Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Unter Schätzung versteht man die genäherte Bestimmung von Zahlenwerten Größen oder Parametern durch Augenschein Erfahrun

Schätzung

  • Startseite
  • Schätzung
Schätzung
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Unter Schätzung versteht man die genäherte Bestimmung von Zahlenwerten, Größen oder Parametern durch Augenschein, Erfahrung oder statistisch-mathematische Methoden. Das Ergebnis einer Schätzung weicht im Regelfall vom wahren Wert ab. Jede Messung – in welchem Genauigkeitsbereich auch immer – ist mit unvermeidlichen Messunsicherheiten behaftet, sodass man nie wahre Werte erhält, sondern nur wahrscheinlich(st)e Werte. Das gilt auch für zählbaren Größen.

Umgangssprachliche Bedeutung

Im Alltag spricht man von Schätzung, wenn das Ergebnis auf raschem Wege nach dem Augenschein, mit Intuition oder mittels Erfahrung bestimmt wird. Genauer ausgedrückt, ist eine Schätzung die intuitive Zahlenangabe oder Bewertung von messbaren (meist physikalischen) oder zählbaren Größen. Sie wird meistens einer genaueren Bestimmung vorgezogen, weil deren Aufwand zu groß wäre oder der Schätzfehler in der Praxis bedeutungslos ist.

Einige Beispiele:

  • „Ich schätze, ein Teelöffel Salz ist zu viel.“
  • „Ich schätze, wir sind 2 km gelaufen.“
  • „Der Höhenmesser hat meine grobe Schätzung halbwegs bestätigt.“
  • „Ich schätze, es sind 10 Minuten vergangen.“
  • „Die Polizei schätzte die Beteiligung auf 5000 Demonstranten.“

Ein häufiges umgangssprachliches Synonym für eine grobe intuitive Schätzung lautet „Pi mal Daumen“ oder „über den Daumen gepeilt“. Zur raschen Verbesserung solcher Vorgangsweisen gibt es für viele Bereiche sogenannte Faustformeln.

Ein Schätzwert einer sehr ungenauen Schätzung oder eine beliebig angenommene Zahl wird auch mit "das ist eine Hausnummer" umschrieben.

Schätzungen in der Statistik

→ Hauptartikel: Statistische Schätzverfahren

In der Statistik wird als Schätzung eine genäherte Ermittlung (Approximation) von Zahlenwerten, Parametern oder Resultaten bezeichnet. Ihre Genauigkeit wird bei Messwerten als deren Messunsicherheit ermittelt und angegeben bzw. anhand der verfügbaren Ressourcen oder Bedingungen gewählt – wonach sich dann Schätzmethode und Aufwand richten.

Schätzung in Wirtschaft und Technik

Viele Entscheidungen in Unternehmen und in Projekten fallen weniger aufgrund genau kalkulierbarer Kennzahlen (betriebswirtschaftliche oder volkswirtschaftliche Kennzahlen) als vielmehr nach Erfahrung, Prognosen, grober Verlaufsschätzung oder der Befragung nur weniger Personen. Hierunter fallen im Bankwesen die Wertermittlung oder Sicherheitenbewertung oder auch die Arbeitsmarktprognose. Dennoch ist zum Beispiel die Delphi-Methode (referierte Befragung von Fachleuten) ein allgemein anerkanntes Mittel, um Zukunftsentwicklungen abzuschätzen.

Siehe auch: Ausgleichsrechnung und Intuition

Schätzung im Steuerrecht (Deutschland)

Das Steuerrecht verlangt grundsätzlich, dass alle für die Besteuerung relevanten Tatsachen vom Finanzamt nach Maßgabe von § 88 AO ermittelt werden müssen, wobei der Steuerpflichtige hieran, beispielsweise durch Steuererklärungen, nach § 90 mitwirken muss. Kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln, regelt § 162, dass die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen sind. Gegenstand der Schätzung sind die sogenannten Besteuerungsgrundlagen, also etwa der Gewinn oder der Umsatz, nicht aber die Steuer selbst.

Schätzungsanlass

Eine Schätzung kommt nur in Betracht, wenn ein Schätzungsanlass gegeben ist. Das Steuerrecht kennt drei unterschiedliche Schätzungsanlässe, namentlich den sachtypischen Beweisnotstand, den Pflichtenverstoß durch den Steuerpflichtigen und die Grundlagenschätzung nach § 162 Abs. 5 AO.

