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Wirtschaftskriminalität ist die Bezeichnung für Straftaten die wirtschaftliche Bezüge aufweisen Die kriminellen Handlung

Wirtschaftskriminalität

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Wirtschaftskriminalität ist die Bezeichnung für Straftaten, die wirtschaftliche Bezüge aufweisen. Die kriminellen Handlungen können sich dabei gegen Privatpersonen, andere Unternehmen oder den Staat richten.

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Mitte des 20. Jahrhunderts untersuchte Donald R. Cressey die Ursachen wirtschaftskrimineller Handlungen. Dabei entwickelte er einen der bis heute bekanntesten Erklärungsansätze der Entstehungsgründe doloser Handlungen, das Fraud Triangle. Der von Cressey vorgestellte Ansatz wird auch als Strategisches Dreieck, Doloses Dreieck, Fraud Dreieck oder Kriminalitätsrisiko-Modell bezeichnet und beruht auf Befragungen von verurteilten Wirtschaftsstraftätern.

Die wirtschaftliche Entwicklung infolge der Globalisierung seit der Wende vom 20. zum 21. Jahrhundert, die digitalen Technologien und das Zurückdrängen von rechtlich-verbindlichen Dokumentations- bzw. Formvorschriften haben zu einer neuen Dimension von Wirtschaftsdelikten geführt. In der Literatur werden diese Delikte einerseits immer noch mit Wirtschaftskriminalität oder white collar crime bezeichnet (zum Begriff White Collar siehe Blue Collar), andererseits sind aber auch neue Termini wie unter anderem auszumachen. Die oft länderübergreifenden Sachverhalte der Delikte stellen dabei die verfolgenden Behörden infolge der vielen Verschleierungsmöglichkeiten vor große Probleme.

In aktuellen Wirtschaftswachstumsmodellen gilt Wirtschaftskriminalität als einer der langfristigen und nachhaltigen Faktoren, die das staatliche Gemeinwesen und das Wirtschaftswachstum negativ beeinträchtigen. Auf globaler Ebene gelten daher die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und die Schaffung von Möglichkeiten zu deren Aufdeckung verbunden mit Rechtssicherheit (z. B. durch Vertrags- und Registersicherheit, Formvorschriften, unabhängige und effektive Gerichte bzw. Verwaltung) als Schlüssel zu Innovation, Produktivität und Wohlstand.

Typische Delikte (Auswahl)

(Die verlinkten Artikel beschreiben in einigen Fällen speziell das deutsche Recht.)

  • Betrug
  • Falschbilanzierung
  • Geldwäsche
  • Insiderhandel
  • Insolvenzdelikte
  • Konkurrenzausspähung
  • Wirtschaftsspionage
  • Korruption
  • Produktpiraterie
  • Prospektbetrug
  • Steuerstraftaten, z. B. Cum Ex, ADR, Karusselgeschäfte
  • Subventionsbetrug
  • Unterschlagung
  • Untreue

Auch unautorisierte Spekulationen wie die Fälle Nick Leeson und Jérôme Kerviel gehören zur Wirtschaftskriminalität.

Durch Konkurrenzausspähung werden Unternehmen von anderen Unternehmen durch Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ausgeforscht. Dies kann durch Einzelpersonen oder organisierte Gruppen erfolgen. Ist das andere Unternehmen ein ausländisches Staatsunternehmen, bzw. toleriert oder fördert ein fremder Staat die Ausspähung des betroffenen Unternehmens, so wird dies als Wirtschaftsspionage bezeichnet.

Zu den vorbezeichneten Delikten ist die damit verbundene Vermögensverschleierung anzuführen. Dazu gibt es eine international geheim arbeitende Vermögensbewahrungs- und Consultingindustrie. Diese Unternehmen und Offshore-Provider dienen vorwiegend nicht dem Zweck der legalen Steueroptimierung oder Wirtschaftsgebarung, sondern zur Umgehung von Vorschriften, einer Vielzahl krimineller Aktivitäten beziehungsweise rechtswidrigen Abschöpfung von Erträgen. Die Mitglieder dieser internationalen Finanzberatungsindustrie schaffen sich durch Benützung von Steueroasen und Ausnützung aller möglichen Lücken ihr eigenes Rechtssystem und betreiben zusätzlich massive Lobby-Arbeit zur Eröffnung neuer Schlupflöcher und zur Abschaffung von Straftatbeständen beziehungsweise Formvorschriften.

Zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland

Deutsches Recht

Da in Deutschland keine Legaldefinition von Wirtschaftskriminalität besteht, greift das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Zuordnung der Straftaten zur Wirtschaftskriminalität auf den Katalog des § 74c Abs. 1 Nr. 1 bis 6b Gerichtsverfassungsgesetz zurück.

Relevante deutsche Strafvorschriften sind u. a. enthalten in der Abgabenordnung, dem Strafgesetzbuch (teilweise), dem Handelsgesetzbuch, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Urhebergesetz, dem Geldwäschegesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz.

Fallzahlen

Laut Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2017 des Bundeskriminalamts (BKA) wurden in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 74.070 Wirtschaftsstraftaten registriert; das waren über 28 % mehr als 2016. Die Fallzahl lag damit deutlich über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Der Durchschnitt der letzten fünf Jahre liegt bei 65.484 Fällen. Ein umfangreicher Verfahrenskomplex aus Sachsen, in welchem wenige Tatverdächtige zahlreiche Anlagebetrugsdelikte begangen haben, wirkt sich aufgrund der Vielzahl an aufgeklärten Fällen erheblich auf die Statistik aus. Der Anteil der wirtschaftskriminellen Fälle betrug nur 1,3 % (2016: 0,9 %) der Gesamtzahl der Straftaten.

Im Gegensatz zum BKA unterscheidet PricewaterhouseCoopers in ihrer Studie 2017 zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland zwischen der analogen Wirtschaftskriminalität und Cybercrime. Nach deren Untersuchungen ergab sich ein rasanter Anstieg der Fälle von Cybercrime im Unterschied zur rückläufigen Entwicklung der analogen Wirtschaftskriminalität. Der Anteil der analogen Wirtschaftskriminalität ist von 2015 auf 2017 von 51 % auf 45 % gefallen ist und bei Cybercrime von 34 auf 46 % gestiegen. Der Abstand zwischen analoger (49 %) und digitaler Kriminalität (46 %) ist somit weitgehend verschwunden. Allerdings verursachten analoge Formen der Wirtschaftskriminalität im Durchschnitt gesehen weiterhin deutlich höhere Schäden als Cybercrime. Die durchschnittlichen Kosten infolge eines schweren Wirtschaftsdelikts bezifferten die betroffenen Unternehmen auf 7,23 Millionen Euro, während Fälle von Cybercrime durchschnittlich Schäden in Höhe von 183.000 Euro verursachten.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass die PricewaterhouseCoopers von Anfang Juli bis Ende September 2017 in Deutschland mithilfe eines standardisierten Fragebogens Verantwortliche aus 500 Unternehmen telefonisch interviewt, die sich in ihrem Unternehmen für den Themenbereich Kriminalitätsprävention und -aufklärung zuständig erklärt hatten. Des Weiteren wurden mit 32 Unternehmen ergänzende vertiefte Interviews zu ausgewählten Fragen durchgeführt, um detailreichere Berichte und Einschätzungen zu erhalten. Nach PwC sind Hinweisgebersysteme zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zunehmend Normalität. Der Nutzen von Hinweisgebersystemen zur Aufdeckung von Compliance-Verstößen wird kaum noch bezweifelt. 86 Prozent der Unternehmen haben mittlerweile ein solches System implementiert.

