Als Vertretungskörperschaft wird in Deutschland das allgemein gewählte Kollegialorgan einer Gebietskörperschaft bezeichn
Vertretungskörperschaft

Als Vertretungskörperschaft wird in Deutschland das allgemein gewählte Kollegialorgan einer Gebietskörperschaft bezeichnet. Es nimmt die grundgesetzliche Aufgabe der Volksvertretung in dieser Gebietskörperschaft wahr und bestimmt ihr wesentliches Handeln. Unterschieden wird zwischen Vertretungskörperschaften mit Gesetzgebungskompetenz (Parlamenten) sowie kommunalen Vertretungskörperschaften (umgangssprachlich Kommunalparlamenten), die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung agieren.
In Österreich lautet die Bezeichnung allgemeiner Vertretungskörper.
Allgemeines
In Deutschland muss das Volk gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes im Bund, in den Ländern, in den Kreisen und Gemeinden eine allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim gewählte Vertretung haben. Diese Aufgabe übernehmen die zumeist alle vier bis sechs Jahre gewählten Vertretungskörperschaften. Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern sind das Hauptorgan ihrer jeweiligen Gebietskörperschaft, die eine juristische Person ist. Vertretungskörperschaften bestimmen die wesentliche Handlungsweise der Gebietskörperschaft sofern keinen anderen Organen (wie Regierungen oder Hauptverwaltungsbeamten) diese Aufgaben übertragen worden sind.
Es wird zwischen gesetzgebenden Vertretungskörperschaften (Parlamenten) und kommunalen Vertretungskörperschaften (auch Kommunalvertretung oder umgangssprachlich, jedoch fälschlich Kommunalparlament genannt) unterschieden. Parlamente sind das gesetzgebende Verfassungsorgan ihres jeweiligen Landes. Die Rechtsgrundlage bilden das Grundgesetz sowie die Verfassungen der Länder. Kommunalvertretungen hingegen wirken nur im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und erlassen das Ortsrecht. Ihre Rechtsgrundlage ist die Kommunalverfassung (Gemeinde- bzw. Landkreisordnung) des jeweiligen Bundeslandes.
Gebietskörperschaft | Art | Vertretungskörperschaft | Wahl |
---|---|---|---|
Bundesrepublik Deutschland (Bundesebene) | Parlament | Deutscher Bundestag | Bundestagswahl |
16 Bundesländer (Landesebene) | Parlament | 16 Landesparlamente der Bundesländer | Landtagswahl |
Kommunen (Kommunalebene) | Kommunalvertretung |
| Kommunalwahl |
Parlamentarische Vertretungskörperschaften
Der parlamentarischen „Vertretungskörperschaft als selbständiges Entscheidungsorgan der im Staat politisch geeinten Gesamtheit (des Volkes, der Nation)“ wohnt die Funktion inne, dass jeder Einzelne „sich als Teil des Staatsvolkes im Parlament repräsentiert sehen kann“.
Parlamentarische Repräsentation, also der Parlamentarismus als pluralistisch-demokratische Herrschaftsform setzt die Durchführung von freien und gleichen Wahlen voraus, um aus den gewählte Personen die jeweiligen Vertretungskörperschaften auf nationaler oder föderaler Ebene zu bilden, die die Kompetenz zur Gesetzgebung, Haushaltsaufstellung und dessen Vollzugskontrolle besitzen. Sie sind ein von Weisungen und Aufträgen unabhängiges Staatsorgan.
In Hinsicht auf die konstitutionelle Verankerung der parlamentarischen Vertretungskörperschaft in einer repräsentativen Demokratie nimmt sie folgende Rolle ein: „Repräsentativ ist eine Vertretungskörperschaft dann, wenn sie gemäß ihrer Zusammensetzung ein verkleinertes Abbild des zu vertretenden Volkes ist.“
Im historischen Kontext hat die Parlamentsentwicklung Frankreichs Vertretungskörperschaften unter verschiedenen Verfassungen erbracht, für die die französische Bevölkerung seit 1789 ihre Volksvertreter wählen konnte. Im Verlaufe dieser Entwicklungen wechselte der Eigenname dieser Vertretungen mehrfach: „Nationalversammlung“, „Kammer der Volksvertreter“, „Gesetzgebender Körper“, „Abgeordnetenkammer“.
Abgrenzung
Ein ähnlicher, jedoch abweichender Begriff ist Gesetzgebungskörperschaft. Er bezeichnet an der Gesetzgebung mitwirkende Organe, die jedoch nicht direkt und allgemein gewählt sein müssen. Während in Deutschland somit der Deutsche Bundestag diesen beiden Wahlrechtsgrundsätzen entspricht, ist der Bundesrat zwar eine Gesetzgebungskörperschaft, jedoch keine Vertretungskörperschaft. Ein weiteres Beispiel ist der bis 1999 bestehende Bayerische Senat.
