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Das Fürstentum Ratzeburg bestand von 1648 bis 1918 Es gehörte zum reichsunmittelbaren Territorium des früheren Landes Me

Fürstentum Ratzeburg

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Fürstentum Ratzeburg
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Das Fürstentum Ratzeburg bestand von 1648 bis 1918. Es gehörte zum reichsunmittelbaren Territorium des früheren Landes Mecklenburg und war damit Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Im Ergebnis der Dritten mecklenburgischen Hauptlandesteilung (1701) wurde Mecklenburg gespalten. Es entstanden die (Teil-)Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Das (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Strelitz wurde aus dem Fürstentum Ratzeburg und der Herrschaft Stargard gebildet. Heute liegt das Gebiet des ehemaligen Fürstentums zum überwiegenden Teil im Land Mecklenburg-Vorpommern.


Territorium im Heiligen Römischen Reich
Fürstentum Ratzeburg
Wappen
Karte
Fürstentum Ratzeburg (gelb, westlich von Mecklenburg-Schwerin) im Herzogtum Mecklenburg
Alternativnamen Ratzenburg
Entstanden aus 1648: Hochstift Ratzeburg
Herrschaftsform Fürstentum
Herrscher/
Regierung
Fürst
Heutige Region/en DE-MV, Teile in DE-SH
Reichsmatrikel 5 Reiter, 15 Fußsoldaten, 60 Gulden
Reichskreis niedersächsisch
Hauptstädte/
Residenzen
Schönberg, Ratzeburg
Dynastien Mecklenburg
1701: M.-Strelitz
Konfession/
Religionen
evangelisch
Sprache/n Deutsch
Aufgegangen in 1918: Freistaat Mecklenburg-Strelitz

Geschichte

1648 bis 1806

Das Fürstentum entstand im Westfälischen Frieden (1648) durch Säkularisation des Hochstifts Ratzeburg. Es wurde 1648 dem Herrschaftsbereich der Herzöge zu Mecklenburg als Gebietsentschädigung für die an Schweden abgetretenen Gebiete Wismar, Neukloster und die Insel Poel beigelegt. Es zählte wie schon zuvor das Hochstift Ratzeburg zum Niedersächsischen Reichskreis.

Im Gegensatz zu den anderen Teilgebieten im Herrschaftsbereich der mecklenburgischen Herzöge – die nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses 1815 zu Großherzögen erhoben wurden – gab es im Ratzeburger Land keine Leibeigenschaft und (bis auf die drei Allodialgüter Torisdorf, Horst und Dodow) keine Großgrundbesitzer, sondern nur freie Bauern. Anders als der Mecklenburger Adel hatten Bischof und Domkapitel keinerlei Interesse am Bauernlegen und am Errichten von Rittergütern. Die eigenständige Kultur des ehemaligen Fürstentums Ratzeburg wird heute vom Volkskundemuseum in Schönberg dokumentiert.

Im Hamburger Vergleich von 1701 wurde „von Herrn Herzog Friedrich Wilhelm an Herrn Herzog Adolf Friedrich das Fürstentum Ratzeburg [...] frei von Schulden übergeben und abgetreten [...] und daneben auch die Herrschaft Stargard in seinen Grenzen mit allen darin befindlichen Adel, Städten und Ämtern [...].“ Zwischen Ratzeburg und der fast 200 km entfernten Residenz des Herzogs Adolf Friedrich II. in Strelitz lag das andere mecklenburgische (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Schwerin. Da die Verwaltung des Fürstentums von Strelitz aus entfernungsbedingt schwierig war, blieb Ratzeburg fast völlig selbstverwaltet und hatte eigenständige von Strelitz getrennte Behörden.Hochstift und Domhof gehörten territorial zum Fürstentum, die Stadt Ratzeburg selbst gehörte zum Herzogtum Sachsen-Lauenburg. Das Fürstentum wurde kein Teil des im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich (1755) gefestigten mecklenburgischen Ständestaats und war nicht auf dem Landtag vertreten.

Im Großen Nordischen Krieg (1700–1721) wurde das Fürstentum von dänischen Truppen verheert, die auf das schwedische Wismar anrückten. Ähnliches galt in den napoleonischen Kriegen, als das Fürstentum 1806–14 von durchziehenden preußischen, französischen und alliierten Truppen verheert wurde. 1814 wurde der Verwaltungssitz auf dem Domhof aufgelöst und stattdessen eine Landvogtei in Schönberg eingerichtet.

