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Werner Wolfgang Holländer 2 August 1914 in Köln 30 Mai 1944 in Frankfurt am Main war ein Opfer des NS Regimes Der in Kas

Werner Holländer

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Werner Wolfgang Holländer (* 2. August 1914 in Köln; † 30. Mai 1944 in Frankfurt am Main) war ein Opfer des NS-Regimes. Der in Kassel lebende und bei Henschel arbeitende Ingenieur ungarischer Staatsangehörigkeit wurde am 20. April 1943 vom Sondergericht beim Oberlandesgericht Kassel wegen „Rassenschande“ zum Tode verurteilt und am 30. Mai des folgenden Jahres enthauptet.

Verurteilung

Der Diplom-Ingenieur Werner Holländer, in Deutschland geboren und als Kind evangelisch getauft, hatte erst 1941 erfahren, dass seine Eltern jüdischer Abstammung waren. Ihm wurde vorgeworfen, sich danach in vier Fällen der „Rassenschande“ schuldig gemacht zu haben.

Das rassenpolitisch begründete Todesurteil wurde am 20. April 1943 nach dreistündiger Verhandlung von den Richtern Fritz Hassencamp und Edmund Kessler gefällt; als Beisitzer hatte der Oberlandesgerichtsrat Bernhardt für ein milderes Urteil votiert. Als Strafmaß für „Rassenschande“ sah das Gesetz Gefängnis- oder Zuchthausstrafe vor. Die Richter konstruierten ein Todesurteil, indem sie den bislang unbestraften Angeklagten als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher“ einstuften, und befanden im Urteil:

„Es ist nach deutschem Rechtsempfinden ein Gebot gerechter Sühne, dass der Angeklagte, der während eines Krieges Deutschlands mit den Anhängern des Weltjudentums die deutsche Rassenehre in den Schmutz zu treten wagte, vernichtet wird.“

„Für Verbrecher dieser Art kann es… nur eine Strafe geben, die Todesstrafe“

Verfahren wegen Rechtsbeugung

Zwei der Richter mussten sich nach dem Krieg für dieses Urteil vor Gericht verantworten. Im Juni 1950 verneinte das Landgericht Kassel aber den Vorwurf der Rechtsbeugung und sprach die angeklagten Richter frei. Das Landgericht attestierte in seiner Entscheidung unter Aktenzeichen vom 28. Juni 1950 dem Sonderrichter Kessler als Verfasser des Holländer-Urteils vom 20. April 1943, dass er „der wohl befähigtste Jurist in Kassel“ gewesen sei, mit dem Wunsch, „eine besondere juristische Leistung zu vollbringen“. Zudem führt das Landgericht Kassel in der Urteilsverkündung die folgende Erkenntnis aus:

„Die Gesetze, die damals galten, waren verbindlich für die Gerichte, ihre Anwendung kann für sich noch keine Rechtsbeugung darstellen. Holländer ist einmal der Rassenschande in vier Fällen für schuldig befunden worden. Die Anwendung des Blutschutzgesetzes ist damals ohne Zweifel zu Recht erfolgt.“

Richter Kessler – so das Kassler Landgericht – sei von dem Satz „Recht ist, was dem Volke nutzt“, durchdrungen gewesen und „mag auch im Fall Holländer geglaubt haben, es sei ein Gebot gerechter Sühne, Holländer zum Wohle des Volkes zu verurteilen und auszumerzen“. Ihm sei keine „Bewusste Rechtsbeugung“ nachzuweisen. Der Vorsitzende Richter drohte damit, den Gerichtssaal durch die Polizei räumen zu lassen, weil große Unruhe im Saal ausbrach.

Der Staatsanwalt strengte im Februar 1951 ein Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt an. Es kam im Oktober 1951 zu einem neuen Verfahren vor dem Landgericht Kassel. Das Gericht stufte am 28. März 1952 das Todesurteil als Fehlurteil ein, verneinte jedoch den Tatbestand der „Rechtsbeugung“ und sprach die Richter frei. Während anderen NS-Verbrechern in ihren Verfahren die fanatische politische Verblendung einer extrem nationalsozialistischen Einstellung zum Nachteil ausgelegt wurde, wurde hier im Freispruchsurteil diese Haltung und Handlungsmotivation zu Gunsten der Richter Hassencamp und Kessler ausgelegt, und zwar derart, dass sie „überzeugte, ja fanatische Nationalsozialisten waren“ und daher „die Möglichkeit der Rechtsblindheit, basierend auf politischer Verblendung … nicht auszuschließen“ war.