Gewählte Vertretungen des Privatrechts, auch wenn gesetzlich vorgeschrieben, wie beispielsweise Arbeitnehmervertretungen, Studierendenparlamente, Vereins- oder Unternehmensvorstände oder Parteitage sind keine Vertretungskörperschaften (siehe dazu organschaftliche Vertretung). Sie sind kein Teil einer Gebietskörperschaft, werden nicht allgemein gewählt und wirken daher lediglich innerhalb ihrer jeweiligen Organisation. Als Überbegriff für Vertretungskörperschaften sowie Vertretungen, die keinen Gebietskörperschaften angehören, wird Repräsentationsorgan verwendet.
Einzelnachweise
- Bundesministerium für Inneres Österreich: Wahlgrundsätze. Abgerufen am 14. Dezember 2024.
- Hans-Peter Schneider, Wolfgang Zeh: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin / New York 1989, Rn 14, S. 494.
- Stefan Marschall: Parlamente im internationalen Vergleich. In: Hans-Joachim Lauth, Marianne Kneuer, Gert Pickel (Herausgeber): Handbuch Vergleichende Politikwissenschaft. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2016, S. 1–11.
- Parlament, Parlamentarismus. In: Heinrich Oberreuter, Sophie Haring, Bernhard Schreyer: Staatslexikon. Recht – Wirtschaft – Gesellschaft . Verlag Herder, Freiburg im Breisgau 2019 (Online-Version) DNB 1189408376
- Josef Isensee, Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Bd. 1, Grundlagen von Staat und Verfassung. C. F. Müller Juristischer Verlag, Heidelberg 1987, Rn27, S. 968 (PDF)
- Sven T. Siefken, Alexander Kühne: Die parlamentarische Repräsentation als anspruchsvolle Regierungsform – überholt oder doch unverzichtbar für die Zukunft? In: GWP – Gesellschaft. Wirtschaft. Politik, Jg. 70 (2021), Nr. 2, hier S. 248. ISSN 1619-6910
- Stefan Marschall: Parlamentarismus. Eine Einführung. (= BpB Schriftenreihe, Band 10057) S. 24 (PDF).
- Gesetzgebungskörperschaft. Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 24. Dezember 2024.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Vertretungskörperschaft, Was ist Vertretungskörperschaft? Was bedeutet Vertretungskörperschaft?
Als Vertretungskorperschaft wird in Deutschland das allgemein gewahlte Kollegialorgan einer Gebietskorperschaft bezeichnet Es nimmt die grundgesetzliche Aufgabe der Volksvertretung in dieser Gebietskorperschaft wahr und bestimmt ihr wesentliches Handeln Unterschieden wird zwischen Vertretungskorperschaften mit Gesetzgebungskompetenz Parlamenten sowie kommunalen Vertretungskorperschaften umgangssprachlich Kommunalparlamenten die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung agieren In Osterreich lautet die Bezeichnung allgemeiner Vertretungskorper AllgemeinesIn Deutschland muss das Volk gemass Art 38 Abs 1 Satz 2 Art 28 Abs 1 Satz 2 des Grundgesetzes im Bund in den Landern in den Kreisen und Gemeinden eine allgemein frei gleich unmittelbar und geheim gewahlte Vertretung haben Diese Aufgabe ubernehmen die zumeist alle vier bis sechs Jahre gewahlten Vertretungskorperschaften Sie haben keine eigene Rechtspersonlichkeit sondern sind das Hauptorgan ihrer jeweiligen Gebietskorperschaft die eine juristische Person ist Vertretungskorperschaften bestimmen die wesentliche Handlungsweise der Gebietskorperschaft sofern keinen anderen Organen wie Regierungen oder Hauptverwaltungsbeamten diese Aufgaben ubertragen worden sind Es wird zwischen gesetzgebenden Vertretungskorperschaften Parlamenten und kommunalen Vertretungskorperschaften auch Kommunalvertretung oder umgangssprachlich jedoch falschlich Kommunalparlament genannt unterschieden Parlamente sind das gesetzgebende Verfassungsorgan ihres jeweiligen Landes Die Rechtsgrundlage bilden das Grundgesetz sowie die Verfassungen der Lander Kommunalvertretungen hingegen wirken nur im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und erlassen das Ortsrecht Ihre Rechtsgrundlage ist die Kommunalverfassung Gemeinde bzw Landkreisordnung des jeweiligen Bundeslandes Vertretungskorperschaften in Deutschland Gebietskorperschaft Art Vertretungskorperschaft WahlBundesrepublik Deutschland Bundesebene Parlament Deutscher Bundestag Bundestagswahl16 Bundeslander Landesebene Parlament 16 Landesparlamente der Bundeslander