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Straßenverkehrsunfall

Klassifikation nach ICD-10 | |
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V01-V89 | Transportmittelunfälle |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Ein Straßenverkehrsunfall (oder kurz Verkehrsunfall) ist ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr. Die meisten Straßenverkehrsunfälle geschehen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die Regulierung ist ein wichtiger Bereich des Verkehrszivilrechts. Bemühungen, die Anzahl an Straßenverkehrsunfällen zu senken, werden unter dem Begriff Straßenverkehrssicherheit zusammengefasst. Etwas ungenau, aber oft, wird auch der Begriff Autounfall verwendet.
Deutschland
Die Rechtsprechung definiert den Verkehrsunfall als mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängendes plötzliches Ereignis, durch das ein Personenschaden oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden verursacht wird. Ein Verkehrsunfall setzt nicht notwendigerweise die Beteiligung eines Kraftfahrzeuges voraus. Auch Unfälle unter Fußgängern, unter Beteiligung von Inlineskatern oder gar Pferden fallen unter diesen Begriff. Zusammenstöße sind nicht erforderlich, es reicht die Kausalität im Handeln eines Verkehrsteilnehmers bei dem Verkehrsunfall. Die Bagatellgrenze für Sachschäden liegt nach aktueller Rechtsprechung bei ca. 20 bis 150 Euro.
Die Bearbeitung von Straßenverkehrsunfällen durch die Polizei unterliegt den Bestimmungen der entsprechenden Erlasse der Länder, die die polizeilichen Aufgaben und Bedingungen bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen festlegen. In einigen Bundesländern ist es beispielsweise geregelt, dass das Erreichen einer Bagatellgrenze für die polizeiliche Unfallaufnahme keine Relevanz hat. Hingegen werden in anderen Ländern Schadensereignisse im Straßenverkehr, die unterhalb der Bagatellgrenze liegen, nicht als Verkehrsunfall eingestuft und unterliegen somit nicht der Aufnahmepflicht. Eine polizeiliche Unfallaufnahme und statistische Erfassung erfolgt nie, wenn der Verkehrsunfall im nicht öffentlichen Verkehrsraum geschehen ist.
Je nach beteiligten Verkehrsteilnehmern wird sprachlich unter anderem zwischen Autounfall, Motorradunfall, Lkw-Unfall, Fahrradunfall und Fußgängerunfall unterschieden.
Unfallarten und Unfalltypen
Im Sinne der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik bzw. Unfallforschung wird zwischen „Unfallart“ und „Unfalltyp“ unterschieden.
Die Unfallart beschreibt die Bewegungsrichtung der Fahrzeuge beim ersten Zusammenstoß oder, wenn es nicht zum Zusammenstoß gekommen ist, die erste Einwirkung auf einen Verkehrsteilnehmenden. Unterschieden wird zwischen zehn Unfallarten:
- Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht
- Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet (Unfälle durch Auffahren auf ein Fahrzeug, das selbst noch fuhr oder verkehrsbedingt hielt)
- Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt (Unfälle beim Nebeneinanderfahren oder beim Fahrstreifenwechsel)
- Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das entgegenkommt (Zusammenstöße im Begegnungsverkehr, ohne dass ein Kollisionspartner die Absicht hatte, über die Gegenspur abzubiegen)
- Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt (Zusammenstöße mit dem Querverkehr und Kollisionen mit Fahrzeugen die aus anderen Straßen, Wegen oder Grundstücken einbiegen oder dorthin abbiegen wollen)
- Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger
- Aufprall auf ein Hindernis auf der Fahrbahn (beispielsweise Wildunfall oder verlorene Fracht)
- Abkommen von der Fahrbahn nach rechts
- Abkommen von der Fahrbahn nach links
- Unfall anderer Art (alle Unfälle, die sich nicht einer der Unfallarten von 1 bis 9 zuordnen lassen)
Der Unfalltyp beschreibt die Konfliktsituation, die zum Verkehrsunfall geführt hat, also die Phase während eines Verkehrsgeschehens, in der ein Fehlverhalten oder eine sonstige Ursache den weiteren Ablauf nicht mehr kontrollierbar machte. Unterschieden werden folgende sieben Unfalltypen:
- Fahrunfall – Der Unfall wurde ausgelöst durch den Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug (wegen nicht angepasster Geschwindigkeit oder falscher Einschätzung des Straßenverlaufs, des Straßenzustandes o. Ä.), ohne dass andere Verkehrsteilnehmer dazu beigetragen haben.
- Abbiege-Unfall – Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem Abbieger und einem aus gleicher oder entgegengesetzter Richtung kommenden Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) an Kreuzungen, Einmündungen, Grundstücks- oder Parkplatzzufahrten.
- Einbiegen/Kreuzen-Unfall – Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem einbiegenden oder kreuzenden Wartepflichtigen und einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug an Kreuzungen, Einmündungen oder Ausfahrten von Grundstücken und Parkplätzen.
- Überschreiten-Unfall – Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug und einem Fußgänger auf der Fahrbahn, sofern dieser nicht in Längsrichtung ging und sofern das Fahrzeug nicht abgebogen ist.
- Unfall durch ruhenden Verkehr – Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs und einem Fahrzeug, das parkt/hält bzw. Fahrmanöver im Zusammenhang mit dem Parken/Halten durchführte.
- Unfall im Längsverkehr – Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen Verkehrsteilnehmern, die sich in gleicher oder entgegengesetzter Richtung bewegten, sofern dieser Konflikt nicht einem anderen Unfalltyp entspricht.
- Sonstiger Unfall – Beispielsweise beim Wenden, Rückwärtsfahren, Parker untereinander, Hindernis oder Tier auf der Fahrbahn, plötzlicher Fahrzeugschaden (Bremsversagen, Reifenschäden o. Ä.).
Unfallursachen
Verkehrsunfälle entstehen nach Warwitz meist im Zusammentreffen mehrerer Kausallinien, im Schnittpunkt einer Reihe ungünstiger Umstände und Fehlverhaltensweisen, wobei die Ursachen in der Regel in einem gegenseitigen Bedingungsgefüge stehen, welche die Gefahrensituation zuspitzen und schließlich unbeherrschbar machen. Der Mensch ist das entscheidende Glied in der Verhängniskette, in die er durch Einbauen entsprechender Sicherheitsspielräume unfallverhindernd oder zumindest schadenmindernd eingreifen könnte.
Verkehrsunfälle können unterschiedliche Ursachen haben. Zur Ermittlung der Ursachen können bei schwerwiegenden Unfallfolgen Unfallrekonstruktionsgutachten erstellt werden, die von den Gerichten angefordert werden.
Verkehrsanalytische Gutachten (Unfallrekonstruktionsgutachten) werden nach einem detaillierten Auftrag erstellt. Dies kommt bei schwerwiegenden Unfällen infrage. Kostenträger ist der Hauptschuldige oder die beauftragende Strafverfolgungsbehörde. Die Polizei in Deutschland bedient sich nur des Amtssachverständigen oder des Havariekommissars.
Allgemeine Ursachen
Das Zustandekommen eines Unfalls beruht in den meisten Fällen auf Verstößen gegen Verkehrsregeln, auf einer Fehleinschätzung der Verkehrssituation bei mindestens einem der Beteiligten oder auf technischem Versagen. Gründe für das menschliche Versagen sind mangelnde Bereitschaft zur Einhaltung der Rechtsordnung, Verkennen von Gefahrensituationen und allgemeine Charakterschwäche.
Unfälle und Unfallfolgen können insbesondere durch eine frühzeitige Verkehrserziehung, durch die Verbesserung der Ausbildung der Kraftfahrer, durch Gefahrentraining, durch Verkehrsverlagerung, durch Verkehrsvermeidung, durch Verbesserungen der Fahrzeugtechnik, der Straßenplanung, der Überprüfung sowie Instandhaltung eines guten Straßenzustands einschließlich der Entschärfung von Fahrbahnrändern und der Überwachung vermieden oder verringert werden. Die Begrenzung und Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeiten kann ebenfalls zur Vermeidung von Unfällen und zur Verringerung von Unfallfolgen beitragen.
Mit dem Fall der Berliner Mauer und der Öffnung vieler Grenzen in Europa änderten sich vor allem für Deutschland und andere Länder am ehemaligen Eisernen Vorhang die Richtungen der Hauptverkehrsströme und die Bedeutung der Verkehrsachsen. Die veränderten Fahrstrecken auf Autobahnen und Bundesstraßen mit West-Ost-Verlauf wirkten sich dramatisch aus, sodass bisher relativ gering frequentierte Straßen durch eine Erhöhung der Verkehrsdichte zu unfallträchtigen Strecken wurden.
Hauptunfallursachen
Die Hauptunfallursachen ergeben sich aus der Häufigkeit der Unfälle nach der Verkehrsunfallstatistik des Bundes und der Länder. An ihnen orientieren sich die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung.
Hauptunfallursachen nach der vorgenannten Verkehrsunfallstatistik sind:
- Unachtsamkeit/ Ablenkung
- Nicht angepasste Geschwindigkeit
- Missachtung der Vorfahrt/ des Vorranges
- Fehlverhalten von Fußgängern
- Riskantes Überholen
- Übermüdung
- Alkoholeinfluss
- Missachtung von Geboten/Verboten
- Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer
- Technischer Defekt
- Falsche Straßenbenutzung (bspw. Falschfahrer oder Missachtung des Rechtsfahrgebotes)
- Hindernisse auf der Fahrbahn (bspw. Wildunfall)
- Zu geringer Sicherheitsabstand nach vorne
- Unachtsamkeit beim Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren
- Fehlverhalten gegenüber Fußgängern
Es wird allgemein bemängelt, dass die Hauptunfallursachen lediglich anhand der Verkehrsunfallstatistik ermittelt und nur für Unfälle mit Personenschaden im Internet veröffentlicht werden. In die Statistik fließen nur die der Polizei gemeldeten Verkehrsunfälle ein. Die lediglich mit Regulierung von Sachschäden erfassten Unfälle bleiben unberücksichtigt, wie auch zahlreiche Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern. Die Zahl der tatsächlichen Unfälle ist also deutlich höher, da viele Unfälle, mit Fußgängern oder Radfahrern oft trotz Personenschadens, nicht gemeldet werden (Dunkelziffer).
Weiter hängt die genaue Ermittlung der Unfallursachen von der Qualität der Verkehrsunfallaufnahme ab. Vielfach werden Unfallursachen nicht oder falsch erkannt, insbesondere setzt das Erkennen von technischen Mängeln als Unfallursache Fachwissen voraus. Exakte Zahlen über die Unfallursache „technische Mängel“ liegen nicht vor. Das Statistische Bundesamt weist diese Unfallursache lediglich bei Unfällen mit Personenschaden aus.
Verkehrsunfallaufnahme
Die Unfallaufnahme erfolgt durch die zuständige Polizeidienststelle. Oft wird die Feuerwehr mit dem Auftrag der Technischen Hilfeleistung hinzugezogen, insbesondere zum Abklemmen von Fahrzeugbatterien, binden von Betriebsstoffen oder zur Befreiung von eingeklemmten Personen. Gelegentlich sind auch weitere Rettungskräfte zur medizinischen Versorgung verletzter Personen im Einsatz. Gesichert wird die Aufnahme durch Verkehrssicherungsposten und/oder technische Hilfsmittel wie Kennleuchten an Einsatzfahrzeugen.
Bei schweren Unfällen unklarer Rechtslage erfolgt die Aufnahme in der Regel durch den Verkehrsunfalldienst. Für die Sachverhaltsaufklärung werden meist schon an Ort und Stelle Zeugenaussagen durch Polizeibeamte aufgenommen.
Ahndung
Der Unfallverursacher kann mit einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeld (in der Regel bei Hauptunfallursachen) belegt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.
Beim Vorliegen einer Verkehrsstraftat kommt auch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in Betracht. Fahrlässige Körperverletzung beim Verkehrsunfall, das absichtliche Herbeiführen eines Verkehrsunfalls oder die Verabredung zu einem Verkehrsunfall (manipulierter Verkehrsunfall) stellen in Deutschland eine Straftat (§ 229 StGB, § 315 Abs. 3 StGB, § 315b Abs. 3 StGB) dar. Ebenso ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort § 142 StGB (in Österreich: Fahrerflucht, in der Schweiz: Pflichtwidriges Verhalten) strafbar. Durch diplomatische Immunität sind Diplomaten vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder administrativer Verfolgung in einem fremden Staat geschützt. Auch mitreisenden Familienangehörigen von Diplomaten wird vom Empfangsstaat Immunität gewährt.
Meldepflicht nach BOKraft
Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Verletzungen müssen der Verkehrsbehörde nach § 6 Nr. 2 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) gemeldet werden, wenn das Unternehmen dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt.
Auswertung
Die polizeilich erfassten Unfälle werden hinsichtlich Unfalltyp und Unfallfolgen statistisch ausgewertet.
Allgemein unterscheidet man – in Österreich – folgende Unfalltypen:
- Alleinunfall (Fahrunfall) (Unfälle mit nur einem Teilnehmer, wie durch Fahrfehler, technische Mängel usw.)
- Unfall im Richtungsverkehr (zwischen zwei Teilnehmern in derselben Fahrrichtung ohne Abbiegeverkehr)
- Unfall im Begegnungsverkehr (wie Abbiege-, Einbiege-, Kreuzen-, Überschreiten-Unfall und Unfall im Längsverkehr mit entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern und ähnliche Konflikte)
- sonstige Unfälle (mit Fußgängern, ruhendem Verkehr, Verkehrshindernissen)
wobei die ersten drei etwa 2/3 aller Verkehrsunfälle ausmachen.
Typische versicherungstechnische Einteilung nach den Beteiligten:
- Kollision eines Fahrzeuges mit einem anderen Fahrzeug oder anderen Verkehrsteilnehmern
- Kollision eines Fahrzeuges mit Hindernissen auf der Fahrbahn (Unfall durch ruhenden Verkehr)
- Abkommen von der Fahrbahn (Abkommenunfall, englisch run off road) ohne Kollision mit anderen Verkehrsteilnehmern, einschließlich Kollisionen mit Hindernissen neben der Fahrbahn und Absturz von Brücken und Böschungen
Weitere Einteilungen erfolgen etwa nach Unfallort (Ortsgebiet, Freiland, Straßenart), Zeitpunkt (Wochenende, nächtliche Unfälle), Straßenzustand, Art der Verunglückten/Geschädigten und ähnlichen statistischen Daten oder nach den Straßenverkehrsordnungs-Vorschriften, gegen die verstoßen wurde.
Die deutsche örtliche Unfalluntersuchung verwendet ein spezielles Schema zur Aufnahme von Unfallursache, Unfalltyp, Unfallart und Unfallfolgen.
Unfälle infolge nächtlicher Ampelabschaltung
Kreuzungen, die nachts nicht sehr stark frequentiert sind, werden oft ab einer bestimmten Uhrzeit nur noch mit gelbem Blinklicht geregelt (umgangssprachlich „die Ampel ist ausgeschaltet“). Auf der vorfahrtberechtigten Straße sind alle Signalgeber ausgeschaltet; in der Nebenrichtung (kenntlich an den Schildern „Vorfahrt gewähren“ oder „Stop“) blinkt das gelbe Licht der Ampel. Das Risiko für schwere Unfälle steigt dann um etwa 25 %; der volkswirtschaftliche Schaden ist deutlich höher als die eingesparten Stromkosten. Unter anderem die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hält deshalb das Ampel-Abschalten aus Gründen der Straßenverkehrssicherheit für unvertretbar. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat 2011 errechnet, dass das Abschalten einer Kreuzungsanlage etwa 330 Euro pro Jahr spart und das Abschalten der Fußgängerampeln etwa 155 Euro.
Wenn Ampeln auf LED-Leuchten umgestellt sind, verliert der Stromspareffekt stark an Bedeutung.
Unfallstatistik
Unfallstatistik Deutschland
Die Zahl der polizeilich erfassten Straßenverkehrsunfälle in Deutschland nahm in den Jahren 2008 bis 2019 fast jährlich zu. Im Jahr 2020 gab es 2.245.078 solcher Unfälle, 16,4 % weniger als 2019 (2.685.661 Unfälle), was auch an der fast 11 % geringeren Fahrleistung wegen der Corona-Pandemie lag.
Die Zahl der getöteten Personen ist seit 30 Jahren stark rückläufig. Im Jahr 1991 (damals enthielt die Statistik erstmals auch die Straßenverkehrsunfälle in den neuen Ländern) starben 11.300 Menschen bei Verkehrsunfällen in Deutschland. 2020 starben dabei nur 2.719 Menschen; 10,7 % weniger als 2019 (3.046 Menschen). Der stärkste Rückgang zeigte sich bei der Gruppe der Pkw-Insassen (Rückgang um 14,2 % auf 1.170 Personen). Die Zahl der getöteten Fußgänger nahm um 9,8 % auf 376 Personen ab, die Zahl der getöteten Fahrradfahrer um 4,3 % auf 426 Personen.
Die Zahl der Schwerverletzten ging von 1991 (131.093 Personen) bis 2009 (68.567 Personen) stark zurück; in den 2010er-Jahren sank sie nur noch wenig. Im Jahr 2020 sank die Zahl auf 57.983 Personen, 11,1 % weniger als 2019 (65.244).
Die Zahl der Leichtverletzten stieg in Deutschland nach dem Jahr 1991 zunächst auf einen Höchstwert von 411.577 Personen im Jahr 1999 an, sank dann fast jährlich bis zu einem bisherigen Tiefstwert von 308.550 Personen im Jahr 2010 und stieg in den Folgejahren meist leicht. 2020 wurden 269.470 Leichtverletzte registriert, 15,5 % weniger als 2019.
Das Verhältnis von im Straßenverkehr Getöteten zur Zahl der Kraftfahrzeuge ist in Deutschland seit 1970 stark gesunken. Während damals noch 102,5 Personen pro 100.000 Kraftfahrzeuge getötet wurden, waren es im Jahr 2017 nur 5,5 Personen – ein Rückgang um über 95 %. Das Statistische Bundesamt vermutet zahlreiche Gründe für diese Entwicklung aus und nannte unter anderem die Einführung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Landstraßen, die Festlegung einer Helm-, Gurt- sowie Kindersitzpflicht sowie die Senkung der Höchstgrenzen für den Blutalkoholkonzentrationswert. Auch die Fahrzeugtechnik habe sich verbessert. Straßenbauliche Maßnahmen, die Einrichtung von Fußgängerzonen und die Weiterentwicklung der medizinischen Erstversorgung wurden ebenfalls als Gründe genannt.
Die volkswirtschaftlichen Kosten von Verkehrsunfällen beliefen sich für das Jahr 2008 auf etwa 31 Milliarden Euro, 2004 waren es 30,9 Milliarden Euro und 2003 32,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2004 lagen die Personenschäden mit 15,2 Milliarden Euro erstmals unter den Sachschäden (15,7 Milliarden Euro). Nach Ansicht der Automobilindustrie sei dieser Trend zu einem guten Teil auf die Weiterentwicklung von Sicherheitstechnologien wie ABS, Airbag und ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) zurückzuführen. Der volkswirtschaftliche Schaden eines Unfalltoten betrug laut EU-Berechnungen etwa eine Million Euro.
Einige Institutionen betreiben Unfallforschung. Sie untersuchen Verkehrsunfälle, um typische Ursachen und deren spezifische Folgen zu ermitteln.
Unfallstatistik Österreich
Laut Statistik Austria ereigneten sich im Jahr 2006 mit rund 40.000 Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden um 2,5 % weniger Unfälle als im Jahr 2005. Die Zahl der verletzten Personen verringerte sich um 2,4 % auf rund 52.000. 730 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verunglückten im Jahr 2006 auf Österreichs Straßen tödlich, das sind um 38 weniger als im Jahr 2005. Damit wurde das niedrigste Ergebnis seit Beginn der bundesweit einheitlich geführten Verkehrsunfallstatistik im Jahr 1961 erzielt.
Bei 2579 Straßenverkehrsunfällen war nachweislich Alkohol eine Mitursache. Dabei wurden 3565 Personen verletzt. Die Zahl der Alkoholunfälle und jene der dabei verletzten Personen sanken demnach gegenüber 2005 stärker als die jeweiligen Gesamtzahlen. Mit 56 Todesopfern bei Alkoholunfällen – eines weniger als im Jahr 2005 – erhöhte sich der Anteil an der Gesamtzahl der Verkehrstoten auf 7,7 %.
Im Jahr 2006 verunglückten rund 16.000 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren im Straßenverkehr. Das sind, verglichen mit 2005, um 2 % weniger. Die Zahl der Getöteten (164) sank um 13 %. Verkehrsunfälle sind die häufigste Todesursache für junge Menschen: 15- bis 24-Jährige stellen 31 % aller Verletzten bzw. 22 % aller im Straßenverkehr Getöteten, aber nur 12 % der Bevölkerung.
Die Zahl der verletzten Kinder unter 15 Jahren war seit 1961 noch nie so niedrig. 23 Kinder wurden im Straßenverkehr getötet. Nahezu die Hälfte der verunglückten Kinder war Mitfahrer in einem Pkw (rd. 1500, 42 %). Die Quote gesicherter Kinder steigt kontinuierlich: 2006 war jedes 12. in einem Pkw verunglückte Kind zum Zeitpunkt des Unfalles ungesichert – im Jahr davor noch jedes 10. Kind.
Unfallstatistik Europäische Union
Die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr ist auch ein Ziel der Europäischen Union. In dem „Weißbuch Verkehr“ aus dem Jahr 2001 hatte die EU-Kommission das Ziel vorgegeben, die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr bis 2010 zu halbieren. Im Jahr 2010 kamen in den Mitgliedsländern der EU 30.700 Menschen im Straßenverkehr ums Leben. Bezogen auf die Einwohner aller Länder der EU waren dies durchschnittlich 61 Personen je eine Million Einwohner. In Deutschland waren es 45 Personen je eine Million Einwohner. Damit liegt Deutschland innerhalb der EU auf Platz fünf, hinter Schweden (28), Großbritannien, den Niederlanden und Malta. Wesentlich größer war das Risiko in den östlichen Mitgliedstaaten der EU. Am größten war es in Griechenland (112) und in Rumänien (111). Im Jahr 2001, dem Basisjahr des EU-Ziels, betrug die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten in den 27 Ländern der heutigen EU 54.300. Um die angestrebte Halbierung zu erreichen, hätte die Zahl der Getöteten im Jahr 2010 auf rund 27.000 sinken müssen. Der Rückgang lag jedoch mit 44 % und 30.700 Getöteten unter diesem Ziel. Auch Deutschland verfehlte dieses Ziel um 2 %. In neun Ländern, neben fünf osteuropäischen Ländern auch in Frankreich, Luxemburg, Schweden und Spanien, ist es gelungen, die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten um die Hälfte oder mehr zu reduzieren. Im Jahr 2013 ist die EU-weite Zahl von Verkehrstoten auf 26.009 gesunken, im Jahr 2014 auf 25.845 Opfer. Gemäß den neueren Zielen der EU, die Zahl der Verkehrsopfer von 2010 bis 2020 um 50 % zu senken, hätte statt der erreichten 0,6 % jedoch ein Rückgang von 6,7 % erfolgen müssen. Um das Ziel dennoch zu erreichen, müsste in den nächsten Jahren ein jährlicher Rückgang von durchschnittlich 8 % erreicht werden.
Ansprüche von Verkehrsunfallgeschädigten
Deutschland
Ansprüche nach einem Verkehrsunfall bestehen nach deutschem Recht vorrangig nach § 7 StVG gegen den Halter und nach § 18 StVG gegen den Fahrer des Kraftfahrzeugs. Der Anspruch auf Schadensersatz richtet sich nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG in der Regel auch unmittelbar gegen die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Schädigers.
Sind an dem Unfall zwei Kraftfahrzeuge beteiligt, wird nach § 17 StVG eine Haftungsquote gebildet. Diese hängt von den jeweiligen Verursachungsbeiträgen der Unfallbeteiligten ab. Unabhängig davon ist aber die einfache Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen, was in der Regel zu einer Mithaftung von 20 Prozent führt, außer die Betriebsgefahr tritt bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß ganz zurück, was zu einer Haftung von 100 Prozent führt.
Dem Geschädigten steht es frei, den Schaden fiktiv abzurechnen, da er mit dem Schadensbetrag verfahren darf, wie er will. Ohne Einreichen einer Reparaturrechnung erhält der Geschädigte jedoch nur den fiktiven Schadensbetrag abzüglich der Umsatzsteuer nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB. Im Rahmen der Schadensabrechnung kann man als Geschädigter eines Verkehrsunfalls die Kosten eines selbst frei ausgewählten Sachverständigen verlangen, der den Verkehrsunfallschaden begutachtet hat. Der Geschädigte hat zudem jederzeit das Recht, nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sollten bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt worden sein, so stehen den solchermaßen Geschädigten beispielsweise Ansprüche auf Ersatz der Heilbehandlungskosten, ein angemessenes Schmerzensgeld und Ersatz des Verdienstausfalles zu. Ebenso besteht Anspruch auf Schadensersatz über den eigentlichen Kfz-Schaden hinaus auch auf weitere hierbei beschädigte oder zerstörte Gegenstände.
Österreich
Typische Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind nach österreichischer Rechtslage: Schadenersatz (z. B. Schäden am Kfz, Inhalt, Kleidung), Schmerzensgeld, Trauerschmerzensgeld und Schockschaden (bei Unfalltod), Verdienstentgang, Heilungskosten oder Verunstaltungsentschädigung.
Vereinigtes Königreich
Nach der Entscheidung des englischen Court of Appeal im Fall Nettleship v Weston wird der Ersatzanspruch eines geschädigten Beifahrers pauschal um 20 % gekürzt, wenn er zu einem Fahrer ins Auto steigt, der seine Sorgfaltspflicht ersichtlich nicht voll erfüllen kann, beispielsweise weil er unerfahren ist und aufgrund dieser Unerfahrenheit einen Schaden erleidet. Dasselbe gilt für Beifahrer, die nicht den Sicherheitsgurt anlegen oder bei einem Betrunkenen mitfahren.
Siehe auch
- Bridget Driscoll, erstes Todesopfer eines Autounfalls
- Gefährliches Ereignis im Schienenverkehr
- Verkehrspädagogik
- Verkehrstod
- Suizid im Straßenverkehr
- Unfallkreuz
Literatur
- Bickenbach, Matthias, Stolzke, Michael: Die Geschwindigkeitsfabrik. Eine fragmentarische Kulturgeschichte des Autounfalls. Kadmos, Berlin 2014.
- Elmar Kramer: Unfallratgeber. Was tun bei einem Verkehrsunfall?. 10. Auflage. Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2004, ISBN 3-8240-0662-6.
- Clemens Niedenthal: Unfall. Porträt eines automobilen Moments. Jonas Verlag, Marburg 2007, ISBN 978-3-89445-383-1 (aus kulturgeschichtlicher Perspektive).
- Arnold Odermatt: Karambolage. Steidl Verlag, Göttingen 2003, ISBN 3-88243-866-5 (Bildband des Schweizer Polizeifotografen mit Aufnahmen aus den 1950er bis 1970er Jahren).
- Fucik, Hartl, Schlosser, Wielke (Hrsg.): Handbuch des Verkehrsunfalls, Teil 2, Unfallaufklärung und Fahrzeugschaden. MANZ-Verlag Wien, 3. Auflage. 2019, ISBN 978-3-214-13814-1 (Standardwerk für Sachverständige, Juristen und Interessierte).
- Dieter Schipper, Dieter Ketzner, Bernd Krage: Verkehrslehre. Hilden 1997, ISBN 3-8011-0361-7, S. 86.
- Siegbert A. Warwitz: Wie entsteht ein Unfall?. In: Verkehrserziehung vom Kinde aus: Wahrnehmen – Spielen – Denken – Handeln. 6. Auflage, Baltmannsweiler 2009, ISBN 978-3-8340-0563-2, S. 15–16.
- Siegbert A. Warwitz: Sind Verkehrsunfälle ‚tragische’ Zufälle? In: Sache-Wort-Zahl 102 (2009), S. 42–50 und S. 64.
- Peter Itzen: Aus Verkehrsunfällen lernen? Der Tod auf deutschen Straßen und die vergangenen Träume des 20. Jahrhunderts. In: Zeithistorische Forschungen 14 (2017), S. 511–525.
Weblinks
- Literatur von und über Straßenverkehrsunfall im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Thema Verkehrsunfälle beim Statistischen Bundesamt Deutschland
- Ersatzansprüche des Verkehrsunfallgeschädigten. In: www.verkehrsrecht.justlaw.de. Ehemals im (nicht mehr online verfügbar)
- Schadensberechnung nach Verkehrsunfall (via juratexte.de) – Übersicht: Welche Schadenspositionen kann der Geschädigte nach einem Unfall ersetzt verlangen und welchen Einfluss hat sein Verhalten darauf? (PDF-Format, deutsches Recht).
- Verkehrsunfall-Anspruchsübersicht (via www.juratexte.2ix.de) – interaktive Tabelle, mit der man bei gleichzeitigem Streit über Haftungsquote und Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall den Überblick behält.
- Verkehrsrecht-Verzeichnis Auf VRVZ können Sie innerhalb Deutschlands Zeugen für einen Verkehrsunfall suchen oder sich als Zeuge für einen Verkehrsunfall melden
- Kfz-Unfallschäden – Reparaturkostenerstattung, fiktive Abrechnung, Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, merkantiler Minderwert, 130%-Regelung. In: praxisratgeber-recht.de. Ehemals im ; abgerufen am 25. August 2023. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) (nicht mehr online verfügbar)
- Europäischer Unfallbericht zum Ausdrucken
- Seite der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die globale Straßenverkehrssicherheit
- Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 9. Oktober 2019, Anlage 5: Unfallarten (PDF-Datei; 54 KB)
Einzelnachweise
- BGHSt 8, 263 ff.
- Peter Hentzschel/Peter König/Peter Dauer, Straßenverkehrsrecht, 2015, § 1042 Rn. 24
- Unfallflucht – Bagatellgrenze ( vom 5. April 2011 im Internet Archive) OLG Nürnberg vom 24. Januar 2007, Gz. 2 St OLG Ss 300/06
- SMBl Inhalt: Aufgaben der Polizei bei Verkehrsunfällen RdErl. des Innenministeriums – 41 – 61.05.01 – 3 – vom 25.8.2008 | RECHT.NRW.DE. Abgerufen am 13. Januar 2024.
- Land Niedersachsen: Aufnahme und Bearbeitung von Straßenverkehrsunfällen durch die Polizei. Land Niedersachsen, 12. April 2016, abgerufen am 14. Januar 2024.
- destatis: Grundbegriffe der Verkehrsunfallstatistik. Statistisches Bundesamt, 8. März 2022, abgerufen am 14. Januar 2024.
- Siegbert A. Warwitz: Wie entsteht ein Unfall. In: Ders. Verkehrserziehung vom Kinde aus. Baltmannsweiler 6. Auflage 2009, S. 15–16.
- Siegbert A. Warwitz: Sind Verkehrsunfälle ‚tragische’ Zufälle? In: Sache-Wort-Zahl. 102(2009), S. 42–50 und S. 64.
- Dieter Schipper, Dieter Ketzner, Bernd Krage: Verkehrslehre. Hilden 1997, ISBN 3-8011-0361-7, S. 86.
- Franz-Josef Sehr: Unfallserien und deutsche Einheit. In: Florian Hessen. Nr. 3/1993. Munkelt Verlag, 1993, ISSN 0936-5370, S. 28–29.
- Verkehrsunfallstatistik 2012 des Statistischen Bundesamtes
- Bundesministerium für Inneres – Verkehrsstatistik 2021
- Dieter Schipper, Dieter Ketzner, Bernd Krage: Verkehrslehre. Hilden 1997, ISBN 3-8011-0361-7, S. 87.
- Wirtschaftsbereiche – Verkehrsunfälle – Unfallursachen. In: www.destatis.de. Statistisches Bundesamt, 13. November 2012, archiviert vom 13. November 2012; abgerufen am 13. Januar 2024. am
- Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, abgerufen am 25. November 2018
- Vortrag Heinz Hautzinger, 2007, im Internetarchiv ( vom 10. Juli 2011 im Internet Archive) (PDF; 128 kB)
- wdr.de Unfallgefahr: versteckte Mängel am Auto ( vom 4. April 2009 im Internet Archive)
- Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2008, S. 439 (PDF)
- Kevin Capellini: US-Diplomaten-Gattin verursacht tödlichen Unfall, beansprucht Immunität und flüchtet. In: aargauerzeitung.ch. 8. Oktober 2019, abgerufen am 9. Oktober 2019.
- Originaltext BOKraft – abgerufen am 8. April 2019
- vgl. etwa Statistik Austria: Unfalltypenkatalog – Statistik der Straßenverkehrsunfälle. (PDF; 123 KB) Gültig ab 2000
- Wert für Österreich, Unfallstatistik 2007.
- Michael Höppner, Stefan Hoepfner: Checkliste für Abkommenunfälle. In: FGS EXPERTAS. Forschungs- und Planungsgruppe Stadt und Verkehr, abgerufen am 20. März 2010.
- rp-online.de vom 18. Oktober 2012: Städte schalten Ampeln ab – mehr Unfälle
- Stadt Solingen: Umstellung der Lichtsignalanlagen auf LED-Lampen ( vom 2. Juli 2012 im Internet Archive)
- Statistisches Bundesamt: Statistik der Straßenverkehrsunfälle – Code 46241. In: Website des Statistischen Bundesamtes. Abgerufen am 11. April 2021.
- Statistisches Bundesamt: Straßenverkehrsunfälle nach Unfallkategorie, Ortslage. In: Website des Statistischen Bundesamtes. Abgerufen am 11. April 2021.
- Statistisches Bundesamt: Auch 2020 starker Rückgang der getöteten Pkw-Insassen. Pressemitteilung Nr. 170 vom 7. April 2021. In: Webeite des Statistischen Bundesamtes. Abgerufen am 11. April 2021.
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Autor: www.NiNa.Az
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Verkehrsunfall ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Weitere Bedeutungen sind unter Verkehrsunfall Begriffsklarung aufgefuhrt Klassifikation nach ICD 10V01 V89 Transportmittelunfalle 03 BEZEICHNUNG 04 BEZEICHNUNG 05 BEZEICHNUNG 06 BEZEICHNUNG 07 BEZEICHNUNG 08 BEZEICHNUNG 09 BEZEICHNUNG 10 BEZEICHNUNG 11 BEZEICHNUNG 12 BEZEICHNUNG 13 BEZEICHNUNG 14 BEZEICHNUNG 15 BEZEICHNUNG 16 BEZEICHNUNG 17 BEZEICHNUNG 18 BEZEICHNUNG 19 BEZEICHNUNG 20 BEZEICHNUNG Vorlage Infobox ICD Wartung 21BEZEICHNUNG ICD 10 online WHO Version 2019 Busunfall in Malaysia 1997 Limousine Renault Megane bei einem Verkehrsunfall 2005 Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall 2009 Bei Verkehrsunfall umgesturzter Pferdeanhanger 2011 Ein Strassenverkehrsunfall oder kurz Verkehrsunfall ist ein Schadensereignis mit ursachlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Strassenverkehr Die meisten Strassenverkehrsunfalle geschehen auf offentlichen Strassen Wegen und Platzen Die Regulierung ist ein wichtiger Bereich des Verkehrszivilrechts Bemuhungen die Anzahl an Strassenverkehrsunfallen zu senken werden unter dem Begriff Strassenverkehrssicherheit zusammengefasst Etwas ungenau aber oft wird auch der Begriff Autounfall verwendet Roadster BMW Z3 nach einem UberschlagAufraumarbeiten nach einem Lkw Unfall mit Gefahrgut auf der AutobahnVerkehrsunfall zwischen Pkw und Motorrad 2014 DeutschlandDie Rechtsprechung definiert den Verkehrsunfall als mit dem Strassenverkehr und seinen Gefahren ursachlich zusammenhangendes plotzliches Ereignis durch das ein Personenschaden oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden verursacht wird Ein Verkehrsunfall setzt nicht notwendigerweise die Beteiligung eines Kraftfahrzeuges voraus Auch Unfalle unter Fussgangern unter Beteiligung von Inlineskatern oder gar Pferden fallen unter diesen Begriff Zusammenstosse sind nicht erforderlich es reicht die Kausalitat im Handeln eines Verkehrsteilnehmers bei dem Verkehrsunfall Die Bagatellgrenze fur Sachschaden liegt nach aktueller Rechtsprechung bei ca 20 bis 150 Euro Die Bearbeitung von Strassenverkehrsunfallen durch die Polizei unterliegt den Bestimmungen der entsprechenden Erlasse der Lander die die polizeilichen Aufgaben und Bedingungen bei der Aufnahme von Verkehrsunfallen festlegen In einigen Bundeslandern ist es beispielsweise geregelt dass das Erreichen einer Bagatellgrenze fur die polizeiliche Unfallaufnahme keine Relevanz hat Hingegen werden in anderen Landern Schadensereignisse im Strassenverkehr die unterhalb der Bagatellgrenze liegen nicht als Verkehrsunfall eingestuft und unterliegen somit nicht der Aufnahmepflicht Eine polizeiliche Unfallaufnahme und statistische Erfassung erfolgt nie wenn der Verkehrsunfall im nicht offentlichen Verkehrsraum geschehen ist Je nach beteiligten Verkehrsteilnehmern wird sprachlich unter anderem zwischen Autounfall Motorradunfall Lkw Unfall Fahrradunfall und Fussgangerunfall unterschieden Unfallarten und UnfalltypenIm Sinne der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik bzw Unfallforschung wird zwischen Unfallart und Unfalltyp unterschieden Die Unfallart beschreibt die Bewegungsrichtung der Fahrzeuge beim ersten Zusammenstoss oder wenn es nicht zum Zusammenstoss gekommen ist die erste Einwirkung auf einen Verkehrsteilnehmenden Unterschieden wird zwischen zehn Unfallarten Zusammenstoss mit anderem Fahrzeug das anfahrt anhalt oder im ruhenden Verkehr steht Zusammenstoss mit anderem Fahrzeug das vorausfahrt oder wartet Unfalle durch Auffahren auf ein Fahrzeug das selbst noch fuhr oder verkehrsbedingt hielt Zusammenstoss mit anderem Fahrzeug das seitlich in gleicher Richtung fahrt Unfalle beim Nebeneinanderfahren oder beim Fahrstreifenwechsel Zusammenstoss mit anderem Fahrzeug das entgegenkommt Zusammenstosse im Begegnungsverkehr ohne dass ein Kollisionspartner die Absicht hatte uber die Gegenspur abzubiegen Zusammenstoss mit anderem Fahrzeug das einbiegt oder kreuzt Zusammenstosse mit dem Querverkehr und Kollisionen mit Fahrzeugen die aus anderen Strassen Wegen oder Grundstucken einbiegen oder dorthin abbiegen wollen Zusammenstoss zwischen Fahrzeug und Fussganger Aufprall auf ein Hindernis auf der Fahrbahn beispielsweise Wildunfall oder verlorene Fracht Abkommen von der Fahrbahn nach rechts Abkommen von der Fahrbahn nach links Unfall anderer Art alle Unfalle die sich nicht einer der Unfallarten von 1 bis 9 zuordnen lassen Der Unfalltyp beschreibt die Konfliktsituation die zum Verkehrsunfall gefuhrt hat also die Phase wahrend eines Verkehrsgeschehens in der ein Fehlverhalten oder eine sonstige Ursache den weiteren Ablauf nicht mehr kontrollierbar machte Unterschieden werden folgende sieben Unfalltypen Fahrunfall Der Unfall wurde ausgelost durch den Verlust der Kontrolle uber das Fahrzeug wegen nicht angepasster Geschwindigkeit oder falscher Einschatzung des Strassenverlaufs des Strassenzustandes o A ohne dass andere Verkehrsteilnehmer dazu beigetragen haben Abbiege Unfall Der Unfall wurde ausgelost durch einen Konflikt zwischen einem Abbieger und einem aus gleicher oder entgegengesetzter Richtung kommenden Verkehrsteilnehmer auch Fussganger an Kreuzungen Einmundungen Grundstucks oder Parkplatzzufahrten Einbiegen Kreuzen Unfall Der Unfall wurde ausgelost durch einen Konflikt zwischen einem einbiegenden oder kreuzenden Wartepflichtigen und einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug an Kreuzungen Einmundungen oder Ausfahrten von Grundstucken und Parkplatzen Uberschreiten Unfall Der Unfall wurde ausgelost durch einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug und einem Fussganger auf der Fahrbahn sofern dieser nicht in Langsrichtung ging und sofern das Fahrzeug nicht abgebogen ist Unfall durch ruhenden Verkehr Der Unfall wurde ausgelost durch einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug des fliessenden Verkehrs und einem Fahrzeug das parkt halt bzw Fahrmanover im Zusammenhang mit dem Parken Halten durchfuhrte Unfall im Langsverkehr Der Unfall wurde ausgelost durch einen Konflikt zwischen Verkehrsteilnehmern die sich in gleicher oder entgegengesetzter Richtung bewegten sofern dieser Konflikt nicht einem anderen Unfalltyp entspricht Sonstiger Unfall Beispielsweise beim Wenden Ruckwartsfahren Parker untereinander Hindernis oder Tier auf der Fahrbahn plotzlicher Fahrzeugschaden Bremsversagen Reifenschaden o A UnfallursachenUnfallgefahrdung durch Schneegestober verursacht durch einen Intercity 2010 Unfallversorgung durch Notarzt Rettungsdienst und Polizei 2013 Verkehrsunfall mit Personenschaden 2015 Unfall bei dem ein Auto seitlich mit einem anderen kollidiert ist Verkehrsunfalle entstehen nach Warwitz meist im Zusammentreffen mehrerer Kausallinien im Schnittpunkt einer Reihe ungunstiger Umstande und Fehlverhaltensweisen wobei die Ursachen in der Regel in einem gegenseitigen Bedingungsgefuge stehen welche die Gefahrensituation zuspitzen und schliesslich unbeherrschbar machen Der Mensch ist das entscheidende Glied in der Verhangniskette in die er durch Einbauen entsprechender Sicherheitsspielraume unfallverhindernd oder zumindest schadenmindernd eingreifen konnte Verkehrsunfalle konnen unterschiedliche Ursachen haben Zur Ermittlung der Ursachen konnen bei schwerwiegenden Unfallfolgen Unfallrekonstruktionsgutachten erstellt werden die von den Gerichten angefordert werden Verkehrsanalytische Gutachten Unfallrekonstruktionsgutachten werden nach einem detaillierten Auftrag erstellt Dies kommt bei schwerwiegenden Unfallen infrage Kostentrager ist der Hauptschuldige oder die beauftragende Strafverfolgungsbehorde Die Polizei in Deutschland bedient sich nur des Amtssachverstandigen oder des Havariekommissars Allgemeine Ursachen Das Zustandekommen eines Unfalls beruht in den meisten Fallen auf Verstossen gegen Verkehrsregeln auf einer Fehleinschatzung der Verkehrssituation bei mindestens einem der Beteiligten oder auf technischem Versagen Grunde fur das menschliche Versagen sind mangelnde Bereitschaft zur Einhaltung der Rechtsordnung Verkennen von Gefahrensituationen und allgemeine Charakterschwache Unfalle und Unfallfolgen konnen insbesondere durch eine fruhzeitige Verkehrserziehung durch die Verbesserung der Ausbildung der Kraftfahrer durch Gefahrentraining durch Verkehrsverlagerung durch Verkehrsvermeidung durch Verbesserungen der Fahrzeugtechnik der Strassenplanung der Uberprufung sowie Instandhaltung eines guten Strassenzustands einschliesslich der Entscharfung von Fahrbahnrandern und der Uberwachung vermieden oder verringert werden Die Begrenzung und Reduzierung der zulassigen Geschwindigkeiten kann ebenfalls zur Vermeidung von Unfallen und zur Verringerung von Unfallfolgen beitragen Mit dem Fall der Berliner Mauer und der Offnung vieler Grenzen in Europa anderten sich vor allem fur Deutschland und andere Lander am ehemaligen Eisernen Vorhang die Richtungen der Hauptverkehrsstrome und die Bedeutung der Verkehrsachsen Die veranderten Fahrstrecken auf Autobahnen und Bundesstrassen mit West Ost Verlauf wirkten sich dramatisch aus sodass bisher relativ gering frequentierte Strassen durch eine Erhohung der Verkehrsdichte zu unfalltrachtigen Strecken wurden Hauptunfallursachen Die Hauptunfallursachen ergeben sich aus der Haufigkeit der Unfalle nach der Verkehrsunfallstatistik des Bundes und der Lander An ihnen orientieren sich die Massnahmen der Verkehrsuberwachung Hauptunfallursachen nach der vorgenannten Verkehrsunfallstatistik sind Unachtsamkeit Ablenkung Nicht angepasste Geschwindigkeit Missachtung der Vorfahrt des Vorranges Fehlverhalten von Fussgangern Riskantes Uberholen Ubermudung Alkoholeinfluss Missachtung von Geboten Verboten Herz Kreislaufversagen akute Erkrankungen am Steuer Technischer Defekt Falsche Strassenbenutzung bspw Falschfahrer oder Missachtung des Rechtsfahrgebotes Hindernisse auf der Fahrbahn bspw Wildunfall Zu geringer Sicherheitsabstand nach vorne Unachtsamkeit beim Abbiegen Wenden Ruckwartsfahren Fehlverhalten gegenuber Fussgangern Es wird allgemein bemangelt dass die Hauptunfallursachen lediglich anhand der Verkehrsunfallstatistik ermittelt und nur fur Unfalle mit Personenschaden im Internet veroffentlicht werden In die Statistik fliessen nur die der Polizei gemeldeten Verkehrsunfalle ein Die lediglich mit Regulierung von Sachschaden erfassten Unfalle bleiben unberucksichtigt wie auch zahlreiche Unfalle mit Fussgangern oder Radfahrern Die Zahl der tatsachlichen Unfalle ist also deutlich hoher da viele Unfalle mit Fussgangern oder Radfahrern oft trotz Personenschadens nicht gemeldet werden Dunkelziffer Weiter hangt die genaue Ermittlung der Unfallursachen von der Qualitat der Verkehrsunfallaufnahme ab Vielfach werden Unfallursachen nicht oder falsch erkannt insbesondere setzt das Erkennen von technischen Mangeln als Unfallursache Fachwissen voraus Exakte Zahlen uber die Unfallursache technische Mangel liegen nicht vor Das Statistische Bundesamt weist diese Unfallursache lediglich bei Unfallen mit Personenschaden aus Verkehrsunfallaufnahme Hauptartikel Verkehrsunfallaufnahme Die Unfallaufnahme erfolgt durch die zustandige Polizeidienststelle Oft wird die Feuerwehr mit dem Auftrag der Technischen Hilfeleistung hinzugezogen insbesondere zum Abklemmen von Fahrzeugbatterien binden von Betriebsstoffen oder zur Befreiung von eingeklemmten Personen Gelegentlich sind auch weitere Rettungskrafte zur medizinischen Versorgung verletzter Personen im Einsatz Gesichert wird die Aufnahme durch Verkehrssicherungsposten und oder technische Hilfsmittel wie Kennleuchten an Einsatzfahrzeugen Bei schweren Unfallen unklarer Rechtslage erfolgt die Aufnahme in der Regel durch den Verkehrsunfalldienst Fur die Sachverhaltsaufklarung werden meist schon an Ort und Stelle Zeugenaussagen durch Polizeibeamte aufgenommen AhndungDer Unfallverursacher kann mit einem Verwarnungsgeld oder einem Bussgeld in der Regel bei Hauptunfallursachen belegt werden Die Hohe richtet sich nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog Beim Vorliegen einer Verkehrsstraftat kommt auch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in Betracht Fahrlassige Korperverletzung beim Verkehrsunfall das absichtliche Herbeifuhren eines Verkehrsunfalls oder die Verabredung zu einem Verkehrsunfall manipulierter Verkehrsunfall stellen in Deutschland eine Straftat 229 StGB 315 Abs 3 StGB 315b Abs 3 StGB dar Ebenso ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort 142 StGB in Osterreich Fahrerflucht in der Schweiz Pflichtwidriges Verhalten strafbar Durch diplomatische Immunitat sind Diplomaten vor strafrechtlicher zivilrechtlicher oder administrativer Verfolgung in einem fremden Staat geschutzt Auch mitreisenden Familienangehorigen von Diplomaten wird vom Empfangsstaat Immunitat gewahrt Meldepflicht nach BOKraftVerkehrsunfalle mit Todesfolge oder schweren Verletzungen mussen der Verkehrsbehorde nach 6 Nr 2 der Verordnung uber den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft gemeldet werden wenn das Unternehmen dem Personenbeforderungsgesetz PBefG unterliegt AuswertungAlleinunfall nach einem Reifenplatzer durch Kollision mit einem Hindernis neben der Fahrbahn 1930 Haufigkeit der Verletzungen in verschiedenen Korperregionen bei schwerverletzten Verkehrsunfallopfern im Vergleich Die polizeilich erfassten Unfalle werden hinsichtlich Unfalltyp und Unfallfolgen statistisch ausgewertet Allgemein unterscheidet man in Osterreich folgende Unfalltypen Alleinunfall Fahrunfall Unfalle mit nur einem Teilnehmer wie durch Fahrfehler technische Mangel usw Unfall im Richtungsverkehr zwischen zwei Teilnehmern in derselben Fahrrichtung ohne Abbiegeverkehr Unfall im Begegnungsverkehr wie Abbiege Einbiege Kreuzen Uberschreiten Unfall und Unfall im Langsverkehr mit entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern und ahnliche Konflikte sonstige Unfalle mit Fussgangern ruhendem Verkehr Verkehrshindernissen wobei die ersten drei etwa 2 3 aller Verkehrsunfalle ausmachen Typische versicherungstechnische Einteilung nach den Beteiligten Kollision eines Fahrzeuges mit einem anderen Fahrzeug oder anderen Verkehrsteilnehmern Kollision eines Fahrzeuges mit Hindernissen auf der Fahrbahn Unfall durch ruhenden Verkehr Abkommen von der Fahrbahn Abkommenunfall englisch run off road ohne Kollision mit anderen Verkehrsteilnehmern einschliesslich Kollisionen mit Hindernissen neben der Fahrbahn und Absturz von Brucken und Boschungen Weitere Einteilungen erfolgen etwa nach Unfallort Ortsgebiet Freiland Strassenart Zeitpunkt Wochenende nachtliche Unfalle Strassenzustand Art der Verungluckten Geschadigten und ahnlichen statistischen Daten oder nach den Strassenverkehrsordnungs Vorschriften gegen die verstossen wurde Die deutsche ortliche Unfalluntersuchung verwendet ein spezielles Schema zur Aufnahme von Unfallursache Unfalltyp Unfallart und Unfallfolgen Unfalle infolge nachtlicher AmpelabschaltungKreuzungen die nachts nicht sehr stark frequentiert sind werden oft ab einer bestimmten Uhrzeit nur noch mit gelbem Blinklicht geregelt umgangssprachlich die Ampel ist ausgeschaltet Auf der vorfahrtberechtigten Strasse sind alle Signalgeber ausgeschaltet in der Nebenrichtung kenntlich an den Schildern Vorfahrt gewahren oder Stop blinkt das gelbe Licht der Ampel Das Risiko fur schwere Unfalle steigt dann um etwa 25 der volkswirtschaftliche Schaden ist deutlich hoher als die eingesparten Stromkosten Unter anderem die Unfallforschung der Versicherer UDV halt deshalb das Ampel Abschalten aus Grunden der Strassenverkehrssicherheit fur unvertretbar Der Landesbetrieb Strassen NRW hat 2011 errechnet dass das Abschalten einer Kreuzungsanlage etwa 330 Euro pro Jahr spart und das Abschalten der Fussgangerampeln etwa 155 Euro Wenn Ampeln auf LED Leuchten umgestellt sind verliert der Stromspareffekt stark an Bedeutung UnfallstatistikUnfallstatistik Deutschland Offizielle Zeichenkombination der deutschen StVO vor Verkehrs Unfallstellen Die Zahl der polizeilich erfassten Strassenverkehrsunfalle in Deutschland nahm in den Jahren 2008 bis 2019 fast jahrlich zu Im Jahr 2020 gab es 2 245 078 solcher Unfalle 16 4 weniger als 2019 2 685 661 Unfalle was auch an der fast 11 geringeren Fahrleistung wegen der Corona Pandemie lag Die Zahl der getoteten Personen ist seit 30 Jahren stark rucklaufig Im Jahr 1991 damals enthielt die Statistik erstmals auch die Strassenverkehrsunfalle in den neuen Landern starben 11 300 Menschen bei Verkehrsunfallen in Deutschland 2020 starben dabei nur 2 719 Menschen 10 7 weniger als 2019 3 046 Menschen Der starkste Ruckgang zeigte sich bei der Gruppe der Pkw Insassen Ruckgang um 14 2 auf 1 170 Personen Die Zahl der getoteten Fussganger nahm um 9 8 auf 376 Personen ab die Zahl der getoteten Fahrradfahrer um 4 3 auf 426 Personen Die Zahl der Schwerverletzten ging von 1991 131 093 Personen bis 2009 68 567 Personen stark zuruck in den 2010er Jahren sank sie nur noch wenig Im Jahr 2020 sank die Zahl auf 57 983 Personen 11 1 weniger als 2019 65 244 Die Zahl der Leichtverletzten stieg in Deutschland nach dem Jahr 1991 zunachst auf einen Hochstwert von 411 577 Personen im Jahr 1999 an sank dann fast jahrlich bis zu einem bisherigen Tiefstwert von 308 550 Personen im Jahr 2010 und stieg in den Folgejahren meist leicht 2020 wurden 269 470 Leichtverletzte registriert 15 5 weniger als 2019 Statistik der Verkehrsunfalle in Deutschland von 1950 bis 2021 Das Verhaltnis von im Strassenverkehr Getoteten zur Zahl der Kraftfahrzeuge ist in Deutschland seit 1970 stark gesunken Wahrend damals noch 102 5 Personen pro 100 000 Kraftfahrzeuge getotet wurden waren es im Jahr 2017 nur 5 5 Personen ein Ruckgang um uber 95 Das Statistische Bundesamt vermutet zahlreiche Grunde fur diese Entwicklung aus und nannte unter anderem die Einfuhrung der Hochstgeschwindigkeit von 100 km h auf Landstrassen die Festlegung einer Helm Gurt sowie Kindersitzpflicht sowie die Senkung der Hochstgrenzen fur den Blutalkoholkonzentrationswert Auch die Fahrzeugtechnik habe sich verbessert Strassenbauliche Massnahmen die Einrichtung von Fussgangerzonen und die Weiterentwicklung der medizinischen Erstversorgung wurden ebenfalls als Grunde genannt Die volkswirtschaftlichen Kosten von Verkehrsunfallen beliefen sich fur das Jahr 2008 auf etwa 31 Milliarden Euro 2004 waren es 30 9 Milliarden Euro und 2003 32 2 Milliarden Euro Im Jahr 2004 lagen die Personenschaden mit 15 2 Milliarden Euro erstmals unter den Sachschaden 15 7 Milliarden Euro Nach Ansicht der Automobilindustrie sei dieser Trend zu einem guten Teil auf die Weiterentwicklung von Sicherheitstechnologien wie ABS Airbag und ESP elektronisches Stabilitatsprogramm zuruckzufuhren Der volkswirtschaftliche Schaden eines Unfalltoten betrug laut EU Berechnungen etwa eine Million Euro Bergung nach einem Unfall durch Rettungsdienst und Feuerwehr 2006 Einige Institutionen betreiben Unfallforschung Sie untersuchen Verkehrsunfalle um typische Ursachen und deren spezifische Folgen zu ermitteln Unfallstatistik Osterreich Laut Statistik Austria ereigneten sich im Jahr 2006 mit rund 40 000 Strassenverkehrsunfallen mit Personenschaden um 2 5 weniger Unfalle als im Jahr 2005 Die Zahl der verletzten Personen verringerte sich um 2 4 auf rund 52 000 730 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verungluckten im Jahr 2006 auf Osterreichs Strassen todlich das sind um 38 weniger als im Jahr 2005 Damit wurde das niedrigste Ergebnis seit Beginn der bundesweit einheitlich gefuhrten Verkehrsunfallstatistik im Jahr 1961 erzielt Bei 2579 Strassenverkehrsunfallen war nachweislich Alkohol eine Mitursache Dabei wurden 3565 Personen verletzt Die Zahl der Alkoholunfalle und jene der dabei verletzten Personen sanken demnach gegenuber 2005 starker als die jeweiligen Gesamtzahlen Mit 56 Todesopfern bei Alkoholunfallen eines weniger als im Jahr 2005 erhohte sich der Anteil an der Gesamtzahl der Verkehrstoten auf 7 7 Im Jahr 2006 verungluckten rund 16 000 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren im Strassenverkehr Das sind verglichen mit 2005 um 2 weniger Die Zahl der Getoteten 164 sank um 13 Verkehrsunfalle sind die haufigste Todesursache fur junge Menschen 15 bis 24 Jahrige stellen 31 aller Verletzten bzw 22 aller im Strassenverkehr Getoteten aber nur 12 der Bevolkerung Die Zahl der verletzten Kinder unter 15 Jahren war seit 1961 noch nie so niedrig 23 Kinder wurden im Strassenverkehr getotet Nahezu die Halfte der verungluckten Kinder war Mitfahrer in einem Pkw rd 1500 42 Die Quote gesicherter Kinder steigt kontinuierlich 2006 war jedes 12 in einem Pkw verungluckte Kind zum Zeitpunkt des Unfalles ungesichert im Jahr davor noch jedes 10 Kind Unfallstatistik Europaische Union Die Erhohung der Sicherheit im Strassenverkehr ist auch ein Ziel der Europaischen Union In dem Weissbuch Verkehr aus dem Jahr 2001 hatte die EU Kommission das Ziel vorgegeben die Zahl der Getoteten im Strassenverkehr bis 2010 zu halbieren Im Jahr 2010 kamen in den Mitgliedslandern der EU 30 700 Menschen im Strassenverkehr ums Leben Bezogen auf die Einwohner aller Lander der EU waren dies durchschnittlich 61 Personen je eine Million Einwohner In Deutschland waren es 45 Personen je eine Million Einwohner Damit liegt Deutschland innerhalb der EU auf Platz funf hinter Schweden 28 Grossbritannien den Niederlanden und Malta Wesentlich grosser war das Risiko in den ostlichen Mitgliedstaaten der EU Am grossten war es in Griechenland 112 und in Rumanien 111 Im Jahr 2001 dem Basisjahr des EU Ziels betrug die Zahl der im Strassenverkehr Getoteten in den 27 Landern der heutigen EU 54 300 Um die angestrebte Halbierung zu erreichen hatte die Zahl der Getoteten im Jahr 2010 auf rund 27 000 sinken mussen Der Ruckgang lag jedoch mit 44 und 30 700 Getoteten unter diesem Ziel Auch Deutschland verfehlte dieses Ziel um 2 In neun Landern neben funf osteuropaischen Landern auch in Frankreich Luxemburg Schweden und Spanien ist es gelungen die Zahl der im Strassenverkehr Getoteten um die Halfte oder mehr zu reduzieren Im Jahr 2013 ist die EU weite Zahl von Verkehrstoten auf 26 009 gesunken im Jahr 2014 auf 25 845 Opfer Gemass den neueren Zielen der EU die Zahl der Verkehrsopfer von 2010 bis 2020 um 50 zu senken hatte statt der erreichten 0 6 jedoch ein Ruckgang von 6 7 erfolgen mussen Um das Ziel dennoch zu erreichen musste in den nachsten Jahren ein jahrlicher Ruckgang von durchschnittlich 8 erreicht werden Warnschild nach Fussgangerunfall Stuttgart 2006 Anspruche von VerkehrsunfallgeschadigtenDeutschland Hauptartikel Verkehrszivilrecht Anspruche nach einem Verkehrsunfall bestehen nach deutschem Recht vorrangig nach 7 StVG gegen den Halter und nach 18 StVG gegen den Fahrer des Kraftfahrzeugs Der Anspruch auf Schadensersatz richtet sich nach 115 Abs 1 Nr 1 VVG in der Regel auch unmittelbar gegen die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Schadigers Sind an dem Unfall zwei Kraftfahrzeuge beteiligt wird nach 17 StVG eine Haftungsquote gebildet Diese hangt von den jeweiligen Verursachungsbeitragen der Unfallbeteiligten ab Unabhangig davon ist aber die einfache Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges zu berucksichtigen was in der Regel zu einer Mithaftung von 20 Prozent fuhrt ausser die Betriebsgefahr tritt bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoss ganz zuruck was zu einer Haftung von 100 Prozent fuhrt Dem Geschadigten steht es frei den Schaden fiktiv abzurechnen da er mit dem Schadensbetrag verfahren darf wie er will Ohne Einreichen einer Reparaturrechnung erhalt der Geschadigte jedoch nur den fiktiven Schadensbetrag abzuglich der Umsatzsteuer nach 249 Abs 2 Satz 2 BGB Im Rahmen der Schadensabrechnung kann man als Geschadigter eines Verkehrsunfalls die Kosten eines selbst frei ausgewahlten Sachverstandigen verlangen der den Verkehrsunfallschaden begutachtet hat Der Geschadigte hat zudem jederzeit das Recht nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt zu beauftragen Sollten bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt worden sein so stehen den solchermassen Geschadigten beispielsweise Anspruche auf Ersatz der Heilbehandlungskosten ein angemessenes Schmerzensgeld und Ersatz des Verdienstausfalles zu Ebenso besteht Anspruch auf Schadensersatz uber den eigentlichen Kfz Schaden hinaus auch auf weitere hierbei beschadigte oder zerstorte Gegenstande Osterreich Typische Anspruche nach einem Verkehrsunfall sind nach osterreichischer Rechtslage Schadenersatz z B Schaden am Kfz Inhalt Kleidung Schmerzensgeld Trauerschmerzensgeld und Schockschaden bei Unfalltod Verdienstentgang Heilungskosten oder Verunstaltungsentschadigung Vereinigtes Konigreich Nach der Entscheidung des englischen Court of Appeal im Fall Nettleship v Weston wird der Ersatzanspruch eines geschadigten Beifahrers pauschal um 20 gekurzt wenn er zu einem Fahrer ins Auto steigt der seine Sorgfaltspflicht ersichtlich nicht voll erfullen kann beispielsweise weil er unerfahren ist und aufgrund dieser Unerfahrenheit einen Schaden erleidet Dasselbe gilt fur Beifahrer die nicht den Sicherheitsgurt anlegen oder bei einem Betrunkenen mitfahren Siehe auchBridget Driscoll erstes Todesopfer eines Autounfalls Gefahrliches Ereignis im Schienenverkehr Verkehrspadagogik Verkehrstod Suizid im Strassenverkehr UnfallkreuzLiteraturBickenbach Matthias Stolzke Michael Die Geschwindigkeitsfabrik Eine fragmentarische Kulturgeschichte des Autounfalls Kadmos Berlin 2014 Elmar Kramer Unfallratgeber Was tun bei einem Verkehrsunfall 10 Auflage Deutscher Anwaltverlag Bonn 2004 ISBN 3 8240 0662 6 Clemens Niedenthal Unfall Portrat eines automobilen Moments Jonas Verlag Marburg 2007 ISBN 978 3 89445 383 1 aus kulturgeschichtlicher Perspektive Arnold Odermatt Karambolage Steidl Verlag Gottingen 2003 ISBN 3 88243 866 5 Bildband des Schweizer Polizeifotografen mit Aufnahmen aus den 1950er bis 1970er Jahren Fucik Hartl Schlosser Wielke Hrsg Handbuch des Verkehrsunfalls Teil 2 Unfallaufklarung und Fahrzeugschaden MANZ Verlag Wien 3 Auflage 2019 ISBN 978 3 214 13814 1 Standardwerk fur Sachverstandige Juristen und Interessierte Dieter Schipper Dieter Ketzner Bernd Krage Verkehrslehre Hilden 1997 ISBN 3 8011 0361 7 S 86 Siegbert A Warwitz Wie entsteht ein Unfall In Verkehrserziehung vom Kinde aus Wahrnehmen Spielen Denken Handeln 6 Auflage Baltmannsweiler 2009 ISBN 978 3 8340 0563 2 S 15 16 Siegbert A Warwitz Sind Verkehrsunfalle tragische Zufalle In Sache Wort Zahl 102 2009 S 42 50 und S 64 Peter Itzen Aus Verkehrsunfallen lernen Der Tod auf deutschen Strassen und die vergangenen Traume des 20 Jahrhunderts In Zeithistorische Forschungen 14 2017 S 511 525 WeblinksCommons Verkehrsunfall Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Verkehrsunfall Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wikibooks Zur Gefahrdungshaftung beim Verkehrsunfall Lern und Lehrmaterialien Wikibooks Der Verkehrsunfall im 2 Staatsexamen Lern und Lehrmaterialien Literatur von und uber Strassenverkehrsunfall im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Thema Verkehrsunfalle beim Statistischen Bundesamt Deutschland Ersatzanspruche des Verkehrsunfallgeschadigten In www verkehrsrecht justlaw de Ehemals im Original nicht mehr online verfugbar abgerufen am 1 Januar 2024 Schadensberechnung nach Verkehrsunfall via juratexte de Ubersicht Welche Schadenspositionen kann der Geschadigte nach einem Unfall ersetzt verlangen und welchen Einfluss hat sein Verhalten darauf PDF Format deutsches Recht Verkehrsunfall Anspruchsubersicht via www juratexte 2ix de interaktive Tabelle mit der man bei gleichzeitigem Streit uber Haftungsquote und Schadenshohe nach einem Verkehrsunfall den Uberblick behalt Verkehrsrecht Verzeichnis Auf VRVZ konnen Sie innerhalb Deutschlands Zeugen fur einen Verkehrsunfall suchen oder sich als Zeuge fur einen Verkehrsunfall melden Kfz Unfallschaden Reparaturkostenerstattung fiktive Abrechnung Gutachterkosten Rechtsanwaltskosten Mietwagenkosten Nutzungsausfallentschadigung merkantiler Minderwert 130 Regelung In praxisratgeber recht de Ehemals im Original nicht mehr online verfugbar abgerufen am 25 August 2023 1 2 Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Europaischer Unfallbericht zum Ausdrucken Seite der Weltgesundheitsorganisation WHO uber die globale Strassenverkehrssicherheit Geltende Erlasse SMBl NRW mit Stand vom 9 Oktober 2019 Anlage 5 Unfallarten PDF Datei 54 KB EinzelnachweiseBGHSt 8 263 ff Peter Hentzschel Peter Konig Peter Dauer Strassenverkehrsrecht 2015 1042 Rn 24 Unfallflucht Bagatellgrenze Memento vom 5 April 2011 im Internet Archive OLG Nurnberg vom 24 Januar 2007 Gz 2 St OLG Ss 300 06 SMBl Inhalt Aufgaben der Polizei bei Verkehrsunfallen RdErl des Innenministeriums 41 61 05 01 3 vom 25 8 2008 RECHT NRW DE Abgerufen am 13 Januar 2024 Land Niedersachsen Aufnahme und Bearbeitung von Strassenverkehrsunfallen durch die Polizei Land Niedersachsen 12 April 2016 abgerufen am 14 Januar 2024 destatis Grundbegriffe der Verkehrsunfallstatistik Statistisches Bundesamt 8 Marz 2022 abgerufen am 14 Januar 2024 Siegbert A Warwitz Wie entsteht ein Unfall In Ders Verkehrserziehung vom Kinde aus Baltmannsweiler 6 Auflage 2009 S 15 16 Siegbert A Warwitz Sind Verkehrsunfalle tragische Zufalle In Sache Wort Zahl 102 2009 S 42 50 und S 64 Dieter Schipper Dieter Ketzner Bernd Krage Verkehrslehre Hilden 1997 ISBN 3 8011 0361 7 S 86 Franz Josef Sehr Unfallserien und deutsche Einheit In Florian Hessen Nr 3 1993 Munkelt Verlag 1993 ISSN 0936 5370 S 28 29 Verkehrsunfallstatistik 2012 des Statistischen Bundesamtes Bundesministerium fur Inneres Verkehrsstatistik 2021 Dieter Schipper Dieter Ketzner Bernd Krage Verkehrslehre Hilden 1997 ISBN 3 8011 0361 7 S 87 Wirtschaftsbereiche Verkehrsunfalle Unfallursachen In www destatis de Statistisches Bundesamt 13 November 2012 archiviert vom Original am 13 November 2012 abgerufen am 13 Januar 2024 Unfallatlas der Statistischen Amter des Bundes und der Lander abgerufen am 25 November 2018 Vortrag Heinz Hautzinger 2007 im Internetarchiv Memento vom 10 Juli 2011 im Internet Archive PDF 128 kB wdr de Unfallgefahr versteckte Mangel am Auto Memento vom 4 April 2009 im Internet Archive Statistisches Bundesamt Statistisches Jahrbuch 2008 S 439 PDF Kevin Capellini US Diplomaten Gattin verursacht todlichen Unfall beansprucht Immunitat und fluchtet In aargauerzeitung ch 8 Oktober 2019 abgerufen am 9 Oktober 2019 Originaltext BOKraft abgerufen am 8 April 2019 vgl etwa Statistik Austria Unfalltypenkatalog Statistik der Strassenverkehrsunfalle PDF 123 KB Gultig ab 2000 Wert fur Osterreich Unfallstatistik 2007 Michael Hoppner Stefan Hoepfner Checkliste fur Abkommenunfalle In FGS EXPERTAS Forschungs und Planungsgruppe Stadt und Verkehr abgerufen am 20 Marz 2010 rp online de vom 18 Oktober 2012 Stadte schalten Ampeln ab mehr Unfalle Stadt Solingen Umstellung der Lichtsignalanlagen auf LED Lampen Memento vom 2 Juli 2012 im Internet Archive Statistisches Bundesamt Statistik der Strassenverkehrsunfalle Code 46241 In Website des Statistischen Bundesamtes Abgerufen am 11 April 2021 Statistisches Bundesamt Strassenverkehrsunfalle nach Unfallkategorie Ortslage In Website des Statistischen Bundesamtes Abgerufen am 11 April 2021 Statistisches 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