Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Eine Zentralbank oder Notenbank Zentralnotenbank zentrale Notenbank Nationalbank Staatsbank Währungsbehörde englisch cen

Währungsbehörde

  • Startseite
  • Währungsbehörde
Währungsbehörde
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Eine Zentralbank (oder Notenbank, Zentralnotenbank, zentrale Notenbank, Nationalbank, Staatsbank, Währungsbehörde; englisch central bank) ist eine nationale oder supranationale Behörde oder Institution, die meist vom Staat oder von einem Staatenverbund errichtet wurde und mit Hoheitsrechten auf dem Gebiet der Geld- und Währungspolitik ausgestattet ist.

Allgemeines

Um eine Zentralbank von den Kreditinstituten zu unterscheiden, werden letztere auch als Geschäftsbanken bezeichnet. Zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken besteht häufig eine Rechtsbeziehung und stets eine Geschäftsbeziehung. Organisatorisch gibt es Zentralbanken, die auch Bankgeschäfte mit jedermann abschließen dürfen und Zentralbanken, denen dies untersagt ist. Zentralbanken, meist im Staatsbesitz und mit hoheitlichen Aufgaben der Steuerung der Geld-, Devisen-, Kapital- und Kreditmärkte ausgestattet, fungieren dann als verlängerter Arm des Staates. Sie intervenieren ausschließlich im Bankensektor, so dass die Funktion des Kreditgebers letzter Instanz bei Nichtbanken weiterhin anderen staatlichen Institutionen überlassen bleibt (siehe Rettungsaktion).

In allen Staaten sind heute die Banknotenausgabe, die der Zentralbank erlaubten Geschäfte und deren Organisation gesetzlich geregelt. Zentralbanken sind entweder als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als juristische Person des Privatrechts organisiert. Bei letzteren ist der Staat der alleinige oder mehrheitlich beteiligte Gesellschafter. Überträgt der Staat der Zentralbank hoheitliche Aufgaben der Währungspolitik, wird sie auch Währungsbehörde genannt. Die Zentralbank eines Staates ist für die nationale Geld- und Währungspolitik zuständig, die Zentralbank eines Staatenverbundes (beispielsweise Europäische Union) für dessen Mitgliedstaaten (EU-Mitgliedstaaten).

Geschichte

Mittelalter

Aufgaben einer Notenbank übernahmen im Mittelalter die Zettelbanken. Als erste gilt die 1345 gegründete Circulations- und Zettelbank zu Genua, erst 1407 funktionsfähig unter dem Namen „Casa di San Giorgio“ und 1808 liquidiert. Als Österreich im Jahre 1746 Genua eroberte, geriet die genuesische Zettelbank in Schwierigkeiten, weil das gesamte zur Deckung der Zettel (Banknoten) nötige Vermögen von den Eroberern konfisziert worden war. Die Girobanken stellten eine öffentliche Infrastruktur für bargeldlose internationale Zahlungen zur Verfügung. Hierdurch sollten sie die Effizienz des Handels steigern und die Geldwertstabilität gewährleisten. Die Girobanken erfüllten somit bereits wesentliche Funktionen moderner Zentralbanken.

Die am 31. Januar 1609 eröffnete Amsterdamer Wechselbank (niederländisch Amsterdamsche Wisselbank) gilt als die erste städtische Wechselbank in Westeuropa. Ihr folgte im November 1656 die schwedische Palmstruch-Bank, die als Privatbank ab dem 16. Juli 1661 weltweit das erste Papiergeld ausgab. Die Schwedische Reichsbank entstand im September 1668 als Zettelbank und gilt als die älteste heute noch existierende Zentralbank, die 1897 das Monopol auf die Emission von Banknoten erhielt. Am 2. März 1705 erfolgte die Gründung der Banco di gyro d’affrancatione in Köln, der ersten Zettelbank des Deutschen Reichs, welche die ersten Zahlungsmittel in Form von Bancozetteln in Deutschland ausgab („Churfürst Pfälzisch Gülich und Bergischer Banco Zettel“).

Inzwischen hatte am 27. Juli 1694 in England ein königliches Privileg dafür gesorgt, dass eine Notenbank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft unter der Firma „The Governor and Company of the Bank of England“ gegründet werden durfte. Die heute als Bank of England bekannte Zentralbank durfte Banknoten ausgeben und Bankgeschäfte betreiben. Der „Peelsche Bankakt“ (englisch Bank Charter Act) vom Juli 1844 sorgte dafür, dass die Bank of England in zwei Abteilungen aufgeteilt wurde, dem „Issue Department“ für die Banknotenausgabe und dem „Banking Department“ für die Bankgeschäfte. Das „Issue Department“ musste alle Banknoten voll durch Gold decken. Dieser so genannte Goldstandard wurde 1873 in Großbritannien eingeführt und in den meisten europäischen Ländern übernommen. Die Bankakte verbot die Gründung neuer Notenbanken.

Gründerzeit

Die Banque de France besaß lange Zeit nicht das alleinige Notenprivileg in Frankreich, sondern ab 1803 lediglich für Paris. Erst als am 15. März 1848 die Banknoten der Banque de France einen Zwangskurs für ganz Frankreich erhielten, wurden die anderen Banken geschwächt, so dass die Banque de France ab 1863 ein alleiniges Notenprivileg erhielt. Im März 1811 wurde die Bank von Finnland gegründet, die erst 1840 das Recht zur Notenausgabe erhielt.

In Hongkong wurde der Hong-Kong-Dollar seit 1872 von drei Geschäftsbanken parallel ausgegeben (Hongkong and Shanghai Banking Corporation – HSBC, Standard Chartered Bank) und (seit 1994) der Bank of China, was ungewöhnlich und weltweit einmalig ist. Seit dem Currency Ordinance vom 9. November 1935 wurden diese Banken von der Regierungsbehörde Hong Kong Monetary Authority (HKMA) zu legal tender banks (Banken für gesetzliche Zahlungsmittel) deklariert. Die Banknoten können sich je nach Nennwert in Motiv und Farbe unterscheiden, da jede der drei Banken ihr eigenes Design wählen kann. Die HKMA ist damit in Hongkong die tatsächliche (nicht aber formale) Zentralbank, die das Notenprivileg an drei Geschäftsbanken delegiert hat.

Die Österreichische Nationalbank entstand im Juni 1816, es folgten im Januar 1876 die Gründung der Reichsbank und im Januar 1906 die Schweizerische Nationalbank.

Neuzeit

Mit der Zeit überstieg die Menge an Papiergeld die Menge an Münzen und Edelmetallen deutlich (siehe Geldschöpfung). 1914 wurde im Zusammenhang mit dem Ersten Weltkrieg die Golddeckungspflicht in vielen Ländern aufgehoben. Nach dem Ersten Weltkrieg, als Arbeitslosigkeit und Preisinstabilität eine große Rolle spielten, begannen die Zentralbanken mehr Wert auf die Erhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zu legen. Dies wurde vor allem während der Wirtschaftskrise von 1929 bis 1933 deutlich. Aufgrund der beiden Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bestand die Hauptaufgabe der Zentralbanken in dieser Zeit in der Bereitstellung finanzieller Ressourcen zur Deckung der Kriegsausgaben. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Einfluss des Staates auf die Zentralbanken größer. Die Ziele der Zentralbanken wurden auf die Förderung von Beschäftigung und Einkommenszuwachs erweitert. Die Notenbanken wurden damit zu einem Hauptinstrument zur Unterstützung staatlicher Ziele, was mitunter als Verlust von deren Autonomie bezeichnet wird. Einige Banken wie die Reserve Bank of India wurden verstaatlicht. Andere wie das Federal Reserve System gelten zwar als institutionell unabhängig, müssen aber trotzdem der Regierung über die Geschäfte berichten.

Bis zum Ende der 1980er Jahre hat faktisch keine Zentralbank ein numerisches Inflationsziel zur Unterstützung der Preisstabilität vorgegeben. In den 1990er Jahren setzten sich jedoch immer mehr Zentralbanken ein explizites Inflationsziel. Einigen Zentralbanken wird eine solche Zielinflationsrate durch die jeweilige Regierung vorgeschrieben (so die Bank of England). Gegenwärtig gibt es keine einheitliche Handhabung der Zentralbanken hinsichtlich der numerischen Bezifferung der Preisniveaustabilität.

Heute konzentrieren sich die Zentralbanken auf drei Hauptziele, die sich im Laufe der Geschichte entwickelt haben: Preisstabilität, wirtschaftliches Gleichgewicht und finanzielle Stabilität. Derzeit gestaltet sich die Erreichung dieser Ziele im Hinblick auf die Finanzkrise seit 2007 recht schwierig.

Am 1. Januar 1994 begann mit der Errichtung des Europäischen Währungsinstituts die zweite Stufe der Währungsunion. Die Aufgaben des Instituts waren die Verstärkung der Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken, eine stärkere Koordinierung von deren Geldpolitik und die Durchführung der Vorarbeiten für die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) für die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik und für die Schaffung der einheitlichen Währung. Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde am 1. Juni 1998 Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts, das alle Aufgaben rechtzeitig beendet hatte. Im Oktober 1998 legte die EZB ihre geldpolitische Strategie fest, die Stabilität und Vertrauen in die EZB und den Euro bringen sollte. Die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik übernahm die EZB mit Beginn der dritten und letzten Stufe am 1. Januar 1999. Der letzte Schritt zur gemeinsamen Währung war am 1. Januar 2002 die Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel.

Das Eurosystem stellte inzwischen im Dezember 1998 die Rediskontierung von Wechseln ein, so dass den Geschäftsbanken diese Refinanzierung für ihr Diskontgeschäft entfallen ist und sie deshalb den Diskontkredit abgeschafft haben. Wechsel sind seit Januar 2006 auch nicht mehr notenbankfähig, so dass die einstmals bedeutende geldpolitische Maßnahme der Diskontpolitik entfiel. Wechselzahlungen kommen heute nur noch vereinzelt bei Nichtbanken vor.

Funktionen und Aufgaben

Die rechtlichen Regelungen über das Zentralbankwesen unterscheiden sich erheblich von Land zu Land. Dennoch ist es möglich, anhand der Zentralbankbilanz, vier grundsätzliche Notenbankfunktionen zu identifizieren.

Aktiva Passiva
  • Währungsreserven (1)
    • Gold und Goldforderungen
    • Devisen
  • Forderungen an Geschäftsbanken (2)
    • Hauptrefinanzierungsgeschäfte
    • längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
    • Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen
  • Forderungen an öffentliche Haushalte (3)
  • Sonstige Aktiva (z. B. Wertpapiere) (4)
  • Banknotenumlauf (5)
  • Einlagen der Geschäftsbanken (6)
    • Einlagen auf Girokonten einschließlich Mindestreserveguthaben
    • Einlagefazilität
  • Einlagen des Staates (7)
  • Sonstige Passiva (8)

Halten der Währungsreserve

Zu den Währungsreserven (Position (1) der Zentralbankbilanz) zählen der Bestand an Gold und die Goldforderungen sowie die konvertiblen Devisen (umtauschbare Währungen). Die konvertiblen Devisen umfassen die Forderungen in Fremdwährungen in Form von Bargeld, Bankguthaben, Wertpapieren und Auslandskrediten abzüglich der Auslandsverbindlichkeiten in Fremdwährung (Nettoauslandsforderung).

Bank der Banken

Die Zentralbank steht an der Spitze des Bankensystems eines Landes und bietet den Geschäftsbanken die Möglichkeit, sich bei ihr Zentralbankgeld zu verschaffen um den Zahlungsverkehr reibungslos abzuwickeln, seitens der Geschäftsbanken die Refinanzierung. Die Position (2) der Zentralbankbilanz zeigt diese Versorgung der Geschäftsbanken mit Zentralbankgeld. Den gegenläufigen Posten zu den Refinanzierungsgeschäften auf der Aktivseite bildet auf der Passivseite die Position (6) der Zentralbankbilanz, welche die Verbindlichkeiten gegenüber den Geschäftsbanken darstellt. Dahinter verbergen sich Einlagen der Geschäftsbanken auf Girokonten der Zentralbank, die in erster Linie Mindestreserveguthaben sind und Guthaben der Geschäftsbanken aus Einlagefazilitäten, d. h., Geschäftsbanken legen ihre Überschussreserven bei der Zentralbank an. Die Zentralbank soll außerdem als letzte Refinanzierungsstelle (Kreditgeber letzter Instanz) in wirtschaftlichen Krisensituationen Liquidität zur Verfügung stellen, um einen Vertrauensverlust in das Kreditwesen und das Bankensystem abzuwehren. Diese Aufgabe kann allerdings ein Sinken der privaten Eigenverantwortlichkeit der Geschäftsbanken zur Folge haben. Daher erfolgt die Zurverfügungstellung von Zahlungsmitteln zur Deckung des notwendigen Bedarfs nur zu hohen Zinssätzen. Die Zentralbank soll jedoch nur als letzte Refinanzierungsstelle fungieren, wenn die Geschäftsbanken ohne eigenes Fehlverhalten in Mitleidenschaft einer Bankkrise geraten sind.