Sachtypischer Beweisnotstand

Ein sachtypischer Beweisnotstand liegt vor, wenn sich eine Tatsache naturgemäß nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand vollständig aufklären lässt. Beispiel:

"Ein Unternehmer erwirbt er Mobiltelefon, dass er sowohl für betriebliche wie auch für private Zwecke nutzt. Er möchte einen Teil der Anschaffungskosten als Betriebsausgaben in seinem Betrieb geltend machen. Es ist praktisch unmöglich, aufzuklären, wie das exakte Verhältnis von privater und betrieblicher Nutzung ist. Das Finanzamt kann das Aufteilungsverhältnis allerdings schätzen."

Pflichtenverstoß durch den Steuerpflichtigen

Das Steuerrecht legt dem Steuerpflichtigen eine Vielzahl an Mitwirkungs-, Dokumentations- und Nachweißpflichten auf. Verletzt der Steuerpflichtige diese Pflichten, muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, wenn es den Sachverhalt anders nicht aufklären kann. Typische Anwendungsfälle sind vor allem Mängel der Buchführung oder das Fehlen notwendiger Aufzeichnungen. Dabei ist unerheblich, ob der Steuerpflichtige den Pflichtenverstoß verschuldet hat oder nicht. Beispiel:

"Ein Kioskbetreiber vereinnahmt ausschließlich Bargeld in einer einfachen Registerkasse. Er nimmt täglich einen Betrag aus der Kasse, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Er dokumentiert weder seine täglichen Einnahmen, noch seine Barentnahmen in einem Kassenbuch, obwohl er hierzu nach § 146 AO verpflichtet wäre. Weder seine Umsätze noch sein Gewinn sind wegen des Fehlens der Aufzeichnungen ermittelbar. Es liegt ein Schätzungsanlass vor. Das gleiche Ergebnis läge vor, wenn der Steuerpflichtige das Kassenbuch zwar ordnungsgemäß geführt hätte, dieses aber ohne sein Verschulden bei einem Brand oder einem Wasserschaden zerstört wird."

Grundlagenschätzung nach § 162 Abs. 5 AO

Zuletzt gestattet § 162 Abs. 5 AO der Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen auch dann zu Schätzen, wenn ein Steuerbescheid erteilt werden soll, aber ein erforderlicher Grundlagenbescheid noch nicht vorliegt. Beispiel:

"Ein Arbeitnehmer erzielt vor allem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Er ist aber auch an einer Personengesellschaft beteiligt, die gewerbliche Einkünfte erzielt. Über Letztere müsste eigentlich ein Grundlagenbescheid ergeben. Beide Einkunftsarten müssen im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt werden. Da bereits eine Lohnsteuerjahresbescheinigung vorliegt, sich die Ermittlung des Einkommens der Personengesellschaft aber noch hinzieht, schätzt das Finanzamt insoweit die Einkünfte und erlässt einen vorläufigen Steuerbescheid, der spätestens dann zu ändern ist, wenn der Grundlagenbescheid über die Einkünfte der Personengesellschaft vorliegt."

Schätzungsverpflichteter und Beteiligung des Steuerpflichtigen

Im Besteuerungsverfahren ist grundsätzlich die Finanzbehörde zur Schätzung verpflichtet. Die Schätzung des Finanzamtes ist im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar, wobei das Finanzgericht eine eigene Schätzungsbefugnis aus § 96 Abs. 1 FGO in Verbindung mit § 162 AO hat. Es kann seine Schätzung an die Stelle der Schätzung der Finanzbehörde setzen. Es darf sich allerdings auch darauf beschränken, die substantiierten Einwände des Steuerpflichtigen gegen die Schätzung zu überprüfen. Zur Entlastung der Finanzrichter verfügen einige Finanzgerichte über sogenannte gerichtseigene Prüfer zur Sachverhaltsermittlung und Überprüfung von Schätzungen. Der Steuerpflichtige hat in allen Verfahrensschritten Anspruch auf rechtliches Gehör; ihm muss die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den erheblichen Tatsachen zu äußern.

Schätzungsziel und Schätzungsmethoden

Ziel der Schätzung ist die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, die die größte Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit haben. In der Praxis haben sich drei Arten von Schätzungsmethoden herausgebildet, namentlich der innere Betriebsvergleich, der äußere Betriebsvergleich und die Deckungsrechnungen.

