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Die Reichsärztekammer existierte von 1936 bis 1945 als eine vom NSDAP Regime errichtete Körperschaft öffentlichen Rechts

Reichsärztekammer

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Die Reichsärztekammer existierte von 1936 bis 1945 als eine vom NSDAP-Regime errichtete Körperschaft öffentlichen Rechts zur Eingliederung der deutschen Ärzteschaft in den NS-Staatsapparat. Sie wurde durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935, die zum 1. April 1936 in Kraft trat, geschaffen, und 1945 vom alliierten Kontrollrat aufgelöst.

Vorläufer

Als Vorläufer kann der 1872 von Hermann Eberhard Friedrich Richter gegründete Deutsche Ärztevereinsbund (Gesamtverband der „wirklich approbierten“ Ärzte) angesehen werden, auf dessen Vorarbeiten 1935 die Deutsche Reichsärzteordnung erlassen wurde.

Der Leipziger Arzt Hermann Hartmann sandte am 25. Juli 1900 einen offenen Brief an die Ärzteschaft mit der Aufforderung, sich zu organisieren. Der Schutzverband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer Standesinteressen wurde am 13. September 1900 gegründet. Im ersten Satzungsentwurf wurde jedoch der Name Verband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen festgelegt. Bis 1924 wurde allgemein die Kurzform Leipziger Verband verwendet.

1913 wurde das Berliner Abkommen zwischen Leipziger Verband und den großen Kassenverbänden geschlossen. Es regelte die Beziehung zwischen Ärzten und Krankenkassen.

1931 entstanden Vorstufen der heutigen Kassenärztlichen Vereinigungen: Der Hartmannbund schloss einen Vertrag mit den bedeutendsten Krankenkassenverbänden. Er trat am 1. Januar 1932 in Kraft. Das Gesetz über die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) vom 2. August 1933 ersetzte die vom Hartmannbund gebildeten örtlichen KVen, die zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts wurden. Der Deutsche Ärztevereinsbund und der Nationalsozialistische Deutsche Ärztebund wurden zusammengeschlossen.

Definition gemäß § 20 Reichsärzteordnung (RÄO) vom 13. Dezember 1935

„Die Reichsärztekammer ist die Vertretung der deutschen Ärzteschaft.“

Aufbau (vergl. RÄO §§ 21–45)

„Die Reichsärztekammer wird erstmalig von ihrem Leiter errichtet“ (§ 89), d. h. von dem NSDAP-Funktionär und damaligen Chef von Hartmannbund und Ärztevereinsbund, Gerhard Wagner. Die Spitze der Reichsärztekammer (RÄK) bestand aus dem von Hitler eingesetzten Leiter nebst Stellvertreter, einem Beirat, einem Amtsarzt, einem Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands, und jeweils einem Delegierten pro (Bezirks-)Ärztekammer, der Untergliederung der RÄK auf Bezirksebene. Die Ärztekammer eines Bezirks, bestehend aus Leiter, Stellvertreter, Beirat, Amtsarzt, Vertreter der medizinischen Universitätsfakultäten und je einem Vertreter der ärztlichen Vereinigungen des Bezirks (ärztliche Bezirksvereinigungen), wurde von der RÄK eingesetzt. Die ärztliche Bezirksvereinigung, kleinste organisatorische Untereinheit der RÄK, bestand aus sämtlichen Ärzten mit Wohnsitz in einem bestimmten Bezirk (die Mitgliedschaft in der Bezirksvereinigung war obligatorisch und beitragspflichtig) und einem von der RÄK eingesetzten Leiter mit Beirat. Es galt der „Arierparagraph“: jüdische Ärzte und „arische“ Ärzte mit jüdischen Ehegatten waren von der Tätigkeit in RÄK bzw. Bezirks-Ärztekammern sowie von der Leitung ärztlicher Bezirksvereinigungen ausgeschlossen (§ 40). Die RÄK war Rechtsnachfolgerin von regionalen ärztlichen Standesvertretungen (§ 86) und des Deutschen Ärztevereinsbundes (§ 87); Rechtsnachfolgerin des Hartmannbundes war die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (§ 87), die innerhalb der RKÄ als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestand und vom Reichsärzteführer (gleichzeitig Leiter der RKÄ) geleitet wurde (§ 36).

