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Straßenmarkierung

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Straßenmarkierung
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Bodenmarkierung ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Siehe auch Bodenmarkierung (Flugplatz)

Die Straßenmarkierung, auch Fahrbahnmarkierung oder Bodenmarkierung, ist eine farbliche Kennzeichnung auf der Oberfläche von Verkehrsflächen des Straßenverkehrs. Sie gehört zur Straßenausstattung und dient der Verkehrsführung, der Kennzeichnung verschiedener Verkehrsflächen und als Verkehrszeichen.

Seit Beginn des 20. Jahrhunderts werden Straßenmarkierungen auf Asphalt- oder Betonstraßen verwendet und haben aufgrund der starken Zunahme des Straßenverkehrs in den Nachkriegsjahren an Bedeutung gewonnen. In dieser Zeit wurden unterschiedliche Markierungszeichen entwickelt und eine Vielzahl von Markierungsmaterialien und -techniken erprobt. An die Straßenmarkierung werden eine Reihe von Anforderungen gestellt, um die Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Aufgaben

Fahrbahnmarkierungen erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben. So ermöglichen oder verbessern sie die Orientierung auf Verkehrsflächen und schaffen eine eindeutige und sichere Verkehrsführung:

  • Durch linienartige Markierungen werden Verkehrsflächen aufgeteilt und verschiedenen Verkehrsströmen oder Fahrtrichtungen zugeteilt. Fahrbahnmarkierungen stellen eine wirtschaftliche und effektive Methode zur Verkehrslenkung und -beeinflussung dar und erfüllen ihre Aufgaben zusammen mit den anderen Leiteinrichtungen der Straße.
  • Des Weiteren tragen sie zur Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit anderen Verkehrsteilnehmern (Fuß- und Radverkehr, Schienenverkehr) bei. Anlagen des ruhenden Verkehrs (Parkflächen) werden mit Fahrbahnmarkierungen eindeutig vom fließenden Verkehr unterteilt. Bauwerke des Straßenverkehrs (wie Verkehrsinseln) lassen sich so kennzeichnen.
  • Neben der Führung des Verkehrs kann die Fahrbahnmarkierung den Verkehrsteilnehmer vor Gefahren warnen oder Hinweise für die Wegweisung liefern.

Die Farbgebung der Markierung steht im Kontrast zur Fahrbahnfarbe und sorgt damit für eine optische Führung des Verkehrsteilnehmers bei Tag und bei Nacht. Spezielle Zusammensetzungen der Markierungsmaterialien ermöglichen eine ausreichende Sichtbarkeit bei schlechter Sicht (nasse Fahrbahn, Tunnelabschnitte und ähnliches). Von großer Wichtigkeit ist die Aufbringung von temporärer Markierung im Baustellenbereich, da so unter beengten Verhältnissen ein sicherer Verkehrsablauf gewährleistet wird.

Innerorts besteht die Möglichkeit, aus Gründen der Geschwindigkeitsdämpfung und der Schonung des Stadtbildes auf Markierungen zu verzichten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Verkehr durch andere Maßnahmen geführt und geregelt wird und eine gewisse Verkehrsstärke (ungefähr 1200 Fahrzeuge pro Stunde) nicht überschreitet.

Geschichte

Edward N. Hines (1870–1938), Mitglied der Straßenkommission des Wayne County in Michigan schlug 1911 vor, in seinem Bezirk entlang der Fahrbahnmitte jeder Brücke und jeder Kurve weiße Linien zu ziehen. Später wurde dieses Konzept auf die gesamten Straßenlängen erweitert. Hines gilt als erste Persönlichkeit, die das Konzept der Fahrbahnmarkierung praktisch umgesetzt hat. Bereits 1883 hatte John Macnie, Professor an der Universität South Dakota vorhergesagt, dass Automobile in Zukunft mit einem Tempo von 25 Meilen pro Stunde (40 Kilometer pro Stunde) fahren würden. Die dazu nötigen Straßen müssten dann in der Mitte durch eine weiße Linie geteilt werden, um den Verkehr auf der jeweils richtigen Seite zu halten. Macnies Überlegungen sahen in der Nähe von Städten zudem dreistreifige Fahrbahnen vor, wobei sich der Schwerverkehr auf den äußeren Fahrstreifen halten müsste.

Im Jahr 1918 sollen in Deutschland die Straßen größerer Städte mit weißen Linien markiert gewesen sein. Im Jahr 1921 entstand in der englischen Kleinstadt Sutton Coldfield, einem Vorort von Birmingham, die erste Fahrbahnmarkierung Großbritanniens. Dieses Experiment zur Entschärfung eines damaligen Unfallschwerpunkts war so erfolgreich, dass weiße Fahrbahnmarkierungen in Großbritannien und anderen Ländern zum Standard erhoben wurden. Die Zunahme der Verkehrsdichte und der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs brachte einen weiteren Impuls zur Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen. So wurden 1925 in Berlin offiziell weiße Markierungen zur Fahrbahn- und Fahrstreifenbegrenzung eingeführt. Der erste reguläre deutschlandweite Einsatz von Markierungen erfolgte als sogenannte Damm-Markierung ab 1932 und diente hauptsächlich als Anstrich für Bordsteine. Erste Mittellinienmarkierungen erfolgten auf Reichsautobahnen. Diese wurden zunächst in schwarzer Farbe aufgebracht, um ein gutes Kontrastverhältnis zur hellen Betondecke der Fahrbahn zu erzielen. Ab 1935 wurden die durchgehende Mittellinie ein fester Bestandteil der Reichsautobahn. Der Erlass vom 6. August 1936 beinhaltete dazu die Vorläufige Ausrüstung der Reichsautobahnen. Teilweise wurden an Ausfahrten bereits auf die Fahrbahn gemalte Pfeile und entsprechenden Linienführungen aufgetragen. Mit der 1938 ausgegebenen Vorläufigen Anweisungen für die Durchführung der Bauarbeiten an den Reichsautobahnen, Nr. 10 wurden die Markierungsregeln weiter konkretisiert. Die Trennlinien zwischen den Fahrbahnen wurden nun in weißer Farbe aufgetragen. Neben der bereits bekannten Markierung für die Fahrbahnmitte wurde nun auch die Fahrbahnkante mit einer durchgezogenen weißen Linie versehen.

Im November 1938 trat eine Änderung der im gleichen Jahr gültig gewordenen neuen deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft, bei der erstmals eine Fahrbahnmarkierung in das Regelwerk aufgenommen wurde. Dabei handelte es sich um eine quer zur Fahrbahn verlaufende Haltelinie, die in Nebenstraßen vor Fußgängerüberwegen angebracht werden sollte und in Verbindung mit dem ebenfalls eingeführten Halt-Zeichen stand. Zwei längs zur Straße verlaufende Strichlinien, die bis zu einer Tiefe von 10 Metern vor der Haltelinie in die Nebenstraße reichten, sollten die Autofahrer zum Abbremsen bewegen. Ab 1939 folge dann erstmals eine Markierung der Reichsstraßen mit dem durchgehenden Trennstrich, der die Straße in zwei Fahrstreifen aufteilte. Die durchgezogene Mittellinie hatte nicht die heutige Bedeutung, die ein Überholen verbietet, sondern sollte lediglich die Fahrstreifen voneinander trennen. Die bis zum Autobahnbau in Deutschland zumeist sehr lokalen Markierungen auf den Fahrbahnen wurden meist von Fahrbahnmarkierern per Hand aufgebracht. Spätestens bei der Markierung von Autobahnen machte dieses kostenintensive händische System keinen Sinn mehr. Erste Geräte zur gleichmäßigen Markierung, die von Hand geschoben werden mussten, kamen nun zum Einsatz. Die Entwicklung haltbarer Fahrbahnmarkierungen machte zu dieser Zeit große Fortschritte. So gab es in Deutschland ein 1943 erteiltes Patent für die Herstellung von reibfesten Fahrbahnmarkierungen aus Farbe und Kunstharzmassen, wobei Weichmacher oder andere Zusatzstoffe wie beispielsweise Raukörper zum Einsatz kamen. Zur abschließenden Härtung sollten dem Gemisch beigefügte oder nachträglich aufgebrachte Katalysatoren dienen, wobei Salzsäure vorzugsweise zu verwenden war.

Nach der 1949 erfolgten Gründung der Bundesrepublik Deutschland und aufgrund der nun stark zunehmenden Motorisierung wurde der Einsatz von Fahrbahnmarkierungen zur Verbesserung der Verkehrsführung intensiviert. Diese Entwicklung lief in den meisten westeuropäischen Ländern parallel ab. In der Bundesrepublik Deutschland wurde eine erste allgemeine Fahrbahnrandmarkierung erstmals 1952 durchgeführt. In der am 1. September 1953 in Kraft getretenen bundesdeutschen Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung werden weitere Fahrbahnmarkierungen eingeführt. Darunter war auch die Haltlinie, die nun unabhängig von Fußgängerüberwegen, die eigene Markierungen erhielten, funktionierte. Außerdem fanden nun unter anderem erstmals eine gestrichelte Trennmarkierung der Fahrbahnen sowie aufgemalte weiße Pfeile und der Zebrastreifen Eingang in das Regelwerk. Das Erscheinen der „Hinweise für die Anordnung und Ausführung von Fahrbahnmarkierungen auf Bundesfernstraßen (HMB)“ durch das deutsche Bundesverkehrsministerium, die auf Grundlage von Vorarbeiten der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen entstanden waren, öffnete im Jahr 1954 den Weg zu einem umfassenden Markierungssystem. Im Jahr 1956 wurde das Merkblatt für die Anordnung von Fahrbahnmarkierungen auf Stadtstraßen (FASt) nachgeschoben, das ebenfalls von der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen erarbeitet worden war. Inzwischen waren verschiedenste Maschinentypen im Einsatz, die das Aufbringen der Markierungen immer mehr automatisierten. Der Fahrer saß nun rittlings auf einem motorbetriebenen Fahrzeug und steuerte per Lenkrad entlang einer mit Kreide vormarkierten Strecke. Ab den 1950er Jahren setzten sich verstärkt Thermoplast-Markierungen durch und verdrängten die bis dahin verwendeten einfachen Farbsysteme zunehmend. Nach der StVO-Novelle vom 30. April 1964 konnte nun mittels Zickzack-Linien ein gesetzliches Parkverbot – beispielsweise an Bushaltestellen – erweitert oder eingeschränkt werden. Die erste neue Straßenverkehrs-Ordnung nach 1938, die 1971 in Kraft trat, führte mit Zeichen 298 erstmals linierte Sperrflächen für den Verkehr ein. In der 1992 gültig gewordenen Novelle wurde dann der auf der Mittellinie positionierte Vorankündigungs-Pfeil Teil der StVO. Zu Beginn der 1970er Jahre wurden erste Kaltspritz-Plastikmarkierungen aufgetragen; durch das Aufkommen von Kaltfräsen wurde das Einlegen von Markierungen möglich. Im Jahr 1984 wurde die Typ-II-Markierung entwickelt und erstmals auf der A 49 zur Anwendung gebracht. Damit wurde zum ersten Mal ein Markierungssystem verwendet, das eine erhöhte Nachtsichtbarkeit bei Nässe gewährleistet. Markierungsmaterialien wie etwa Dispersionsfarben, Folien oder Kaltplastiken sind erstmals in den 1990er Jahren im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und den Umweltschutz aufgebracht worden.

Applikation

Das Aufbringen der Markierung auf der Fahrbahn durch den Fahrbahnmarkierer wird Applikation genannt. Die Applikation kann im Wesentlichen mit fünf Techniken durchgeführt werden:

  • Spritzverfahren
  • Verfahren mit Ziehschuh
  • Extrusionsverfahren
  • Aufklebe- oder Aufrollverfahren
  • Verstreichverfahren

Bevor die eigentliche Markierung aufgebracht werden kann, kommt eine so genannte Vormarkierung zum Einsatz. Nach den Vorgaben des Markierungsplanes wird eine Nylonschnur aufgelegt und mit Silberbronze entlang dieser Nylonschnur vormarkiert. Silberbronze besitzt nur eine geringe Dauerhaftigkeit und verschwindet nach einigen Monaten von der Fahrbahnoberfläche.

Nach dem Vormarkieren können je nach Markierungsverfahren unterschiedliche Schritte folgen. Wird beispielsweise eine eingelegte Markierung aufgebracht, so sind Vertiefungen in den Fahrbahnbelag zu fräsen. Bei einer aufgelegten Markierung entfallen die Fräsarbeiten. Anschließend wird mit Hilfe einer Markiermaschine die Fahrbahnmarkierung aufgespritzt, extrudiert oder mittels Ziehschuh appliziert. Um die Nachtsichtbarkeit und die Griffigkeit zu erhöhen, kann es abschließend erforderlich sein, die frisch aufgebrachte Markierung abzustreuen.

Symbole und Piktogramme werden entweder mit Hilfe von Schablonen oder Vorlagen erstellt, oder sie können als Ganzes aufgerollt oder aufgeklebt werden. Zur Markierung einer Fläche wird das Markierungsmaterial per Hand auf einer festgelegten Fläche verstrichen.