Die KPMG kommt in ihrer Studie 2018 zu dem Schluss, dass etwa jedes dritte Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen ist. Etwa zwei von drei Befragten verfügen über ein Hinweisgebersystem, eine starke Waffe gegen Wirtschaftskriminalität. Zwei von drei Befragten (66 Prozent) verfügen inzwischen über ein Hinweisgebersystem zur Meldung von Verdachtsfällen; bei den Finanzdienstleistern sind es sogar 95 Prozent. Es umfasst etwa Briefkästen oder Postfächer (57 Prozent) oder eine eigene E-Mail-Adresse (54 Prozent) zur Meldung von Verdachtsfällen. Vor allem kleinere Unternehmen haben aber offenbar große Probleme bei der Umsetzung: So beklagt jedes zweite von ihnen (49 Prozent) eine unzureichende Meldekultur. KPMG hat die Studie im Rahmen einer telefonischen Befragung branchenübergreifend bei 702 Unternehmen durchgeführt.

Schäden

Laut Lagebild des BKA betrug 2017 der Schaden der in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Wirtschaftsdelikte 3,738 Milliarden Euro. Das sind über 50,5 Prozent des in der deutschen polizeilichen Kriminalitätsstatistik durch Kriminalität ausgewiesenen Gesamtschadens. Damit ist die Schadenssumme mit über 6 % höher als 2016 (2,970 Milliarden Euro). Einzelschäden sind nicht ausgewiesen.

Nach PricewaterhouseCoopers lassen sich die finanziellen Folgen nur bedingt beziffern, da auch indirekte Konsequenzen wie z. B. Haftungsrisiken, Rechtsstreitigkeiten und Reputationsschäden zu berücksichtigen sind. Im Jahr 2018 betrug der durchschnittliche Schaden 723.000 Euro je Unternehmen. Größere Unternehmen berichteten über deutlich höhere Schäden. In der Studie der PwC bezifferten 212 befragte Unternehmen von durchschnittlichen Kosten von 7,23 Millionen Euro aufgrund gravierender Wirtschaftsdelikte.

Problematik der BKA-Statistiken und Unternehmenszahlen

Gemäß dem ehemaligen BKA-Präsidenten Ziercke geben „die polizeilichen Daten […] das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftskriminalität nur eingeschränkt wieder. In erster Linie sind es die Interessenlagen der Opfer, die zur Folge haben, dass nur ein Teil der begangenen Wirtschaftsdelikte bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt wird. Betroffene Unternehmen fürchten Image- und Reputationsverluste. Die interne Schadensbegrenzung steht oftmals noch an erster Stelle.“

Hinzu kommt, dass die polizeiliche Kriminalstatistik, die Grundlage der BKA-Lagebilder, nur die polizeilich gemeldeten Fälle enthält. Die direkt bei den Staatsanwaltschaften angezeigten Wirtschaftsdelikte werden, da hierfür keine Meldepflicht besteht, in der PKS nicht erfasst.

Außerdem können weder die nicht entdeckten noch die nicht gemeldeten Delikte, das sogenannte Dunkelfeld, in die Schadenszahlen einbezogen werden, so dass die tatsächliche Anzahl der Fälle weitaus größer als die im Hellfeld des BKA genannten Zahlen sein dürfte.

Das BKA weist darauf hin, dass „die in der PKS erfassten Schadenssummen den durch die Wirtschaftskriminalität tatsächlich verursachten Gesamtschaden jedoch nur teilweise abbilden“ können, da „neben den entstandenen monetär darstellbaren Schäden auch die durch das kriminelle Handeln verursachten immateriellen Schäden betrachtet werden“ müssen und ferner, dass „diese Schäden statistisch kaum zu beziffern sind und diesbezügliche Schätzungen stark voneinander abweichen“ und daher „eine belastbare Aussage hierzu nicht möglich“ ist. „Unstrittig ist jedoch, dass gerade die nicht quantifizierbaren immateriellen Schäden wesentliche Faktoren für die Bewertung des Schadenspotenzials der Wirtschaftskriminalität sind.“

Auf die problematische Art der Hochrechnungen hinsichtlich der Fallzahlen und Schäden bei Unternehmen durch Einbeziehung der Verdachtsfälle wurde bereits eingegangen. In Bezug auf die Schäden gibt es eine weitere Auffälligkeit: Im Abschnitt 2.2 ist von Schäden die Rede, die Unternehmen durch wirtschaftskriminelle Handlungen entstanden sind. In keiner der aufgeführten Studien wird der eventuell entstandene Nutzen erwähnt, den Unternehmen aus eigenen wirtschaftskriminellen Handlungen ziehen. Das ist nicht weiter verwunderlich, wenn man weiß, dass diese von Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaften herausgegebenen Untersuchungen hauptsächlich dem Zweck dienen, neue Aufträge für Aufdeckungs-, andere Sonder- oder Abschlussprüfungen zu erhalten, um Compliance-Abteilungen aufzubauen, das interne Kontrollsystem zu durchleuchten, Risikoanalysen vorzunehmen, Antikorruptions-Schulungen inhouse durchzuführen und was dergleichen ähnlich finanziell attraktive Arbeiten sind.

Aus diesem Grund sind derartige marketingorientierte Studien von PwC, KPMG, aber auch von Ernst&Young, Deloitte, Mummert, Euler Hermes etc. besonders in Hinsicht auf eventuelle Hochrechnungen der Fallzahlen oder der Schäden mit Vorsicht zu betrachten. Trotzdem wurden einige Zahlen im Artikel verwendet, weil das BKA für Wirtschaftskriminalität (wie auch für Korruption) keine Hochrechnungen vornimmt und daher sonst keine Orientierungspunkte für die Bewertung des Schadenspotenzials der Wirtschaftskriminalität vorliegen.

Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

Ihre Kenntnisse von Fällen der Wirtschaftskriminalität können Hinweisgeber den Strafverfolgungsbehörden als Strafanzeige übermitteln. Dies kann auch anonym erfolgen, da nach dem Legalitätsprinzip die Polizei auch anonymen Anzeigen nachgehen muss. Mit einer anonymen Anzeige können sich Wissensträger vor eventuellen Folgen ihrer Anzeige schützen.