Innerer Betriebsvergleich

Beim inneren Betriebsvergleich werden Erkenntnisse aus dem Betrieb selbst herangezogen, um die Besteuerungsgrundlagen für einen bestimmten Zeitraum zu schätzen. So können die Besteuerungsgrundlagen für das zu schätzende Veranlagungsjahr aus den Vorjahresdaten abgeleitet werden. Auch können die Betriebsergebnisse auf Basis der Daten des Steuerpflichtigen nachkalkuliert werden. Hierneben existieren eine Vielzahl weiterer Methoden des inneren Betriebsvergleichs.

Äußerer Betriebsvergleich

Soweit ein innerer Betriebsvergleich nicht in Betracht kommt, kann auch ein äußerer Betriebsvergleich vorgenommen werden. Hierbei kann der zu schätzende Betrieb mit gleichartigen Betrieben verglichen werden, wobei aus den betrieblichen Kennzahlen der anderen Betriebe auf die Besteuerungsgrundlagen schlossen wird. Der direkte Betriebsvergleich hat praktisch kaum Bedeutung. Hauptanwendungsfall des äußeren Betriebsvergleichs ist die sogenannte Richtsatzschätzung. Hierbei greift die Finanzverwaltung auf die sogenannte amtliche Richtsatzsammlung zurück, die durchschnittliche betriebliche Kennzahlen zu Betrieben bestimmter Branchen enthält. Aus diesen Kennzahlen kann die Finanzbehörde auf die Besteuerungsgrundlagen des zu schätzenden Betriebes schließen. Die rechtswissenschaftliche Literatur kritisiert die Richtsatzsammlung seit längerem, unter anderem, weil für den Steuerpflichtigen die Zusammensetzung der Richtsätze nicht nachvollziehbar ist und die Datenauswahl und Gewichtung fehlerhaft seien. Der Bundesfinanzhof hat die Datenauswahl und die Überprüfbarkeit zum Gegenstand eine Revisionsverfahrens gemacht, welches bisher noch nicht abgeschlossen ist (Stand: Januar 2025).

Deckungsrechnungen

Hierneben kommen Deckungsrechnungen als Schätzungsgrundlagen in Betracht. Hierbei werden beispielsweise Geldflüsse einer Plausibilitätskontrolle unterzogen. Beispiel hierfür ist die sogenannte Geldverkehrrechnung; bei dieser prüft die Finanzbehörde beispielsweise, ob der Geldverkehr beim Steuerpflichtigen ausreichend ist, um etwa die private Lebensführung zu bestreiten oder ob noch Geld aus unbekannter Quelle – etwa aus Schwarzeeinnahmen – vorliegen muss.

Schätzung im Zivilprozess

Auch im Zivilprozess ist die Schätzung durch das Gericht gemäß § 287 ZPO zulässig, wenn zwischen den Parteien streitig ist, ob ein Schaden entstanden und wie hoch der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse ist. Dabei hat das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu entscheiden und gegebenenfalls Beweise zu erheben. Gleiches gilt, wenn zwischen den Parteien die Höhe einer Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zu der Bedeutung des streitigen Teiles der Forderung in keinem Verhältnis stehen. Das Gesetz nimmt dabei in Kauf, dass das Ergebnis der Schätzung nicht selten mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt, anderseits soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen. In jedem Fall muss eine Schätzung unterbleiben, wenn sie mangels konkreter Anhaltspunkte vollkommen in der Luft hinge und daher willkürlich wäre. Gelangt das Gericht zu keiner für eine Schätzung hinreichenden Überzeugung, kommt es zum non liquet.

