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Triebfahrzeugführende

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Triebfahrzeugführende ist der in der Schweizer Gesetzessprache verwendete Begriff für Lokführer sowie andere Personen, die direkt oder indirekt (z. B. als Rangierleiter an der Spitze eines Zuges) ein Triebfahrzeug führen.

Ausbildung

Seit der Bahnreform (1. Januar 1999) werden Triebfahrzeugführende durch das Bundesamt für Verkehr geprüft und zugelassen. Sie erhalten dafür einen Ausweis, den sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mitführen müssen.

Bis dahin waren Ausbildung und Prüfung der Lokführer, Wagenführer, Rangierlokführer, Tramführer Sache der Eisenbahnunternehmen selbst. Für Fahrten auf den Strecken anderer Unternehmen mussten dann oft zusätzliche Prüfungen abgelegt werden.

Ab 2002 wurde die Ausbildung der Triebfahrzeugführenden durch die Firma Login Berufsbildung, eine gemeinsame Ausbildungsorganisation vieler Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, durchgeführt. Diese Praxis wurde wieder aufgegeben und die Ausbildung findet wieder direkt bei der entsprechenden EVU statt. Dies soll die Ausbildung praxisgerechter gestalten. Die Ausbildung zum Lokführer wird entlöhnt, der Ausbildungslohn liegt jedoch z. T. deutlich tiefer als der Lohn nach der Ausbildung.

Der Weg zum Lokführer führt in jedem Fall über eine Zweitausbildung, Triebfahrzeugführende in der Schweiz sind berufserfahrene Quereinsteiger. Es ist nicht möglich, eine Berufslehre als Lokführer zu absolvieren.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen unterscheiden sich für die verschiedenen Kategorien.

  • Abgeschlossene mind. dreijährige Berufslehre oder Matura
  • Mindestalter nach BAV: 15, Höchstalter je nach EVU
    • Mindestalter für Tätigkeitsbeginn 18
  • Führerschein (je nach EVU)
  • gute Gesundheit
  • psychische Belastbarkeit
  • Bestehen einer Reihe von Fähigkeitstests

Arbeitsbedingungen

Unregelmässige Arbeitszeiten auch am Wochenende und in der Nacht gehören zum Beruf. Die Arbeit in Teilzeit ist möglich und wird auch angeboten. Die Ausbildung in Teilzeit wurde angeboten, wird jedoch aktuell (Stand: 2018) aufgrund der hohen Intensität und der relativ langen Dauer der Ausbildung kaum angewandt.

Karrieremöglichkeiten

Ein fertig ausgebildeter Lokführer Kategorie B darf die im Zusatzblatt aufgeführten Strecken und Fahrzeuge befahren und bedienen. Weitere Strecken werden im Rahmen von Instruktionsfahrten zum Erlangen der Streckenkenntnis nachgeführt, zusätzlich zu führende Fahrzeuge mittels mehrtägigen Fahrzeugkursen. Ein Lokführer führt in der Regel einen bis sechs verschiedene Fahrzeugtypen, je nach Einsatzgebiet und bisheriger Erfahrung aus anderen Depotstandorten können jedoch auch weit mehr Fahrzeuge geführt werden. Die Fähigkeit zum Führen von Schienenfahrzeugen wird alle fünf Jahre im Rahmen einer periodischen Prüfung durch das Bundesamt für Verkehr geprüft.

Neben diesen Möglichkeiten im Fahrdienst, gibt es für ausgebildete Lokführer auch noch andere Entwicklungsmöglichkeiten:

  • Führung
  • Planung
  • Ausbildung
  • Prüfungsexperte

Die gemischte Arbeit in Teilzeit als Lokführer und Teilzeit in einem anderen Bereich innerhalb des EVU wird ebenfalls angeboten.

Verdienst

Bei der SBB erhalten Lokführer einen Maximallohn von 105'421 CHF pro Jahr (Stand 01.05.2023), zuzüglich Wochenend- und Nachtzuschläge, bei einer mittleren Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und 25 Ferientagen pro Jahr. Der Einstiegslohn nach der Ausbildung liegt bei ca. 72'000 CHF.

Siehe auch

  • Triebfahrzeugführer (Deutschland)

Weblinks

  • Verordnung vom 30. Oktober 2003 über die Zulassung von Triebfahrzeugführenden der Eisenbahnen (VTE)
  • https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20092177/
  • http://www.berufskunde.com/4DLINK1/4DCGI/00ZH/beruf-lokomotivfuhrer/284/Berufsbild
  • https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/1900?lang=de&idx=30&id=3772

Einzelnachweise

  1. Bundeskanzlei - P: SR 742.141.21 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE). Abgerufen am 10. Dezember 2017. 
  2. Bundeskanzlei - P: SR 742.141.21 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE). Abgerufen am 10. Dezember 2017. 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 05 Jul 2025 / 03:11

