Staatliche Unabhängigkeit bezeichnet das Recht eines Staatswesens seine Entscheidungen unabhängig von Bevormundung durch
Staatliche Unabhängigkeit

Staatliche Unabhängigkeit bezeichnet das Recht eines Staatswesens, seine Entscheidungen unabhängig von Bevormundung durch einen anderen Staat zu treffen. Damit ist sie juristisch dasselbe wie völkerrechtliche Souveränität; trotzdem sind beide Begriffe nicht synonym.
Souveränität und Unabhängigkeit
Der Begriff Souveränität kommt aus der Absolutismuslehre des französischen Staatstheoretikers Jean Bodin (* 1529/1530; † 1596). Der Souverän ist nach der ursprünglichen Definition der absolute Monarch, der über Allem und über Allen steht, seine Entscheidungen also ohne Rücksicht auf andere innenpolitische Kräfte fällen kann.
Der Begriff der Unabhängigkeit ist dagegen mit dem Begriff der Freiheit verbunden, auf Gemeinschaften übertragen mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Dementsprechend steht am Anfang der Existenz aller Republiken, die durch Loslösung aus einem Kolonialreich oder Abspaltung von einem Staat hervorgegangen sind, die Erklärung und – manchmal erst Jahre später – die Anerkennung ihrer staatlichen Unabhängigkeit.
Gleichberechtigte Vertragsbindung und staatliche Abhängigkeit
Weltweite internationale Verträge, herbeigeführt durch die UNO, ebenso wie die Zugehörigkeit zu speziellen Bündnissen wie der NATO oder engeren Gemeinschaften wie der Europäischen Union (EU) beschränken zwar durchaus den Handlungsspielraum von Staaten, aber in demokratischen Staaten bedürfen zwischenstaatliche Vereinbarungen der Zustimmung durch Parlamente oder Plebiszite. Dadurch sind Handlungsbeschränkungen durch gleichberechtigt ausgehandelte Verträge etwas anderes als die Abhängigkeit einer Kolonie von ihrem Mutterland oder einer Provinz von ihrem Zentralstaat.
Ideell ist der Unterschied zwischen gleichberechtigter Vertragsbindung und staatlicher Abhängigkeit groß, praktisch war und ist er nicht selten geringer, insbesondere bei Militärbündnissen.
Siehe auch
- Liste der Unabhängigkeitsdaten von Staaten
- Liste von Unabhängigkeitsreferenden
- Unabhängigkeitserklärung
Weblinks
- Bundeszentrale für Politische Bildung: Dossier Afrika – Staatliche Unabhängigkeit seit den fünfziger Jahren
- UN-Deklaration vom 14. Dezember 1960:Declaration on the Granting of Independence to Colonial Countries and Peoples
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Staatliche Unabhangigkeit bezeichnet das Recht eines Staatswesens seine Entscheidungen unabhangig von Bevormundung durch einen anderen Staat zu treffen Damit ist sie juristisch dasselbe wie volkerrechtliche Souveranitat trotzdem sind beide Begriffe nicht synonym Simon Bolivar Freiheitsheld mehrerer sudamerikanischer StaatenMahatma Gandhi hier auf dem Salzmarsch erkampfte gewaltfrei die Unabhangigkeit Indiens Unabhangigkeitsdenkmal in LitauenSouveranitat und UnabhangigkeitDer Begriff Souveranitat kommt aus der Absolutismuslehre des franzosischen Staatstheoretikers Jean Bodin 1529 1530 1596 Der Souveran ist nach der ursprunglichen Definition der absolute Monarch der uber Allem und uber Allen steht seine Entscheidungen also ohne Rucksicht auf andere innenpolitische Krafte fallen kann Der Begriff der Unabhangigkeit ist dagegen mit dem Begriff der Freiheit verbunden auf Gemeinschaften ubertragen mit dem Selbstbestimmungsrecht der Volker Dementsprechend steht am Anfang der Existenz aller Republiken die durch Loslosung aus einem Kolonialreich oder Abspaltung von einem Staat hervorgegangen sind die Erklarung und manchmal erst Jahre spater die Anerkennung ihrer staatlichen Unabhangigkeit Gleichberechtigte Vertragsbindung und staatliche AbhangigkeitWeltweite internationale Vertrage herbeigefuhrt durch die UNO ebenso wie die Zugehorigkeit zu speziellen Bundnissen wie der NATO oder engeren Gemeinschaften wie der Europaischen Union EU beschranken zwar durchaus den Handlungsspielraum von Staaten aber in demokratischen Staaten bedurfen zwischenstaatliche Vereinbarungen der Zustimmung durch Parlamente oder Plebiszite Dadurch sind Handlungsbeschrankungen durch gleichberechtigt ausgehandelte Vertrage etwas anderes als die Abhangigkeit einer Kolonie von ihrem Mutterland oder einer Provinz von ihrem Zentralstaat Ideell ist der Unterschied zwischen gleichberechtigter Vertragsbindung und staatlicher Abhangigkeit gross praktisch war und ist er nicht selten geringer insbesondere bei Militarbundnissen Siehe auchListe der Unabhangigkeitsdaten von Staaten Liste von Unabhangigkeitsreferenden UnabhangigkeitserklarungWeblinksBundeszentrale fur Politische Bildung Dossier Afrika Staatliche Unabhangigkeit seit den funfziger Jahren UN Deklaration vom 14 Dezember 1960 Declaration on the Granting of Independence to Colonial Countries and Peoples