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Das Sakralkönigtum bezeichnet eine Vorstellung wonach der König in einem besonderen Nahverhältnis zu Gott bzw dem Göttli

Sakralkönigtum

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Sakralkönigtum
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Das Sakralkönigtum bezeichnet eine Vorstellung, wonach der König in einem besonderen Nahverhältnis zu Gott bzw. dem Göttlichen stehe. Dies manifestierte sich in vormoderner Zeit unter anderem in Vorstellungen, dass der Herrscher über Wunderkräfte verfüge. Die Erforschung dieser religiösen Vorstellung geht auf die sozialgeschichtlich orientierte Mediävistik der Annales-Schule zurück. Die These wird in der Wissenschaft kontrovers diskutiert, insbesondere auf der Basis antiker und frühmittelalterlicher Kulturen Europas wie denen der Kelten und Germanen. Darüber hinaus findet der Begriff auf weitere Kulturen des Altertums Anwendung und reicht in Form eines sakral legitimierten Königtums bis in die Frühe Neuzeit hinein. Als Gegenkonstrukt zum sakral fundierten Königsheil gilt in der historischen Forschung das Heerkönigtum.

Ideengeschichte

Vorchristliche Sakralherrschaft

In der Vormoderne waren Gesellschaftsordnungen laut dem Historiker Franz-Reiner Erkens ohne sakrale Legitimation noch gar nicht denkbar. Politik und Religion bildeten noch keine voneinander unabhängigen Sphären. Der Herrscher selbst konnte als Gott angesehen werden wie beispielsweise der Pharao im Alten Ägypten. Ein Sakralkönig konnte aber auch als Sohn oder Nachfolger eines Gottes verehrt werden. So ließ sich beispielsweise Alexander der Große als „Sohn des Zeus“ darstellen. Der Sakralherrscher konnte Oberhaupt oder Schutzherr religiöser Rituale und Kulte sein und er konnte den Fortbestand der religiös-gesellschaftlichen Ordnung sichern.

Altes Ägypten

Im Alten Ägypten galt nicht die Person des Königs selbst als göttlich, sondern nur das von ihm getragene Amt. Ägyptologen unterscheiden daher zwischen der „identitären“ und „repräsentativen Göttlichkeit“ des ägyptischen Königs. Der Pharao trat folglich hinter den vollwertigen Göttern zurück. Nach seinem Tod musste er sich wie jeder Sterbliche vor dem Jenseitsrichter Osiris verantworten. Die Hieroglyphen verschweigen auch nicht, dass der Pharao durch Mord (wie im Fall von Amenemhet) umkommen konnte. Nach altägyptischer Überzeugung habe sich der Sonnengott Amun, nachdem er die Welt geschaffen und sie gemeinsam mit den anderen Göttern regiert habe, in den Himmel zurückgezogen. Die irdische Herrschaft übertrug Amun den Pharaonen, die als seine Söhne angesehen wurden. Bei diesem Akt sollen die Pharaonen die Aufgabe erhalten haben, durch Rechtsprechung und Opferungen für die Götter die Ma’at bzw. die Gerechtigkeit nach innen durchzusetzen. Nach außen sollten sie die Verteidigung des Landes gewährleisten. In mehreren Tempeln des 2. Jahrtausends v. Chr. verkünden Inschriften folgenden Wortlaut:

„Re hat den König eingesetzt auf der Erde der Lebenden für immer und ewig, um den Menschen Recht zu sprechen, um die Götter zu befriedigen, um die Ma'at [Gerechtigkeit] entstehen zu lassen, um die Isfet [Sünde] zu vernichten.“

Seine herausragende gesellschaftliche Stellung verdankte der Pharao seiner Geburt. Ägyptische Tempel wie der Tempel des Amenophis III. zeigen Darstellungen, bei der Amun die menschliche Gestalt des späteren Pharaos annimmt und dabei mit einer irdischen Frau den König zeugt. Als Sohn des Amun oder Re, wie der Sonnengott noch im Alten Reich bezeichnet wurde, war der Herrscher in der Pflicht, den Göttern Tempel zu errichten. Sie sollten seine Nähe zu den Göttern und seine „übernatürlichen Kräfte“, etwa durch Schlachtszenen – bei denen der Pharao Feinde erschlägt – demonstrieren.

Mesopotamien

In Mesopotamien galten die Könige anders als in Ägypten nur während der Frühphase bzw. vor dem 18. Jahrhundert v. Chr. als Götter. Danach herrschte die Vorstellung ihrer göttlichen Stellvertreterschaft vor. Für das 7. Jh. v. Chr. ist beim Krönungsritual folgender Satz überliefert: „Assur selbst ist König“. Auf diese Weise sollte der Herrscher beim Regierungsantritt daran erinnert werden, dass er lediglich Diener des assyrischen Reichsgottes Assur war und ihm Rechenschaft schuldete. Die Organisation des Götterkultes, d. h. die Versorgung der Götter durch Tieropfer, nahm als Beschäftigungsfeld des Königs einen noch wichtigeren Platz ein als die Rechtsprechung und militärische Verteidigung. In seiner Funktion als höchster Priester garantierte der assyrische König das Wohlergehen des Volkes. Aus der Spätphase der Assyrer hat sich folgende Lobpreisung erhalten:

„Seit die Götter mich wohlwollend auf den Thron meines Vaters, meines Erzeugers, hatten Platz nehmen lassen, ließ Adad seine Regengüsse los, öffnete Ea seine Quellen, wurde das Getreide fünf Ellen in seinen Ähren hoch..., brachten die Obstpflanzen die Frucht zu üppiger Entfaltung, hatte das Vieh im Gebären gelingen. Während meiner Regierung triefte die Fülle, während meiner Jahre wurde Überfluss angehäuft.“

Germanisches Sakralkönigtum?