Aufgaben

Die RÄK sollte alle Ärzte organisatorisch zusammenfassen und dem NS-Staat und seinen Zielen und Methoden bedingungslos unterordnen (§ 46). So sollte sie u. a. „für die Erhaltung und Hebung der Gesundheit, des Erbguts und der Rasse des deutschen Volkes […] wirken“ (§ 19, § 46). Privatrechtliche „Vereine von Ärzten, welche die Wahrnehmung der Berufsangelegenheiten […] zur Aufgabe haben“, z. B. Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde etc. wurden von der RÄK kontrolliert (§ 87) und gegebenenfalls aufgelöst. Die RÄK sollte aber auch die Honorarverteilung unter den freiberuflich tätigen Ärzte regeln, Streitigkeiten zwischen Ärzten schlichten, die ärztliche Aus- und Fortbildung fördern, für die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Ärzten sorgen, Fürsorgeeinrichtungen für Ärzte schaffen, Berufsvergehen bestrafen (§§ 53, 54) u.v.a.m. Die Reichsärztekammer bzw. zahlreiche ihrer Mitglieder waren direkt und indirekt an der Verfolgung der jüdischen Ärzte beteiligt, am Holocaust und anderen Verbrechen (Zwangssterilisierungen, NS-Patientenmorde, Menschenexperimente, Häftlingstötungen).

Ihren Sitz hatte die Reichsärztekammer in München (Barer Straße 15), eine Geschäftsstelle in Berlin (Lindenstraße 42).

Reichsärzteführer bzw. Reichsgesundheitsführer

Die Vorsitzenden der Reichsärztekammer wurden zunächst als Reichsärzteführer und später als Reichsgesundheitsführer bezeichnet:

  • Gerhard Wagner (1888–1939), deutscher Arzt, „Reichsärzteführer“ (1934–1939)
  • Hans Deuschl (1891–1953), deutscher Arzt, „stellvertretender Reichsärzteführer“ (1933–1939)
  • Leonardo Conti (1900–1945), deutsch-schweizerischer Arzt, „Reichsgesundheitsführer“ (1939–1945)
  • Kurt Blome (1894–1969), deutscher Arzt, „stellvertretender Reichsgesundheitsführer“ (1939-wahrscheinlich 1945)

Auflösung

1945 wurde die Reichsärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands durch Kontrollratsbeschluss aufgelöst.

Nachfolge

1946 wurden die Arbeitsgemeinschaft westdeutscher Ärztekammern und die Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der kassenärztlichen Vereinigungen in den Westzonen neu gegründet. Daraus entstanden die derzeitige Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Siehe auch

  • Medizin im Nationalsozialismus
  • Nürnberger Ärzteprozess

Weblinks

  • Reichsministerium des Inneren: Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935. (pdf) S. 1433–1444, abgerufen am 26. März 2022. 

Literatur

  • Babett Heyder: Die Reichsärzteordnung von 1935 und ihre Folgen für den ärztlichen Berufsstand in den Jahren der nationalsozialistischen Diktatur (= Berichte aus der Rechtswissenschaft). Shaker, Aachen 1996, ISBN 3-8265-5510-4 (Zugleich: Leipzig, Universität, Dissertation, 1995).

Einzelnachweise

  1. Reichsministerium des Inneren: Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935. (pdf) S. 1433–1444, abgerufen am 26. März 2022. 
  2. Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 45 und 68.
  3. Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945. S.Fischer, Frankfurt/Main 2001, ISBN 3-10-039310-4. 
  4. Norbert Jachertz: NS-Machtergreifung(II).Abwärts auf der schiefen Bahn. (pdf) In: Deutsches Ärzteblatt. 11. April 2008, S. 781–784, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. März 2022; abgerufen am 24. März 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  5. Handbuch für das Deutsche Reich 1936. 46. Jahrgang, Berlin 1936, S. 132.
Normdaten (Körperschaft): GND: 30551-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: no2007107154 | VIAF: 143663365