Weblinks

Wiktionary: Schätzung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. eine Hausnummer nennen, bei dwds.de, Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften: Der Deutsche Wortschatz von 1600 bis heute
  2. Vgl. Rüsken in Klein, AO, 17. Auflage 2023, § 162 AO, Rn. 9.
  3. Rüsken in Klein, AO, 17. Auflage 2023, § 162 AO, Rn. 3.
  4. Rüsken in Klein, AO, 17. Auflage 2023, § 162 AO, Rn. 3 ff.
  5. Rüsken in Klein, AO, 17. Auflage 2023, § 162 AO, Rn. 3a.
  6. BFH v. 15.02.1989 - X R 16/86.
  7. Rüsken in Klein, AO, 17. Auflage 2023, § 162 AO, Rn. 23 f.
  8. BFH v. 03.05.2012 - III B 27/11.
  9. Rüsken in Klein, AO, 17. Auflage 2023, § 162 AO, Rn. 85.
  10. BFH v. 23.04.2015 - V R 32/14.
  11. Gercke in Koenig, AO, 5. Auflage 2024, § 162 AO, Rn. 131.
  12. BFH v. 21.02.1995 - IX R 41/94; BFH v. 20.09.1989 - X R 39/87.
  13. BGH v. 06.02.1991 - II R 87/88; kritisch Klein, DStR 2024, 1335, 1337.
  14. Gercke in Koenig, AO, 5. Auflage 2024, § 162 AO, Rn. 114.
  15. Krömker in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, Stand: Januar 2024, § 162 AO; Rn. 10; Gercke in Koenig, AO, 5. Auflage 2024, § 162 AO, Rn. 103.
  16. Gercke in Koenig, AO, 5. Auflage 2024, § 162 AO, Rn. 104.
  17. BFH v. 17.11.1981 - VIII R 174/77.
  18. Vgl. BFH v. 16.12.2021 - IV R 2/18.
  19. Gercke in Koenig, AO, 5. Auflage 2024, § 162 AO, Rn. 109.
  20. Klein, DStR 2024, 1335.
  21. Brinkmann, Schätzungen im Steuerrecht, 6. Auflage 2023, Rn. 649.
  22. Klein, DStR 2024, 1335 ff; Beyer NWB 2023, 2299; Burkhard StBp 2023, 358; Bellinger StBp 2023, 235; Weber StB 2021, 22; Slahor/Weber DStR 2020, 2058; Beyer NWB 2018, 3232.
  23. Klein, DStR 2024, 1335, 1336 ff.
  24. BFH v. 14.12.2022 - X R 19/21.
  25. Gercke in Koenig, AO, 5. Auflage 2024, § 162 AO, Rn. 10 ff.
  26. Gercke in Koenig, AO, 5. Auflage 2024, § 162 AO, Rn. 111.
  27. vgl. BGH 24. Juni 2009, VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4193791-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 14:03

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Schätzung, Was ist Schätzung? Was bedeutet Schätzung?