In der Forschung wird seit längerer Zeit diskutiert, ob man von einem Sakralkönigtum bei den Germanen ausgehen kann, ohne dass bislang ein allgemeiner Konsens erzielt werden konnte. Erschwert wird eine Bewertung unter anderem durch die Quellenlage und methodische Probleme, darunter heute bedenklich erscheinende Vorstellungen der älteren Forschung (die oft stark national-konservativ geprägt war und vor allem in der Zeit des Nationalsozialismus methodisch nicht vertretbare Ansätze verfolgte) und die Schwierigkeit der Übertragbarkeit ethnologischer Modelle.

Otto Höfler hat die Existenz eines germanischen Sakralkönigtums nachdrücklich betont, was recht wirkmächtig war. Höfler ging in seinen Veröffentlichungen zur germanischen Religionsgeschichte von einem sakral fundierten germanischen Königtum aus; das Königsheil sei ein Ausdruck der angeblich göttlichen Abstammung der germanischen Könige gewesen, wobei der König nicht Gott sei, aber ein Teil des Göttlichen in ihm vorhanden sei. Allerdings wird sein Forschungsansatz inzwischen sehr kritisch betrachtet, da er später entstandene skandinavische Quellen heranzog und die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf die frühere Zeit der Germanenstämme projizierte, was methodisch kaum haltbar ist.

In der neueren Forschung wurde denn auch teils scharfe Kritik an den älteren Erklärungsmodellen geübt. Andererseits haben sakrale Elemente bei der Legitimation von Herrschaft stets eine Rolle gespielt. In diesem Sinne wird in der neueren Forschung der Unterschied zwischen diesen sakralen Herrschaftselementen und den älteren Erklärungsmodellen betont. In diesem Zusammenhang können unterschiedliche Erklärungsansätze aus ethnologischer und archäologischer (z. B. hinsichtlich der Interpretation von Grabfunden) Perspektive berücksichtigt werden.

Europäisches Mittelalter

Nach Ansicht des Historikers Franz-Reiner Erkens war das Sakralkönigtum im europäischen Mittelalter an drei zentrale Aspekte gekoppelt. Den ersten Aspekt bildet das sogenannte Gottesgnadentum d. h. die Vorstellung, dass das „Königtum von Gott geschaffen und sein Träger von Gott erwählt“ worden sei. Der zweite Aspekt wurzelt in der Vorstellung, dass der Herrscher Gottes irdischer Stellvertreter sei. Der dritte Aspekt besagt, dass der König eine „priesterähnliche Verantwortung gegenüber der ihm anvertrauten Gesellschaft“ besitze.

Sakralkönigtum unter Ottonen und Saliern

Obwohl das Sakralkönigtum bereits im karolingischen Frankenreich an Bedeutung gewonnen hatte, erlebte es erst in der spätottonischen und frühsalischen Zeit seinen Höhepunkt. Das sakrale Element der Königsherrschaft diente auch zur Rechtfertigung der sogenannten Investitur (d. h. der durch den König vollzogenen Einsetzung von Bischöfen in ihr Amt). So wies bereits der Chronist Thietmar von Merseburg mit Entschiedenheit zurück, dass Herzog Arnulf von Bayern Bischöfe einsetzte. Seiner Ansicht nach durfte nur derjenige dieses Recht ausüben, der durch die „Herrlichkeit der Weihe und der Krone über allen Sterblichen stehe“. Nur der König oder Kaiser des Reiches, keineswegs aber die Herzöge, seien nach Thietmar von Jesus Christus zu dieser Aufgabe bestimmt worden.

Bis Mitte des 11. Jahrhunderts, dem Vorabend des Investiturstreites, blieb das königliche Recht der Investitur tatsächlich noch unangefochten. Das Wesen der sakralen Herrschaft berührte jedoch nicht nur die Praxis der Investitur. Auch das Rechtsverständnis wurde umgeformt. Das richtige Verhältnis zwischen rechtlicher Strenge und christlicher Gnade bzw. Vergebung wurde zum zentralen Aspekt der königlichen Autorität. Der Herrscher konnte, indem er Verurteilte wieder in ihre alte Position einsetzte, ein Gleichgewicht zwischen den adeligen und kirchlichen Konfliktparteien herstellen. Die einseitige Bestrafung eines mächtigen Fürsten war mit der Gefahr eines Machtvakuums verbunden, das kriegerische Konflikte provozieren konnte. Das System des „Herrschen durch Gnade“, so Stefan Weinfurter, war also durchaus auch ein realpolitisches Instrument des mittelalterlichen Sakralkönigtums. Zugleich war der König dazu verpflichtet, mit den Evangelien die göttlichen Gebote durchzusetzen. Hier durfte er als Stellvertreter Gottes keine Nachsicht bzw. Gnade walten lassen. Die Unbarmherzigkeit im Vorgehen brachte Heinrich III. den Vorwurf ein, von der christlichen Gerechtigkeit immer abzurücken. Im Herbst 1043 gipfelte das Rechtsverständnis darin, dass Heinrich III. während einer Synode in Konstanz die Versammlung dazu aufrief, Frieden walten zu lassen und seinen Gegnern „Verzeihung zu gewähren“. Auch nach einem militärischen Sieg über die Ungarn 1044 knieten Heinrich III. und sein Heer vor einer Reliquie nieder, um Gott symbolisch für den Erfolg zu danken.

Regionale Unterschiede des Sakralkönigtums

→ Hauptartikel: Thaumaturgie

Im hochmittelalterlichen Frankreich und England tauchte eine besondere Ausprägung des Sakralkönigtums auf: die angebliche Fähigkeit des Monarchen, Skrofeln, eine Hauterkrankung, durch Handauflegen zu heilen. Jedoch ist diese Fähigkeit nicht beim römisch-deutschen König oder den Königen der Iberischen Halbinsel zu beobachten. Daher kann die Heilfähigkeit des Herrschers für das europäische Sakralkönigtum, so Erkens, nicht von entscheidender Bedeutung gewesen sein. Die veraltete Vorstellung, die Herrscher des Mittelalters hätten die Aufgabe gehabt, stundenlang an angereisten Kranken vorbeizugehen und diese dabei zu berühren, geht vor allem auf den französischen Historiker Marc Bloch zurück, der mit seinem Werk „Die wundertätigen Könige“ 1924 die Herrscher des Mittelalters zu Medizinmännern stilisierte.

Heute werden stärker die regionalen Unterschiede des Sakralkönigtums innerhalb Europas betont. Anders als in Frankreich hat es auf der Iberischen Halbinsel so nur zeitweise Salbungen gegeben. In Frankreich war eine derartige Praxis unverzichtbar, da der König erst mit der Salbung in die transzendente-göttliche Sphäre eintrat. Erst nach der Salbung habe er an der göttlichen Gewalt teilhaben können und war als Herrscher bestätigt. Im Heiligen Römischen Reich waren „imperiale Bezüge“ auf das römische Kaisertum besonders präsent.

Unterscheidung des sakralen Herrschers vom heiligen Herrscher

Nach christlichem Verständnis wird ein Mensch heiliggesprochen, wenn er sich „durch Askese, Martyrium, der Unterstützung Hilfsbedürftiger oder einer Abkehr von der Welt“ besonders auszeichnet. Daher wird auch eine Reihe mittelalterlicher Herrscher von der katholischen Kirche als heilig angesehen, etwa Kaiser Heinrich II. aus der Ottonen-Dynastie. Ein heiliger Herrscher galt automatisch als sakraler Herrscher, während ein sakraler Herrscher nicht zwangsläufig heiliggesprochen wurde. Ein sakraler, aber nicht heiliger Herrscher zeichnete sich lediglich durch seine göttliche Einsetzung, seine göttliche Stellvertreterschaft auf Erden und seine damit verbundene Verantwortung vor Gott für die Gesellschaft aus.

Europäische Neuzeit

Die bis 1714 in England und bis 1825 (Karl X.) in Frankreich praktizierte „Skrofelheilung“ durch Handauflegen des Königs wurde als Beleg für den fortdauernden Glauben ans Königsheil herangezogen. Tatsächlich sind zahlreiche sakrale Elemente in christlich legitimierten Königswürden feststellbar. Der französische König galt seit dem Hochmittelalter als „allerchristlichster König“ (rex christianissimus), wobei ihm auch besagte „Wunderkräfte“ zugeschrieben wurden. Noch in den frühneuzeitlichen Monarchien waren sakrale Vorstellungen integraler Bestandteil des herrschaftlichen Selbstverständnisses, wenngleich dies in historisch-methodischer Perspektive durchaus nicht unproblematisch ist.

Afrikanisches Sakralkönigtum

Afrikanischen Vorstellungen zufolge waren die übernatürlichen Kräfte und die moralische Lebensweise des Sakralherrschers für das Wohlergehen einer Gesellschaft (z. B. den Erfolg der Ernte, den Wohlstand und den militärischen Erfolg) verantwortlich; ein Konzept, das teilweise von Historikern auch auf das vormoderne Europa übertragen wurde. Vielfach soll es in Afrika üblich gewesen sein, den Herrscher entweder im Falle schlechter Ernten oder militärischer Niederlagen oder nach einer gewissen Frist zu ermorden (vgl. Königsmord), um damit den dauerhaften gesellschaftlichen Erfolg durch einen neuen Herrscher sicherzustellen. Dieses Modell von Sakralherrschaft verallgemeinerte der britische Ethnologe James George Frazer nach Berichten über die Schilluk in Afrika.Arthur John Newman Tremearne (1914) übernahm Frazers Theorie und fügte hinzu, dass bei den Hausa nicht nur der sakrale König, sondern auch dessen Totemtier getötet wurde, wenn dieses die verlangten Schutzfunktionen und sonstigen Aufgaben nicht mehr habe erfüllen können. Ob der Königsmord im Sakralkönigtum institutionalisiert war, ist jedoch für die afrikanischen Gesellschaften umstritten.

Literatur

  • Hans H. Anton, Heinrich Beck, Alexander P. Bronisch, Max. Maximilian Diesenberger, Franz-Reiner Erkens, Andreas Goltz, Ulrich Köhler, Ludger Körntgen, Lutz E. von Padberg, Alexandra Pesch, Walter Pohl, Heiko Steuer, Olof Sundqvist: Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26: Saal–Schenkung. Herausgegeben von Heinrich Beck, Dieter Geuenich, Heiko Steuer. 2., völlig neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin/New York 2004, ISBN 3-11-017734-X, S. 179ff.
  • Ronald G. Asch: Sacral Kingship Between Disenchantment and Re-enchantment. The French and English Monarchies 1587–1688 (= Studies in British and Imperial History. Bd. 2). Berghahn, New York 2014, ISBN 978-1-78238-356-7.
  • Marc Bloch: Die wundertätigen Könige. Vorwort von Jacques Le Goff. Beck, München 1998, ISBN 3-406-44053-3.
  • Lennart Ejerfeldt: Germanische Religion. In: Jes Peter Asmussen, Jorgen Laessoe (Hrsg.): Handbuch der Religionsgeschichte. Band 1. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1971, ISBN 3-525-50158-7, S. 277–342.
  • Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Kohlhammer, Stuttgart 2006, ISBN 978-3170172425.
  • Otto Höfler: Der Sakralcharakter des germanischen Königtums. In: Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte (Hrsg.): Das Königtum. Seine geistigen und rechtlichen Grundlagen. Mainauvorträge 1954 (= Institut für Geschichtliche Landesforschung des Bodenseegebietes in Konstanz. Vorträge und Forschungen. Bd. 3, ISSN 0452-490X). Thorbecke, Lindau u. a. 1956, S. 75–104.
  • Otto Höfler: Germanisches Sakralkönigtum. Band 1: Der Runenstein von Rök und die germanische Individualweihe. Niemeyer u. a., Tübingen u. a. 1952.
  • Walther Kienast: Germanische Treue und „Königsheil“. In: Historische Zeitschrift. Bd. 227, 1978, S. 265–324.
  • Eve Picard: Germanisches Sakralkönigtum? Quellenkritische Studien zur Germania des Tacitus und zur altnordischen Überlieferung (= Skandinavistische Arbeiten. Bd. 12). Carl Winter Universitätsverlag, Heidelberg 1991, ISBN 3-533-04418-1 (Zugleich: Frankfurt am Main, Univ., Diss., 1989/90).
  • Walter Schlesinger: Das Heerkönigtum. In: Das Königtum. Seine geistigen und rechtlichen Grundlagen. Mainauvorträge 1954 (= Institut für Geschichtliche Landesforschung des Bodenseegebietes in Konstanz. Vorträge und Forschungen. Bd. 3). Thorbecke, Lindau u. a. 1956, S. 105–142.
  • Klaus von See: Kontinuitätstheorie und Sakraltheorie in der Germanenforschung. Antwort an Otto Höfler. Athenäum-Verlag, Frankfurt am Main 1972, ISBN 3-7610-7171-X.

Weblinks

  • Besprechung von Marc Bloch Die wundertätigen Könige
  • Darstellung: Ludwig XIV. heilt an Skrofeln erkrankte Menschen

Anmerkungen

  1. Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 30.
  2. Dietrich Wildung: Die Pharaonen. Ein kulturgeschichtlicher Überblick. In: Ramses. Göttlicher Herrscher am Nil. Michael Imhof Verlag. Karlsruhe 2017, S. 30.
  3. Jan Assmann: Sakralkönigtum und Gemeinschaftskunst. Der Alte Orient und das Politische. Bielefeld 2008, S. 365
  4. Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 36.
  5. Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 36.
  6. Dietrich Wildung: Die Pharaonen. Ein kulturgeschichtlicher Überblick. In: Ramses. Göttlicher Herrscher am Nil. Michael Imhof Verlag. Karlsruhe 2017, S. 30.
  7. Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 36.
  8. Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 35f.
  9. Zur Forschungsgeschichte siehe Artikel Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26. Berlin/New York 2004, S. 207ff.
  10. Grundlegender Überblick mit erschöpfenden Literaturangaben im Artikel Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26. Berlin/New York 2004, S. 179ff. Vgl. des Weiteren Matthias Becher: „Herrschaft“ im Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter. Von Rom zu den Franken. In: Theo Kölzer, Rudolf Schieffer (Hrsg.): Von der Spätantike zum frühen Mittelalter. Kontinuitäten und Brüche, Konzeptionen und Befunde. Ostfildern 2009, S. 163–188; Stefanie Dick: Der Mythos vom „germanischen“ Königtum. Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Völkerwanderungszeit. Berlin 2008; Herwig Wolfram: Frühes Königtum. In: Franz-Reiner Erkens (Hrsg.): Das frühmittelalterliche Königtum. Ideelle und religiöse Grundlagen. Berlin 2005, S. 42–64.
  11. Vgl. vor allem Otto Höfler: Der Sakralcharakter des germanischen Königtums. In: Theodor Mayer (Hrsg.): Das Königtum. Seine geistigen und rechtlichen Grundlagen. Lindau u. a. 1956, S. 75–104, hier S. 82f.
  12. Eve Picard: Germanisches Sakralkönigtum? Quellenkritische Studien zur Germania des Tacitus und zur altnordischen Überlieferung. Heidelberg 1991; vgl. auch Stefanie Dick: Der Mythos vom „germanischen“ Königtum. Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Völkerwanderungszeit. Berlin 2008, S. 29ff.
  13. Zusammenfassend Artikel Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26. Berlin/New York 2004, S. 216–219. Vgl. auch Stefanie Dick: Der Mythos vom „germanischen“ Königtum. Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Völkerwanderungszeit. Berlin 2008, S. 27ff.
  14. Artikel Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26. Berlin/New York 2004, S. 179f.
  15. Artikel Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26. Berlin/New York 2004, S. 181–183.
  16. Artikel Sakralkönigtum. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 26. Berlin/New York 2004, S. 183–207.
  17. Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter – Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Kohlhammer, Stuttgart 2006, S. 29. 
  18. Franz-Rainer Erkens: Die Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 157. 
  19. Gerd Tellenbach: Die westliche Kirche vom 10. bis zum frühen 12. Jahrhundert. S. 45. 
  20. Stefan Weinfurter: Herrschen durch Gnade Die Autorität des Königs im frühen 11. Jahrhundert. (PDF) 27. Januar 2009, abgerufen am 30. Oktober 2017. 
  21. Franz-Rainer Erkens: Die Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 159. 
  22. Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter – Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 30. 
  23. Besprechung von Marc Bloch Die wundertätigen Könige.
  24. Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter – Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 30. 
  25. Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter – Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006, S. 26. 
  26. Marc Bloch: Die wundertätigen Könige. München 1998.
  27. Franz-Reiner Erkens: Sakral legitimierte Herrschaft im Wechsel der Zeiten und Räume. Versuch eines Überblicks. In: Franz-Reiner Erkens (Hrsg.): Die Sakralität von Herrschaft. Herrschaftslegitimierung im Wechsel der Zeiten und Räume. Berlin 2002, S. 7–32.
  28. Vgl. Simon Simonse: Tragedy, Ritual and Power in Nilotic Regicide: The regicidal dramas of the Eastern Nilotes of Sudan in Comparative Perspective. Artikel basierend auf einem Paper für die Konferenz Kingship: A Comparative Approach to Monarchy from History and Ethnography. University of Saint Andrews, Scotland, Januar 2002
  29. Arthur John Newman Tremearne: The Ban of the Bori. Demons and demon-dancing in West and North-Africa. Heath, Cranton & Ouseley Ltd., London 1914, S. 35–27 (bei Internet Archive)
  30. Franz-Reiner Erkens: Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Kohlhammer, Stuttgart 2006, S. 32. 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 10:19

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Das Sakralkonigtum bezeichnet eine Vorstellung wonach der Konig in einem besonderen Nahverhaltnis zu Gott bzw dem Gottlichen stehe Dies manifestierte sich in vormoderner Zeit unter anderem in Vorstellungen dass der Herrscher uber Wunderkrafte verfuge Die Erforschung dieser religiosen Vorstellung geht auf die sozialgeschichtlich orientierte Mediavistik der Annales Schule zuruck Die These wird in der Wissenschaft kontrovers diskutiert insbesondere auf der Basis antiker und fruhmittelalterlicher Kulturen Europas wie denen der Kelten und Germanen Daruber hinaus findet der Begriff auf weitere Kulturen des Altertums Anwendung und reicht in Form eines sakral legitimierten Konigtums bis in die Fruhe Neuzeit hinein Als Gegenkonstrukt zum sakral fundierten Konigsheil gilt in der historischen Forschung das Heerkonigtum IdeengeschichteVorchristliche Sakralherrschaft In der Vormoderne waren Gesellschaftsordnungen laut dem Historiker Franz Reiner Erkens ohne sakrale Legitimation noch gar nicht denkbar Politik und Religion bildeten noch keine voneinander unabhangigen Spharen Der Herrscher selbst konnte als Gott angesehen werden wie beispielsweise der Pharao im Alten Agypten Ein Sakralkonig konnte aber auch als Sohn oder Nachfolger eines Gottes verehrt werden So liess sich beispielsweise Alexander der Grosse als Sohn des Zeus darstellen Der Sakralherrscher konnte Oberhaupt oder Schutzherr religioser Rituale und Kulte sein und er konnte den Fortbestand der religios gesellschaftlichen Ordnung sichern Altes Agypten Im Alten Agypten galt nicht die Person des Konigs selbst als gottlich sondern nur das von ihm getragene Amt Agyptologen unterscheiden daher zwischen der identitaren und reprasentativen Gottlichkeit des agyptischen Konigs Der Pharao trat folglich hinter den vollwertigen Gottern zuruck Nach seinem Tod musste er sich wie jeder Sterbliche vor dem Jenseitsrichter Osiris verantworten Die Hieroglyphen verschweigen auch nicht dass der Pharao durch Mord wie im Fall von Amenemhet umkommen konnte Nach altagyptischer Uberzeugung habe sich der Sonnengott Amun nachdem er die Welt geschaffen und sie gemeinsam mit den anderen Gottern regiert habe in den Himmel zuruckgezogen Die irdische Herrschaft ubertrug Amun den Pharaonen die als seine Sohne angesehen wurden Bei diesem Akt sollen die Pharaonen die Aufgabe erhalten haben durch Rechtsprechung und Opferungen fur die Gotter die Ma at bzw die Gerechtigkeit nach innen durchzusetzen Nach aussen sollten sie die Verteidigung des Landes gewahrleisten In mehreren Tempeln des 2 Jahrtausends v Chr verkunden Inschriften folgenden Wortlaut Re hat den Konig eingesetzt auf der Erde der Lebenden fur immer und ewig um den Menschen Recht zu sprechen um die Gotter zu befriedigen um die Ma at Gerechtigkeit entstehen zu lassen um die Isfet Sunde zu vernichten Seine herausragende gesellschaftliche Stellung verdankte der Pharao seiner Geburt Agyptische Tempel wie der Tempel des Amenophis III zeigen Darstellungen bei der Amun die menschliche Gestalt des spateren Pharaos annimmt und dabei mit einer irdischen Frau den Konig zeugt Als Sohn des Amun oder Re wie der Sonnengott noch im Alten Reich bezeichnet wurde war der Herrscher in der Pflicht den Gottern Tempel zu errichten Sie sollten seine Nahe zu den Gottern und seine ubernaturlichen Krafte etwa durch Schlachtszenen bei denen der Pharao Feinde erschlagt demonstrieren Mesopotamien In Mesopotamien galten die Konige anders als in Agypten nur wahrend der Fruhphase bzw vor dem 18 Jahrhundert v Chr als Gotter Danach herrschte die Vorstellung ihrer gottlichen Stellvertreterschaft vor Fur das 7 Jh v Chr ist beim Kronungsritual folgender Satz uberliefert Assur selbst ist Konig Auf diese Weise sollte der Herrscher beim Regierungsantritt daran erinnert werden dass er lediglich Diener des assyrischen Reichsgottes Assur war und ihm Rechenschaft schuldete Die Organisation des Gotterkultes d h die Versorgung der Gotter durch Tieropfer nahm als Beschaftigungsfeld des Konigs einen noch wichtigeren Platz ein als die Rechtsprechung und militarische Verteidigung In seiner Funktion als hochster Priester garantierte der assyrische Konig das Wohlergehen des Volkes Aus der Spatphase der Assyrer hat sich folgende Lobpreisung erhalten Seit die Gotter mich wohlwollend auf den Thron meines Vaters meines Erzeugers hatten Platz nehmen lassen liess Adad seine Regengusse los offnete Ea seine Quellen wurde das Getreide funf Ellen in seinen Ahren hoch brachten die Obstpflanzen die Frucht zu uppiger Entfaltung hatte das Vieh im Gebaren gelingen Wahrend meiner Regierung triefte die Fulle wahrend meiner Jahre wurde Uberfluss angehauft Germanisches Sakralkonigtum In der Forschung wird seit langerer Zeit diskutiert ob man von einem Sakralkonigtum bei den Germanen ausgehen kann ohne dass bislang ein allgemeiner Konsens erzielt werden konnte Erschwert wird eine Bewertung unter anderem durch die Quellenlage und methodische Probleme darunter heute bedenklich erscheinende Vorstellungen der alteren Forschung die oft stark national konservativ gepragt war und vor allem in der Zeit des Nationalsozialismus methodisch nicht vertretbare Ansatze verfolgte und die Schwierigkeit der Ubertragbarkeit ethnologischer Modelle Otto Hofler hat die Existenz eines germanischen Sakralkonigtums nachdrucklich betont was recht wirkmachtig war Hofler ging in seinen Veroffentlichungen zur germanischen Religionsgeschichte von einem sakral fundierten germanischen Konigtum aus das Konigsheil sei ein Ausdruck der angeblich gottlichen Abstammung der germanischen Konige gewesen wobei der Konig nicht Gott sei aber ein Teil des Gottlichen in ihm vorhanden sei Allerdings wird sein Forschungsansatz inzwischen sehr kritisch betrachtet da er spater entstandene skandinavische Quellen heranzog und die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf die fruhere Zeit der Germanenstamme projizierte was methodisch kaum haltbar ist In der neueren Forschung wurde denn auch teils scharfe Kritik an den alteren Erklarungsmodellen geubt Andererseits haben sakrale Elemente bei der Legitimation von Herrschaft stets eine Rolle gespielt In diesem Sinne wird in der neueren Forschung der Unterschied zwischen diesen sakralen Herrschaftselementen und den alteren Erklarungsmodellen betont In diesem Zusammenhang konnen unterschiedliche Erklarungsansatze aus ethnologischer und archaologischer z B hinsichtlich der Interpretation von Grabfunden Perspektive berucksichtigt werden Europaisches Mittelalter Kronungsbild Heinrichs II aus dem Regensburger Sakramentar Darstellung des Kaisers als Vermittler zwischen Himmel und Erde der Kaiser hineinragend in die Mandorla in der Christus thront und dem Kaiser die Krone aufsetzt Nach Ansicht des Historikers Franz Reiner Erkens war das Sakralkonigtum im europaischen Mittelalter an drei zentrale Aspekte gekoppelt Den ersten Aspekt bildet das sogenannte Gottesgnadentum d h die Vorstellung dass das Konigtum von Gott geschaffen und sein Trager von Gott erwahlt worden sei Der zweite Aspekt wurzelt in der Vorstellung dass der Herrscher Gottes irdischer Stellvertreter sei Der dritte Aspekt besagt dass der Konig eine priesterahnliche Verantwortung gegenuber der ihm anvertrauten Gesellschaft besitze Sakralkonigtum unter Ottonen und Saliern Obwohl das Sakralkonigtum bereits im karolingischen Frankenreich an Bedeutung gewonnen hatte erlebte es erst in der spatottonischen und fruhsalischen Zeit seinen Hohepunkt Das sakrale Element der Konigsherrschaft diente auch zur Rechtfertigung der sogenannten Investitur d h der durch den Konig vollzogenen Einsetzung von Bischofen in ihr Amt So wies bereits der Chronist Thietmar von Merseburg mit Entschiedenheit zuruck dass Herzog Arnulf von Bayern Bischofe einsetzte Seiner Ansicht nach durfte nur derjenige dieses Recht ausuben der durch die Herrlichkeit der Weihe und der Krone uber allen Sterblichen stehe Nur der Konig oder Kaiser des Reiches keineswegs aber die Herzoge seien nach Thietmar von Jesus Christus zu dieser Aufgabe bestimmt worden Bis Mitte des 11 Jahrhunderts dem Vorabend des Investiturstreites blieb das konigliche Recht der Investitur tatsachlich noch unangefochten Das Wesen der sakralen Herrschaft beruhrte jedoch nicht nur die Praxis der Investitur Auch das Rechtsverstandnis wurde umgeformt Das richtige Verhaltnis zwischen rechtlicher Strenge und christlicher Gnade bzw Vergebung wurde zum zentralen Aspekt der koniglichen Autoritat Der Herrscher konnte indem er Verurteilte wieder in ihre alte Position einsetzte ein Gleichgewicht zwischen den adeligen und kirchlichen Konfliktparteien herstellen Die einseitige Bestrafung eines machtigen Fursten war mit der Gefahr eines Machtvakuums verbunden das kriegerische Konflikte provozieren konnte Das System des Herrschen durch Gnade so Stefan Weinfurter war also durchaus auch ein realpolitisches Instrument des mittelalterlichen Sakralkonigtums Zugleich war der Konig dazu verpflichtet mit den Evangelien die gottlichen Gebote durchzusetzen Hier durfte er als Stellvertreter Gottes keine Nachsicht bzw Gnade walten lassen Die Unbarmherzigkeit im Vorgehen brachte Heinrich III den Vorwurf ein von der christlichen Gerechtigkeit immer abzurucken Im Herbst 1043 gipfelte das Rechtsverstandnis darin dass Heinrich III wahrend einer Synode in Konstanz die Versammlung dazu aufrief Frieden walten zu lassen und seinen Gegnern Verzeihung zu gewahren Auch nach einem militarischen Sieg uber die Ungarn 1044 knieten Heinrich III und sein Heer vor einer Reliquie nieder um Gott symbolisch fur den Erfolg zu danken Regionale Unterschiede des Sakralkonigtums Hauptartikel Thaumaturgie Im hochmittelalterlichen Frankreich und England tauchte eine besondere Auspragung des Sakralkonigtums auf die angebliche Fahigkeit des Monarchen Skrofeln eine Hauterkrankung durch Handauflegen zu heilen Jedoch ist diese Fahigkeit nicht beim romisch deutschen Konig oder den Konigen der Iberischen Halbinsel zu beobachten Daher kann die Heilfahigkeit des Herrschers fur das europaische Sakralkonigtum so Erkens nicht von entscheidender Bedeutung gewesen sein Die veraltete Vorstellung die Herrscher des Mittelalters hatten die Aufgabe gehabt stundenlang an angereisten Kranken vorbeizugehen und diese dabei zu beruhren geht vor allem auf den franzosischen Historiker Marc Bloch zuruck der mit seinem Werk Die wundertatigen Konige 1924 die Herrscher des Mittelalters zu Medizinmannern stilisierte Heute werden starker die regionalen Unterschiede des Sakralkonigtums innerhalb Europas betont Anders als in Frankreich hat es auf der Iberischen Halbinsel so nur zeitweise Salbungen gegeben In Frankreich war eine derartige Praxis unverzichtbar da der Konig erst mit der Salbung in die transzendente gottliche Sphare eintrat Erst nach der Salbung habe er an der gottlichen Gewalt teilhaben konnen und war als Herrscher bestatigt Im Heiligen Romischen Reich waren imperiale Bezuge auf das romische Kaisertum besonders prasent Unterscheidung des sakralen Herrschers vom heiligen Herrscher Nach christlichem Verstandnis wird ein Mensch heiliggesprochen wenn er sich durch Askese Martyrium der Unterstutzung Hilfsbedurftiger oder einer Abkehr von der Welt besonders auszeichnet Daher wird auch eine Reihe mittelalterlicher Herrscher von der katholischen Kirche als heilig angesehen etwa Kaiser Heinrich II aus der Ottonen Dynastie Ein heiliger Herrscher galt automatisch als sakraler Herrscher wahrend ein sakraler Herrscher nicht zwangslaufig heiliggesprochen wurde Ein sakraler aber nicht heiliger Herrscher zeichnete sich lediglich durch seine gottliche Einsetzung seine gottliche Stellvertreterschaft auf Erden und seine damit verbundene Verantwortung vor Gott fur die Gesellschaft aus Europaische Neuzeit Die bis 1714 in England und bis 1825 Karl X in Frankreich praktizierte Skrofelheilung durch Handauflegen des Konigs wurde als Beleg fur den fortdauernden Glauben ans Konigsheil herangezogen Tatsachlich sind zahlreiche sakrale Elemente in christlich legitimierten Konigswurden feststellbar Der franzosische Konig galt seit dem Hochmittelalter als allerchristlichster Konig rex christianissimus wobei ihm auch besagte Wunderkrafte zugeschrieben wurden Noch in den fruhneuzeitlichen Monarchien waren sakrale Vorstellungen integraler Bestandteil des herrschaftlichen Selbstverstandnisses wenngleich dies in historisch methodischer Perspektive durchaus nicht unproblematisch ist Afrikanisches Sakralkonigtum Afrikanischen Vorstellungen zufolge waren die ubernaturlichen Krafte und die moralische Lebensweise des Sakralherrschers fur das Wohlergehen einer Gesellschaft z B den Erfolg der Ernte den Wohlstand und den militarischen Erfolg verantwortlich ein Konzept das teilweise von Historikern auch auf das vormoderne Europa ubertragen wurde Vielfach soll es in Afrika ublich gewesen sein den Herrscher entweder im Falle schlechter Ernten oder militarischer Niederlagen oder nach einer gewissen Frist zu ermorden vgl Konigsmord um damit den dauerhaften gesellschaftlichen Erfolg durch einen neuen Herrscher sicherzustellen Dieses Modell von Sakralherrschaft verallgemeinerte der britische Ethnologe James George Frazer nach Berichten uber die Schilluk in Afrika Arthur John Newman Tremearne 1914 ubernahm Frazers Theorie und fugte hinzu dass bei den Hausa nicht nur der sakrale Konig sondern auch dessen Totemtier getotet wurde wenn dieses die verlangten Schutzfunktionen und sonstigen Aufgaben nicht mehr habe erfullen konnen Ob der Konigsmord im Sakralkonigtum institutionalisiert war ist jedoch fur die afrikanischen Gesellschaften umstritten LiteraturHans H Anton Heinrich Beck Alexander P Bronisch Max Maximilian Diesenberger Franz Reiner Erkens Andreas Goltz Ulrich Kohler Ludger Korntgen Lutz E von Padberg Alexandra Pesch Walter Pohl Heiko Steuer Olof Sundqvist Sakralkonigtum In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde Band 26 Saal Schenkung Herausgegeben von Heinrich Beck Dieter Geuenich Heiko Steuer 2 vollig neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage de Gruyter Berlin New York 2004 ISBN 3 11 017734 X S 179ff Ronald G Asch Sacral Kingship Between Disenchantment and Re enchantment The French and English Monarchies 1587 1688 Studies in British and Imperial History Bd 2 Berghahn New York 2014 ISBN 978 1 78238 356 7 Marc Bloch Die wundertatigen Konige Vorwort von Jacques Le Goff Beck Munchen 1998 ISBN 3 406 44053 3 Lennart Ejerfeldt Germanische Religion In Jes Peter Asmussen Jorgen Laessoe Hrsg Handbuch der Religionsgeschichte Band 1 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1971 ISBN 3 525 50158 7 S 277 342 Franz Reiner Erkens Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Kohlhammer Stuttgart 2006 ISBN 978 3170172425 Otto Hofler Der Sakralcharakter des germanischen Konigtums In Konstanzer Arbeitskreis fur mittelalterliche Geschichte Hrsg Das Konigtum Seine geistigen und rechtlichen Grundlagen Mainauvortrage 1954 Institut fur Geschichtliche Landesforschung des Bodenseegebietes in Konstanz Vortrage und Forschungen Bd 3 ISSN 0452 490X Thorbecke Lindau u a 1956 S 75 104 Otto Hofler Germanisches Sakralkonigtum Band 1 Der Runenstein von Rok und die germanische Individualweihe Niemeyer u a Tubingen u a 1952 Walther Kienast Germanische Treue und Konigsheil In Historische Zeitschrift Bd 227 1978 S 265 324 Eve Picard Germanisches Sakralkonigtum Quellenkritische Studien zur Germania des Tacitus und zur altnordischen Uberlieferung Skandinavistische Arbeiten Bd 12 Carl Winter Universitatsverlag Heidelberg 1991 ISBN 3 533 04418 1 Zugleich Frankfurt am Main Univ Diss 1989 90 Walter