1815 bis 1918

Von der Demokratischen Bewegung des Vormärz und der Deutschen Revolution 1848/1849 wurde das Fürstentum Ratzeburg verhältnismäßig wenig ergriffen – es blieb dort „alles beim alten“. Großherzog Friedrich Wilhelm II. regierte von 1860 bis 1904 sein anfangs überschuldetes Land Mecklenburg-Strelitz mit einem harten Sparkurs. Das reiche Fürstentum Ratzeburg wurde dabei durch den Schuldenabbau finanziell wesentlich stärker als das ärmere Land Stargard belastet. Folge waren kultureller und wirtschaftlicher Stillstand.

Die Frage nach einer eigenen Verfassung und deren Gestalt beschäftigte das Fürstentum die gesamte zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts. Nach 1848 war Ratzeburg das einzige Territorium in Deutschland ohne Verfassung. Es galt allerdings auch nicht als eigener Bundesstaat des Deutschen Bundes, sondern hatte einen staatsrechtlich unklaren Status zwischen Personalunion und Teil des großherzoglichen Domaniums. Nachdem ihre Bittschriften an den Großherzog erfolglos geblieben waren, richteten Bürger des Fürstentums 1867 eine Petition an den Bundesrat des Norddeutschen Bundes: „Die Mecklenburgische Regierung zu ersuchen, in das Fürstentum Ratzeburg auf dem einen oder anderen Wege eine solche Verfassung einzuführen, welche den Anforderungen des Artikels XIII der Verfassung des ehemaligen Deutschen Bundes zu genügen geeignet sei.“ Ein Beschluss des Bundesrates in dieser Sache war noch nicht ergangen, als am 6. November 1869 Großherzog Friedrich Wilhelm II. dem Fürstentum Ratzeburg eine Verfassung verordnete, die jedoch auf erbitterten Widerstand der Stadtbürger und Bauern traf. 1870 erhoben sie Beschwerde über die Verfassung beim Bundesrat unter Berufung auf Art. 76 Abs. 2 der Verfassung. Der Bundesrat wies die Beschwerde durch Beschluss vom 1. Mai 1870 zurück mit der Begründung, dass hier ein Verfassungsstreit im Sinne des Art. 76 Abs. 2 nicht vorliege. Obwohl der Reichstag darauf auf Antrag der Petenten in der Sitzung vom 12. Juni 1872 beschlossen hatte „die Petition dem Reichskanzler behufs wiederholten Versuchs gütlichen Ausgleichs des noch schwebenden Verfassungsstreites durch den Bundesrat zu überweisen“, bestätigte der Bundesrat seinen früher gefassten Beschluss am 11. März 1873. Die Bürger Schönbergs und die Bauern boykottierten daraufhin die Sitzungen des neugeschaffenen Landtags für das Fürstentum und machten ihn beschlussunfähig. Erst nach Zusage von Reformen konnte der Landtag schließlich im Februar 1906 erstmals beschlussfähig tagen – um sofort eine Resolution zur Verfassungsänderung zu verabschieden. Die Verfassungsfrage Ratzeburgs wurde von vielen als symptomatisch für die Reformbedürftigkeit der Verfassung Mecklenburgs insgesamt gesehen und beschäftigte mehrfach den Reichstag in Berlin.

Mit den Reichsjustizgesetzen und der Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 17. Mai 1879 erhielt das Fürstentum eine neue Justizstruktur. Die bisherigen Gerichte wurden aufgehoben. Der Gerichtssprengel des neu eingerichteten Amtsgerichts Schönberg umfasste das Fürstentum Ratzeburg. Wegen der weiten Entfernung zum zuständigen Landgericht Neustrelitz richtete dieses eine eigene Strafkammer am Amtsgericht in Schönberg ein.

Das Vorhaben, das Fürstentum mit einem neuen Landesgrundgesetz für Mecklenburg zu einem gleichberechtigten Teil des Großherzogtums zu machen, kam bis zum Ersten Weltkrieg (1914–1918) nicht über ein Entwurfsstadium hinaus. 1918 erlosch das Fürstenhaus Mecklenburg-Strelitz und das Großherzogtum wurde Freistaat. Das bisherige Fürstentum Ratzeburg erhielt nun den Namen „Land Ratzeburg“ und wurde im Landesgrundgesetz für Mecklenburg-Strelitz von 1919/1923 völlig gleichgestellt.

Weitere Entwicklung

Der Ratzeburger Domhof und die Exklaven kamen 1937 durch das Groß-Hamburg-Gesetz an den Kreis Herzogtum Lauenburg, dafür fiel das Lübecker Dorf Utecht an Mecklenburg.