Unter Schatzung versteht man die genaherte Bestimmung von Zahlenwerten Grossen oder Parametern durch Augenschein Erfahrung oder statistisch mathematische Methoden Das Ergebnis einer Schatzung weicht im Regelfall vom wahren Wert ab Jede Messung in welchem Genauigkeitsbereich auch immer ist mit unvermeidlichen Messunsicherheiten behaftet sodass man nie wahre Werte erhalt sondern nur wahrscheinlich st e Werte Das gilt auch fur zahlbaren Grossen Umgangssprachliche BedeutungIm Alltag spricht man von Schatzung wenn das Ergebnis auf raschem Wege nach dem Augenschein mit Intuition oder mittels Erfahrung bestimmt wird Genauer ausgedruckt ist eine Schatzung die intuitive Zahlenangabe oder Bewertung von messbaren meist physikalischen oder zahlbaren Grossen Sie wird meistens einer genaueren Bestimmung vorgezogen weil deren Aufwand zu gross ware oder der Schatzfehler in der Praxis bedeutungslos ist Einige Beispiele Ich schatze ein Teeloffel Salz ist zu viel Ich schatze wir sind 2 km gelaufen Der Hohenmesser hat meine grobe Schatzung halbwegs bestatigt Ich schatze es sind 10 Minuten vergangen Die Polizei schatzte die Beteiligung auf 5000 Demonstranten Ein haufiges umgangssprachliches Synonym fur eine grobe intuitive Schatzung lautet Pi mal Daumen oder uber den Daumen gepeilt Zur raschen Verbesserung solcher Vorgangsweisen gibt es fur viele Bereiche sogenannte Faustformeln Ein Schatzwert einer sehr ungenauen Schatzung oder eine beliebig angenommene Zahl wird auch mit das ist eine Hausnummer umschrieben Schatzungen in der Statistik Hauptartikel Statistische Schatzverfahren In der Statistik wird als Schatzung eine genaherte Ermittlung Approximation von Zahlenwerten Parametern oder Resultaten bezeichnet Ihre Genauigkeit wird bei Messwerten als deren Messunsicherheit ermittelt und angegeben bzw anhand der verfugbaren Ressourcen oder Bedingungen gewahlt wonach sich dann Schatzmethode und Aufwand richten Schatzung in Wirtschaft und TechnikViele Entscheidungen in Unternehmen und in Projekten fallen weniger aufgrund genau kalkulierbarer Kennzahlen betriebswirtschaftliche oder volkswirtschaftliche Kennzahlen als vielmehr nach Erfahrung Prognosen grober Verlaufsschatzung oder der Befragung nur weniger Personen Hierunter fallen im Bankwesen die Wertermittlung oder Sicherheitenbewertung oder auch die Arbeitsmarktprognose Dennoch ist zum Beispiel die Delphi Methode referierte Befragung von Fachleuten ein allgemein anerkanntes Mittel um Zukunftsentwicklungen abzuschatzen Siehe auch Ausgleichsrechnung und IntuitionSchatzung im Steuerrecht Deutschland Das Steuerrecht verlangt grundsatzlich dass alle fur die Besteuerung relevanten Tatsachen vom Finanzamt nach Massgabe von 88 AO ermittelt werden mussen wobei der Steuerpflichtige hieran beispielsweise durch Steuererklarungen nach 90 mitwirken muss Kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln regelt 162 dass die Besteuerungsgrundlagen zu schatzen sind Gegenstand der Schatzung sind die sogenannten Besteuerungsgrundlagen also etwa der Gewinn oder der Umsatz nicht aber die Steuer selbst Schatzungsanlass Eine Schatzung kommt nur in Betracht wenn ein Schatzungsanlass gegeben ist Das Steuerrecht kennt drei unterschiedliche Schatzungsanlasse namentlich den sachtypischen Beweisnotstand den Pflichtenverstoss durch den Steuerpflichtigen und die Grundlagenschatzung nach 162 Abs 5 AO Sachtypischer Beweisnotstand Ein sachtypischer Beweisnotstand liegt vor wenn sich eine Tatsache naturgemass nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand vollstandig aufklaren lasst Beispiel Ein Unternehmer erwirbt er Mobiltelefon dass er sowohl fur betriebliche wie auch fur private Zwecke nutzt Er mochte einen Teil der Anschaffungskosten als Betriebsausgaben in seinem Betrieb geltend machen Es ist praktisch unmoglich aufzuklaren wie das exakte Verhaltnis von privater und betrieblicher Nutzung ist Das Finanzamt kann das Aufteilungsverhaltnis allerdings schatzen Pflichtenverstoss durch den Steuerpflichtigen Das Steuerrecht legt dem Steuerpflichtigen eine Vielzahl an Mitwirkungs Dokumentations und Nachweisspflichten auf Verletzt der