Zur Wirtschaftskriminalität in den USA

Im Rahmen der Ermittlungen im bisher größten Betrugsfall seit der Insolvenz von Enron 2001 wurde im Dezember 2008 Bernard L. Madoff vom FBI verhaftet. Insgesamt ging es bei dem über Jahrzehnte durchgeführten Schneeballsystem um rund 50 Mrd. US-Dollar, rund 38 Mrd. € (Stand Januar 2009). Der Börsenaufsicht SEC wurde vorgeworfen, Hinweise auf Unregelmäßigkeiten jahrelang ignoriert zu haben. Am 16. Dezember 2008 räumte die SEC in einem offiziellen Statement Versäumnisse ein.

Zur Wirtschaftskriminalität in Österreich

Fallzahlen

Im Bereich der Wirtschafts-, Betrugs- und Urkundendelikte ist im Jahr 2014 ein Rückgang um 9,8 % auf 49.620 Anzeigen festzustellen. 2013 wurden 55.023 Fälle angezeigt. Der Großteil der Anzeigen der Wirtschaftskriminalität – 73,6 % – fällt auf die Betrugsdelikte, die Urkundenunterdrückung und die Entfremdung unbarer Zahlungsmittel. Allein bei diesen Delikten ist ein Rückgang von über 11,1 % feststellbar. Lediglich im Bereich der Urkundenfälschung ist die Zahl der Fälle um 9,6 % gestiegen, wobei vor allem die Fälschung von besonders geschützten Urkunden wie Reisepässe, Personalausweise und Führerscheine um 19 % gestiegen ist. Das ge- oder verfälschte Dokument findet nicht nur im Bereich der illegalen Migration Anwendung, sondern ist vielfach auch die „Eintrittskarte“ vor allem für Betrugsdelikte wie Kredit- und Handybetrügereien oder Geldwäsche. Um solche Dokumente möglichst früh aus dem Verkehr zu ziehen, wurde die Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft und den Telekommunikationsunternehmen intensiviert. Darüber hinaus wurden auch die Mitarbeiter der Meldebehörden geschult. Die klassischen Wirtschaftsdelikte, wie Untreue, betrügerische oder fahrlässige Krida und Sozialbetrug sowie weitere in den Paragraphen 153 bis 163 des Strafgesetzbuches beschriebene Straftaten machen lediglich 2,2 Prozent der gesamten Wirtschaftskriminalität aus. Die Schäden gehen jedoch in die Milliardenhöhe. Bei diesen Delikten stieg die Aufklärungsquote 2014 um 0,8 Prozentpunkte auf 97,2 %.

Mögliche Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität

Unternehmen können in drei Phasen Wirtschaftskriminalität entgegentreten.

Prävention

Durch Schulungen und Trainings können mögliche Bedrohungsszenarien und Herangehensweisen an diese aufgezeigt und trainiert werden. Durch Aufstellen einer unternehmenseigenen CI werden möglich Strategien vorgegeben. Ethik-Kodizes vermitteln ein Grundverständnis von Ehrlichkeit und Transparenz, auf das sich Mitarbeiter berufen können.

Maßnahmen zur Einhaltung von Regeln (Rechtstreue) werden auch unter dem Rechtsbegriff Compliance zusammengefasst.

All diese Maßnahmen helfen aber nichts, wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht richtig auswählen. 14 % aller Wirtschaftstäter haben in einem früheren Unternehmen schon verdächtig gehandelt (KPMG-Studie). Einer Untersuchung von Vahlenkamp und Knauß (1995) zufolge wird wirtschaftskriminelles und korruptes Handeln hauptsächlich den charakterlichen Eigenschaften der Täter zugeschrieben.

Das Strafgesetzbuch, das auf die meisten Wirtschaftsdelikte Anwendung findet, sieht zwar hohe Strafrahmen für Wirtschaftsdelikte vor, jedoch dürfe die abschreckende Wirkung nur bedingt sein. Die Veruntreuung von Gütern, deren Wert 5.000 Euro übersteigt, können mit Haftstrafen bis zu drei Jahren, Veruntreuung von Gütern mit einem Wert über 300.000 Euro sogar mit bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Detektion und Aufklärung

Wenn die Prävention versagt hat, ist das Erkennen einer Straftat und das richtige Handeln darauf wichtig. Das richtige Handeln kann präventiv auf andere wirken und Folgeschäden verhindern. Unternehmensintern gibt es die Möglichkeit, ein Prüfungswesen zu installieren, das Datenbestände überwacht und Auffälligkeiten meldet. Hilfreich hierfür ist eine analytische Prüfungssoftware, die Daten abgleicht und Rechnungen und Belege auf Richtigkeit prüft. Eine Software kann dies in einem Umfang bewerkstelligen, der einer großen Prüfungsabteilung nicht möglich ist.

Zu beachten sind in dieser Hinsicht aber Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer.

Auf gesetzlicher Ebene wurde in Österreich 2009 das eingerichtet. Dieses Bundesamt ist für Korruption im öffentlichen Dienst zuständig. Auf privater Seite ist die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) zuständig. Diese ist 2011 aus der Korruptionsstaatsanwaltschaft entstanden. Damit wurde eine Behörde geschaffen, die die notwendige Kompetenz und Expertise für eine effiziente Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte in sich vereint.

Reaktion auf Delikte

Straftaten, die intern in Unternehmen aufgedeckt werden, müssen unbedingt angezeigt werden, da sich ansonsten das Management selbst als Mittäter strafbar macht.

Delikte, die in Unternehmen begangen werden, die nicht strafrechtlich relevant sind, aber gegen die eigene CI oder den Ethikkodex verstoßen, müssen intern sanktioniert werden, um präventive Wirkung zu erzeugen.

Laut einer Studie von KPMG im Jahr 2014 geben westeuropäische Unternehmen gegenüber nordamerikanischen Unternehmen im Bereich der Prävention weit weniger aus. Einer der Gründe für das Vernachlässigen von Maßnahmen ist das Unterschätzen des Risikos, selbst von Wirtschaftskriminalität betroffen zu sein. Laut einer Studie von PwC im Jahr 2014 sind 37 % der befragten Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen.

Siehe auch

  • Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität
  • Association of Certified Fraud Examiners
  • Business Crime Control
  • Know your customer
  • Liste der höchsten Strafen gegen Banken

Literatur

  • Hartmut Berghoff, Cornelia Rauh u. Thomas Welskopp (Hrsg.), Tatort Unternehmen. Zur Geschichte der Wirtschaftskriminalität im 20. und 21. Jahrhundert (Schriftenreihe zur Zeitschrift für Unternehmensgeschichte, Band 28), Berlin/Boston 2016.
  • Caracas: Verantwortlichkeit in internationalen Konzernstrukturen nach § 130 OWiG – Am Beispiel der im Ausland straflosen Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Nomos Verlag, Baden-Baden 2014, ISBN 978-3-8487-0992-2, ders. Corporate Compliance Zeitschrift 2015, S. 167 ff. und S. 218 ff.
  • Kurt Eichenwald: Verschwörung der Narren. Der Enron-Skandal. Eine wahre Geschichte. Goldmann, München 2007, ISBN 978-3-442-15455-5.
  • Daniel Fischer: New Ecocrime und New Economy. In: Hans Felix R. Ehrat, Eric Stupp (Hrsg.): Management & Law. Helbing and Lichtenhahn u. a., Basel u. a. 2003, ISBN 3-7190-2013-4, S. 361ff. (Meilensteine im Management 10).
  • Ramond Fisman, Edward Miguel: „Economic Gangsters“. Korruption und Kriminalität in der Weltwirtschaft. Aus dem Englischen von Thomas Atzert. Campus Verlag, Frankfurt am Main u. a. 2009, ISBN 978-3-593-38973-8.
  • Günter Janke: Kompendium Wirtschaftskriminalität. Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2008, ISBN 978-3-631-57020-3.
  • Leo Müller: Tatort Zürich. Einblicke in die Schattenwelt der internationalen Finanzkriminalität. Econ, Berlin 2006, ISBN 3-430-16908-9.
  • John Perkins: Bekenntnisse eines Economic Hit Man. Unterwegs im Dienste der Wirtschaftsmafia. Riemann, München 2005, ISBN 3-570-50066-7.
  • Butz Peters: . Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik. 1. Aufl. Rowohlt Verlag 1990, ISBN 3-498-05273-X.
  • Werner Rügemer: Grüezi! Bei welchen Verbrechen dürfen wir behilflich sein? Die Schweiz als logistisches Zentrum der internationalen Wirtschaftskriminalität. Essays, Analysen und Materialien. Distel-Verlag, Heilbronn 1999, ISBN 3-929348-27-6.
  • Hans See: Wirtschaft zwischen Demokratie und Verbrechen. Grundzüge einer Kritik der kriminellen Ökonomie. Nomen-Verlag, Frankfurt 2014, ISBN 978-3-939816-04-1.
  • Diana Ziegleder: Wirtschaftskriminalität im Geschäftsleben. Eine empirische Untersuchung formeller und informeller Handlungsstrategien von Unternehmen am Beispiel Deutschlands. Nomos-Verlags-Gesellschaft, Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5278-5 (Nomos Universitätsschriften. Soziologie 12), (Zugleich: Halle-Wittenberg, Univ., Diss., 2009).

Weblinks

  • Bundeskriminalamt Aufgabenbereich Wirtschaftskriminalität
  • Jährliche Lageberichte des Bundeskriminalamtes zur Wirtschaftskriminalität
  • Euler Hermes Studie – Wirtschaftskriminalität – das diskrete Risiko
  • Wirtschaftskriminalität – Definition der Thematik Wirtschaftskriminalität mit ausführlichen Statistiken des BKA und fundierten Analysen
  • Forum Wirtschaftskriminalität – Online-Handbuch mit einem Überblick zu einem Anti-Fraud-Management-System (deutsch)
  • Der Feind in meinem Büro – Mittelstand und Wirtschaftskriminalität, Artikel in Spiegel Online
  • Forschungen zur Wirtschaftskriminalität in Europa – Konzepte und empirische Befunde von Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht

Einzelnachweise

  1. Alexander Schuchter: Perspektiven verurteilter Wirtschaftsstraftäter: Gründe ihrer Handlungen und Prävention in Unternehmen. S. 64.
  2. siehe Philip Faigle: Wir zerrütten den Rechtsstaat. In: Die Zeit. 18. April 2016.
  3. Vgl. Marcus Theurer: Korruption so schlimm wie Terrorismus. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 12. Mai 2016.
  4. Vgl. u. a. William Easterly (2005): National policies and economic growth: A reappraisal. In: Philippe Aghion, Steven Durlauf (Hrsg.): Handbook of Economic Growth. Elsevier, Kap. 15; Jürgen Stark: Zur Bedeutung von Institutionen in der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung in öffentl. Antrittsvorlesung an der Eberhard Karls Universität zu Tübingen am 1. Juni 2005; Sebastian Buckup: Wirtschaftswachstum: Ein Schlüssel zu mehr Produktivität. In: Die Zeit. 20. August 2015.
  5. BKA: Begriffserläuterungen (Memento des Originals vom 31. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  6. Bastian Obermayer, Frederik Obermaier: Panama Papers. KiWi-Paperback, ISBN 978-3-462-05002-8, S. 308 ff.
  7. BKA: Wirtschaftskriminalität Bundeslagebild 2011 (pressefreie Kurzfassung, Februar 2013), S. 6: im folg. Lagebild 2011.
  8. Bundeskriminalamt: Wirtschaftskriminalität 2017. Bundeskriminalamt, abgerufen am 28. Februar 2019. 
  9. Kai-D. Bussmann, Claudia Nestler, Steffen Salvenmoser: Wirtschaftskriminalität 2018. (PDF) PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftskriminalität und Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 28. Januar 2019, abgerufen am 9. Februar 2019. 
  10. Alexander Geschonneck, Barbara Scheben, Jan-Hendrick Gnändiger: Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2018. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 2018, abgerufen am 28. Januar 2019. 
  11. Wirtschaftskriminalität 2018, S. 21. (PDF) PricewaterhouseCoopers, 2018, abgerufen am 28. Januar 2019. 
  12. So Ziercke laut einer BKA-Pressemitteilung vom 7. September 2011.
  13. Lagebild 2010. S. 11.
  14. SEC Charges Bernard L. Madoff for Multi-Billion Dollar Ponzi Scheme, Presseerklärung der SEC
  15. Madoff hat auch europäische Banken betrogen. Der gigantische Betrugsfall von 50 Mrd. US-Dollar zieht Kreise bis nach Europa. Unterdessen gerät die Bankenaufsicht SEC unter Beschuss, weil der Betrüger jahrelang unbehelligt blieb, F.A.Z., 16. Dezember 2008, S. 21.
  16. SEC: Statement Regarding Madoff Investigation.
  17. Sicherheitsbericht 2014. (PDF) BMI Österreich, abgerufen am 19. Juni 2016. 
  18. Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2014. (PDF) KPMG, abgerufen am 19. Juni 2016. 
  19. I. Pies, P. Sass, H. Meyer: Prävention von Wirtschaftskriminalität. Hrsg.: Lehrstuhl für Wirtschaftsethik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Halle (Saale), ISBN 3-86010-805-0. 
  20. Globale PwC-Studie zu Wirtschaftskriminalität. Abgerufen am 19. Juni 2016. 
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 23:04

