Ein Verschaffungsvermächtnis ist ein Vermächtnis mit der Besonderheit dass ein nicht zum Nachlass gehörender bestimmter
Verschaffungsvermächtnis

Ein Verschaffungsvermächtnis ist ein Vermächtnis mit der Besonderheit, dass ein nicht zum Nachlass gehörender bestimmter Gegenstand vermacht wird. Der Beschwerte wird verpflichtet, dem Bedachten den entsprechenden Gegenstand zu verschaffen. Ist er dazu außerstande oder ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich, so kann sich der Beschwerte durch Entrichtung des Wertes befreien (§ 2170, § 2169 BGB).
Ausnahmeregelung
Nach § 2169 BGB ist allerdings zu beachten, dass ein Vermächtnis unwirksam ist, wenn es sich auf einen nicht zum Nachlass gehörenden Gegenstand bezieht. Ein Verschaffungsvermächtnis darf deshalb nur angenommen werden, wenn feststeht, dass der Erblasser trotzdem den Gegenstand zuwenden wollte. Hierzu bedarf es eines zumindest durch Auslegung zu ermittelnden Willens, den Gegenstand zuzuwenden, obwohl er sich nicht im Nachlass befindet. Bei der Anordnung eines Verschaffungsvermächtnisses im Testament sollte dies klar und deutlich bezeichnet werden, weil es ansonsten eben zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Testamentsauslegung kommen kann. Denn gemäß § 2169 BGB ist grundsätzlich ein Vermächtnis, welches sich auf einen Gegenstand bezieht, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, unwirksam; es sei denn, dass der Gegenstand dem Bedachten auch für den Fall zugewendet sein soll, dass er nicht zur Erbschaft gehört.
Inhalt
Es ist also nach dem deutschen Erbrecht durchaus zulässig, im Testament im Rahmen eines Vermächtnisses auch Gegenstände zu vermachen, die einem nicht selbst gehören und damit später auch nicht Teil der Erbschaft sind. Für diese Fälle ist dann der Erbe verpflichtet, zunächst diese Gegenstände zu beschaffen um die Vermächtnisse erfüllen zu können. Wenn im Rahmen eines wirksamen Verschaffungsvermächtnisses sodann der Beschwerte zur Verschaffung des Vermächtnisgegenstandes außer Stande ist, so hat er ersatzweise den Wert zu errichten. Dies ergibt sich aus § 2170 Abs. 2 BGB.
Geschichte
Schon im Römischen Recht gab es ein Verschaffungsvermächtnis.
Literatur
- Bühler: Das Verschaffungsvermächtnis. Inhalt und Durchsetzung. DNotZ 1960, 581.
- Haegele: Verschaffungsvermächtnisse. Rpfleger 1964, 138.
- Johannsen: Die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Erbrechts – 8. Teil: Das Vermächtnis. WM 1972, 866.
- Meyding: Testamentsvollstreckungsvermerk und Verschaffungsvermächtnis. ZEV 1995, 100.
Weblinks
- Letztwillige Anordnungen des Erblassers - Vermächtnis, §§ 1939, 2147 ff. juracademy, abgerufen am 2. Mai 2018
Einzelnachweise
- Ursula Seiler-Schopp: Testamentsgestaltung, Verschaffungsvermächtnis Haufe.de, abgerufen am 14. März 2021.
- Inst. 2,20,4.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Ein Verschaffungsvermachtnis ist ein Vermachtnis mit der Besonderheit dass ein nicht zum Nachlass gehorender bestimmter Gegenstand vermacht wird Der Beschwerte wird verpflichtet dem Bedachten den entsprechenden Gegenstand zu verschaffen Ist er dazu ausserstande oder ist die Verschaffung nur mit unverhaltnismassigen Aufwendungen moglich so kann sich der Beschwerte durch Entrichtung des Wertes befreien 2170 2169 BGB AusnahmeregelungNach 2169 BGB ist allerdings zu beachten dass ein Vermachtnis unwirksam ist wenn es sich auf einen nicht zum Nachlass gehorenden Gegenstand bezieht Ein Verschaffungsvermachtnis darf deshalb nur angenommen werden wenn feststeht dass der Erblasser trotzdem den Gegenstand zuwenden wollte Hierzu bedarf es eines zumindest durch Auslegung zu ermittelnden Willens den Gegenstand zuzuwenden obwohl er sich nicht im Nachlass befindet Bei der Anordnung eines Verschaffungsvermachtnisses im Testament sollte dies klar und deutlich bezeichnet werden weil es ansonsten eben zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Testamentsauslegung kommen kann Denn gemass 2169 BGB ist grundsatzlich ein Vermachtnis welches sich auf einen Gegenstand bezieht der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehort unwirksam es sei denn dass der Gegenstand dem Bedachten auch fur den Fall zugewendet sein soll dass er nicht zur Erbschaft gehort InhaltEs ist also nach dem deutschen Erbrecht durchaus zulassig im Testament im Rahmen eines Vermachtnisses auch Gegenstande zu vermachen die einem nicht selbst gehoren und damit spater auch nicht Teil der Erbschaft sind Fur diese Falle ist dann der Erbe verpflichtet zunachst diese Gegenstande zu beschaffen um die Vermachtnisse erfullen zu konnen Wenn im Rahmen eines wirksamen Verschaffungsvermachtnisses sodann der Beschwerte zur Verschaffung des Vermachtnisgegenstandes ausser Stande ist so hat er ersatzweise den Wert zu errichten Dies ergibt sich aus 2170 Abs 2 BGB GeschichteSchon im Romischen Recht gab es ein Verschaffungsvermachtnis LiteraturBuhler Das Verschaffungsvermachtnis Inhalt und Durchsetzung DNotZ 1960 581 Haegele Verschaffungsvermachtnisse Rpfleger 1964 138 Johannsen Die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Erbrechts 8 Teil Das Vermachtnis WM 1972 866 Meyding Testamentsvollstreckungsvermerk und Verschaffungsvermachtnis ZEV 1995 100 WeblinksLetztwillige Anordnungen des Erblassers Vermachtnis 1939 2147 ff juracademy abgerufen am 2 Mai 2018EinzelnachweiseUrsula Seiler Schopp Testamentsgestaltung Verschaffungsvermachtnis Haufe de abgerufen am 14 Marz 2021 Inst 2 20 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4063043 2 GND Explorer lobid OGND AKS