Schlesinger Das Heerkonigtum In Das Konigtum Seine geistigen und rechtlichen Grundlagen Mainauvortrage 1954 Institut fur Geschichtliche Landesforschung des Bodenseegebietes in Konstanz Vortrage und Forschungen Bd 3 Thorbecke Lindau u a 1956 S 105 142 Klaus von See Kontinuitatstheorie und Sakraltheorie in der Germanenforschung Antwort an Otto Hofler Athenaum Verlag Frankfurt am Main 1972 ISBN 3 7610 7171 X WeblinksBesprechung von Marc Bloch Die wundertatigen Konige Darstellung Ludwig XIV heilt an Skrofeln erkrankte MenschenAnmerkungenFranz Reiner Erkens Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Stuttgart 2006 S 30 Dietrich Wildung Die Pharaonen Ein kulturgeschichtlicher Uberblick In Ramses Gottlicher Herrscher am Nil Michael Imhof Verlag Karlsruhe 2017 S 30 Jan Assmann Sakralkonigtum und Gemeinschaftskunst Der Alte Orient und das Politische Bielefeld 2008 S 365 Franz Reiner Erkens Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Stuttgart 2006 S 36 Franz Reiner Erkens Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Stuttgart 2006 S 36 Dietrich Wildung Die Pharaonen Ein kulturgeschichtlicher Uberblick In Ramses Gottlicher Herrscher am Nil Michael Imhof Verlag Karlsruhe 2017 S 30 Franz Reiner Erkens Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Stuttgart 2006 S 36 Franz Reiner Erkens Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Stuttgart 2006 S 35f Zur Forschungsgeschichte siehe Artikel Sakralkonigtum In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde Band 26 Berlin New York 2004 S 207ff Grundlegender Uberblick mit erschopfenden Literaturangaben im Artikel Sakralkonigtum In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde Band 26 Berlin New York 2004 S 179ff Vgl des Weiteren Matthias Becher Herrschaft im Ubergang von der Spatantike zum Fruhmittelalter Von Rom zu den Franken In Theo Kolzer Rudolf Schieffer Hrsg Von der Spatantike zum fruhen Mittelalter Kontinuitaten und Bruche Konzeptionen und Befunde Ostfildern 2009 S 163 188 Stefanie Dick Der Mythos vom germanischen Konigtum Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Volkerwanderungszeit Berlin 2008 Herwig Wolfram Fruhes Konigtum In Franz Reiner Erkens Hrsg Das fruhmittelalterliche Konigtum Ideelle und religiose Grundlagen Berlin 2005 S 42 64 Vgl vor allem Otto Hofler Der Sakralcharakter des germanischen Konigtums In Theodor Mayer Hrsg Das Konigtum Seine geistigen und rechtlichen Grundlagen Lindau u a 1956 S 75 104 hier S 82f Eve Picard Germanisches Sakralkonigtum Quellenkritische Studien zur Germania des Tacitus und zur altnordischen Uberlieferung Heidelberg 1991 vgl auch Stefanie Dick Der Mythos vom germanischen Konigtum Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Volkerwanderungszeit Berlin 2008 S 29ff Zusammenfassend Artikel Sakralkonigtum In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde Band 26 Berlin New York 2004 S 216 219 Vgl auch Stefanie Dick Der Mythos vom germanischen Konigtum Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Volkerwanderungszeit Berlin 2008 S 27ff Artikel Sakralkonigtum In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde Band 26 Berlin New York 2004 S 179f Artikel Sakralkonigtum In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde Band 26 Berlin New York 2004 S 181 183 Artikel Sakralkonigtum In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde Band 26 Berlin New York 2004 S 183 207 Franz Reiner Erkens Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Kohlhammer Stuttgart 2006 S 29 Franz Rainer Erkens Die Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Stuttgart 2006 S 157 Gerd Tellenbach Die westliche Kirche vom 10 bis zum fruhen 12 Jahrhundert S 45 Stefan Weinfurter Herrschen durch Gnade Die Autoritat des Konigs im fruhen 11 Jahrhundert PDF 27 Januar 2009 abgerufen am 30 Oktober 2017 Franz Rainer Erkens Die Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Stuttgart 2006 S 159 Franz Reiner Erkens Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Stuttgart 2006 S 30 Besprechung von Marc Bloch Die wundertatigen Konige Franz Reiner Erkens Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Stuttgart 2006 S 30 Franz Reiner Erkens Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Stuttgart 2006 S 26 Marc Bloch Die wundertatigen Konige Munchen 1998 Franz Reiner Erkens Sakral legitimierte Herrschaft im Wechsel der Zeiten und Raume Versuch eines Uberblicks In Franz Reiner Erkens Hrsg Die Sakralitat von Herrschaft Herrschaftslegitimierung im Wechsel der Zeiten und Raume Berlin 2002 S 7 32 Vgl Simon Simonse Tragedy Ritual and Power in Nilotic Regicide The regicidal dramas of the Eastern Nilotes of Sudan in Comparative Perspective Artikel basierend auf einem Paper fur die Konferenz Kingship A Comparative Approach to Monarchy from History and Ethnography University of Saint Andrews Scotland Januar 2002 Arthur John Newman Tremearne The Ban of the Bori Demons and demon dancing in West and North Africa Heath Cranton amp Ouseley Ltd London 1914 S 35 27 bei Internet Archive Franz Reiner Erkens Herrschersakralitat im Mittelalter Von den Anfangen bis zum Investiturstreit Kohlhammer Stuttgart 2006 S 32

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