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Wirtschaftskriminalitat ist die Bezeichnung fur Straftaten die wirtschaftliche Bezuge aufweisen Die kriminellen Handlungen konnen sich dabei gegen Privatpersonen andere Unternehmen oder den Staat richten Dieser Artikel wurde aufgrund inhaltlicher und oder formaler Mangel auf der Qualitatssicherungsseite des Portals Wirtschaft eingetragen Du kannst helfen indem du die dort genannten Mangel beseitigst oder dich an der Diskussion beteiligst Mitte des 20 Jahrhunderts untersuchte Donald R Cressey die Ursachen wirtschaftskrimineller Handlungen Dabei entwickelte er einen der bis heute bekanntesten Erklarungsansatze der Entstehungsgrunde doloser Handlungen das Fraud Triangle Der von Cressey vorgestellte Ansatz wird auch als Strategisches Dreieck Doloses Dreieck Fraud Dreieck oder Kriminalitatsrisiko Modell bezeichnet und beruht auf Befragungen von verurteilten Wirtschaftsstraftatern Die wirtschaftliche Entwicklung infolge der Globalisierung seit der Wende vom 20 zum 21 Jahrhundert die digitalen Technologien und das Zuruckdrangen von rechtlich verbindlichen Dokumentations bzw Formvorschriften haben zu einer neuen Dimension von Wirtschaftsdelikten gefuhrt In der Literatur werden diese Delikte einerseits immer noch mit Wirtschaftskriminalitat oder white collar crime bezeichnet zum Begriff White Collar siehe Blue Collar andererseits sind aber auch neue Termini wie unter anderem auszumachen Die oft landerubergreifenden Sachverhalte der Delikte stellen dabei die verfolgenden Behorden infolge der vielen Verschleierungsmoglichkeiten vor grosse Probleme In aktuellen Wirtschaftswachstumsmodellen gilt Wirtschaftskriminalitat als einer der langfristigen und nachhaltigen Faktoren die das staatliche Gemeinwesen und das Wirtschaftswachstum negativ beeintrachtigen Auf globaler Ebene gelten daher die Bekampfung von Wirtschaftskriminalitat wie Korruption Geldwasche Steuerhinterziehung und die Schaffung von Moglichkeiten zu deren Aufdeckung verbunden mit Rechtssicherheit z B durch Vertrags und Registersicherheit Formvorschriften unabhangige und effektive Gerichte bzw Verwaltung als Schlussel zu Innovation Produktivitat und Wohlstand Typische Delikte Auswahl Die verlinkten Artikel beschreiben in einigen Fallen speziell das deutsche Recht Betrug Falschbilanzierung Geldwasche Insiderhandel Insolvenzdelikte Konkurrenzausspahung Wirtschaftsspionage Korruption Produktpiraterie Prospektbetrug Steuerstraftaten z B Cum Ex ADR Karusselgeschafte Subventionsbetrug Unterschlagung Untreue Auch unautorisierte Spekulationen wie die Falle Nick Leeson und Jerome Kerviel gehoren zur Wirtschaftskriminalitat Durch Konkurrenzausspahung werden Unternehmen von anderen Unternehmen durch Verletzung von Betriebs und Geschaftsgeheimnissen ausgeforscht Dies kann durch Einzelpersonen oder organisierte Gruppen erfolgen Ist das andere Unternehmen ein auslandisches Staatsunternehmen bzw toleriert oder fordert ein fremder Staat die Ausspahung des betroffenen Unternehmens so wird dies als Wirtschaftsspionage bezeichnet Zu den vorbezeichneten Delikten ist die damit verbundene Vermogensverschleierung anzufuhren Dazu gibt es eine international geheim arbeitende Vermogensbewahrungs und Consultingindustrie Diese Unternehmen und Offshore Provider dienen vorwiegend nicht dem Zweck der legalen Steueroptimierung oder Wirtschaftsgebarung sondern zur Umgehung von Vorschriften einer Vielzahl krimineller Aktivitaten beziehungsweise rechtswidrigen Abschopfung von Ertragen Die Mitglieder dieser internationalen Finanzberatungsindustrie schaffen sich durch Benutzung von Steueroasen und Ausnutzung aller moglichen Lucken ihr eigenes Rechtssystem und betreiben zusatzlich massive Lobby Arbeit zur Eroffnung neuer Schlupflocher und zur Abschaffung von Straftatbestanden beziehungsweise Formvorschriften Zur Wirtschaftskriminalitat in DeutschlandDeutsches Recht Da in Deutschland keine Legaldefinition von Wirtschaftskriminalitat besteht greift das Bundeskriminalamt BKA bei der Zuordnung der Straftaten zur Wirtschaftskriminalitat auf den Katalog des 74c Abs 1 Nr 1 bis 6b Gerichtsverfassungsgesetz zuruck Relevante deutsche Strafvorschriften sind u a enthalten in der Abgabenordnung dem Strafgesetzbuch teilweise dem Handelsgesetzbuch dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dem Urhebergesetz dem Geldwaschegesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz Fallzahlen Laut Bundeslagebild Wirtschaftskriminalitat 2017 des Bundeskriminalamts BKA wurden in der polizeilichen Kriminalstatistik PKS 74 070 Wirtschaftsstraftaten registriert das waren uber 28 mehr als 2016 Die Fallzahl lag damit deutlich uber dem Durchschnitt der letzten funf Jahre Der Durchschnitt der letzten funf Jahre liegt bei 65 484 Fallen Ein umfangreicher Verfahrenskomplex aus Sachsen in welchem wenige Tatverdachtige zahlreiche Anlagebetrugsdelikte begangen haben wirkt sich aufgrund der Vielzahl an aufgeklarten Fallen erheblich auf die Statistik aus Der Anteil der wirtschaftskriminellen Falle betrug nur 1 3 2016 0 9 der Gesamtzahl der Straftaten Im Gegensatz zum BKA unterscheidet PricewaterhouseCoopers in ihrer Studie 2017 zur Wirtschaftskriminalitat in Deutschland zwischen der analogen Wirtschaftskriminalitat und Cybercrime Nach deren Untersuchungen ergab sich ein rasanter Anstieg der Falle von Cybercrime im Unterschied zur rucklaufigen Entwicklung der analogen Wirtschaftskriminalitat Der Anteil der analogen Wirtschaftskriminalitat ist von 2015 auf 2017 von 51 auf 45 gefallen ist und bei Cybercrime von 34 auf 46 gestiegen Der Abstand zwischen analoger 49 und digitaler Kriminalitat 46 ist somit weitgehend verschwunden Allerdings verursachten analoge Formen der Wirtschaftskriminalitat im Durchschnitt gesehen weiterhin deutlich hohere Schaden als Cybercrime Die durchschnittlichen