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Wohnraumförderungsgesetz

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Wohnraumförderungsgesetz
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Das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz – WoFG) wurde als Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts verabschiedet und ersetzte zum 1. Januar 2002 das bis dahin geltende Zweite Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) von 1956.

Basisdaten
Titel: Gesetz über die soziale Wohnraumförderung
Kurztitel: Wohnraumförderungsgesetz
Abkürzung: WoFG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Bau- und Wohnungswesen
Fundstellennachweis: 2330-32
Erlassen am: 13. September 2001
(BGBl. I S. 2376)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2002
Letzte Änderung durch: Art. 12 G vom 16. Dezember 2022
(BGBl. I S. 2328, 2350)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
überw. 1. Januar 2023
(Art. 13 G vom 16. Dezember 2022)
GESTA: G013
Weblink: Text des WoFG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Im neuen Wohnraumförderungsgesetz spielen vier Elemente eine zentrale Rolle:

  1. Konzentration der Förderung auf die wirklich Bedürftigen (kinderreiche Familien, Personen mit niedrigem Einkommen),
  2. stärkere Berücksichtigung des Wohnungsbestandes (Förderung der Modernisierung),
  3. Förderung des Erwerbs von gebrauchtem Wohneigentum,
  4. engere Verzahnung von Wohnungs- und Städtebaupolitik der Kommunen.

Für die ältere Bevölkerung umfasst die soziale Wohnraumförderung die Unterstützung barrierefreier Bauweisen und altersangemessener Wohnformen und -qualitäten, zum Beispiel Wohnraum für Gruppen mit besonderem Betreuungs- und Pflegebedarf oder betreutes Wohnen.

Als Vorgriff auf die wenige Jahre später erfolgte Föderalismusreform, mit der der soziale Wohnungsbau in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen ist, legt das Gesetz Rahmenbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Deutschland fest, unter anderem Begriffsbestimmungen und bestimmte Regelungen im Zusammenhang mit der Bezugsberechtigung für eine öffentlich geförderte Wohnung, deren Details im Einzelnen von den Ländern auszufüllen sind.

So sind seitdem etwa die Wohnungsgrößen für öffentlich geförderte Wohnungen nicht mehr bundeseinheitlich festgelegt, sondern werden von jedem Bundesland individuell bestimmt. Während sich die Änderungen bei Wohnungen für Alleinstehende in Grenzen halten (überwiegend 45 m², je nach Bundesland auch 50 m²), fallen die Unterschiede bei größeren Wohnungen, insbesondere solche für vier oder fünf Personen, teils gravierend aus (je nach Bundesland 95 bis 120 m²).

Weiterhin in diesem Gesetz normiert sind Bußgeldtatbestände bei Zweckentfremdung von öffentlich gefördertem Wohnraum.

Die Ziele des WoFG sind neuerdings unter anderem

  1. die Förderung des Wohnungsbaus,
  2. die Versorgung mit Mietwohnraum und
  3. die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum.

(Siehe: § 1 Abs. 1 WoFG)

Literatur

  • Kurt Bodewig: Die neue Ausrichtung des sozialen Wohnungsbaus. Wirtschaftsdienst 2001/III, S. 135–148
  • Wilhelm Söfker: Das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts – Überblick und wesentlicher Inhalt. WuM 2002, 291

Weblinks

  • Literatur von und über Wohnraumförderungsgesetz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts DIP ID: 14-114424

Einzelnachweise

  1. BGBl. I S. 2376
  2. Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)@1@2 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2024. Suche in Webarchiven) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2137)
  3. Winfried Michels: Wohnungspolitik: alte Bundesländer KAS, abgerufen am 26. Juni 2018
  4. Hasso Brühl: Kommunale Wohnungspolitik nach der Reform des Wohnungsbaurechts (Seminarbericht)@1@2 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2024. Suche in Webarchiven) Difu-Seminar in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 12.-13. September 2002 in Berlin
  5. Sabine Wagner: Die rechtlichen Grundlagen des sozialen Wohnungsbaus. 28. März 2013
  6. vgl. beispielsweise für Brandenburg: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zum Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetz (VV-WoFGWoBindG) (Memento vom 16. Juni 2016 im Internet Archive) vom 15. Oktober 2002
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4744231-1 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 30 Jun 2025 / 00:07