Steuerpflichtige diese Pflichten muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schatzen wenn es den Sachverhalt anders nicht aufklaren kann Typische Anwendungsfalle sind vor allem Mangel der Buchfuhrung oder das Fehlen notwendiger Aufzeichnungen Dabei ist unerheblich ob der Steuerpflichtige den Pflichtenverstoss verschuldet hat oder nicht Beispiel Ein Kioskbetreiber vereinnahmt ausschliesslich Bargeld in einer einfachen Registerkasse Er nimmt taglich einen Betrag aus der Kasse um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten Er dokumentiert weder seine taglichen Einnahmen noch seine Barentnahmen in einem Kassenbuch obwohl er hierzu nach 146 AO verpflichtet ware Weder seine Umsatze noch sein Gewinn sind wegen des Fehlens der Aufzeichnungen ermittelbar Es liegt ein Schatzungsanlass vor Das gleiche Ergebnis lage vor wenn der Steuerpflichtige das Kassenbuch zwar ordnungsgemass gefuhrt hatte dieses aber ohne sein Verschulden bei einem Brand oder einem Wasserschaden zerstort wird Grundlagenschatzung nach 162 Abs 5 AO Zuletzt gestattet 162 Abs 5 AO der Finanzbehorde die Besteuerungsgrundlagen auch dann zu Schatzen wenn ein Steuerbescheid erteilt werden soll aber ein erforderlicher Grundlagenbescheid noch nicht vorliegt Beispiel Ein Arbeitnehmer erzielt vor allem Einkommen aus nichtselbstandiger Arbeit Er ist aber auch an einer Personengesellschaft beteiligt die gewerbliche Einkunfte erzielt Uber Letztere musste eigentlich ein Grundlagenbescheid ergeben Beide Einkunftsarten mussen im Einkommensteuerbescheid berucksichtigt werden Da bereits eine Lohnsteuerjahresbescheinigung vorliegt sich die Ermittlung des Einkommens der Personengesellschaft aber noch hinzieht schatzt das Finanzamt insoweit die Einkunfte und erlasst einen vorlaufigen Steuerbescheid der spatestens dann zu andern ist wenn der Grundlagenbescheid uber die Einkunfte der Personengesellschaft vorliegt Schatzungsverpflichteter und Beteiligung des Steuerpflichtigen Im Besteuerungsverfahren ist grundsatzlich die Finanzbehorde zur Schatzung verpflichtet Die Schatzung des Finanzamtes ist im gerichtlichen Verfahren voll uberprufbar wobei das Finanzgericht eine eigene Schatzungsbefugnis aus 96 Abs 1 FGO in Verbindung mit 162 AO hat Es kann seine Schatzung an die Stelle der Schatzung der Finanzbehorde setzen Es darf sich allerdings auch darauf beschranken die substantiierten Einwande des Steuerpflichtigen gegen die Schatzung zu uberprufen Zur Entlastung der Finanzrichter verfugen einige Finanzgerichte uber sogenannte gerichtseigene Prufer zur Sachverhaltsermittlung und Uberprufung von Schatzungen Der Steuerpflichtige hat in allen Verfahrensschritten Anspruch auf rechtliches Gehor ihm muss die Gelegenheit gegeben werden sich zu den erheblichen Tatsachen zu aussern Schatzungsziel und Schatzungsmethoden Ziel der Schatzung ist die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen die die grosste Wahrscheinlichkeit fur die Richtigkeit haben In der Praxis haben sich drei Arten von Schatzungsmethoden herausgebildet namentlich der innere Betriebsvergleich der aussere Betriebsvergleich und die Deckungsrechnungen Innerer Betriebsvergleich Beim inneren Betriebsvergleich werden Erkenntnisse aus dem Betrieb selbst herangezogen um die Besteuerungsgrundlagen fur einen bestimmten Zeitraum zu schatzen So konnen die Besteuerungsgrundlagen fur das zu schatzende Veranlagungsjahr aus den Vorjahresdaten abgeleitet werden Auch konnen die Betriebsergebnisse auf Basis der Daten des Steuerpflichtigen nachkalkuliert werden Hierneben existieren eine Vielzahl weiterer Methoden des inneren Betriebsvergleichs Ausserer Betriebsvergleich Soweit ein innerer Betriebsvergleich nicht in Betracht kommt kann auch ein ausserer Betriebsvergleich vorgenommen werden Hierbei kann der zu schatzende Betrieb mit gleichartigen Betrieben verglichen werden wobei aus den betrieblichen Kennzahlen der anderen Betriebe auf die Besteuerungsgrundlagen schlossen wird Der direkte Betriebsvergleich hat praktisch kaum Bedeutung Hauptanwendungsfall des ausseren Betriebsvergleichs ist die sogenannte Richtsatzschatzung Hierbei greift die Finanzverwaltung auf die sogenannte amtliche Richtsatzsammlung zuruck die durchschnittliche betriebliche Kennzahlen zu Betrieben bestimmter Branchen enthalt Aus diesen Kennzahlen kann die Finanzbehorde auf die Besteuerungsgrundlagen des zu schatzenden Betriebes schliessen Die rechtswissenschaftliche Literatur kritisiert die Richtsatzsammlung seit langerem unter anderem weil fur den Steuerpflichtigen die Zusammensetzung der Richtsatze nicht nachvollziehbar ist und die Datenauswahl und Gewichtung fehlerhaft seien Der Bundesfinanzhof hat die Datenauswahl und die Uberprufbarkeit zum Gegenstand eine Revisionsverfahrens gemacht welches bisher noch nicht abgeschlossen ist Stand Januar 2025 Deckungsrechnungen Hierneben kommen Deckungsrechnungen als Schatzungsgrundlagen in Betracht Hierbei werden beispielsweise Geldflusse einer Plausibilitatskontrolle unterzogen Beispiel hierfur ist die sogenannte Geldverkehrrechnung bei dieser pruft die Finanzbehorde beispielsweise ob der Geldverkehr beim Steuerpflichtigen ausreichend ist um etwa die private Lebensfuhrung zu bestreiten oder ob noch Geld aus unbekannter Quelle etwa aus Schwarzeeinnahmen vorliegen muss Schatzung im ZivilprozessAuch im Zivilprozess ist die Schatzung durch das Gericht gemass 287 ZPO zulassig wenn zwischen den Parteien streitig ist ob ein Schaden entstanden und wie hoch der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse ist Dabei hat das Gericht unter Wurdigung aller Umstande nach freier Uberzeugung zu entscheiden und gegebenenfalls Beweise zu erheben Gleiches gilt wenn zwischen den Parteien die Hohe einer Forderung streitig ist und die vollstandige Aufklarung aller hierfur massgebenden Umstande mit Schwierigkeiten verbunden ist die zu der Bedeutung des streitigen Teiles der Forderung in keinem Verhaltnis stehen Das Gesetz nimmt dabei in Kauf dass das Ergebnis der Schatzung nicht selten mit der Wirklichkeit nicht ubereinstimmt anderseits soll die Schatzung moglichst nahe an diese heranfuhren In jedem Fall muss eine Schatzung unterbleiben wenn sie mangels konkreter Anhaltspunkte vollkommen in der Luft hinge und daher willkurlich ware Gelangt das Gericht zu keiner fur eine Schatzung hinreichenden Uberzeugung kommt es zum non liquet WeblinksWiktionary Schatzung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweiseeine Hausnummer nennen bei dwds de Berlin Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften Der Deutsche Wortschatz von 1600 bis heute Vgl Rusken in Klein AO 17 Auflage 2023 162 AO Rn 9 Rusken in Klein AO 17 Auflage 2023 162 AO Rn 3 Rusken in Klein AO 17 Auflage 2023 162 AO Rn 3 ff Rusken in Klein AO 17 Auflage 2023 162 AO Rn 3a BFH v 15 02 1989 X R 16 86 Rusken in Klein AO 17 Auflage 2023 162 AO Rn 23 f BFH v 03 05 2012 III B 27 11 Rusken in Klein AO 17 Auflage 2023 162 AO Rn 85 BFH v 23 04 2015 V R 32 14 Gercke in Koenig AO 5 Auflage 2024 162 AO Rn 131 BFH v 21 02 1995 IX R 41 94 BFH v 20 09 1989 X R 39 87 BGH v 06 02 1991 II R 87 88 kritisch Klein DStR 2024 1335 1337 Gercke in Koenig AO 5 Auflage 2024 162 AO Rn 114 Kromker in Lippross Seibel Basiskommentar Steuerrecht Stand Januar 2024 162 AO Rn 10 Gercke in Koenig AO 5 Auflage 2024 162 AO Rn 103 Gercke in Koenig AO 5 Auflage 2024 162 AO Rn 104 BFH v 17 11 1981 VIII R 174 77 Vgl BFH v 16 12 2021 IV R 2 18 Gercke in Koenig AO 5 Auflage 2024 162 AO Rn 109 Klein DStR 2024 1335 Brinkmann Schatzungen im Steuerrecht 6 Auflage 2023 Rn 649 Klein DStR 2024 1335 ff Beyer NWB 2023 2299 Burkhard StBp 2023 358 Bellinger StBp 2023 235 Weber StB 2021 22 Slahor Weber DStR 2020 2058 Beyer NWB 2018 3232 Klein DStR 2024 1335 1336 ff BFH v 14 12 2022 X R 19 21 Gercke in Koenig AO 5 Auflage 2024 162 AO Rn 10 ff Gercke in Koenig AO 5 Auflage 2024 162 AO Rn 111 vgl BGH 24 Juni 2009 VIII ZR 332 07 NJW RR 2009 1404 Normdaten Sachbegriff GND 4193791 0 GND Explorer lobid OGND AKS

Neueste Artikel
  • Juni 24, 2025

    Beschlussfähigkeit

  • Juni 23, 2025

    Berufstätigkeit

  • Juni 21, 2025

    Berufsjäger

  • Juni 24, 2025

    Beringstraßentunnel

  • Juni 24, 2025

    Beringstraße

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.