Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

In Deutschland wirkt sich die Erziehung von Kindern in zweierlei Hinsicht auf die gesetzlichen Rentenanwartschaften aus

Berücksichtigungszeit

  • Startseite
  • Berücksichtigungszeit
Berücksichtigungszeit
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

In Deutschland wirkt sich die Erziehung von Kindern in zweierlei Hinsicht auf die gesetzlichen Rentenanwartschaften aus. Unmittelbar rentensteigend als Kindererziehungszeit und als Anwartschaftserhaltungszeit in Form der Kinderberücksichtigungszeit. Kinderberücksichtigungszeiten wirken sich indirekt auf andere rentenrechtliche Zeiten aus und führen zu einer günstigeren Bewertung, beispielsweise bei der Berechnung von Wartezeiten, die zu einem früheren abschlagsfreien Altersrenteneintritt führen können.

Eine Berücksichtigungszeit bezeichnet eine rentenrechtliche Zeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland, geregelt in § 57 SGB VI. Sie wurde 1992 in das System der GRV eingeführt. Berücksichtigungszeiten werden von einem Rentenversicherungsträger bindend festgestellt. Diese sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag (Kinderberücksichtigungszeit).

Vom 1. Januar 1992 bis zum 31. März 1995 gab es zudem Berücksichtigungszeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen (Pflegeberücksichtigungszeit). Diese wurde 1995 im Zuge der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung wieder abgeschafft.

Berücksichtigungszeiten haben keine besondere rentenrechtliche Wirkung. Sie erhöhen nicht unmittelbar die Rentenleistung, sondern bestenfalls mittelbar (im Gegensatz zu Beitrags-/ oder Kindererziehungszeiten). Berücksichtigungszeiten erfüllen vielmehr den Zweck, die rentenrechtlichen Wartezeiten zu erfüllen bzw. Anwartschaften über den Zeitraum ihrer Wirksamkeit zu erhalten. Daneben führen sie gegebenenfalls im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung zu einer günstigeren Bewertung der beitragsfreien Zeiten. Dies soll rentenrechtliche Nachteile derer, die ein Kind aufzogen und daher nicht arbeiteten und deshalb keine Beiträge entrichteten, ausgleichen.

Zuschreiben von Kinderberücksichtigungszeiten

Dauer von Kinderberücksichtigungszeiten

In der Regel betragen Kinderberücksichtigungszeiten 10 Jahre, berechnet ab Geburt des Kindes. Im Gegensatz zu den Kindererziehungszeiten für mehrere Kinder verlängern sich die Zeiten nicht um die entsprechenden Perioden, sondern laufen gegebenenfalls nebeneinanderher, sodass im Effekt darauf abgestellt wird, wann das letztgeborene Kind sein 10. Lebensjahr vollendet.

z. B.

Kind geboren am Kindererziehungszeit Berücksichtigungszeit
Fred 2. März 1984 1. April 1984 bis 30. September 19861 2. März 1984 bis 1. März 1994
Lisa 24. Juli 1995 1. August 1995 bis 31. Juli 19982 24. Juli 1995 bis 23. Juli 2005
Maria + Mario 15. April 1978 1. Mai 1978 bis 30. April 19831 15. April 1978 bis 14. April 19883

Beachte:
1 Geburten bis 31. Dezember 1991 2,5 Jahre Kindererziehungszeit (pro Kind, § 249 Abs. 1 SGB VI)
2 Geburten ab 1. Januar 1992 3 Jahre Kindererziehungszeit (pro Kind)
3 Bei Mehrlingsgeburten wird diese Zeit also nicht doppelt oder auch dreifach (oder mehr) berücksichtigt

Voraussetzung für die Anerkennung von Kinderberücksichtigungszeiten

→ Hauptartikel: Kindererziehungszeit

Voraussetzungen werden insbesondere in § 57 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch geregelt. Die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr ist bei einem Elternteil eine Berücksichtigungszeit, soweit die Voraussetzungen für die Anrechnung einer Kindererziehungszeit auch in dieser Zeit vorliegen.

Ausschlussgrund Selbständigkeit

Zusätzlich sind Kinderberücksichtigungszeiten auch dann nicht anrechenbar, wenn eine (nicht geringfügige) selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde (Ausnahme: während dieser Tätigkeit wurden Pflichtbeiträge gezahlt, z. B. als versicherungspflichtiger Selbständiger oder während einer Kindererziehungszeit). Ob eine Kinderberücksichtigungszeit anrechenbar ist, wenn der Ehegatte selbständig ist, ist vom Einzelfall abhängig, da zu prüfen ist, ob eine Mitunternehmereigenschaft vorliegt. Als Selbständigkeit zählt auch die Tätigkeit als Landwirt. Der Ausschlussgrund Selbständigkeit gilt für Zeiten einer mehr als geringfügig ausgeübten selbständigen Tätigkeit nur, soweit diese Zeiten auch Pflichtbeitragszeiten sind.

Wem werden Berücksichtigungszeiten gutgeschrieben?

Es werden nur einer Person die Zeiten gutgeschrieben. Dies ist automatisch zunächst einmal die Mutter. Soll stattdessen dem Vater oder eventuell auch anderen Verwandten die Versicherungsvorteile gutgeschrieben werden, so muss dies für die Zukunft (oder 2 Monate rückwirkend) einvernehmlich von den Eltern beantragt werden.

Antrag auf Berücksichtigungszeiten für Kindererziehende

Da die Zeiten nur rückwirkend genehmigt werden, ist es sinnvoll, frühestens nach dem 10. Geburtstages des jüngsten Kindes einen Antrag auf Berücksichtigungszeiten für Kindererziehende zu stellen. Oft wird dies im Zusammenhang mit der Anrechnung der Kindererziehungszeiten beantragt, da für beide dasselbe Antragsformular verwendet wird.

Auswirkungen von Berücksichtigungszeiten

Kinderberücksichtigungszeiten zählen bei den meisten Wartezeiten und können die eigene Rente erhöhen.

Auswirkungen auf Wartezeiten

Berücksichtigungszeiten zählen für die meisten Wartezeiten dazu, unter anderem bei den Wartezeiten von 35 Jahren (Altersrente für langjährig Versicherte) und von 45 Jahren (Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Sie zählen nicht bei der allgemeinen Wartezeit. Auch bei den besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wie beispielsweise für die Erwerbsminderungsrente (36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 60 Kalendermonaten) zählen sie nicht dazu, verlängern den maßgeblichen Zeitraum jedoch, so dass durch weiter zurückliegende Zeiten eine Erfüllung möglich ist.

Auswirkungen auf die Rente

Liegen mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vor, dann werden für Kinderberücksichtigungszeiten ab dem 1. Januar 1992 unter folgenden Umständen zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben:

  • Pflichtbeiträge während der Kinderberücksichtigungszeit:
Werden während der Kinderberücksichtigungszeit Entgeltpunkte aus Pflichtbeiträgen (bspw. aus Beschäftigung) gutgeschrieben, werden zum Rentenbeginn diese Entgeltpunkte um die Hälfte (50 Prozent) aufgestockt. Die zusätzlichen Entgeltpunkte sind jedoch begrenzt auf höchstens 0,3336 pro Kalenderjahr (bzw. 0,0278 pro Kalendermonat). Durch die Aufstockung darf die Summe an Entgeltpunkten insgesamt jedoch nicht über 0,0833 pro Kalendermonat (bzw. 0,9996 pro Kalenderjahr) steigen; die zusätzlichen Punkte werden dann entsprechend (auch auf Null) begrenzt. Aufgrund der Begrenzung auf höchstens 0,0833 Entgeltpunkte pro Kalendermonat entfällt eine Aufstockung bspw. immer für die Kindererziehungszeiten, da diese bereits mit 0,0833 Entgeltpunkten pro Monat belegt sind.
  • Erziehung mehrerer Kinder unter 10 Jahren oder eine pflegebedürftigen Kindes:
Liegen die Kinderberücksichtigungszeiten mehrerer Kinder parallel (gleichzeitig Erziehung von mindestens zwei Kindern unter zehn Jahren) oder wird ein pflegebedürftiges Kind unter 18 erzogen, dann werden 0,0278 Entgeltpunkte pro Kalendermonat (bzw. 0,3336 Entgeltpunkte pro Kalenderjahr) bei Rentenbeginn gutgeschrieben. Auch hier ist eine Begrenzung auf maximal 0,0278 zusätzlichen Entgeltpunkten pro Kalendermonat und zusammen mit anderen Punkten auf insgesamt 0,0833 Entgeltpunkte pro Kalendermonat gegeben.

Diese Regelung gilt nur für Zeiten ab 1992, da für Zeiten vor 1992 die Rente nach Mindestentgeltpunkten gilt. Diese knüpft zwar nicht an die Erziehung von Kindern an, erhöht aber die Entgeltpunkte aus Zeiten mit niedrigen Beiträgen. Die Erhöhung der Beiträge für Kinderberücksichtungszeiten gilt als „Nachfolgeregelung“ der Rente nach Mindestentgeltpunkten.

Pflegeberücksichtigungszeiten

In der Zeit vom 1. Januar 1992 bis 31. März 1995 bestand die Möglichkeit, dass auf Antrag Pflegeberücksichtigungszeiten für die nicht erwerbsmäßige Pflege eines pflegebedürftigen Menschen anerkannt wurden. Pflegeberücksichtigungszeiten wurden jedoch mit Einführung der Pflichtversicherung für Pflegepersonen (§ 3 Nr. 1a SGB VI) überflüssig, sodass sie heutzutage kaum noch eine Rolle spielen. Die Antragsfrist für diese Zeiten ist abgelaufen, d. h. sogar falls eine Pflege stattgefunden hat, kann keine Pflegeberücksichtigungszeit mehr neu anerkannt werden.

Siehe auch

  • freiwillige Beiträge
  • Pflichtbeitragszeit
  • Kindererziehungszeit
  • Zurechnungszeit
  • Ersatzzeit

Weblinks

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Anrechnung/ Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung. Ratgeber zur Rente, Januar 2023, abgerufen am 16. Mai 2023. 

Einzelnachweise

  1. Ute Wiegand-Fleischhacker, Frauenbeauftragte Jahrbuch 2007 Hessen: Hilfestellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen voll ausschöpfen
  2. Horst Marburger, Werdende Mütter brauchen Geld: Mutterschutz – Erziehungsgeld – Elternzeit, Sozialleistungen für junge Familien
  3. Gesetzliche Rentenversicherung als Teil der Altersvorsorge: Grundlagen und Praxis
  4. Deutsche Rentenversicherung – Servicebroschüre (Memento des Originals vom 21. Mai 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  5. § 57 SGB VI.
  6. § 57 SGB VI.
  7. Deutsche Rentenversicherung – Servicebroschüre (Memento des Originals vom 21. Mai 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2, S. 12
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 02 Jul 2025 / 04:29

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Berücksichtigungszeit, Was ist Berücksichtigungszeit? Was bedeutet Berücksichtigungszeit?

In Deutschland wirkt sich die Erziehung von Kindern in zweierlei Hinsicht auf die gesetzlichen Rentenanwartschaften aus Unmittelbar rentensteigend als Kindererziehungszeit und als Anwartschaftserhaltungszeit in Form der Kinderberucksichtigungszeit Kinderberucksichtigungszeiten wirken sich indirekt auf andere rentenrechtliche Zeiten aus und fuhren zu einer gunstigeren Bewertung beispielsweise bei der Berechnung von Wartezeiten die zu einem fruheren abschlagsfreien Altersrenteneintritt fuhren konnen Eine Berucksichtigungszeit bezeichnet eine rentenrechtliche Zeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung GRV in Deutschland geregelt in 57 SGB VI Sie wurde 1992 in das System der GRV eingefuhrt Berucksichtigungszeiten werden von einem Rentenversicherungstrager bindend festgestellt Diese sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10 Geburtstag Kinderberucksichtigungszeit Vom 1 Januar 1992 bis zum 31 Marz 1995 gab es zudem Berucksichtigungszeiten der nicht erwerbsmassigen Pflege eines Pflegebedurftigen Pflegeberucksichtigungszeit Diese wurde 1995 im Zuge der Einfuhrung der gesetzlichen Pflegeversicherung wieder abgeschafft Berucksichtigungszeiten haben keine besondere rentenrechtliche Wirkung Sie erhohen nicht unmittelbar die Rentenleistung sondern bestenfalls mittelbar im Gegensatz zu Beitrags oder Kindererziehungszeiten Berucksichtigungszeiten erfullen vielmehr den Zweck die rentenrechtlichen Wartezeiten zu erfullen bzw Anwartschaften uber den Zeitraum ihrer Wirksamkeit zu erhalten Daneben fuhren sie gegebenenfalls im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung zu einer gunstigeren Bewertung der beitragsfreien Zeiten Dies soll rentenrechtliche Nachteile derer die ein Kind aufzogen und daher nicht arbeiteten und deshalb keine Beitrage entrichteten ausgleichen Zuschreiben von KinderberucksichtigungszeitenDauer von Kinderberucksichtigungszeiten In der Regel betragen Kinderberucksichtigungszeiten 10 Jahre berechnet ab Geburt des Kindes Im Gegensatz zu den Kindererziehungszeiten fur mehrere Kinder verlangern sich die Zeiten nicht um die entsprechenden Perioden sondern laufen gegebenenfalls nebeneinanderher sodass im Effekt darauf abgestellt wird wann das letztgeborene Kind sein 10 Lebensjahr vollendet z B Kind geboren am Kindererziehungszeit BerucksichtigungszeitFred 2 Marz 1984 1 April 1984 bis 30 September 19861 2 Marz 1984 bis 1 Marz 1994Lisa 24 Juli 1995 1 August 1995 bis 31 Juli 19982 24 Juli 1995 bis 23 Juli 2005Maria Mario 15 April 1978 1 Mai 1978 bis 30 April 19831 15 April 1978 bis 14 April 19883 Beachte 1 Geburten bis 31 Dezember 1991 2 5 Jahre Kindererziehungszeit pro Kind 249 Abs 1 SGB VI 2 Geburten ab 1 Januar 1992 3 Jahre Kindererziehungszeit pro Kind 3 Bei Mehrlingsgeburten wird diese Zeit also nicht doppelt oder auch dreifach oder mehr berucksichtigt Voraussetzung fur die Anerkennung von Kinderberucksichtigungszeiten Hauptartikel Kindererziehungszeit Voraussetzungen werden insbesondere in 57 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch geregelt Die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr ist bei einem Elternteil eine Berucksichtigungszeit soweit die Voraussetzungen fur die Anrechnung einer Kindererziehungszeit auch in dieser Zeit vorliegen Ausschlussgrund Selbstandigkeit Zusatzlich sind Kinderberucksichtigungszeiten auch dann nicht anrechenbar wenn eine nicht geringfugige selbstandige Tatigkeit ausgeubt wurde Ausnahme wahrend dieser Tatigkeit wurden Pflichtbeitrage gezahlt z B als versicherungspflichtiger Selbstandiger oder wahrend einer Kindererziehungszeit Ob eine Kinderberucksichtigungszeit anrechenbar ist wenn der Ehegatte selbstandig ist ist vom Einzelfall abhangig da zu prufen ist ob eine Mitunternehmereigenschaft vorliegt Als Selbstandigkeit zahlt auch die Tatigkeit als Landwirt Der Ausschlussgrund Selbstandigkeit gilt fur Zeiten einer mehr als geringfugig ausgeubten selbstandigen Tatigkeit nur soweit diese Zeiten auch Pflichtbeitragszeiten sind Wem werden Berucksichtigungszeiten gutgeschrieben Es werden nur einer Person die Zeiten gutgeschrieben Dies ist automatisch zunachst einmal die Mutter Soll stattdessen dem Vater oder eventuell auch anderen Verwandten die Versicherungsvorteile gutgeschrieben werden so muss dies fur die Zukunft oder 2 Monate ruckwirkend einvernehmlich von den Eltern beantragt werden Antrag auf Berucksichtigungszeiten fur Kindererziehende Da die Zeiten nur ruckwirkend genehmigt werden ist es sinnvoll fruhestens nach dem 10 Geburtstages des jungsten Kindes einen Antrag auf Berucksichtigungszeiten fur Kindererziehende zu stellen Oft wird dies im Zusammenhang mit der Anrechnung der Kindererziehungszeiten beantragt da fur beide dasselbe Antragsformular verwendet wird Auswirkungen von BerucksichtigungszeitenKinderberucksichtigungszeiten zahlen bei den meisten Wartezeiten und konnen die eigene Rente erhohen Auswirkungen auf Wartezeiten Berucksichtigungszeiten zahlen fur die meisten Wartezeiten dazu unter anderem bei den Wartezeiten von 35 Jahren Altersrente fur langjahrig Versicherte und von 45 Jahren Altersrente fur besonders langjahrig Versicherte Sie zahlen nicht bei der allgemeinen Wartezeit Auch bei den besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wie beispielsweise fur die Erwerbsminderungsrente 36 Monate Pflichtbeitrage in den letzten 60 Kalendermonaten zahlen sie nicht dazu verlangern den massgeblichen Zeitraum jedoch so dass durch weiter zuruckliegende Zeiten eine Erfullung moglich ist Auswirkungen auf die Rente Liegen mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vor dann werden fur Kinderberucksichtigungszeiten ab dem 1 Januar 1992 unter folgenden Umstanden zusatzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben Pflichtbeitrage wahrend der Kinderberucksichtigungszeit Werden wahrend der Kinderberucksichtigungszeit Entgeltpunkte aus Pflichtbeitragen bspw aus Beschaftigung gutgeschrieben werden zum Rentenbeginn diese Entgeltpunkte um die Halfte 50 Prozent aufgestockt Die zusatzlichen Entgeltpunkte sind jedoch begrenzt auf hochstens 0 3336 pro Kalenderjahr bzw 0 0278 pro Kalendermonat Durch die Aufstockung darf die Summe an Entgeltpunkten insgesamt jedoch nicht uber 0 0833 pro Kalendermonat bzw 0 9996 pro Kalenderjahr steigen die zusatzlichen Punkte werden dann entsprechend auch auf Null begrenzt Aufgrund der Begrenzung auf hochstens 0 0833 Entgeltpunkte pro Kalendermonat entfallt eine Aufstockung bspw immer fur die Kindererziehungszeiten da diese bereits mit 0 0833 Entgeltpunkten pro Monat belegt sind Erziehung mehrerer Kinder unter 10 Jahren oder eine pflegebedurftigen Kindes Liegen die Kinderberucksichtigungszeiten mehrerer Kinder parallel gleichzeitig Erziehung von mindestens zwei Kindern unter zehn Jahren oder wird ein pflegebedurftiges Kind unter 18 erzogen dann werden 0 0278 Entgeltpunkte pro Kalendermonat bzw 0 3336 Entgeltpunkte pro Kalenderjahr bei Rentenbeginn gutgeschrieben Auch hier ist eine Begrenzung auf maximal 0 0278 zusatzlichen Entgeltpunkten pro Kalendermonat und zusammen mit anderen Punkten auf insgesamt 0 0833 Entgeltpunkte pro Kalendermonat gegeben Diese Regelung gilt nur fur Zeiten ab 1992 da fur Zeiten vor 1992 die Rente nach Mindestentgeltpunkten gilt Diese knupft zwar nicht an die Erziehung von Kindern an erhoht aber die Entgeltpunkte aus Zeiten mit niedrigen Beitragen Die Erhohung der Beitrage fur Kinderberucksichtungszeiten gilt als Nachfolgeregelung der Rente nach Mindestentgeltpunkten PflegeberucksichtigungszeitenIn der Zeit vom 1 Januar 1992 bis 31 Marz 1995 bestand die Moglichkeit dass auf Antrag Pflegeberucksichtigungszeiten fur die nicht erwerbsmassige Pflege eines pflegebedurftigen Menschen anerkannt wurden Pflegeberucksichtigungszeiten wurden jedoch mit Einfuhrung der Pflichtversicherung fur Pflegepersonen 3 Nr 1a SGB VI uberflussig sodass sie heutzutage kaum noch eine Rolle spielen Die Antragsfrist fur diese Zeiten ist abgelaufen d h sogar falls eine Pflege stattgefunden hat kann keine Pflegeberucksichtigungszeit mehr neu anerkannt werden Siehe auchfreiwillige Beitrage Pflichtbeitragszeit Kindererziehungszeit Zurechnungszeit ErsatzzeitWeblinksBundesministerium fur Arbeit und Soziales Anrechnung Berucksichtigung von Zeiten der Kindererziehung Ratgeber zur Rente Januar 2023 abgerufen am 16 Mai 2023 EinzelnachweiseUte Wiegand Fleischhacker Frauenbeauftragte Jahrbuch 2007 Hessen Hilfestellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die gesetzlichen Rahmenbedingungen voll ausschopfen Horst Marburger Werdende Mutter brauchen Geld Mutterschutz Erziehungsgeld Elternzeit Sozialleistungen fur junge Familien Gesetzliche Rentenversicherung als Teil der Altersvorsorge Grundlagen und Praxis Deutsche Rentenversicherung Servicebroschure Memento des Originals vom 21 Mai 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 57 SGB VI 57 SGB VI Deutsche Rentenversicherung Servicebroschure Memento des Originals vom 21 Mai 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 S 12Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

Neueste Artikel
  • Juni 24, 2025

    Wärmeenergie

  • Juni 25, 2025

    Wärmedämmverbundsystem

  • Juni 24, 2025

    Wärmedämmung

  • Juni 26, 2025

    Wärmedurchlasswiderstand

  • Juni 26, 2025

    Wärmedurchlasskoeffizient

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.