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Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

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Unter bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit oder Bauartgeschwindigkeit versteht man eine Fahrgeschwindigkeit, die bei ordnungsgemäßem Betrieb nicht überschritten werden soll oder kann.

Grundlagen

Innerhalb der Fahrzeugtechnik wird für ein einzelnes Fahrzeug oder einen bestimmten Fahrzeugtyp eine bauartbedingte zulässige Höchstgeschwindigkeit festgelegt, die nicht überschritten werden darf, um Schäden am Fahrzeug oder Schädigungen durch dieses zu vermeiden.

Teils werden die Geschwindigkeitswerte vom Hersteller vorgegeben, insbesondere beispielsweise für Triebfahrzeuge des Schienenverkehrs, teils von staatlichen bzw. amtlichen Organen wie in der Kraftfahrzeugtechnik. Der Begriff dient dazu, Kraftfahrzeuge zu typisieren, deren Benutzung ggf. einzuschränken und von gesetzlich bestimmten Auflagen und Anforderungen abhängig zu machen.

Die tatsächliche und reguläre Ausnutzung einer fahrzeugtechnisch bedingten Höchstgeschwindigkeit kann auch abhängig sein von der für den jeweiligen Fahrwegs-Abschnitt zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und Österreich dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Rechtliches im Straßenverkehr

Deutschland

In Deutschland definiert die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in § 30a StVZO eine „durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit“ als „Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann.“ In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) findet sich in diesem Zusammenhang der Begriff bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (siehe § 1 FZV).

In diesem Sinne differenziert die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Fahrzeuge nach deren durch die Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit und verbindet deren Fahrerlaubnis mit Fahrerlaubnisklassen. Auch Gestattungen können daran geknüpft sein, so dürfen beispielsweise nach deutscher Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, „deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt“ (§ 18 StVO). Diese Bestimmung sagt jedoch nichts über eine angeordnete Mindestgeschwindigkeit, sondern besagt, dass die betreffenden Straßen mit bauartbedingt langsameren Fahrzeugen wie Mopeds, Mofas, Tretrollern oder Traktoren nicht befahren werden dürfen.

Österreich

In Österreich wird dieser Begriff auch als Bauartgeschwindigkeit bezeichnet. Das Kraftfahrgesetz 1967 definiert ihn in § 2 Abs. 1 Z. 37a als „die Geschwindigkeit, hinsichtlich der auf Grund der Bauart des Fahrzeuges dauernd gewährleistet ist, dass sie auf gerader, waagrechter Fahrbahn bei Windstille nicht überschritten werden kann.“

Einzelnachweise

  1. Mindestgeschwindigkeit auf Autobahn und Co. bußgeldkatalog.de, abgerufen am 18. Mai 2021.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 07:03

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Unter bauartbedingte Hochstgeschwindigkeit oder Bauartgeschwindigkeit versteht man eine Fahrgeschwindigkeit die bei ordnungsgemassem Betrieb nicht uberschritten werden soll oder kann GrundlagenInnerhalb der Fahrzeugtechnik wird fur ein einzelnes Fahrzeug oder einen bestimmten Fahrzeugtyp eine bauartbedingte zulassige Hochstgeschwindigkeit festgelegt die nicht uberschritten werden darf um Schaden am Fahrzeug oder Schadigungen durch dieses zu vermeiden Teils werden die Geschwindigkeitswerte vom Hersteller vorgegeben insbesondere beispielsweise fur Triebfahrzeuge des Schienenverkehrs teils von staatlichen bzw amtlichen Organen wie in der Kraftfahrzeugtechnik Der Begriff dient dazu Kraftfahrzeuge zu typisieren deren Benutzung ggf einzuschranken und von gesetzlich bestimmten Auflagen und Anforderungen abhangig zu machen Die tatsachliche und regulare Ausnutzung einer fahrzeugtechnisch bedingten Hochstgeschwindigkeit kann auch abhangig sein von der fur den jeweiligen Fahrwegs Abschnitt zulassigen Hochstgeschwindigkeit Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und Osterreich dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Rechtliches im StrassenverkehrDeutschland In Deutschland definiert die Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung in 30a StVZO eine durch die Bauart bestimmte Hochstgeschwindigkeit als Geschwindigkeit die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemasser Benutzung nicht uberschritten werden kann In der Fahrzeug Zulassungsverordnung FZV findet sich in diesem Zusammenhang der Begriff bauartbedingte Hochstgeschwindigkeit siehe 1 FZV In diesem Sinne differenziert die deutsche Fahrerlaubnis Verordnung FeV Fahrzeuge nach deren durch die Bauart bestimmter Hochstgeschwindigkeit und verbindet deren Fahrerlaubnis mit Fahrerlaubnisklassen Auch Gestattungen konnen daran geknupft sein so durfen beispielsweise nach deutscher Strassenverkehrs Ordnung StVO Autobahnen und Kraftfahrstrassen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden deren durch die Bauart bestimmte Hochstgeschwindigkeit mehr als 60 km h betragt 18 StVO Diese Bestimmung sagt jedoch nichts uber eine angeordnete Mindestgeschwindigkeit sondern besagt dass die betreffenden Strassen mit bauartbedingt langsameren Fahrzeugen wie Mopeds Mofas Tretrollern oder Traktoren nicht befahren werden durfen Osterreich In Osterreich wird dieser Begriff auch als Bauartgeschwindigkeit bezeichnet Das Kraftfahrgesetz 1967 definiert ihn in 2 Abs 1 Z 37a als die Geschwindigkeit hinsichtlich der auf Grund der Bauart des Fahrzeuges dauernd gewahrleistet ist dass sie auf gerader waagrechter Fahrbahn bei Windstille nicht uberschritten werden kann EinzelnachweiseMindestgeschwindigkeit auf Autobahn und Co bussgeldkatalog de abgerufen am 18 Mai 2021

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