Um eine dauerhafte und optisch einwandfreie Markierung zu erhalten, muss die Fahrbahnoberfläche sauber und trocken sein. Nicht tragfähige Untergründe oder Altmarkierungen sind so weit zu beseitigen, dass eine ordnungsgemäße Applikation möglich ist. Zudem ist auf eine geeignete Witterung zu achten. Nasskalte Witterung bewirkt eine mangelhafte Ausführung der Markierungsarbeiten. Gewisse Untergründe und Markierungsstoffe benötigen Voranstriche, um eine dauerhafte Verbindung einzugehen. Nach Abschluss der Markierungsarbeiten ist eine ausreichende Zeit zu warten, bevor die Markierung vom Verkehr überrollt wird. Wird dies nicht beachtet, so kommt es zur Abtragung und Verformung der noch nicht getrockneten Markierung.

Um vorhandene Markierungszeichen zu entfernen, stehen verschiedene Demarkierungstechniken zur Verfügung. Das Verdecken von zu demarkierenden Flächen mit dunkler Farbe oder dunkler Folie ist unzulässig, wird jedoch vielerorts angewendet. Stattdessen besteht die Möglichkeit, die Markierung abzufräsen oder mittels eines Hochdruckwasserstrahls zu entfernen. Ist eine Markierungsfolie zu entfernen, kann diese entweder abgeschabt oder mit einem Abflammgerät entfernt werden. Die Richtlinien geben vor, dass die Markierungszeichen nach dem Entfernen für den Verkehrsteilnehmer nicht mehr erkennbar sein dürfen.

Ein Linienbreiten-Konstanthalter hält Linienbreitenänderungen beim wegabhängigen Airless-Spritzen automatisch in kleinen Grenzen. Die von der Pumpe geförderte Farbmenge ist proportional zur Fahrgeschwindigkeit der Maschine. Mit zunehmender Geschwindigkeit wächst also die pro Zeitspanne durch die Spritzdüse hindurchgedrückte Farbmenge, was mit einem Druckanstieg in der Farbleitung zur Düse einhergeht. Es ist bekannt, dass ein Anstieg des Spritzdruckes eine Vergrößerung des Spritzwinkels zur Folge hat. Bei unverändertem Pistolenabstand zur Fahrbahnoberfläche hat dies eine Vergrößerung der Linienbreite zur Folge. Dieser Effekt ist abhängig von der eingesetzten Düse und der verwendeten Farbe. Die Veränderung der Linienbreite kann aber in einem großen Geschwindigkeitsbereich durch einen Linienbreiten-Konstanthalter in kleinen Grenzen gehalten werden.

  • Applikationstechniken
  • Applikation im Spritzverfahren
  • Applikation mittels Ziehschuh

Eigenschaften

Typen

Im Sinne der Fahrbahnmarkierungen wird unterschieden zwischen Typ-I- und Typ-II-Markierungen. Typ-I-Markierungen sind herkömmliche Markierungen und waren bis in die 1980er Jahre hinein Stand der Technik. Sie werden mit retroreflektierenden Glasperlen, so genannten Reflexperlen, und Griffigkeitsmitteln bestreut. Problematisch ist das Verhalten der Typ-I-Markierung bei Nässe auf der Fahrbahn. So bildet sich in diesem Fall ein Wasserfilm auf Fahrbahn und Markierung, der die Retroreflexion stark vermindert und somit die Nachtsichtbarkeit außer Kraft setzt, wodurch die Wirkung der Markierung verlorengeht und die Orientierung der Verkehrsteilnehmer erschwert wird. Aus diesen Gründen wurde die Markierung vom Typ II entwickelt.

Typ-II-Markierungen sind Markierungen mit erhöhter Nachtsichtbarkeit bei Nässe. Sie haben die herkömmlichen Typ-I-Markierungen weitgehend verdrängt. Auf deutschen Straßen sind rund 70 % der Markierungen dem Typ II zuzuordnen, auf Fernstraßen sind nahezu alle Markierungen des Typ I beseitigt worden. Aufgrund der besseren Erkennbarkeit der Markierung bei Nässe und Dunkelheit raten die Richtlinien, die Typ-II-Markierung bevorzugt anzuwenden. Die Funktionsweise der Typ-II-Markierung ist durch ein Herausragen um mehrere Millimeter aus dem Wasserfilm auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Die Wirkung der Reflexperlen bei Nässe bleibt in diesem Fall erhalten.

Markierungen vom Typ II lassen sich ihrerseits in drei Systeme unterscheiden:

1. Glattstrichmarkierungen mit groben Nachstreumitteln

Dem Markierungsmaterial werden bei der Herstellung Reflexperlen beigegeben, ein Abstreuen nach der Applikation ist damit überflüssig. Vorteil dieses Systems ist, dass sich auch unterhalb der Markierungsoberfläche Reflexperlen befinden und mit dem fortschreitenden Abrieb ihre Wirkung erlangen. Herkömmlich abgestreute Systeme verlieren mit dem Abrieb der Oberfläche die retroreflektiven Eigenschaften.

2. Profilierte Markierungen mit haptischer und akustischer Warnwirkung

Markierungen dieses Systems erhalten eine starke Profilierung an der Oberfläche. Beispielsweise können Stege längs oder quer zur Fahrtrichtung appliziert werden. Die Stege heben sich besonders weit von der Fahrbahn ab und erzeugen eine haptische und akustische Warnwirkung, wenn sie mit dem Kraftfahrzeug überfahren werden. Der Fahrzeugführer wird auf die Gefahrsituation aufmerksam und kann eingreifen. Ihr Einsatz ist daher besonders für Randmarkierungen vorzusehen. Die Geräuschentwicklung kann jedoch von Anwohnern als störend empfunden werden. Ein weiterer Nachteil ist der hohe Verschleiß der Markierung bei häufigem Schneepflugeinsatz.

3. Markierungen mit stochastisch verteilten Agglomeraten

Agglomerate sind Markierungen, die sich aus ungleichen Größenbestandteilen zusammensetzen und somit eine unebene Oberfläche ergeben. Der Markierungsstoff wird also nicht vollflächig appliziert. Die Oberfläche kann sich aus regelmäßig oder unregelmäßig aufgetragenen Agglomeraten zusammensetzen. Auf eine Zugabe von zusätzlichen besonders großen Reflexperlen kann aufgrund der hohen Schichtdicke verzichtet werden. Darüber hinaus liefert diese Markierung höhere Griffigkeitswerte (siehe auch: SRT-Messung). Sie ragt wie alle Typ-II-Markierungen aus dem Wasserfilm der Fahrbahn heraus und zeigt sich relativ widerstandsfähig gegenüber häufigem Schneepflugeinsatz.

Betrachtet man diese Markierung aus 30 Metern Entfernung, so wird sie durch den Fahrzeugführer als Vollstrich wahrgenommen. Zu beachten ist jedoch, dass bei flachem Sonnenstand und entsprechendem Gegenlicht die Markierung am Tag schlecht erkennbar sein kann. Die Bauweise dieser Markierung ermöglicht es dem Regenwasser, durch die Markierung zum Fahrbahnrand hin abzufließen. Die Striche müssen eine eindeutig erkennbare Randbegrenzung erhalten.

Materialien

Über die Jahre wurden verschiedene Markierungsmaterialien entwickelt. Deren Eignung ist bei einem zuständigen Zulassungs- und Prüfinstitut (in Deutschland beispielsweise die BASt) nachzuweisen. Im Wesentlichen können folgende Materialien unterschieden werden:

  • Dispersionsfarbe
  • Kaltplastik
  • Folien
  • Markierungsknöpfe

Die Fahrbahnmarkierungen werden je nach Anwendungsfall aus unterschiedlichen Materialien angefertigt. Einfache Markierungen, die nur selten überfahren werden, bestehen aus Kunststofffarben. Soll die Dauerhaftigkeit der Markierung erhöht werden, stehen Heißspritz- und Heißplastikmaterialien zur Verfügung. Auch das Aufbringen einer Kaltplastik ist möglich, in diesem Fall werden zwei Komponenten vor Ort vermischt. Für vorübergehende Markierungsaufgaben können Markierungsfolien verwendet werden.

Auf Pflasterflächen eignen sich so genannte Markierungsknöpfe aus Metall. Sie können zusätzlich retroreflektiv oder mit Eigenbeleuchtung ausgestattet sein. Zu beachten ist, dass Markierungsknöpfe nur bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h zu verwenden sind. Des Weiteren sind die Abstände zwischen den Markierungsknöpfen zu begrenzen.

Anforderungen

An eine Fahrbahnmarkierung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt, um eine möglichst hohe Dauerhaftigkeit und Wirksamkeit zu gewährleisten. Eine Ausnahme bilden hier Markierungen, welche nur vorübergehend aufgebracht werden, wie etwa Baustellenmarkierungen. Dort muss sich die Markierung farblich besonders gut abheben, die Tag- und Nachtsichtbarkeit gewährleistet sein und die Markierung sich rückstandslos entfernen lassen.

Die wesentlichen Anforderungen an eine dauerhaft angelegte Fahrbahnmarkierungen sind:

  • Die Tages- und Nachtsichtbarkeit dient der Erkennbarkeit der Markierungszeichen bei schlechter Witterung sowie bei Tag und bei Nacht. Zu diesem Zweck fordern die Richtlinien Sichtbarkeitswerte, die Markierungen einhalten müssen.
  • Die Griffigkeit von Markierungen wirkt sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit aus und muss daher ausreichend sein. Gemessen wird die Griffigkeit mittels SRT-Pendel, die Norm gibt entsprechende Grenzwerte vor.
  • Die Schichtdicke ist aus entwässerungstechnischen- und fahrdynamischen Gründen zu begrenzen. Die normierten Grenzwerte gelten sowohl für eingelegte als auch für aufgelegte Markierungszeichen.
  • Der Farbort regelt die zu verwendende Farbgebung der Markierung.
  • Die Überrollbarkeit, also das Befahren mit Fahrzeugen, sollte möglichst früh nach der Applikation gegeben sein, da sonst der Verkehrsfluss unnötig lange behindert wird.
  • Die Verschleißfestigkeit bzw. Haltbarkeit ist Voraussetzung für die Dauerhaftigkeit von Markierungszeichen. Sie ist abhängig davon, ob die Markierung selten, häufig oder ständig überfahren wird und welche Schichtdicke die Markierung besitzt. Die Richtlinien teilen sie in Verkehrsklassen ein, die verschiedene Belastungsstufen angeben. Besonders stark belastet werden Markierungen, die quer zur Fahrbahn aufgebracht sind, oder häufigen Brems- oder Beschleunigungsvorgängen ausgesetzt sind. Ebenfalls negativ auf die Haltbarkeit wirkt sich der Einsatz von Schneeräumgeräten des Winterdienstes auf markierte Flächen aus. Die Gewährleistungsfrist für Fahrbahnmarkierungen hängt in Deutschland gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) vom gewählten Markierungssystem ab und beträgt zwischen einem halben und vier Jahren. Die Haltbarkeit lässt sich dagegen nur sehr schwer bestimmen, als grober Richtwert können vier bis acht Jahre angenommen werden.

Farben

Markierungen sind in Europa überwiegend in weißer Farbe aufgebracht. In Österreich waren bis 1996 die Straßenmarkierungen für den fließenden Verkehr gelb und nur für den ruhenden Verkehr weiß. In der Schweiz werden für den öffentlichen Linienverkehr und für den Fuß- und Radverkehr gelbe Markierungen appliziert. In Norwegen, USA und Kanada ist die mittlere Markierung gelb.

In Baustellenbereichen werden in Deutschland gelbe (so genannte „Gelbmarkierung“), in Österreich und in der Schweiz gelb-orange Markierungen aufgebracht, um zu zeigen, dass die reguläre Markierung ungültig ist. In Deutschland ist dies durch § 39 StVO geregelt.

Radwege können mit einer grün oder rot eingefärbten Flächenmarkierung gekennzeichnet werden. Die Blaufärbung, die in manchen Städten Deutschlands verwendet wird, ist nach Ansicht dortiger Straßenrechts-Juristen nicht zulässig, da blau nach dem Wiener Abkommen Parkregelungen vorbehalten sei (siehe nächster Absatz).

In einigen Ländern Europas sind gelbe Markierungen für Park- und Halteverbote (zum Beispiel Frankreich, Luxemburg, Österreich, Schweiz) sowie blaue Markierungen für besondere Parkregelungen gebräuchlich (Blaue Zone im deutschsprachigen Raum, Zone bleue/Zone verte in Frankreich).

Generell ist es möglich, jede erdenkliche Farbe für Markierungszeichen herzustellen. Aufgrund fehlenden Kontrastes zur Fahrbahnoberfläche eignen sich jedoch nicht alle Farben zur Markierung. Des Weiteren verschmutzen helle Farben rascher als dunklere.

Noch bevor die StVO in Österreich Radstreifen gegen eine Einbahn erlaubten, markierte der Magistrat Graz Radstreifen mit einer Linie in Grün ab. Radstreifen wurden hier neben einer weißen Linie zur Warnung zusätzlich in Rot markiert. In Österreich waren etwa Leitlinien lange Zeit in Gelb, dann erst in Weiß wie früher schon in anderen Ländern.

Umweltverhalten

Abrieb von Straßenmarkierungen ist für 7 % des primären Mikroplastiks in den Ozeanen verantwortlich.

Markierungszeichen

Fahrbahnmarkierungen bestehen aus verschiedenartigen Markierungszeichen. Nachfolgend sind die unterschiedlichen Markierungszeichen und deren Abmessungen aufgeführt. Die Aufzählung orientiert sich an den in Deutschland gültigen „Richtlinien für die Markierung von Straßen“, allerdings unterscheiden sich die Markierungszeichen international oftmals nur geringfügig, wie an der nebenstehenden Abbildung zu erkennen ist. Die Markierungszeichen anderer Länder können jedoch in den jeweils geltenden Straßenbaurichtlinien der Länder nachgelesen werden.

Bei den Markierungszeichen werden unterschiedliche Strichbreiten in Abhängigkeit von der Straßenkategorie verwendet. Folgende Strichbreiten sind in den Richtlinien definiert:

Autobahnen Andere Straßen
Schmalstrich 0,15 m 0,12 m
Breitstrich 0,30 m 0,25 m

Längsmarkierungen

Längsmarkierungen werden längs zur Fahrtrichtung angeordnet und übernehmen weitgehend die optische Führung des Verkehrsteilnehmers. Des Weiteren gliedern sie den vorhandenen Straßenraum.

  • Die Leitlinie ist eine unterbrochene Linie und darf vom Verkehrsteilnehmer überfahren werden. Sie dient dem Fahrzeugführer als Orientierungslinie und kennzeichnet seinen Fahrstreifen jenseits der Fahrbahnbegrenzung. Sie wird als Schmalstrich aufgebracht. Außerhalb von Knotenpunkten beträgt das Verhältnis von Strich zu Lücke in Deutschland in der Regel 1:2. In Österreich beträgt das Verhältnis 2:3. Innerhalb von Knotenpunkten ist das Verhältnis 1:1. Die Strichlänge ist abhängig von der erlaubten Geschwindigkeit. Sie reicht von 6 Metern auf Autobahnen bis zu 3 Metern auf Innerortsstraßen. Im engeren Knotenpunktbereich kann sie auch 1,5 oder 1,0 Meter betragen. Innerorts wird zur Verkehrsberuhigung in der Schweiz oft auf die Leitlinie verzichtet. In Deutschland ist dies das Zeichen 340 (Anlage 3, Abschnitt 8, Nr. 22, zu § 42 Absatz 2 StVO).
  • Eine Warnlinie (D) oder eine Vorwarnlinie (CH) ist eine Abwandlung der Leitlinie und dient zur Ankündigung von Hindernissen, Fahrbahnteilungen oder Fahrstreifenbegrenzungen. Die Lücke ist in Deutschland nur halb so lang wie der Strich, in Österreich ist die Lücke ein Viertel so lang. Auch die Warnlinie wird als Schmalstrich ausgeführt.
  • Die Fahrbahnbegrenzung (D) oder die Randlinie (CH) ist in Deutschland oder der Schweiz ein durchgehender Strich, in Frankreich oder in Schweden eine unterbrochene Linie und kennzeichnet den Rand der Fahrbahn. Auch in Deutschland soll eine unterbrochene Randmarkierung eingeführt werden. Sie kann entweder als Schmalstrich oder als Breitstrich ausgeführt werden. Zu beachten ist, dass der Standstreifen einer Autobahn nicht Teil der Fahrbahn ist und keine Randmarkierung erhält. Innerorts wird überwiegend auf die Fahrbahnbegrenzungsmarkierung verzichtet, da hier ein Bordstein vorhanden ist.
  • Die Fahrstreifenbegrenzung (auch Sperrlinie oder Sicherheitslinie) ist eine durchgehende Linie, die nicht überfahren werden darf. Sie wird überwiegend an unübersichtlichen Straßenabschnitten aufgebracht. Die Linie kann entweder als Schmal- oder als Breitstrich ausgeführt werden. In Deutschland ist dies das Zeichen 295.
  • Eine einseitige Fahrstreifenbegrenzung (kombinierte Fahrstreifenbegrenzungs- und Leitlinie, in der Schweiz Doppellinie) besteht aus einer Fahrstreifenbegrenzungslinie und einer dazu parallelen Leitlinie. Sie darf von der Seite der Leitlinie überfahren werden, von der anderen Seite nicht.
  • Die Abfahrtslinie grenzt den Einfädelungsstreifen (früher Beschleunigungsstreifen) einer Autobahnanschlussstelle von den durchgehenden Fahrstreifen ab. Sie ist in Deutschland durch breite, 6 Meter lange Streifen mit einem Abstand von jeweils 6 Metern zu erkennen, auf Landstraßen sind es 3 Meter lange Streifen mit einem Abstand von 3 Metern. In Österreich sind es auf Autobahnen 4 Meter lange Streifen mit einem Abstand von 2 Metern und auf Landstraßen 2 Meter lange Streifen mit einem Abstand von einem Meter.
  • Die doppelte Fahrstreifenbegrenzung (in der Schweiz Doppelte Sicherheitslinie, umgangssprachlich Doppellinie) besteht aus zwei durchgezogenen parallelen Linien, die von keinem Fahrzeugteil überragt werden darf. Die beiden Linien können auch unterbrochen sein. Dann darf die Linie auf Anweisung (beispielsweise im Richtungswechselbetrieb) überfahren werden.
  • Strich durchgehend
  • Strich unterbrochen
  • Doppelstrich sowohl durchgehend als auch unterbrochen
  • Doppelstrich durchgehend
  • Doppelstrich unterbrochen
  • Vorwarnlinie (CH)

Flächenmarkierungen

  • Schrägstrichgatter (D)
  • Radfahrerfurt, häufig auch ohne rote Einfärbung (D)
  • Sperrflächen (CH)
  • Radstreifen (CH)

Diese Art von Fahrbahnmarkierungen werden flächig auf der Fahrbahn aufgebracht. Zur Markierung von Verkehrsflächen, die von Fahrzeugen freigehalten werden sollen, werden Sperrflächen verwendet. Auf Verkehrsflächen, die für den Radverkehr gedacht sind, können Radwegmarkierungen eingesetzt werden.

  • Das Schrägstrichgatter (in der Schweiz und Österreich, in der deutschen StVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift Sperrfläche. In den deutschen RMS-1 (, Teil 1) finden sich beide Begriffe.) dient zum Anzeigen von Flächen, die von keinem Fahrzeug überfahren werden dürfen. Sein Einsatzbereich liegt überwiegend im Knotenpunktbereich. Es wird unterschieden zwischen dem kleinen und dem normalen Schrägstrichgatter. Das normale Schrägstrichgatter wird außerorts appliziert und besteht aus Schrägstrichen, die von einer Randlinie umgrenzt sind. Das kleine Schrägstrichgatter mit schmaleren Strichen und geringerem Strichabstand wird dagegen im innerstädtischen Bereich verwendet.
  • Die Radfahrerfurt, auch Radverkehrsfurt oder Radweg(e)furt genannt, besteht in Deutschland aus einer unterbrochenen oder durchgezogenen Randmarkierung in weißer Farbe, in der Schweiz besteht der Radstreifen aus einer unterbrochenen Linie. Vor allem im Kreuzungsbereich wird sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz überdies häufig, aber lange nicht immer eine flächige Markierung, meist in roter Farbe, aufgebracht. Zur Verdeutlichung im Knotenpunktbereich kann zusätzlich das Piktogramm „Fahrrad“ in weißer (Deutschland) bzw. gelber (Schweiz) Farbgebung aufgebracht sein.

An Furten von Zweirichtungs-Radwegen wird die flächige Rotmarkierung empfohlen.

Grenzmarkierungen

In Blauen Zonen bestimmt die farbige Straßenmarkierung (rot und blau) oder das Nichtvorhandensein einer Markierung die Ge- und Verbote zum Halten oder Parken.

Grenzmarkierungen in Deutschland

Um bestehende Haltverbote zusätzlich zu verdeutlichen oder zu verlängern, können in Deutschland auf der Fahrbahn so genannte Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (auch Zick-Zack-Linien) aufgebracht werden. Man unterscheidet unterbrochene und durchgehende Zick-Zack-Linien. Gemäß StVO sind Grenzmarkierungen ausschließlich in N-Form zulässig. Die Ausführung in X-Form macht eine Zulassung durch die jeweilige oberste Landesbehörde erforderlich, auch wenn sie in den (RMS) aufgeführt wird. Unterbrochene Linien werden häufig bei Bushaltestellen verwendet, innerhalb der Grenzmarkierung wird zusätzlich der Schriftzug „BUS“ aufgebracht. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Parken auf diesen markierten Fahrbahnbereichen.

  • Die Zick-Zack-Linie besitzt eine Strichbreite von 0,12 Metern. Die schrägen Linien werden in einem 45°-Winkel angetragen.
  • Die unterbrochene Zick-Zack-Linie ist eine Abwandlung der oben genannten Grenzmarkierung und findet an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs Verwendung. Innerhalb der unterbrochenen Grenzmarkierung befindet sich der Schriftzug „BUS“. Die Strichbreiten und Seitenverhältnisse gleichen der durchgehenden Zick-Zack-Linie.
  • Grenzmarkierungen in N- oder X-Form kennzeichnen kurze Straßenabschnitte, auf denen das Halten und Parken untersagt ist.
  • Grenzmarkierung (nach rechts fortlaufend)
  • Grenzmarkierung in N-Form
  • Schriftzug „BUS“
  • Schriftzug „Feuerwehr“

Grenzmarkierungen in der Schweiz

In der Schweiz sind Flächen, an denen ein Park- oder Halteverbot besteht, gelb markiert. Ein Parkverbot wird durch eine Parkverbotslinie oder ein Parkverbotsfeld gekennzeichnet, zur Kennzeichnung eines Halteverbots die Halteverbotslinie verwendet. Zickzacklinien kennzeichnen Haltestellen des öffentlichen Linienverkehrs. An solchen Stellen darf zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen gehalten werden, sofern Fahrzeuge im öffentlichen Linienverkehr nicht behindert werden (Art. 79 Abs. 3 SSV).

  • Zickzacklinie
  • Parkverbotslinie
  • Parkverbotsfeld
  • Halteverbotslinie

Quermarkierungen

Quer zur Fahrtrichtung aufgetragen werden querende Fußgänger- oder Radverkehrsfurten (früher Radfahrerfurt genannt) oder Halt- beziehungsweise Wartelinien, jeweils nur im Knotenpunktbereich oder an Querungsstellen. Des Weiteren zählt auch der Fußgängerüberweg zu den Quermarkierungen. Diese Art von Markierungszeichen werden besonders häufig überfahren und sollten daher eingelegt werden.

  • (in der Schweiz Haltelinien) sind dort anzubringen, wo der Verkehr anhalten muss. Die Haltlinie ist ein durchgehender Querstrich mit 0,5 Meter Strichbreite. Zusätzlich zur Haltlinie ist es in der Schweiz vorgesehen, das Wort „Stop“ auf der Fahrbahn anzubringen. An folgenden Stellen ist eine Haltlinie aufzubringen:
    1. Stoppschild
    2. Andreaskreuz an Bahnübergängen
    3. Lichtsignalanlagen
  • Wartelinien (in Österreich: Ordnungslinien) § 15 begrenzen Bereiche auf der Fahrbahn, die als Aufstellfläche für Abbiegevorgänge vorgesehen sind. Die unterbrochene Strichmarkierung ist 0,5 Meter breit und besteht aus 0,5 Meter langen unterbrochenen Linien mit 0,25 Meter langen Lücken. In der Schweiz besteht die Wartelinie aus einer Reihe weißer Dreiecke quer zur Fahrbahn. Diese sogenannten Haifischzähne sind optional auch in Österreich vorgesehen (§ 15, Abs. 3). In Deutschland gibt es sie seit 28. April 2020 ebenfalls, um entweder die Vorfahrt des Radverkehrs an entsprechend beschilderten Kreuzungen im Zuge von Radschnellwegen zu verdeutlichen oder auf eine Rechts-vor-Links-Regelung hinzuweisen. Diese Vorgaben zum Einsatz von Haifischzähnen sind fachlich hochumstritten, da beispielsweise nicht klar ist, wieso sie im Zuge bevorrechtigter Radschnellwege eingesetzt werden dürfen, aber nicht im Zuge bevorrechtigter Fahrradstraßen anderer Netzordnung. In mehreren Bundesländern wurden daher per Erlass abweichende Einsatzregelungen (gemäß § 46 StVO) verfügt.
  • Eine Fußgängerfurt oder Radwegefurt, bzw. Radfahrerüberfahrt in Österreich wird mittels einer unterbrochenen Querlinie mit kurzen Strichen gekennzeichnet. Im Fall der Radwegefurt ist der Strich breiter ausgeführt. Fußgängerfurten müssen an Lichtsignalanlagen markiert werden. Darüber hinaus dürfen sie nur an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, markiert werden. Radwegefurten müssen außer an Lichtsignalanlagen im Zuge von Vorfahrtsstraßen mit Radweg oder für den Radverkehr freigegebenen Fußwegen markiert werden. Sie verdeutlichen dabei als Längsmarkierung die Vorfahrt des Radverkehrs gegenüber abbiegenden, einfahrenden und querenden Fahrzeugen. In der Schweiz sind Furte unbekannt, dort kommen Fussgängerstreifen zum Einsatz.
  • Der Fußgängerübergang (in Deutschland Fußgängerüberweg, auch Zebrastreifen, in Österreich Schutzweg, in der Schweiz Fussgängerstreifen) besteht aus parallel zur Fahrtrichtung angeordneten Markierungsstreifen. Durch die auffällige Darstellung werden Fahrzeuglenker auf die querenden Fußgänger aufmerksam gemacht.
  • Querstrich durchgehend
  • Querstrich unterbrochen
  • Zebrastreifen
  • Fussgängerstreifen und Längsstreifen für Fussgänger (CH)
  • Haifischzähne (Schweiz)
  • Zeichen 342 der deutschen StVO: Haifischzähne

Parkflächenmarkierungen

Diese Art von Markierungen regeln die Anordnung von Parkflächen und deren Abgrenzung vom fließenden Verkehr. Die Linien zeigen an, auf welche Weise und auf welchen Flächen Fahrzeuge aufzustellen sind. Wird der Verkehrsraum für Fußgänger nicht eingeschränkt, so können Parkflächenmarkierungen auch auf dem Gehweg ausgeführt werden. Die Linien werden als Schmalstrich aufgebracht und können sowohl durchgehend als auch unterbrochen dargestellt werden. Es müssen jedoch mindestens die vier Ecken der Einzelparkfläche erkennbar sein.

Die Linien werden in weißer Farbgebung aufgebracht, abweichend von dieser Regelung kennzeichnen in Österreich und der Schweiz blaue Linien Kurzparkplätze oder Kurzparkzonen. In der Innenstadt von München werden unter solche Blauen Zonen verschiedene Parkregelungen durch unterschiedliche Farben dargestellt.

In einigen Ländern Europas (zum Beispiel Großbritannien, Frankreich oder Luxemburg) wird auch eine durchgezogene oder gestrichelte, gelbe oder rote, einfache oder doppelte Markierung der Bordsteinkante verwendet, um Park- bzw. Halteverbote anzuzeigen. Von 1963 bis 1979 kannte die Schweiz auch solche Farbmarken oder Streifringe.

  • Park­flächen­markierung für Längsaufstellung
  • Park­flächen­markierung für Senkrecht­aufstellung
  • Streifringe (Halteverbot, Schweiz 1963–1979)
  • Streifringe (Parkverbot, Schweiz 1963–1979)
  • Farbmarken auf dem Randstein (Halteverbot, Schweiz 1963–1979)
  • Farbmarken auf dem Randstein (Parkverbot, Schweiz 1963–1979)
  • Farbmarken auf dem Randstein (Parkieren erlaubt, Schweiz 1963–1979)

Pfeile

Pfeile auf der Fahrbahn dienen der Richtungsweisung und Verkehrslenkung sowohl auf freier Strecke als auch im Knotenpunktbereich. Es werden dabei Richtungspfeile und Vorankündigungspfeile unterschieden, beide sind vollflächig zu markieren.

  • Richtungspfeile sind auf Fahrstreifen an Knotenpunkten angebracht und ermöglichen ein frühzeitiges Orientieren der Verkehrsteilnehmer und das Auswählen der gewünschten Fahrtrichtung. Auf Streckenabschnitten, welche mit Pfeilmarkierungen versehen sind, ist das Parken untersagt. Auf freier Strecke weisen die Richtungspfeile auf endende Fahrstreifen hin und werden dreimal wiederholt. Sie können in kleinerer Ausführung auch auf Radwegen verwendet werden. In der Schweiz werden gelbe Richtungspfeile für den öffentlichen Linienverkehr verwendet.
  • Vorankündigungspfeile zeigen das Ende eines Fahrstreifens an oder kündigen eine Fahrstreifenbegrenzung an. Sie befinden sich in der Achse der Warnlinie und werden drei Mal wiederholt.
  • Richtungspfeil geradeaus und rechts ab
  • Vorankündigungspfeil

Sonderzeichen

Sonderzeichen in Deutschland

Sonderzeichen werden auf die Fahrbahn aufgebracht, um den Verkehrsablauf und die Verkehrsführung zu verdeutlichen. Verwendet werden Zahlen, Verkehrszeichen, Piktogramme sowie Buchstaben. Um eine Erkennbarkeit durch den Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, müssen die Sonderzeichen in der Länge dreifach verzerrt werden. Gemäß den Straßenverkehrsordnungen (§ 39 Abs. 7 und 8 StVO) weist ein Sonderzeichen oder Schriftzeichen auf der Fahrbahn auf ein entsprechendes Verkehrszeichen hin, eine alleinstehende Verwendung ist nicht zulässig. Die Piktogramme und Schriftzeichen müssen den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Markierungsrichtlinie entsprechen, ein Aufbringen von Phantasiezeichen ist daher unzulässig. Bei der Darstellung von Verkehrszeichen ist zu beachten, dass meist die Abbildung des inneren Piktogramms ausreicht. Werden Verkehrszeichen als Ganzes appliziert, können sie aufgrund der mangelhaften Griffigkeit eine Gefahr für den Verkehrsteilnehmer darstellen.

  • Piktogramm Radfahrer (unverzerrt)
  • Piktogramm Behinderte (unverzerrt)
  • Ansicht aus unterschiedlichen Perspektiven
  • Unverzerrte und verzerrte übereinander aufgebrachte Straßenmarkierung

Aufschriften und besondere Markierungen in der Schweiz

Explizit als Beschriftungen vorgesehen in der SSV sind die Markierungen „BUS“ sowie „STOP“ sowie bei Parkverbotsfeldern die berechtigten Fahrzeuge (z. B. „TAXI“ oder eine Kontrollschildnummer). Darüber hinaus dürfen auf der Fahrbahn nach Art. 72 Abs. 3 SSV Richtungsangaben und die in der Signalisationsverordnung vorgesehenen Aufschriften angebracht werden. Das UVEK kann zur Verdeutlichung von Signalen zusätzlich besondere Markierungen vorsehen. An Radfahrer gerichtete Bodenmarkierungen (Piktogramme) sind gelb zu applizieren (Art. 74a Abs. 6 SSV).

  • 6.08 Bus-Streifen
  • 6.11 Stop
  • 6.26 Ausgeweiteter Radstreifen

Normen und Standards

Europa

  • Straßenmarkierungsmaterialien (EN 1423 und EN 1424)
  • Markierungsknöpfe (EN 1463-1 und -2)
  • Anforderungen an Markierungen an Straßen (EN 1436)
  • Qualitätskontrolle (ENV 13459-1 bis -3)

Deutschland

Bundesverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes:

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Landesverordnungen bzw. bundeslandspezifische Dienstanweisungen: Thüringen

  • Verfahrensanordnung zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung von Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thüringen, Allgemeiner Teil (VFM-T(A))
  • Verfahrensanordnung zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung von Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thüringen, Baulicher Teil (VFM-T(B))
  • Verfahrensanordnung für Verkehrssicherungen auf Bundesautobahnen im Freistaat Thüringen (VVB-T)

Regelwerke: Schriften der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)

  • Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS-1, RMS-2)
  • Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)
  • Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL-M)
  • Merkblatt für Agglomeratmarkierungen
  • Hinweise für Markierungen auf neuen Fahrbahnoberflächen

Organisation:

  • Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen

Österreich

  • Auswahl von Bodenmarkierungen (RVS 05.03.12)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

Schweiz

  • Strassenverkehrsgesetz (SVG)
  • Signalisationsverordnung (SSV)
  • Markierungen, Ausgestaltung und Anwendungsbereiche (SN 640 850a)
  • Markierungen, Anwendungsbeispiele für Haupt- und Nebenstrassen (SN 640 862)
  • Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (SN 640 886)
  • Besondere Markierungen (SN 640 851)

Literatur

  • Claudia Drewes, Dieter John, Hans-Hubert Meseberg: ZTV M – Handbuch und Kommentar für Markierungen auf Straßen. Kirschbaumverlag, Bonn 2015.
  • Leitfaden Fahrbahnmarkierung; DVR und DSGS, 2014
  • Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen (DSGS): Jahrbuch 2006/2007. C. Kohlmann Druck und Verlag, 2006 (Weblink: DGSG – Publikationen)
  • Hans Dieter Schönborn: Handbuch für die Markierung von Strassen: HMS. Elsner, Darmstadt 1981, ISBN 3-87199-061-2.

Weblinks

Commons: Fahrbahnmarkierung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Fahrbahnmarkierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • www.sicherestrassen.de: Fahrbahnmarkierungen mit Verkehrsvorschriften
  • Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen e. V.
  • Artikel über Leitfunktion von Fahrbahnmarkierungen
  • Einleitung Tages- und Nachtsichtbarkeit von Fahrbahnmarkierungen (PDF-Datei; 323 kB)
  • Verordnungen zur Straßenverkehrsordnung (PDF; 3,7 MB) Abschnitt Bodenmarkierungsverordnung in Österreich vom KfV
  • Funktionsbeschreibung: Wegabhängige Airless Markierung und Linienbreiten-Konstanthalter
  • Protokoll über Straßenmarkierungen vom 1. März 1973
  • Fahrbahnstreifen in wdrmaus.de (Die Sendung mit der Maus)

Einzelnachweise

  1. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006, S. 126.
  2. Edward N. Hines (1870–1938)
  3. Martin Domhan, Hans Dieter Schönborn: Kommentare zu den neuen Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS). In: Strassen-Verkehrstechnik, 2/1980, S. 39–43; hier: S. 40.
  4. Douglas V. Jones: The Royal Town of Sutton Coldfield – A Commemorative History, 1994, ISBN 0-9502636-7-2.
  5. Historische Gebots- und Verbotszeichen
  6. Richtlinie über die vorläufige Ausrüstung der Reichsautobahnen. In: Die Straße 3 (1936), S. 638–639.
  7. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1938, Nr. 168, Tag der Ausgabe: Berlin, 17. Oktober 1938, S. 1434.
  8. Claudia Windisch-Hojnacki: Die Reichsautobahn. Konzeption und Bau der RAB, ihre ästhetischen Aspekte, sowie ihre Illustration in Malerei, Literatur, Fotografie und Plastik, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn 1988, S. 67 (= Dissertation)
  9. Chemisches Zentralblatt 1. Halbjahr 1943, Nr. 20, S. 2168.
  10. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1166.
  11. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1163.
  12. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1165.
  13. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1230.
  14. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1163.
  15. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Nr. 22, Tag der Ausgabe: Bonn, 9. Mai 1964, S. 305–307 mit Abbildung des neuen Zeichens
  16. DSGS: Jahrbuch 2006/2007, S. 113.
  17. DSGS: Jahrbuch 2006/2007, S. 75.
  18. Hans-Hubert Meseberg et al.: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen - ZTV M 13. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln Oktober 2018, S. 40. 
  19. Deutscher Verkehrssicherheitsrat (Hrsg.): Leitfaden Fahrbahnmarkierung. S. 6 (Online, PDF). 
  20. Julien Boucher, Damien Friot: Primary Microplastics in the Oceans: A Global Evaluation of Sources. In: IUCN. 2017, doi:10.2305/IUCN.CH.2017.01.en. 
  21. Markierungen für 70 000 Euro; MAIN-POST; abgerufen am 19. Juli 2015
  22. Österreichische Bodenmarkierungsverordnung, § 21. (1)
  23. Planungsleitfaden Radverkehr. (PDF) In: tirol.gv.at. – Abteilung Verkehrsplanung, abgerufen am 14. November 2018. 
  24. Regeln fürs Radeln. (PDF) In: radlobby.at. RADLOBBY Österreich, abgerufen am 14. November 2018. 
  25. Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 27. Mai 2005 an die Straßenverkehrsbehörden im Freistaat Thüringen
  26. Dienstanweisung Nr. 08/2010-23/1 des Landesamtes für Bau und Verkehr vom 17. Mai 2010
  27. Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), Abt. 4 Autobahnen, 12. März 2010
  28. Bekanntgegeben mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau 1/1980
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Veröffentlichungsdatum: 30 Jun 2025 / 02:03

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Bodenmarkierung ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Siehe auch Bodenmarkierung Flugplatz Die Strassenmarkierung auch Fahrbahnmarkierung oder Bodenmarkierung ist eine farbliche Kennzeichnung auf der Oberflache von Verkehrsflachen des Strassenverkehrs Sie gehort zur Strassenausstattung und dient der Verkehrsfuhrung der Kennzeichnung verschiedener Verkehrsflachen und als Verkehrszeichen FahrbahnmarkierungUnterschiedliche Fahrbahnmarkierungen im KnotenpunktbereichFahrbahnmarkierungen aus Metall Seit Beginn des 20 Jahrhunderts werden Strassenmarkierungen auf Asphalt oder Betonstrassen verwendet und haben aufgrund der starken Zunahme des Strassenverkehrs in den Nachkriegsjahren an Bedeutung gewonnen In dieser Zeit wurden unterschiedliche Markierungszeichen entwickelt und eine Vielzahl von Markierungsmaterialien und techniken erprobt An die Strassenmarkierung werden eine Reihe von Anforderungen gestellt um die Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit zu gewahrleisten AufgabenFehlende Markierung erschwert die Orientierung im Verkehrsraum Zusammen mit den Leitpfosten gewahrleistet die Markierung eine optische Fuhrung bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhaltnissen Fahrbahnmarkierungen erfullen eine Vielzahl von Aufgaben So ermoglichen oder verbessern sie die Orientierung auf Verkehrsflachen und schaffen eine eindeutige und sichere Verkehrsfuhrung Durch linienartige Markierungen werden Verkehrsflachen aufgeteilt und verschiedenen Verkehrsstromen oder Fahrtrichtungen zugeteilt Fahrbahnmarkierungen stellen eine wirtschaftliche und effektive Methode zur Verkehrslenkung und beeinflussung dar und erfullen ihre Aufgaben zusammen mit den anderen Leiteinrichtungen der Strasse Des Weiteren tragen sie zur Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit anderen Verkehrsteilnehmern Fuss und Radverkehr Schienenverkehr bei Anlagen des ruhenden Verkehrs Parkflachen werden mit Fahrbahnmarkierungen eindeutig vom fliessenden Verkehr unterteilt Bauwerke des Strassenverkehrs wie Verkehrsinseln lassen sich so kennzeichnen Neben der Fuhrung des Verkehrs kann die Fahrbahnmarkierung den Verkehrsteilnehmer vor Gefahren warnen oder Hinweise fur die Wegweisung liefern Die Farbgebung der Markierung steht im Kontrast zur Fahrbahnfarbe und sorgt damit fur eine optische Fuhrung des Verkehrsteilnehmers bei Tag und bei Nacht Spezielle Zusammensetzungen der Markierungsmaterialien ermoglichen eine ausreichende Sichtbarkeit bei schlechter Sicht nasse Fahrbahn Tunnelabschnitte und ahnliches Von grosser Wichtigkeit ist die Aufbringung von temporarer Markierung im Baustellenbereich da so unter beengten Verhaltnissen ein sicherer Verkehrsablauf gewahrleistet wird Innerorts besteht die Moglichkeit aus Grunden der Geschwindigkeitsdampfung und der Schonung des Stadtbildes auf Markierungen zu verzichten Voraussetzung dafur ist jedoch dass der Verkehr durch andere Massnahmen gefuhrt und geregelt wird und eine gewisse Verkehrsstarke ungefahr 1200 Fahrzeuge pro Stunde nicht uberschreitet GeschichteDie erste 1938 in die deutsche Strassenverkehrs Ordnung aufgenommene Fahrbahnmarkierung Edward N Hines 1870 1938 Mitglied der Strassenkommission des Wayne County in Michigan schlug 1911 vor in seinem Bezirk entlang der Fahrbahnmitte jeder Brucke und jeder Kurve weisse Linien zu ziehen Spater wurde dieses Konzept auf die gesamten Strassenlangen erweitert Hines gilt als erste Personlichkeit die das Konzept der Fahrbahnmarkierung praktisch umgesetzt hat Bereits 1883 hatte John Macnie Professor an der Universitat South Dakota vorhergesagt dass Automobile in Zukunft mit einem Tempo von 25 Meilen pro Stunde 40 Kilometer pro Stunde fahren wurden Die dazu notigen Strassen mussten dann in der Mitte durch eine weisse Linie geteilt werden um den Verkehr auf der jeweils richtigen Seite zu halten Macnies Uberlegungen sahen in der Nahe von Stadten zudem dreistreifige Fahrbahnen vor wobei sich der Schwerverkehr auf den ausseren Fahrstreifen halten musste Im Jahr 1918 sollen in Deutschland die Strassen grosserer Stadte mit weissen Linien markiert gewesen sein Im Jahr 1921 entstand in der englischen Kleinstadt Sutton Coldfield einem Vorort von Birmingham die erste Fahrbahnmarkierung Grossbritanniens Dieses Experiment zur Entscharfung eines damaligen Unfallschwerpunkts war so erfolgreich dass weisse Fahrbahnmarkierungen in Grossbritannien und anderen Landern zum Standard erhoben wurden Die Zunahme der Verkehrsdichte und der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs brachte einen weiteren Impuls zur Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen So wurden 1925 in Berlin offiziell weisse Markierungen zur Fahrbahn und Fahrstreifenbegrenzung eingefuhrt Der erste regulare deutschlandweite Einsatz von Markierungen erfolgte als sogenannte Damm Markierung ab 1932 und diente hauptsachlich als Anstrich fur Bordsteine Erste Mittellinienmarkierungen erfolgten auf Reichsautobahnen Diese wurden zunachst in schwarzer Farbe aufgebracht um ein gutes Kontrastverhaltnis zur hellen Betondecke der Fahrbahn zu erzielen Ab 1935 wurden die durchgehende Mittellinie ein fester Bestandteil der Reichsautobahn Der Erlass vom 6 August 1936 beinhaltete dazu die Vorlaufige Ausrustung der Reichsautobahnen Teilweise wurden an Ausfahrten bereits auf die Fahrbahn gemalte Pfeile und entsprechenden Linienfuhrungen aufgetragen Mit der 1938 ausgegebenen Vorlaufigen Anweisungen fur die Durchfuhrung der Bauarbeiten an den Reichsautobahnen Nr 10 wurden die Markierungsregeln weiter konkretisiert Die Trennlinien zwischen den Fahrbahnen wurden nun in weisser Farbe aufgetragen Neben der bereits bekannten Markierung fur die Fahrbahnmitte wurde nun auch die Fahrbahnkante mit einer durchgezogenen weissen Linie versehen Im November 1938 trat eine Anderung der im gleichen Jahr gultig gewordenen neuen deutschen Strassenverkehrs Ordnung StVO in Kraft bei der erstmals eine Fahrbahnmarkierung in das Regelwerk aufgenommen wurde Dabei handelte es sich um eine quer zur Fahrbahn verlaufende Haltelinie die in Nebenstrassen vor Fussgangeruberwegen angebracht werden sollte und in Verbindung mit dem ebenfalls eingefuhrten Halt Zeichen stand Zwei langs zur Strasse verlaufende Strichlinien die bis zu einer Tiefe von 10 Metern vor der Haltelinie in die Nebenstrasse reichten sollten die Autofahrer zum Abbremsen bewegen Ab 1939 folge dann erstmals eine Markierung der Reichsstrassen mit dem durchgehenden Trennstrich der die Strasse in zwei Fahrstreifen aufteilte Die durchgezogene Mittellinie hatte nicht die heutige Bedeutung die ein Uberholen verbietet sondern sollte lediglich die Fahrstreifen voneinander trennen Die bis zum Autobahnbau in Deutschland zumeist sehr lokalen Markierungen auf den Fahrbahnen wurden meist von Fahrbahnmarkierern per Hand aufgebracht Spatestens bei der Markierung von Autobahnen machte dieses kostenintensive handische System keinen Sinn mehr Erste Gerate zur gleichmassigen Markierung die von Hand geschoben werden mussten kamen nun zum Einsatz Die Entwicklung haltbarer Fahrbahnmarkierungen machte zu dieser Zeit grosse Fortschritte So gab es in Deutschland ein 1943 erteiltes Patent fur die Herstellung von reibfesten Fahrbahnmarkierungen aus Farbe und Kunstharzmassen wobei Weichmacher oder andere Zusatzstoffe wie beispielsweise Raukorper zum Einsatz kamen Zur abschliessenden Hartung sollten dem Gemisch beigefugte oder nachtraglich aufgebrachte Katalysatoren dienen wobei Salzsaure vorzugsweise zu verwenden war Nach der 1949 erfolgten Grundung der Bundesrepublik Deutschland und aufgrund der nun stark zunehmenden Motorisierung wurde der Einsatz von Fahrbahnmarkierungen zur Verbesserung der Verkehrsfuhrung intensiviert Diese Entwicklung lief in den meisten westeuropaischen Landern parallel ab In der Bundesrepublik Deutschland wurde eine erste allgemeine Fahrbahnrandmarkierung erstmals 1952 durchgefuhrt In der am 1 September 1953 in Kraft getretenen bundesdeutschen Novelle der Strassenverkehrs Ordnung werden weitere Fahrbahnmarkierungen eingefuhrt Darunter war auch die Haltlinie die nun unabhangig von Fussgangeruberwegen die eigene Markierungen erhielten funktionierte Ausserdem fanden nun unter anderem erstmals eine gestrichelte Trennmarkierung der Fahrbahnen sowie aufgemalte weisse Pfeile und der Zebrastreifen Eingang in das Regelwerk Das Erscheinen der Hinweise fur die Anordnung und Ausfuhrung von Fahrbahnmarkierungen auf Bundesfernstrassen HMB durch das deutsche Bundesverkehrsministerium die auf Grundlage von Vorarbeiten der Forschungsgesellschaft fur das Strassenwesen entstanden waren offnete im Jahr 1954 den Weg zu einem umfassenden Markierungssystem Im Jahr 1956 wurde das Merkblatt fur die Anordnung von Fahrbahnmarkierungen auf Stadtstrassen FASt nachgeschoben das ebenfalls von der Forschungsgesellschaft fur das Strassenwesen erarbeitet worden war Inzwischen waren verschiedenste Maschinentypen im Einsatz die das Aufbringen der Markierungen immer mehr automatisierten Der Fahrer sass nun rittlings auf einem motorbetriebenen Fahrzeug und steuerte per Lenkrad entlang einer mit Kreide vormarkierten Strecke Ab den 1950er Jahren setzten sich verstarkt Thermoplast Markierungen durch und verdrangten die bis dahin verwendeten einfachen Farbsysteme zunehmend Nach der StVO Novelle vom 30 April 1964 konnte nun mittels Zickzack Linien ein gesetzliches Parkverbot beispielsweise an Bushaltestellen erweitert oder eingeschrankt werden Die erste neue Strassenverkehrs Ordnung nach 1938 die 1971 in Kraft trat fuhrte mit Zeichen 298 erstmals linierte Sperrflachen fur den Verkehr ein In der 1992 gultig gewordenen Novelle wurde dann der auf der Mittellinie positionierte Vorankundigungs Pfeil Teil der StVO Zu Beginn der 1970er Jahre wurden erste Kaltspritz Plastikmarkierungen aufgetragen durch das Aufkommen von Kaltfrasen wurde das Einlegen von Markierungen moglich Im Jahr 1984 wurde die Typ II Markierung entwickelt und erstmals auf der A 49 zur Anwendung gebracht Damit wurde zum ersten Mal ein Markierungssystem verwendet das eine erhohte Nachtsichtbarkeit bei Nasse gewahrleistet Markierungsmaterialien wie etwa Dispersionsfarben Folien oder Kaltplastiken sind erstmals in den 1990er Jahren im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und den Umweltschutz aufgebracht worden ApplikationAbstreuen mit Reflexperlen Das Aufbringen der Markierung auf der Fahrbahn durch den Fahrbahnmarkierer wird Applikation genannt Die Applikation kann im Wesentlichen mit funf Techniken durchgefuhrt werden Spritzverfahren Verfahren mit Ziehschuh Extrusionsverfahren Aufklebe oder Aufrollverfahren Verstreichverfahren Bevor die eigentliche Markierung aufgebracht werden kann kommt eine so genannte Vormarkierung zum Einsatz Nach den Vorgaben des Markierungsplanes wird eine Nylonschnur aufgelegt und mit Silberbronze entlang dieser Nylonschnur vormarkiert Silberbronze besitzt nur eine geringe Dauerhaftigkeit und verschwindet nach einigen Monaten von der Fahrbahnoberflache Nach dem Vormarkieren konnen je nach Markierungsverfahren unterschiedliche Schritte folgen Wird beispielsweise eine eingelegte Markierung aufgebracht so sind Vertiefungen in den Fahrbahnbelag zu frasen Bei einer aufgelegten Markierung entfallen die Frasarbeiten Anschliessend wird mit Hilfe einer Markiermaschine die Fahrbahnmarkierung aufgespritzt extrudiert oder mittels Ziehschuh appliziert Um die Nachtsichtbarkeit und die Griffigkeit zu erhohen kann es abschliessend erforderlich sein die frisch aufgebrachte Markierung abzustreuen Symbole und Piktogramme werden entweder mit Hilfe von Schablonen oder Vorlagen erstellt oder sie konnen als Ganzes aufgerollt oder aufgeklebt werden Zur Markierung einer Flache wird das Markierungsmaterial per Hand auf einer festgelegten Flache verstrichen Um eine dauerhafte und optisch einwandfreie Markierung zu erhalten muss die Fahrbahnoberflache sauber und trocken sein Nicht tragfahige Untergrunde oder Altmarkierungen sind so weit zu beseitigen dass eine ordnungsgemasse Applikation moglich ist Zudem ist auf eine geeignete Witterung zu achten Nasskalte Witterung bewirkt eine mangelhafte Ausfuhrung der Markierungsarbeiten Gewisse Untergrunde und Markierungsstoffe benotigen Voranstriche um eine dauerhafte Verbindung einzugehen Nach Abschluss der Markierungsarbeiten ist eine ausreichende Zeit zu warten bevor die Markierung vom Verkehr uberrollt wird Wird dies nicht beachtet so kommt es zur Abtragung und Verformung der noch nicht getrockneten Markierung Um vorhandene Markierungszeichen zu entfernen stehen verschiedene Demarkierungstechniken zur Verfugung Das Verdecken von zu demarkierenden Flachen mit dunkler Farbe oder dunkler Folie ist unzulassig wird jedoch vielerorts angewendet Stattdessen besteht die Moglichkeit die Markierung abzufrasen oder mittels eines Hochdruckwasserstrahls zu entfernen Ist eine Markierungsfolie zu entfernen kann diese entweder abgeschabt oder mit einem Abflammgerat entfernt werden Die Richtlinien geben vor dass die Markierungszeichen nach dem Entfernen fur den Verkehrsteilnehmer nicht mehr erkennbar sein durfen Ein Linienbreiten Konstanthalter halt Linienbreitenanderungen beim wegabhangigen Airless Spritzen automatisch in kleinen Grenzen Die von der Pumpe geforderte Farbmenge ist proportional zur Fahrgeschwindigkeit der Maschine Mit zunehmender Geschwindigkeit wachst also die pro Zeitspanne durch die Spritzduse hindurchgedruckte Farbmenge was mit einem Druckanstieg in der Farbleitung zur Duse einhergeht Es ist bekannt dass ein Anstieg des Spritzdruckes eine Vergrosserung des Spritzwinkels zur Folge hat Bei unverandertem Pistolenabstand zur Fahrbahnoberflache hat dies eine Vergrosserung der Linienbreite zur Folge Dieser Effekt ist abhangig von der eingesetzten Duse und der verwendeten Farbe Die Veranderung der Linienbreite kann aber in einem grossen Geschwindigkeitsbereich durch einen Linienbreiten Konstanthalter in kleinen Grenzen gehalten werden Applikationstechniken Applikation im Spritzverfahren Applikation mittels ZiehschuhEigenschaftenTypen Fahrbahnmarkierung vom Typ II mit Agglomeraten in unregelmassiger Oberflachenstruktur Im Sinne der Fahrbahnmarkierungen wird unterschieden zwischen Typ I und Typ II Markierungen Typ I Markierungen sind herkommliche Markierungen und waren bis in die 1980er Jahre hinein Stand der Technik Sie werden mit retroreflektierenden Glasperlen so genannten Reflexperlen und Griffigkeitsmitteln bestreut Problematisch ist das Verhalten der Typ I Markierung bei Nasse auf der Fahrbahn So bildet sich in diesem Fall ein Wasserfilm auf Fahrbahn und Markierung der die Retroreflexion stark vermindert und somit die Nachtsichtbarkeit ausser Kraft setzt wodurch die Wirkung der Markierung verlorengeht und die Orientierung der Verkehrsteilnehmer erschwert wird Aus diesen Grunden wurde die Markierung vom Typ II entwickelt Typ II Markierungen sind Markierungen mit erhohter Nachtsichtbarkeit bei Nasse Sie haben die herkommlichen Typ I Markierungen weitgehend verdrangt Auf deutschen Strassen sind rund 70 der Markierungen dem Typ II zuzuordnen auf Fernstrassen sind nahezu alle Markierungen des Typ I beseitigt worden Aufgrund der besseren Erkennbarkeit der Markierung bei Nasse und Dunkelheit raten die Richtlinien die Typ II Markierung bevorzugt anzuwenden Die Funktionsweise der Typ II Markierung ist durch ein Herausragen um mehrere Millimeter aus dem Wasserfilm auf der Fahrbahn gekennzeichnet Die Wirkung der Reflexperlen bei Nasse bleibt in diesem Fall erhalten Markierungen vom Typ II lassen sich ihrerseits in drei Systeme unterscheiden Retroreflektierende Fahrbahnmarkierung durch die Zugabe von ReflexperlenAbstreustoff fur Fahrbahnmarkierungen Reflexperlen und Griffigkeitsmittel 1 Glattstrichmarkierungen mit groben Nachstreumitteln Dem Markierungsmaterial werden bei der Herstellung Reflexperlen beigegeben ein Abstreuen nach der Applikation ist damit uberflussig Vorteil dieses Systems ist dass sich auch unterhalb der Markierungsoberflache Reflexperlen befinden und mit dem fortschreitenden Abrieb ihre Wirkung erlangen Herkommlich abgestreute Systeme verlieren mit dem Abrieb der Oberflache die retroreflektiven Eigenschaften 2 Profilierte Markierungen mit haptischer und akustischer Warnwirkung Markierungen dieses Systems erhalten eine starke Profilierung an der Oberflache Beispielsweise konnen Stege langs oder quer zur Fahrtrichtung appliziert werden Die Stege heben sich besonders weit von der Fahrbahn ab und erzeugen eine haptische und akustische Warnwirkung wenn sie mit dem Kraftfahrzeug uberfahren werden Der Fahrzeugfuhrer wird auf die Gefahrsituation aufmerksam und kann eingreifen Ihr Einsatz ist daher besonders fur Randmarkierungen vorzusehen Die Gerauschentwicklung kann jedoch von Anwohnern als storend empfunden werden Ein weiterer Nachteil ist der hohe Verschleiss der Markierung bei haufigem Schneepflugeinsatz 3 Markierungen mit stochastisch verteilten Agglomeraten Agglomerate sind Markierungen die sich aus ungleichen Grossenbestandteilen zusammensetzen und somit eine unebene Oberflache ergeben Der Markierungsstoff wird also nicht vollflachig appliziert Die Oberflache kann sich aus regelmassig oder unregelmassig aufgetragenen Agglomeraten zusammensetzen Auf eine Zugabe von zusatzlichen besonders grossen Reflexperlen kann aufgrund der hohen Schichtdicke verzichtet werden Daruber hinaus liefert diese Markierung hohere Griffigkeitswerte siehe auch SRT Messung Sie ragt wie alle Typ II Markierungen aus dem Wasserfilm der Fahrbahn heraus und zeigt sich relativ widerstandsfahig gegenuber haufigem Schneepflugeinsatz Betrachtet man diese Markierung aus 30 Metern Entfernung so wird sie durch den Fahrzeugfuhrer als Vollstrich wahrgenommen Zu beachten ist jedoch dass bei flachem Sonnenstand und entsprechendem Gegenlicht die Markierung am Tag schlecht erkennbar sein kann Die Bauweise dieser Markierung ermoglicht es dem Regenwasser durch die Markierung zum Fahrbahnrand hin abzufliessen Die Striche mussen eine eindeutig erkennbare Randbegrenzung erhalten Materialien Aufgelegte Markierungsfolie zeigt ein Gebotszeichen Uber die Jahre wurden verschiedene Markierungsmaterialien entwickelt Deren Eignung ist bei einem zustandigen Zulassungs und Prufinstitut in Deutschland beispielsweise die BASt nachzuweisen Im Wesentlichen konnen folgende Materialien unterschieden werden Dispersionsfarbe Kaltplastik Folien Markierungsknopfe Die Fahrbahnmarkierungen werden je nach Anwendungsfall aus unterschiedlichen Materialien angefertigt Einfache Markierungen die nur selten uberfahren werden bestehen aus Kunststofffarben Soll die Dauerhaftigkeit der Markierung erhoht werden stehen Heissspritz und Heissplastikmaterialien zur Verfugung Auch das Aufbringen einer Kaltplastik ist moglich in diesem Fall werden zwei Komponenten vor Ort vermischt Fur vorubergehende Markierungsaufgaben konnen Markierungsfolien verwendet werden Auf Pflasterflachen eignen sich so genannte Markierungsknopfe aus Metall Sie konnen zusatzlich retroreflektiv oder mit Eigenbeleuchtung ausgestattet sein Zu beachten ist dass Markierungsknopfe nur bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km h zu verwenden sind Des Weiteren sind die Abstande zwischen den Markierungsknopfen zu begrenzen Anforderungen An eine Fahrbahnmarkierung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt um eine moglichst hohe Dauerhaftigkeit und Wirksamkeit zu gewahrleisten Eine Ausnahme bilden hier Markierungen welche nur vorubergehend aufgebracht werden wie etwa Baustellenmarkierungen Dort muss sich die Markierung farblich besonders gut abheben die Tag und Nachtsichtbarkeit gewahrleistet sein und die Markierung sich ruckstandslos entfernen lassen Die wesentlichen Anforderungen an eine dauerhaft angelegte Fahrbahnmarkierungen sind Die Tages und Nachtsichtbarkeit dient der Erkennbarkeit der Markierungszeichen bei schlechter Witterung sowie bei Tag und bei Nacht Zu diesem Zweck fordern die Richtlinien Sichtbarkeitswerte die Markierungen einhalten mussen Die Griffigkeit von Markierungen wirkt sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit aus und muss daher ausreichend sein Gemessen wird die Griffigkeit mittels SRT Pendel die Norm gibt entsprechende Grenzwerte vor Die Schichtdicke ist aus entwasserungstechnischen und fahrdynamischen Grunden zu begrenzen Die normierten Grenzwerte gelten sowohl fur eingelegte als auch fur aufgelegte Markierungszeichen Der Farbort regelt die zu verwendende Farbgebung der Markierung Die Uberrollbarkeit also das Befahren mit Fahrzeugen sollte moglichst fruh nach der Applikation gegeben sein da sonst der Verkehrsfluss unnotig lange behindert wird Die Verschleissfestigkeit bzw Haltbarkeit ist Voraussetzung fur die Dauerhaftigkeit von Markierungszeichen Sie ist abhangig davon ob die Markierung selten haufig oder standig uberfahren wird und welche Schichtdicke die Markierung besitzt Die Richtlinien teilen sie in Verkehrsklassen ein die verschiedene Belastungsstufen angeben Besonders stark belastet werden Markierungen die quer zur Fahrbahn aufgebracht sind oder haufigen Brems oder Beschleunigungsvorgangen ausgesetzt sind Ebenfalls negativ auf die Haltbarkeit wirkt sich der Einsatz von Schneeraumgeraten des Winterdienstes auf markierte Flachen aus Die Gewahrleistungsfrist fur Fahrbahnmarkierungen hangt in Deutschland gemass den Zusatzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien fur Markierungen auf Strassen ZTV M 13 vom gewahlten Markierungssystem ab und betragt zwischen einem halben und vier Jahren Die Haltbarkeit lasst sich dagegen nur sehr schwer bestimmen als grober Richtwert konnen vier bis acht Jahre angenommen werden Farben Vergleich der Masse von Fahrbahnmarkierungen auf Autobahnen verschiedener LanderIm Baustellenbereich wird mittels temporarer Markierung die vorhandene Markierung ausser Kraft gesetzt Markierungen sind in Europa uberwiegend in weisser Farbe aufgebracht In Osterreich waren bis 1996 die Strassenmarkierungen fur den fliessenden Verkehr gelb und nur fur den ruhenden Verkehr weiss In der Schweiz werden fur den offentlichen Linienverkehr und fur den Fuss und Radverkehr gelbe Markierungen appliziert In Norwegen USA und Kanada ist die mittlere Markierung gelb In Baustellenbereichen werden in Deutschland gelbe so genannte Gelbmarkierung in Osterreich und in der Schweiz gelb orange Markierungen aufgebracht um zu zeigen dass die regulare Markierung ungultig ist In Deutschland ist dies durch 39 StVO geregelt Radwege konnen mit einer grun oder rot eingefarbten Flachenmarkierung gekennzeichnet werden Die Blaufarbung die in manchen Stadten Deutschlands verwendet wird ist nach Ansicht dortiger Strassenrechts Juristen nicht zulassig da blau nach dem Wiener Abkommen Parkregelungen vorbehalten