Siehe auch

  • Leo Katzenberger

Literatur

  • Jörg Friedrich: Freispruch für die Nazi-Justiz. Die Urteile gegen NS-Richter seit 1948. Ullstein Tb 26532, Berlin 1998, ISBN 3-548-26532-4 (Fall 12: S. 397–419).
  • Ingo Müller: Furchtbare Juristen Kindler-Verlag München 1987, ISBN 3-463-40038-3, S. 120f. und S. 278.

Radiosendung

  • Horst Meier: Er war lebenslustig, manchmal gierig nach Leben. Der NS-Justizmord an Werner Holländer. Radiofeature, SWR 2/Deutschlandfunk, 31. März/20. April 1999.

Weblinks

  • Vollständige Dokumentation der Prozesse gegen Holländer und seine Richter (PDF-Datei; 374 kB) existiert nicht.

Einzelnachweise

  1. Der Fall ist ausführlich dargestellt bei Jörg Friedrich: Freispruch für die Nazi-Justiz. Die Urteile gegen NS-Richter seit 1948. Ullstein Tb 26532, Berlin 1998, ISBN 3-548-26532-4, S. 397–419.
  2. zu Edmund Kessler siehe seine Dissertation Das Erziehungsproblem im Strafvollzug, Marburg 1926; seine Schriften Was jeder Betriebsführer und Jugendliche vom Jugendschutzgesetz wissen muss, 1938, und Verbrechen und Strafe, 1939
  3. Jörg Friedrich: Freispruch für die Nazi-Justiz. Die Urteile gegen NS-Richter seit 1948. Ullstein Tb 26532, Berlin 1998, ISBN 3-548-26532-4, S. 402.
  4. Ingo Müller: Furchtbare Juristen Kindler-Verlag München 1987, ISBN 3-463-40038-3, S. 120.
  5. Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Kindler-Verlag München 1987, ISBN 3-463-40038-3, S. 278.
  6. Hans-Dieter Otto: Das Lexikon der Justizirrtümer. Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler. Ullstein Tb, Berlin 2003, S. 136f. ISBN 3548364535.
  7. Fritz Bauer Institut: Beseitigung des jüdischen Einflusses. Antisemitische Forschung, Eliten und Karrieren im... 1999, Campus Verlag, S. 243f. ISBN 3593360985.
  8. Jörg Friedrich: Freispruch für die Nazi-Justiz..., S. 419.
  9. Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Kindler-Verlag München 1987, ISBN 3-463-40038-3, S. 278.
Personendaten
NAME Holländer, Werner
ALTERNATIVNAMEN Holländer, Werner Wolfgang (vollständiger Name)
KURZBESCHREIBUNG ungarischer Ingenieur, Opfer des NS-Regimes
GEBURTSDATUM 2. August 1914
GEBURTSORT Köln
STERBEDATUM 30. Mai 1944
STERBEORT Frankfurt am Main