Bank der öffentlichen Hand

Neben den Geschäftsbanken kommt als Kreditnehmer bei der Zentralbank weiterhin der Staat in Frage. In vielen Fällen unterstützt die Zentralbank den öffentlichen Sektor bei der Finanzierung seiner Aufgaben durch Kreditgewährung. Dies spiegelt sich in Position (3) der Zentralbankbilanz wider. In der Europäischen Union ist eine direkte Finanzierung der Staatsverschuldung durch das ESZB verboten (Art. 123 AEUV). Dadurch soll eine übermäßige Verschuldung verhindert und die Geldwertstabilität gewahrt werden.

Des Weiteren ist die Zentralbank an der Kassenhaltung des öffentlichen Sektors beteiligt und fungiert in diesem Sinne als Hausbank des Staates, d. h., der Staat führt seine Guthaben überwiegend bei der Zentralbank. Diese Einlagen werden unter der Position (7) der Zentralbankbilanz verbucht. Darüber hinaus kauft die Zentralbank im Rahmen von Offenmarktgeschäften Wertpapiere, um die Geldmenge zu steuern. Diese Wertpapierbestände werden unter der Position (4) der Zentralbankbilanz aufgeführt.

Notenemission

Die Position (5) der Zentralbankbilanz ist ein besonderes Merkmal der Zentralbank und weist auf ihr Notenmonopol hin. Die Zentralbank hat die alleinige Befugnis, die Banknoten zu emittieren und in Umlauf zu bringen (Notenprivileg). Daher erhielt die „Noten“bank ihren Namen. Der Banknotenumlauf steht auf der Passivseite der Zentralbankbilanz und verdeutlicht, dass Banknoten im bilanziellen Sinne Forderungen an das Zentralbanksystem darstellen. Aus dem Notenmonopol leitet sich auch die Aufgabe ab, die Qualität des Bargeldes aufrechtzuerhalten. Das heißt Falschgeld auszusondern und beschädigte Münzen und Geldscheine zu ersetzen.

Aufgrund ihres Banknotenausgabemonopols kann die Zentralbank binnenwirtschaftlich (auf die eigene Währung bezogen) niemals illiquide werden, da sie das Zahlungsmittel selbst schaffen kann. Nur in der Fremdwährung besteht ein Insolvenzrisiko, da die Zentralbank nicht über die Herstellungsgewalt fremder Währung verfügt.

Aus historischen Gründen liegt in vielen Staaten das Münzrecht nicht bei den Zentralbanken, sondern bei den Regierungen. So etwa im Eurosystem. Hier ist die geldpolitische Unabhängigkeit der EZB dadurch gewahrt, dass die Ausgabe von Münzen durch die EZB genehmigt werden muss.

Zentralbankgewinn

Bei der Versorgung der Banken mit Zentralbankgeld entsteht der Zentralbank im Normalfall ein Gewinn. Dieser kommt dadurch zustande, dass das zur Refinanzierung der Geschäftsbanken ausgegebene Zentralbankgeld auf der Passivseite der Zentralbankbilanz regelmäßig minderverzinst oder unverzinst ist (z. B. Bargeld), während die auf der Aktivseite stehenden Forderungen in der Regel verzinst werden. Der abzüglich der sonstigen Kosten entstehende Gewinn ist eine Form von Seigniorage. Der Zentralbankgewinn fließt in der Regel dem Fiskus zu, in manchen Fällen werden weitere Gruppen beteiligt. In entwickelten Staaten spielt er nur eine geringe Rolle für die Staatsfinanzen. In solchen, deren Möglichkeit Steuern zu erheben eingeschränkt ist, ist der Anteil der Seigniorage an der Finanzierung des Staates höher. Es gibt weitere Definitionen der Seigniorage, etwa die monetäre Seigniorage. Diese nimmt mit der Rate, mit der der Bargeldumlauf erhöht wird, zu. Da diese Rate von der Zentralbank festgelegt werden kann, können im Kriegsfall durch diese Art Seigniorage erhebliche finanzielle Mittel mobilisiert werden. Dafür muss jedoch eine hohe Inflation in Kauf genommen werden, die das Vertrauen in die jeweilige Währung untergraben kann. Die unterschiedlichen Definitionen der Seigniorage sind nicht deckungsgleich.

Finanzmarktaufsicht

Inwiefern eine Zentralbank die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht wahrnimmt, hängt vom jeweiligen monetären System ab. Grundsätzlich sind Zentralbanken für die Ausübung dieser Funktion nicht zwingend erforderlich, sodass auch selbstständige Institutionen die Finanzmarktaufsicht ausüben können. Aufgrund der Finanzkrise ab 2007 wurde vereinbart die Finanzmarktaufsicht restriktiver zu gestalten und auch institutionell zu verändern. Die großen Zentralbanken reorganisierten im Rahmen dessen ihre Aufgaben- und Verantwortlichkeitsbereiche. Die mögliche Funktion der Finanzmarktaufsicht leitet sich im Gegensatz zu den vier erstgenannten Funktionen nicht aus der Zentralbankbilanz ab.

Instrumente der Zentralbanken

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen der Zentralbank eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, mit deren Hilfe Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb und außerhalb des Währungsraums genommen werden kann. Einen Überblick über die verschiedenen Instrumente geben die Artikel zu Geldpolitik und Währungspolitik. Die monetäre Ordnungspolitik teilt sich in währungspolitische und geldpolitische Instrumente auf.

Die im Rahmen ihrer Hoheitsrechte wahrzunehmenden Aufgaben der Zentralbanken erstrecken sich meist auf

  • Ausgabe von Banknoten (daher: Notenbank) und Münzen, als Notenprivileg exklusiv der Zentralbank vorbehalten. Umgekehrt ist sie auch für die Einziehung von Banknoten zuständig.
  • Bankenaufsicht: Die Geschäftsbanken werden in mikroprudentieller, die Finanzmärkte in makroprudentieller Form beaufsichtigt. Daneben gibt es häufig noch eine eigenständige Bankenaufsichtsbehörde.
  • Geldpolitik: Durch ein umfangreiches geldpolitisches Instrumentarium (Instrumente der Zentralbanken) kann auf dem Geldmarkt die Geldmenge durch die Zentralbank über das Geldangebot und die Geldnachfrage beeinflusst werden. Der Leitzins dient den Zentralbanken als Aktionsparameter für die Beeinflussung des Zinsniveaus.
  • Währungspolitik: Als „Hüterin der Währung“ beeinflusst die Zentralbank mit ihrem Währungsmonopol den Devisenmarkt mit Hilfe von Devisenmarktinterventionen beim Devisenangebot oder der Devisennachfrage. Sie kann kraft ihrer hoheitlichen Tätigkeit Devisenverkehrsbeschränkungen etwa in Form des Transferstopps erlassen.

Diese Aufgaben dienen zur (mittelbaren) Erfüllung der Staatsziele der Preisniveaustabilität, Vollbeschäftigung und dem außenwirtschaftlichen Gleichgewicht (Magisches Viereck).

Geldpolitik

Unter Geldpolitik wird eine Politik verstanden, welche die allgemeine Wirtschaftspolitik unterstützt, indem sie das Geldangebot und indirekt die Geldnachfrage sowie die Kreditnachfrage steuert. Das Geldangebot kann gesteuert werden, indem gegen Sicherheiten Zentralbankgeld verliehen wird. Dazu stehen verschiedene Instrumente, etwa Wertpapierpensionsgeschäfte, Lombardpolitik oder Spitzenrefinanzierung zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es noch weitere Instrumente, wie die Mindestreserve- oder Offenmarktpolitik, die Einfluss auf das Geldangebot nehmen. Die Geld- und Kreditnachfrage wird in erster Linie durch die Zinspolitik gesteuert.

Zinspolitik

Die Zinspolitik beinhaltet alle Maßnahmen der Zentralbank, mit denen das allgemeine Zinsniveau beeinflusst werden soll. Zinsen stellen für Kreditnehmer Kapitalkosten dar und über die Veränderung von Zinssätzen, die zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken berechnet werden, will die Zentralbank deshalb die Kreditnachfrage nach Investitionskrediten der Unternehmen oder Konsumkrediten der Privathaushalte sowie die Kreditnachfrage des Staates beeinflussen. Erhöht die Zentralbank z. B. ihre Zinsen, um im Boom Preissteigerungen zu verringern, werden die Geschäftsbanken die Zinsen, die sie ihren Kunden in Rechnung stellen, ebenfalls erhöhen. Höhere Zinsen bewirken dabei eine geringere Nachfrage nach Krediten etwa für Investitionen, da die Gewinnaussichten der Unternehmen sinken. Die Folge ist eine verringerte Kreditnachfrage und das Preisniveau stabilisiert sich. Eine ähnliche Wirkung haben Zinserhöhungen auf die Konsumgüternachfrage der privaten Haushalte. Sinkende Zinsen haben dann die gegenteilige Wirkung und führen zu einem höheren Kreditangebot.

Lombardpolitik

Mit der Lombardpolitik gewährt die Zentralbank einen Lombardkredit gegen Verpfändung von notenbankfähigen Sicherheiten (Staatsanleihen und andere börsenfähige Wertpapiere) seitens der Kreditinstitute und gegen Zahlung eines Darlehenszinses (des Lombardsatzes).
ständige Fazilitäten
Die ständigen Fazilitäten dienen dazu, Übernachtliquidität herzustellen (Spitzenrefinanzierungsfazilität) oder diese zu entziehen (Einlagefazilität). Sie werden in unbegrenzter Höhe angeboten und setzen Signale hinsichtlich des allgemeinen Kurses der Geldpolitik einer Zentralbank. Da sie den Banken dauerhaft zur Verfügung stehen, stecken sie die Grenzen der Geldmarktsätze für Tagesgelder ab. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität dient darüber hinaus dazu, die Liquidität der Geschäftsbanken sicherzustellen.

Offenmarktpolitik

Die Offenmarktgeschäfte sind geldpolitische Instrumente der Zentralbanken und ermöglichen diesen, sowohl eine expansive als auch eine restriktive Geldpolitik zu betreiben. Bei der restriktiven Geldpolitik entzieht die Zentralbank den Märkten Zentralbankgeld, indem sie Wertpapiere am offenen Markt verkauft. Die expansive Geldpolitik ist das Gegenteil. Hierbei führt die Zentralbank durch den Kauf von Wertpapieren Zentralbankgeld an den Markt zurück. Die Offenmarktgeschäfte gehören zu den Refinanzierungsinstrumenten der Zentralbanken. Offenmarktgeschäfte werden oft als Wertpapierpensionsgeschäft getätigt.

Mindestreservepolitik

Die Mindestreservepolitik ist, im Gegensatz zu z. B. Offenmarktgeschäften, kein Refinanzierungsinstrument. Ihre Aufgabe ist das genaue Gegenteil. Mindestreserve bedeutet, dass die Geschäftsbanken ein Zwangsguthaben in Zentralbankgeld in Höhe des Mindestreservesatzes, welcher das Verhältnis zwischen Einlagen und Mindestreserven bestimmt, bei der Zentralbank anzulegen haben. Die Höhe der zu entrichtenden Mindestreserve richtet sich nach den Einlagen. Wenn jemand – ob nun eine private Person oder eine Firma – Geld auf die Bank bringt, um dieses Geld sparwirksam anzulegen, ist die Bank verpflichtet, einen Teil dieses Geldes bei der Zentralbank zu hinterlegen.

Währungspolitik

Gegenstand der Währungspolitik ist die Regelung der Beziehungen zwischen der eigenen Währung der Volkswirtschaft und den Währungen anderer Währungsgebiete. Die Wahl der Währungspolitik hängt mit dem Wechselkurssystem zusammen, in das die Währung eingebunden ist. In einem System fester Wechselkurse sind regelmäßige Interventionen erforderlich. Wenn ein Currency Board installiert wurde, hat die Zentralbank keine Freiheiten in ihrer Geldpolitik mehr.

Instrumente
Devisenmarktintervention
Bei Devisenmarktintervention tritt die Zentralbank als Nachfrager oder Anbieter von Devisen auf, um den von ihr angestrebten Wechselkurs zu erreichen. Die Fähigkeit zu Devisenmarktinterventionen hängt von der Existenz hinreichender Währungsreserven ab. In einem Währungssystem mit vereinbarungsgemäß festen Wechselkursen hat die Notenbank eine Interventionspflicht. Das bedeutet, dass sie, sobald der Wechselkurs an der Devisenbörse einen bestimmten Interventionspunkt erreicht hat, eingreifen muss. Dieses System ist bei festen Wechselkursen zwingend vorgesehen, bei freien Wechselkursen jedoch nicht.
Zinspolitik
Der Wechselkurs kann auch über die Zinspolitik beeinflusst werden. Durch einen höheren Zins wird die Währung auf den internationalen Kapitalmärkten attraktiver und führt zu einer Aufwertung, niedrigere Zinsen entsprechend zu Abwertungen.
Verbale Markteingriffe
Da Zentralbanken meistens in der Lage sind, fundamentalen Einfluss auf die Wechselkurse zu nehmen, reicht oft eine öffentliche Erklärung aus, um die Kurse in die gewünschte Richtung zu bewegen. Am Markt wird dann die Wahrscheinlichkeit für den Einsatz anderer Instrumente höher eingeschätzt und entsprechend eingepreist.

Eine Zentralbank hält die Währungsreserven eines Währungsraumes, sie reguliert die Geldmenge M1{\displaystyle M1}, beeinflusst die Geldschöpfung durch Kreditvergabe der Geschäftsbanken und refinanziert diese und den Staat. Zur Erfüllung ihrer Ziele und Aufgaben steht der Notenbank eine Reihe von Instrumentarien zur Verfügung, welche die verschiedenen Zentralbanken in unterschiedlichen Intensitäten einsetzen. Eine Abstimmung mehrerer Zentralbanken über eine synchrone Geld- und Währungspolitik wie etwa zwischen der EZB und dem Federal Reserve System befindet sich erst in den Anfängen.

Der Abhängigkeitsgrad der Notenbanken von anderen staatlichen Institutionen richtet sich nach den wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen des jeweiligen Landes. Da es nationale und supranationale Währungsräume gibt, sind Zentralbanken entsprechend auf nationaler Ebene (Federal Reserve System, Schweizerische Nationalbank, Bank of England etc.) und supranational (z. B. Europäische Zentralbank oder BIZ) vorzufinden.

Instrumentenabhängigkeit (englisch instrument dependence) meint, in welchem Maße die Regierung die Zentralbank bei der Zielerreichung beeinflusst. Ist die Zentralbank bei der Wahl ihres geldpolitischen Instrumentariums weisungsabhängig, also es entscheidet die Regierung, welche Instrumente bei der Erreichung der Geldwertstabilität eingesetzt werden, ist dies Instrumentenabhängigkeit. Kann die Zentralbank ihre geldpolitischen Instrumente unbeeinflusst wählen, handelt sie instrumentenunabhängig.

Ziele

Im Rahmen der Geld- und Währungspolitik verfolgt das Eurosystem als Zusammenschluss aller nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten vorrangig das Ziel der Preisniveaustabilität (Art. 127 Abs. 2 AEUV). Um diese mittelfristig sicherzustellen, wird ein „Zwei-Säulen-Konzept“ verfolgt. Da die Inflation durch ein – am Wachstum der Produktion gemessenes – überhöhtes Wachstum der Geldmenge M3{\displaystyle M3} verursacht wird, veröffentlicht die EZB einen jährlichen Referenzwert als Orientierungsgröße für alle Wirtschaftssubjekte. Die zweite Säule besteht in der zweimal jährlich veröffentlichten Inflationsprognose.

In den Statuten vieler Staaten ist als Hauptziel der Geldpolitik festgelegt, die Preisniveau- und Geldwertstabilität zu wahren. Daneben (oder etwa im Fall der EZB nachgeordnet) sollen zudem weitere gesamtwirtschaftliche Ziele wie Wirtschaftswachstum, Konjunktur- oder Wechselkursstabilität, verfolgt werden.

Oftmals werden in den jeweiligen Notenbankstatuten weitere gesamtwirtschaftliche Ziele der Geldpolitik wie Wirtschaftswachstum, Konjunktur- oder Wechselkursstabilität, umschrieben. In Staaten mit gebundener Währung sind die Zentralbanken dazu verpflichtet, den Kurs zum Währungsmedium durch Käufe und Verkäufe desselben stabil zu halten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die gesetzlich festgelegten Ziele einiger großer Zentralbanken beispielhaft:

Europäische Zentralbank Bank of England Federal Reserve System (USA) Bank of Japan
Ziele
  • Preisstabilität
  • Unterstützung allgemeiner Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft ohne Beeinträchtigung der Preisstabilität
  • Preisstabilität (quantifiziert durch das Schatzamt)
  • Unterstützung der Wirtschaftspolitik der Regierung einschließlich Wachstums- und Beschäftigungsziele (vorbehaltlich der Preisstabilität)
  • stabile Preise
  • Höchstgrad an Beschäftigung
  • moderate Langfristzinsen
  • Preisstabilität und damit der Beitrag zur gesunden Entwicklung der Gesamtwirtschaft
Vorrangiges Ziel
  • Gewährleistung der Preisstabilität
  • Gewährleistung der Preisstabilität
keine Prioritätensetzung
  • Gewährleistung der Preisstabilität
Debatte um die Ziele der Zentralbanken

Welche Ziele eine Zentralbank verfolgen soll, war lange Zeit ein Streitpunkt innerhalb der ökonomischen Debatte. Im Zentrum stand dabei die Frage, ob es eine Austauschbeziehung zwischen Beschäftigung und Inflation geben kann wie er in der Phillips-Kurve dargestellt wird. Keynesianer vertraten die Ansicht, dass die Geldpolitik auch langfristig Wachstum und Beschäftigung beeinflussen kann, während Monetaristen annehmen, dass die Geldpolitik keine solchen Effekte haben kann und sich daher darauf beschränken sollte, die Preisstabilität zu gewährleisten. Durch die Erfahrungen mit Stagflation in den 1970er Jahren hat sich die monetaristische Sichtweise weitestgehend durchgesetzt, auch wenn keynesianische Stimmen nie ganz verstummt sind. Unstrittig ist hingegen, dass eine expansive Geldpolitik kurzfristig zu höherem Output und größerer Beschäftigung führt.

Zielabhängigkeit (englisch goal dependence) bedeutet, dass die Regierung die Ziele der Zentralbank beeinflussen kann. Ist beispielsweise die Preisstabilität als oberes Ziel der Zentralbank gesetzlich vorgegeben, liegt eine Zielabhängigkeit vor. Kann die Zentralbank hingegen ihre Aufgaben und Ziele selbst festlegen, handelt die Zentralbank zielunabhängig.

Einfluss des Staates

Die Unabhängigkeit einer Zentralbank wird häufig von den vielfältigen wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen eines Wirtschaftssystems beeinträchtigt. Eine Zentralbank kann von den Weisungen der Regierung unabhängig sein (wie die Deutsche Bundesbank oder das amerikanische Federal Reserve System), sie kann aber auch von der Staatsregierung weisungsgebunden sein (wie die Banque de France, die Banca d’Italia oder die People’s Bank of China). Ist eine Zentralbank von Weisungen der Regierung abhängig, so ist der Staat der eigentlich Verantwortliche für die Geld- und Währungspolitik.

Die Unabhängigkeit der Zentralbank dient dazu, zu vermeiden, dass die Regierung eine zu expansive Geldpolitik betreibt. Regierungen neigen zu expansiver Geldpolitik, weil sie so kurzfristig bessere Wirtschaftsdaten erzielen und so mehr Zustimmung erhalten können. Die negativen Folgen einer expansiven Geldpolitik werden in der Regel nicht der Regierung angelastet. Einige monetäre Effekte unterschiedlicher institutioneller Ausgestaltungen der Zentralbanken, insbesondere im Bezug auf die Inflation, sind empirisch nachvollziehbar. Soll der Zentralbankgewinn im nennenswerten Umfang zur Finanzierung des Staates beitragen, ist es hilfreich, die Zentralbank unmittelbar der Regierung zu unterstellen.

Hinsichtlich des Grades der (Un-)Abhängigkeit einer Zentralbank gegenüber der Regierung ist international ein breites Gestaltungsspektrum zu beobachten. Gründe hierfür sind zum einen die unterschiedlichen Definitionen von Unabhängigkeit, zum anderen aber auch die geschichtlichen Erfahrungen der jeweiligen Länder mit ihren Zentralbanken. Die supranationale EZB nimmt dabei eine Sonderrolle ein: Ihr vorrangiges Ziel ist die Preisniveaustabilität. Da ihr diese Aufgabe durch den Vertrag von Maastricht vorgeschrieben ist, befindet sich die EZB in einer Zielabhängigkeit. In Bezug auf die Realisierung dieses Ziels durch den Einsatz verschiedener geldpolitischer Instrumentarien ist sie jedoch weisungsunabhängig, d. h., sie besitzt Instrumentenunabhängigkeit.

Deutschland

→ Hauptartikel: Deutsche Bundesbank

In Deutschland ist das Wort „Zentralbank“ ein Rechtsbegriff. Die Deutsche Bundesbank ist gemäß § 2 BBankG eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital sich in Händen der Bundesrepublik Deutschland befindet. Sie ist eine oberste Bundesbehörde (§ 29 BBankG), die nicht als Kreditinstitut gilt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 KWG) und von Weisungen der Bundesregierung unabhängig ist (§ 12 BBankG). Sie gilt als staatsunabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts, denn sie hat keine Zwangsmitgliedschaft, und ist deshalb keine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Nach § 2 BBankG ist sie als Zentralbank der Bundesrepublik integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (Eurosystem). Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität mit, hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Inlands- und Auslandszahlungsverkehrs und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach BBankG oder anderen Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahr. Ihr einziges Organ ist der Vorstand (§ 7 BBankG), nachdem im April 2002 der Zentralbankrat abgeschafft wurde.

International

→ Hauptartikel: Liste der Zentralbanken

Die international bedeutendsten Zentralbanken außer der deutschen Bundesbank sind:

Staat Zentralbank Rechtsform Gründung
Osterreich Österreich Oesterreichische Nationalbank Aktiengesellschaft (Österreich) Juni 1816
Schweiz Schweiz Schweizerische Nationalbank Aktiengesellschaft (Schweiz) Januar 1906
Brasilien Brasilien Banco Central do Brasil Behörde Dezember 1964
China Volksrepublik Volksrepublik China Central Bank of China Behörde Januar 1912
Frankreich Frankreich Banque de France Aktiengesellschaft (Frankreich) Januar 1800
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich Bank of England Behörde Juli 1694
Hongkong Hongkong Hong Kong Monetary Authority Behörde April 1993
Italien Italien Banca d’Italia Anstalt des öffentlichen Rechts August 1893
Japan Japan Bank of Japan Behörde Oktober 1882
Kanada Kanada Bank of Canada Behörde März 1935
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Federal Reserve System Aktiengesellschaft (Vereinigte Staaten) Dezember 1913

Aktiengesellschaften befinden sich im Mehrheitsbesitz des Staates, Behörden sind meist dem Finanzministerium unterstellt.

Zentralbanken in Zentralverwaltungswirtschaften

In Zentralverwaltungswirtschaften übernahm üblicherweise das Monobankensystem die Funktionen einer Zentralbank. Gemäß sozialistischen Programmen wurde das Geld- und Kreditwesen weitgehend monopolisiert. Ein Monobankensystem besteht aus einer Zentralbank, die Staatsbank genannt wird und in der Regel dem Finanzministerium und den obersten Planungsbehörden direkt unterstellt ist und einigen wenigen ihr direkt untergeordneten Geschäftsbanken. Durch das Monobanksystem wurden die Staatsunternehmen mit Verrechnungsgeld und die Haushalte mit Bargeld versorgt. Das Monopolbankensystem übernahm auch Aufgaben, die über die einer Zentralbank hinausgehen. Es war dafür zuständig, die durch den Zentralplan vorgesehenen Kreditmittel an die Unternehmen zu verteilen, den internationalen Zahlungsverkehr samt Außenhandelsfinanzierung und Devisengeschäften abzuwickeln und die Ersparnisse der Bevölkerung zu sammeln und an das Finanzministerium weiterzuleiten.

Wirtschaftliche Aspekte

Ihre Ziele der Geld- und Währungspolitik setzen die Zentralbanken unmittelbar um, indem sie mit den Geschäftsbanken Geschäfte auf dem Geld-, Kapital-, Kredit- oder Devisenmarkt abschließen. Diese Geschäfte werden „Instrumente“, „Instrumentarium“ oder „Maßnahmen“ genannt und sind überwiegend – bis auf die Mindestreservepolitik – ohne Kontrahierungszwang für die Geschäftsbanken versehen. Mittelbar dienen moralische Appelle – auch an alle anderen Wirtschaftssubjekte – zur Umsetzung der Ziele. Das Instrumentarium muss drei Eigenschaften aufweisen:

  • Flexibel: jede Maßnahme muss kurzfristig – je nach der Marktentwicklung – ohne größeren Verzögerungseffekt – einsetzbar sein. Einer Erhöhung des Zinsniveaus beispielsweise kann sofort durch eine Senkung der Mindestreserven begegnet werden und umgekehrt.
  • Repetierbar: Maßnahmen müssen jederzeit wiederholbar eingesetzt werden können. Maßnahmen wie beispielsweise die Offenmarktpolitik können unbegrenzt wiederholt werden wie beispielsweise die Wertpapierkaufprogramme des Eurosystems.
  • Reversibel: auch das Gegenteil einer Maßnahme muss möglich sein. Ein Kassageschäft in Devisen ist als Kauf oder Verkauf möglich, ein Pensionsgeschäft wird durch eine Rückkaufvereinbarung wieder rückgängig gemacht.

Maßnahmen, die auf freiwilliger Kontrahierung der Geschäftsbanken mit ihrer Zentralbank beruhen, wirken eher bei restriktiver Geld- und Währungspolitik als bei expansiver. Die einzige auf Kontrahierungszwang aufbauende Maßnahme der Mindestreservepolitik wirkt sofort sowohl restriktiv als auch expansiv.

Nach Ulrich Bindseil ist das übliche Verständnis der Zentralbanken zu überprüfen, denn der Begriff gelte als schwer definierbar, die Schwedische Reichsbank und die Bank of England gelten ihm zufolge als erste richtige Zentralbanken, frühe Zentralbanken hätten kein gesamtgesellschaftliches Mandat und keine öffentliche Funktion, den frühen Banken fehlte das Zentralbank-Verständnis, sie hätten sich langsam aus den Geschäftsbanken entwickelt, das heutige Hauptmerkmal der Zentralbanken, Lender of Last Resort zu sein, habe sich erst spät entwickelt. Im Unterschied dazu sieht Bindseil drei charakteristische Eigenschaften aller Zentralbanken: Ausgabe von Geld, staatliches Monopol, gesamtgesellschaftliche Ziele (englisch public policy).