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 27 Jun 2025 / 00:51

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Die Reichsarztekammer existierte von 1936 bis 1945 als eine vom NSDAP Regime errichtete Korperschaft offentlichen Rechts zur Eingliederung der deutschen Arzteschaft in den NS Staatsapparat Sie wurde durch die Reichsarzteordnung vom 13 Dezember 1935 die zum 1 April 1936 in Kraft trat geschaffen und 1945 vom alliierten Kontrollrat aufgelost Reichsarzteordnung vom 13 Dezember 1935 TitelseiteVorlauferAls Vorlaufer kann der 1872 von Hermann Eberhard Friedrich Richter gegrundete Deutsche Arztevereinsbund Gesamtverband der wirklich approbierten Arzte angesehen werden auf dessen Vorarbeiten 1935 die Deutsche Reichsarzteordnung erlassen wurde Der Leipziger Arzt Hermann Hartmann sandte am 25 Juli 1900 einen offenen Brief an die Arzteschaft mit der Aufforderung sich zu organisieren Der Schutzverband der Arzte Deutschlands zur Wahrung ihrer Standesinteressen wurde am 13 September 1900 gegrundet Im ersten Satzungsentwurf wurde jedoch der Name Verband der Arzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen festgelegt Bis 1924 wurde allgemein die Kurzform Leipziger Verband verwendet 1913 wurde das Berliner Abkommen zwischen Leipziger Verband und den grossen Kassenverbanden geschlossen Es regelte die Beziehung zwischen Arzten und Krankenkassen 1931 entstanden Vorstufen der heutigen Kassenarztlichen Vereinigungen Der Hartmannbund schloss einen Vertrag mit den bedeutendsten Krankenkassenverbanden Er trat am 1 Januar 1932 in Kraft Das Gesetz uber die Kassenarztliche Vereinigung Deutschlands KVD vom 2 August 1933 ersetzte die vom Hartmannbund gebildeten ortlichen KVen die zu einer Korperschaft offentlichen Rechts wurden Der Deutsche Arztevereinsbund und der Nationalsozialistische Deutsche Arztebund wurden zusammengeschlossen Definition gemass 20 Reichsarzteordnung RAO vom 13 Dezember 1935 Die Reichsarztekammer ist die Vertretung der deutschen Arzteschaft Aufbau vergl RAO 21 45 Die Reichsarztekammer wird erstmalig von ihrem Leiter errichtet 89 d h von dem NSDAP Funktionar und damaligen Chef von Hartmannbund und Arztevereinsbund Gerhard Wagner Die Spitze der Reichsarztekammer RAK bestand aus dem von Hitler eingesetzten Leiter nebst Stellvertreter einem Beirat einem Amtsarzt einem Vertreter der Kassenarztlichen Vereinigung Deutschlands und jeweils einem Delegierten pro Bezirks Arztekammer der Untergliederung der RAK auf Bezirksebene Die Arztekammer eines Bezirks bestehend aus Leiter Stellvertreter Beirat Amtsarzt Vertreter der medizinischen Universitatsfakultaten und je einem Vertreter der arztlichen Vereinigungen des Bezirks arztliche Bezirksvereinigungen wurde von der RAK eingesetzt Die arztliche Bezirksvereinigung kleinste organisatorische Untereinheit der RAK bestand aus samtlichen Arzten mit Wohnsitz in einem bestimmten Bezirk die Mitgliedschaft in der Bezirksvereinigung war obligatorisch und beitragspflichtig und einem von der RAK eingesetzten Leiter mit Beirat Es galt der Arierparagraph judische Arzte und arische Arzte mit judischen Ehegatten waren von der Tatigkeit in RAK bzw Bezirks Arztekammern sowie von der Leitung arztlicher Bezirksvereinigungen ausgeschlossen 40 Die RAK war Rechtsnachfolgerin von regionalen arztlichen Standesvertretungen 86 und des Deutschen Arztevereinsbundes 87 Rechtsnachfolgerin des Hartmannbundes war die Kassenarztliche Vereinigung Deutschlands 87 die innerhalb der RKA als Korperschaft des offentlichen Rechts bestand