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 17 Jul 2025 / 02:24

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Werner Wolfgang Hollander 2 August 1914 in Koln 30 Mai 1944 in Frankfurt am Main war ein Opfer des NS Regimes Der in Kassel lebende und bei Henschel arbeitende Ingenieur ungarischer Staatsangehorigkeit wurde am 20 April 1943 vom Sondergericht beim Oberlandesgericht Kassel wegen Rassenschande zum Tode verurteilt und am 30 Mai des folgenden Jahres enthauptet VerurteilungDer Diplom Ingenieur Werner Hollander in Deutschland geboren und als Kind evangelisch getauft hatte erst 1941 erfahren dass seine Eltern judischer Abstammung waren Ihm wurde vorgeworfen sich danach in vier Fallen der Rassenschande schuldig gemacht zu haben Das rassenpolitisch begrundete Todesurteil wurde am 20 April 1943 nach dreistundiger Verhandlung von den Richtern Fritz Hassencamp und Edmund Kessler gefallt als Beisitzer hatte der Oberlandesgerichtsrat Bernhardt fur ein milderes Urteil votiert Als Strafmass fur Rassenschande sah das Gesetz Gefangnis oder Zuchthausstrafe vor Die Richter konstruierten ein Todesurteil indem sie den bislang unbestraften Angeklagten als gefahrlichen Gewohnheitsverbrecher einstuften und befanden im Urteil Es ist nach deutschem Rechtsempfinden ein Gebot gerechter Suhne dass der Angeklagte der wahrend eines Krieges Deutschlands mit den Anhangern des Weltjudentums die deutsche Rassenehre in den Schmutz zu treten wagte vernichtet wird Fur Verbrecher dieser Art kann es nur eine Strafe geben die Todesstrafe Verfahren wegen RechtsbeugungZwei der Richter mussten sich nach dem Krieg fur dieses Urteil vor Gericht verantworten Im Juni 1950 verneinte das Landgericht Kassel aber den Vorwurf der Rechtsbeugung und sprach die angeklagten Richter frei Das Landgericht attestierte in seiner Entscheidung unter Aktenzeichen vom 28 Juni 1950 dem Sonderrichter Kessler als Verfasser des Hollander Urteils vom 20 April 1943 dass er der wohl befahigtste Jurist in Kassel gewesen sei mit dem Wunsch eine besondere juristische Leistung zu vollbringen Zudem fuhrt das Landgericht Kassel in der Urteilsverkundung die folgende Erkenntnis aus Die Gesetze die damals galten waren verbindlich fur die Gerichte ihre Anwendung kann fur sich noch keine Rechtsbeugung darstellen Hollander ist einmal der Rassenschande in vier Fallen fur schuldig befunden worden Die Anwendung des Blutschutzgesetzes ist damals ohne Zweifel zu Recht erfolgt Richter Kessler so das Kassler Landgericht sei von dem Satz Recht ist was dem Volke nutzt durchdrungen gewesen und mag auch im Fall Hollander geglaubt haben es sei ein Gebot gerechter Suhne Hollander zum Wohle des Volkes zu verurteilen und auszumerzen Ihm sei keine Bewusste Rechtsbeugung nachzuweisen Der Vorsitzende Richter drohte damit den Gerichtssaal durch die Polizei raumen zu lassen weil grosse Unruhe im Saal ausbrach Der Staatsanwalt strengte im Februar 1951 ein Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt an Es kam im Oktober 1951 zu einem neuen Verfahren vor dem Landgericht Kassel Das Gericht stufte am 28 Marz 1952 das Todesurteil als Fehlurteil ein verneinte jedoch den Tatbestand der Rechtsbeugung und sprach die Richter frei Wahrend anderen NS Verbrechern in ihren Verfahren die fanatische politische Verblendung einer extrem nationalsozialistischen Einstellung zum Nachteil ausgelegt wurde wurde hier im Freispruchsurteil diese Haltung und Handlungsmotivation zu Gunsten der Richter Hassencamp und Kessler ausgelegt und zwar derart dass sie uberzeugte ja fanatische Nationalsozialisten waren und daher die Moglichkeit der Rechtsblindheit basierend auf politischer Verblendung nicht auszuschliessen war Siehe auchLeo KatzenbergerLiteraturJorg Friedrich Freispruch fur die Nazi Justiz Die Urteile gegen NS Richter seit 1948 Ullstein Tb 26532 Berlin 1998 ISBN 3 548 26532 4 Fall 12 S 397 419 Ingo Muller Furchtbare Juristen Kindler Verlag Munchen 1987 ISBN 3 463 40038 3 S 120f und S 278 RadiosendungHorst Meier Er war lebenslustig manchmal gierig nach Leben Der NS Justizmord an Werner Hollander Radiofeature SWR 2 Deutschlandfunk 31 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136f ISBN 3548364535 Fritz Bauer Institut Beseitigung des judischen Einflusses Antisemitische Forschung Eliten und Karrieren im 1999 Campus Verlag S 243f ISBN 3593360985 Jorg Friedrich Freispruch fur die Nazi Justiz S 419 Ingo Muller Furchtbare Juristen Kindler Verlag Munchen 1987 ISBN 3 463 40038 3 S 278 PersonendatenNAME Hollander WernerALTERNATIVNAMEN Hollander Werner Wolfgang vollstandiger Name KURZBESCHREIBUNG ungarischer Ingenieur Opfer des NS RegimesGEBURTSDATUM 2 August 1914GEBURTSORT KolnSTERBEDATUM 30 Mai 1944STERBEORT Frankfurt am Main

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