LandtagswahlKommunen Kommunalebene Kommunalvertretung in Kreisen und Landkreisen Kreistag in Stadten Stadtverordnetenversammlung Stadtrat Stadtvertretung in Gemeinden Gemeinderat Gemeindevertretung Hessen in Gemeindeverbanden Samtgemeinderat Verbandsgemeinderat in Stadtstaaten in den Bezirken Bezirksversammlung in Bayern in den Bezirken Bezirkstag KommunalwahlParlamentarische VertretungskorperschaftenDer parlamentarischen Vertretungskorperschaft als selbstandiges Entscheidungsorgan der im Staat politisch geeinten Gesamtheit des Volkes der Nation wohnt die Funktion inne dass jeder Einzelne sich als Teil des Staatsvolkes im Parlament reprasentiert sehen kann Parlamentarische Reprasentation also der Parlamentarismus als pluralistisch demokratische Herrschaftsform setzt die Durchfuhrung von freien und gleichen Wahlen voraus um aus den gewahlte Personen die jeweiligen Vertretungskorperschaften auf nationaler oder foderaler Ebene zu bilden die die Kompetenz zur Gesetzgebung Haushaltsaufstellung und dessen Vollzugskontrolle besitzen Sie sind ein von Weisungen und Auftragen unabhangiges Staatsorgan In Hinsicht auf die konstitutionelle Verankerung der parlamentarischen Vertretungskorperschaft in einer reprasentativen Demokratie nimmt sie folgende Rolle ein Reprasentativ ist eine Vertretungskorperschaft dann wenn sie gemass ihrer Zusammensetzung ein verkleinertes Abbild des zu vertretenden Volkes ist Im historischen Kontext hat die Parlamentsentwicklung Frankreichs Vertretungskorperschaften unter verschiedenen Verfassungen erbracht fur die die franzosische Bevolkerung seit 1789 ihre Volksvertreter wahlen konnte Im Verlaufe dieser Entwicklungen wechselte der Eigenname dieser Vertretungen mehrfach Nationalversammlung Kammer der Volksvertreter Gesetzgebender Korper Abgeordnetenkammer AbgrenzungEin ahnlicher jedoch abweichender Begriff ist Gesetzgebungskorperschaft Er bezeichnet an der Gesetzgebung mitwirkende Organe die jedoch nicht direkt und allgemein gewahlt sein mussen Wahrend in Deutschland somit der Deutsche Bundestag diesen beiden Wahlrechtsgrundsatzen entspricht ist der Bundesrat zwar eine Gesetzgebungskorperschaft jedoch keine Vertretungskorperschaft Ein weiteres Beispiel ist der bis 1999 bestehende Bayerische Senat Gewahlte Vertretungen des Privatrechts auch wenn gesetzlich vorgeschrieben wie beispielsweise Arbeitnehmervertretungen Studierendenparlamente Vereins oder Unternehmensvorstande oder Parteitage sind keine Vertretungskorperschaften siehe dazu organschaftliche Vertretung Sie sind kein Teil einer Gebietskorperschaft werden nicht allgemein gewahlt und wirken daher lediglich innerhalb ihrer jeweiligen Organisation Als Uberbegriff fur Vertretungskorperschaften sowie Vertretungen die keinen Gebietskorperschaften angehoren wird Reprasentationsorgan verwendet EinzelnachweiseBundesministerium fur Inneres Osterreich Wahlgrundsatze Abgerufen am 14 Dezember 2024 Hans Peter Schneider Wolfgang Zeh Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland Walter de Gruyter Berlin New York 1989 Rn 14 S 494 Stefan Marschall Parlamente im internationalen Vergleich In Hans Joachim Lauth Marianne Kneuer Gert Pickel Herausgeber Handbuch Vergleichende Politikwissenschaft Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 S 1 11 Parlament Parlamentarismus In Heinrich Oberreuter Sophie Haring Bernhard Schreyer Staatslexikon Recht Wirtschaft Gesellschaft Verlag Herder Freiburg im Breisgau 2019 Online Version DNB 1189408376 Josef Isensee Paul Kirchhof Hrsg Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Bd 1 Grundlagen von Staat und Verfassung C F Muller Juristischer Verlag Heidelberg 1987 Rn27 S 968 PDF Sven T Siefken Alexander Kuhne Die parlamentarische Reprasentation als anspruchsvolle Regierungsform uberholt oder doch unverzichtbar fur die Zukunft In GWP Gesellschaft Wirtschaft Politik Jg 70 2021 Nr 2 hier S 248 ISSN 1619 6910 Stefan Marschall Parlamentarismus Eine Einfuhrung BpB Schriftenreihe Band 10057 S 24 PDF Gesetzgebungskorperschaft Bundeszentrale fur politische Bildung abgerufen am 24 Dezember 2024 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten