polizeirecht Verbindlichkeit ihrer exekutiven Ausgestaltung im Innen wie Aussenverhaltnis sowie eine vertiefte Betrachtung des ersten Verfahrensstadiums der Sicherstellung nach niedersachsischem Landrecht Dissertation 342 Seiten Duncker amp Humblot Berlin 2022 ISBN 978 3 428 18038 7 amp ISBN 978 3 428 58038 5 E Book Pohar Katerina Maria Die Rechtsnatur der verurteilungsunabhangigen Vermogensabschopfung nach 76a Abs 4 StGB i V m 437 StPO 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EinzelnachweisePraventive Gewinnabschopfung Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle Gros CDU und Antwort des Ministeriums des Innern und fur Sport Landtag Rheinland Pfalz Drucksache 15 1624 vom 31 Oktober 2007 dazu ausfuhrlich Thiel Disselkamp Die Sicherstellung von Buchgeld repressive und praventive Handlungsmoglichkeiten in KriPoZ 5 2020 S 281 ff 286 f 1 https www bundesverfassungsgericht de entscheidungen rs20040114 2bvr056495 html VORIS Ministerium fur Inneres und Sport P 22 2 1201 26 Verwaltungsvorschrift Niedersachsen Praventive Vermogensabschopfung Hinweise zum Verfahren der Sicherstellung nach 26 NPOG vor strafprozessualer Herausgabe offensichtlich nicht rechtmassig erlangter Sachen i d F v 21 07 2021 gultig ab 21 07 2021 gultig bis 31 12 2026 Abgerufen am 30 September 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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