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Zugelassene Überwachungsstelle

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Zugelassene Überwachungsstelle
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Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wurden im Rahmen der Liberalisierung des in Deutschland eingeführt und führen seit dem 1. Januar 2006 diejenigen Prüfungen durch, die vorher von den amtlich anerkannten Sachverständigen der Überwachungsorganisationen durchgeführt wurden. Damit wurde ein Wechsel vom personengebundenen Prüfwesen (Sachverständigen) zum organisationsbezogenen Prüfwesen (zugelassene Überwachungsstellen) vollzogen. Die rechtlichen Grundlagen sind im enthalten.

Zugelassene Überwachungsstellen sind beispielsweise Lloyd’s Register, TÜV, DEKRA, GTÜ und SGS sowie die zugelassenen Prüfstellen von großen Unternehmen.

Aufgaben

Zugelassene Überwachungsstellen führen auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschriebene und ggf. behördlich angeordnete Prüfungen an bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen durch. Gemäß den Vorgaben der BetrSichV sind zugelassene Überwachungsstellen für nachstehende Aufgaben vorgesehen:

  • Erstellen einer gutachterlichen Äußerung für die überwachungsbedürftigen Anlagen, für die bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragt werden muss
  • Prüfungen vor Inbetriebnahme von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Wiederkehrende Prüfungen von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Überprüfung der vom Betreiber ermittelten Prüffrist, sofern die wiederkehrende Prüfung durch zugelassene Stellen durchzuführen ist
  • Der zuständigen Behörde die Mängel anzeigen, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden
  • Sicherheitstechnische Beurteilung bei einem Unfall bzw. Schadensfall

Darüber hinaus können in der Regel die zugelassenen Überwachungsstellen auch für Prüfungen beauftragt werden, die gemäß BetrSichV auch von befähigten Personen durchgeführt werden dürfen.

Erteilung der Befugnis und Benennung

Bevor zugelassene Überwachungsstellen tätig sein dürfen, muss deren Kompetenz und Eignung durch die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) in mindestens einem der Anwendungsbereiche Druckgeräte, Aufzuganlagen oder Explosionsschutzanlagen nachgewiesen werden. Die Richtlinien über Anforderungen an zugelassene Überwachungsstellen, ausgegeben von der ZLS, müssen dabei eingehalten werden. Für jedes Bundesland, in dem diese zugelassenen Überwachungsstellen tätig sein wollen, müssen sie von den jeweiligen Landesbehörden benannt werden. Mittlerweile übernimmt die ZLS für die Landesbehörden (außer für Mecklenburg-Vorpommern sowie Hamburg) diese Benennung. Für das Benennungsverfahren haben die Bundesländer entsprechende Verordnungen erlassen.

Siehe auch

  • Überwachungsbedürftige Anlage

Weblinks

  • Liste aller zugelassenen Überwachungsstellen
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 07:22

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Zugelassene Uberwachungsstellen ZUS wurden im Rahmen der Liberalisierung des in Deutschland eingefuhrt und fuhren seit dem 1 Januar 2006 diejenigen Prufungen durch die vorher von den amtlich anerkannten Sachverstandigen der Uberwachungsorganisationen durchgefuhrt wurden Damit wurde ein Wechsel vom personengebundenen Prufwesen Sachverstandigen zum organisationsbezogenen Prufwesen zugelassene Uberwachungsstellen vollzogen Die rechtlichen Grundlagen sind im enthalten Zugelassene Uberwachungsstellen sind beispielsweise Lloyd s Register TUV DEKRA GTU und SGS sowie die zugelassenen Prufstellen von grossen Unternehmen AufgabenZugelassene Uberwachungsstellen fuhren auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV vorgeschriebene und ggf behordlich angeordnete Prufungen an bestimmten uberwachungsbedurftigen Anlagen durch Gemass den Vorgaben der BetrSichV sind zugelassene Uberwachungsstellen fur nachstehende Aufgaben vorgesehen Erstellen einer gutachterlichen Ausserung fur die uberwachungsbedurftigen Anlagen fur die bei der zustandigen Behorde eine Erlaubnis beantragt werden muss Prufungen vor Inbetriebnahme von bestimmten uberwachungsbedurftigen Anlagen Wiederkehrende Prufungen von bestimmten uberwachungsbedurftigen Anlagen Uberprufung der vom Betreiber ermittelten Pruffrist sofern die wiederkehrende Prufung durch zugelassene Stellen durchzufuhren ist Der zustandigen Behorde die Mangel anzeigen durch die Beschaftigte oder Dritte gefahrdet werden Sicherheitstechnische Beurteilung bei einem Unfall bzw Schadensfall Daruber hinaus konnen in der Regel die zugelassenen Uberwachungsstellen auch fur Prufungen beauftragt werden die gemass BetrSichV auch von befahigten Personen durchgefuhrt werden durfen Erteilung der Befugnis und BenennungBevor zugelassene Uberwachungsstellen tatig sein durfen muss deren Kompetenz und Eignung durch die ZLS Zentralstelle der Lander fur Sicherheitstechnik in mindestens einem der Anwendungsbereiche Druckgerate Aufzuganlagen oder Explosionsschutzanlagen nachgewiesen werden Die Richtlinien uber Anforderungen an zugelassene Uberwachungsstellen ausgegeben von der ZLS mussen dabei eingehalten werden Fur jedes Bundesland in dem diese zugelassenen Uberwachungsstellen tatig sein wollen mussen sie von den jeweiligen Landesbehorden benannt werden Mittlerweile ubernimmt die ZLS fur die Landesbehorden ausser fur Mecklenburg Vorpommern sowie Hamburg diese Benennung Fur das Benennungsverfahren haben die Bundeslander entsprechende Verordnungen erlassen Siehe auchUberwachungsbedurftige AnlageWeblinksListe aller zugelassenen UberwachungsstellenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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