Das Institut der Wirtschaftsprüfer IDW publiziert sogenannte IDW Verlautbarungen Nach diesen Grundsätzen können Wirtscha
Prüfungsstandards

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) publiziert sogenannte „IDW-Verlautbarungen“. Nach diesen Grundsätzen können „Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit“ ihrer (Prüfungs)tätigkeit nachgehen. Zu den IDW-Verlautbarungen zählen unter anderem „IDW Prüfungsstandards (IDW PS)“, „IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung (IDW RS)“, „IDW Standards (IDW S)“, „IDW Prüfungshinweise (IDW PH)“ und „IDW Rechnungslegungshinweise (IDW RH)“.
Dieser Artikel enthält neben einer Einleitung über die Bedeutung der IDW-Prüfungsstandards (aus IDW PS 200) einen Überblick der IDW-Prüfungsstandards sowie die vollständige Liste der IDW-Prüfungsstandards (Stand 2010).
Bedeutung der IDW-Prüfungsstandards
„Zu den beruflichen Aufgaben der Wirtschaftsprüfer gehört es, betriebswirtschaftliche Prüfungen – insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen – durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.“
„Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung leiten sich aus den gesetzlichen Vorschriften ab. Die im HGB enthaltenen Regelungen zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts legen den grundsätzlichen Ansatz der Prüfung fest, enthalten jedoch keine Bestimmungen über die Durchführung der Prüfung; somit liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers, im Einzelfall Art und Umfang der Prüfungsdurchführung zu bestimmen. Der Abschlussprüfer ist zur gewissenhaften Prüfung verpflichtet. Dabei ergeben sich unbeschadet der Eigenverantwortlichkeit die im Einzelnen zu beachtenden Kriterien auch aus der Berufsauffassung.“
„Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) legt […] die Berufsauffassung zu den von Wirtschaftsprüfern bei der Durchführung von Abschlussprüfungen zu beachtenden Zielen und allgemeinen Grundsätzen dar und verdeutlicht zugleich gegenüber der Öffentlichkeit den Inhalt und die Grenzen derartiger Prüfungen.“
Die IDW-Prüfungsstandards entsprechen den International Standards on Auditing unter Berücksichtigung von Anpassungen des IDWs an geltendes deutsches Recht.
Überblick über die Prüfungsstandards
IDW PS 100 | Zusammenfassender Standard |
IDW PS 120–199 | Qualitätssicherung |
IDW PS 200–249 | Prüfungsgegenstand und Prüfungsauftrag |
IDW PS 250–299 | Prüfungsansatz |
IDW PS 300–399 | Prüfungsdurchführung |
IDW PS 400–499 | Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht und Bescheinigungen |
IDW PS 500–799 | Abschlussprüfung von Unternehmen bestimmter Branchen |
IDW PS 800–999 | andere Reporting-Aufträge |
Liste der Prüfungsstandards
Nr. | Titel |
---|---|
IDW PS 140 | Die Durchführung von Qualitätskontrollen in der Wirtschaftsprüferpraxis |
IDW PS 200 | Ziele und allgemeine Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen |
IDW PS 201 | Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung |
IDW PS 202 | Die Beurteilung von zusätzlichen Informationen, die von Unternehmen zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlicht werden |
IDW PS 203 | Ereignisse nach dem Abschlussstichtag |
IDW PS 205 | Prüfung von Eröffnungsbilanzwerten im Rahmen von Erstprüfungen |
IDW PS 208 | Zur Durchführung von Gemeinschaftsprüfungen (Joint Audit) |
IDW PS 210 | Zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung |
IDW PS 220 | Beauftragung des Abschlussprüfers |
IDW PS 230 | Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmens im Rahmen der Abschlussprüfung |
IDW PS 240 | Grundsätze der Planung von Abschlussprüfungen |
IDW PS 250 | Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung |
IDW PS 255 | Beziehungen zu nahestehenden Personen im Rahmen der Abschlussprüfung |
IDW PS 260 | Das interne Kontrollsystem im Rahmen der Abschlussprüfung (ersetzt durch IDW PS 261) |
IDW PS 261 | Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken und Reaktionen des Abschlussprüfers auf die beurteilten Fehlerrisiken |
IDW PS 270 | Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung |
IDW PS 300 | Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung |
IDW PS 301 | Prüfung der Vorratsinventur |
IDW PS 302 | Bestätigungen Dritter |
IDW PS 303 | Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer |
IDW PS 312 | Analytische Prüfungshandlungen |
IDW PS 314 | Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung einschließlich von Zeitwerten |
IDW PS 315 | Die Prüfung von Zeitwerten (Ersetzt durch den IDW PS 314 n.F.) |
IDW PS 318 | Prüfung von Vergleichsangaben über Vorjahre |
IDW PS 320 | Verwendung der Arbeit eines anderen externen Prüfers |
IDW PS 321 | Interne Revision und Abschlussprüfung |
IDW PS 322 | Verwertung der Arbeit von Sachverständigen |
IDW PS 330 | Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie |
IDW PS 331 | Abschlussprüfung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen |
IDW PS 340 | Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB |
IDW PS 345 | Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung |
IDW PS 350 | Prüfung des Lageberichts |
IDW PS 400 | Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen |
IDW PS 450 | Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen |
IDW PS 460 | Arbeitspapiere des Abschlussprüfers |
IDW PS 470 | Grundsätze für die mündliche Berichterstattung des Abschlussprüfers an den Aufsichtsrat |
IDW PS 480 | Prüfung von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck aufgestellt wurden |
IDW PS 490 | Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen |
IDW PS 520 | Besonderheiten und Problembereiche bei der Abschlussprüfung von Finanzdienstleistungsinstituten (aufgehoben am 25. November 2011 / ersetzt durch IDW PH 9.520.1) |
IDW PS 521 | Die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 36 Abs. 1 Satz 1 WpHG |
IDW PS 522 | Prüfung der Adressenausfallrisiken und des Kreditgeschäfts von Kreditinstituten |
IDW PS 525 | Die Beurteilung des Risikomanagements von Kreditinstituten im Rahmen der Abschlussprüfung |
IDW PS 560 | Die Prüfung der Schadenrückstellung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung von Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen |
IDW PS 570 | Beurteilung von Embedded Value Berichten von Versicherungsunternehmen nach Art des marktkonsistenten Embedded Value (MCEV) entsprechend den Prinzipien des CFO Forums |
IDW PS 610 | Prüfung von Energieversorgungsunternehmen |
IDW PS 650 | Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht |
IDW PS 700 | Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen |
IDW PS 710 | Prüfung des Rechenschaftsberichts einer politischen Partei |
IDW PS 720 | Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG |
IDW PS 721 | Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 16d Abs. 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag |
IDW PS 730 | Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft |
IDW PS 740 | Prüfung von Stiftungen |
IDW PS 750 | Prüfung von Vereinen |
IDW PS 800 | Beurteilung eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmen |
IDW PS 810 | Die Prüfung der Substanzwertrechnung von Leasingunternehmen |
IDW PS 821 | Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung oder prüferischer Durchsicht von Berichten im Bereich der Nachhaltigkeit |
IDW PS 830 | Zur Prüfung Gewerbetreibender i. S. d. § 34c Abs. 1 GewO gemäß § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) |
IDW PS 850 | Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von Informationstechnologie |
IDW PS 860 | IT-Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung |
IDW PS 880 | Die Prüfung von Softwareprodukten |
IDW PS 890 | Die Durchführung von WebTrust-Prüfungen |
IDW PS 900 | Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen |
IDW PS 901 | Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Überleitungsrechnungen nach § 4h EStG in Zusammenhang mit dem Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke) (aufgehoben am 06.06.2012) |
IDW PS 902 | Prüfung des Soll-Ist-Vergleichs in Leistungsnachweisen über durchgeführte Vermögensanlagen |
IDW PS 910 | Grundsätze für die Erteilung eines Comfort Letter |
IDW PS 951 | Die Prüfung des internen Kontrollsystems beim Dienstleistungsunternehmen für auf das Dienstleistungsunternehmen ausgelagerte Funktionen |
IDW PS 970 | Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz |
IDW PS 971 | Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz |
IDW PS 980 | Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen |
IDW PS 981 | Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Risikomanagementsystemen |
IDW PS 982 | Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung des internen Kontrollsystems des internen und externen Berichtswesens |
IDW PS 983 | Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Internen Revisionssystemen |
Siehe auch
- Institut der Wirtschaftsprüfer
- International Standards on Auditing
Weblinks
- IDW Verlautbarungen – IDW Prüfungsstandards
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Prüfungsstandards, Was ist Prüfungsstandards? Was bedeutet Prüfungsstandards?
Das Institut der Wirtschaftsprufer IDW publiziert sogenannte IDW Verlautbarungen Nach diesen Grundsatzen konnen Wirtschaftsprufer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit ihrer Prufungs tatigkeit nachgehen Zu den IDW Verlautbarungen zahlen unter anderem IDW Prufungsstandards IDW PS IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung IDW RS IDW Standards IDW S IDW Prufungshinweise IDW PH und IDW Rechnungslegungshinweise IDW RH Dieser Artikel enthalt neben einer Einleitung uber die Bedeutung der IDW Prufungsstandards aus IDW PS 200 einen Uberblick der IDW Prufungsstandards sowie die vollstandige Liste der IDW Prufungsstandards Stand 2010 Bedeutung der IDW Prufungsstandards Zu den beruflichen Aufgaben der Wirtschaftsprufer gehort es betriebswirtschaftliche Prufungen insbesondere solche von Jahresabschlussen wirtschaftlicher Unternehmen durchzufuhren und Bestatigungsvermerke uber die Vornahme und das Ergebnis solcher Prufungen zu erteilen 2 WPO IDW PS 200 Tz 1 Gegenstand und Umfang der Abschlussprufung leiten sich aus den gesetzlichen Vorschriften ab Die im HGB enthaltenen Regelungen zur Prufung des Jahresabschlusses und des Lageberichts legen den grundsatzlichen Ansatz der Prufung fest enthalten jedoch keine Bestimmungen uber die Durchfuhrung der Prufung somit liegt es im pflichtgemassen Ermessen des Abschlussprufers im Einzelfall Art und Umfang der Prufungsdurchfuhrung zu bestimmen Der Abschlussprufer ist zur gewissenhaften Prufung verpflichtet Dabei ergeben sich unbeschadet der Eigenverantwortlichkeit die im Einzelnen zu beachtenden Kriterien auch aus der Berufsauffassung IDW PS 200 Tz 2 Das Institut der Wirtschaftsprufer in Deutschland e V IDW legt die Berufsauffassung zu den von Wirtschaftsprufern bei der Durchfuhrung von Abschlussprufungen zu beachtenden Zielen und allgemeinen Grundsatzen dar und verdeutlicht zugleich gegenuber der Offentlichkeit den Inhalt und die Grenzen derartiger Prufungen IDW PS 200 Tz 3 Die IDW Prufungsstandards entsprechen den International Standards on Auditing unter Berucksichtigung von Anpassungen des IDWs an geltendes deutsches Recht Uberblick uber die PrufungsstandardsIDW PS 100 Zusammenfassender StandardIDW PS 120 199 QualitatssicherungIDW PS 200 249 Prufungsgegenstand und PrufungsauftragIDW PS 250 299 PrufungsansatzIDW PS 300 399 PrufungsdurchfuhrungIDW PS 400 499 Bestatigungsvermerk Prufungsbericht und BescheinigungenIDW PS 500 799 Abschlussprufung von Unternehmen bestimmter BranchenIDW PS 800 999 andere Reporting AuftrageListe der PrufungsstandardsNr TitelIDW PS 140 Die Durchfuhrung von Qualitatskontrollen in der WirtschaftspruferpraxisIDW PS 200 Ziele und allgemeine Grundsatze der Durchfuhrung von AbschlussprufungenIDW PS 201 Rechnungslegungs und Prufungsgrundsatze fur die AbschlussprufungIDW PS 202 Die Beurteilung von zusatzlichen Informationen die von Unternehmen zusammen mit dem Jahresabschluss veroffentlicht werdenIDW PS 203 Ereignisse nach dem AbschlussstichtagIDW PS 205 Prufung von Eroffnungsbilanzwerten im Rahmen von ErstprufungenIDW PS 208 Zur Durchfuhrung von Gemeinschaftsprufungen Joint Audit IDW PS 210 Zur Aufdeckung von Unregelmassigkeiten im Rahmen der AbschlussprufungIDW PS 220 Beauftragung des AbschlussprufersIDW PS 230 Kenntnisse uber die Geschaftstatigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des zu prufenden Unternehmens im Rahmen der AbschlussprufungIDW PS 240 Grundsatze der Planung von AbschlussprufungenIDW PS 250 Wesentlichkeit im Rahmen der AbschlussprufungIDW PS 255 Beziehungen zu nahestehenden Personen im Rahmen der AbschlussprufungIDW PS 260 Das interne Kontrollsystem im Rahmen der Abschlussprufung ersetzt durch IDW PS 261 IDW PS 261 Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken und Reaktionen des Abschlussprufers auf die beurteilten FehlerrisikenIDW PS 270 Die Beurteilung der Fortfuhrung der Unternehmenstatigkeit im Rahmen der AbschlussprufungIDW PS 300 Prufungsnachweise im Rahmen der AbschlussprufungIDW PS 301 Prufung der VorratsinventurIDW PS 302 Bestatigungen DritterIDW PS 303 Erklarungen der gesetzlichen Vertreter gegenuber dem AbschlusspruferIDW PS 312 Analytische PrufungshandlungenIDW PS 314 Die Prufung von geschatzten Werten in der Rechnungslegung einschliesslich von ZeitwertenIDW PS 315 Die Prufung von Zeitwerten Ersetzt durch den IDW PS 314 n F IDW PS 318 Prufung von Vergleichsangaben uber VorjahreIDW PS 320 Verwendung der Arbeit eines anderen externen PrufersIDW PS 321 Interne Revision und AbschlussprufungIDW PS 322 Verwertung der Arbeit von SachverstandigenIDW PS 330 Abschlussprufung bei Einsatz von InformationstechnologieIDW PS 331 Abschlussprufung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf DienstleistungsunternehmenIDW PS 340 Die Prufung des Risikofruherkennungssystems nach 317 Abs 4 HGBIDW PS 345 Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die AbschlussprufungIDW PS 350 Prufung des LageberichtsIDW PS 400 Grundsatze fur die ordnungsmassige Erteilung von Bestatigungsvermerken bei AbschlussprufungenIDW PS 450 Grundsatze ordnungsmassiger Berichterstattung bei AbschlussprufungenIDW PS 460 Arbeitspapiere des AbschlussprufersIDW PS 470 Grundsatze fur die mundliche Berichterstattung des Abschlussprufers an den AufsichtsratIDW PS 480 Prufung von Abschlussen die nach Rechnungslegungsgrundsatzen fur einen speziellen Zweck aufgestellt wurdenIDW PS 490 Prufung von Finanzaufstellungen oder deren BestandteilenIDW PS 520 Besonderheiten und Problembereiche bei der Abschlussprufung von Finanzdienstleistungsinstituten aufgehoben am 25 November 2011 ersetzt durch IDW PH 9 520 1 IDW PS 521 Die Prufung des Wertpapierdienstleistungsgeschafts nach 36 Abs 1 Satz 1 WpHGIDW PS 522 Prufung der Adressenausfallrisiken und des Kreditgeschafts von KreditinstitutenIDW PS 525 Die Beurteilung des Risikomanagements von Kreditinstituten im Rahmen der AbschlussprufungIDW PS 560 Die Prufung der Schadenruckstellung im Rahmen der Jahresabschlussprufung von Schaden UnfallversicherungsunternehmenIDW PS 570 Beurteilung von Embedded Value Berichten von Versicherungsunternehmen nach Art des marktkonsistenten Embedded Value MCEV entsprechend den Prinzipien des CFO ForumsIDW PS 610 Prufung von EnergieversorgungsunternehmenIDW PS 650 Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprufung von Krankenhausern nach LandeskrankenhausrechtIDW PS 700 Prufung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten offentlicher UnternehmenIDW PS 710 Prufung des Rechenschaftsberichts einer politischen ParteiIDW PS 720 Berichterstattung uber die Erweiterung der Abschlussprufung nach 53 HGrGIDW PS 721 Berichterstattung uber die Erweiterung der Abschlussprufung nach 16d Abs 1 Satz 2 RundfunkstaatsvertragIDW PS 730 Prufung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer GebietskorperschaftIDW PS 740 Prufung von StiftungenIDW PS 750 Prufung von VereinenIDW PS 800 Beurteilung eingetretener oder drohender Zahlungsunfahigkeit bei UnternehmenIDW PS 810 Die Prufung der Substanzwertrechnung von LeasingunternehmenIDW PS 821 Grundsatze ordnungsmassiger Prufung oder pruferischer Durchsicht von Berichten im Bereich der NachhaltigkeitIDW PS 830 Zur Prufung Gewerbetreibender i S d 34c Abs 1 GewO gemass 16 Makler und Bautragerverordnung MaBV IDW PS 850 Projektbegleitende Prufung bei Einsatz von InformationstechnologieIDW PS 860 IT Prufung ausserhalb der AbschlussprufungIDW PS 880 Die Prufung von SoftwareproduktenIDW PS 890 Die Durchfuhrung von WebTrust PrufungenIDW PS 900 Grundsatze fur die pruferische Durchsicht von AbschlussenIDW PS 901 Grundsatze fur die pruferische Durchsicht von Uberleitungsrechnungen nach 4h EStG in Zusammenhang mit dem Betriebsausgabenabzug fur Zinsaufwendungen Zinsschranke aufgehoben am 06 06 2012 IDW PS 902 Prufung des Soll Ist Vergleichs in Leistungsnachweisen uber durchgefuhrte VermogensanlagenIDW PS 910 Grundsatze fur die Erteilung eines Comfort LetterIDW PS 951 Die Prufung des internen Kontrollsystems beim Dienstleistungsunternehmen fur auf das Dienstleistungsunternehmen ausgelagerte FunktionenIDW PS 970 Prufungen nach dem Erneuerbare Energien GesetzIDW PS 971 Prufungen nach dem Kraft Warme KopplungsgesetzIDW PS 980 Grundsatze ordnungsmassiger Prufung von Compliance Management SystemenIDW PS 981 Grundsatze ordnungsmassiger Prufung von RisikomanagementsystemenIDW PS 982 Grundsatze ordnungsmassiger Prufung des internen Kontrollsystems des internen und externen BerichtswesensIDW PS 983 Grundsatze ordnungsmassiger Prufung von Internen RevisionssystemenSiehe auchInstitut der Wirtschaftsprufer International Standards on AuditingWeblinksIDW Verlautbarungen IDW PrufungsstandardsBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten