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Das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist ein Antiterrorgesetz das als deutsches Bundesgesetz Bestimmungen zur Bekämpfung des

Terrorismusbekämpfungsgesetz

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Terrorismusbekämpfungsgesetz
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Das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist ein Antiterrorgesetz, das als deutsches Bundesgesetz Bestimmungen zur Bekämpfung des Terrorismus mit Innen- und Außenwirkung enthält. Es entstand nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 als Teil eines Anti-Terror-Paketes und enthält zahlreiche Änderungen anderer Bundesgesetze.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Kurztitel: Terrorismusbekämpfungsgesetz
Abkürzung: TerrorBekämpfG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Staatsrecht, Staatsschutz, Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 12-4/1
Erlassen am: 9. Januar 2002
(BGBl. I S. 361,
ber. BGBl. 2002 I S. 3142)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2002
Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 5. Januar 2007
(BGBl. I S. 2, 4)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
11. Januar 2007
(Art. 13 Abs. 1 G vom 11. Januar 2007)
GESTA: B027
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, das mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen zur Inneren Sicherheit vornahm. Dabei wurden insbesondere die Befugnisse der Nachrichtendienste des Bundes erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen geschaffen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft.

Inhalt

Die signifikantesten Änderungen des Terrorismusbekämpfungsgesetz betreffen die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste.

Die Gesetze betreffend der Nachrichtendienste des Bundes werden dahingehend erweitert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärischen Abschirmdienst (MAD):

  • Auskünfte über Konto- und Überweisungsdaten, Postwege, Informationen des Luftverkehrs, sämtliche Informationen zur Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen einholen und Handys orten dürfen;
  • die sog. G-10-Kommission über entsprechende Vorgehen informieren müssen (durch seinen Präsidenten bzw. seinen Stellvertreter), es sei denn, es ist akute Gefahr im Verzug;
  • entsprechende Daten bis zu 10 bzw. 15 Jahre und auf Entscheidung des Behördenleiters auch länger speichern dürfen.

Entfristung

Die Änderungen durch das Gesetz waren ursprünglich durch Art. 22 des Gesetzes bis 10. Januar 2007 befristet. Die Befristung wurde am 11. Januar 2007 durch Art. 2 des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz aufgehoben und als dessen Art. 10 zuerst auf den 10. Januar 2012 und danach auf den 10. Januar 2021 verlängert. Die Regelungen waren zum 10. Januar 2021 erneut zu evaluieren (Art. 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen). Die Evaluierungsregel ersetzte die entsprechenden Artikel der genannten Vorgängergesetze.

Endgültige Entfristung

Artikel 1 des Gesetzes zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2667), welches am 10. Dezember 2020 in Kraft trat, entfristete die Regelungen des Terrorismusbekämpfungsgesetz endgültig.

Kritik

Medien wiesen anlässlich der Entfristung kritisch darauf hin, dass das Terrorismusbekämpfungsgesetz 2002 nur unter der Bedingung der Befristung zustande gekommen war und dass außerdem eine Verpflichtung aufgenommen worden war, es vor einer Verlängerung zu evaluieren. Die Evaluierung sei jedoch nicht durch unabhängige Dritte durchgeführt worden, sondern durch die Bundesregierung selbst. Medien sprachen von „schrittweisen Freiheitsberaubungen“, die die Abwehrkräfte der Bürger schwächten.

Siehe auch

  • Antiterrordatei
  • Vorratsdatenspeicherung
  • Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum
  • Deutsche Notstandsgesetze

Literatur

  • Stephan Büsching: Rechtsstaat und Terrorismus. Untersuchung der sicherheitspolitischen Reaktionen der USA, Deutschlands und Großbritanniens auf den internationalen Terrorismus. Peter Lang, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-631-59657-9.
  • G.-J. Glaessner: Sicherheit in Freiheit – Die Schutzfunktion des demokratischen Staates und die Freiheit der Bürger. Leske + Budrich, Opladen 2003, ISBN 3-8100-3889-X.
  • O. Lepsius: Sicherheit und Terror: Die Rechtslage in Deutschland. In: Leviathan. Band 32, 2004, S. 64–88.
  • W. Schwetzel: Freiheit, Sicherheit, Terror – Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit nach dem 11. September 2001 auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene. (= Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre. Band 75). Vahlen, München 2006, ISBN 3-8006-3375-2.

Weblinks

  • Deutscher Bundestag: Informationen zum Gesetzgebungsverfahren. bundestag.de, abgerufen am 30. September 2021 (DIP). 
  • Erhard Denninger: Freiheit durch Sicherheit? Anmerkungen zum Terrorismusbekämpfungsgesetz. Bundeszentrale für politische Bildung, 22. Mai 2002, abgerufen am 5. Januar 2017. 

Einzelnachweise

  1. Inkrafttreten des Artikels 10, erste Verschiebung Art. 13
  2. Inkrafttreten des Artikels 10, zweite Verschiebung Art. 13
  3. Kai Biermann: Das Wasser kocht schon. In: www.zeit.de. 6. November 2020, abgerufen am 11. November 2020. 
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 10 Jul 2025 / 00:29

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Das Terrorismusbekampfungsgesetz ist ein Antiterrorgesetz das als deutsches Bundesgesetz Bestimmungen zur Bekampfung des Terrorismus mit Innen und Aussenwirkung enthalt Es entstand nach den Terroranschlagen am 11 September 2001 als Teil eines Anti Terror Paketes und enthalt zahlreiche Anderungen anderer Bundesgesetze BasisdatenTitel Gesetz zur Bekampfung des internationalen TerrorismusKurztitel TerrorismusbekampfungsgesetzAbkurzung TerrorBekampfGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Staatsrecht Staatsschutz VerwaltungsrechtFundstellennachweis 12 4 1Erlassen am 9 Januar 2002 BGBl I S 361 ber BGBl 2002 I S 3142 Inkrafttreten am 1 Januar 2002Letzte Anderung durch Art 2 G vom 5 Januar 2007 BGBl I S 2 4 Inkrafttreten der letzten Anderung 11 Januar 2007 Art 13 Abs 1 G vom 11 Januar 2007 GESTA B027Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz ist ein Artikelgesetz das mehrere Anderungen an verschiedenen Gesetzen zur Inneren Sicherheit vornahm Dabei wurden insbesondere die Befugnisse der Nachrichtendienste des Bundes erweitert das Grundrecht auf das Post und Fernmeldegeheimnis weiter eingeschrankt die Voraussetzungen fur die Einfuhrung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen geschaffen und die Vorschriften des Auslanderrechts verscharft InhaltDie signifikantesten Anderungen des Terrorismusbekampfungsgesetz betreffen die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste Die Gesetze betreffend der Nachrichtendienste des Bundes werden dahingehend erweitert dass das Bundesamt fur Verfassungsschutz BfV der Bundesnachrichtendienst BND und der Militarischen Abschirmdienst MAD Auskunfte uber Konto und Uberweisungsdaten Postwege Informationen des Luftverkehrs samtliche Informationen zur Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen einholen und Handys orten durfen die sog G 10 Kommission uber entsprechende Vorgehen informieren mussen durch seinen Prasidenten bzw seinen Stellvertreter es sei denn es ist akute Gefahr im Verzug entsprechende Daten bis zu 10 bzw 15 Jahre und auf Entscheidung des Behordenleiters auch langer speichern durfen EntfristungDie Anderungen durch das Gesetz waren ursprunglich durch Art 22 des Gesetzes bis 10 Januar 2007 befristet Die Befristung wurde am 11 Januar 2007 durch Art 2 des Terrorismusbekampfungserganzungsgesetz aufgehoben und als dessen Art 10 zuerst auf den 10 Januar 2012 und danach auf den 10 Januar 2021 verlangert Die Regelungen waren zum 10 Januar 2021 erneut zu evaluieren Art 5 des Gesetzes zur Verlangerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekampfungsgesetzen Die Evaluierungsregel ersetzte die entsprechenden Artikel der genannten Vorgangergesetze Endgultige Entfristung Artikel 1 des Gesetzes zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekampfung vom 3 Dezember 2020 BGBl I S 2667 welches am 10 Dezember 2020 in Kraft trat entfristete die Regelungen des Terrorismusbekampfungsgesetz endgultig KritikMedien wiesen anlasslich der Entfristung kritisch darauf hin dass das Terrorismusbekampfungsgesetz 2002 nur unter der Bedingung der Befristung zustande gekommen war und dass ausserdem eine Verpflichtung aufgenommen worden war es vor einer Verlangerung zu evaluieren Die Evaluierung sei jedoch nicht durch unabhangige Dritte durchgefuhrt worden sondern durch die Bundesregierung selbst Medien sprachen von schrittweisen Freiheitsberaubungen die die Abwehrkrafte der Burger schwachten Siehe auchAntiterrordatei Vorratsdatenspeicherung Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum Deutsche NotstandsgesetzeLiteraturStephan Busching Rechtsstaat und Terrorismus Untersuchung der sicherheitspolitischen Reaktionen der USA Deutschlands und Grossbritanniens auf den internationalen Terrorismus Peter Lang Frankfurt am Main 2010 ISBN 978 3 631 59657 9 G J Glaessner Sicherheit in Freiheit Die Schutzfunktion des demokratischen Staates und die Freiheit der Burger Leske Budrich Opladen 2003 ISBN 3 8100 3889 X O Lepsius Sicherheit und Terror Die Rechtslage in Deutschland In Leviathan Band 32 2004 S 64 88 W Schwetzel Freiheit Sicherheit Terror Das Verhaltnis von Freiheit und Sicherheit nach dem 11 September 2001 auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene Studien zum offentlichen Recht und zur Verwaltungslehre Band 75 Vahlen Munchen 2006 ISBN 3 8006 3375 2 WeblinksDeutscher Bundestag Informationen zum Gesetzgebungsverfahren bundestag de abgerufen am 30 September 2021 DIP Erhard Denninger Freiheit durch Sicherheit Anmerkungen zum Terrorismusbekampfungsgesetz Bundeszentrale fur politische Bildung 22 Mai 2002 abgerufen am 5 Januar 2017 EinzelnachweiseInkrafttreten des Artikels 10 erste Verschiebung Art 13 Inkrafttreten des Artikels 10 zweite Verschiebung Art 13 Kai Biermann Das Wasser kocht schon In www zeit de 6 November 2020 abgerufen am 11 November 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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