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Häusliche Pflege

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Dieser Artikel beschreibt die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen, privaten Umgebung. Zur Fachzeitschrift siehe Häusliche Pflege (Zeitschrift).
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung. Häusliche Pflege wird sowohl von professionellen Pflegekräften im Rahmen der Ambulanten Pflege als auch ehrenamtlich von Familienangehörigen (pflegende Angehörige) oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld der pflegebedürftigen Person ohne pflegerische Ausbildung geleistet.

Die häusliche Pflege im familiären Umfeld wird von vielen pflegebedürftigen Personen gegenüber einer stationären Pflege in einem Heim bevorzugt, um sich so lange wie möglich Lebensqualität und Selbstbestimmtheit in der gewohnten Umgebung zu erhalten.

Allgemeines

Bei Pflegebedürftigkeit ist die Pflege durch Familienangehörige in der häuslichen Umgebung in Deutschland am häufigsten. Da die Pflege und Betreuungsarbeit zumeist von Frauen ausgeübt wird, hat sie bedeutende Implikationen für die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und begünstigt Konstellationen, in denen Männer für die Erwerbs- und Frauen für die Reproduktionsarbeiten zuständig sind. Besonders belastet sind Erwerbstätige, deren Eltern oder Schwiegereltern pflegebedürftig werden, solange noch junge Kinder im Haushalt leben; dieses Szenario betrifft insbesondere solche Paare, die ihre Kinder spät im Leben bekommen. Das in Deutschland, Österreich und der Schweiz übliche Modell der Betreuungsarbeit wird daher dem konservativen Wohlfahrtsstaat zugeordnet.

Häusliche Pflege findet oft auch in Zusammenarbeit mit professionellen Pflegekräften statt, die gegebenenfalls Angehörige anleiten, Ratschläge geben und bei der Abwicklung der Formalitäten mit dem Kostenträger helfen können. Häufig sind in diesem Feld auch informelle Helfende zu beobachten, d. h. Personen, die nicht aus verwandtschaftlicher Verpflichtung heraus Unterstützung und Hilfe leisten, z. B. Nachbarn und ehrenamtlich tätige Hilfsvereine. Auch sie müssen bei der Pflegeplanung der professionellen Dienste einbezogen sein. Erich Grond spricht z. B. bei der Betreuung von an Demenz erkrankten Personen von fünf Säulen, die deren Versorgung aufrechterhalten und aufeinander angewiesen sind. Das „Essen auf Rädern“ und sozialarbeiterische Tätigkeiten sind solche ergänzenden Komponenten einer Versorgung zuhause.

Ein sozialpolitisches Problem stellt seit den 1990er Jahren die Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen als ergänzende Unterstützung der Angehörigen dar. Diese Beschäftigungsverhältnisse bewegen sich mitunter in einer rechtlichen Grauzone oder sind illegal. Seit dem 1. Mai 2004 ist es im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit auch osteuropäischen Firmen gestattet, Pflege- und Haushaltshilfen u. a. nach Deutschland zu entsenden. Der so ermöglichte Anstieg der Arbeitsmigration betrifft fast ausschließlich Frauen, die in den Zielländern Betreuungs- und Haushaltsaufgaben übernehmen, während ihre eigenen Kinder in den Heimatländern zurückbleiben und dort von Verwandten oder gegen Bezahlung betreut werden. Diese staatenübergreifende Umverteilung von Care-Arbeit wird als globale Betreuungskette bezeichnet.

Ambulante Pflege

→ Hauptartikel: Ambulante Pflege

Wird die häusliche Pflege vollständig von ambulanten Pflegediensten beziehungsweise einer Sozialstation oder einzelnen Pflegekräften auf beruflicher Basis (Individualpflege) übernommen, handelt es sich um Ambulante Pflege. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Ambulante Pflege werden als Pflegesachleistungen von der Pflegeversicherung erstattet, häusliche Krankenpflege dagegen von der Krankenversicherung.

Wirtschaftliche und rechtliche Situation in Deutschland

Kostenübernahme

Ist häusliche Pflege erforderlich, können in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Es muss eine mindestens sechsmonatige Pflegebedürftigkeit vorliegen.

Dagegen ist die häusliche Krankenpflege in Deutschland eine Leistung der Krankenversicherung, die die im akuten Krankheitsfall erforderliche ambulante Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. Sie wird erbracht, wenn das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert werden soll, um eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist. Die Anspruchsdauer für die ambulante Krankenpflege beträgt in der Regel vier Wochen je Krankheitsfall.