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Triebfahrzeugfuhrende ist der in der Schweizer Gesetzessprache verwendete Begriff fur Lokfuhrer sowie andere Personen die direkt oder indirekt z B als Rangierleiter an der Spitze eines Zuges ein Triebfahrzeug fuhren Triebfahrzeug der SBBAuch Trams sind Triebfahrzeuge im Sinne der VerordnungAusbildungSeit der Bahnreform 1 Januar 1999 werden Triebfahrzeugfuhrende durch das Bundesamt fur Verkehr gepruft und zugelassen Sie erhalten dafur einen Ausweis den sie bei der Ausubung ihrer Tatigkeit mitfuhren mussen Bis dahin waren Ausbildung und Prufung der Lokfuhrer Wagenfuhrer Rangierlokfuhrer Tramfuhrer Sache der Eisenbahnunternehmen selbst Fur Fahrten auf den Strecken anderer Unternehmen mussten dann oft zusatzliche Prufungen abgelegt werden Ab 2002 wurde die Ausbildung der Triebfahrzeugfuhrenden durch die Firma Login Berufsbildung eine gemeinsame Ausbildungsorganisation vieler Unternehmen des offentlichen Verkehrs durchgefuhrt Diese Praxis wurde wieder aufgegeben und die Ausbildung findet wieder direkt bei der entsprechenden EVU statt Dies soll die Ausbildung praxisgerechter gestalten Die Ausbildung zum Lokfuhrer wird entlohnt der Ausbildungslohn liegt jedoch z T deutlich tiefer als der Lohn nach der Ausbildung Der Weg zum Lokfuhrer fuhrt in jedem Fall uber eine Zweitausbildung Triebfahrzeugfuhrende in der Schweiz sind berufserfahrene Quereinsteiger Es ist nicht moglich eine Berufslehre als Lokfuhrer zu absolvieren Voraussetzungen Die Voraussetzungen unterscheiden sich fur die verschiedenen Kategorien Abgeschlossene mind dreijahrige Berufslehre oder Matura Mindestalter nach BAV 15 Hochstalter je nach EVU Mindestalter fur Tatigkeitsbeginn 18 Fuhrerschein je nach EVU gute Gesundheit psychische Belastbarkeit Bestehen einer Reihe von FahigkeitstestsArbeitsbedingungenUnregelmassige Arbeitszeiten auch am Wochenende und in der Nacht gehoren zum Beruf Die Arbeit in Teilzeit ist moglich und wird auch angeboten Die Ausbildung in Teilzeit wurde angeboten wird jedoch aktuell Stand 2018 aufgrund der hohen Intensitat und der relativ langen Dauer der Ausbildung kaum angewandt KarrieremoglichkeitenEin fertig ausgebildeter Lokfuhrer Kategorie B darf die im Zusatzblatt aufgefuhrten Strecken und Fahrzeuge befahren und bedienen Weitere Strecken werden im Rahmen von Instruktionsfahrten zum Erlangen der Streckenkenntnis nachgefuhrt zusatzlich zu fuhrende Fahrzeuge mittels mehrtagigen Fahrzeugkursen Ein Lokfuhrer fuhrt in der Regel einen bis sechs verschiedene Fahrzeugtypen je nach Einsatzgebiet und bisheriger Erfahrung aus anderen Depotstandorten konnen jedoch auch weit mehr Fahrzeuge gefuhrt werden Die Fahigkeit zum Fuhren von Schienenfahrzeugen wird alle funf Jahre im Rahmen einer periodischen Prufung durch das Bundesamt fur Verkehr gepruft Neben diesen Moglichkeiten im Fahrdienst gibt es fur ausgebildete Lokfuhrer auch noch andere Entwicklungsmoglichkeiten Fuhrung Planung Ausbildung Prufungsexperte Die gemischte Arbeit in Teilzeit als Lokfuhrer und Teilzeit in einem anderen Bereich innerhalb des EVU wird ebenfalls angeboten VerdienstBei der SBB erhalten Lokfuhrer einen Maximallohn von 105 421 CHF pro Jahr Stand 01 05 2023 zuzuglich Wochenend und Nachtzuschlage bei einer mittleren Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und 25 Ferientagen pro Jahr Der Einstiegslohn nach der Ausbildung liegt bei ca 72 000 CHF Siehe auchTriebfahrzeugfuhrer Deutschland WeblinksVerordnung vom 30 Oktober 2003 uber die Zulassung von Triebfahrzeugfuhrenden der Eisenbahnen VTE https www admin ch opc de classified compilation 20092177 http www berufskunde com 4DLINK1 4DCGI 00ZH beruf lokomotivfuhrer 284 Berufsbild https www berufsberatung ch dyn show 1900 lang de amp idx 30 amp id 3772EinzelnachweiseBundeskanzlei P SR 742 141 21 Verordnung des UVEK vom 27 November 2009 uber die Zulassung zum Fuhren von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen VTE Abgerufen am 10 Dezember 2017 Bundeskanzlei P SR 742 141 21 Verordnung des UVEK vom 27 November 2009 uber die Zulassung zum Fuhren von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen VTE Abgerufen am 10 Dezember 2017

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