sei siehe nachster Absatz In einigen Landern Europas sind gelbe Markierungen fur Park und Halteverbote zum Beispiel Frankreich Luxemburg Osterreich Schweiz sowie blaue Markierungen fur besondere Parkregelungen gebrauchlich Blaue Zone im deutschsprachigen Raum Zone bleue Zone verte in Frankreich Generell ist es moglich jede erdenkliche Farbe fur Markierungszeichen herzustellen Aufgrund fehlenden Kontrastes zur Fahrbahnoberflache eignen sich jedoch nicht alle Farben zur Markierung Des Weiteren verschmutzen helle Farben rascher als dunklere Noch bevor die StVO in Osterreich Radstreifen gegen eine Einbahn erlaubten markierte der Magistrat Graz Radstreifen mit einer Linie in Grun ab Radstreifen wurden hier neben einer weissen Linie zur Warnung zusatzlich in Rot markiert In Osterreich waren etwa Leitlinien lange Zeit in Gelb dann erst in Weiss wie fruher schon in anderen Landern Umweltverhalten Abrieb von Strassenmarkierungen ist fur 7 des primaren Mikroplastiks in den Ozeanen verantwortlich MarkierungszeichenVorankundigungspfeile in Deutschland und Frankreich Fahrbahnmarkierungen bestehen aus verschiedenartigen Markierungszeichen Nachfolgend sind die unterschiedlichen Markierungszeichen und deren Abmessungen aufgefuhrt Die Aufzahlung orientiert sich an den in Deutschland gultigen Richtlinien fur die Markierung von Strassen allerdings unterscheiden sich die Markierungszeichen international oftmals nur geringfugig wie an der nebenstehenden Abbildung zu erkennen ist Die Markierungszeichen anderer Lander konnen jedoch in den jeweils geltenden Strassenbaurichtlinien der Lander nachgelesen werden Bei den Markierungszeichen werden unterschiedliche Strichbreiten in Abhangigkeit von der Strassenkategorie verwendet Folgende Strichbreiten sind in den Richtlinien definiert Autobahnen Andere StrassenSchmalstrich 0 15 m 0 12 mBreitstrich 0 30 m 0 25 mLangsmarkierungen Langsmarkierungen werden langs zur Fahrtrichtung angeordnet und ubernehmen weitgehend die optische Fuhrung des Verkehrsteilnehmers Des Weiteren gliedern sie den vorhandenen Strassenraum Die Leitlinie ist eine unterbrochene Linie und darf vom Verkehrsteilnehmer uberfahren werden Sie dient dem Fahrzeugfuhrer als Orientierungslinie und kennzeichnet seinen Fahrstreifen jenseits der Fahrbahnbegrenzung Sie wird als Schmalstrich aufgebracht Ausserhalb von Knotenpunkten betragt das Verhaltnis von Strich zu Lucke in Deutschland in der Regel 1 2 In Osterreich betragt das Verhaltnis 2 3 Innerhalb von Knotenpunkten ist das Verhaltnis 1 1 Die Strichlange ist abhangig von der erlaubten Geschwindigkeit Sie reicht von 6 Metern auf Autobahnen bis zu 3 Metern auf Innerortsstrassen Im engeren Knotenpunktbereich kann sie auch 1 5 oder 1 0 Meter betragen Innerorts wird zur Verkehrsberuhigung in der Schweiz oft auf die Leitlinie verzichtet In Deutschland ist dies das Zeichen 340 Anlage 3 Abschnitt 8 Nr 22 zu 42 Absatz 2 StVO Eine Warnlinie D oder eine Vorwarnlinie CH ist eine Abwandlung der Leitlinie und dient zur Ankundigung von Hindernissen Fahrbahnteilungen oder Fahrstreifenbegrenzungen Die Lucke ist in Deutschland nur halb so lang wie der Strich in Osterreich ist die Lucke ein Viertel so lang Auch die Warnlinie wird als Schmalstrich ausgefuhrt Die Fahrbahnbegrenzung D oder die Randlinie CH ist in Deutschland oder der Schweiz ein durchgehender Strich in Frankreich oder in Schweden eine unterbrochene Linie und kennzeichnet den Rand der Fahrbahn Auch in Deutschland soll eine unterbrochene Randmarkierung eingefuhrt werden Sie kann entweder als Schmalstrich oder als Breitstrich ausgefuhrt werden Zu beachten ist dass der Standstreifen einer Autobahn nicht Teil der Fahrbahn ist und keine Randmarkierung erhalt Innerorts wird uberwiegend auf die Fahrbahnbegrenzungsmarkierung verzichtet da hier ein Bordstein vorhanden ist Die Fahrstreifenbegrenzung auch Sperrlinie oder Sicherheitslinie ist eine durchgehende Linie die nicht uberfahren werden darf Sie wird uberwiegend an unubersichtlichen Strassenabschnitten aufgebracht Die Linie kann entweder als Schmal oder als Breitstrich ausgefuhrt werden In Deutschland ist dies das Zeichen 295 Eine einseitige Fahrstreifenbegrenzung kombinierte Fahrstreifenbegrenzungs und Leitlinie in der Schweiz Doppellinie besteht aus einer Fahrstreifenbegrenzungslinie und einer dazu parallelen Leitlinie Sie darf von der Seite der Leitlinie uberfahren werden von der anderen Seite nicht Die Abfahrtslinie grenzt den Einfadelungsstreifen fruher Beschleunigungsstreifen einer Autobahnanschlussstelle von den durchgehenden Fahrstreifen ab Sie ist in Deutschland durch breite 6 Meter lange Streifen mit einem Abstand von jeweils 6 Metern zu erkennen auf Landstrassen sind es 3 Meter lange Streifen mit einem Abstand von 3 Metern In Osterreich sind es auf Autobahnen 4 Meter lange Streifen mit einem Abstand von 2 Metern und auf Landstrassen 2 Meter lange Streifen mit einem Abstand von einem Meter Die doppelte Fahrstreifenbegrenzung in der Schweiz Doppelte Sicherheitslinie umgangssprachlich Doppellinie besteht aus zwei durchgezogenen parallelen Linien die von keinem Fahrzeugteil uberragt werden darf Die beiden Linien konnen auch unterbrochen sein Dann darf die Linie auf Anweisung beispielsweise im Richtungswechselbetrieb uberfahren werden Strich durchgehend Strich unterbrochen Doppelstrich sowohl durchgehend als auch unterbrochen Doppelstrich durchgehend Doppelstrich unterbrochen Vorwarnlinie CH Flachenmarkierungen Schragstrichgatter D Radfahrerfurt haufig auch ohne rote Einfarbung D Sperrflachen CH Radstreifen CH Diese Art von Fahrbahnmarkierungen werden flachig auf der Fahrbahn aufgebracht Zur Markierung von Verkehrsflachen die von Fahrzeugen freigehalten werden sollen werden Sperrflachen verwendet Auf Verkehrsflachen die fur den Radverkehr gedacht sind konnen Radwegmarkierungen eingesetzt werden Das Schragstrichgatter in der Schweiz und Osterreich in der deutschen StVO und der zugehorigen Verwaltungsvorschrift Sperrflache In den deutschen RMS 1 Teil 1 finden sich beide Begriffe dient zum Anzeigen von Flachen die von keinem Fahrzeug uberfahren werden durfen Sein Einsatzbereich liegt uberwiegend im Knotenpunktbereich Es wird unterschieden zwischen dem kleinen und dem normalen Schragstrichgatter Das normale Schragstrichgatter wird ausserorts appliziert und besteht aus Schragstrichen die von einer Randlinie umgrenzt sind Das kleine Schragstrichgatter mit schmaleren Strichen und geringerem Strichabstand wird dagegen im innerstadtischen Bereich verwendet Markierung eines Radfahrstreifens im Vordergrund und der Radverkehrsfurt im HintergrundDie Radfahrerfurt auch Radverkehrsfurt oder Radweg e furt genannt besteht in Deutschland aus einer unterbrochenen oder durchgezogenen Randmarkierung in weisser Farbe in der Schweiz besteht der Radstreifen aus einer unterbrochenen Linie Vor allem im Kreuzungsbereich wird sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz uberdies haufig aber lange nicht immer eine flachige Markierung meist in roter Farbe aufgebracht Zur Verdeutlichung im Knotenpunktbereich kann zusatzlich das Piktogramm Fahrrad in weisser Deutschland bzw gelber Schweiz Farbgebung aufgebracht sein An Furten von Zweirichtungs Radwegen wird die flachige Rotmarkierung empfohlen Grenzmarkierungen In Blauen Zonen bestimmt die farbige Strassenmarkierung rot und blau oder das Nichtvorhandensein einer Markierung die Ge und Verbote zum Halten oder Parken Grenzmarkierungen in Deutschland Um bestehende Haltverbote zusatzlich zu verdeutlichen oder zu verlangern konnen in Deutschland auf der Fahrbahn so genannte Grenzmarkierungen fur Halt und Parkverbote auch Zick Zack Linien aufgebracht werden Man unterscheidet unterbrochene und durchgehende Zick Zack Linien Gemass StVO sind Grenzmarkierungen ausschliesslich in N Form zulassig Die Ausfuhrung in X Form macht eine Zulassung durch die jeweilige oberste Landesbehorde erforderlich auch wenn sie in den RMS aufgefuhrt wird Unterbrochene Linien werden haufig bei Bushaltestellen verwendet innerhalb der Grenzmarkierung wird zusatzlich der Schriftzug BUS aufgebracht Die Strassenverkehrsordnung verbietet das Parken auf diesen markierten Fahrbahnbereichen Die Zick Zack Linie besitzt eine Strichbreite von 0 12 Metern Die schragen Linien werden in einem 45 Winkel angetragen Die unterbrochene Zick Zack Linie ist eine Abwandlung der oben genannten Grenzmarkierung und findet an Haltestellen des offentlichen Nahverkehrs Verwendung Innerhalb der unterbrochenen Grenzmarkierung befindet sich der Schriftzug BUS Die Strichbreiten und Seitenverhaltnisse gleichen der durchgehenden Zick Zack Linie Grenzmarkierungen in N oder X Form kennzeichnen kurze Strassenabschnitte auf denen das Halten und Parken untersagt ist Grenzmarkierung nach rechts fortlaufend Grenzmarkierung in N Form Schriftzug BUS Schriftzug Feuerwehr Grenzmarkierungen in der Schweiz In der Schweiz sind Flachen an denen ein Park oder Halteverbot besteht gelb markiert Ein Parkverbot wird durch eine Parkverbotslinie oder ein Parkverbotsfeld gekennzeichnet zur Kennzeichnung eines Halteverbots die Halteverbotslinie verwendet Zickzacklinien kennzeichnen Haltestellen des offentlichen Linienverkehrs An solchen Stellen darf zum Ein und Aussteigenlassen von Personen gehalten werden sofern Fahrzeuge im offentlichen Linienverkehr nicht behindert werden Art 79 Abs 3 SSV Zickzacklinie Parkverbotslinie Parkverbotsfeld HalteverbotslinieQuermarkierungen Quer zur Fahrtrichtung aufgetragen werden querende Fussganger oder Radverkehrsfurten fruher Radfahrerfurt genannt oder Halt beziehungsweise Wartelinien jeweils nur im Knotenpunktbereich oder an Querungsstellen Des Weiteren zahlt auch der Fussgangeruberweg zu den Quermarkierungen Diese Art von Markierungszeichen werden besonders haufig uberfahren und sollten daher eingelegt werden in der Schweiz Haltelinien sind dort anzubringen wo der Verkehr anhalten muss Die Haltlinie ist ein durchgehender Querstrich mit 0 5 Meter Strichbreite Zusatzlich zur Haltlinie ist es in der Schweiz vorgesehen das Wort Stop auf der Fahrbahn anzubringen An folgenden Stellen ist eine Haltlinie aufzubringen Stoppschild Andreaskreuz an Bahnubergangen Lichtsignalanlagen Wartelinien in Osterreich Ordnungslinien 15 begrenzen Bereiche auf der Fahrbahn die als Aufstellflache fur Abbiegevorgange vorgesehen sind Die unterbrochene Strichmarkierung ist 0 5 Meter breit und besteht aus 0 5 Meter langen unterbrochenen Linien mit 0 25 Meter langen Lucken In der Schweiz besteht die Wartelinie aus einer Reihe weisser Dreiecke quer zur Fahrbahn Diese sogenannten Haifischzahne sind optional auch in Osterreich vorgesehen 15 Abs 3 In Deutschland gibt es sie seit 28 April 2020 ebenfalls um entweder die Vorfahrt des Radverkehrs an entsprechend beschilderten Kreuzungen im Zuge von Radschnellwegen zu verdeutlichen oder auf eine Rechts vor Links Regelung hinzuweisen Diese Vorgaben zum Einsatz von Haifischzahnen sind fachlich hochumstritten da beispielsweise nicht klar ist wieso sie im Zuge bevorrechtigter Radschnellwege eingesetzt werden durfen aber nicht im Zuge bevorrechtigter Fahrradstrassen anderer Netzordnung In mehreren Bundeslandern wurden daher per Erlass abweichende Einsatzregelungen gemass 46 StVO verfugt Eine Fussgangerfurt oder Radwegefurt bzw Radfahreruberfahrt in Osterreich wird mittels einer unterbrochenen Querlinie mit kurzen Strichen gekennzeichnet Im Fall der Radwegefurt ist der Strich breiter ausgefuhrt Fussgangerfurten mussen an Lichtsignalanlagen markiert werden Daruber hinaus durfen sie nur an Uberwegen die durch Schulerlotsen Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden markiert werden Radwegefurten mussen ausser an Lichtsignalanlagen im Zuge von Vorfahrtsstrassen mit Radweg oder fur den Radverkehr freigegebenen Fusswegen markiert werden Sie verdeutlichen dabei als Langsmarkierung die Vorfahrt des Radverkehrs gegenuber abbiegenden einfahrenden und querenden Fahrzeugen In der Schweiz sind Furte unbekannt dort kommen Fussgangerstreifen zum Einsatz Der Fussgangerubergang in Deutschland Fussgangeruberweg auch Zebrastreifen in Osterreich Schutzweg in der Schweiz Fussgangerstreifen besteht aus parallel zur Fahrtrichtung angeordneten Markierungsstreifen Durch die auffallige Darstellung werden Fahrzeuglenker auf die querenden Fussganger aufmerksam gemacht Querstrich durchgehend Querstrich unterbrochen Zebrastreifen Fussgangerstreifen und Langsstreifen fur Fussganger CH Haifischzahne Schweiz Zeichen 342 der deutschen StVO HaifischzahneParkflachenmarkierungen Diese Art von Markierungen regeln die Anordnung von Parkflachen und deren Abgrenzung vom fliessenden Verkehr Die Linien zeigen an auf welche Weise und auf welchen Flachen Fahrzeuge aufzustellen sind Wird der Verkehrsraum fur Fussganger nicht eingeschrankt so konnen Parkflachenmarkierungen auch auf dem Gehweg ausgefuhrt werden Die Linien werden als Schmalstrich aufgebracht und konnen sowohl durchgehend als auch unterbrochen dargestellt werden Es mussen jedoch mindestens die vier Ecken der Einzelparkflache erkennbar sein Die Linien werden in weisser Farbgebung aufgebracht abweichend von dieser Regelung kennzeichnen in Osterreich und der Schweiz blaue Linien Kurzparkplatze oder Kurzparkzonen In der Innenstadt von Munchen werden unter solche Blauen Zonen verschiedene Parkregelungen durch unterschiedliche Farben dargestellt In einigen Landern Europas zum Beispiel Grossbritannien Frankreich oder Luxemburg wird auch eine durchgezogene oder gestrichelte gelbe oder rote einfache oder doppelte Markierung der Bordsteinkante verwendet um Park bzw Halteverbote anzuzeigen Von 1963 bis 1979 kannte die Schweiz auch solche Farbmarken oder Streifringe Park flachen markierung fur Langsaufstellung Park flachen markierung fur Senkrecht aufstellung Streifringe Halteverbot Schweiz 1963 1979 Streifringe Parkverbot Schweiz 1963 1979 Farbmarken auf dem Randstein Halteverbot Schweiz 1963 1979 Farbmarken auf dem Randstein Parkverbot Schweiz 1963 1979 Farbmarken auf dem Randstein Parkieren erlaubt Schweiz 1963 1979 Pfeile Pfeile auf der Fahrbahn dienen der Richtungsweisung und Verkehrslenkung sowohl auf freier Strecke als auch im Knotenpunktbereich Es werden dabei Richtungspfeile und Vorankundigungspfeile unterschieden beide sind vollflachig zu markieren Richtungspfeile sind auf Fahrstreifen an Knotenpunkten angebracht und ermoglichen ein fruhzeitiges Orientieren der Verkehrsteilnehmer und das Auswahlen der gewunschten Fahrtrichtung Auf Streckenabschnitten welche mit Pfeilmarkierungen versehen sind ist das Parken untersagt Auf freier Strecke weisen die Richtungspfeile auf endende Fahrstreifen hin und werden dreimal wiederholt Sie konnen in kleinerer Ausfuhrung auch auf Radwegen verwendet werden In der Schweiz werden gelbe Richtungspfeile fur den offentlichen Linienverkehr verwendet Vorankundigungspfeile zeigen das Ende eines Fahrstreifens an oder kundigen eine Fahrstreifenbegrenzung an Sie befinden sich in der Achse der Warnlinie und werden drei Mal wiederholt Richtungspfeil geradeaus und rechts ab VorankundigungspfeilSonderzeichen Sonderzeichen in Deutschland Sonderzeichen werden auf die Fahrbahn aufgebracht um den Verkehrsablauf und die Verkehrsfuhrung zu verdeutlichen Verwendet werden Zahlen Verkehrszeichen Piktogramme sowie Buchstaben Um eine Erkennbarkeit durch den Verkehrsteilnehmer zu gewahrleisten mussen die Sonderzeichen in der Lange dreifach verzerrt werden Gemass den Strassenverkehrsordnungen 39 Abs 7 und 8 StVO weist ein Sonderzeichen oder Schriftzeichen auf der Fahrbahn auf ein entsprechendes Verkehrszeichen hin eine alleinstehende Verwendung ist nicht zulassig Die Piktogramme und Schriftzeichen mussen den Vorgaben der Strassenverkehrsordnung und der Markierungsrichtlinie entsprechen ein Aufbringen von Phantasiezeichen ist daher unzulassig Bei der Darstellung von Verkehrszeichen ist zu beachten dass meist die Abbildung des inneren Piktogramms ausreicht Werden Verkehrszeichen als Ganzes appliziert konnen sie aufgrund der mangelhaften Griffigkeit eine Gefahr fur den Verkehrsteilnehmer darstellen Piktogramm Radfahrer unverzerrt Piktogramm Behinderte unverzerrt Ansicht aus unterschiedlichen Perspektiven Unverzerrte und verzerrte ubereinander aufgebrachte StrassenmarkierungAufschriften und besondere Markierungen in der Schweiz Explizit als Beschriftungen vorgesehen in der SSV sind die Markierungen BUS sowie STOP sowie bei Parkverbotsfeldern die berechtigten Fahrzeuge z B TAXI oder eine Kontrollschildnummer Daruber hinaus durfen auf der Fahrbahn nach Art 72 Abs 3 SSV Richtungsangaben und die in der Signalisationsverordnung vorgesehenen Aufschriften angebracht werden Das UVEK kann zur Verdeutlichung von Signalen zusatzlich besondere Markierungen vorsehen An Radfahrer gerichtete Bodenmarkierungen Piktogramme sind gelb zu applizieren Art 74a Abs 6 SSV 6 08 Bus Streifen 6 11 Stop 6 26 Ausgeweiteter RadstreifenNormen und StandardsEuropa Auch in der EU hat jedes Land eigene Standards dieselbe Strassensituation mit deutschen und franzosischen Markierungen Strassenmarkierungsmaterialien EN 1423 und EN 1424 Markierungsknopfe EN 1463 1 und 2 Anforderungen an Markierungen an Strassen EN 1436 Qualitatskontrolle ENV 13459 1 bis 3 Deutschland Bundesverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes Strassenverkehrsordnung StVO Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Strassenverkehrs Ordnung VwV StVO Landesverordnungen bzw bundeslandspezifische Dienstanweisungen Thuringen Verfahrensanordnung zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung von Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thuringen Allgemeiner Teil VFM T A Verfahrensanordnung zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung von Fahrbahnmarkierungen im Freistaat Thuringen Baulicher Teil VFM T B Verfahrensanordnung fur Verkehrssicherungen auf Bundesautobahnen im Freistaat Thuringen VVB T Regelwerke Schriften der Forschungsgesellschaft fur Strassen und Verkehrswesen FGSV Richtlinien fur die Markierung von Strassen RMS 1 RMS 2 Zusatzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien fur Markierungen auf Strassen ZTV M Technische Lieferbedingungen fur Markierungsmaterialien TL M Merkblatt fur Agglomeratmarkierungen Hinweise fur Markierungen auf neuen Fahrbahnoberflachen Organisation Deutsche Studiengesellschaft fur StrassenmarkierungenOsterreich Auswahl von Bodenmarkierungen RVS 05 03 12 Strassenverkehrsordnung StVO Schweiz Strassenverkehrsgesetz SVG Signalisationsverordnung SSV Markierungen Ausgestaltung und Anwendungsbereiche SN 640 850a Markierungen Anwendungsbeispiele fur Haupt und Nebenstrassen SN 640 862 Temporare Signalisation auf Haupt und Nebenstrassen SN 640 886 Besondere Markierungen SN 640 851 LiteraturClaudia Drewes Dieter John Hans Hubert Meseberg ZTV M Handbuch und Kommentar fur Markierungen auf Strassen Kirschbaumverlag Bonn 2015 Leitfaden Fahrbahnmarkierung DVR und DSGS 2014 Deutsche Studiengesellschaft fur Strassenmarkierungen DSGS Jahrbuch 2006 2007 C Kohlmann Druck und Verlag 2006 Weblink DGSG Publikationen Hans Dieter Schonborn Handbuch fur die Markierung von Strassen HMS Elsner Darmstadt 1981 ISBN 3 87199 061 2 WeblinksCommons Fahrbahnmarkierung Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Fahrbahnmarkierung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen www sicherestrassen de Fahrbahnmarkierungen mit Verkehrsvorschriften Deutsche Studiengesellschaft fur Strassenmarkierungen e V Artikel uber Leitfunktion von Fahrbahnmarkierungen Einleitung Tages und Nachtsichtbarkeit von Fahrbahnmarkierungen PDF Datei 323 kB Verordnungen zur Strassenverkehrsordnung PDF 3 7 MB Abschnitt Bodenmarkierungsverordnung in Osterreich vom KfV Funktionsbeschreibung Wegabhangige Airless Markierung und Linienbreiten Konstanthalter Protokoll uber Strassenmarkierungen vom 1 Marz 1973 Fahrbahnstreifen in wdrmaus de Die Sendung mit der Maus EinzelnachweiseForschungsgesellschaft fur Strassen und Verkehrswesen Richtlinien fur die Anlage von Stadtstrassen Ausgabe 2006 S 126 Edward N Hines 1870 1938 Martin Domhan Hans Dieter Schonborn Kommentare zu den neuen Richtlinien fur die Markierung von Strassen RMS In Strassen Verkehrstechnik 2 1980 S 39 43 hier S 40 Douglas V Jones The Royal Town of Sutton Coldfield A Commemorative History 1994 ISBN 0 9502636 7 2 Historische Gebots und Verbotszeichen Richtlinie uber die vorlaufige Ausrustung der Reichsautobahnen In Die Strasse 3 1936 S 638 639 Reichsgesetzblatt Jahrgang 1938 Nr 168 Tag der Ausgabe Berlin 17 Oktober 1938 S 1434 Claudia Windisch Hojnacki Die Reichsautobahn Konzeption und Bau der RAB ihre asthetischen Aspekte sowie ihre Illustration in Malerei Literatur Fotografie und Plastik Rheinische Friedrich Wilhelms Universitat Bonn 1988 S 67 Dissertation Chemisches Zentralblatt 1 Halbjahr 1943 Nr 20 S 2168 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Nr 56 Tag der Ausgabe Bonn 3 September 1953 S 1166 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Nr 56 Tag der Ausgabe Bonn 3 September 1953 S 1163 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Nr 56 Tag der Ausgabe Bonn 3 September 1953 S 1165 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Nr 56 Tag der Ausgabe Bonn 3 September 1953 S 1230 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Nr 56 Tag der Ausgabe Bonn 3 September 1953 S 1163 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Nr 22 Tag der Ausgabe Bonn 9 Mai 1964 S 305 307 mit Abbildung des neuen Zeichens DSGS Jahrbuch 2006 2007 S 113 DSGS Jahrbuch 2006 2007 S 75 Hans Hubert Meseberg et al Zusatzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien fur Markierungen auf Strassen ZTV M 13 Forschungsgesellschaft fur Strassen und Verkehrswesen Koln Oktober 2018 S 40 Deutscher Verkehrssicherheitsrat Hrsg Leitfaden Fahrbahnmarkierung S 6 Online PDF Julien Boucher Damien Friot Primary Microplastics in the Oceans A Global Evaluation of Sources In IUCN 2017 doi 10 2305 IUCN CH 2017 01 en Markierungen fur 70 000 Euro MAIN POST abgerufen am 19 Juli 2015 Osterreichische Bodenmarkierungsverordnung 21 1 Planungsleitfaden Radverkehr PDF In tirol gv at Abteilung Verkehrsplanung abgerufen am 14 November 2018 Regeln furs Radeln PDF In radlobby at RADLOBBY Osterreich abgerufen am 14 November 2018 Schreiben des Thuringer Landesverwaltungsamtes vom 27 Mai 2005 an die Strassenverkehrsbehorden im Freistaat Thuringen Dienstanweisung Nr 08 2010 23 1 des Landesamtes fur Bau und Verkehr vom 17 Mai 2010 Landesamt fur Bau und Verkehr TLBV Abt 4 Autobahnen 12 Marz 2010 Bekanntgegeben mit dem Allgemeinen Rundschreiben Strassenbau 1 1980Dieser Artikel wurde am 10 April 2008 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Normdaten Sachbegriff GND 4131045 7 GND Explorer lobid OGND AKS

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