Sozialrechtliche Situation

In Deutschland hat die häusliche Pflege im Recht der Pflegeversicherung (SGB XI) wie im Sozialhilferecht (SGB XII) Vorrang vor der stationären Pflege. Pflegebedürftige Personen haben, wenn sie mindestens erheblich pflegebedürftig sind, Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung oder dem Sozialhilfeträger; an Demenz erkrankte Personen und Behinderte können schon bei geringerer Pflegebedürftigkeit Leistungsansprüche haben. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder sonstige Privatpersonen zahlt die Pflegekasse oder der Sozialhilfeträger ein pauschales Pflegegeld an die pflegebedürftige Person, die in dessen Verwendung frei ist. Wird professionelle Pflege in Anspruch genommen, übernimmt der Sozialleistungsträger die Kosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen (sogenannte Pflegesachleistung), welche höher liegen als das Pflegegeld. Die beiden Leistungsarten können miteinander kombiniert werden, d. h. das Pflegegeld wird nach § 38 SGB XI um den Prozentsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. Auch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson kommen in Betracht.

Ist dagegen eine medizinische Behandlungspflege erforderlich, ist der Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch die Krankenversicherung vorrangig.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden ehrenamtliche Pflegepersonen rentenversichert. Sie können sich daneben innerhalb bestimmter Fristen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Ehrenamtlich Pflegende können auch Pflegekurse in Anspruch nehmen.

Leistungsbezieher, die am Stichtag 31. März 1995 einen Anspruch auf Pflegegeld nach § 69 Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) hatten, erhalten ein sogenanntes Besitzstandspflegegeld.

Arbeitsrechtliche Situation

Bei häuslicher Pflege im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses gilt für die Pflegekraft das deutsche Arbeitsrecht.

Das Prinzip der 24-Stunden-Pflege, bei dem eine Pflegekraft mit der zu betreuenden Person in einer Wohnung lebt, gewinnt dabei in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Ende Juni 2021 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass sämtliche Arbeitsstunden sowie Bereitschaftszeiten mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten sind, unabhängig von den Arbeitszeitfestlegungen des Beschäftigungsvertrages. Die Herkunft der Pflegekraft und die Person des Arbeitsvertragspartners sind dabei nicht ausschlaggebend (Aktenzeichen 5 AZR 505/20). Bereits im Jahr 2020 hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im selben Fall ähnlich entschieden (Aktenzeichen 21 Sa 1900/19). Die Gewerkschaft ver.di kritisiert das 24-Stunden-System als „systematische[m]n Gesetzesbruch“.

Situation in Österreich

In Österreich wird die häusliche Pflege durch das Hausbetreuungsgesetz geregelt. Hier kann neben dem Pflegegeld auch eine Förderung für die 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause beantragt werden.

Siehe auch

  • 24-Stunden-Betreuung
  • Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
  • Spitex (Schweiz)
  • Home Care (Konzept)
  • Young Carers
  • Betreutes Wohnen, Pflegeheim, Seniorengenossenschaft
  • Pflegetagebuch

Literatur

  • Bernhard Mann: Problemlagen in der häuslichen Pflege. Wirkungsaspekte der Neuregelung zum Sozialgesetzbuch V. In: Deutsche Hochschulschriften, Band 509. Hänsel-Hohenhausen, Egelsbach / Frankfurt / Washington 1994.
  • Corinna Schöps: Wenn die Eltern älter werden. In: Zeit-Magazin. 23. Mai 2018 (zeit.de [abgerufen am 15. Juni 2018]). 
  • Gesine Arnold (Pseudonym): Die letzte große Last. In: taz.de. 6. Juli 2019, abgerufen am 9. Juli 2019. 
  • Verena Rossow: Der Preis der Autonomie. Wie sorgende Angehörige Live-in-Arbeitsverhältnisse ausgestalten. Budrich Academic Press, Opladen / Berlin 2021, ISBN 978-3-96665-021-2, doi:10.3224/96665021, JSTOR:j.ctv1prssr2 (331 S., budrich.de [PDF; 5,0 MB; abgerufen am 23. Dezember 2021] Hochschulschrift, Creative Commons Lizenz Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)). 
  • Burkhard Straßmann: Entlastung? Großes Fragezeichen. In: Die Zeit. Nr. 53, 2016 (zeit.de). 