Kosten infolge eines schweren Wirtschaftsdelikts bezifferten die betroffenen Unternehmen auf 7 23 Millionen Euro wahrend Falle von Cybercrime durchschnittlich Schaden in Hohe von 183 000 Euro verursachten Zu berucksichtigen ist dabei dass die PricewaterhouseCoopers von Anfang Juli bis Ende September 2017 in Deutschland mithilfe eines standardisierten Fragebogens Verantwortliche aus 500 Unternehmen telefonisch interviewt die sich in ihrem Unternehmen fur den Themenbereich Kriminalitatspravention und aufklarung zustandig erklart hatten Des Weiteren wurden mit 32 Unternehmen erganzende vertiefte Interviews zu ausgewahlten Fragen durchgefuhrt um detailreichere Berichte und Einschatzungen zu erhalten Nach PwC sind Hinweisgebersysteme zur Bekampfung von Wirtschaftskriminalitat zunehmend Normalitat Der Nutzen von Hinweisgebersystemen zur Aufdeckung von Compliance Verstossen wird kaum noch bezweifelt 86 Prozent der Unternehmen haben mittlerweile ein solches System implementiert Die KPMG kommt in ihrer Studie 2018 zu dem Schluss dass etwa jedes dritte Unternehmen von Wirtschaftskriminalitat betroffen ist Etwa zwei von drei Befragten verfugen uber ein Hinweisgebersystem eine starke Waffe gegen Wirtschaftskriminalitat Zwei von drei Befragten 66 Prozent verfugen inzwischen uber ein Hinweisgebersystem zur Meldung von Verdachtsfallen bei den Finanzdienstleistern sind es sogar 95 Prozent Es umfasst etwa Briefkasten oder Postfacher 57 Prozent oder eine eigene E Mail Adresse 54 Prozent zur Meldung von Verdachtsfallen Vor allem kleinere Unternehmen haben aber offenbar grosse Probleme bei der Umsetzung So beklagt jedes zweite von ihnen 49 Prozent eine unzureichende Meldekultur KPMG hat die Studie im Rahmen einer telefonischen Befragung branchenubergreifend bei 702 Unternehmen durchgefuhrt Schaden Laut Lagebild des BKA betrug 2017 der Schaden der in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Wirtschaftsdelikte 3 738 Milliarden Euro Das sind uber 50 5 Prozent des in der deutschen polizeilichen Kriminalitatsstatistik durch Kriminalitat ausgewiesenen Gesamtschadens Damit ist die Schadenssumme mit uber 6 hoher als 2016 2 970 Milliarden Euro Einzelschaden sind nicht ausgewiesen Nach PricewaterhouseCoopers lassen sich die finanziellen Folgen nur bedingt beziffern da auch indirekte Konsequenzen wie z B Haftungsrisiken Rechtsstreitigkeiten und Reputationsschaden zu berucksichtigen sind Im Jahr 2018 betrug der durchschnittliche Schaden 723 000 Euro je Unternehmen Grossere Unternehmen berichteten uber deutlich hohere Schaden In der Studie der PwC bezifferten 212 befragte Unternehmen von durchschnittlichen Kosten von 7 23 Millionen Euro aufgrund gravierender Wirtschaftsdelikte Problematik der BKA Statistiken und Unternehmenszahlen Gemass dem ehemaligen BKA Prasidenten Ziercke geben die polizeilichen Daten das tatsachliche Ausmass der Wirtschaftskriminalitat nur eingeschrankt wieder In erster Linie sind es die Interessenlagen der Opfer die zur Folge haben dass nur ein Teil der begangenen Wirtschaftsdelikte bei den Strafverfolgungsbehorden angezeigt wird Betroffene Unternehmen furchten Image und Reputationsverluste Die interne Schadensbegrenzung steht oftmals noch an erster Stelle Hinzu kommt dass die polizeiliche Kriminalstatistik die Grundlage der BKA Lagebilder nur die polizeilich gemeldeten Falle enthalt Die direkt bei den Staatsanwaltschaften angezeigten Wirtschaftsdelikte werden da hierfur keine Meldepflicht besteht in der PKS nicht erfasst Ausserdem konnen weder die nicht entdeckten noch die nicht gemeldeten Delikte das sogenannte Dunkelfeld in die Schadenszahlen einbezogen werden so dass die tatsachliche Anzahl der Falle weitaus grosser als die im Hellfeld des BKA genannten Zahlen sein durfte Das BKA weist darauf hin dass die in der PKS erfassten Schadenssummen den durch die Wirtschaftskriminalitat tatsachlich verursachten Gesamtschaden jedoch nur teilweise abbilden konnen da neben den entstandenen monetar darstellbaren Schaden auch die durch das kriminelle Handeln verursachten immateriellen Schaden betrachtet werden mussen und ferner dass diese Schaden statistisch kaum zu beziffern sind und diesbezugliche Schatzungen stark voneinander abweichen und daher eine belastbare Aussage hierzu nicht moglich ist Unstrittig ist jedoch dass gerade die nicht quantifizierbaren immateriellen Schaden wesentliche Faktoren fur die Bewertung des Schadenspotenzials der Wirtschaftskriminalitat sind Auf die problematische Art der Hochrechnungen hinsichtlich der Fallzahlen und Schaden bei Unternehmen durch Einbeziehung der Verdachtsfalle wurde bereits eingegangen In Bezug auf die Schaden gibt es eine weitere Auffalligkeit Im Abschnitt 2 2 ist von Schaden die Rede die Unternehmen durch wirtschaftskriminelle Handlungen entstanden sind In keiner der aufgefuhrten Studien wird der eventuell entstandene Nutzen erwahnt den Unternehmen aus eigenen wirtschaftskriminellen Handlungen ziehen Das ist nicht weiter verwunderlich wenn man weiss dass diese von Wirtschaftsprufungs und Unternehmensberatungsgesellschaften herausgegebenen Untersuchungen hauptsachlich dem Zweck dienen neue Auftrage fur Aufdeckungs andere Sonder oder Abschlussprufungen zu erhalten um Compliance Abteilungen aufzubauen das interne Kontrollsystem zu durchleuchten Risikoanalysen vorzunehmen Antikorruptions Schulungen inhouse durchzufuhren und was dergleichen ahnlich finanziell attraktive Arbeiten sind Aus diesem Grund sind derartige marketingorientierte Studien von PwC KPMG aber auch von Ernst amp Young Deloitte Mummert Euler Hermes etc besonders in Hinsicht auf eventuelle Hochrechnungen der Fallzahlen oder der Schaden mit Vorsicht zu betrachten Trotzdem wurden einige Zahlen im Artikel verwendet weil das BKA fur Wirtschaftskriminalitat wie auch fur Korruption keine Hochrechnungen vornimmt