Kritik am Zentralbankkonzept

Kritiker meinen, das geltende Mischgeld-Bankensystem, an dem Geschäftsbanken und eine Zentralbank beteiligt sind, führe zu schlechteren Ergebnissen hinsichtlich Geldwertstabilität und Inflationsrate als ein Modell marktförmiger Geldschöpfung. Nach dem marktwirtschaftlichen Modell des Mehrbankensystems ohne Zentralbank finde hingegen eine systembedingte Kontrolle der Geldschöpfung statt. Die gegenwärtigen Beschränkungen durch

  • Barreserven der Geschäftsbank, die mit einer Auszahlung der gewährten Kredite rechnen muss und diese Auszahlung in Form des gesetzlichen Zahlungsmittels vornehmen muss, da andere Währungen nach dem Greshamschen Gesetz vom Markt verdrängt werden, und
  • Mindestreserve, also die Menge an Zentralbankgeld, die die Zentralbank den Geschäftsbanken abhängig von deren Kreditvergabe vorschreibt,

führten zu geldmengeninduzierten Finanzkrisen, weil die Zentralbank durch planwirtschaftliche Geldmengensteuerung in den Wettbewerb eingreife.

Der Wirtschaftswissenschaftler Kevin Dowd vertrat 1994 die Ansicht, dass das Finanzsystem ohne staatliche Eingriffe stabiler sei als es in seiner jetzigen Form ist. Es sei entgegen verbreiteter Annahmen in sich stabil und benötige weder einen Kreditgeber letzter Instanz noch ein staatliches Einlagensicherungs­system. Eine Quelle der Instabilität im gegenwärtigen System sei, dass die Zentralbanken nicht genügend Signale erhalten, um eine funktionierende Politik etablieren zu können und somit die Politik, die tatsächlich umgesetzt wird, schädliche Auswirkungen nach sich zieht. Als Beispiel nennt er das Federal Reserve System, das in den 1930er Jahren seiner Rolle als Kreditgeber letzter Instanz nicht nachkam.

In seinem Werk Human Action vertrat Ludwig von Mises 1949 die Auffassung, dass die zyklischen Auf- und Abschwünge der Wirtschaft und damit auch die Entstehung von Depressionen, das Ergebnis der Senkung des Zinssatzes durch die Expansion von Krediten seitens der Banken ist. Dies wird als Überinvestitionstheorie bezeichnet. Durch die damit zusätzlich zur Verfügung stehenden Kredite werde versucht, die Konjunktur künstlich zu beleben. Von Mises sieht die Gefahr, dass dadurch Kredite in Wirtschaftszweige und Geschäfte fließen, die vor der Senkung des Zinssatzes als unrentabel erschienen. Er vertritt die Ansicht, dass die so angekurbelte Wirtschaft früher oder später zusammenbrechen müsse. Die Krediterweiterungspolitik von Banken sei somit eine Fehlleitung der Unternehmenstätigkeit. Von Mises kommt zu dem Ergebnis, dass periodisch wiederkehrende Wirtschaftskrisen nur zu verhindern seien, wenn man auf die Ankurbelung der Wirtschaft durch die Bankpolitik verzichten würde. Vielmehr sollte der Zinsfuß durch den Marktmechanismus geregelt werden.

Friedrich August von Hayek, wie Mises ein Vertreter der Österreichischen Schule, sah 1976 den Grund für die Instabilität der Wirtschaft darin, dass eine expansive Geldpolitik zu Investitionen in an sich unrentable Projekte führt, die früher oder später bereinigt werden müssen. In einer späteren Schaffensperiode machte er als Ursache für die expansive Geldpolitik aus, dass die Verfügbarkeit des Geldes nicht durch die Marktentwicklung bestimmt, sondern durch die Zentralbanken reguliert wird. Hayek fordert, die Aufgaben der Zentralbanken in private Hände zu geben und zu dezentralisieren. Ein solches System wird als Free Banking bezeichnet. Der Zinssatz würde dann wie jeder andere Preis durch die Nachfrage und das Angebot nach Geld auf dem Markt bestimmt werden. Selbst unter den Laissez-faire-Befürwortern ist nur eine Minderheit für die Realisierung eines Free Banking.

Siehe auch

  • Geldtheorie
  • Privatnotenbank

Literatur

  • Majorie Deane, Robert Pringle: The Central Banks. Viking, New York NY u. a. 1995, ISBN 0-670-84823-9.
  • Nils Herger: Wie funktionieren Zentralbanken? Geld- und Währungspolitik verstehen. Springer Gabler, Wiesbaden. 2016, ISBN 978-3-658-07875-1.
  • Patrick Honohan: The Central Bank as Crisis Manager. Peterson Institute for International Economics, Washington 2024, ISBN 978-0-88132-753-3.
  • Dieter Lindenlaub: Auf der Suche nach einem Instrumentarium zur Kontrolle der Geldschöpfung. Notenbank und Banken in Deutschland im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts. In: Bankhistorisches Archiv. 26, 2000, ISSN 0341-6208, S. 117–151.
  • Manfred Pohl: Die Geschichte der Nationalbank für Deutschland. In: Bankhistorisches Archiv. 7, 1981, S. 16–49.
  • Christopher J. Waller, Carl E. Walsh: Central-Bank Independence, Economic Behavior, and Optimal Term Lengths. In: The American Economic Review. Bd. 86, Nr. 5, Dez. 1996, ISSN 0002-8282, S. 1139–1153.
  • Joscha Wullweber: Zentralbankkapitalismus, suhrkamp, Berlin 2021, ISBN 978-3-518-12747-6.

Einzelnachweise

  1. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Gabler Kompakt-Lexikon Wirtschaft, 2013, S. 499
  2. Gerhard Müller/Josef Löffelholz (Hrsg.), Bank-Lexikon: Handwörterbuch für das Bank- und Sparkassenwesen, 1983, Sp. 1589
  3. Karl Heinrich Rau, Lehrbuch der politischen Ökonomie: Volkswirtschaftslehre, Band 1, 1855, S. 387
  4. Christopher Collins, The Oxford Encyclopedia of Economic History, Volume 3: Banking: Middle Ages and Early Modern Period. Oxford University Press, 2012, S. 223
  5. Ginette Kurgan-van Hentenryk, Banking, Trade and Industry: Europe, America and Asia from the Thirteenth to the Twentieth Century, Cambridge University Press, 1997, S. 39
  6. Sina Rauschenbach, Judentum für Christen: Vermittlung und Selbstbehauptung Menasseh ben Israels in den gelehrten Debatten des 17. Jahrhunderts, S. 24
  7. Neil Irwin, The Alchemists: Inside the secret world of central bankers, 2013, S. 26
  8. Encyclopædia Britannica, vol. 3, 1962, S. 43
  9. Hans-Joachim Arndt, Politik und Sachverstand im Kreditwährungswesen, 1963, S. 86
  10. Discover Hong Kong, Money, abgerufen am 10. Oktober 2013.
  11. Arun Ghosh, Dilemmas of the Reserve Bank of India, in: Economic and Political Weekly, Vol. 31, No. 26. 29. Juni 1996. S. 1643, abgerufen am 8. Dezember 2009.
  12. Michael Heine/Hansjörg Herr, Die Europäische Zentralbank, 2004, S. 58 f.
  13. Deutsche Bundesbank, Rundschreiben 12/2006 vom 5. April 2005, Einstellung der automatisierten Abwicklung des Wechselgeschäfts zum Jahresende 2006, S. 1
  14. Guido Toussaint, Das Recht des Zahlungsverkehrs im Überblick, 2020, o. S.
  15. Otmar Issing, Einführung in die Geldpolitik, 5. Auflage. Vahlen Verlag/München, 1993, S. 7.
  16. Otmar Issing: Einführung in die Geldpolitik. 5. Auflage, Vahlen Verlag, München 1993, S. 8.
  17. Manfred Borchert, Geld und Kredit: Einführung in die Geldtheorie und Geldpolitik Verlag Oldenbourg/Wien, 2001, S. 275 f.
  18. Otmar Issing, Einführung in die Geldpolitik, 5. Auflage. Vahlen Verlag/München, 1993, S. 8–9.
  19. Otmar Issing, Einführung in die Geldpolitik, 5. Auflage, Vahlen Verlag/München 1993, S. 9.
  20. Horst Siebert, Außenwirtschaft, Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft/Stuttgart, 2008, S. 82.
  21. Hans-Joachim Jarchow, Theorie & Praxis des Geldes, 11. Auflage, S. 304–310
  22. Ralph Anderegg, Grundzüge der Geldtheorie und Geldpolitik, 2007, S. 276.
  23. Britta Jelinek/Manfred Hannich, Wege zur effizienten Finanzfunktion in Kreditinstituten, 2009, S. 59.
  24. Bundeszentrale für politische Bildung: Zinspolitik. Abgerufen am 2. Dezember 2009.
  25. Hans-Rudolf Peters, Wirtschaftspolitik, 3. Auflage, Verlag Oldenbourg, 2000, S. 118.
  26. Walter A. S. Koch, Grundlagen der Wirtschaftspolitik, Verlag UTB/Stuttgart, 2008, S. 195
  27. Christoph Ruiner: Offenmarktgeschäfte des ESZB. In: Ludwig Gramlich, Peter Gluchowski et al. (Hrsg.): Gabler Banklexikon. Bank – Börse – Finanzierung. 15. Auflage, Springer Gabler, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-26757-5, S. 1496.
  28. Lothar Wildmann, Makroökonomie, Geld und Währung, 2007, S. 145.
  29. Kai W. Holtmann: Institutionenökonomische Fundierung effizienter Geldpolitik 1. Auflage. Verlag Gabler, 2004, S. 117.
  30. Manfred Borchert, Geld und Kredit: Einführung in die Geldtheorie und Geldpolitik, Verlag Oldenbourg/Wien, 2001, S. 264.
  31. Hans-Joachim Jarchow: Theorie und Politik des Geldes. 11. Auflage, Verlag Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2003, S. 326.
  32. Europäische Zentralbank, Die zwei Säulen der geldpolitischen Strategie der EZB, in: Monatsbericht, Juli 2000, S. 43 ff.
  33. Europäische Zentralbank: Aufgaben. Abgerufen am 10. Juni 2018. 
  34. Thorsten Beckers: Elche Aufgaben Mua Eine Zentralbank Wahrnehmen?: Historische Erfahrungen Und Europaische Perspektiven: 15. Wissenschaftliches Kolloquium Am 7. November 2002 Auf Einladung Der Stiftung Geld Und Wahrun. Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 978-3-515-08510-6 (com.ph [abgerufen am 30. Mai 2020]). 
  35. Lothar Wildmann, Makroökonomie, Geld und Währung, 2007, S. 125.
  36. Manfred Borchert, Geld und Kredit: Einführung in die Geldtheorie und Geldpolitik, Oldenbourg Wissenschaftsverlag/München, 2003, S. 3.
  37. Europäische Zentralbank: Monatsbericht November 2002 (Memento vom 14. Juli 2011 im Internet Archive), S. 55. Website der Deutschen Bundesbank. Abgerufen am 8. Dezember 2009.
  38. Marcello D’Amato/Barbara Pistoresi/Francesco Salsano, On the determinants of Central Bank independence in open economies, in: International Journal of Finance & Economics, Volume 14, Issue 2, April 2009, S. 107–119, S. 116.
  39. Roger Kranz, Seigniorage: Begriffe und empirische Befunde, Wettenberg, 1999. 2. Aufl. S. 27
  40. Wolfgang Gerke (Hrsg.): Handwörterbuch des Bank und Finanzwesens. 1995, S. 1466.
  41. Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band 5, 2007, S. 360
  42. Ulrich Bindseil: Central Banking before 1800: A Rehabilitation. Oxford University Press, 2019, ISBN 978-0-19-258992-7 (com.ph [abgerufen am 31. Mai 2020]). 
  43. Manfred Borchert, Geld und Kredit: Einführung in Geldtheorie und Geldpolitik, S. 70 f.
  44. Kevin Dowd, Homepage (Memento des Originals vom 28. August 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  45. W. E. Jackson: Southern Economic Journal, Vol. 60, No. 4, April 1994. S. 1078–1080.
  46. Kevin Dowd, Laissez-faire Banking. Routledge/New York, 1993. S. 74 ff.
  47. Ludwig von Mises, Human Action: A Treatise on Economics (PDF; 3,4 MB) In: The Ludwig von Mises Institute, Auburn, Alabama. 1998, S. 570, abgerufen am 8. Dezember 2009.
  48. Ludwig von Mises, Die Ursachen der Wirtschaftskrise. (PDF; 208 kB) In: Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1931. S. 11–14, abgerufen am 8. Dezember 2009.
  49. Friedrich August von Hayek, Denationalisation of Money, Institute of Economics Affairs/London, 1976
  50. Kevin Dowd, Experience of Free Banking, Routledge/London, 1992, S. 4.
  51. Friedrich August von Hayek, The Denationalization of Money: An Analysis of the Theory and Practice of Concurrent Currencies, in: Stephen Kresge, The Collected Works of F.A. Hayek, Vol. VI: Good Money, Part II, The Standard, The University of Chicago Press/Routledge/London, 1999, S. 200–207.
  52. Melvin W. Reder, Economics: The Culture of a Controversial Science, The University of Chicago Press, 1999, ISBN 0-226-70609-5, S. 253.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4042669-5 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 22:31

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Währungsbehörde, Was ist Währungsbehörde? Was bedeutet Währungsbehörde?

Eine Zentralbank oder Notenbank Zentralnotenbank zentrale Notenbank Nationalbank Staatsbank Wahrungsbehorde englisch central bank ist eine nationale oder supranationale Behorde oder Institution die meist vom Staat oder von einem Staatenverbund errichtet wurde und mit Hoheitsrechten auf dem Gebiet der Geld und Wahrungspolitik ausgestattet ist Sitz der Europaischen Zentralbank in Frankfurt am MainHauptsitz der Zentralbanken der USA in Washington D C Eccles Building AllgemeinesUm eine Zentralbank von den Kreditinstituten zu unterscheiden werden letztere auch als Geschaftsbanken bezeichnet Zwischen Zentralbank und Geschaftsbanken besteht haufig eine Rechtsbeziehung und stets eine Geschaftsbeziehung Organisatorisch gibt es Zentralbanken die auch Bankgeschafte mit jedermann abschliessen durfen und Zentralbanken denen dies untersagt ist Zentralbanken meist im Staatsbesitz und mit hoheitlichen Aufgaben der Steuerung der Geld Devisen Kapital und Kreditmarkte ausgestattet fungieren dann als verlangerter Arm des Staates Sie intervenieren ausschliesslich im Bankensektor so dass die Funktion des Kreditgebers letzter Instanz bei Nichtbanken weiterhin anderen staatlichen Institutionen uberlassen bleibt siehe Rettungsaktion In allen Staaten sind heute die Banknotenausgabe die der Zentralbank erlaubten Geschafte und deren Organisation gesetzlich geregelt Zentralbanken sind entweder als juristische Person des offentlichen Rechts oder als juristische Person des Privatrechts organisiert Bei letzteren ist der Staat der alleinige oder mehrheitlich beteiligte Gesellschafter Ubertragt der Staat der Zentralbank hoheitliche Aufgaben der Wahrungspolitik wird sie auch Wahrungsbehorde genannt Die Zentralbank eines Staates ist fur die nationale Geld und Wahrungspolitik zustandig die Zentralbank eines Staatenverbundes beispielsweise Europaische Union fur dessen Mitgliedstaaten EU Mitgliedstaaten GeschichteMittelalter Aufgaben einer Notenbank ubernahmen im Mittelalter die Zettelbanken Als erste gilt die 1345 gegrundete Circulations und Zettelbank zu Genua erst 1407 funktionsfahig unter dem Namen Casa di San Giorgio und 1808 liquidiert Als Osterreich im Jahre 1746 Genua eroberte geriet die genuesische Zettelbank in Schwierigkeiten weil das gesamte zur Deckung der Zettel Banknoten notige Vermogen von den Eroberern konfisziert worden war Die Girobanken stellten eine offentliche Infrastruktur fur bargeldlose internationale Zahlungen zur Verfugung Hierdurch sollten sie die Effizienz des Handels steigern und die Geldwertstabilitat gewahrleisten Die Girobanken erfullten somit bereits wesentliche Funktionen moderner Zentralbanken Die am 31 Januar 1609 eroffnete Amsterdamer Wechselbank niederlandisch Amsterdamsche Wisselbank gilt als die erste stadtische Wechselbank in Westeuropa Ihr folgte im November 1656 die schwedische Palmstruch Bank die als Privatbank ab dem 16 Juli 1661 weltweit das erste Papiergeld ausgab Die Schwedische Reichsbank entstand im September 1668 als Zettelbank und gilt als die alteste heute noch existierende Zentralbank die 1897 das Monopol auf die Emission von Banknoten erhielt Am 2 Marz 1705 erfolgte die Grundung der Banco di gyro d affrancatione in Koln der ersten Zettelbank des Deutschen Reichs welche die ersten Zahlungsmittel in Form von Bancozetteln in Deutschland ausgab Churfurst Pfalzisch Gulich und Bergischer Banco Zettel Inzwischen hatte am 27 Juli 1694 in England ein konigliches Privileg dafur gesorgt dass eine Notenbank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft unter der Firma The Governor and Company of the Bank of England gegrundet werden durfte Die heute als Bank of England bekannte Zentralbank durfte Banknoten ausgeben und Bankgeschafte betreiben Der Peelsche Bankakt englisch Bank Charter Act vom Juli 1844 sorgte dafur dass die Bank of England in zwei Abteilungen aufgeteilt wurde dem Issue Department fur die Banknotenausgabe und dem Banking Department fur die Bankgeschafte Das Issue Department musste alle Banknoten voll durch Gold decken Dieser so genannte Goldstandard wurde 1873 in Grossbritannien eingefuhrt und in den meisten europaischen Landern ubernommen Die Bankakte verbot die Grundung neuer Notenbanken GrunderzeitDie Bank von Finnland in Helsinki Die Banque de France besass lange Zeit nicht das alleinige Notenprivileg in Frankreich sondern ab 1803 lediglich fur Paris Erst als am 15 Marz 1848 die Banknoten der Banque de France einen Zwangskurs fur ganz Frankreich erhielten wurden die anderen Banken geschwacht so dass die Banque de France ab 1863 ein alleiniges Notenprivileg erhielt Im Marz 1811 wurde die Bank von Finnland gegrundet die erst 1840 das Recht zur Notenausgabe erhielt In Hongkong wurde der Hong Kong Dollar seit 1872 von drei Geschaftsbanken parallel ausgegeben Hongkong and Shanghai Banking Corporation HSBC Standard Chartered Bank und seit 1994 der Bank of China was ungewohnlich und weltweit einmalig ist Seit dem Currency Ordinance vom 9 November 1935 wurden diese Banken von der Regierungsbehorde Hong Kong Monetary Authority HKMA zu legal tender banks Banken fur gesetzliche Zahlungsmittel deklariert Die Banknoten konnen sich je nach Nennwert in Motiv und Farbe unterscheiden da jede der drei Banken ihr eigenes Design wahlen kann Die HKMA ist damit in Hongkong die tatsachliche nicht aber formale Zentralbank die das Notenprivileg an drei Geschaftsbanken delegiert hat Die Osterreichische Nationalbank entstand im Juni 1816 es folgten im Januar 1876 die Grundung der Reichsbank und im Januar 1906 die Schweizerische Nationalbank Neuzeit Mit der Zeit uberstieg die Menge an Papiergeld die Menge an Munzen und Edelmetallen deutlich siehe Geldschopfung 1914 wurde im Zusammenhang mit dem Ersten Weltkrieg die Golddeckungspflicht in vielen Landern aufgehoben Nach dem Ersten Weltkrieg als Arbeitslosigkeit und Preisinstabilitat eine grosse Rolle spielten begannen die Zentralbanken mehr Wert auf die Erhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zu legen Dies wurde vor allem wahrend der Wirtschaftskrise von 1929 bis 1933 deutlich Aufgrund der beiden Weltkriege in der ersten Halfte des 20 Jahrhunderts bestand die Hauptaufgabe der Zentralbanken in dieser Zeit in der Bereitstellung finanzieller Ressourcen zur Deckung der Kriegsausgaben Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Einfluss des Staates auf die Zentralbanken grosser Die Ziele der Zentralbanken wurden auf die Forderung von Beschaftigung und Einkommenszuwachs erweitert Die Notenbanken wurden damit zu einem Hauptinstrument zur Unterstutzung staatlicher Ziele was mitunter als Verlust von deren Autonomie bezeichnet wird Einige Banken wie die Reserve Bank of India wurden verstaatlicht Andere wie das Federal Reserve System gelten zwar als institutionell unabhangig mussen aber trotzdem der Regierung uber die Geschafte berichten Bis zum Ende der 1980er Jahre hat faktisch keine Zentralbank ein numerisches Inflationsziel zur Unterstutzung der Preisstabilitat vorgegeben In den 1990er Jahren setzten sich jedoch immer mehr Zentralbanken ein explizites Inflationsziel Einigen Zentralbanken wird eine solche Zielinflationsrate durch die jeweilige Regierung vorgeschrieben so die Bank of England Gegenwartig gibt es keine einheitliche Handhabung der Zentralbanken hinsichtlich der numerischen Bezifferung der Preisniveaustabilitat Heute konzentrieren sich die Zentralbanken auf drei Hauptziele die sich im Laufe der Geschichte entwickelt haben Preisstabilitat wirtschaftliches Gleichgewicht und finanzielle Stabilitat Derzeit gestaltet sich die Erreichung dieser Ziele im Hinblick auf die Finanzkrise seit 2007 recht schwierig Am 1 Januar 1994 begann mit der Errichtung des Europaischen Wahrungsinstituts die zweite Stufe der Wahrungsunion Die Aufgaben des Instituts waren die Verstarkung der Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken eine starkere Koordinierung von deren Geldpolitik und die Durchfuhrung der Vorarbeiten fur die Errichtung des Europaischen Systems der Zentralbanken ESZB fur die Durchfuhrung einer einheitlichen Geldpolitik und fur die Schaffung der einheitlichen Wahrung Die Europaische Zentralbank EZB wurde am 1 Juni 1998 Nachfolgerin des Europaischen Wahrungsinstituts das alle Aufgaben rechtzeitig beendet hatte Im Oktober 1998 legte die EZB ihre geldpolitische Strategie fest die Stabilitat und Vertrauen in die EZB und den Euro bringen sollte Die Durchfuhrung der einheitlichen Geldpolitik ubernahm die EZB mit Beginn der dritten und letzten Stufe am 1 Januar 1999 Der letzte Schritt zur gemeinsamen Wahrung war am 1 Januar 2002 die Einfuhrung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel Das Eurosystem stellte inzwischen im Dezember 1998 die Rediskontierung von Wechseln ein so dass den Geschaftsbanken diese Refinanzierung fur ihr Diskontgeschaft entfallen ist und sie deshalb den Diskontkredit abgeschafft haben Wechsel sind seit Januar 2006 auch nicht mehr notenbankfahig so dass die einstmals bedeutende geldpolitische Massnahme der Diskontpolitik entfiel Wechselzahlungen kommen heute nur noch vereinzelt bei Nichtbanken vor Funktionen und AufgabenDie rechtlichen Regelungen uber das Zentralbankwesen unterscheiden sich erheblich von Land zu Land Dennoch ist es moglich anhand der Zentralbankbilanz vier grundsatzliche Notenbankfunktionen zu identifizieren Aktiva PassivaWahrungsreserven 1 Gold und Goldforderungen Devisen Forderungen an Geschaftsbanken 2 Hauptrefinanzierungsgeschafte langerfristige Refinanzierungsgeschafte Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen Forderungen an offentliche Haushalte 3 Sonstige Aktiva z B Wertpapiere 4 Banknotenumlauf 5 Einlagen der Geschaftsbanken 6 Einlagen auf Girokonten einschliesslich Mindestreserveguthaben Einlagefazilitat Einlagen des Staates 7 Sonstige Passiva 8 Halten der Wahrungsreserve Zu den Wahrungsreserven Position 1 der Zentralbankbilanz zahlen der Bestand an Gold und die Goldforderungen sowie die konvertiblen Devisen umtauschbare Wahrungen Die konvertiblen Devisen umfassen die Forderungen in Fremdwahrungen in Form von Bargeld Bankguthaben Wertpapieren und Auslandskrediten abzuglich der Auslandsverbindlichkeiten in Fremdwahrung Nettoauslandsforderung Bank der Banken Die Zentralbank steht an der Spitze des Bankensystems eines Landes und bietet den Geschaftsbanken die Moglichkeit sich bei ihr Zentralbankgeld zu verschaffen um den Zahlungsverkehr reibungslos abzuwickeln seitens der Geschaftsbanken die Refinanzierung Die Position 2 der Zentralbankbilanz zeigt diese Versorgung der Geschaftsbanken mit Zentralbankgeld Den gegenlaufigen Posten zu den Refinanzierungsgeschaften auf der Aktivseite bildet auf der Passivseite die Position 6 der Zentralbankbilanz welche die Verbindlichkeiten gegenuber den Geschaftsbanken darstellt Dahinter verbergen sich Einlagen der Geschaftsbanken auf Girokonten der Zentralbank die in erster Linie Mindestreserveguthaben sind und Guthaben der Geschaftsbanken aus Einlagefazilitaten d h Geschaftsbanken legen ihre Uberschussreserven bei der Zentralbank an Die Zentralbank soll ausserdem als letzte Refinanzierungsstelle Kreditgeber letzter Instanz in wirtschaftlichen Krisensituationen Liquiditat zur Verfugung stellen um einen Vertrauensverlust in das Kreditwesen und das Bankensystem abzuwehren Diese Aufgabe kann allerdings ein Sinken der privaten Eigenverantwortlichkeit der Geschaftsbanken zur Folge haben Daher erfolgt die Zurverfugungstellung von Zahlungsmitteln zur Deckung des notwendigen Bedarfs nur zu hohen Zinssatzen Die Zentralbank soll jedoch nur als letzte Refinanzierungsstelle fungieren wenn die Geschaftsbanken ohne eigenes Fehlverhalten in Mitleidenschaft einer Bankkrise geraten sind Bank der offentlichen Hand Neben den Geschaftsbanken kommt als Kreditnehmer bei der Zentralbank weiterhin der Staat in Frage In vielen Fallen unterstutzt die Zentralbank den offentlichen Sektor bei der Finanzierung seiner Aufgaben durch Kreditgewahrung Dies spiegelt sich in Position 3 der Zentralbankbilanz wider In der Europaischen Union ist eine direkte Finanzierung der Staatsverschuldung durch das ESZB verboten Art 123 AEUV Dadurch soll eine ubermassige Verschuldung verhindert und die Geldwertstabilitat gewahrt werden Des Weiteren ist die Zentralbank an der Kassenhaltung des offentlichen Sektors beteiligt und fungiert in diesem Sinne als Hausbank des Staates d h der Staat fuhrt seine Guthaben uberwiegend bei der Zentralbank Diese Einlagen werden unter der Position 7 der Zentralbankbilanz verbucht Daruber hinaus kauft die Zentralbank im Rahmen von Offenmarktgeschaften Wertpapiere um die Geldmenge zu steuern Diese Wertpapierbestande werden unter der Position 4 der Zentralbankbilanz aufgefuhrt Notenemission Die Position 5 der Zentralbankbilanz ist ein besonderes Merkmal der Zentralbank und weist auf ihr Notenmonopol hin Die Zentralbank hat die alleinige Befugnis die Banknoten zu emittieren und in Umlauf zu bringen Notenprivileg Daher erhielt die Noten bank ihren Namen Der Banknotenumlauf steht auf der Passivseite der Zentralbankbilanz und verdeutlicht dass Banknoten im bilanziellen Sinne Forderungen an das Zentralbanksystem darstellen Aus dem Notenmonopol leitet sich auch die Aufgabe ab die Qualitat des Bargeldes aufrechtzuerhalten Das heisst Falschgeld auszusondern und beschadigte Munzen und Geldscheine zu ersetzen Aufgrund ihres Banknotenausgabemonopols kann die Zentralbank binnenwirtschaftlich auf die eigene Wahrung bezogen niemals illiquide werden da sie das Zahlungsmittel selbst schaffen kann Nur in der Fremdwahrung besteht ein Insolvenzrisiko da die Zentralbank nicht uber die Herstellungsgewalt fremder Wahrung verfugt Aus historischen Grunden liegt in vielen Staaten das Munzrecht nicht bei den Zentralbanken sondern bei den Regierungen So etwa im Eurosystem Hier ist die geldpolitische Unabhangigkeit der EZB dadurch gewahrt dass die Ausgabe von Munzen durch die EZB genehmigt werden muss Zentralbankgewinn Bei der Versorgung der Banken mit Zentralbankgeld entsteht der Zentralbank im Normalfall ein Gewinn Dieser kommt dadurch zustande dass das zur Refinanzierung der Geschaftsbanken ausgegebene Zentralbankgeld auf der Passivseite der Zentralbankbilanz regelmassig minderverzinst oder unverzinst ist z B Bargeld wahrend die auf der Aktivseite stehenden Forderungen in der Regel verzinst werden Der abzuglich der sonstigen Kosten entstehende Gewinn ist eine Form von Seigniorage Der Zentralbankgewinn fliesst in der Regel dem Fiskus zu in manchen Fallen werden weitere Gruppen beteiligt In entwickelten Staaten spielt er nur eine geringe Rolle fur die Staatsfinanzen In solchen deren Moglichkeit Steuern zu erheben eingeschrankt ist ist der Anteil der Seigniorage an der Finanzierung des Staates hoher Es gibt weitere Definitionen der Seigniorage etwa die monetare Seigniorage Diese nimmt mit der Rate mit der der Bargeldumlauf erhoht wird zu Da diese Rate von der Zentralbank festgelegt werden kann konnen im Kriegsfall durch diese Art Seigniorage erhebliche finanzielle Mittel mobilisiert werden Dafur muss jedoch eine hohe Inflation in Kauf genommen werden die das Vertrauen in die jeweilige Wahrung untergraben kann Die unterschiedlichen Definitionen der Seigniorage sind nicht deckungsgleich Finanzmarktaufsicht Inwiefern eine Zentralbank die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht wahrnimmt hangt vom jeweiligen monetaren System ab Grundsatzlich sind Zentralbanken fur die Ausubung dieser Funktion nicht zwingend erforderlich sodass auch selbststandige Institutionen die Finanzmarktaufsicht ausuben konnen Aufgrund der Finanzkrise ab 2007 wurde vereinbart die Finanzmarktaufsicht restriktiver zu gestalten und auch institutionell zu verandern Die grossen Zentralbanken reorganisierten im Rahmen dessen ihre Aufgaben und Verantwortlichkeitsbereiche Die mogliche Funktion der Finanzmarktaufsicht leitet sich im Gegensatz zu den vier erstgenannten Funktionen nicht aus der Zentralbankbilanz ab Instrumente der ZentralbankenZur Erfullung ihrer Aufgaben stehen der Zentralbank eine Reihe von Instrumenten zur Verfugung mit deren Hilfe Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb und ausserhalb des Wahrungsraums genommen werden kann Einen Uberblick uber die verschiedenen Instrumente geben die Artikel zu Geldpolitik und Wahrungspolitik Die monetare Ordnungspolitik teilt sich in wahrungspolitische und geldpolitische Instrumente auf Die im Rahmen ihrer Hoheitsrechte wahrzunehmenden Aufgaben der Zentralbanken erstrecken sich meist auf Ausgabe von Banknoten daher Notenbank und Munzen als Notenprivileg exklusiv der Zentralbank vorbehalten Umgekehrt ist sie auch fur die Einziehung von Banknoten zustandig Bankenaufsicht Die Geschaftsbanken werden in mikroprudentieller die Finanzmarkte in makroprudentieller Form beaufsichtigt Daneben gibt es haufig noch eine eigenstandige Bankenaufsichtsbehorde Geldpolitik Durch ein umfangreiches geldpolitisches Instrumentarium Instrumente der Zentralbanken kann auf dem Geldmarkt die Geldmenge durch die Zentralbank uber das Geldangebot und die Geldnachfrage beeinflusst werden Der Leitzins dient den Zentralbanken als Aktionsparameter fur die Beeinflussung des Zinsniveaus Wahrungspolitik Als Huterin der Wahrung beeinflusst die Zentralbank mit ihrem Wahrungsmonopol den Devisenmarkt mit Hilfe von Devisenmarktinterventionen beim Devisenangebot oder der Devisennachfrage Sie kann kraft ihrer hoheitlichen Tatigkeit Devisenverkehrsbeschrankungen etwa in Form des Transferstopps erlassen Diese Aufgaben dienen zur mittelbaren Erfullung der Staatsziele der Preisniveaustabilitat Vollbeschaftigung und dem aussenwirtschaftlichen Gleichgewicht Magisches Viereck Geldpolitik Unter Geldpolitik wird eine Politik verstanden welche die allgemeine Wirtschaftspolitik unterstutzt indem sie das Geldangebot und indirekt die Geldnachfrage sowie die Kreditnachfrage steuert Das Geldangebot kann gesteuert werden indem gegen Sicherheiten Zentralbankgeld verliehen wird Dazu stehen verschiedene Instrumente etwa Wertpapierpensionsgeschafte Lombardpolitik oder Spitzenrefinanzierung zur Verfugung Daruber hinaus gibt es noch weitere Instrumente wie die Mindestreserve oder Offenmarktpolitik die Einfluss auf das Geldangebot nehmen Die Geld und Kreditnachfrage wird in erster Linie durch die Zinspolitik gesteuert Zinspolitik Die Zinspolitik beinhaltet alle Massnahmen der Zentralbank mit denen das allgemeine Zinsniveau beeinflusst werden soll Zinsen stellen fur Kreditnehmer Kapitalkosten dar und uber die Veranderung von Zinssatzen die zwischen Zentralbank und Geschaftsbanken berechnet werden will die Zentralbank deshalb die Kreditnachfrage nach Investitionskrediten der Unternehmen oder Konsumkrediten der Privathaushalte sowie die Kreditnachfrage des Staates beeinflussen Erhoht die Zentralbank z B ihre Zinsen um im Boom Preissteigerungen zu verringern werden die Geschaftsbanken die Zinsen die sie ihren Kunden in Rechnung stellen ebenfalls erhohen Hohere Zinsen bewirken dabei eine geringere Nachfrage nach Krediten etwa fur Investitionen da die Gewinnaussichten der Unternehmen sinken Die Folge ist eine verringerte Kreditnachfrage und das Preisniveau stabilisiert sich Eine ahnliche Wirkung haben Zinserhohungen auf die Konsumguternachfrage der privaten Haushalte Sinkende Zinsen haben dann die gegenteilige Wirkung und fuhren zu einem hoheren Kreditangebot Lombardpolitik Mit der Lombardpolitik gewahrt die Zentralbank einen Lombardkredit gegen Verpfandung von notenbankfahigen Sicherheiten Staatsanleihen und andere borsenfahige Wertpapiere seitens der Kreditinstitute und gegen Zahlung eines Darlehenszinses des Lombardsatzes standige Fazilitaten Die standigen Fazilitaten dienen dazu Ubernachtliquiditat herzustellen Spitzenrefinanzierungsfazilitat oder diese zu entziehen Einlagefazilitat Sie werden in unbegrenzter Hohe angeboten und setzen Signale hinsichtlich des allgemeinen Kurses der Geldpolitik einer Zentralbank Da sie den Banken dauerhaft zur Verfugung stehen stecken sie die Grenzen der Geldmarktsatze fur Tagesgelder ab Die Spitzenrefinanzierungsfazilitat dient daruber hinaus dazu die Liquiditat der Geschaftsbanken sicherzustellen Offenmarktpolitik Die Offenmarktgeschafte sind geldpolitische Instrumente der Zentralbanken und ermoglichen diesen sowohl eine expansive als auch eine restriktive Geldpolitik zu betreiben Bei der restriktiven Geldpolitik entzieht die Zentralbank den Markten Zentralbankgeld indem sie Wertpapiere am offenen Markt verkauft Die expansive Geldpolitik ist das Gegenteil Hierbei fuhrt die Zentralbank durch den Kauf von Wertpapieren Zentralbankgeld an den Markt zuruck Die Offenmarktgeschafte gehoren zu den Refinanzierungsinstrumenten der Zentralbanken Offenmarktgeschafte werden oft als Wertpapierpensionsgeschaft getatigt Mindestreservepolitik Die Mindestreservepolitik ist im Gegensatz zu z B Offenmarktgeschaften kein Refinanzierungsinstrument Ihre Aufgabe ist das genaue Gegenteil Mindestreserve bedeutet dass die Geschaftsbanken ein Zwangsguthaben in Zentralbankgeld in Hohe des Mindestreservesatzes welcher das Verhaltnis zwischen Einlagen und Mindestreserven bestimmt bei der Zentralbank anzulegen haben Die Hohe der zu entrichtenden Mindestreserve richtet sich nach den Einlagen Wenn jemand ob nun eine private Person oder eine Firma Geld auf die Bank bringt um dieses Geld sparwirksam anzulegen ist die Bank verpflichtet einen Teil dieses Geldes bei der Zentralbank zu hinterlegen Wahrungspolitik Gegenstand der Wahrungspolitik ist die Regelung der Beziehungen zwischen der eigenen Wahrung der Volkswirtschaft und den Wahrungen anderer Wahrungsgebiete Die Wahl der Wahrungspolitik hangt mit dem Wechselkurssystem zusammen in das die Wahrung eingebunden ist In einem System fester Wechselkurse sind regelmassige Interventionen erforderlich Wenn ein Currency Board installiert wurde hat die Zentralbank keine Freiheiten in ihrer Geldpolitik mehr Instrumente Devisenmarktintervention Bei Devisenmarktintervention tritt die Zentralbank als Nachfrager oder Anbieter von Devisen auf um den von ihr angestrebten Wechselkurs zu erreichen Die Fahigkeit zu Devisenmarktinterventionen hangt von der Existenz hinreichender Wahrungsreserven ab In einem Wahrungssystem mit vereinbarungsgemass festen Wechselkursen hat die Notenbank eine Interventionspflicht Das bedeutet dass sie sobald der Wechselkurs an der Devisenborse einen bestimmten Interventionspunkt erreicht hat eingreifen muss Dieses System ist bei festen Wechselkursen zwingend vorgesehen bei freien Wechselkursen jedoch nicht Zinspolitik Der Wechselkurs kann auch uber die Zinspolitik beeinflusst werden Durch einen hoheren Zins wird die Wahrung auf den internationalen Kapitalmarkten attraktiver und fuhrt zu einer Aufwertung niedrigere Zinsen entsprechend zu Abwertungen Verbale Markteingriffe Da Zentralbanken meistens in der Lage sind fundamentalen Einfluss auf die Wechselkurse zu nehmen reicht oft eine offentliche Erklarung aus um die Kurse in die gewunschte Richtung zu bewegen Am Markt wird dann die Wahrscheinlichkeit fur den Einsatz anderer Instrumente hoher eingeschatzt und entsprechend eingepreist Eine Zentralbank halt die Wahrungsreserven eines Wahrungsraumes sie reguliert die Geldmenge M1 displaystyle M1 beeinflusst die Geldschopfung durch Kreditvergabe der Geschaftsbanken und refinanziert diese und den Staat Zur Erfullung ihrer Ziele und Aufgaben steht der Notenbank eine Reihe von Instrumentarien zur Verfugung welche die verschiedenen Zentralbanken in unterschiedlichen Intensitaten einsetzen Eine Abstimmung mehrerer Zentralbanken uber eine synchrone Geld und Wahrungspolitik wie etwa zwischen der EZB und dem Federal Reserve System befindet sich erst in den Anfangen Der Abhangigkeitsgrad der Notenbanken von anderen staatlichen Institutionen richtet sich nach den wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen des jeweiligen Landes Da es nationale und supranationale Wahrungsraume gibt sind Zentralbanken entsprechend auf nationaler Ebene Federal Reserve System Schweizerische Nationalbank Bank of England etc und supranational z B Europaische Zentralbank oder BIZ vorzufinden Instrumentenabhangigkeit englisch instrument dependence meint in welchem Masse die Regierung die Zentralbank bei der Zielerreichung beeinflusst Ist die Zentralbank bei der Wahl ihres geldpolitischen Instrumentariums weisungsabhangig also es entscheidet die Regierung welche Instrumente bei der Erreichung der Geldwertstabilitat eingesetzt werden ist dies Instrumentenabhangigkeit Kann die Zentralbank ihre geldpolitischen Instrumente unbeeinflusst wahlen handelt sie instrumentenunabhangig ZieleIm Rahmen der Geld und Wahrungspolitik verfolgt das Eurosystem als Zusammenschluss aller nationalen Zentralbanken der EU Mitgliedstaaten vorrangig das Ziel der Preisniveaustabilitat Art 127 Abs 2 AEUV Um diese mittelfristig sicherzustellen wird ein Zwei Saulen Konzept verfolgt Da die Inflation durch ein am Wachstum der Produktion gemessenes uberhohtes Wachstum der Geldmenge M3 displaystyle M3 verursacht wird veroffentlicht die EZB einen jahrlichen Referenzwert als Orientierungsgrosse fur alle Wirtschaftssubjekte Die zweite Saule besteht in der zweimal jahrlich veroffentlichten Inflationsprognose In den Statuten vieler Staaten ist als Hauptziel der Geldpolitik festgelegt die Preisniveau und Geldwertstabilitat zu wahren Daneben oder etwa im Fall der EZB nachgeordnet sollen zudem weitere gesamtwirtschaftliche Ziele wie Wirtschaftswachstum Konjunktur oder Wechselkursstabilitat verfolgt werden Oftmals werden in den jeweiligen Notenbankstatuten weitere gesamtwirtschaftliche Ziele der Geldpolitik wie Wirtschaftswachstum Konjunktur oder Wechselkursstabilitat umschrieben In Staaten mit gebundener Wahrung sind die Zentralbanken dazu verpflichtet den Kurs zum Wahrungsmedium durch Kaufe und Verkaufe desselben stabil zu halten Die nachfolgende Tabelle zeigt die gesetzlich festgelegten Ziele einiger grosser Zentralbanken beispielhaft Europaische Zentralbank Bank of England Federal Reserve System USA Bank of JapanZiele Preisstabilitat Unterstutzung allgemeiner Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft ohne Beeintrachtigung der Preisstabilitat Preisstabilitat quantifiziert durch das Schatzamt Unterstutzung der Wirtschaftspolitik der Regierung einschliesslich Wachstums und Beschaftigungsziele vorbehaltlich der Preisstabilitat stabile Preise Hochstgrad an Beschaftigung moderate Langfristzinsen Preisstabilitat und damit der Beitrag zur gesunden Entwicklung der GesamtwirtschaftVorrangiges Ziel Gewahrleistung der Preisstabilitat Gewahrleistung der Preisstabilitat keine Prioritatensetzung Gewahrleistung der PreisstabilitatDebatte um die Ziele der Zentralbanken Welche Ziele eine Zentralbank verfolgen soll war lange Zeit ein Streitpunkt innerhalb der okonomischen Debatte Im Zentrum stand dabei die Frage ob es eine Austauschbeziehung zwischen Beschaftigung und Inflation geben kann wie er in der Phillips Kurve dargestellt wird Keynesianer vertraten die Ansicht dass die Geldpolitik auch langfristig Wachstum und Beschaftigung beeinflussen kann wahrend Monetaristen annehmen dass die Geldpolitik keine solchen Effekte haben kann und sich daher darauf beschranken sollte die Preisstabilitat zu gewahrleisten Durch die Erfahrungen mit Stagflation in den 1970er Jahren hat sich die monetaristische Sichtweise weitestgehend durchgesetzt auch wenn keynesianische Stimmen nie ganz verstummt sind Unstrittig ist hingegen dass eine expansive Geldpolitik kurzfristig zu hoherem Output und grosserer Beschaftigung fuhrt Zielabhangigkeit englisch goal dependence bedeutet dass die Regierung die Ziele der Zentralbank beeinflussen kann Ist beispielsweise die Preisstabilitat als oberes Ziel der Zentralbank gesetzlich vorgegeben liegt eine Zielabhangigkeit vor Kann die Zentralbank hingegen ihre Aufgaben und Ziele selbst festlegen handelt die Zentralbank zielunabhangig Einfluss des StaatesDie Unabhangigkeit einer Zentralbank wird haufig von den vielfaltigen wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen eines Wirtschaftssystems beeintrachtigt Eine Zentralbank kann von den Weisungen der Regierung unabhangig sein wie die Deutsche Bundesbank oder das amerikanische Federal Reserve System sie kann aber auch von der Staatsregierung weisungsgebunden sein wie die Banque de France die Banca d Italia oder die People s Bank of China Ist eine Zentralbank von Weisungen der Regierung abhangig so ist der Staat der eigentlich Verantwortliche fur die Geld und Wahrungspolitik Die Unabhangigkeit der Zentralbank dient dazu zu vermeiden dass die Regierung eine zu expansive Geldpolitik betreibt Regierungen neigen zu expansiver Geldpolitik weil sie so kurzfristig bessere Wirtschaftsdaten erzielen und so mehr Zustimmung erhalten konnen Die negativen Folgen einer expansiven Geldpolitik werden in der Regel nicht der Regierung angelastet Einige monetare Effekte unterschiedlicher institutioneller Ausgestaltungen der Zentralbanken insbesondere im Bezug auf die Inflation sind empirisch nachvollziehbar Soll der Zentralbankgewinn im nennenswerten Umfang zur Finanzierung des Staates beitragen ist es hilfreich die Zentralbank unmittelbar der Regierung zu unterstellen Hinsichtlich des Grades der Un Abhangigkeit einer Zentralbank gegenuber der Regierung ist international ein breites Gestaltungsspektrum zu beobachten Grunde hierfur sind zum einen die unterschiedlichen Definitionen von Unabhangigkeit zum anderen aber auch die geschichtlichen Erfahrungen der jeweiligen Lander mit ihren Zentralbanken Die supranationale EZB nimmt dabei eine Sonderrolle ein Ihr vorrangiges Ziel ist die Preisniveaustabilitat Da ihr diese Aufgabe durch den Vertrag von Maastricht vorgeschrieben ist befindet sich die EZB in einer Zielabhangigkeit In Bezug auf die Realisierung dieses Ziels durch den Einsatz verschiedener geldpolitischer Instrumentarien ist sie jedoch weisungsunabhangig d h sie besitzt Instrumentenunabhangigkeit DeutschlandDeutsche Bundesbank Frankfurt am Main 2018 Hauptartikel Deutsche Bundesbank In Deutschland ist das Wort Zentralbank ein Rechtsbegriff Die Deutsche Bundesbank ist gemass 2 BBankG eine bundesunmittelbare juristische Person des offentlichen Rechts deren Grundkapital sich in Handen der Bundesrepublik Deutschland befindet Sie ist eine oberste Bundesbehorde 29 BBankG die nicht als Kreditinstitut gilt 2 Abs 1 Nr 1 KWG und von Weisungen der Bundesregierung unabhangig ist 12 BBankG Sie gilt als staatsunabhangige Anstalt des offentlichen Rechts denn sie hat keine Zwangsmitgliedschaft und ist deshalb keine Korperschaft des offentlichen Rechts Nach 2 BBankG ist sie als Zentralbank der Bundesrepublik integraler Bestandteil des Europaischen Systems der Zentralbanken Eurosystem Sie wirkt an der Erfullung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel der Preisstabilitat mit halt und verwaltet die Wahrungsreserven der Bundesrepublik sorgt fur die bankmassige Abwicklung des Inlands und Auslandszahlungsverkehrs und tragt zur Stabilitat der Zahlungs und Verrechnungssysteme bei Sie nimmt daruber hinaus die ihr nach BBankG oder anderen Rechtsvorschriften ubertragenen Aufgaben wahr Ihr einziges Organ ist der Vorstand 7 BBankG nachdem im April 2002 der Zentralbankrat abgeschafft wurde International Hauptartikel Liste der Zentralbanken Hauptsitz der Fed Marriner S Eccles Federal Reserve Board Building Washington D C 2007 Bank of England Building London 2015 Die international bedeutendsten Zentralbanken ausser der deutschen Bundesbank sind Staat Zentralbank Rechtsform GrundungOsterreich Osterreich Oesterreichische Nationalbank Aktiengesellschaft Osterreich Juni 1816Schweiz Schweiz Schweizerische Nationalbank Aktiengesellschaft Schweiz Januar 1906Brasilien Brasilien Banco Central do Brasil Behorde Dezember 1964China Volksrepublik Volksrepublik China Central Bank of China Behorde Januar 1912Frankreich Frankreich Banque de France Aktiengesellschaft Frankreich Januar 1800Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich Bank of England Behorde Juli 1694Hongkong Hongkong Hong Kong Monetary Authority Behorde April 1993Italien Italien Banca d Italia Anstalt des offentlichen Rechts August 1893Japan Japan Bank of Japan Behorde Oktober 1882Kanada Kanada Bank of Canada Behorde Marz 1935Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Federal Reserve System Aktiengesellschaft Vereinigte Staaten Dezember 1913 Aktiengesellschaften befinden sich im Mehrheitsbesitz des Staates Behorden sind meist dem Finanzministerium unterstellt Zentralbanken in ZentralverwaltungswirtschaftenIn Zentralverwaltungswirtschaften ubernahm ublicherweise das Monobankensystem die Funktionen einer Zentralbank Gemass sozialistischen Programmen wurde das Geld und Kreditwesen weitgehend monopolisiert Ein Monobankensystem besteht aus einer Zentralbank die Staatsbank genannt wird und in der Regel dem Finanzministerium und den obersten Planungsbehorden direkt unterstellt ist und einigen wenigen ihr direkt untergeordneten Geschaftsbanken Durch das Monobanksystem wurden die Staatsunternehmen mit Verrechnungsgeld und die Haushalte mit Bargeld versorgt Das Monopolbankensystem ubernahm auch Aufgaben die uber die einer Zentralbank hinausgehen Es war dafur zustandig die durch den Zentralplan vorgesehenen Kreditmittel an die Unternehmen zu verteilen den internationalen Zahlungsverkehr samt Aussenhandelsfinanzierung und Devisengeschaften abzuwickeln und die Ersparnisse der Bevolkerung zu sammeln und an das Finanzministerium weiterzuleiten Wirtschaftliche AspekteIhre Ziele der Geld und Wahrungspolitik setzen die Zentralbanken unmittelbar um indem sie mit den Geschaftsbanken Geschafte auf dem Geld Kapital Kredit oder Devisenmarkt abschliessen Diese Geschafte werden Instrumente Instrumentarium oder Massnahmen genannt und sind uberwiegend bis auf die Mindestreservepolitik ohne Kontrahierungszwang fur die Geschaftsbanken versehen Mittelbar dienen moralische Appelle auch an alle anderen Wirtschaftssubjekte zur Umsetzung der Ziele Das Instrumentarium muss drei Eigenschaften aufweisen Flexibel jede Massnahme muss kurzfristig je nach der Marktentwicklung ohne grosseren Verzogerungseffekt einsetzbar sein Einer Erhohung des Zinsniveaus beispielsweise kann sofort durch eine Senkung der Mindestreserven begegnet werden und umgekehrt Repetierbar Massnahmen mussen jederzeit wiederholbar eingesetzt werden konnen Massnahmen wie beispielsweise die Offenmarktpolitik konnen unbegrenzt wiederholt werden wie beispielsweise die Wertpapierkaufprogramme des Eurosystems Reversibel auch das Gegenteil einer Massnahme muss moglich sein Ein Kassageschaft in Devisen ist als Kauf oder Verkauf moglich ein Pensionsgeschaft wird durch eine Ruckkaufvereinbarung wieder ruckgangig gemacht Massnahmen die auf freiwilliger Kontrahierung der Geschaftsbanken mit ihrer Zentralbank beruhen wirken eher bei restriktiver Geld und Wahrungspolitik als bei expansiver Die einzige auf Kontrahierungszwang aufbauende Massnahme der Mindestreservepolitik wirkt sofort sowohl restriktiv als auch expansiv Nach Ulrich Bindseil ist das ubliche Verstandnis der Zentralbanken zu uberprufen denn der Begriff gelte als schwer definierbar die Schwedische Reichsbank und die Bank of England gelten ihm zufolge als erste richtige Zentralbanken fruhe Zentralbanken hatten kein gesamtgesellschaftliches Mandat und keine offentliche Funktion den fruhen Banken fehlte das Zentralbank Verstandnis sie hatten sich langsam aus den Geschaftsbanken entwickelt das heutige Hauptmerkmal der Zentralbanken Lender of Last Resort zu sein habe sich erst spat entwickelt Im Unterschied dazu sieht Bindseil drei charakteristische Eigenschaften aller Zentralbanken Ausgabe von Geld staatliches Monopol gesamtgesellschaftliche Ziele englisch public policy Kritik am Zentralbankkonzept Kritiker meinen das geltende Mischgeld Bankensystem an dem Geschaftsbanken und eine Zentralbank beteiligt sind fuhre zu schlechteren Ergebnissen hinsichtlich Geldwertstabilitat und Inflationsrate als ein Modell marktformiger Geldschopfung Nach dem marktwirtschaftlichen Modell des Mehrbankensystems ohne Zentralbank finde hingegen eine systembedingte Kontrolle der Geldschopfung statt Die gegenwartigen Beschrankungen durch Barreserven der Geschaftsbank die mit einer Auszahlung der gewahrten Kredite rechnen muss und diese Auszahlung in Form des gesetzlichen Zahlungsmittels vornehmen muss da andere Wahrungen nach dem Greshamschen Gesetz vom Markt verdrangt werden und Mindestreserve also die Menge an Zentralbankgeld die die Zentralbank den Geschaftsbanken abhangig von deren Kreditvergabe vorschreibt fuhrten zu geldmengeninduzierten Finanzkrisen weil die Zentralbank durch planwirtschaftliche Geldmengensteuerung in den Wettbewerb eingreife Der Wirtschaftswissenschaftler Kevin Dowd vertrat 1994 die Ansicht dass das Finanzsystem ohne staatliche Eingriffe stabiler sei als es in seiner jetzigen Form ist Es sei entgegen verbreiteter Annahmen in sich stabil und benotige weder einen Kreditgeber letzter Instanz noch ein staatliches Einlagensicherungs system Eine Quelle der Instabilitat im gegenwartigen System sei dass die Zentralbanken nicht genugend Signale erhalten um eine funktionierende Politik etablieren zu konnen und somit die Politik die tatsachlich umgesetzt wird schadliche Auswirkungen nach sich zieht Als Beispiel nennt er das Federal Reserve System das in den 1930er Jahren seiner Rolle als Kreditgeber letzter Instanz nicht nachkam In seinem Werk Human Action vertrat Ludwig von Mises 1949 die Auffassung dass die zyklischen Auf und Abschwunge der Wirtschaft und damit auch die Entstehung von Depressionen das Ergebnis der Senkung des Zinssatzes durch die Expansion von Krediten seitens der Banken ist Dies wird als Uberinvestitionstheorie bezeichnet Durch die damit zusatzlich zur Verfugung stehenden Kredite werde versucht die Konjunktur kunstlich zu beleben Von Mises sieht die Gefahr dass dadurch Kredite in Wirtschaftszweige und Geschafte fliessen die vor der Senkung des Zinssatzes als unrentabel erschienen Er vertritt die Ansicht dass die so angekurbelte Wirtschaft fruher oder spater zusammenbrechen musse Die Krediterweiterungspolitik von Banken sei somit eine Fehlleitung der Unternehmenstatigkeit Von Mises kommt zu dem Ergebnis dass periodisch wiederkehrende Wirtschaftskrisen nur zu verhindern seien wenn man auf die Ankurbelung der Wirtschaft durch die Bankpolitik verzichten wurde Vielmehr sollte der Zinsfuss durch den Marktmechanismus geregelt werden Friedrich August von Hayek wie Mises ein Vertreter der Osterreichischen Schule sah 1976 den Grund fur die Instabilitat der Wirtschaft darin dass eine expansive Geldpolitik zu Investitionen in an sich unrentable Projekte fuhrt die fruher oder spater bereinigt werden mussen In einer spateren Schaffensperiode machte er als Ursache fur die expansive Geldpolitik aus dass die Verfugbarkeit des Geldes nicht durch die Marktentwicklung bestimmt sondern durch die Zentralbanken reguliert wird Hayek fordert die Aufgaben der Zentralbanken in private Hande zu geben und zu dezentralisieren Ein solches System wird als Free Banking bezeichnet Der Zinssatz wurde dann wie jeder andere Preis durch die Nachfrage und das Angebot nach Geld auf dem Markt bestimmt werden Selbst unter den Laissez faire Befurwortern ist nur eine Minderheit fur die Realisierung eines Free Banking Siehe auchGeldtheorie PrivatnotenbankLiteraturMajorie Deane Robert Pringle The Central Banks Viking New York NY u a 1995 ISBN 0 670 84823 9 Nils Herger Wie funktionieren Zentralbanken Geld und Wahrungspolitik verstehen Springer Gabler Wiesbaden 2016 ISBN 978 3 658 07875 1 Patrick Honohan The Central Bank as Crisis Manager Peterson Institute for International Economics Washington 2024 ISBN 978 0 88132 753 3 Dieter Lindenlaub Auf der Suche nach einem Instrumentarium zur Kontrolle der Geldschopfung Notenbank und Banken in Deutschland im ersten Drittel des 20 Jahrhunderts In Bankhistorisches Archiv 26 2000 ISSN 0341 6208 S 117 151 Manfred Pohl Die Geschichte der Nationalbank fur Deutschland In Bankhistorisches Archiv 7 1981 S 16 49 Christopher J Waller Carl E Walsh Central Bank Independence Economic Behavior and Optimal Term Lengths In The American Economic Review Bd 86 Nr 5 Dez 1996 ISSN 0002 8282 S 1139 1153 Joscha Wullweber Zentralbankkapitalismus suhrkamp Berlin 2021 ISBN 978 3 518 12747 6 EinzelnachweiseSpringer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Gabler Kompakt Lexikon Wirtschaft 2013 S 499 Gerhard Muller Josef Loffelholz Hrsg Bank Lexikon Handworterbuch fur das Bank und Sparkassenwesen 1983 Sp 1589 Karl Heinrich Rau Lehrbuch der politischen Okonomie Volkswirtschaftslehre Band 1 1855 S 387 Christopher Collins The Oxford Encyclopedia of Economic History Volume 3 Banking Middle Ages and Early Modern Period Oxford University Press 2012 S 223 Ginette Kurgan van Hentenryk Banking Trade and Industry Europe America and Asia from the Thirteenth to the Twentieth Century Cambridge University Press 1997 S 39 Sina Rauschenbach Judentum fur Christen Vermittlung und Selbstbehauptung Menasseh ben Israels in den gelehrten Debatten des 17 Jahrhunderts S 24 Neil Irwin The Alchemists Inside the secret world of central bankers 2013 S 26 Encyclopaedia Britannica vol 3 1962 S 43 Hans Joachim Arndt Politik und Sachverstand im Kreditwahrungswesen 1963 S 86 Discover Hong Kong Money abgerufen am 10 Oktober 2013 Arun Ghosh Dilemmas of the Reserve Bank of India in Economic and Political Weekly Vol 31 No 26 29 Juni 1996 S 1643 abgerufen am 8 Dezember 2009 Michael Heine Hansjorg Herr Die Europaische Zentralbank 2004 S 58 f Deutsche Bundesbank Rundschreiben 12 2006 vom 5 April 2005 Einstellung der automatisierten Abwicklung des Wechselgeschafts zum Jahresende 2006 S 1 Guido Toussaint Das Recht des Zahlungsverkehrs im Uberblick 2020 o S Otmar Issing Einfuhrung in die Geldpolitik 5 Auflage Vahlen Verlag Munchen 1993 S 7 Otmar Issing Einfuhrung in die Geldpolitik 5 Auflage Vahlen Verlag Munchen 1993 S 8 Manfred Borchert Geld und Kredit Einfuhrung in die Geldtheorie und Geldpolitik Verlag Oldenbourg Wien 2001 S 275 f Otmar Issing Einfuhrung in die Geldpolitik 5 Auflage Vahlen Verlag Munchen 1993 S 8 9 Otmar Issing Einfuhrung in die Geldpolitik 5 Auflage Vahlen Verlag Munchen 1993 S 9 Horst Siebert Aussenwirtschaft Lucius amp Lucius Verlagsgesellschaft Stuttgart 2008 S 82 Hans Joachim Jarchow Theorie amp Praxis des Geldes 11 Auflage S 304 310 Ralph Anderegg Grundzuge der Geldtheorie und Geldpolitik 2007 S 276 Britta Jelinek Manfred Hannich Wege zur effizienten Finanzfunktion in Kreditinstituten 2009 S 59 Bundeszentrale fur politische Bildung Zinspolitik Abgerufen am 2 Dezember 2009 Hans Rudolf Peters Wirtschaftspolitik 3 Auflage Verlag Oldenbourg 2000 S 118 Walter A S Koch Grundlagen der Wirtschaftspolitik Verlag UTB Stuttgart 2008 S 195 Christoph Ruiner Offenmarktgeschafte des ESZB In Ludwig Gramlich Peter Gluchowski et al Hrsg Gabler Banklexikon Bank Borse Finanzierung 15 Auflage Springer Gabler Wiesbaden 2019 ISBN 978 3 658 26757 5 S 1496 Lothar Wildmann Makrookonomie Geld und Wahrung 2007 S 145 Kai W Holtmann Institutionenokonomische Fundierung effizienter Geldpolitik 1 Auflage Verlag Gabler 2004 S 117 Manfred Borchert Geld und Kredit Einfuhrung in die Geldtheorie und Geldpolitik Verlag Oldenbourg Wien 2001 S 264 Hans Joachim Jarchow Theorie und Politik des Geldes 11 Auflage Verlag Vandenhoeck und Ruprecht Gottingen 2003 S 326 Europaische Zentralbank Die zwei Saulen der geldpolitischen Strategie der EZB in Monatsbericht Juli 2000 S 43 ff Europaische Zentralbank Aufgaben Abgerufen am 10 Juni 2018 Thorsten Beckers Elche Aufgaben Mua Eine Zentralbank Wahrnehmen Historische Erfahrungen Und Europaische Perspektiven 15 Wissenschaftliches Kolloquium Am 7 November 2002 Auf Einladung Der Stiftung Geld Und Wahrun Franz Steiner Verlag 2004 ISBN 978 3 515 08510 6 com ph abgerufen am 30 Mai 2020 Lothar Wildmann Makrookonomie Geld und Wahrung 2007 S 125 Manfred Borchert Geld und Kredit Einfuhrung in die Geldtheorie und Geldpolitik Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2003 S 3 Europaische Zentralbank Monatsbericht November 2002 Memento vom 14 Juli 2011 im Internet Archive S 55 Website der Deutschen Bundesbank Abgerufen am 8 Dezember 2009 Marcello D Amato Barbara Pistoresi Francesco Salsano On the determinants of Central Bank independence in open economies in International Journal of Finance amp Economics Volume 14 Issue 2 April 2009 S 107 119 S 116 Roger Kranz Seigniorage Begriffe und empirische Befunde Wettenberg 1999 2 Aufl S 27 Wolfgang Gerke Hrsg Handworterbuch des Bank und Finanzwesens 1995 S 1466 Josef Isensee Paul Kirchhof Hrsg Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Band 5 2007 S 360 Ulrich Bindseil Central Banking before 1800 A Rehabilitation Oxford University Press 2019 ISBN 978 0 19 258992 7 com ph abgerufen am 31 Mai 2020 Manfred Borchert Geld und Kredit Einfuhrung in Geldtheorie und Geldpolitik S 70 f Kevin Dowd Homepage Memento des Originals vom 28 August 2010 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 W E Jackson Southern Economic Journal Vol 60 No 4 April 1994 S 1078 1080 Kevin Dowd Laissez faire Banking Routledge New York 1993 S 74 ff Ludwig von Mises Human Action A Treatise on Economics PDF 3 4 MB In The Ludwig von Mises Institute Auburn Alabama 1998 S 570 abgerufen am 8 Dezember 2009 Ludwig von Mises Die Ursachen der Wirtschaftskrise PDF 208 kB In Verlag von J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1931 S 11 14 abgerufen am 8 Dezember 2009 Friedrich August von Hayek Denationalisation of Money Institute of Economics Affairs London 1976 Kevin Dowd Experience of Free Banking Routledge London 1992 S 4 Friedrich August von Hayek The Denationalization of Money An Analysis of the Theory and Practice of Concurrent Currencies in Stephen Kresge The Collected Works of F A Hayek Vol VI Good Money Part II The Standard The University of Chicago Press Routledge London 1999 S 200 207 Melvin W Reder Economics The Culture of a Controversial Science The University of Chicago Press 1999 ISBN 0 226 70609 5 S 253 Normdaten Sachbegriff GND 4042669 5 GND Explorer lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

Neueste Artikel
  • Juni 21, 2025

    Mikroökonomie

  • Juni 24, 2025

    Mittäter

  • Juni 21, 2025

    Mittelpleistozän

  • Juni 21, 2025

    Mittelpaläolithikum

  • Juni 22, 2025

    Mittelschlächtig

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.