Weblinks

  • Pflege-Ratgeber des VDK, 2012. pflege-geht-jeden-an.de
  • Pflegen zuhause – Ratgeber für die häusliche Pflege (Memento vom 20. August 2007 im Internet Archive; PDF; 3,6 MB) Bundesministerium für Gesundheit, 2010.
  • S3-Leitlinie: Pflegende Angehörige, AWMF-Registernummer 053/006; Volltext (Memento vom 16. Juli 2010 im Internet Archive) uni-duesseldorf.de, Stand 03/2005
  • Situation und Bedarfe von Familien mit mittel- und osteuropäischen Haushaltshilfen (moH) (PDF; 2 MB) dip.de

Einzelnachweise

  1. Jeannette Otto: Kinder- und Elternpflege: Wer kümmert sich? In: Die Zeit, Nr. 28/2017.
  2. Dorothee Frings: Sexistisch-ethnische Segregation der Pfege- und Hausarbeit im Zuge der EU-Erweiterung. In: Karin Böllert, Catrin Heite (Hrsg.): Sozialpolitik als Geschlechterpolitik. 1. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, S. 81–104. 
  3. Fünfter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft. Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen. (PDF) Sachverständigenkommission an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, August 2015, S. 30, abgerufen am 8. August 2019. 
  4. Pressemitteilung zum Urteil 5 AZR 505/20. bundesarbeitsgericht.de, 24. Juni 2021; abgerufen am 9. September 2021
  5. Arbeitsschutzgesetze gelten für alle. In: ver.di Publik, 5/2021, S. 11.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 16:38

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Dieser Artikel beschreibt die Versorgung pflegebedurftiger Menschen in ihrer hauslichen privaten Umgebung Zur Fachzeitschrift siehe Hausliche Pflege Zeitschrift Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Hausliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedurftiger Menschen ausserhalb von teil oder vollstationaren Einrichtungen in ihrer hauslichen Umgebung Hausliche Pflege wird sowohl von professionellen Pflegekraften im Rahmen der Ambulanten Pflege als auch ehrenamtlich von Familienangehorigen pflegende Angehorige oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld der pflegebedurftigen Person ohne pflegerische Ausbildung geleistet Pflege im hauslichen Umfeld Die hausliche Pflege im familiaren Umfeld wird von vielen pflegebedurftigen Personen gegenuber einer stationaren Pflege in einem Heim bevorzugt um sich so lange wie moglich Lebensqualitat und Selbstbestimmtheit in der gewohnten Umgebung zu erhalten AllgemeinesBei Pflegebedurftigkeit ist die Pflege durch Familienangehorige in der hauslichen Umgebung in Deutschland am haufigsten Da die Pflege und Betreuungsarbeit zumeist von Frauen ausgeubt wird hat sie bedeutende Implikationen fur die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und begunstigt Konstellationen in denen Manner fur die Erwerbs und Frauen fur die Reproduktionsarbeiten zustandig sind Besonders belastet sind Erwerbstatige deren Eltern oder Schwiegereltern pflegebedurftig werden solange noch junge Kinder im Haushalt leben dieses Szenario betrifft insbesondere solche Paare die ihre Kinder spat im Leben bekommen Das in Deutschland Osterreich und der Schweiz ubliche Modell der Betreuungsarbeit wird daher dem konservativen Wohlfahrtsstaat zugeordnet Hausliche Pflege findet oft auch in Zusammenarbeit mit professionellen Pflegekraften statt die gegebenenfalls Angehorige anleiten Ratschlage geben und bei der Abwicklung der Formalitaten mit dem Kostentrager helfen konnen Haufig sind in diesem Feld auch informelle Helfende zu beobachten d h Personen die nicht aus verwandtschaftlicher Verpflichtung heraus Unterstutzung und Hilfe leisten z B Nachbarn und ehrenamtlich tatige Hilfsvereine Auch sie mussen bei der Pflegeplanung der professionellen Dienste einbezogen sein Erich Grond spricht z B bei der Betreuung von an Demenz erkrankten Personen von funf Saulen die deren Versorgung aufrechterhalten und aufeinander angewiesen sind Das Essen auf Radern und sozialarbeiterische Tatigkeiten sind solche erganzenden Komponenten einer Versorgung zuhause Ein sozialpolitisches Problem stellt seit den 1990er Jahren die Beschaftigung auslandischer Haushaltshilfen als erganzende Unterstutzung der Angehorigen dar Diese Beschaftigungsverhaltnisse bewegen sich mitunter in einer rechtlichen Grauzone oder sind illegal Seit dem 1 Mai 2004 ist es im Rahmen der EU Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit auch osteuropaischen Firmen gestattet Pflege und Haushaltshilfen u a nach Deutschland zu entsenden Der so ermoglichte Anstieg der Arbeitsmigration betrifft fast ausschliesslich Frauen die in den Ziellandern Betreuungs und Haushaltsaufgaben ubernehmen wahrend ihre eigenen Kinder in den Heimatlandern zuruckbleiben und dort von Verwandten oder gegen Bezahlung betreut werden Diese staatenubergreifende Umverteilung von Care Arbeit wird als globale Betreuungskette bezeichnet Ambulante Pflege Hauptartikel Ambulante Pflege Wird die hausliche Pflege vollstandig von ambulanten Pflegediensten beziehungsweise einer Sozialstation oder einzelnen Pflegekraften auf beruflicher Basis Individualpflege ubernommen handelt es sich um Ambulante Pflege Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Ambulante Pflege werden als Pflegesachleistungen von der Pflegeversicherung erstattet hausliche Krankenpflege dagegen von der Krankenversicherung Wirtschaftliche und rechtliche Situation in DeutschlandKostenubernahme Ist hausliche Pflege erforderlich konnen in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden Es muss eine mindestens sechsmonatige Pflegebedurftigkeit vorliegen Dagegen ist die hausliche Krankenpflege in Deutschland eine Leistung der Krankenversicherung die die im akuten Krankheitsfall erforderliche ambulante Grund und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Sie wird erbracht wenn das Ziel der arztlichen Behandlung gesichert werden soll um eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder wenn Krankenhausbehandlung geboten aber nicht ausfuhrbar ist Die Anspruchsdauer fur die ambulante Krankenpflege betragt in der Regel vier Wochen je Krankheitsfall Sozialrechtliche Situation In Deutschland hat die hausliche Pflege im Recht der Pflegeversicherung SGB XI wie im Sozialhilferecht SGB XII Vorrang vor der stationaren Pflege Pflegebedurftige Personen haben wenn sie mindestens erheblich pflegebedurftig sind Leistungsanspruche gegenuber der Pflegeversicherung oder dem Sozialhilfetrager an Demenz erkrankte Personen und Behinderte konnen schon bei geringerer Pflegebedurftigkeit Leistungsanspruche haben Bei hauslicher Pflege durch Angehorige oder sonstige Privatpersonen zahlt die Pflegekasse oder der Sozialhilfetrager ein pauschales Pflegegeld an die pflegebedurftige Person die in dessen Verwendung frei ist Wird professionelle Pflege in Anspruch genommen ubernimmt der Sozialleistungstrager die Kosten bis zu bestimmten Hochstbetragen sogenannte Pflegesachleistung welche hoher liegen als das Pflegegeld Die beiden Leistungsarten konnen miteinander kombiniert werden d h das Pflegegeld wird nach 38 SGB XI um den Prozentsatz vermindert in dem der Pflegebedurftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat Auch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln wohnumfeldverbessernde Massnahmen sowie Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson kommen in Betracht Ist dagegen eine medizinische Behandlungspflege erforderlich ist der Anspruch auf hausliche Krankenpflege durch die Krankenversicherung vorrangig Unter bestimmten Voraussetzungen werden ehrenamtliche Pflegepersonen rentenversichert Sie konnen sich daneben innerhalb bestimmter Fristen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern Ehrenamtlich Pflegende konnen auch Pflegekurse in Anspruch nehmen Leistungsbezieher die am Stichtag 31 Marz 1995 einen Anspruch auf Pflegegeld nach 69 Bundessozialhilfegesetzes BSHG hatten erhalten ein sogenanntes Besitzstandspflegegeld Arbeitsrechtliche Situation Bei hauslicher Pflege im Rahmen eines Angestelltenverhaltnisses gilt fur die Pflegekraft das deutsche Arbeitsrecht Das Prinzip der 24 Stunden Pflege bei dem eine Pflegekraft mit der zu betreuenden Person in einer Wohnung lebt gewinnt dabei in der Praxis zunehmend an Bedeutung Ende Juni 2021 entschied das Bundesarbeitsgericht dass samtliche Arbeitsstunden sowie Bereitschaftszeiten mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu verguten sind unabhangig von den Arbeitszeitfestlegungen des Beschaftigungsvertrages Die Herkunft der Pflegekraft und die Person des Arbeitsvertragspartners sind dabei nicht ausschlaggebend Aktenzeichen 5 AZR 505 20 Bereits im Jahr 2020 hatte das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg im selben Fall ahnlich entschieden Aktenzeichen 21 Sa 1900 19 Die Gewerkschaft ver di kritisiert das 24 Stunden System als systematische m n Gesetzesbruch Situation in OsterreichIn Osterreich wird die hausliche Pflege durch das Hausbetreuungsgesetz geregelt Hier kann neben dem Pflegegeld auch eine Forderung fur die 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause beantragt werden Siehe auch24 Stunden Betreuung Betreuung in hauslicher Gemeinschaft Spitex Schweiz Home Care Konzept Young Carers Betreutes Wohnen Pflegeheim Seniorengenossenschaft PflegetagebuchLiteraturBernhard Mann Problemlagen in der hauslichen Pflege Wirkungsaspekte der Neuregelung zum Sozialgesetzbuch V In Deutsche Hochschulschriften Band 509 Hansel Hohenhausen Egelsbach Frankfurt 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