und daher sonst keine Orientierungspunkte fur die Bewertung des Schadenspotenzials der Wirtschaftskriminalitat vorliegen Bekampfung der Wirtschaftskriminalitat Ihre Kenntnisse von Fallen der Wirtschaftskriminalitat konnen Hinweisgeber den Strafverfolgungsbehorden als Strafanzeige ubermitteln Dies kann auch anonym erfolgen da nach dem Legalitatsprinzip die Polizei auch anonymen Anzeigen nachgehen muss Mit einer anonymen Anzeige konnen sich Wissenstrager vor eventuellen Folgen ihrer Anzeige schutzen Zur Wirtschaftskriminalitat in den USAIm Rahmen der Ermittlungen im bisher grossten Betrugsfall seit der Insolvenz von Enron 2001 wurde im Dezember 2008 Bernard L Madoff vom FBI verhaftet Insgesamt ging es bei dem uber Jahrzehnte durchgefuhrten Schneeballsystem um rund 50 Mrd US Dollar rund 38 Mrd Stand Januar 2009 Der Borsenaufsicht SEC wurde vorgeworfen Hinweise auf Unregelmassigkeiten jahrelang ignoriert zu haben Am 16 Dezember 2008 raumte die SEC in einem offiziellen Statement Versaumnisse ein Zur Wirtschaftskriminalitat in OsterreichFallzahlen Im Bereich der Wirtschafts Betrugs und Urkundendelikte ist im Jahr 2014 ein Ruckgang um 9 8 auf 49 620 Anzeigen festzustellen 2013 wurden 55 023 Falle angezeigt Der Grossteil der Anzeigen der Wirtschaftskriminalitat 73 6 fallt auf die Betrugsdelikte die Urkundenunterdruckung und die Entfremdung unbarer Zahlungsmittel Allein bei diesen Delikten ist ein Ruckgang von uber 11 1 feststellbar Lediglich im Bereich der Urkundenfalschung ist die Zahl der Falle um 9 6 gestiegen wobei vor allem die Falschung von besonders geschutzten Urkunden wie Reisepasse Personalausweise und Fuhrerscheine um 19 gestiegen ist Das ge oder verfalschte Dokument findet nicht nur im Bereich der illegalen Migration Anwendung sondern ist vielfach auch die Eintrittskarte vor allem fur Betrugsdelikte wie Kredit und Handybetrugereien oder Geldwasche Um solche Dokumente moglichst fruh aus dem Verkehr zu ziehen wurde die Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft und den Telekommunikationsunternehmen intensiviert Daruber hinaus wurden auch die Mitarbeiter der Meldebehorden geschult Die klassischen Wirtschaftsdelikte wie Untreue betrugerische oder fahrlassige Krida und Sozialbetrug sowie weitere in den Paragraphen 153 bis 163 des Strafgesetzbuches beschriebene Straftaten machen lediglich 2 2 Prozent der gesamten Wirtschaftskriminalitat aus Die Schaden gehen jedoch in die Milliardenhohe Bei diesen Delikten stieg die Aufklarungsquote 2014 um 0 8 Prozentpunkte auf 97 2 Mogliche Massnahmen gegen WirtschaftskriminalitatUnternehmen konnen in drei Phasen Wirtschaftskriminalitat entgegentreten Pravention Durch Schulungen und Trainings konnen mogliche Bedrohungsszenarien und Herangehensweisen an diese aufgezeigt und trainiert werden Durch Aufstellen einer unternehmenseigenen CI werden moglich Strategien vorgegeben Ethik Kodizes vermitteln ein Grundverstandnis von Ehrlichkeit und Transparenz auf das sich Mitarbeiter berufen konnen Massnahmen zur Einhaltung von Regeln Rechtstreue werden auch unter dem Rechtsbegriff Compliance zusammengefasst All diese Massnahmen helfen aber nichts wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht richtig auswahlen 14 aller Wirtschaftstater haben in einem fruheren Unternehmen schon verdachtig gehandelt KPMG Studie Einer Untersuchung von Vahlenkamp und Knauss 1995 zufolge wird wirtschaftskriminelles und korruptes Handeln hauptsachlich den charakterlichen Eigenschaften der Tater zugeschrieben Das Strafgesetzbuch das auf die meisten Wirtschaftsdelikte Anwendung findet sieht zwar hohe Strafrahmen fur Wirtschaftsdelikte vor jedoch durfe die abschreckende Wirkung nur bedingt sein Die Veruntreuung von Gutern deren Wert 5 000 Euro ubersteigt konnen mit Haftstrafen bis zu drei Jahren Veruntreuung von Gutern mit einem Wert uber 300 000 Euro sogar mit bis zu zehn Jahren bestraft werden Detektion und Aufklarung Wenn die Pravention versagt hat ist das Erkennen einer Straftat und das richtige Handeln darauf wichtig Das richtige Handeln kann praventiv auf andere wirken und Folgeschaden verhindern Unternehmensintern gibt es die Moglichkeit ein Prufungswesen zu installieren das Datenbestande uberwacht und Auffalligkeiten meldet Hilfreich hierfur ist eine analytische Prufungssoftware die Daten abgleicht und Rechnungen und Belege auf Richtigkeit pruft Eine Software kann dies in einem Umfang bewerkstelligen der einer grossen Prufungsabteilung nicht moglich ist Zu beachten sind in dieser Hinsicht aber Datenschutz und Personlichkeitsrechte der Arbeitnehmer Auf gesetzlicher Ebene wurde in Osterreich 2009 das eingerichtet Dieses Bundesamt ist fur Korruption im offentlichen Dienst zustandig Auf privater Seite ist die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption WKStA zustandig Diese ist 2011 aus der Korruptionsstaatsanwaltschaft entstanden Damit wurde eine Behorde geschaffen die die notwendige Kompetenz und Expertise fur eine effiziente Verfolgung grosser Wirtschafts und Korruptionsdelikte in sich vereint Reaktion auf Delikte Straftaten die intern in Unternehmen aufgedeckt werden mussen unbedingt angezeigt werden da sich ansonsten das Management selbst als Mittater strafbar macht Delikte die in Unternehmen begangen werden die nicht strafrechtlich relevant sind aber gegen die eigene CI oder den Ethikkodex verstossen mussen intern sanktioniert werden um praventive Wirkung zu erzeugen Laut einer Studie von KPMG im Jahr 2014 geben westeuropaische Unternehmen gegenuber nordamerikanischen Unternehmen im Bereich der Pravention weit weniger aus Einer der Grunde fur das Vernachlassigen von Massnahmen ist das Unterschatzen des Risikos selbst von Wirtschaftskriminalitat betroffen zu sein Laut einer Studie von PwC im Jahr 2014 sind 37 der befragten Unternehmen von Wirtschaftskriminalitat betroffen