und vom Reichsarztefuhrer gleichzeitig Leiter der RKA geleitet wurde 36 AufgabenDie RAK sollte alle Arzte organisatorisch zusammenfassen und dem NS Staat und seinen Zielen und Methoden bedingungslos unterordnen 46 So sollte sie u a fur die Erhaltung und Hebung der Gesundheit des Erbguts und der Rasse des deutschen Volkes wirken 19 46 Privatrechtliche Vereine von Arzten welche die Wahrnehmung der Berufsangelegenheiten zur Aufgabe haben z B Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft fur Chirurgie die Deutsche Gesellschaft fur Kinderheilkunde etc wurden von der RAK kontrolliert 87 und gegebenenfalls aufgelost Die RAK sollte aber auch die Honorarverteilung unter den freiberuflich tatigen Arzte regeln Streitigkeiten zwischen Arzten schlichten die arztliche Aus und Fortbildung fordern fur die ausreichende Versorgung der Bevolkerung mit Arzten sorgen Fursorgeeinrichtungen fur Arzte schaffen Berufsvergehen bestrafen 53 54 u v a m Die Reichsarztekammer bzw zahlreiche ihrer Mitglieder waren direkt und indirekt an der Verfolgung der judischen Arzte beteiligt am Holocaust und anderen Verbrechen Zwangssterilisierungen NS Patientenmorde Menschenexperimente Haftlingstotungen Ihren Sitz hatte die Reichsarztekammer in Munchen Barer Strasse 15 eine Geschaftsstelle in Berlin Lindenstrasse 42 Reichsarztefuhrer bzw ReichsgesundheitsfuhrerDie Vorsitzenden der Reichsarztekammer wurden zunachst als Reichsarztefuhrer und spater als Reichsgesundheitsfuhrer bezeichnet Gerhard Wagner 1888 1939 deutscher Arzt Reichsarztefuhrer 1934 1939 Hans Deuschl 1891 1953 deutscher Arzt stellvertretender Reichsarztefuhrer 1933 1939 Leonardo Conti 1900 1945 deutsch schweizerischer Arzt Reichsgesundheitsfuhrer 1939 1945 Kurt Blome 1894 1969 deutscher Arzt stellvertretender Reichsgesundheitsfuhrer 1939 wahrscheinlich 1945 Auflosung1945 wurde die Reichsarztekammer und die Kassenarztliche Vereinigung Deutschlands durch Kontrollratsbeschluss aufgelost Nachfolge1946 wurden die Arbeitsgemeinschaft westdeutscher Arztekammern und die Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der kassenarztlichen Vereinigungen in den Westzonen neu gegrundet Daraus entstanden die derzeitige Bundesarztekammer und die Kassenarztliche Bundesvereinigung Siehe auchMedizin im Nationalsozialismus Nurnberger ArzteprozessWeblinksReichsministerium des Inneren Reichsarzteordnung vom 13 Dezember 1935 pdf S 1433 1444 abgerufen am 26 Marz 2022 LiteraturBabett Heyder Die Reichsarzteordnung von 1935 und ihre Folgen fur den arztlichen Berufsstand in den Jahren der nationalsozialistischen Diktatur Berichte aus der Rechtswissenschaft Shaker Aachen 1996 ISBN 3 8265 5510 4 Zugleich Leipzig Universitat Dissertation 1995 EinzelnachweiseReichsministerium des Inneren Reichsarzteordnung vom 13 Dezember 1935 pdf S 1433 1444 abgerufen am 26 Marz 2022 Paul Diepgen Heinz Goerke Aschoff Diepgen Goerke Kurze Ubersichtstabelle zur Geschichte der Medizin 7 neubearbeitete Auflage Springer Berlin Gottingen Heidelberg 1960 S 45 und 68 Ernst Klee Deutsche Medizin im Dritten Reich Karrieren vor und nach 1945 S Fischer Frankfurt Main 2001 ISBN 3 10 039310 4 Norbert Jachertz NS Machtergreifung II Abwarts auf der schiefen Bahn pdf In Deutsches Arzteblatt 11 April 2008 S 781 784 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 24 Marz 2022 abgerufen am 24 Marz 2022 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Handbuch fur das Deutsche Reich 1936 46 Jahrgang Berlin 1936 S 132 Normdaten 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