1945 fielen durch Veränderung der Zonengrenze im sogenannten Barber-Ljaschtschenko-Abkommen die historisch zum Ratzeburger Land gehörenden Gemeinden Ziethen, Mechow, Bäk und Römnitz ebenfalls an den Kreis Herzogtum Lauenburg. Diese Gebietsveränderung wurde auch nach der Wiedervereinigung aufrechterhalten. Der Kern der Gemeinden des ehemaligen Ratzeburger Landes ist heute in der Amtsverwaltung Amt Schönberger Land zusammengefasst.

Territorium

Das Fürstentum umfasste nicht den wesentlich größeren geistlichen Aufsichtsbezirk des untergegangenen Bistums, sondern (nur) das Hochstift, die Liegenschaften des Bischofs und des Domkapitels. Diese waren hauptsächlich um die bischöfliche Residenzstadt Schönberg herum konzentriert im Norden bis an das Ufer der Stepenitz. Dieses Gebiet ist heute, bis auf die im Barber-Ljaschtschenko-Abkommen 1945 an den Kreis Herzogtum Lauenburg gekommenen Orte, ein Teil des Landkreises Nordwestmecklenburg.

In der Stadt Ratzeburg gehörte lediglich der Domhof Ratzeburg, das Gebiet unmittelbar um den Ratzeburger Dom und das Herrenhaus der Herzöge von Mecklenburg, dazu. Hinzu kamen die Dörfer Panten (mit Hammer und Mannhagen), Horst und Walksfelde, die als Exklaven im Lauenburgischen lagen, sowie das Gut Dodow (heute Ortsteil von Wittendörp) als Exklave im Gebiet von Mecklenburg-Schwerin. Das Fürstentum hatte zuletzt etwa 20.000 Einwohner.

Amtssitze des Fürstentums waren Schönberg, Stove (heute zu Carlow) und Schlagsdorf. Die drei Allodialgüter Torriesdorf/Torisdorf (heute Ortsteil von Groß Siemz), Horst und Dodow waren amtsfrei.

Kirchspiele waren Schönberg, Carlow, Demern, Herrnburg, Selmsdorf, Schlagsdorf und Ziethen.

Verwaltungsgliederung im 18. Jahrhundert

Zum Ende des 18. Jahrhunderts sah die Verwaltungsgliederung des Fürstentums so aus:

1) Das Amt Ratzeburg. Dieses begreift:

1. Den Domhof und Palmberg bei der Stadt Ratzeburg. Auf dem Domhof steht die Domkirche, nahe bei welcher die herzogliche Regierungskanzlei ist, oben über dem Kreuzgang aber sind 2 Zimmer für die herzogliche Rentkammer und das Konsistorium eingerichtet. Es sind hier auch einige Häuser, in welchen die herzoglichen Bedienten freie Wohnung haben. Auf dem sogenannten Palmberge (lat. „Mons Polaborum“), welcher ein großer, viereckiger, und mit drei Alleen von Lindenbäumen besetzter Platz ist, steht das Herrenhaus.
2. Die Schlagstorffische Vogtei, in welcher
(1) Die Baeck, bei Ratzeburg, welche meistenteils aus Kupfermühlen besteht.
(2) Schlagsdorf, ein Pfarrdorf mit einer Meierei.
(3) Die Meiereien Römnitz, Neuhof, Groß Molzahn und Wietingsbek.
(4) Lankow, Schlagbrügge und Mechow, sind Dörfer mit kleinen Seen, und das letztere hat auch eine Meierei.
(5) Ziethen, ein Pfarrdorf mit einem kleinen See.
(6) Noch 9 Dörfer.
3. die Rupenstorfische Vogtei, (auch „Terra Boitinensis“) begreift
(1) Boitin-Resdorf, ein Dorf.
(2) Rupensdorf, ein Dorf.
(3) Lauen und Wahrsow, sind Dörfer, deren jedes eine Meierei, und das erste auch einen kleinen See hat.
(4) Die Meiereien Lentschow und Lockwisch, welche letztere einen kleinen See hat.
(5) Noch 11 Dörfer.
(6) Horst, ein adeliches Gut, mit dem Dorf Oldendorf.
(7) Torisdorf, ein adeliches Gut.

2) Das Amt Schönberg, welches begreift:

1) Schönberg, ein Flecken mit dem Amthaus, auf welchem alten Schloß ehemals die Bischöfe von Ratzeburg gewohnet haben.
2) Selmsdorf, ein Pfarrdorf mit einer Meyerey.
3) Zarnowenz, Bardowiek, Blüssem, Menzendorf mit einem kleinen See, und Rabenstorf, Dörfer mit Meiereien.
4) Die Dörfer Groß- und Klein-Siems, welches letztere einen kleinen See hat.
5) Noch 17 Dörfer.
6) Herrnburg, ein Pfarrdorf.
7) Die Dörfer Mannhagen, Panten, Walksfelde und die Meierei Hammer, sind jenseits der Stecknitz, und zwar nahe bei derselben, belegen.
8) Bennin, ein Dorf, und Dodow, ein adeliches Gut, sind von dem Mecklenburg-schwerinischen Amt Boizenburg umgeben.

