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Der Sächsische Verdienstorden wurde vom Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen Kurt Biedenkopf am 27 Oktober 1996 f

Sächsischer Verdienstorden

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Sächsischer Verdienstorden
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Der Sächsische Verdienstorden wurde vom Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen Kurt Biedenkopf am 27. Oktober 1996 für hervorragende Verdienste um den Freistaat Sachsen gestiftet. Er gilt als höchste Auszeichnung des Freistaates Sachsen und wurde am 27. Oktober 1997 (genau ein Jahr nach seiner Stiftung) erstmals verliehen.

Der Orden darf nicht verwechselt werden mit dem monarchischen Zivilverdienstorden (Sachsen) von 1815.

Stiftungstext

Der volle Stiftungswortlaut seiner Bekanntmachung vom 17. Dezember 1996 lautet:

Stiftungszweck

I. Als Zeichen dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Sachsen und seine Bevölkerung wird der Verdienstorden des Freistaates Sachsen gestiftet. Er wird an in- und ausländische Persönlichkeiten für Leistungen verliehen, die insbesondere im politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich sowie auf dem Gebiet der Umwelt dem Wohl der Allgemeinheit dienen.

Klasseneinteilung und Aussehen

II. Der Verdienstorden wird in einer Klasse verliehen. Er besteht aus einem beidseitig emaillierten weißen achtspitzigen Kreuz mit grünem Rand und goldener Fassung. Das goldumrandete weiße Mittelschild zeigt auf der Vorderseite das kleine Wappen des Freistaates Sachsen. Die Rückseite trägt im grünen Zentrum die Inschrift: Für Verdienste und im weißen Ring die Umschrift Freistaat Sachsen. Auf dem unteren Kreuzarm ist das Stiftungsjahr 1996 angegeben. Der Verdienstorden wird von Herren an einem goldgefassten weiß-hellgrün-grünen Band um den Hals, von Damen unterhalb der linken Schulter an einer entsprechenden Bandschleife getragen. An Stelle des Ordenskreuzes kann eine Miniatur von Herren auf einem weiß-grünen Band, von Damen auf einer entsprechenden Bandschleife getragen werden. Das Nähere wird durch die beiliegende Anlage bestimmt.

Verleihungsanzahl

III. Die Zahl der Ordensinhaber darf nicht höher als 500 sein. Scheidet ein Ordensinhaber durch Tod oder aus anderen Gründen aus der Zahl der Ordensinhaber aus, so kann diese im Rahmen der vorgegebenen Obergrenze ergänzt werden.

Verleihungsrelevanz

IV. Verdiente Persönlichkeiten aus allen Teilen der Bevölkerung sollen möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden. Die Verdienste sollen überwiegend dem Freistaat Sachsen und seiner Bevölkerung zugutegekommen sein. Es soll sich um außergewöhnliche Leistungen über einen längeren Zeitraum oder eine ganz außergewöhnliche Einzeltat handeln, die die auszuzeichnende Person für die Allgemeinheit erbracht hat. Die Erfüllung einer Berufspflicht oder das Wirken für das eigene Erwerbsunternehmen allein rechtfertigen die Verleihung nicht. Auszeichnungen, denen nur ein äußerer Anlass wie ein Jubiläum, Geburtstag oder das Ausscheiden aus einem Amt zugrunde liegt, kommen nicht in Betracht. Verdienste im öffentlichen Dienst können nur dann Anlass zur Verleihung sein, wenn sie weit über die Erfüllung der beamtenrechtlichen Dienstpflichten oder dienstvertraglichen Pflichten hinausgehen. Eine Verleihung an Richter für in ihrem Amt erworbene Verdienste ist ausgeschlossen.

Vorschlageberechtigung

V. Vorschlagsberechtigt sind der Präsident des Landtages für die Mitglieder und Bediensteten des Landtages sowie die Mitglieder der Staatsregierung. Die Zuständigkeit richtet sich nach der zu würdigenden Leistung. Initiativverleihungen des Ministerpräsidenten bleiben unberührt.

Verleihungsvorbehalt

VI. Eine Verurteilung wegen einer Straftat, solange sie nach dem Bundeszentralregistergesetz vorgehalten werden kann, schließt die Auszeichnung mit dem Verdienstorden aus. Eine Auszeichnung scheidet ferner aus bei Eignungsmängeln nach Artikel 119 der Verfassung des Freistaates Sachsen. (u. a. ist damit eine frühere Mitarbeit im Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) gemeint)

Aberkennung

VII. Der Verdienstorden ist nachträglich abzuerkennen, wenn zwingende Versagungsgründe nach den vorstehenden Bestimmungen eintreten oder bekannt werden. Er kann aberkannt werden bei Verurteilung zu Geldstrafen wegen fahrlässig begangener Straftaten. Die Aberkennung wird vom Ministerpräsidenten ausgesprochen. Der Verdienstorden, die Ordensminiatur und die Verleihungsurkunde sind zurückzugeben.

Verleihungsanregungen

VIII. Anregungen zur Auszeichnung mit dem Verdienstorden können von jedermann an die Vorschlagsberechtigten gerichtet werden. Die Anregungen sind von den Vorschlagsberechtigten zu prüfen und der Staatskanzlei mit einer Stellungnahme zu den vorgebrachten Verdiensten zuzuleiten.

Verleihungspraxis

IX. Der Ministerpräsident und der Landtagspräsident erhalten den Verdienstorden kraft Amtes. Die Verleihung des Verdienstordens ist dem Ministerpräsidenten vorbehalten. Mit der Aushändigung des Verdienstordens und der Ordensminiatur erhält die ausgezeichnete Person eine vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Verleihungsurkunde. Sie wird mit dem Dienstsiegel des Freistaates versehen.

Veröffentlichung der Verleihungen

X. Die Verleihung des Verdienstordens wird im Sächsischen Amtsblatt bekannt gemacht.

Rangordnung im Sächsischen Auszeichnungssystem

  1. Sächsischer Verdienstorden
  2. Sächsische Verfassungsmedaille
  3. Sächsisches Lebensrettungsehrenzeichen
  4. Sonstige Orden des Freistaates Sachsen (gleichrangig)
    • Sächsischer Fluthelferorden 2002
    • Sächsischer Fluthelferorden 2013
    • Gedenkmedaille aus Anlass der Waldbrandkatastrophe Weißwasser im Mai/Juni 1992
  5. Feuerwehr-Ehrenzeichen (Sachsen) als Steckkreuz in Gold
  6. Feuerwehr-Ehrenzeichen (Sachsen) als Steckkreuz in Silber
  7. Feuerwehr-Ehrenzeichen (Sachsen) am Band in Gold
  8. Feuerwehr-Ehrenzeichen (Sachsen) am Band in Silber
  9. Feuerwehr-Ehrenzeichen (Sachsen) am Band in Bronze
  10. Feuerwehr-Leistungsabzeichen für Löscheinsatz in Gold
  11. Feuerwehr-Leistungsabzeichen für Löscheinsatz in Silber
  12. Feuerwehr-Leistungsabzeichen für Löscheinsatz in Bronze
  13. Feuerwehr-Leistungsabzeichen für Technische Hilfe in Bronze

Sonstiges

Der Sächsische Verdienstorden wird von der Dresdner Firma 1. Dresdner Medaillenmünze GmbH geprägt.

Siehe auch

  • Sächsische Verfassungsmedaille
  • Liste der Träger des Sächsischen Verdienstordens
  • Liste der sächsischen Orden und Ehrenzeichen
  • Verdienstorden der Länder der Bundesrepublik Deutschland

Weblinks

  • sachsen.de – Sächsischer Verdienstorden
  • sachsen.de – Ordensträger
  • sachsen.de – Bilder des Verdienstordens

Einzelnachweise

  1. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27. Oktober 1996 Nr. I, Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt am 17. Dezember 1996
  2. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27. Oktober 1996 Nr. II, Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt am 17. Dezember 1996
  3. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27. Oktober 1996 Nr. III, Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt am 17. Dezember 1996
  4. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27. Oktober 1996 Nr. IV, veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt am 17. Dezember 1996.
  5. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27. Oktober 1996 Nr. V, Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt am 17. Dezember 1996
  6. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27. Oktober 1996 Nr. VI, Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt am 17. Dezember 1996
  7. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27. Oktober 1996 Nr. VII, Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt am 17. Dezember 1996
  8. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27. Oktober 1996 Nr. VIII, Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt am 17. Dezember 1996
  9. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27. Oktober 1996 Nr. IX, Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt am 17. Dezember 1996
  10. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27. Oktober 1996 Nr. X, Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt am 17. Dezember 1996
  11. Ralf Exner (Verantw.): Stammbaum (Memento vom 23. Februar 2015 im Internet Archive) mit einer Chronik des zeitweilig verstaatlichten Familienunternehmens
Verdienstorden Deutschlands und seiner Länder

Bundesrepublik Deutschland | Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen

Siehe auch: Liste der deutschen Orden und Ehrenzeichen#Bundesrepublik Deutschland und Hanseatische Ablehnung

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 17:15

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Der Sachsische Verdienstorden wurde vom Ministerprasidenten des Freistaates Sachsen Kurt Biedenkopf am 27 Oktober 1996 fur hervorragende Verdienste um den Freistaat Sachsen gestiftet Er gilt als hochste Auszeichnung des Freistaates Sachsen und wurde am 27 Oktober 1997 genau ein Jahr nach seiner Stiftung erstmals verliehen Sachsischer Verdienstorden in der Herrenausfuhrung links Avers rechts Revers grafische Darstellung Sachsischer Verdienstorden in der Damenausfuhrung links Avers rechts Revers grafische Darstellung Verleihungsurkunde an Heinz Bottrich 2000 Der Orden darf nicht verwechselt werden mit dem monarchischen Zivilverdienstorden Sachsen von 1815 StiftungstextDer volle Stiftungswortlaut seiner Bekanntmachung vom 17 Dezember 1996 lautet Stiftungszweck I Als Zeichen dankbarer Anerkennung fur hervorragende Verdienste um den Freistaat Sachsen und seine Bevolkerung wird der Verdienstorden des Freistaates Sachsen gestiftet Er wird an in und auslandische Personlichkeiten fur Leistungen verliehen die insbesondere im politischen sozialen kulturellen und wirtschaftlichen Bereich sowie auf dem Gebiet der Umwelt dem Wohl der Allgemeinheit dienen Klasseneinteilung und Aussehen Bandschnalle II Der Verdienstorden wird in einer Klasse verliehen Er besteht aus einem beidseitig emaillierten weissen achtspitzigen Kreuz mit grunem Rand und goldener Fassung Das goldumrandete weisse Mittelschild zeigt auf der Vorderseite das kleine Wappen des Freistaates Sachsen Die Ruckseite tragt im grunen Zentrum die Inschrift Fur Verdienste und im weissen Ring die Umschrift Freistaat Sachsen Auf dem unteren Kreuzarm ist das Stiftungsjahr 1996 angegeben Der Verdienstorden wird von Herren an einem goldgefassten weiss hellgrun grunen Band um den Hals von Damen unterhalb der linken Schulter an einer entsprechenden Bandschleife getragen An Stelle des Ordenskreuzes kann eine Miniatur von Herren auf einem weiss grunen Band von Damen auf einer entsprechenden Bandschleife getragen werden Das Nahere wird durch die beiliegende Anlage bestimmt Verleihungsanzahl III Die Zahl der Ordensinhaber darf nicht hoher als 500 sein Scheidet ein Ordensinhaber durch Tod oder aus anderen Grunden aus der Zahl der Ordensinhaber aus so kann diese im Rahmen der vorgegebenen Obergrenze erganzt werden Verleihungsrelevanz IV Verdiente Personlichkeiten aus allen Teilen der Bevolkerung sollen moglichst gleichmassig berucksichtigt werden Die Verdienste sollen uberwiegend dem Freistaat Sachsen und seiner Bevolkerung zugutegekommen sein Es soll sich um aussergewohnliche Leistungen uber einen langeren Zeitraum oder eine ganz aussergewohnliche Einzeltat handeln die die auszuzeichnende Person fur die Allgemeinheit erbracht hat Die Erfullung einer Berufspflicht oder das Wirken fur das eigene Erwerbsunternehmen allein rechtfertigen die Verleihung nicht Auszeichnungen denen nur ein ausserer Anlass wie ein Jubilaum Geburtstag oder das Ausscheiden aus einem Amt zugrunde liegt kommen nicht in Betracht Verdienste im offentlichen Dienst konnen nur dann Anlass zur Verleihung sein wenn sie weit uber die Erfullung der beamtenrechtlichen Dienstpflichten oder dienstvertraglichen Pflichten hinausgehen Eine Verleihung an Richter fur in ihrem Amt erworbene Verdienste ist ausgeschlossen Vorschlageberechtigung V Vorschlagsberechtigt sind der Prasident des Landtages fur die Mitglieder und Bediensteten des Landtages sowie die Mitglieder der Staatsregierung Die Zustandigkeit richtet sich nach der zu wurdigenden Leistung Initiativverleihungen des Ministerprasidenten bleiben unberuhrt Verleihungsvorbehalt VI Eine Verurteilung wegen einer Straftat solange sie nach dem Bundeszentralregistergesetz vorgehalten werden kann schliesst die Auszeichnung mit dem Verdienstorden aus Eine Auszeichnung scheidet ferner aus bei Eignungsmangeln nach Artikel 119 der Verfassung des Freistaates Sachsen u a ist damit eine fruhere Mitarbeit im Ministerium fur Staatssicherheit Stasi gemeint Aberkennung VII Der Verdienstorden ist nachtraglich abzuerkennen wenn zwingende Versagungsgrunde nach den vorstehenden Bestimmungen eintreten oder bekannt werden Er kann aberkannt werden bei Verurteilung zu Geldstrafen wegen fahrlassig begangener Straftaten Die Aberkennung wird vom Ministerprasidenten ausgesprochen Der Verdienstorden die Ordensminiatur und die Verleihungsurkunde sind zuruckzugeben Verleihungsanregungen VIII Anregungen zur Auszeichnung mit dem Verdienstorden konnen von jedermann an die Vorschlagsberechtigten gerichtet werden Die Anregungen sind von den Vorschlagsberechtigten zu prufen und der Staatskanzlei mit einer Stellungnahme zu den vorgebrachten Verdiensten zuzuleiten Verleihungspraxis IX Der Ministerprasident und der Landtagsprasident erhalten den Verdienstorden kraft Amtes Die Verleihung des Verdienstordens ist dem Ministerprasidenten vorbehalten Mit der Aushandigung des Verdienstordens und der Ordensminiatur erhalt die ausgezeichnete Person eine vom Ministerprasidenten unterzeichnete Verleihungsurkunde Sie wird mit dem Dienstsiegel des Freistaates versehen Veroffentlichung der Verleihungen X Die Verleihung des Verdienstordens wird im Sachsischen Amtsblatt bekannt gemacht Rangordnung im Sachsischen AuszeichnungssystemSachsischer Verdienstorden Sachsische Verfassungsmedaille Sachsisches Lebensrettungsehrenzeichen Sonstige Orden des Freistaates Sachsen gleichrangig Sachsischer Fluthelferorden 2002 Sachsischer Fluthelferorden 2013 Gedenkmedaille aus Anlass der Waldbrandkatastrophe Weisswasser im Mai Juni 1992 Feuerwehr Ehrenzeichen Sachsen als Steckkreuz in Gold Feuerwehr Ehrenzeichen Sachsen als Steckkreuz in Silber Feuerwehr Ehrenzeichen Sachsen am Band in Gold Feuerwehr Ehrenzeichen Sachsen am Band in Silber Feuerwehr Ehrenzeichen Sachsen am Band in Bronze Feuerwehr Leistungsabzeichen fur Loscheinsatz in Gold Feuerwehr Leistungsabzeichen fur Loscheinsatz in Silber Feuerwehr Leistungsabzeichen fur Loscheinsatz in Bronze Feuerwehr Leistungsabzeichen fur Technische Hilfe in BronzeSonstigesDer Sachsische Verdienstorden wird von der Dresdner Firma 1 Dresdner Medaillenmunze GmbH gepragt Siehe auchSachsische Verfassungsmedaille Liste der Trager des Sachsischen Verdienstordens Liste der sachsischen Orden und Ehrenzeichen Verdienstorden der Lander der Bundesrepublik DeutschlandWeblinkssachsen de Sachsischer Verdienstorden sachsen de Ordenstrager sachsen de Bilder des VerdienstordensEinzelnachweiseBekanntmachung des Ministerprasidenten uber die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27 Oktober 1996 Nr I Veroffentlicht im Sachsischen Amtsblatt am 17 Dezember 1996 Bekanntmachung des Ministerprasidenten uber die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27 Oktober 1996 Nr II Veroffentlicht im Sachsischen Amtsblatt am 17 Dezember 1996 Bekanntmachung des Ministerprasidenten uber die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27 Oktober 1996 Nr III Veroffentlicht im Sachsischen Amtsblatt am 17 Dezember 1996 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Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27 Oktober 1996 Nr IX Veroffentlicht im Sachsischen Amtsblatt am 17 Dezember 1996 Bekanntmachung des Ministerprasidenten uber die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27 Oktober 1996 Nr X Veroffentlicht im Sachsischen Amtsblatt am 17 Dezember 1996 Ralf Exner Verantw Stammbaum Memento vom 23 Februar 2015 im Internet Archive mit einer Chronik des zeitweilig verstaatlichten FamilienunternehmensVerdienstorden Deutschlands und seiner Lander Bundesrepublik Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Siehe auch Liste der deutschen Orden und Ehrenzeichen Bundesrepublik Deutschland und Hanseatische Ablehnung

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