Konfessionelle Parität ist die gleichberechtigte Aufteilung der Macht zwischen verschiedenen Konfessionsgruppen Deutschl
Konfessionelle Parität

Konfessionelle Parität ist die gleichberechtigte Aufteilung der Macht zwischen verschiedenen Konfessionsgruppen.
Deutschland und Schweiz
In Deutschland und der Schweiz wurde nach der Reformation in einigen konfessionell gemischten Gebieten die Herrschaft zwischen Katholiken und Protestanten paritätisch aufgeteilt und nach dem Dreißigjährigen Krieg vertraglich verankert. Teilweise wurden Kirchen als Simultankirchen paritätisch von zwei Konfessionen gleichzeitig genutzt.
Paritätische Gebiete in Deutschland waren hauptsächlich die vier bzw. sechs schwäbischen paritätischen Reichsstädte, das Hochstift Osnabrück sowie Teile der Lausitz (siehe hierzu den entsprechenden Geschichtsabschnitt im Artikel Oberlausitz).
In der Schweiz galt konfessionelle Parität insbesondere in den Kantonen Aargau, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Thurgau. Simultankirchen befanden sich ganz überwiegend in den Ostschweizer Kantonen St. Gallen und Thurgau; diese wurden jedoch nach Kirchenneubauten im 19. und 20. Jahrhundert fast überall in konfessionelle Kirchen umgewandelt.
Außerhalb Mitteleuropas
Für den Libanon vereinbarten Muslime und Christen 1989 im Abkommen von Taif eine paritätische Machtverteilung (im Parlament) zu gleichen Anteilen christlicher und muslimischer Abgeordneter. Zuvor hatte der Nationalpakt 1943 die Macht im Schlüssel von 6 zu 5 an verschiedene Christen- bzw. Muslim-Gruppen verteilt und auch festgelegt, dass der Staatspräsident immer ein Christ, der Premierminister ein sunnitischer Muslim und der Parlamentspräsident ein schiitischer Muslim sein muss. Der Libanon ist seit 1943 ein paritätischer Staat.
Auch das Staatspräsidium Bosnien und Herzegowinas aus drei gewählten Mitgliedern, dessen Oberhaupt als Staatsoberhaupt alle acht Monate wechselt, besteht konfessionsparitätisch (indirekt ethnisch-paritätisch) aus je einem bosniakischen (=muslimischen), serbischen (=orthodoxen) und kroatischen (=katholischen) Mitglied.
Religiöse Parität wird aus innenpolitischen Gründen offiziell auch für Tansania und Eritrea proklamiert, ohne dass jedoch die Macht zwischen den Religionen paritätisch geteilt wäre.
Siehe auch
- Paritätsgrundsatz
Literatur
- Ulrich Pfister: Konfessionelle Parität. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Konfessionelle Paritat ist die gleichberechtigte Aufteilung der Macht zwischen verschiedenen Konfessionsgruppen Deutschland und SchweizIn Deutschland und der Schweiz wurde nach der Reformation in einigen konfessionell gemischten Gebieten die Herrschaft zwischen Katholiken und Protestanten paritatisch aufgeteilt und nach dem Dreissigjahrigen Krieg vertraglich verankert Teilweise wurden Kirchen als Simultankirchen paritatisch von zwei Konfessionen gleichzeitig genutzt Paritatische Gebiete in Deutschland waren hauptsachlich die vier bzw sechs schwabischen paritatischen Reichsstadte das Hochstift Osnabruck sowie Teile der Lausitz siehe hierzu den entsprechenden Geschichtsabschnitt im Artikel Oberlausitz In der Schweiz galt konfessionelle Paritat insbesondere in den Kantonen Aargau Glarus Graubunden St Gallen und Thurgau Simultankirchen befanden sich ganz uberwiegend in den Ostschweizer Kantonen St Gallen und Thurgau diese wurden jedoch nach Kirchenneubauten im 19 und 20 Jahrhundert fast uberall in konfessionelle Kirchen umgewandelt Ausserhalb MitteleuropasFur den Libanon vereinbarten Muslime und Christen 1989 im Abkommen von Taif eine paritatische Machtverteilung im Parlament zu gleichen Anteilen christlicher und muslimischer Abgeordneter Zuvor hatte der Nationalpakt 1943 die Macht im Schlussel von 6 zu 5 an verschiedene Christen bzw Muslim Gruppen verteilt und auch festgelegt dass der Staatsprasident immer ein Christ der Premierminister ein sunnitischer Muslim und der Parlamentsprasident ein schiitischer Muslim sein muss Der Libanon ist seit 1943 ein paritatischer Staat Auch das Staatsprasidium Bosnien und Herzegowinas aus drei gewahlten Mitgliedern dessen Oberhaupt als Staatsoberhaupt alle acht Monate wechselt besteht konfessionsparitatisch indirekt ethnisch paritatisch aus je einem bosniakischen muslimischen serbischen orthodoxen und kroatischen katholischen Mitglied Religiose Paritat wird aus innenpolitischen Grunden offiziell auch fur Tansania und Eritrea proklamiert ohne dass jedoch die Macht zwischen den Religionen paritatisch geteilt ware Siehe auchParitatsgrundsatzLiteraturUlrich Pfister Konfessionelle Paritat In Historisches Lexikon der Schweiz