3) das Amt Stove, welches begreift:

1) Stove, das Amthaus, welches ein altes Schloß ist
2) Carlow und Demern, Pfarrdörfer. Das zweite hat eine Meierei.
3) Noch 8 Dörfer, und die Meiereien Klein-Rünz, und Röggelin, welche letztere einen See hat.

Wappen

Aus unbekannten Gründen wurde das Wappen des Hochstifts Ratzeburg: Vorne der goldene, aufrecht gestellte Bischofsstab im blauen Feld; hinten im goldenen Felde die blaue Burg nach der Säkularisierung 1648 nicht weiter verwendet. Das (neue) historische Wappen des Fürstentums Ratzeburg wurde erst seit dem Regierungsantritt Herzog Christian (Louis) 1658 als Teil des mecklenburgischen Gesamtwappens geführt:In Rot ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Krone (siehe oben). Auch heute findet sich dieses Wappen noch in aktuellen Gemeindewappen.

  • Stadt Schönberg in Mecklenburg-Vorpommern
  • Gemeinde Bäk in Schleswig-Holstein
  • Gemeinde Lüdersdorf in Mecklenburg-Vorpommern
  • Gemeinde Schlagsdorf in Mecklenburg-Vorpommern
  • Gemeinde Ziethen in Schleswig-Holstein

Literatur

  • Gottlieb Matthias Carl Masch: Geschichte des Bisthums Ratzeburg. F. Aschenfeldt, Lübeck 1835 (Volltext).
  • Gottlieb Matthias Carl Masch: Das Ratzeburgische Wappen. In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde . Band 1, 1836, S. 143–151 (Digitalisat).
  • Gottlieb Matthias Carl Masch: Gesetze, Verordnungen und Verfügungen, welche für das Fürstenthum Ratzeburg erlassen sind. L. Bicker, Schönberg 1851 (Digitalisat).
  • Theodor Scharenberg: Gesetze, Verordnungen und Verfügungen, welche in Kirchen- und Schulsachen für das Fürstentum Ratzeburg erlassen sind. Fortsetzung der Gesetzsammlung von Masch, soweit die letztere Kirchen- und Schulsachen betrifft. Spalding, Neustrelitz 1893
  • Reno Stutz: Ratzeburger Land. Mecklenburgs ungewöhnlicher Landesteil zwischen Wismar und Lübeck. 2. Auflage. Neuer Hochschulschriften Verlag, Rostock 1997, ISBN 3-929544-37-7.

Weblinks

Commons: Fürstentum Ratzeburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Literatur über Fürstentum Ratzeburg in der Landesbibliographie MV
  • Daten und alte Karten zum Fürstentum Ratzeburg

Einzelnachweise

  1. „Fürstentum Ratzeburg“ bei „Personen – und Familienforschung in Lübeck und Umgebung“ (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  2. Harald Witzke: Zum dritten Mal geteilt - Mit dem Hamburger Vergleich von 1701 tritt das Herzogtum Mecklenburg-Strelitz in die Geschichte ein. Zitat aus dem Originaltext des Hamburger Vergleichs. In: Heimatkurier – Regionalbeilage des Nordkuriers [...], 6. März 2001. vgl. Reprographie des Hamburger Vergleichs (PDF)
  3. Wilhelm Karl Raabe: Mecklenburgische Vaterlandskunde. Band 3: Abriss der mecklenburgischen Geschichte von der ältesten bis auf die neueste Zeit und Staatskunde beider Mecklenburg. Wismar: Hinstorff 1896, S. 735
  4. Heinrich Sievert: Die Zuständigkeit des deutschen Bundesrates für Erledigung von Verfassungs- und Thronfolgestreitigkeiten. Berlin 1905, zugl. Diss. Göttingen, S. 21f.
  5. Schulthess’ Europäischer Geschichtskalender 1906
  6. Siehe etwa die Protokolle der 41. Sitzung am 12. Juni 1872, S. 949 (Digitalisat) und der 126. Sitzung vom 24. Januar 1905, S. 3995ff (Digitalisat)
  7. Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer officieller Anzeiger für Gesetzgebung und Staatsverwaltung, 1879, Teil 26, S. 167 f., Digitalisat.
  8. Siehe zum Ganzen Manfred Hamann: Das staatliche Werden Mecklenburgs. (Mitteldeutsche Forschungen 24) Köln: Böhlau 1962
  9. Nach A. F. Büschings Erdbeschreibung. Teil 9, Hamburg 1792, S. 550 f. (Digitalisat)
  10. Bisher war kein Hinweis zu finden, warum Büsching diesen Ort als Teil des Amtes Schönberg einordnet, zumal Bennin anscheinend schon im 18. Jahrhundert zum Domanial-Amt Boitzenburg gehörte.
  11. nach Masch: Wappen (Lit.), S. 146
  12. so Masch: Wappen, S. 149
Normdaten (Geografikum): GND: 4124028-5 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | VIAF: 234639352