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Das Gesetz uber die soziale Wohnraumforderung Wohnraumforderungsgesetz WoFG wurde als Art 1 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts verabschiedet und ersetzte zum 1 Januar 2002 das bis dahin geltende Zweite Wohnungsbaugesetz II WoBauG von 1956 BasisdatenTitel Gesetz uber die soziale WohnraumforderungKurztitel WohnraumforderungsgesetzAbkurzung WoFGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Bau und WohnungswesenFundstellennachweis 2330 32Erlassen am 13 September 2001 BGBl I S 2376 Inkrafttreten am 1 Januar 2002Letzte Anderung durch Art 12 G vom 16 Dezember 2022 BGBl I S 2328 2350 Inkrafttreten der letzten Anderung uberw 1 Januar 2023 Art 13 G vom 16 Dezember 2022 GESTA G013Weblink Text des WoFGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Im neuen Wohnraumforderungsgesetz spielen vier Elemente eine zentrale Rolle Konzentration der Forderung auf die wirklich Bedurftigen kinderreiche Familien Personen mit niedrigem Einkommen starkere Berucksichtigung des Wohnungsbestandes Forderung der Modernisierung Forderung des Erwerbs von gebrauchtem Wohneigentum engere Verzahnung von Wohnungs und Stadtebaupolitik der Kommunen Fur die altere Bevolkerung umfasst die soziale Wohnraumforderung die Unterstutzung barrierefreier Bauweisen und altersangemessener Wohnformen und qualitaten zum Beispiel Wohnraum fur Gruppen mit besonderem Betreuungs und Pflegebedarf oder betreutes Wohnen Als Vorgriff auf die wenige Jahre spater erfolgte Foderalismusreform mit der der soziale Wohnungsbau in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz der Lander ubergegangen ist legt das Gesetz Rahmenbedingungen fur den sozialen Wohnungsbau in Deutschland fest unter anderem Begriffsbestimmungen und bestimmte Regelungen im Zusammenhang mit der Bezugsberechtigung fur eine offentlich geforderte Wohnung deren Details im Einzelnen von den Landern auszufullen sind So sind seitdem etwa die Wohnungsgrossen fur offentlich geforderte Wohnungen nicht mehr bundeseinheitlich festgelegt sondern werden von jedem Bundesland individuell bestimmt Wahrend sich die Anderungen bei Wohnungen fur Alleinstehende in Grenzen halten uberwiegend 45 m je nach Bundesland auch 50 m fallen die Unterschiede bei grosseren Wohnungen insbesondere solche fur vier oder funf Personen teils gravierend aus je nach Bundesland 95 bis 120 m Weiterhin in diesem Gesetz normiert sind Bussgeldtatbestande bei Zweckentfremdung von offentlich gefordertem Wohnraum Die Ziele des WoFG sind neuerdings unter anderem die Forderung des Wohnungsbaus die Versorgung mit Mietwohnraum und die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum Siehe 1 Abs 1 WoFG LiteraturKurt Bodewig Die neue Ausrichtung des sozialen Wohnungsbaus Wirtschaftsdienst 2001 III S 135 148 Wilhelm Sofker Das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts Uberblick und wesentlicher Inhalt WuM 2002 291WeblinksLiteratur von und uber Wohnraumforderungsgesetz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts DIP ID 14 114424EinzelnachweiseBGBl I S 2376 Zweites Wohnungsbaugesetz Wohnungsbau und Familienheimgesetz II WoBauG 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2024 Suche in Webarchiven in der Fassung der Bekanntmachung vom 19 August 1994 BGBl I S 2137 Winfried Michels Wohnungspolitik alte Bundeslander KAS abgerufen am 26 Juni 2018 Hasso Bruhl Kommunale Wohnungspolitik nach der Reform des Wohnungsbaurechts Seminarbericht 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2024 Suche in Webarchiven Difu Seminar in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium fur Verkehr Bau und Wohnungswesen vom 12 13 September 2002 in Berlin Sabine Wagner Die rechtlichen Grundlagen des sozialen Wohnungsbaus 28 Marz 2013 vgl beispielsweise fur Brandenburg Verwaltungsvorschrift des Ministeriums fur Stadtentwicklung Wohnen und Verkehr zum Wohnraumforderungs und Wohnungsbindungsgesetz VV WoFGWoBindG Memento vom 16 Juni 2016 im Internet Archive vom 15 Oktober 2002Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4744231 1 GND Explorer lobid OGND AKS

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