Siehe auchDeutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalitat Association of Certified Fraud Examiners Business Crime Control Know your customer Liste der hochsten Strafen gegen BankenLiteraturHartmut Berghoff Cornelia Rauh u Thomas Welskopp Hrsg Tatort Unternehmen Zur Geschichte der Wirtschaftskriminalitat im 20 und 21 Jahrhundert Schriftenreihe zur Zeitschrift fur Unternehmensgeschichte Band 28 Berlin Boston 2016 Caracas Verantwortlichkeit in internationalen Konzernstrukturen nach 130 OWiG Am Beispiel der im Ausland straflosen Bestechung im geschaftlichen Verkehr Nomos Verlag Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0992 2 ders Corporate Compliance Zeitschrift 2015 S 167 ff und S 218 ff Kurt Eichenwald Verschworung der Narren Der Enron Skandal Eine wahre Geschichte Goldmann Munchen 2007 ISBN 978 3 442 15455 5 Daniel Fischer New Ecocrime und New Economy In Hans Felix R Ehrat Eric Stupp Hrsg Management amp Law Helbing and Lichtenhahn u a Basel u a 2003 ISBN 3 7190 2013 4 S 361ff Meilensteine im Management 10 Ramond Fisman Edward Miguel Economic Gangsters Korruption und Kriminalitat in der Weltwirtschaft Aus dem Englischen von Thomas Atzert Campus Verlag Frankfurt am Main u a 2009 ISBN 978 3 593 38973 8 Gunter Janke Kompendium Wirtschaftskriminalitat Peter Lang Frankfurt am Main u a 2008 ISBN 978 3 631 57020 3 Leo Muller Tatort Zurich Einblicke in die Schattenwelt der internationalen Finanzkriminalitat Econ Berlin 2006 ISBN 3 430 16908 9 John Perkins Bekenntnisse eines Economic Hit Man Unterwegs im Dienste der Wirtschaftsmafia Riemann Munchen 2005 ISBN 3 570 50066 7 Butz Peters Organisierte Kriminalitat in der Bundesrepublik 1 Aufl Rowohlt Verlag 1990 ISBN 3 498 05273 X Werner Rugemer Gruezi Bei welchen Verbrechen durfen wir behilflich sein Die Schweiz als logistisches Zentrum der internationalen Wirtschaftskriminalitat Essays Analysen und Materialien Distel Verlag Heilbronn 1999 ISBN 3 929348 27 6 Hans See Wirtschaft zwischen Demokratie und Verbrechen Grundzuge einer Kritik der kriminellen Okonomie Nomen Verlag Frankfurt 2014 ISBN 978 3 939816 04 1 Diana Ziegleder Wirtschaftskriminalitat im Geschaftsleben Eine empirische Untersuchung formeller und informeller Handlungsstrategien von Unternehmen am Beispiel Deutschlands Nomos Verlags Gesellschaft Baden Baden 2010 ISBN 978 3 8329 5278 5 Nomos Universitatsschriften Soziologie 12 Zugleich Halle Wittenberg Univ Diss 2009 WeblinksBundeskriminalamt Aufgabenbereich Wirtschaftskriminalitat Jahrliche Lageberichte des Bundeskriminalamtes zur Wirtschaftskriminalitat Euler Hermes Studie Wirtschaftskriminalitat das diskrete Risiko Wirtschaftskriminalitat Definition der Thematik Wirtschaftskriminalitat mit ausfuhrlichen Statistiken des BKA und fundierten Analysen Forum Wirtschaftskriminalitat Online Handbuch mit einem Uberblick zu einem Anti Fraud Management System deutsch Der Feind in meinem Buro Mittelstand und Wirtschaftskriminalitat Artikel in Spiegel Online Forschungen zur Wirtschaftskriminalitat in Europa Konzepte und empirische Befunde von Prof Dr Hans Jorg AlbrechtEinzelnachweiseAlexander Schuchter Perspektiven verurteilter Wirtschaftsstraftater Grunde ihrer Handlungen und Pravention in Unternehmen S 64 siehe Philip Faigle Wir zerrutten den Rechtsstaat In Die Zeit 18 April 2016 Vgl Marcus Theurer Korruption so schlimm wie Terrorismus In Frankfurter Allgemeine Zeitung 12 Mai 2016 Vgl u a William Easterly 2005 National policies and economic growth A reappraisal In Philippe Aghion Steven Durlauf Hrsg Handbook of Economic Growth Elsevier Kap 15 Jurgen Stark Zur Bedeutung von Institutionen in der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung in offentl Antrittsvorlesung an der Eberhard Karls Universitat zu Tubingen am 1 Juni 2005 Sebastian Buckup Wirtschaftswachstum Ein Schlussel zu mehr Produktivitat In Die Zeit 20 August 2015 BKA Begriffserlauterungen Memento des Originals vom 31 Januar 2012 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Bastian Obermayer Frederik Obermaier Panama Papers KiWi Paperback ISBN 978 3 462 05002 8 S 308 ff BKA Wirtschaftskriminalitat Bundeslagebild 2011 pressefreie Kurzfassung Februar 2013 S 6 im folg Lagebild 2011 Bundeskriminalamt Wirtschaftskriminalitat 2017 Bundeskriminalamt abgerufen am 28 Februar 2019 Kai D Bussmann Claudia Nestler Steffen Salvenmoser Wirtschaftskriminalitat 2018 PDF PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftskriminalitat und Martin Luther Universitat Halle Wittenberg 28 Januar 2019 abgerufen am 9 Februar 2019 Alexander Geschonneck Barbara Scheben Jan Hendrick Gnandiger Wirtschaftskriminalitat in Deutschland 2018 KPMG AG Wirtschaftsprufungsgesellschaft 2018 abgerufen am 28 Januar 2019 Wirtschaftskriminalitat 2018 S 21 PDF PricewaterhouseCoopers 2018 abgerufen am 28 Januar 2019 So Ziercke laut einer BKA Pressemitteilung vom 7 September 2011 Lagebild 2010 S 11 SEC Charges Bernard L Madoff for Multi Billion Dollar Ponzi Scheme Presseerklarung der SEC Madoff hat auch europaische Banken betrogen Der gigantische Betrugsfall von 50 Mrd US Dollar zieht Kreise bis nach Europa Unterdessen gerat die Bankenaufsicht SEC unter Beschuss weil der Betruger jahrelang unbehelligt blieb F A Z 16 Dezember 2008 S 21 SEC Statement Regarding Madoff Investigation Sicherheitsbericht 2014 PDF BMI Osterreich abgerufen am 19 Juni 2016 Wirtschaftskriminalitat in Deutschland 2014 PDF KPMG abgerufen am 19 Juni 2016 I Pies P Sass H Meyer Pravention von Wirtschaftskriminalitat Hrsg Lehrstuhl fur Wirtschaftsethik an der Martin Luther Universitat Halle Wittenberg Halle Saale ISBN 3 86010 805 0 Globale PwC Studie zu Wirtschaftskriminalitat Abgerufen am 19 Juni 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4066464 8 GND Explorer lobid OGND AKS

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