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 06:19

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Das Furstentum Ratzeburg bestand von 1648 bis 1918 Es gehorte zum reichsunmittelbaren Territorium des fruheren Landes Mecklenburg und war damit Teil des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation Im Ergebnis der Dritten mecklenburgischen Hauptlandesteilung 1701 wurde Mecklenburg gespalten Es entstanden die Teil Herzogtumer Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Strelitz Das Teil Herzogtum Mecklenburg Strelitz wurde aus dem Furstentum Ratzeburg und der Herrschaft Stargard gebildet Heute liegt das Gebiet des ehemaligen Furstentums zum uberwiegenden Teil im Land Mecklenburg Vorpommern Territorium im Heiligen Romischen ReichFurstentum RatzeburgWappenKarteFurstentum Ratzeburg gelb westlich von Mecklenburg Schwerin im Herzogtum MecklenburgAlternativnamen RatzenburgEntstanden aus 1648 Hochstift RatzeburgHerrschaftsform FurstentumHerrscher Regierung FurstHeutige Region en DE MV Teile in DE SHReichsmatrikel 5 Reiter 15 Fusssoldaten 60 GuldenReichskreis niedersachsischHauptstadte Residenzen Schonberg RatzeburgDynastien Mecklenburg 1701 M StrelitzKonfession Religionen evangelischSprache n DeutschAufgegangen in 1918 Freistaat Mecklenburg StrelitzGeschichte1648 bis 1806 Das Furstentum entstand im Westfalischen Frieden 1648 durch Sakularisation des Hochstifts Ratzeburg Es wurde 1648 dem Herrschaftsbereich der Herzoge zu Mecklenburg als Gebietsentschadigung fur die an Schweden abgetretenen Gebiete Wismar Neukloster und die Insel Poel beigelegt Es zahlte wie schon zuvor das Hochstift Ratzeburg zum Niedersachsischen Reichskreis Im Gegensatz zu den anderen Teilgebieten im Herrschaftsbereich der mecklenburgischen Herzoge die nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses 1815 zu Grossherzogen erhoben wurden gab es im Ratzeburger Land keine Leibeigenschaft und bis auf die drei Allodialguter Torisdorf Horst und Dodow keine Grossgrundbesitzer sondern nur freie Bauern Anders als der Mecklenburger Adel hatten Bischof und Domkapitel keinerlei Interesse am Bauernlegen und am Errichten von Rittergutern Die eigenstandige Kultur des ehemaligen Furstentums Ratzeburg wird heute vom Volkskundemuseum in Schonberg dokumentiert Im Hamburger Vergleich von 1701 wurde von Herrn Herzog Friedrich Wilhelm an Herrn Herzog Adolf Friedrich das Furstentum Ratzeburg frei von Schulden ubergeben und abgetreten und daneben auch die Herrschaft Stargard in seinen Grenzen mit allen darin befindlichen Adel Stadten und Amtern Zwischen Ratzeburg und der fast 200 km entfernten Residenz des Herzogs Adolf Friedrich II in Strelitz lag das andere mecklenburgische Teil Herzogtum Mecklenburg Schwerin Da die Verwaltung des Furstentums von Strelitz aus entfernungsbedingt schwierig war blieb Ratzeburg fast vollig selbstverwaltet und hatte eigenstandige von Strelitz getrennte Behorden Hochstift und Domhof gehorten territorial zum Furstentum die Stadt Ratzeburg selbst gehorte zum Herzogtum Sachsen Lauenburg Das Furstentum wurde kein Teil des im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich 1755 gefestigten mecklenburgischen Standestaats und war nicht auf dem Landtag vertreten Im Grossen Nordischen Krieg 1700 1721 wurde das Furstentum von danischen Truppen verheert die auf das schwedische Wismar anruckten Ahnliches galt in den napoleonischen Kriegen als das Furstentum 1806 14 von durchziehenden preussischen franzosischen und alliierten Truppen verheert wurde 1814 wurde der Verwaltungssitz auf dem Domhof aufgelost und stattdessen eine Landvogtei in Schonberg eingerichtet 1815 bis 1918 Von der Demokratischen Bewegung des Vormarz und der Deutschen Revolution 1848 1849 wurde das Furstentum Ratzeburg verhaltnismassig