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Verbandszuständigkeit

Verbandszuständigkeit oder Verbandskompetenz bezeichnet im Recht die einem Rechtssubjekt (Verband) zugewiesene Aufgabe (Zuständigkeit, Kompetenz).
Gegenbegriff ist die Organzuständigkeit oder Organkompetenz. Diese gibt an, welchem Organ innerhalb des Verbandes eine Aufgabe zugewiesen wird.
Autor: www.NiNa.Az
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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Verbandszustandigkeit oder Verbandskompetenz bezeichnet im Recht die einem Rechtssubjekt Verband zugewiesene Aufgabe Zustandigkeit Kompetenz Gegenbegriff ist die Organzustandigkeit oder Organkompetenz Diese gibt an welchem Organ innerhalb des Verbandes eine Aufgabe zugewiesen wird Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten