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Pädagogische Hochschulvertretung

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Pädagogische Hochschulvertretung
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Die Pädagogische Hochschulvertretungen sind die gesetzlichen Interessensvertretungen der Studierenden an österreichischen Pädagogische Hochschulen. Neben der Pädagogischen Hochschulvertretung gibt es außerdem noch für jeden Studiengang eine Studiengangsvertretung. Im Unterschied zu den verfügen die Pädagogischen Hochschulvertretungen nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern sind der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft zuzuordnen. Die Funktionsperiode dauert ein Jahr, die Wahlen finden jeweils in den ersten zwei Monaten eines Studienjahres statt.

Normalerweise setzt sich die Pädagogischen Hochschulvertretung aus allen Mitgliedern der Studiengangsvertretungen zusammen. Hat eine Pädagogische Hochschule jedoch weniger als 250 Studierende, so kann die Pädagogische Hochschulvertretung eine Direktwahl beschließen. In diesem Fall besteht die Pädagogische Hochschulvertretung aus fünf direkt von allen Studierenden gewählten Mitgliedern.

Seit 2005 entsenden die Akademie- beziehungsweise mittlerweile die Pädagogischen Hochschulvertretungen an Hochschulen mit mindestens 1000 Studierenden direkt Mandatarinnen und Mandatare in die ÖH-Bundesvertretung. Pädagogische Hochschulvertretungen an kleineren Hochschulen sind Teil der sogenannten Wahlgemeinschaft. Die Vorsitzenden der Pädagogischen Hochschulvertretungen und der Bundesvertretung bilden gemeinsam die .

Studiengangsvertretung

Für jeden eingerichteten Studiengang ist eine Studiengangsvertretung zu wählen, selbst wenn mehrere Studiengänge zusammengelegt wurden. Die Studiengangsvertretung besteht aus drei beziehungsweise fünf Mitgliedern (bei mehr als 250 Studierenden). Gewählt wird nach dem Grundsatz der Personenwahl. Die Studiengangsvertretung wählt aus ihrer Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Studiengangsvertretung entspricht in Zusammensetzung und Aufgaben den Studienvertretungen an den Universitäten.

Geschichte

Durch eine Novellierung des Hochschülerschaftsgesetzes 1998 wurde 1999 wurde die Mitgliedschaft in der ÖH auf die Studierenden an den Pädagogischen Akademien, an der Donau-Universität Krems und an den Privatuniversitäten ausgedehnt. Anders als für die universitäre Studierendenvertretung wurden aufgrund der geringen Studierendenzahlen der Pädagogischen Akademien keine eigenen Körperschaften eingerichtet. Die Akademievertretungen bestanden aus den für jeden Studiengang separat gewählten Jahrgangssprechern.

Im Zuge der Umwandlung der Pädagogischen Akademien in Pädagogische Hochschulen wurde 2007 das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 angepasst. Das System der Jahrgangssprecher wurde aufgegeben, dafür gibt es seither eine aus drei oder fünf Personen zusammengesetzte Studiengangsvertretung.

Literatur

  • Alexander Egger und Thomas Frad: Hochschülerschaftsgesetz und Studentenheimgesetz. Einführung, Texte, Materialien, Entscheidungen, Anmerkungen. WUV-Universitätsverlag, Wien 2000, ISBN 978-3-85114-444-4, S. 34. 
  • Stefan Huber: ÖH-Recht. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz mit Nebenbestimmungen. 3. überarbeitete Auflage. Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Wien/Graz 2009, ISBN 978-3-7083-0608-7. 

Einzelnachweise

  1. § 20a HSG 1998
  2. Egger/Frad, S. 43–44
Studierendenvertretung im Rahmen des Systems der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

Universitäten:  Studienvertretung | Fakultätsvertretung | Universitätsvertretung der Studierenden

Pädagogische Hochschulen:  Studiengangsvertretung | Pädagogische Hochschulvertretung

Fachhochschulen:  Jahrgangsvertretung | Studiengangsvertretung | Fachhochschul-Studienvertretung

Bundesweit:  Bundesvertretung der Studierenden |

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 13:10

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Die Padagogische Hochschulvertretungen sind die gesetzlichen Interessensvertretungen der Studierenden an osterreichischen Padagogische Hochschulen Neben der Padagogischen Hochschulvertretung gibt es ausserdem noch fur jeden Studiengang eine Studiengangsvertretung Im Unterschied zu den verfugen die Padagogischen Hochschulvertretungen nicht uber eine eigene Rechtspersonlichkeit sondern sind der Osterreichischen Hochschulerinnen und Hochschulerschaft zuzuordnen Die Funktionsperiode dauert ein Jahr die Wahlen finden jeweils in den ersten zwei Monaten eines Studienjahres statt Normalerweise setzt sich die Padagogischen Hochschulvertretung aus allen Mitgliedern der Studiengangsvertretungen zusammen Hat eine Padagogische Hochschule jedoch weniger als 250 Studierende so kann die Padagogische Hochschulvertretung eine Direktwahl beschliessen In diesem Fall besteht die Padagogische Hochschulvertretung aus funf direkt von allen Studierenden gewahlten Mitgliedern Seit 2005 entsenden die Akademie beziehungsweise mittlerweile die Padagogischen Hochschulvertretungen an Hochschulen mit mindestens 1000 Studierenden direkt Mandatarinnen und Mandatare in die OH Bundesvertretung Padagogische Hochschulvertretungen an kleineren Hochschulen sind Teil der sogenannten Wahlgemeinschaft Die Vorsitzenden der Padagogischen Hochschulvertretungen und der Bundesvertretung bilden gemeinsam die StudiengangsvertretungFur jeden eingerichteten Studiengang ist eine Studiengangsvertretung zu wahlen selbst wenn mehrere Studiengange zusammengelegt wurden Die Studiengangsvertretung besteht aus drei beziehungsweise funf Mitgliedern bei mehr als 250 Studierenden Gewahlt wird nach dem Grundsatz der Personenwahl Die Studiengangsvertretung wahlt aus ihrer Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter Die Studiengangsvertretung entspricht in Zusammensetzung und Aufgaben den Studienvertretungen an den Universitaten GeschichteDurch eine Novellierung des Hochschulerschaftsgesetzes 1998 wurde 1999 wurde die Mitgliedschaft in der OH auf die Studierenden an den Padagogischen Akademien an der Donau Universitat Krems und an den Privatuniversitaten ausgedehnt Anders als fur die universitare Studierendenvertretung wurden aufgrund der geringen Studierendenzahlen der Padagogischen Akademien keine eigenen Korperschaften eingerichtet Die Akademievertretungen bestanden aus den fur jeden Studiengang separat gewahlten Jahrgangssprechern Im Zuge der Umwandlung der Padagogischen Akademien in Padagogische Hochschulen wurde 2007 das Hochschulerinnen und Hochschulerschaftsgesetz 1998 angepasst Das System der Jahrgangssprecher wurde aufgegeben dafur gibt es seither eine aus drei oder funf Personen zusammengesetzte Studiengangsvertretung LiteraturAlexander Egger und Thomas Frad Hochschulerschaftsgesetz und Studentenheimgesetz Einfuhrung Texte Materialien Entscheidungen Anmerkungen WUV Universitatsverlag Wien 2000 ISBN 978 3 85114 444 4 S 34 Stefan Huber OH Recht Hochschulerinnen und Hochschulerschaftsgesetz mit Nebenbestimmungen 3 uberarbeitete Auflage Neuer Wissenschaftlicher Verlag Wien Graz 2009 ISBN 978 3 7083 0608 7 Einzelnachweise 20a HSG 1998 Egger Frad S 43 44Studierendenvertretung im Rahmen des Systems der Osterreichischen Hochschulerinnen und Hochschulerschaft Universitaten Studienvertretung Fakultatsvertretung Universitatsvertretung der Studierenden Padagogische Hochschulen Studiengangsvertretung Padagogische Hochschulvertretung Fachhochschulen Jahrgangsvertretung Studiengangsvertretung Fachhochschul Studienvertretung Bundesweit Bundesvertretung der Studierenden

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