wenig ergriffen es blieb dort alles beim alten Grossherzog Friedrich Wilhelm II regierte von 1860 bis 1904 sein anfangs uberschuldetes Land Mecklenburg Strelitz mit einem harten Sparkurs Das reiche Furstentum Ratzeburg wurde dabei durch den Schuldenabbau finanziell wesentlich starker als das armere Land Stargard belastet Folge waren kultureller und wirtschaftlicher Stillstand Die Frage nach einer eigenen Verfassung und deren Gestalt beschaftigte das Furstentum die gesamte zweite Halfte des 19 Jahrhunderts Nach 1848 war Ratzeburg das einzige Territorium in Deutschland ohne Verfassung Es galt allerdings auch nicht als eigener Bundesstaat des Deutschen Bundes sondern hatte einen staatsrechtlich unklaren Status zwischen Personalunion und Teil des grossherzoglichen Domaniums Nachdem ihre Bittschriften an den Grossherzog erfolglos geblieben waren richteten Burger des Furstentums 1867 eine Petition an den Bundesrat des Norddeutschen Bundes Die Mecklenburgische Regierung zu ersuchen in das Furstentum Ratzeburg auf dem einen oder anderen Wege eine solche Verfassung einzufuhren welche den Anforderungen des Artikels XIII der Verfassung des ehemaligen Deutschen Bundes zu genugen geeignet sei Ein Beschluss des Bundesrates in dieser Sache war noch nicht ergangen als am 6 November 1869 Grossherzog Friedrich Wilhelm II dem Furstentum Ratzeburg eine Verfassung verordnete die jedoch auf erbitterten Widerstand der Stadtburger und Bauern traf 1870 erhoben sie Beschwerde uber die Verfassung beim Bundesrat unter Berufung auf Art 76 Abs 2 der Verfassung Der Bundesrat wies die Beschwerde durch Beschluss vom 1 Mai 1870 zuruck mit der Begrundung dass hier ein Verfassungsstreit im Sinne des Art 76 Abs 2 nicht vorliege Obwohl der Reichstag darauf auf Antrag der Petenten in der Sitzung vom 12 Juni 1872 beschlossen hatte die Petition dem Reichskanzler behufs wiederholten Versuchs gutlichen Ausgleichs des noch schwebenden Verfassungsstreites durch den Bundesrat zu uberweisen bestatigte der Bundesrat seinen fruher gefassten Beschluss am 11 Marz 1873 Die Burger Schonbergs und die Bauern boykottierten daraufhin die Sitzungen des neugeschaffenen Landtags fur das Furstentum und machten ihn beschlussunfahig Erst nach Zusage von Reformen konnte der Landtag schliesslich im Februar 1906 erstmals beschlussfahig tagen um sofort eine Resolution zur Verfassungsanderung zu verabschieden Die Verfassungsfrage Ratzeburgs wurde von vielen als symptomatisch fur die Reformbedurftigkeit der Verfassung Mecklenburgs insgesamt gesehen und beschaftigte mehrfach den Reichstag in Berlin Mit den Reichsjustizgesetzen und der Verordnung zur Ausfuhrung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27 Januar 1877 vom 17 Mai 1879 erhielt das Furstentum eine neue Justizstruktur Die bisherigen Gerichte wurden aufgehoben Der Gerichtssprengel des neu eingerichteten Amtsgerichts Schonberg umfasste das Furstentum Ratzeburg Wegen der weiten Entfernung zum zustandigen Landgericht Neustrelitz richtete dieses eine eigene Strafkammer am Amtsgericht in Schonberg ein Das Vorhaben das Furstentum mit einem neuen Landesgrundgesetz fur Mecklenburg zu einem gleichberechtigten Teil des Grossherzogtums zu machen kam bis zum Ersten Weltkrieg 1914 1918 nicht uber ein Entwurfsstadium hinaus 1918 erlosch das Furstenhaus Mecklenburg Strelitz und das Grossherzogtum wurde Freistaat Das bisherige Furstentum Ratzeburg erhielt nun den Namen Land Ratzeburg und wurde im Landesgrundgesetz fur Mecklenburg Strelitz von 1919 1923 vollig gleichgestellt Weitere Entwicklung Der Ratzeburger Domhof und die Exklaven kamen 1937 durch das Gross Hamburg Gesetz an den Kreis Herzogtum Lauenburg dafur fiel das Lubecker Dorf Utecht an Mecklenburg 1945 fielen durch Veranderung der Zonengrenze im sogenannten Barber Ljaschtschenko Abkommen die historisch zum Ratzeburger Land gehorenden Gemeinden Ziethen Mechow Bak und Romnitz ebenfalls an den Kreis Herzogtum Lauenburg Diese Gebietsveranderung wurde auch nach der Wiedervereinigung aufrechterhalten Der Kern der Gemeinden des ehemaligen Ratzeburger Landes ist heute in der Amtsverwaltung Amt Schonberger Land zusammengefasst TerritoriumHerrenhaus der Herzoge von Mecklenburg in RatzeburgDenkmal fur die Zerstorung Ratzeburgs 1693 durch die Danen Das Furstentum umfasste nicht den wesentlich grosseren geistlichen Aufsichtsbezirk des untergegangenen Bistums sondern nur das Hochstift die Liegenschaften des Bischofs und des Domkapitels Diese waren hauptsachlich um die bischofliche Residenzstadt Schonberg herum konzentriert im Norden bis an das Ufer der Stepenitz Dieses Gebiet ist heute bis auf die im Barber Ljaschtschenko Abkommen 1945 an den Kreis Herzogtum Lauenburg gekommenen Orte ein Teil des Landkreises Nordwestmecklenburg In der Stadt Ratzeburg gehorte lediglich der Domhof Ratzeburg das Gebiet unmittelbar um den Ratzeburger Dom und das Herrenhaus der Herzoge von Mecklenburg dazu Hinzu kamen die Dorfer Panten mit Hammer und Mannhagen Horst und Walksfelde die als Exklaven im Lauenburgischen lagen sowie das Gut Dodow heute Ortsteil von Wittendorp als Exklave im Gebiet von Mecklenburg Schwerin Das Furstentum hatte zuletzt etwa 20 000 Einwohner Amtssitze des Furstentums waren Schonberg Stove heute zu Carlow und Schlagsdorf Die drei Allodialguter Torriesdorf Torisdorf heute Ortsteil von Gross Siemz Horst und Dodow waren amtsfrei Kirchspiele waren Schonberg Carlow Demern Herrnburg Selmsdorf Schlagsdorf und Ziethen Verwaltungsgliederung im 18 Jahrhundert Zum Ende des 18 Jahrhunderts sah die Verwaltungsgliederung des Furstentums so aus 1 Das Amt Ratzeburg Dieses begreift 1 Den Domhof und Palmberg bei der Stadt Ratzeburg Auf dem Domhof steht die Domkirche nahe bei welcher die herzogliche Regierungskanzlei ist oben uber dem Kreuzgang aber sind 2 Zimmer fur die herzogliche Rentkammer und das Konsistorium eingerichtet Es sind hier auch einige Hauser in welchen die herzoglichen Bedienten freie Wohnung haben Auf dem sogenannten Palmberge lat Mons Polaborum welcher ein grosser viereckiger und mit drei Alleen von Lindenbaumen besetzter Platz ist steht das Herrenhaus 2 Die Schlagstorffische Vogtei in welcher 1 Die Baeck bei Ratzeburg welche meistenteils aus Kupfermuhlen besteht 2 Schlagsdorf ein Pfarrdorf mit einer Meierei 3 Die Meiereien Romnitz Neuhof Gross Molzahn und Wietingsbek 4 Lankow Schlagbrugge und Mechow sind Dorfer mit kleinen Seen und das letztere hat auch eine Meierei 5 Ziethen ein Pfarrdorf mit einem kleinen See 6 Noch 9 Dorfer dd 3 die Rupenstorfische Vogtei auch Terra Boitinensis begreift 1 Boitin Resdorf ein Dorf 2 Rupensdorf ein Dorf 3 Lauen und Wahrsow sind Dorfer deren jedes eine Meierei und das erste auch einen kleinen See hat 4 Die Meiereien Lentschow und Lockwisch welche letztere einen kleinen See hat 5 Noch 11 Dorfer 6 Horst ein adeliches Gut mit dem Dorf Oldendorf 7 Torisdorf ein adeliches Gut dd 2 Das Amt Schonberg welches begreift 1 Schonberg ein Flecken mit dem Amthaus auf welchem alten Schloss ehemals die Bischofe von Ratzeburg gewohnet haben 2 Selmsdorf ein Pfarrdorf mit einer Meyerey 3 Zarnowenz Bardowiek Blussem Menzendorf mit einem kleinen See und Rabenstorf Dorfer mit Meiereien 4 Die Dorfer Gross und Klein Siems welches letztere einen kleinen See hat 5 Noch 17 Dorfer 6 Herrnburg ein Pfarrdorf 7 Die Dorfer Mannhagen Panten Walksfelde und die Meierei Hammer sind jenseits der Stecknitz und zwar nahe bei derselben belegen 8 Bennin ein Dorf und Dodow ein adeliches Gut sind von dem Mecklenburg schwerinischen Amt Boizenburg umgeben 3 das Amt Stove welches begreift 1 Stove das Amthaus welches ein altes Schloss ist 2 Carlow und Demern Pfarrdorfer Das zweite hat eine Meierei 3 Noch 8 Dorfer und die Meiereien Klein Runz und Roggelin welche letztere einen See hat WappenAus unbekannten Grunden wurde das Wappen des Hochstifts Ratzeburg Vorne der goldene aufrecht gestellte Bischofsstab im blauen Feld hinten im goldenen Felde die blaue Burg nach der Sakularisierung 1648 nicht weiter verwendet Das neue historische Wappen des Furstentums Ratzeburg wurde erst seit dem Regierungsantritt Herzog Christian Louis 1658 als Teil des mecklenburgischen Gesamtwappens gefuhrt In Rot ein silbernes Hochkreuz uberhoht von einer goldenen Krone siehe oben Auch heute findet sich dieses Wappen noch in aktuellen Gemeindewappen Stadt Schonberg in Mecklenburg Vorpommern Gemeinde Bak in Schleswig Holstein Gemeinde Ludersdorf in Mecklenburg Vorpommern Gemeinde Schlagsdorf in Mecklenburg Vorpommern Gemeinde Ziethen in Schleswig HolsteinLiteraturGottlieb Matthias Carl Masch Geschichte des Bisthums Ratzeburg F Aschenfeldt Lubeck 1835 Volltext Gottlieb Matthias Carl Masch Das Ratzeburgische Wappen In Jahrbucher des Vereins fur Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde Band 1 1836 S 143 151 Digitalisat Gottlieb Matthias Carl Masch Gesetze Verordnungen und Verfugungen welche fur das Furstenthum Ratzeburg erlassen sind L Bicker Schonberg 1851 Digitalisat Theodor Scharenberg Gesetze Verordnungen und Verfugungen welche in Kirchen und Schulsachen fur das Furstentum Ratzeburg erlassen sind Fortsetzung der Gesetzsammlung von Masch soweit die letztere Kirchen und Schulsachen betrifft Spalding Neustrelitz 1893 Reno Stutz Ratzeburger Land Mecklenburgs ungewohnlicher Landesteil zwischen Wismar und Lubeck 2 Auflage Neuer Hochschulschriften Verlag Rostock 1997 ISBN 3 929544 37 7 WeblinksCommons Furstentum Ratzeburg Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Literatur uber Furstentum Ratzeburg in der Landesbibliographie MV Daten und alte Karten zum Furstentum RatzeburgEinzelnachweise Furstentum Ratzeburg bei Personen und Familienforschung in Lubeck und Umgebung Memento des Originals vom 4 Marz 2016 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Harald Witzke Zum dritten Mal geteilt Mit dem Hamburger Vergleich von 1701 tritt das Herzogtum Mecklenburg Strelitz in die Geschichte ein Zitat aus dem Originaltext des Hamburger Vergleichs In Heimatkurier Regionalbeilage des Nordkuriers 6 Marz 2001 vgl Reprographie des Hamburger Vergleichs PDF Wilhelm Karl Raabe Mecklenburgische Vaterlandskunde Band 3 Abriss der mecklenburgischen Geschichte von der altesten bis auf die neueste Zeit und Staatskunde beider Mecklenburg Wismar Hinstorff 1896 S 735 Heinrich Sievert Die Zustandigkeit des deutschen Bundesrates fur Erledigung von Verfassungs und Thronfolgestreitigkeiten Berlin 1905 zugl Diss Gottingen S 21f Schulthess Europaischer Geschichtskalender 1906 Siehe etwa die Protokolle der 41 Sitzung am 12 Juni 1872 S 949 Digitalisat und der 126 Sitzung vom 24 Januar 1905 S 3995ff Digitalisat Grossherzoglich Mecklenburg Strelitzischer officieller Anzeiger fur Gesetzgebung und Staatsverwaltung 1879 Teil 26 S 167 f Digitalisat Siehe zum Ganzen Manfred Hamann Das staatliche Werden Mecklenburgs Mitteldeutsche Forschungen 24 Koln Bohlau 1962 Nach A F Buschings Erdbeschreibung Teil 9 Hamburg 1792 S 550 f Digitalisat Bisher war kein Hinweis zu finden warum Busching diesen Ort als Teil des Amtes Schonberg einordnet zumal Bennin anscheinend schon im 18 Jahrhundert zum Domanial Amt Boitzenburg gehorte nach Masch Wappen Lit S 146 so Masch Wappen S 149Normdaten Geografikum GND 4124028 5 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 234639352

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